5 USC 7114(b)(4)(C)
Gelistet durch: NARA Registry, DoD Registry, Verwandte Befugnisse
Designation-Nachweise
- NARA-Autoritätszeile: 5 USC 7114(b)(4)(C) | Status: Basic | Banner: CUI.
- DoD-Autoritätszeile: 5 USC 7114(b)(4)(C). DoD führt diesen Verweis für die Kategorie auf; diese DoD-Detailseite zeigt kein separates Feld für Basic/Specified an.
- Bezugnehmende Autoritätsnachweise: 5 USC 7114(b)(4)(C) | Status: Basic | Banner: CUI
- Beleg zur verwandten Autorität: DoD führt diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, sofern verfügbar.
- Kontext der Registrierungsbezeichnung: Basic, CUI. Der verlinkte Autoritätstext enthält kategoriebestimmende oder anwendbare Sprache, die hilft zu bestimmen, wann die Information in diese CUI-Kategorie fällt. Der verlinkte Autoritätstext enthält Offenlegungs-, Zugriffs-, Schutz-, Freigabe-, Verbreitungs- oder Verteilungskontrollsprache, die für den Umgang relevant ist.
- Die Registrierungsbezeichnung für diese Kategorie ist Basic mit dem Banner CUI.
Extrahierte Bedeutung der Befugnis
- Seite 706 TITEL 5—REGIERUNGSORGANISATION UND MITARBEITER § 7113
- Kontext der Registrierungsbezeichnung: Basic, CUI. Der verlinkte Autoritätstext enthält kategoriebestimmende oder anwendbare Sprache, die hilft zu bestimmen, wann die Information in diese CUI-Kategorie fällt. Der verlinkte Autoritätstext enthält Offenlegungs-, Zugriffs-, Schutz-, Freigabe-, Verbreitungs- oder Verteilungskontrollsprache, die für den Umgang relevant ist.
Betriebsbedingungen
- Verwendeter NARA-Kategorienumfang mit dieser Autorität: Definition der Pflicht von Behörden und Vertretern, in gutem Glauben zu verhandeln, einschließlich der Offenlegung bestimmter Ausbildungen und Leitfäden im Bereich der Arbeitsbeziehungen und der Beschränkung der Ausstellung bestimmter Vorladungen.
- Verwendeter DoD-Kategorienumfang mit dieser Autorität: Definition der Pflicht von Behörden und Vertretern, in gutem Glauben zu verhandeln, einschließlich der Offenlegung bestimmter Ausbildungen und Leitfäden im Bereich der Arbeitsbeziehungen und der Beschränkung der Ausstellung bestimmter Vorladungen.
- 5 USC 7114(b)(4)(C) | Status: Basic | Banner: CUI
- DoD listet diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, wenn verfügbar.
- NARA-Registerstatus: Basic. Statuswerte pro Behörde: Basic. Nachweis der NARA-Banner-Markierung: CUI. Die Registernachweise sind hier erhalten; eine detaillierte Analyse des Primärrechts oder der Vorschrift bleibt für diese Kategorie ausstehend.
- NARA-Kategorienumfang: Definition der Pflicht von Behörden und Vertretern, in gutem Glauben zu verhandeln, einschließlich der Offenlegung bestimmter Ausbildungen und Leitfäden im Bereich der Arbeitsbeziehungen und der Beschränkung der Ausstellung bestimmter Vorladungen.
- Entnommene Autoritätsbedingung: Seite 707 TITEL 5—REGIERUNGSORGANISATION UND MITARBEITER § 7116 (2) bei den Verhandlungen durch ordnungsgemäß bevollmächtigte Vertreter vertreten zu sein, die bereit sind, über alle Arbeitsbedingungen zu diskutieren und zu verhandeln; (3) sich zu angemessenen Zeiten und an geeigneten Orten so häufig zu treffen, wie es erforderlich ist, und unnötige Verzögerungen zu vermeiden; (4) im Fall einer Behörde auf Verlangen dem ausschließlichen Vertreter oder seinem bevollmächtigten Vertreter, soweit gesetzlich nicht untersagt, Daten zur Verfügung zu stellen— (A) die von der Behörde im normalen Geschäftsgang geführt werden; (B) die vernünftigerweise zugänglich und notwendig sind für eine vollständige und ordnungsgemäße Diskussion, Verständnis und Verhandlung von Themen im Geltungsbereich der Tarifverhandlungen; und (C) die keine Leitlinien, Ratschläge, Beratung oder Schulungen für Managementbeamte oder Vorgesetzte im Zusammenhang mit Tarifverhandlungen darstellen; und (5) bei Erreichen einer Vereinbarung auf Verlangen jeder Verhandlungspartei ein schriftliches Dokument mit den vereinbarten Bedingungen zu unterzeichnen und die notwendigen Schritte zur Umsetzung der Vereinbarung einzuleiten.
- Entnommene Autoritätsbedingung: Abtretungen an Vertreter (a) Wenn eine Behörde von einem Mitarbeiter in einer geeigneten Einheit eine schriftliche Abtretung erhalten hat, welche die Behörde ermächtigt, vom Gehalt des Mitarbeiters Beträge für die Zahlung der regulären und periodischen Beiträge des ausschließlichen Vertreters der Einheit einzubehalten, hat die Behörde der Abtretung nachzukommen und eine entsprechende Abtretung gemäß der Abtretung vorzunehmen.
Schutz- und Weitergabekontrollen
- NARA Registry Kontrollnachweis: Status Basic; Banner-Markierung CUI.
