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Bank Secrecy

Informationen, die der Regierung gemäß dem Bankgeheimnisgesetz (Bank Secrecy Act) bereitgestellt werden, einschließlich aber nicht beschränkt auf Berichte über verdächtige Aktivitäten (SAR), Berichte über Währungstransaktionen (CTR), Berichte über internationale Transporte von Währung oder Zahlungsmitteln (CMIR), Berichte über Barzahlungen über 10.000 USD im Handel oder Gewerbe sowie Berichte über ausländische Bank- und Finanzkonten (FBAR). Berichte, die gemäß dem Bankgeheimnisgesetz (BSA), kodifiziert im relevanten Teil unter 31 U.S.C. § 5311 ff., eingereicht werden, sind speziell vom Offenlegungsschutz gemäß dem Freedom of Information Act (FOIA), kodifiziert unter 5 U.S.C. § 552, ausgenommen und dürfen auch nicht gemäß irgendwelchen bundesstaatlichen, lokalen, Stammes- oder territorialen „Informationsfreiheits-“-, „Offene Regierung-“ oder ähnlichen Gesetzen offengelegt werden. Siehe 31 U.S.C. § 5319; 5 U.S.C. § 552(b)(3). Diese Berichte (BSA-Berichte) werden in einem Datensatzsystem verwaltet, das Informationen enthält, die zu Ermittlungszwecken der Strafverfolgung zusammengestellt wurden und gemäß 5 U.S.C. §§ 552a(j)(2) und (k)(2) vom Zugriff nach dem Datenschutzgesetz ausgenommen sind. BSA-Berichte dürfen nur streng nach den vom Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN), der die BSA verwaltenden Bundesbehörde, festgelegten Richtlinien erneut verbreitet werden. Berichte über verdächtige Aktivitäten, eine der Arten von erforderlichen Meldungen nach der BSA, müssen vertraulich gemäß 31 U.S.C. § 5318(g)(2) und den dazugehörigen Vorschriften behandelt werden. Soweit Informationen, die unter die BSA fallen, für bundessteuerliche Zwecke gesammelt, abgerufen oder verwendet werden, unterliegen sie zudem den Vertraulichkeitsbestimmungen des Internal Revenue Code, kodifiziert unter 26 U.S.C. § 6103.

Registry-StatusNARA und DoD
KennzeichnungFSEC
Organisatorische IndexgruppeFinanzen
Aktualisiert2026-05-15

Diese Seite stellt extrahierte CUI-Registry- und Befugnisanalyse als crawlbaren Text bereit. Der interaktive Explorer bleibt der operative Arbeitsbereich zum Filtern, Vergleichen und Lernen mit dem Sprachagenten.

Registry-Vergleich

Feld NARA Registry DoD Registry
Kategoriebeschreibung Informationen, die der Regierung gemäß dem Bankgeheimnisgesetz (Bank Secrecy Act) bereitgestellt werden, einschließlich aber nicht beschränkt auf Berichte über verdächtige Aktivitäten (SAR), Berichte über Währungstransaktionen (CTR), Berichte über internationale Transporte von Währung oder Zahlungsmitteln (CMIR), Berichte über Barzahlungen über 10.000 USD im Handel oder Gewerbe sowie Berichte über ausländische Bank- und Finanzkonten (FBAR). Berichte, die gemäß dem Bankgeheimnisgesetz (BSA), kodifiziert im relevanten Teil unter 31 U.S.C. § 5311 ff., eingereicht werden, sind speziell vom Offenlegungsschutz gemäß dem Freedom of Information Act (FOIA), kodifiziert unter 5 U.S.C. § 552, ausgenommen und dürfen auch nicht gemäß irgendwelchen bundesstaatlichen, lokalen, Stammes- oder territorialen „Informationsfreiheits-“-, „Offene Regierung-“ oder ähnlichen Gesetzen offengelegt werden. Siehe 31 U.S.C. § 5319; 5 U.S.C. § 552(b)(3). Diese Berichte (BSA-Berichte) werden in einem Datensatzsystem verwaltet, das Informationen enthält, die zu Ermittlungszwecken der Strafverfolgung zusammengestellt wurden und gemäß 5 U.S.C. §§ 552a(j)(2) und (k)(2) vom Zugriff nach dem Datenschutzgesetz ausgenommen sind. BSA-Berichte dürfen nur streng nach den vom Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN), der die BSA verwaltenden Bundesbehörde, festgelegten Richtlinien erneut verbreitet werden. Berichte über verdächtige Aktivitäten, eine der Arten von erforderlichen Meldungen nach der BSA, müssen vertraulich gemäß 31 U.S.C. § 5318(g)(2) und den dazugehörigen Vorschriften behandelt werden. Soweit Informationen, die unter die BSA fallen, für bundessteuerliche Zwecke gesammelt, abgerufen oder verwendet werden, unterliegen sie zudem den Vertraulichkeitsbestimmungen des Internal Revenue Code, kodifiziert unter 26 U.S.C. § 6103. Informationen, die der Regierung gemäß dem Bankgeheimnisgesetz bereitgestellt werden, einschließlich aber nicht beschränkt auf: Berichte über verdächtige Aktivitäten (SAR), Berichte über Währungstransaktionen (CTR), Berichte über internationalen Transport von Währung oder Zahlungsmitteln (CMIR), Berichte über Barzahlungen über 10.000 USD im Handel oder Gewerbe, Berichte über ausländische Bank- und Finanzkonten (FBAR)
Kategoriekennzeichnung FSEC FSEC
Banner-Kennzeichnung CUI Kein entsprechendes Feld
Basic oder Specified Specified + Basic Kein entsprechendes Feld
Befugnisse 31 USC 5318(g)(2)(A)(ii), 31 USC 5319, 31 CFR 1010.950, 26 USC 6103, 85 FR 85856 26 USC 6103, 31 CFR 1010.950, 31 USC 5318(g)(2)(A)(ii), 31 USC 5319, FinCen BSA (Financial Crimes Enforcement Network Bank Secrecy Act)
Anwendbare DoD-Richtlinien Kein entsprechendes Feld DoDD 5118.03, DoDI 7000.14
Erforderlicher Warnhinweis Kein entsprechendes Feld Keine gelistet
Erforderliche Weitergabekontrolle CUI, CUI//SP-FSEC Keine gelistet
Beispiele Kein entsprechendes Feld Kontonummern, Transaktionsverlauf, aufgeschlüsselte Listen
Registry-Datum May 8, 2025 2026-05-15

Befugnisanalyse

Titel der Befugnis
Registry-Autoritätsbelege zusammengetragen; Primär-Autoritätstextanalyse steht noch aus
Befugnisse
Multiple registry authorities
Aktualität der Quelle
NARA zuletzt geprüft: 8. Mai 2025 | DoD Detail abgerufen: 15. Mai 2026
Wie die Befugnis wirkt
NARA-Registerstatus: Specified + Basic. Pro-Behörde NARA-Statuswerte: Specified, Basic. NARA-Banner-Markierungsnachweis: CUI, CUI//SP-FSEC. Die Registernachweise sind hier erhalten; eine detaillierte Primär-Gesetzes- oder Verordnungstextanalyse steht für diese Kategorie noch aus.

Auslösebedingungen

  • NARA-Kategorieumfang: Informationen, die der Regierung gemäß dem Bankgeheimnisgesetz (Bank Secrecy Act) bereitgestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Berichte über verdächtige Aktivitäten (SAR), Berichte über Währungstransaktionen (CTR), Berichte über den internationalen Transport von Währungen oder Zahlungsmitteln (CMIR), Berichte über Bargeldzahlungen über 10.000 USD, die im Handel oder Geschäft erhalten wurden, und Berichte über ausländische Bank- und Finanzkonten (FBAR). Berichte, die gemäß dem Bankgeheimnisgesetz (BSA), das zum relevanten Teil in 31 U.S.C. § 5311 ff. kodifiziert ist, eingereicht werden, sind ausdrücklich von der Offenlegung gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz (Freedom of Information Act), kodifiziert unter 5 U.S.C. § 552, ausgenommen und dürfen auch nicht gemäß einem Bundes-, Landes-, Stammes- oder Gebiets-„Informationsfreiheits-“, „offenen Regierungs-“ oder ähnlichen Gesetz offengelegt werden. Siehe 31 U.S.C. § 5319; 5 U.S.C. § 552(b)(3). Diese Berichte (BSA-Berichte) werden in einem Datensatzsystem aufbewahrt, das Informationen enthält, die für polizeiliche Ermittlungszwecke zusammengestellt wurden und gemäß 5 U.S.C. §§ 552a(j)(2) und (k)(2) von den Zugangsbestimmungen des Datenschutzgesetzes (Privacy Act) ausgenommen sind. BSA-Berichte dürfen nur in strikter Übereinstimmung mit den von der Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN), der dem Finanzministerium unterstehenden Behörde zur Verwaltung des BSA, festgelegten Richtlinien weiterverbreitet werden. Verdächtige Aktivitätsberichte, eine der Arten von Pflichtberichten nach dem BSA, müssen gemäß 31 U.S.C. § 5318(g)(2) und den Durchführungsverordnungen vertraulich behandelt werden. Soweit Informationen, die unter den Geltungsbereich des BSA fallen, für Zwecke der Bundessteuerverwaltung gesammelt, benutzt oder eingesehen werden, unterliegen sie außerdem den Vertraulichkeitsbestimmungen des Internal Revenue Code, kodifiziert in 26 U.S.C. § 6103.
  • DoD-Kategorieumfang: Informationen, die der Regierung gemäß dem Bankgeheimnisgesetz (Bank Secrecy Act) bereitgestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Berichte über verdächtige Aktivitäten (SAR), Berichte über Währungstransaktionen (CTR), Berichte über den internationalen Transport von Währungen oder Zahlungsmitteln (CMIR), Berichte über Bargeldzahlungen über 10.000 USD, die im Handel oder Geschäft erhalten wurden, Berichte über ausländische Bank- und Finanzkonten (FBAR).

Erfasste Informationen

  • Kontonummern
  • Transaktionshistorie
  • Einzelpostenlisten
  • Registry-beschriebene Informationen: Informationen, die der Regierung gemäß dem Bankgeheimnisgesetz (Bank Secrecy Act) bereitgestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Berichte über verdächtige Aktivitäten (SAR), Berichte über Währungstransaktionen (CTR), Berichte über den internationalen Transport von Währungen oder Zahlungsmitteln (CMIR), Berichte über Bargeldzahlungen über 10.000 USD, die im Handel oder Geschäft erhalten wurden, und Berichte über ausländische Bank- und Finanzkonten (FBAR). Berichte, die gemäß dem Bankgeheimnisgesetz (BSA), das zum relevanten Teil in 31 U.S.C. § 5311 ff. kodifiziert ist, eingereicht werden, sind ausdrücklich von der Offenlegung gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz (Freedom of Information Act), kodifiziert unter 5 U.S.C. § 552, ausgenommen und dürfen auch nicht gemäß einem Bundes-, Landes-, Stammes- oder Gebiets-„Informationsfreiheits-“, „offenen Regierungs-“ oder ähnlichen Gesetz offengelegt werden. Siehe 31 U.S.C. § 5319; 5 U.S.C. § 552(b)(3). Diese Berichte (BSA-Berichte) werden in einem Datensatzsystem aufbewahrt, das Informationen enthält, die für polizeiliche Ermittlungszwecke zusammengestellt wurden und gemäß 5 U.S.C. §§ 552a(j)(2) und (k)(2) von den Zugangsbestimmungen des Datenschutzgesetzes (Privacy Act) ausgenommen sind. BSA-Berichte dürfen nur in strikter Übereinstimmung mit den von der Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN), der dem Finanzministerium unterstehenden Behörde zur Verwaltung des BSA, festgelegten Richtlinien weiterverbreitet werden. Verdächtige Aktivitätsberichte, eine der Arten von Pflichtberichten nach dem BSA, müssen gemäß 31 U.S.C. § 5318(g)(2) und den Durchführungsverordnungen vertraulich behandelt werden. Soweit Informationen, die unter den Geltungsbereich des BSA fallen, für Zwecke der Bundessteuerverwaltung gesammelt, benutzt oder eingesehen werden, unterliegen sie außerdem den Vertraulichkeitsbestimmungen des Internal Revenue Code, kodifiziert in 26 U.S.C. § 6103.
  • DoD-beschriebene Informationen: Informationen, die der Regierung gemäß dem Bankgeheimnisgesetz (Bank Secrecy Act) bereitgestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Berichte über verdächtige Aktivitäten (SAR), Berichte über Währungstransaktionen (CTR), Berichte über den internationalen Transport von Währungen oder Zahlungsmitteln (CMIR), Berichte über Bargeldzahlungen über 10.000 USD, die im Handel oder Geschäft erhalten wurden, Berichte über ausländische Bank- und Finanzkonten (FBAR).

Spezifizierte Kontrollen

Nara Basic oder Specified
Spezifiziert + Grundlegend
Nara Autoritätszeilen
31 USC 5318(g)(2)(A)(ii) | Status: Spezifiziert | Banner: CUI//SP-FSEC | Sanktionen: 31 USC 5321 Zivilstrafen 31 USC 5322 Strafrechtliche Sanktionen 31 USC 5318(f) 26 USC 7213 26 USC 7213A 26 USC 7431 || 31 USC 5319 | Status: Grundlegend | Banner: CUI | Sanktionen: 31 USC 5321 Zivilstrafen 31 USC 5322 Strafrechtliche Sanktionen 31 USC 5318(f) 26 USC 7213 26 USC 7213A 26 USC 7431 || 31 CFR 1010.950 | Status: Spezifiziert | Banner: CUI//SP-FSEC | Sanktionen: 31 USC 5321 Zivilstrafen 31 USC 5322 Strafrechtliche Sanktionen 31 USC 5318(f) 26 USC 7213 26 USC 7213A 26 USC 7431 || 26 USC 6103 | Status: Spezifiziert | Banner: CUI//SP-FSEC | Sanktionen: 31 USC 5321 Zivilstrafen 31 USC 5322 Strafrechtliche Sanktionen 31 USC 5318(f) 26 USC 7213 26 USC 7213A 26 USC 7431 || 85 FR 85856 | Status: Spezifiziert | Banner: CUI//SP-FSEC | Sanktionen: 31 USC 5321 Zivilstrafen 31 USC 5322 Strafrechtliche Sanktionen 31 USC 5318(f) 26 USC 7213 26 USC 7213A 26 USC 7431
Nara Banner-Markierungen
CUI, CUI//SP-FSEC
Nara Sanktionen
31 USC 5321 Zivilstrafen 31 USC 5322 Strafrechtliche Sanktionen 31 USC 5318(f) 26 USC 7213 26 USC 7213A 26 USC 7431
Anwendbare DoD-Richtlinien
DoDD 5118.03, DoDI 7000.14

Schutz- und Weitergabekontrollen

NARA Registry
CUI, CUI//SP-FSEC
DoD Registry
Keine gelistet
Befugnisanalyse
Keine vom DoD vorgeschriebene Verbreitungskontrolle auf der Registrierungsseite aufgelistet. Genehmigte begrenzte Verbreitungskontrollen nur anwenden, wenn sie von der designierenden Behörde oder der geltenden Autorität verlangt oder erlaubt werden.
Basic oder Specified
Verwenden Sie zunächst die Registry-Aussagen, NARA-Autoritätszeilen, DoD-Autoritäten, DoD-Richtlinien, Warnhinweise, erforderliche Verbreitungskontrollen und Beispiele. Wenn die zitierte Autorität keine Handhabungsdetails spezifiziert, gelten CUI Basic-Schutzmaßnahmen und Verbreitungsregeln, sofern sie nicht mit der Autorität oder agenturenspezifischen Kontrollen in Konflikt stehen.

Verwandte Befugnisse

Details je Befugnis

31 USC 5318(g)(2)(A)(ii)

Gelistet durch: NARA Registry, DoD Registry, Verwandte Befugnisse

Designation-Nachweise

  • NARA-Behördentextzeile: 31 USC 5318(g)(2)(A)(ii) | Status: Spezifiziert | Banner: CUI//SP-FSEC.
  • NARA-Sanktionsfeld: 31 USC 5321 Zivilstrafen 31 USC 5322 Strafrechtliche Sanktionen 31 USC 5318(f) 26 USC 7213 26 USC 7213A 26 USC 7431.
  • DoD-Behördentextzeile: 31 USC 5318(g)(2)(A)(ii). DoD führt dieses Zitat für die Kategorie auf; diese DoD-Detailseite zeigt kein separates Feld für Grundlegend/Spezifiziert an.
  • Verwandte Behördentatbestandsnachweise: 31 USC 5318(g)(2)(A)(ii) | Status: Spezifiziert | Banner: CUI//SP-FSEC | Sanktionen: 31 USC 5321 Zivilstrafen 31 USC 5322 Strafrechtliche Sanktionen 31 USC 5318(f) 26 USC 7213 26 USC 7213A 26 USC 7431
  • Beleg zur verwandten Autorität: DoD führt diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, sofern verfügbar.
  • Kontext der Registry-Bezeichnung: Spezifiziert + Grundlegend, CUI. Der verknüpfte Behördentext enthält Kategorie-Umfangs- oder Anwendbarkeitsformulierungen, die helfen zu bestimmen, wann die Information in diese CUI-Kategorie fällt. Der verknüpfte Behördentext enthält Offenlegungs-, Zugangs-, Schutz-, Freigabe-, Verbreitungs- oder Verteilkontrollformulierungen, die für den Umgang relevant sind. Der verknüpfte Behördentext enthält Verstoss-, Straf-, Sanktion- oder Vollzugsformulierungen, die Folgen bei Fehlbehandlung beeinflussen können.
  • Registry-Bezeichnung für diese Kategorie ist Spezifiziert + Grundlegend mit Banner CUI.

Extrahierte Bedeutung der Befugnis

  • § 1010.912(a) dieses Kapitels so autori-
  • Kontext der Registry-Bezeichnung: Spezifiziert + Grundlegend, CUI. Der verknüpfte Behördentext enthält Kategorie-Umfangs- oder Anwendbarkeitsformulierungen, die helfen zu bestimmen, wann die Information in diese CUI-Kategorie fällt. Der verknüpfte Behördentext enthält Offenlegungs-, Zugangs-, Schutz-, Freigabe-, Verbreitungs- oder Verteilkontrollformulierungen, die für den Umgang relevant sind. Der verknüpfte Behördentext enthält Verstoss-, Straf-, Sanktion- oder Vollzugsformulierungen, die Folgen bei Fehlbehandlung beeinflussen können.