- Anwendbare DoD-Richtlinien: Gehostet vom Department of War Information Activity - WEB.mil, ![Bild 2: Veterans Crisis Line Nummer. Wählen Sie 988 und dann 1]
- Nara Basis oder Spezifiert: Basis
- NARA-Autoritätszeilen: 5 USC 7114(b)(4)(C) | Status: Basic | Banner: CUI
- Nara-Banner-Markierungen: CUI
- DoD anwendbare Richtlinien: Gehostet vom Department of War Information Activity - WEB.mil, ![Bild 2: Telefonnummer der Veterans Crisis Line. Wählen Sie 988 und dann 1.
- Keine vom DoD vorgeschriebene Verbreitungskontrolle auf der Registrierungsseite aufgelistet. Genehmigte begrenzte Verbreitungskontrollen nur anwenden, wenn sie von der designierenden Behörde oder der geltenden Autorität verlangt oder erlaubt werden.
- Verwenden Sie zunächst die Registry-Aussagen, NARA-Autoritätszeilen, DoD-Autoritäten, DoD-Richtlinien, Warnhinweise, erforderliche Verbreitungskontrollen und Beispiele. Wenn die zitierte Autorität keine Handhabungsdetails spezifiziert, gelten CUI Basic-Schutzmaßnahmen und Verbreitungsregeln, sofern sie nicht mit der Autorität oder agenturenspezifischen Kontrollen in Konflikt stehen.
- Extrahierte Behördenskontrolle: Seite 707 TITEL 5—REGIERUNGSORGANISATION UND BESCHÄFTIGTE § 7116 (2) durch ordnungsgemäß bevollmächtigte Vertreter bei den Verhandlungen vertreten zu werden, die bereit sind, über sämtliche Arbeitsbedingungen zu sprechen und zu verhandeln; (3) sich zu angemessenen Zeiten und an geeigneten Orten so häufig wie erforderlich zu treffen und unnötige Verzögerungen zu vermeiden; (4) im Falle einer Behörde dem betroffenen ausschließlichen Vertreter oder dessen bevollmächtigtem Vertreter auf Anfrage und soweit gesetzlich nicht untersagt, Daten zur Verfügung zu stellen— (A) die von der Behörde üblicherweise im normalen Geschäftsgang geführt werden; (B) die vernünftigerweise verfügbar und notwendig für eine vollständige und sachgerechte Diskussion, ein Verständnis und Verhandlungen über Themen innerhalb des Kollektivvertragsbereichs sind; und (C) die keinen Leitfaden, keine Beratung, keine Empfehlungen oder Schulungen enthalten, die für Verwaltungsbeauftragte oder Vorgesetzte in Bezug auf Tarifverhandlungen bereitgestellt werden; und (5) wenn eine Einigung erzielt wird, auf Antrag einer Verhandlungspartei ein schriftliches Dokument mit den vereinbarten Bedingungen zu unterzeichnen und die notwendigen Schritte zu unternehmen, um eine solche Vereinbarung umzusetzen.
- Extrahierte Behördenskontrolle: (5) Die Rechte eines ausschließlichen Vertreters nach den Bestimmungen dieses Unterabschnitts sind nicht dahingehend auszulegen, dass ein Beschäftigter— (A) sich in jeder Beschwerde- oder Berufungssache von einem Anwalt oder einem anderen gewählten Vertreter, der nicht der ausschließliche Vertreter ist, vertreten lassen darf; oder (B) Beschwerde- oder Berufungsrechte ausüben darf, die durch Gesetz, Regel oder Vorschrift festgelegt sind; ausgenommen bei Beschwerde- oder Berufungsverfahren, die unter diesem Kapitel verhandelt wurden.
- Extrahierte Behördenskontrolle: (2) Der Leiter der Behörde genehmigt die Vereinbarung innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Ausfertigung der Vereinbarung, sofern diese mit den Bestimmungen dieses Kapitels und sonstigen anwendbaren Gesetzen, Regeln oder Vorschriften übereinstimmt (sofern die Behörde keine Ausnahme von der Bestimmung gewährt hat).
Auszüge aus der Befugnis
Extrahierte Behördliche Passage 2(5) Die Rechte eines exklusiven Vertreters nach den Bestimmungen dieses Absatzes sind nicht so auszulegen, dass sie einen Mitarbeiter daran hindern,— (A) in einem Beschwerde- oder Berufungsverfahren durch einen Anwalt oder anderen Vertreter, der nicht der exklusive Vertreter ist, seiner eigenen Wahl vertreten zu werden; oder (B) Beschwerde- oder Berufungsrechte auszuüben, die durch Gesetz, Regel oder Vorschrift festgelegt sind; außer bei Beschwerde- oder Berufungsverfahren, die im Rahmen dieses Kapitels verhandelt wurden.
Extrahierte Behördliche Passage 3(2) Der Leiter der Behörde hat die Vereinbarung innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Ausführung der Vereinbarung zu genehmigen, wenn die Vereinbarung den Bestimmungen dieses Kapitels und sonstigen anwendbaren Gesetzen, Regeln oder Vorschriften entspricht (sofern die Behörde keine Ausnahme von der Bestimmung gewährt hat).
Extrahierte Behördliche Passage 4Sofern nicht in Unterabschnitt (b) dieses Abschnitts vorgesehen, darf eine solche Zuordnung für einen Zeitraum von 1 Jahr nicht widerrufen werden.
Extrahierte Behördliche Passage 5Zuweisungen an Vertreter (a) Wenn eine Behörde von einem Mitarbeiter einer geeigneten Einheit eine schriftliche Abtretung erhalten hat, die die Behörde ermächtigt, vom Gehalt des Mitarbeiters Beträge für die Zahlung regelmäßiger und periodischer Beiträge des exklusiven Vertreters der Einheit abzuziehen, hat die Behörde die Abtretung zu beachten und eine entsprechende Zuweisung gemäß der Abtretung vorzunehmen.