Betriebsbedingungen

  • NARA-Kategorieumfang, der mit dieser Behörde verwendet wird: Informationen, die der Regierung gemäß dem Bankgeheimnisgesetz (Bank Secrecy Act) bereitgestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Berichte über verdächtige Aktivitäten (SAR), Berichte über Währungstransaktionen (CTR), Berichte über den internationalen Transport von Währungen oder Zahlungsmitteln (CMIR), Berichte über Bargeldzahlungen über 10.000 USD, die im Handel oder Geschäft erhalten wurden, und Berichte über ausländische Bank- und Finanzkonten (FBAR). Berichte, die gemäß dem Bankgeheimnisgesetz (BSA), das zum relevanten Teil in 31 U.S.C. § 5311 ff. kodifiziert ist, eingereicht werden, sind ausdrücklich von der Offenlegung gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz (Freedom of Information Act), kodifiziert unter 5 U.S.C. § 552, ausgenommen und dürfen auch nicht gemäß einem Bundes-, Landes-, Stammes- oder Gebiets-„Informationsfreiheits-“, „offenen Regierungs-“ oder ähnlichen Gesetz offengelegt werden. Siehe 31 U.S.C. § 5319; 5 U.S.C. § 552(b)(3). Diese Berichte (BSA-Berichte) werden in einem Datensatzsystem aufbewahrt, das Informationen enthält, die für polizeiliche Ermittlungszwecke zusammengestellt wurden und gemäß 5 U.S.C. §§ 552a(j)(2) und (k)(2) von den Zugangsbestimmungen des Datenschutzgesetzes (Privacy Act) ausgenommen sind. BSA-Berichte dürfen nur in strikter Übereinstimmung mit den von der Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN), der dem Finanzministerium unterstehenden Behörde zur Verwaltung des BSA, festgelegten Richtlinien weiterverbreitet werden. Verdächtige Aktivitätsberichte, eine der Arten von Pflichtberichten nach dem BSA, müssen gemäß 31 U.S.C. § 5318(g)(2) und den Durchführungsverordnungen vertraulich behandelt werden. Soweit Informationen, die unter den Geltungsbereich des BSA fallen, für Zwecke der Bundessteuerverwaltung gesammelt, benutzt oder eingesehen werden, unterliegen sie außerdem den Vertraulichkeitsbestimmungen des Internal Revenue Code, kodifiziert in 26 U.S.C. § 6103.
  • DoD-Kategorieumfang, der mit dieser Behörde verwendet wird: Informationen, die der Regierung gemäß dem Bankgeheimnisgesetz (Bank Secrecy Act) bereitgestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Berichte über verdächtige Aktivitäten (SAR), Berichte über Währungstransaktionen (CTR), Berichte über den internationalen Transport von Währungen oder Zahlungsmitteln (CMIR), Berichte über Bargeldzahlungen über 10.000 USD, die im Handel oder Geschäft erhalten wurden, Berichte über ausländische Bank- und Finanzkonten (FBAR).
  • 31 USC 5318(g)(2)(A)(ii) | Status: Spezifiziert | Banner: CUI//SP-FSEC | Sanktionen: 31 USC 5321 Zivilstrafen 31 USC 5322 Strafrechtliche Sanktionen 31 USC 5318(f) 26 USC 7213 26 USC 7213A 26 USC 7431
  • DoD listet diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, wenn verfügbar.
  • NARA-Registerstatus: Specified + Basic. Pro-Behörde NARA-Statuswerte: Specified, Basic. NARA-Banner-Markierungsnachweis: CUI, CUI//SP-FSEC. Die Registernachweise sind hier erhalten; eine detaillierte Primär-Gesetzes- oder Verordnungstextanalyse steht für diese Kategorie noch aus.
  • NARA-Kategorieumfang: Informationen, die der Regierung gemäß dem Bankgeheimnisgesetz (Bank Secrecy Act) bereitgestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Berichte über verdächtige Aktivitäten (SAR), Berichte über Währungstransaktionen (CTR), Berichte über den internationalen Transport von Währungen oder Zahlungsmitteln (CMIR), Berichte über Bargeldzahlungen über 10.000 USD, die im Handel oder Geschäft erhalten wurden, und Berichte über ausländische Bank- und Finanzkonten (FBAR). Berichte, die gemäß dem Bankgeheimnisgesetz (BSA), das zum relevanten Teil in 31 U.S.C. § 5311 ff. kodifiziert ist, eingereicht werden, sind ausdrücklich von der Offenlegung gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz (Freedom of Information Act), kodifiziert unter 5 U.S.C. § 552, ausgenommen und dürfen auch nicht gemäß einem Bundes-, Landes-, Stammes- oder Gebiets-„Informationsfreiheits-“, „offenen Regierungs-“ oder ähnlichen Gesetz offengelegt werden. Siehe 31 U.S.C. § 5319; 5 U.S.C. § 552(b)(3). Diese Berichte (BSA-Berichte) werden in einem Datensatzsystem aufbewahrt, das Informationen enthält, die für polizeiliche Ermittlungszwecke zusammengestellt wurden und gemäß 5 U.S.C. §§ 552a(j)(2) und (k)(2) von den Zugangsbestimmungen des Datenschutzgesetzes (Privacy Act) ausgenommen sind. BSA-Berichte dürfen nur in strikter Übereinstimmung mit den von der Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN), der dem Finanzministerium unterstehenden Behörde zur Verwaltung des BSA, festgelegten Richtlinien weiterverbreitet werden. Verdächtige Aktivitätsberichte, eine der Arten von Pflichtberichten nach dem BSA, müssen gemäß 31 U.S.C. § 5318(g)(2) und den Durchführungsverordnungen vertraulich behandelt werden. Soweit Informationen, die unter den Geltungsbereich des BSA fallen, für Zwecke der Bundessteuerverwaltung gesammelt, benutzt oder eingesehen werden, unterliegen sie außerdem den Vertraulichkeitsbestimmungen des Internal Revenue Code, kodifiziert in 26 U.S.C. § 6103.
  • DoD-Kategorieumfang: Informationen, die der Regierung gemäß dem Bankgeheimnisgesetz (Bank Secrecy Act) bereitgestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Berichte über verdächtige Aktivitäten (SAR), Berichte über Währungstransaktionen (CTR), Berichte über den internationalen Transport von Währungen oder Zahlungsmitteln (CMIR), Berichte über Bargeldzahlungen über 10.000 USD, die im Handel oder Geschäft erhalten wurden, Berichte über ausländische Bank- und Finanzkonten (FBAR).
  • Extrahierte Behördenbedingung: Ausgenommen soweit in den §§ 1020.410(b)(1), 1021.410(a) und 1023.410(a)(1) vorgesehen und ausgenommen zum Zweck der Sicherstellung der Einhaltung der Aufzeichnungs- und Meldepflichten dieses Kapitels, autorisiert dieses Kapitel weder den Sekretär noch eine andere Person, die durch dieses Kapitel vorgeschriebenen Aufzeichnungen zu inspizieren oder zu überprüfen.
  • Extrahierte Behördliche Bedingung: (2) Damit ein staatliches Regulierungssystem für eine Befreiung im Namen seiner Casinos in Frage kommt, muss der Staat Folgendes bereitstellen: (i) Dass dem Finanzministerium erlaubt wird, die Wirksamkeit des staatlichen Regulierungssystems durch periodische Überprüfungen zu evaluieren; (ii) Dass die Berichte, die im Rahmen des staatlichen Regulierungssystems erforderlich sind, dem Finanzministerium innerhalb von 15 Tagen nach Eingang beim Staat vorgelegt werden; (iii) Dass alle von den Casinos im Zusammenhang mit einem Sachverhalt dieses Kapitels geforderten Aufzeichnungen, auf die der Staat im Rahmen seines Regulierungssystems Zugriff hat oder die er dort führt, dem Finanzministerium innerhalb von 30 Tagen nach Anforderung zur Verfügung gestellt werden; (iv) Dass dem Finanzministerium periodische Statusberichte über die Compliance-Bemühungen und -Ergebnisse des Staates bereitgestellt werden; (v) Dass alle bis auf geringfügige Verstöße gegen die staatlichen Anforderungen dem Finanzministerium innerhalb von 15 Tagen nach Entdeckung gemeldet werden; und (vi) Dass der Staat auf Anforderung des Finanzministeriums innerhalb einer angemessenen Frist, die 90 Tage nicht überschreiten darf, Compliance-Prüfungen bestimmter Institutionen einleitet und dem Finanzministerium die Berichte über diese Prüfungen innerhalb von 15 Tagen nach Abschluss oder auf Anforderung des Ministers auch während der Prüfung bereitstellt.
  • Extrahierte behördliche Bedingung: Sofern der Minister oder ein unter § 1010.912(a) dieses Kapitels gelisteter Beauftragter des Ministers dies nicht schriftlich genehmigt oder es gesetzlich nicht anderweitig vorgeschrieben ist, darf kein Beauftragter des Ministers, der unter § 1010.912 (b) oder (c) dieses Kapitels gelistet ist, oder sonstiger Beamter oder Angestellter des Finanzministeriums oder einer seiner Komponenten— (1) den Namen einer Person, der unter diesem Kapitel eine Vorladung erteilt wurde, öffentlich bekannt machen oder der Öffentlichkeit Informationen über diese Person oder die Erteilung der Vorladung vor dem festgesetzten Zeitpunkt und Datum des Erscheinens oder der Vorlage von Unterlagen veröffentlichen; oder (2) Zeugenaussagen (einschließlich des Namens des Zeugen) oder gemäß der Vorladung vorgelegtes Material einer anderen Person als einem Beamten oder Angestellten des Finanzministeriums oder einer seiner Komponenten offenlegen.
  • Extrahierte behördliche Bedingung: Alle unter diesem Kapitel erforderlichen Berichte und alle Aufzeichnungen solcher Berichte sind gemäß Abschnitt 552 des Titel 5 des United States Code ausdrücklich von der Offenlegung ausgenommen. § 1010.970 Ausnahmen, Befreiungen und Berichte.
  • Extrahierte behördliche Bedingung: X (Ausgabe 7–1–18) § 1010.916 (c) Offenlegung von Vorladung, Zeugenaussagen oder Unterlagen.
  • Extrahierte behördliche Bedingung: Die Vereinigten Staaten haften nicht für sonstige Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Vorlage von Büchern, Papieren, Aufzeichnungen oder anderen Daten gemäß diesem Kapitel entstanden sind.

Schutz- und Weitergabekontrollen

  • NARA-Registerkontrollbeleg: Status Angegeben; Bannerkennzeichnung CUI//SP-FSEC.
  • DoD anwendbare Richtlinien: DoDD 5118.03, DoDI 7000.14
  • NARA grundlegend oder spezifisch: Spezifisch + Grundlegend
  • NARA Behördentexte: 31 USC 5318(g)(2)(A)(ii) | Status: Spezifisch | Banner: CUI//SP-FSEC | Sanktionen: 31 USC 5321 Zivilstrafen 31 USC 5322 Strafrechtliche Sanktionen 31 USC 5318(f) 26 USC 7213 26 USC 7213A 26 USC 7431 || 31 USC 5319 | Status: Grundlegend | Banner: CUI | Sanktionen: 31 USC 5321 Zivilstrafen 31 USC 5322 Strafrechtliche Sanktionen 31 USC 5318(f) 26 USC 7213 26 USC 7213A 26 USC 7431 || 31 CFR 1010.950 | Status: Spezifisch | Banner: CUI//SP-FSEC | Sanktionen: 31 USC 5321 Zivilstrafen 31 USC 5322 Strafrechtliche Sanktionen 31 USC 5318(f) 26 USC 7213 26 USC 7213A 26 USC 7431 || 26 USC 6103 | Status: Spezifisch | Banner: CUI//SP-FSEC | Sanktionen: 31 USC 5321 Zivilstrafen 31 USC 5322 Strafrechtliche Sanktionen 31 USC 5318(f) 26 USC 7213 26 USC 7213A 26 USC 7431 || 85 FR 85856 | Status: Spezifisch | Banner: CUI//SP-FSEC | Sanktionen: 31 USC 5321 Zivilstrafen 31 USC 5322 Strafrechtliche Sanktionen 31 USC 5318(f) 26 USC 7213 26 USC 7213A 26 USC 7431
  • NARA-Bannerkennzeichnungen: CUI, CUI//SP-FSEC
  • NARA-Sanktionen: 31 USC 5321 Zivilstrafen 31 USC 5322 Strafrechtliche Sanktionen 31 USC 5318(f) 26 USC 7213 26 USC 7213A 26 USC 7431
  • DoD anwendbare Richtlinien: DoDD 5118.03, DoDI 7000.14
  • Keine vom DoD vorgeschriebene Verbreitungskontrolle auf der Registrierungsseite aufgelistet. Genehmigte begrenzte Verbreitungskontrollen nur anwenden, wenn sie von der designierenden Behörde oder der geltenden Autorität verlangt oder erlaubt werden.
  • Verwenden Sie zunächst die Registry-Aussagen, NARA-Autoritätszeilen, DoD-Autoritäten, DoD-Richtlinien, Warnhinweise, erforderliche Verbreitungskontrollen und Beispiele. Wenn die zitierte Autorität keine Handhabungsdetails spezifiziert, gelten CUI Basic-Schutzmaßnahmen und Verbreitungsregeln, sofern sie nicht mit der Autorität oder agenturenspezifischen Kontrollen in Konflikt stehen.
  • Extrahierte behördliche Kontrolle: Alle unter diesem Kapitel erforderlichen Berichte und alle Aufzeichnungen solcher Berichte sind gemäß Abschnitt 552 des Titel 5 des United States Code ausdrücklich von der Offenlegung ausgenommen. § 1010.970 Ausnahmen, Befreiungen und Berichte.
  • Extrahierte behördliche Kontrolle: (2) Damit ein staatliches Regulierungssystem für eine Befreiung im Namen seiner Casinos in Frage kommt, muss der Staat Folgendes bereitstellen: (i) Dass dem Finanzministerium erlaubt wird, die Wirksamkeit des staatlichen Regulierungssystems durch periodische Überprüfungen zu evaluieren; (ii) Dass die Berichte, die im Rahmen des staatlichen Regulierungssystems erforderlich sind, dem Finanzministerium innerhalb von 15 Tagen nach Eingang beim Staat vorgelegt werden; (iii) Dass alle von den Casinos im Zusammenhang mit einem Sachverhalt dieses Kapitels geforderten Aufzeichnungen, auf die der Staat im Rahmen seines Regulierungssystems Zugriff hat oder die er dort führt, dem Finanzministerium innerhalb von 30 Tagen nach Anforderung zur Verfügung gestellt werden; (iv) Dass dem Finanzministerium periodische Statusberichte über die Compliance-Bemühungen und -Ergebnisse des Staates bereitgestellt werden; (v) Dass alle bis auf geringfügige Verstöße gegen die staatlichen Anforderungen dem Finanzministerium innerhalb von 15 Tagen nach Entdeckung gemeldet werden; und (vi) Dass der Staat auf Anforderung des Finanzministeriums innerhalb einer angemessenen Frist, die 90 Tage nicht überschreiten darf, Compliance-Prüfungen bestimmter Institutionen einleitet und dem Finanzministerium die Berichte über diese Prüfungen innerhalb von 15 Tagen nach Abschluss oder auf Anforderung des Ministers auch während der Prüfung bereitstellt.
  • Extrahierte behördliche Kontrolle: Sofern der Minister oder ein unter § 1010.912(a) dieses Kapitels gelisteter Beauftragter des Ministers dies nicht schriftlich genehmigt oder es gesetzlich nicht anderweitig vorgeschrieben ist, darf kein Beauftragter des Ministers, der unter § 1010.912 (b) oder (c) dieses Kapitels gelistet ist, oder sonstiger Beamter oder Angestellter des Finanzministeriums oder einer seiner Komponenten— (1) den Namen einer Person, der unter diesem Kapitel eine Vorladung erteilt wurde, öffentlich bekannt machen oder der Öffentlichkeit Informationen über diese Person oder die Erteilung der Vorladung vor dem festgesetzten Zeitpunkt und Datum des Erscheinens oder der Vorlage von Unterlagen veröffentlichen; oder (2) Zeugenaussagen (einschließlich des Namens des Zeugen) oder gemäß der Vorladung vorgelegtes Material einer anderen Person als einem Beamten oder Angestellten des Finanzministeriums oder einer seiner Komponenten offenlegen.
  • Extrahierte behördliche Kontrolle: Sofern in §§ 1020.410(b)(1), 1021.410(a) und 1023.410(a)(1) nicht anders vorgesehen und außer zum Zweck der Sicherstellung der Einhaltung der Aufzeichnungs- und Meldepflichten dieses Kapitels, berechtigt dieses Kapitel den Minister oder eine andere Person nicht, die im Rahmen dieses Kapitels zu führenden Aufzeichnungen einzusehen oder zu überprüfen.
  • Extrahierte behördliche Kontrolle: (e) Alle im Rahmen dieses Abschnitts anderen Ministerien oder Behörden der Vereinigten Staaten, staatlichen oder kommunalen Regierungen oder ausländischen Regierungen zur Verfügung gestellten Informationen sind von diesen vertraulich zu behandeln und dürfen nur für amtliche Zwecke im Zusammenhang mit der Untersuchung, dem Verfahren oder dem Vorgang verwendet werden, in dessen Zusammenhang die Information angefordert wurde.
  • Extrahierte behördliche Kontrolle: (a) Wenn eine Einzelperson originäre Informationen bereitstellt, die zur Einziehung einer strafrechtlichen Geldbuße, Zivilstrafe oder Einziehung von Vermögenswerten führen, die 50.000 US-Dollar übersteigen, für einen Verstoß gegen die Bestimmungen des Bank Secrecy Act oder dieses Kapitels, kann der Minister dieser Person eine Belohnung zahlen.
  • Extrahierte behördliche Kontrolle: 757 Financial Crimes Enforcement Network, Treasury § 1010.970 dieser Abschnitt; jedoch darf eine gezahlte Belohnung nicht höher sein als 25 Prozent des Nettobetrags der eingezogenen Geldbuße, Strafe oder Einziehung oder 150.000 US-Dollar, je nachdem welcher Betrag geringer ist.

Auszüge aus der Befugnis

Relevantester extrahierter behördlicher Textpassus

Alle unter diesem Kapitel erforderlichen Berichte und alle Aufzeichnungen solcher Berichte sind gemäß Abschnitt 552 des Titel 5 des United States Code ausdrücklich von der Offenlegung ausgenommen. § 1010.970 Ausnahmen, Befreiungen und Berichte.

Extrahierte Behördliche Passage 2

(2) Damit ein staatliches Regulierungssystem für eine Befreiung im Namen seiner Casinos in Frage kommt, muss der Staat Folgendes bereitstellen: (i) Dass dem Finanzministerium erlaubt wird, die Wirksamkeit des staatlichen Regulierungssystems durch periodische Überprüfungen zu evaluieren; (ii) Dass die Berichte, die im Rahmen des staatlichen Regulierungssystems erforderlich sind, dem Finanzministerium innerhalb von 15 Tagen nach Eingang beim Staat vorgelegt werden; (iii) Dass alle von den Casinos im Zusammenhang mit einem Sachverhalt dieses Kapitels geforderten Aufzeichnungen, auf die der Staat im Rahmen seines Regulierungssystems Zugriff hat oder die er dort führt, dem Finanzministerium innerhalb von 30 Tagen nach Anforderung zur Verfügung gestellt werden; (iv) Dass dem Finanzministerium periodische Statusberichte über die Compliance-Bemühungen und -Ergebnisse des Staates bereitgestellt werden; (v) Dass alle bis auf geringfügige Verstöße gegen die staatlichen Anforderungen dem Finanzministerium innerhalb von 15 Tagen nach Entdeckung gemeldet werden; und (vi) Dass der Staat auf Anforderung des Finanzministeriums innerhalb einer angemessenen Frist, die 90 Tage nicht überschreiten darf, Compliance-Prüfungen bestimmter Institutionen einleitet und dem Finanzministerium die Berichte über diese Prüfungen innerhalb von 15 Tagen nach Abschluss oder auf Anforderung des Ministers auch während der Prüfung bereitstellt.

Extrahierte Behördliche Passage 3

Sofern der Sekretär oder ein Beauftragter des Sekretärs, der gemäß § 1010.912(a) dieses Kapitels aufgeführt ist, nicht schriftlich zustimmt oder dies gesetzlich vorgeschrieben ist, darf kein Beauftragter des Sekretärs gemäß § 1010.912 (b) oder (c) dieses Kapitels oder sonstiger Beamter oder Angestellter des Finanzministeriums oder einer seiner Komponenten— (1) den Namen einer Person, gegen die eine Vorladung gemäß diesem Kapitel erlassen wurde, öffentlich bekannt geben oder Informationen über diese Person oder die Erteilung einer Vorladung an diese Person vor dem festgelegten Zeitpunkt und Datum ihres Erscheinens oder der Vorlage von Aufzeichnungen veröffentlichen; oder (2) Zeugenaussagen (einschließlich des Namens des Zeugen) oder Material, das aufgrund der Vorladung vorgelegt wurde, an andere Personen als Beamte oder Angestellte des Finanzministeriums oder einer seiner Komponenten weitergeben.

Extrahierte Behördliche Passage 4

Außer wie in §§ 1020.410(b)(1), 1021.410(a) und 1023.410(a)(1) vorgesehen und außer zum Zwecke der Sicherstellung der Einhaltung der Buchführungs- und Meldepflichten dieses Kapitels, berechtigt dieses Kapitel den Sekretär oder eine andere Person nicht zur Einsicht oder Prüfung der gemäß diesem Kapitel zu führenden Aufzeichnungen.

Extrahierte Behördliche Passage 5

(e) Jegliche Informationen, die gemäß diesem Abschnitt anderen Abteilungen oder Agenturen der Vereinigten Staaten, einer Landes- oder Kommunalbehörde oder einer ausländischen Regierung zugänglich gemacht werden, sind von diesen vertraulich zu behandeln und dürfen außer für offizielle Zwecke bezüglich der Untersuchung, des Verfahrens oder des Sachverhalts, im Zusammenhang mit dem die Informationen eingeholt wurden, nicht an Dritte weitergegeben werden.

Extrahierte Behördliche Passage 6

X (7–1–18 Edition) § 1010.916 (c) Offenlegung von Vorladungen, Zeugenaussagen oder Aufzeichnungen.

31 USC 5319

Gelistet durch: NARA Registry, DoD Registry, Verwandte Befugnisse

Designation-Nachweise

  • NARA Autoritätszeile: 31 USC 5319 | Status: Basic | Banner: CUI.
  • NARA-Sanktionsfeld: 31 USC 5321 Zivilstrafen 31 USC 5322 Strafrechtliche Sanktionen 31 USC 5318(f) 26 USC 7213 26 USC 7213A 26 USC 7431.
  • DoD Autoritätszeile: 31 USC 5319. DoD listet dieses Zitat für die Kategorie; diese DoD Detailseite zeigt kein separates Basic/Specified-Feld an.
  • Verwandte Autoritätsnachweise: 31 USC 5319 | Status: Basic | Banner: CUI | Sanktionen: 31 USC 5321 Civil Penalties 31 USC 5322 Criminal Penalties 31 USC 5318(f) 26 USC 7213 26 USC 7213A 26 USC 7431
  • Beleg zur verwandten Autorität: DoD führt diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, sofern verfügbar.
  • Kontext der Registry-Bezeichnung: Spezifiziert + Grundlegend, CUI. Der verknüpfte Behördentext enthält Kategorie-Umfangs- oder Anwendbarkeitsformulierungen, die helfen zu bestimmen, wann die Information in diese CUI-Kategorie fällt. Der verknüpfte Behördentext enthält Offenlegungs-, Zugangs-, Schutz-, Freigabe-, Verbreitungs- oder Verteilkontrollformulierungen, die für den Umgang relevant sind. Der verknüpfte Behördentext enthält Verstoss-, Straf-, Sanktion- oder Vollzugsformulierungen, die Folgen bei Fehlbehandlung beeinflussen können.
  • Registry-Bezeichnung für diese Kategorie ist Spezifiziert + Grundlegend mit Banner CUI.

Extrahierte Bedeutung der Befugnis

  • Seite 413 TITEL 31—GELD UND FINANZEN § 5319
  • Kontext der Registry-Bezeichnung: Spezifiziert + Grundlegend, CUI. Der verknüpfte Behördentext enthält Kategorie-Umfangs- oder Anwendbarkeitsformulierungen, die helfen zu bestimmen, wann die Information in diese CUI-Kategorie fällt. Der verknüpfte Behördentext enthält Offenlegungs-, Zugangs-, Schutz-, Freigabe-, Verbreitungs- oder Verteilkontrollformulierungen, die für den Umgang relevant sind. Der verknüpfte Behördentext enthält Verstoss-, Straf-, Sanktion- oder Vollzugsformulierungen, die Folgen bei Fehlbehandlung beeinflussen können.

Betriebsbedingungen

  • NARA-Kategorieumfang, der mit dieser Behörde verwendet wird: Informationen, die der Regierung gemäß dem Bankgeheimnisgesetz (Bank Secrecy Act) bereitgestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Berichte über verdächtige Aktivitäten (SAR), Berichte über Währungstransaktionen (CTR), Berichte über den internationalen Transport von Währungen oder Zahlungsmitteln (CMIR), Berichte über Bargeldzahlungen über 10.000 USD, die im Handel oder Geschäft erhalten wurden, und Berichte über ausländische Bank- und Finanzkonten (FBAR). Berichte, die gemäß dem Bankgeheimnisgesetz (BSA), das zum relevanten Teil in 31 U.S.C. § 5311 ff. kodifiziert ist, eingereicht werden, sind ausdrücklich von der Offenlegung gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz (Freedom of Information Act), kodifiziert unter 5 U.S.C. § 552, ausgenommen und dürfen auch nicht gemäß einem Bundes-, Landes-, Stammes- oder Gebiets-„Informationsfreiheits-“, „offenen Regierungs-“ oder ähnlichen Gesetz offengelegt werden. Siehe 31 U.S.C. § 5319; 5 U.S.C. § 552(b)(3). Diese Berichte (BSA-Berichte) werden in einem Datensatzsystem aufbewahrt, das Informationen enthält, die für polizeiliche Ermittlungszwecke zusammengestellt wurden und gemäß 5 U.S.C. §§ 552a(j)(2) und (k)(2) von den Zugangsbestimmungen des Datenschutzgesetzes (Privacy Act) ausgenommen sind. BSA-Berichte dürfen nur in strikter Übereinstimmung mit den von der Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN), der dem Finanzministerium unterstehenden Behörde zur Verwaltung des BSA, festgelegten Richtlinien weiterverbreitet werden. Verdächtige Aktivitätsberichte, eine der Arten von Pflichtberichten nach dem BSA, müssen gemäß 31 U.S.C. § 5318(g)(2) und den Durchführungsverordnungen vertraulich behandelt werden. Soweit Informationen, die unter den Geltungsbereich des BSA fallen, für Zwecke der Bundessteuerverwaltung gesammelt, benutzt oder eingesehen werden, unterliegen sie außerdem den Vertraulichkeitsbestimmungen des Internal Revenue Code, kodifiziert in 26 U.S.C. § 6103.
  • DoD-Kategorieumfang, der mit dieser Behörde verwendet wird: Informationen, die der Regierung gemäß dem Bankgeheimnisgesetz (Bank Secrecy Act) bereitgestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Berichte über verdächtige Aktivitäten (SAR), Berichte über Währungstransaktionen (CTR), Berichte über den internationalen Transport von Währungen oder Zahlungsmitteln (CMIR), Berichte über Bargeldzahlungen über 10.000 USD, die im Handel oder Geschäft erhalten wurden, Berichte über ausländische Bank- und Finanzkonten (FBAR).
  • 31 USC 5319 | Status: Grundlegend | Banner: CUI | Sanktionen: 31 USC 5321 Zivilstrafen 31 USC 5322 Strafrechtliche Sanktionen 31 USC 5318(f) 26 USC 7213 26 USC 7213A 26 USC 7431
  • DoD listet diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, wenn verfügbar.
  • NARA-Registerstatus: Specified + Basic. Pro-Behörde NARA-Statuswerte: Specified, Basic. NARA-Banner-Markierungsnachweis: CUI, CUI//SP-FSEC. Die Registernachweise sind hier erhalten; eine detaillierte Primär-Gesetzes- oder Verordnungstextanalyse steht für diese Kategorie noch aus.
  • NARA-Kategorieumfang: Informationen, die der Regierung gemäß dem Bankgeheimnisgesetz (Bank Secrecy Act) bereitgestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Berichte über verdächtige Aktivitäten (SAR), Berichte über Währungstransaktionen (CTR), Berichte über den internationalen Transport von Währungen oder Zahlungsmitteln (CMIR), Berichte über Bargeldzahlungen über 10.000 USD, die im Handel oder Geschäft erhalten wurden, und Berichte über ausländische Bank- und Finanzkonten (FBAR). Berichte, die gemäß dem Bankgeheimnisgesetz (BSA), das zum relevanten Teil in 31 U.S.C. § 5311 ff. kodifiziert ist, eingereicht werden, sind ausdrücklich von der Offenlegung gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz (Freedom of Information Act), kodifiziert unter 5 U.S.C. § 552, ausgenommen und dürfen auch nicht gemäß einem Bundes-, Landes-, Stammes- oder Gebiets-„Informationsfreiheits-“, „offenen Regierungs-“ oder ähnlichen Gesetz offengelegt werden. Siehe 31 U.S.C. § 5319; 5 U.S.C. § 552(b)(3). Diese Berichte (BSA-Berichte) werden in einem Datensatzsystem aufbewahrt, das Informationen enthält, die für polizeiliche Ermittlungszwecke zusammengestellt wurden und gemäß 5 U.S.C. §§ 552a(j)(2) und (k)(2) von den Zugangsbestimmungen des Datenschutzgesetzes (Privacy Act) ausgenommen sind. BSA-Berichte dürfen nur in strikter Übereinstimmung mit den von der Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN), der dem Finanzministerium unterstehenden Behörde zur Verwaltung des BSA, festgelegten Richtlinien weiterverbreitet werden. Verdächtige Aktivitätsberichte, eine der Arten von Pflichtberichten nach dem BSA, müssen gemäß 31 U.S.C. § 5318(g)(2) und den Durchführungsverordnungen vertraulich behandelt werden. Soweit Informationen, die unter den Geltungsbereich des BSA fallen, für Zwecke der Bundessteuerverwaltung gesammelt, benutzt oder eingesehen werden, unterliegen sie außerdem den Vertraulichkeitsbestimmungen des Internal Revenue Code, kodifiziert in 26 U.S.C. § 6103.
  • DoD-Kategorieumfang: Informationen, die der Regierung gemäß dem Bankgeheimnisgesetz (Bank Secrecy Act) bereitgestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Berichte über verdächtige Aktivitäten (SAR), Berichte über Währungstransaktionen (CTR), Berichte über den internationalen Transport von Währungen oder Zahlungsmitteln (CMIR), Berichte über Bargeldzahlungen über 10.000 USD, die im Handel oder Geschäft erhalten wurden, Berichte über ausländische Bank- und Finanzkonten (FBAR).
  • Ausgezogene Autoritätsbedingung: Berichte und Aufzeichnungen von Berichten sind jedoch von der Offenlegung gemäß Abschnitt 552 von Titel 5 ausgenommen und dürfen nicht gemäß einem staatlichen, lokalen, Stammes- oder territorialen ‚Informationsfreiheitsgesetz‘, ‚Transparenzgesetz‘ oder einem ähnlichen Gesetz offengelegt werden.
  • Ausgezogene Autoritätsbedingung: L. 107–56 anwendbar auf Berichte, die am, vor oder nach dem 26. Oktober 2001 eingereicht oder Aufzeichnungen, die geführt werden, siehe Abschnitt 358(h) von Pub.
  • Ausgezogene Autoritätsbedingung: Berichte und Aufzeichnungen von Berichten sind jedoch von der Offenlegung gemäß Abschnitt 552 von Titel 5 ausgenommen.“ 1992—Pub.
  • Ausgezogene Autoritätsbedingung: Vor der Änderung lautete der Text wie folgt: „Der Sekretär des Finanzministeriums hat auf Anfrage des Leiters der Behörde Informationen aus einem Bericht gemäß Abschnitt 5313, 5314 oder 5316 dieses Titels einer Behörde, einschließlich einer staatlichen Aufsichtsbehörde für Finanzinstitute, zugänglich zu machen.

Schutz- und Weitergabekontrollen

  • NARA Registry Kontrollnachweis: Status Basic; Banner-Markierung CUI.
  • DoD anwendbare Richtlinien: DoDD 5118.03, DoDI 7000.14
  • NARA grundlegend oder spezifisch: Spezifisch + Grundlegend
  • NARA Behördentexte: 31 USC 5318(g)(2)(A)(ii) | Status: Spezifisch | Banner: CUI//SP-FSEC | Sanktionen: 31 USC 5321 Zivilstrafen 31 USC 5322 Strafrechtliche Sanktionen 31 USC 5318(f) 26 USC 7213 26 USC 7213A 26 USC 7431 || 31 USC 5319 | Status: Grundlegend | Banner: CUI | Sanktionen: 31 USC 5321 Zivilstrafen 31 USC 5322 Strafrechtliche Sanktionen 31 USC 5318(f) 26 USC 7213 26 USC 7213A 26 USC 7431 || 31 CFR 1010.950 | Status: Spezifisch | Banner: CUI//SP-FSEC | Sanktionen: 31 USC 5321 Zivilstrafen 31 USC 5322 Strafrechtliche Sanktionen 31 USC 5318(f) 26 USC 7213 26 USC 7213A 26 USC 7431 || 26 USC 6103 | Status: Spezifisch | Banner: CUI//SP-FSEC | Sanktionen: 31 USC 5321 Zivilstrafen 31 USC 5322 Strafrechtliche Sanktionen 31 USC 5318(f) 26 USC 7213 26 USC 7213A 26 USC 7431 || 85 FR 85856 | Status: Spezifisch | Banner: CUI//SP-FSEC | Sanktionen: 31 USC 5321 Zivilstrafen 31 USC 5322 Strafrechtliche Sanktionen 31 USC 5318(f) 26 USC 7213 26 USC 7213A 26 USC 7431
  • NARA-Bannerkennzeichnungen: CUI, CUI//SP-FSEC
  • NARA-Sanktionen: 31 USC 5321 Zivilstrafen 31 USC 5322 Strafrechtliche Sanktionen 31 USC 5318(f) 26 USC 7213 26 USC 7213A 26 USC 7431
  • DoD anwendbare Richtlinien: DoDD 5118.03, DoDI 7000.14
  • Keine vom DoD vorgeschriebene Verbreitungskontrolle auf der Registrierungsseite aufgelistet. Genehmigte begrenzte Verbreitungskontrollen nur anwenden, wenn sie von der designierenden Behörde oder der geltenden Autorität verlangt oder erlaubt werden.
  • Verwenden Sie zunächst die Registry-Aussagen, NARA-Autoritätszeilen, DoD-Autoritäten, DoD-Richtlinien, Warnhinweise, erforderliche Verbreitungskontrollen und Beispiele. Wenn die zitierte Autorität keine Handhabungsdetails spezifiziert, gelten CUI Basic-Schutzmaßnahmen und Verbreitungsregeln, sofern sie nicht mit der Autorität oder agenturenspezifischen Kontrollen in Konflikt stehen.
  • Ausgezogene Autoritätskontrolle: Berichte und Aufzeichnungen von Berichten sind jedoch von der Offenlegung gemäß Abschnitt 552 von Titel 5 ausgenommen und dürfen nicht gemäß einem staatlichen, lokalen, Stammes- oder territorialen ‚Informationsfreiheitsgesetz‘, ‚Transparenzgesetz‘ oder einem ähnlichen Gesetz offengelegt werden.
  • Ausgezogene Autoritätskontrolle: Zivilstrafen (a)(1) Eine inländische Finanzinstitution oder ein nichtfinanzielles Gewerbe, sowie ein Partner, Direktor, leitender Angestellter oder Mitarbeiter einer inländischen Finanzinstitution oder eines nichtfinanziellen Gewerbes, der vorsätzlich gegen dieses Unterkapitel oder eine unter diesem Unterkapitel erlassene Verordnung oder Anordnung verstößt (außer den Abschnitten 5314 und 5315 dieses Titels oder einer unter diesen Abschnitten erlassenen Verordnung), oder vorsätzlich gegen eine unter Abschnitt 21 des Federal Deposit Insurance Act oder Abschnitt 123 des Public Law 91–508 erlassene Verordnung verstößt, ist gegenüber der Regierung der Vereinigten Staaten für eine Zivilstrafe in Höhe von nicht mehr als dem höheren Betrag aus dem in der Transaktion involvierten Betrag (nicht mehr als 100.000 US-Dollar) oder 25.000 US-Dollar haftbar.
  • Ausgezogene Autoritätskontrolle: (4) VERSTOß GEGENSTRUKTURIER TER TRANSAKTIONEN.— (A) VERHÄNGUNG EINER STRAFE.—Der Sekretär des Finanzministeriums kann gegen jede Person, die gegen eine Bestimmung des Abschnitts 5324 verstößt, eine Zivilstrafe verhängen.
  • Ausgezogene Autoritätskontrolle: (5) VERLETZUNG VON TRANSAKTIONEN MIT AUSLÄNDISCHEN FINANZBEHÖRD EN.— (A) ERLAUBTE STRAFE.—Der Sekretär des Finanzministeriums kann gegen jede Person, die eine Bestimmung des Abschnitts 5314 verletzt oder eine solche Verletzung verursacht, eine Zivilstrafe verhängen.
  • Ausgezogene Autoritätskontrolle: (B) HÖHE DER STRAFE.— (i) ALLGEMEINES.—Außer wie in Unterabsatz (C) vorgesehen, darf die Höhe einer nach Unterabsatz (A) verhängten Zivilstrafe 10.000 US-Dollar nicht übersteigen.
  • Ausgezogene Autoritätskontrolle: (3) Eine Person, die keinen Bericht gemäß einer unter Abschnitt 5315 dieses Titels erlassenen Verordnung einreicht oder eine Unterlassungsverfügung gemäß Abschnitt 5320 dieses Titels, die einen Verstoß gegen, oder die Durchsetzung der Einhaltung von, Abschnitt 5315 oder einer unter Abschnitt 5315 erlassenen Verordnung untersagt, nicht beachtet, ist gegenüber der Regierung für eine Zivilstrafe von höchstens 10.000 US-Dollar haftbar.

Auszüge aus der Befugnis

Relevantester extrahierter behördlicher Textpassus

Berichte und Aufzeichnungen von Berichten sind jedoch von der Offenlegung gemäß Abschnitt 552 von Titel 5 ausgenommen und dürfen nicht gemäß einem staatlichen, lokalen, Stammes- oder territorialen ‚Informationsfreiheitsgesetz‘, ‚Transparenzgesetz‘ oder einem ähnlichen Gesetz offengelegt werden.

Extrahierte Behördliche Passage 2

Zivilstrafen (a)(1) Eine inländische Finanzinstitution oder ein nichtfinanzielles Gewerbe sowie ein Partner, Direktor, leitender Angestellter oder Mitarbeiter einer inländischen Finanzinstitution oder eines nichtfinanziellen Gewerbes, der vorsätzlich gegen dieses Unterkapitel oder eine Verordnung oder Anordnung unter diesem Unterkapitel verstößt (außer den Abschnitten 5314 und 5315 dieses Titels oder einer Verordnung nach diesen Abschnitten), oder vorsätzlich gegen eine Verordnung nach Abschnitt 21 des Federal Deposit Insurance Act oder Abschnitt 123 des Public Law 91–508 verstößt, ist der Regierung der Vereinigten Staaten gegenüber für eine Zivilstrafe von nicht mehr als dem höheren Betrag aus dem in der Transaktion involvierten Betrag (höchstens 100.000 US-Dollar) oder 25.000 US-Dollar haftbar.

Extrahierte Behördliche Passage 3

(4) VERSTOß GEGENSTRUKTURIER TER TRANSAKTIONEN.— (A) ERLAUBTE STRAFE.—Der Sekretär des Finanzministeriums kann gegen jede Person, die gegen eine Bestimmung des Abschnitts 5324 verstößt, eine Zivilstrafe verhängen.

Extrahierte Behördliche Passage 4

(5) VERLETZUNG VON TRANSAKTIONEN MIT AUSLÄNDISCHEN FINANZBEHÖRDEN.— (A) ERLAUBTE STRAFE.—Der Sekretär des Finanzministeriums kann gegen jede Person, die eine Bestimmung des Abschnitts 5314 verletzt oder eine solche Verletzung verursacht, eine Zivilstrafe verhängen.

Extrahierte Behördliche Passage 5

(B) HÖHE DER STRAFE.— (i) ALLGEMEINES.—Außer wie in Unterabsatz (C) vorgesehen, darf die Höhe einer nach Unterabsatz (A) verhängten Zivilstrafe 10.000 US-Dollar nicht übersteigen.

Extrahierte Behördliche Passage 6

L. 107–56 anwendbar auf Berichte, die am, vor oder nach dem 26. Oktober 2001 eingereicht oder Aufzeichnungen, die geführt werden, siehe Abschnitt 358(h) von Pub.

31 CFR 1010.950

Gelistet durch: NARA Registry, DoD Registry, Verwandte Befugnisse

Designation-Nachweise

  • NARA Autoritätszeile: 31 CFR 1010.950 | Status: Specified | Banner: CUI//SP-FSEC.
  • NARA-Sanktionsfeld: 31 USC 5321 Zivilstrafen 31 USC 5322 Strafrechtliche Sanktionen 31 USC 5318(f) 26 USC 7213 26 USC 7213A 26 USC 7431.
  • DoD Autoritätszeile: 31 CFR 1010.950. DoD listet dieses Zitat für die Kategorie; diese DoD Detailseite zeigt kein separates Basic/Specified-Feld an.
  • Verwandte Autoritätsnachweise: 31 CFR 1010.950 | Status: Specified | Banner: CUI//SP-FSEC | Sanktionen: 31 USC 5321 Civil Penalties 31 USC 5322 Criminal Penalties 31 USC 5318(f) 26 USC 7213 26 USC 7213A 26 USC 7431
  • Beleg zur verwandten Autorität: DoD führt diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, sofern verfügbar.
  • Kontext der Registry-Bezeichnung: Spezifiziert + Grundlegend, CUI. Der verknüpfte Behördentext enthält Kategorie-Umfangs- oder Anwendbarkeitsformulierungen, die helfen zu bestimmen, wann die Information in diese CUI-Kategorie fällt. Der verknüpfte Behördentext enthält Offenlegungs-, Zugangs-, Schutz-, Freigabe-, Verbreitungs- oder Verteilkontrollformulierungen, die für den Umgang relevant sind. Der verknüpfte Behördentext enthält Verstoss-, Straf-, Sanktion- oder Vollzugsformulierungen, die Folgen bei Fehlbehandlung beeinflussen können.
  • Registry-Bezeichnung für diese Kategorie ist Spezifiziert + Grundlegend mit Banner CUI.

Extrahierte Bedeutung der Befugnis

  • § 1010.912(a) dieses Kapitels so autori-
  • Kontext der Registry-Bezeichnung: Spezifiziert + Grundlegend, CUI. Der verknüpfte Behördentext enthält Kategorie-Umfangs- oder Anwendbarkeitsformulierungen, die helfen zu bestimmen, wann die Information in diese CUI-Kategorie fällt. Der verknüpfte Behördentext enthält Offenlegungs-, Zugangs-, Schutz-, Freigabe-, Verbreitungs- oder Verteilkontrollformulierungen, die für den Umgang relevant sind. Der verknüpfte Behördentext enthält Verstoss-, Straf-, Sanktion- oder Vollzugsformulierungen, die Folgen bei Fehlbehandlung beeinflussen können.

Betriebsbedingungen

  • NARA-Kategorieumfang, der mit dieser Behörde verwendet wird: Informationen, die der Regierung gemäß dem Bankgeheimnisgesetz (Bank Secrecy Act) bereitgestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Berichte über verdächtige Aktivitäten (SAR), Berichte über Währungstransaktionen (CTR), Berichte über den internationalen Transport von Währungen oder Zahlungsmitteln (CMIR), Berichte über Bargeldzahlungen über 10.000 USD, die im Handel oder Geschäft erhalten wurden, und Berichte über ausländische Bank- und Finanzkonten (FBAR). Berichte, die gemäß dem Bankgeheimnisgesetz (BSA), das zum relevanten Teil in 31 U.S.C. § 5311 ff. kodifiziert ist, eingereicht werden, sind ausdrücklich von der Offenlegung gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz (Freedom of Information Act), kodifiziert unter 5 U.S.C. § 552, ausgenommen und dürfen auch nicht gemäß einem Bundes-, Landes-, Stammes- oder Gebiets-„Informationsfreiheits-“, „offenen Regierungs-“ oder ähnlichen Gesetz offengelegt werden. Siehe 31 U.S.C. § 5319; 5 U.S.C. § 552(b)(3). Diese Berichte (BSA-Berichte) werden in einem Datensatzsystem aufbewahrt, das Informationen enthält, die für polizeiliche Ermittlungszwecke zusammengestellt wurden und gemäß 5 U.S.C. §§ 552a(j)(2) und (k)(2) von den Zugangsbestimmungen des Datenschutzgesetzes (Privacy Act) ausgenommen sind. BSA-Berichte dürfen nur in strikter Übereinstimmung mit den von der Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN), der dem Finanzministerium unterstehenden Behörde zur Verwaltung des BSA, festgelegten Richtlinien weiterverbreitet werden. Verdächtige Aktivitätsberichte, eine der Arten von Pflichtberichten nach dem BSA, müssen gemäß 31 U.S.C. § 5318(g)(2) und den Durchführungsverordnungen vertraulich behandelt werden. Soweit Informationen, die unter den Geltungsbereich des BSA fallen, für Zwecke der Bundessteuerverwaltung gesammelt, benutzt oder eingesehen werden, unterliegen sie außerdem den Vertraulichkeitsbestimmungen des Internal Revenue Code, kodifiziert in 26 U.S.C. § 6103.
  • DoD-Kategorieumfang, der mit dieser Behörde verwendet wird: Informationen, die der Regierung gemäß dem Bankgeheimnisgesetz (Bank Secrecy Act) bereitgestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Berichte über verdächtige Aktivitäten (SAR), Berichte über Währungstransaktionen (CTR), Berichte über den internationalen Transport von Währungen oder Zahlungsmitteln (CMIR), Berichte über Bargeldzahlungen über 10.000 USD, die im Handel oder Geschäft erhalten wurden, Berichte über ausländische Bank- und Finanzkonten (FBAR).
  • 31 CFR 1010.950 | Status: Spezifiziert | Banner: CUI//SP-FSEC | Sanktionen: 31 USC 5321 Zivilstrafen 31 USC 5322 Strafrechtliche Sanktionen 31 USC 5318(f) 26 USC 7213 26 USC 7213A 26 USC 7431
  • DoD listet diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, wenn verfügbar.
  • NARA-Registerstatus: Specified + Basic. Pro-Behörde NARA-Statuswerte: Specified, Basic. NARA-Banner-Markierungsnachweis: CUI, CUI//SP-FSEC. Die Registernachweise sind hier erhalten; eine detaillierte Primär-Gesetzes- oder Verordnungstextanalyse steht für diese Kategorie noch aus.
  • NARA-Kategorieumfang: Informationen, die der Regierung gemäß dem Bankgeheimnisgesetz (Bank Secrecy Act) bereitgestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Berichte über verdächtige Aktivitäten (SAR), Berichte über Währungstransaktionen (CTR), Berichte über den internationalen Transport von Währungen oder Zahlungsmitteln (CMIR), Berichte über Bargeldzahlungen über 10.000 USD, die im Handel oder Geschäft erhalten wurden, und Berichte über ausländische Bank- und Finanzkonten (FBAR). Berichte, die gemäß dem Bankgeheimnisgesetz (BSA), das zum relevanten Teil in 31 U.S.C. § 5311 ff. kodifiziert ist, eingereicht werden, sind ausdrücklich von der Offenlegung gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz (Freedom of Information Act), kodifiziert unter 5 U.S.C. § 552, ausgenommen und dürfen auch nicht gemäß einem Bundes-, Landes-, Stammes- oder Gebiets-„Informationsfreiheits-“, „offenen Regierungs-“ oder ähnlichen Gesetz offengelegt werden. Siehe 31 U.S.C. § 5319; 5 U.S.C. § 552(b)(3). Diese Berichte (BSA-Berichte) werden in einem Datensatzsystem aufbewahrt, das Informationen enthält, die für polizeiliche Ermittlungszwecke zusammengestellt wurden und gemäß 5 U.S.C. §§ 552a(j)(2) und (k)(2) von den Zugangsbestimmungen des Datenschutzgesetzes (Privacy Act) ausgenommen sind. BSA-Berichte dürfen nur in strikter Übereinstimmung mit den von der Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN), der dem Finanzministerium unterstehenden Behörde zur Verwaltung des BSA, festgelegten Richtlinien weiterverbreitet werden. Verdächtige Aktivitätsberichte, eine der Arten von Pflichtberichten nach dem BSA, müssen gemäß 31 U.S.C. § 5318(g)(2) und den Durchführungsverordnungen vertraulich behandelt werden. Soweit Informationen, die unter den Geltungsbereich des BSA fallen, für Zwecke der Bundessteuerverwaltung gesammelt, benutzt oder eingesehen werden, unterliegen sie außerdem den Vertraulichkeitsbestimmungen des Internal Revenue Code, kodifiziert in 26 U.S.C. § 6103.
  • DoD-Kategorieumfang: Informationen, die der Regierung gemäß dem Bankgeheimnisgesetz (Bank Secrecy Act) bereitgestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Berichte über verdächtige Aktivitäten (SAR), Berichte über Währungstransaktionen (CTR), Berichte über den internationalen Transport von Währungen oder Zahlungsmitteln (CMIR), Berichte über Bargeldzahlungen über 10.000 USD, die im Handel oder Geschäft erhalten wurden, Berichte über ausländische Bank- und Finanzkonten (FBAR).
  • Extrahierte Behördenbedingung: Ausgenommen soweit in den §§ 1020.410(b)(1), 1021.410(a) und 1023.410(a)(1) vorgesehen und ausgenommen zum Zweck der Sicherstellung der Einhaltung der Aufzeichnungs- und Meldepflichten dieses Kapitels, autorisiert dieses Kapitel weder den Sekretär noch eine andere Person, die durch dieses Kapitel vorgeschriebenen Aufzeichnungen zu inspizieren oder zu überprüfen.
  • Extrahierte Behördliche Bedingung: (2) Damit ein staatliches Regulierungssystem für eine Befreiung im Namen seiner Casinos in Frage kommt, muss der Staat Folgendes bereitstellen: (i) Dass dem Finanzministerium erlaubt wird, die Wirksamkeit des staatlichen Regulierungssystems durch periodische Überprüfungen zu evaluieren; (ii) Dass die Berichte, die im Rahmen des staatlichen Regulierungssystems erforderlich sind, dem Finanzministerium innerhalb von 15 Tagen nach Eingang beim Staat vorgelegt werden; (iii) Dass alle von den Casinos im Zusammenhang mit einem Sachverhalt dieses Kapitels geforderten Aufzeichnungen, auf die der Staat im Rahmen seines Regulierungssystems Zugriff hat oder die er dort führt, dem Finanzministerium innerhalb von 30 Tagen nach Anforderung zur Verfügung gestellt werden; (iv) Dass dem Finanzministerium periodische Statusberichte über die Compliance-Bemühungen und -Ergebnisse des Staates bereitgestellt werden; (v) Dass alle bis auf geringfügige Verstöße gegen die staatlichen Anforderungen dem Finanzministerium innerhalb von 15 Tagen nach Entdeckung gemeldet werden; und (vi) Dass der Staat auf Anforderung des Finanzministeriums innerhalb einer angemessenen Frist, die 90 Tage nicht überschreiten darf, Compliance-Prüfungen bestimmter Institutionen einleitet und dem Finanzministerium die Berichte über diese Prüfungen innerhalb von 15 Tagen nach Abschluss oder auf Anforderung des Ministers auch während der Prüfung bereitstellt.
  • Extrahierte behördliche Bedingung: Sofern der Minister oder ein unter § 1010.912(a) dieses Kapitels gelisteter Beauftragter des Ministers dies nicht schriftlich genehmigt oder es gesetzlich nicht anderweitig vorgeschrieben ist, darf kein Beauftragter des Ministers, der unter § 1010.912 (b) oder (c) dieses Kapitels gelistet ist, oder sonstiger Beamter oder Angestellter des Finanzministeriums oder einer seiner Komponenten— (1) den Namen einer Person, der unter diesem Kapitel eine Vorladung erteilt wurde, öffentlich bekannt machen oder der Öffentlichkeit Informationen über diese Person oder die Erteilung der Vorladung vor dem festgesetzten Zeitpunkt und Datum des Erscheinens oder der Vorlage von Unterlagen veröffentlichen; oder (2) Zeugenaussagen (einschließlich des Namens des Zeugen) oder gemäß der Vorladung vorgelegtes Material einer anderen Person als einem Beamten oder Angestellten des Finanzministeriums oder einer seiner Komponenten offenlegen.
  • Extrahierte behördliche Bedingung: Alle unter diesem Kapitel erforderlichen Berichte und alle Aufzeichnungen solcher Berichte sind gemäß Abschnitt 552 des Titel 5 des United States Code ausdrücklich von der Offenlegung ausgenommen. § 1010.970 Ausnahmen, Befreiungen und Berichte.
  • Ausgezogene Autoritätsbedingung: Nichts hierin verpflichtet oder gestattet die Reproduktion von: (a) Zahlungsmitteln oder anderen Verpflichtungen oder Wertpapieren der Vereinigten Staaten, wie in 18 U.S.C. 8 definiert, oder (b) Verpflichtungen oder Wertpapieren einer ausländischen Regierung, deren Reproduktion gesetzlich verboten ist. [75 FR 65812, 26. Oktober 2010, geändert durch 81 FR 76864, 4. November 2016] § 1010.950 Verfügbarkeit von Informationen.
  • Extrahierte behördliche Bedingung: X (Ausgabe 7–1–18) § 1010.916 (c) Offenlegung von Vorladung, Zeugenaussagen oder Unterlagen.

Schutz- und Weitergabekontrollen

  • NARA-Registerkontrollbeleg: Status Angegeben; Bannerkennzeichnung CUI//SP-FSEC.
  • DoD anwendbare Richtlinien: DoDD 5118.03, DoDI 7000.14
  • NARA grundlegend oder spezifisch: Spezifisch + Grundlegend
  • NARA Behördentexte: 31 USC 5318(g)(2)(A)(ii) | Status: Spezifisch | Banner: CUI//SP-FSEC | Sanktionen: 31 USC 5321 Zivilstrafen 31 USC 5322 Strafrechtliche Sanktionen 31 USC 5318(f) 26 USC 7213 26 USC 7213A 26 USC 7431 || 31 USC 5319 | Status: Grundlegend | Banner: CUI | Sanktionen: 31 USC 5321 Zivilstrafen 31 USC 5322 Strafrechtliche Sanktionen 31 USC 5318(f) 26 USC 7213 26 USC 7213A 26 USC 7431 || 31 CFR 1010.950 | Status: Spezifisch | Banner: CUI//SP-FSEC | Sanktionen: 31 USC 5321 Zivilstrafen 31 USC 5322 Strafrechtliche Sanktionen 31 USC 5318(f) 26 USC 7213 26 USC 7213A 26 USC 7431 || 26 USC 6103 | Status: Spezifisch | Banner: CUI//SP-FSEC | Sanktionen: 31 USC 5321 Zivilstrafen 31 USC 5322 Strafrechtliche Sanktionen 31 USC 5318(f) 26 USC 7213 26 USC 7213A 26 USC 7431 || 85 FR 85856 | Status: Spezifisch | Banner: CUI//SP-FSEC | Sanktionen: 31 USC 5321 Zivilstrafen 31 USC 5322 Strafrechtliche Sanktionen 31 USC 5318(f) 26 USC 7213 26 USC 7213A 26 USC 7431
  • NARA-Bannerkennzeichnungen: CUI, CUI//SP-FSEC
  • NARA-Sanktionen: 31 USC 5321 Zivilstrafen 31 USC 5322 Strafrechtliche Sanktionen 31 USC 5318(f) 26 USC 7213 26 USC 7213A 26 USC 7431
  • DoD anwendbare Richtlinien: DoDD 5118.03, DoDI 7000.14
  • Keine vom DoD vorgeschriebene Verbreitungskontrolle auf der Registrierungsseite aufgelistet. Genehmigte begrenzte Verbreitungskontrollen nur anwenden, wenn sie von der designierenden Behörde oder der geltenden Autorität verlangt oder erlaubt werden.
  • Verwenden Sie zunächst die Registry-Aussagen, NARA-Autoritätszeilen, DoD-Autoritäten, DoD-Richtlinien, Warnhinweise, erforderliche Verbreitungskontrollen und Beispiele. Wenn die zitierte Autorität keine Handhabungsdetails spezifiziert, gelten CUI Basic-Schutzmaßnahmen und Verbreitungsregeln, sofern sie nicht mit der Autorität oder agenturenspezifischen Kontrollen in Konflikt stehen.
  • Extrahierte behördliche Kontrolle: Alle unter diesem Kapitel erforderlichen Berichte und alle Aufzeichnungen solcher Berichte sind gemäß Abschnitt 552 des Titel 5 des United States Code ausdrücklich von der Offenlegung ausgenommen. § 1010.970 Ausnahmen, Befreiungen und Berichte.
  • Extrahierte behördliche Kontrolle: (2) Damit ein staatliches Regulierungssystem für eine Befreiung im Namen seiner Casinos in Frage kommt, muss der Staat Folgendes bereitstellen: (i) Dass dem Finanzministerium erlaubt wird, die Wirksamkeit des staatlichen Regulierungssystems durch periodische Überprüfungen zu evaluieren; (ii) Dass die Berichte, die im Rahmen des staatlichen Regulierungssystems erforderlich sind, dem Finanzministerium innerhalb von 15 Tagen nach Eingang beim Staat vorgelegt werden; (iii) Dass alle von den Casinos im Zusammenhang mit einem Sachverhalt dieses Kapitels geforderten Aufzeichnungen, auf die der Staat im Rahmen seines Regulierungssystems Zugriff hat oder die er dort führt, dem Finanzministerium innerhalb von 30 Tagen nach Anforderung zur Verfügung gestellt werden; (iv) Dass dem Finanzministerium periodische Statusberichte über die Compliance-Bemühungen und -Ergebnisse des Staates bereitgestellt werden; (v) Dass alle bis auf geringfügige Verstöße gegen die staatlichen Anforderungen dem Finanzministerium innerhalb von 15 Tagen nach Entdeckung gemeldet werden; und (vi) Dass der Staat auf Anforderung des Finanzministeriums innerhalb einer angemessenen Frist, die 90 Tage nicht überschreiten darf, Compliance-Prüfungen bestimmter Institutionen einleitet und dem Finanzministerium die Berichte über diese Prüfungen innerhalb von 15 Tagen nach Abschluss oder auf Anforderung des Ministers auch während der Prüfung bereitstellt.
  • Extrahierte behördliche Kontrolle: Sofern der Minister oder ein unter § 1010.912(a) dieses Kapitels gelisteter Beauftragter des Ministers dies nicht schriftlich genehmigt oder es gesetzlich nicht anderweitig vorgeschrieben ist, darf kein Beauftragter des Ministers, der unter § 1010.912 (b) oder (c) dieses Kapitels gelistet ist, oder sonstiger Beamter oder Angestellter des Finanzministeriums oder einer seiner Komponenten— (1) den Namen einer Person, der unter diesem Kapitel eine Vorladung erteilt wurde, öffentlich bekannt machen oder der Öffentlichkeit Informationen über diese Person oder die Erteilung der Vorladung vor dem festgesetzten Zeitpunkt und Datum des Erscheinens oder der Vorlage von Unterlagen veröffentlichen; oder (2) Zeugenaussagen (einschließlich des Namens des Zeugen) oder gemäß der Vorladung vorgelegtes Material einer anderen Person als einem Beamten oder Angestellten des Finanzministeriums oder einer seiner Komponenten offenlegen.
  • Ausgezogene Autoritätskontrolle: (3) Der Widerruf jeglicher Freistellung unter diesem Unterabschnitt liegt im alleinigen Ermessen des Sekretärs. § 1010.980 Dollar als einschließlich ausländischer Währung.
  • Andere Inspektionen, Überprüfungen oder der Zugang zu solchen Aufzeichnungen unterliegen anderen geltenden Gesetzen. § 1010.930 Belohnungen für Informanten.
  • Extrahierte behördliche Kontrolle: (a) Wenn eine Einzelperson originäre Informationen bereitstellt, die zur Einziehung einer strafrechtlichen Geldbuße, Zivilstrafe oder Einziehung von Vermögenswerten führen, die 50.000 US-Dollar übersteigen, für einen Verstoß gegen die Bestimmungen des Bank Secrecy Act oder dieses Kapitels, kann der Minister dieser Person eine Belohnung zahlen.
  • Extrahierte behördliche Kontrolle: 757 Financial Crimes Enforcement Network, Treasury § 1010.970 dieser Abschnitt; jedoch darf eine gezahlte Belohnung nicht höher sein als 25 Prozent des Nettobetrags der eingezogenen Geldbuße, Strafe oder Einziehung oder 150.000 US-Dollar, je nachdem welcher Betrag geringer ist.

Auszüge aus der Befugnis

Relevantester extrahierter behördlicher Textpassus

Alle unter diesem Kapitel erforderlichen Berichte und alle Aufzeichnungen solcher Berichte sind gemäß Abschnitt 552 des Titel 5 des United States Code ausdrücklich von der Offenlegung ausgenommen. § 1010.970 Ausnahmen, Befreiungen und Berichte.

Extrahierte Behördliche Passage 2

(2) Damit ein staatliches Regulierungssystem für eine Befreiung im Namen seiner Casinos in Frage kommt, muss der Staat Folgendes bereitstellen: (i) Dass dem Finanzministerium erlaubt wird, die Wirksamkeit des staatlichen Regulierungssystems durch periodische Überprüfungen zu evaluieren; (ii) Dass die Berichte, die im Rahmen des staatlichen Regulierungssystems erforderlich sind, dem Finanzministerium innerhalb von 15 Tagen nach Eingang beim Staat vorgelegt werden; (iii) Dass alle von den Casinos im Zusammenhang mit einem Sachverhalt dieses Kapitels geforderten Aufzeichnungen, auf die der Staat im Rahmen seines Regulierungssystems Zugriff hat oder die er dort führt, dem Finanzministerium innerhalb von 30 Tagen nach Anforderung zur Verfügung gestellt werden; (iv) Dass dem Finanzministerium periodische Statusberichte über die Compliance-Bemühungen und -Ergebnisse des Staates bereitgestellt werden; (v) Dass alle bis auf geringfügige Verstöße gegen die staatlichen Anforderungen dem Finanzministerium innerhalb von 15 Tagen nach Entdeckung gemeldet werden; und (vi) Dass der Staat auf Anforderung des Finanzministeriums innerhalb einer angemessenen Frist, die 90 Tage nicht überschreiten darf, Compliance-Prüfungen bestimmter Institutionen einleitet und dem Finanzministerium die Berichte über diese Prüfungen innerhalb von 15 Tagen nach Abschluss oder auf Anforderung des Ministers auch während der Prüfung bereitstellt.

Extrahierte Behördliche Passage 3

Sofern der Sekretär oder ein Beauftragter des Sekretärs, der gemäß § 1010.912(a) dieses Kapitels aufgeführt ist, nicht schriftlich zustimmt oder dies gesetzlich vorgeschrieben ist, darf kein Beauftragter des Sekretärs gemäß § 1010.912 (b) oder (c) dieses Kapitels oder sonstiger Beamter oder Angestellter des Finanzministeriums oder einer seiner Komponenten— (1) den Namen einer Person, gegen die eine Vorladung gemäß diesem Kapitel erlassen wurde, öffentlich bekannt geben oder Informationen über diese Person oder die Erteilung einer Vorladung an diese Person vor dem festgelegten Zeitpunkt und Datum ihres Erscheinens oder der Vorlage von Aufzeichnungen veröffentlichen; oder (2) Zeugenaussagen (einschließlich des Namens des Zeugen) oder Material, das aufgrund der Vorladung vorgelegt wurde, an andere Personen als Beamte oder Angestellte des Finanzministeriums oder einer seiner Komponenten weitergeben.

Extrahierte Behördliche Passage 4

(3) Der Widerruf jeglicher Freistellung unter diesem Unterabschnitt liegt im alleinigen Ermessen des Sekretärs. § 1010.980 Dollar als einschließlich ausländischer Währung.

Extrahierte Behördliche Passage 5

Andere Inspektionen, Überprüfungen oder der Zugang zu solchen Aufzeichnungen unterliegen anderen geltenden Gesetzen. § 1010.930 Belohnungen für Informanten.

Extrahierte Behördliche Passage 6

Außer wie in §§ 1020.410(b)(1), 1021.410(a) und 1023.410(a)(1) vorgesehen und außer zum Zwecke der Sicherstellung der Einhaltung der Buchführungs- und Meldepflichten dieses Kapitels, berechtigt dieses Kapitel den Sekretär oder eine andere Person nicht zur Einsicht oder Prüfung der gemäß diesem Kapitel zu führenden Aufzeichnungen.

26 USC 6103

Gelistet durch: NARA Registry, DoD Registry, Verwandte Befugnisse

Designation-Nachweise

  • NARA Autoritätszeile: 26 USC 6103 | Status: Specified | Banner: CUI//SP-FSEC.
  • NARA-Sanktionsfeld: 31 USC 5321 Zivilstrafen 31 USC 5322 Strafrechtliche Sanktionen 31 USC 5318(f) 26 USC 7213 26 USC 7213A 26 USC 7431.
  • DoD Autoritätszeile: 26 USC 6103. DoD listet dieses Zitat für die Kategorie; diese DoD Detailseite zeigt kein separates Basic/Specified-Feld an.
  • Verwandte Autoritätsnachweise: 26 USC 6103 | Status: Specified | Banner: CUI//SP-FSEC | Sanktionen: 31 USC 5321 Civil Penalties 31 USC 5322 Criminal Penalties 31 USC 5318(f) 26 USC 7213 26 USC 7213A 26 USC 7431
  • Beleg zur verwandten Autorität: DoD führt diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, sofern verfügbar.
  • Kontext der Registry-Bezeichnung: Spezifiziert + Grundlegend, CUI. Der verknüpfte Behördentext enthält Kategorie-Umfangs- oder Anwendbarkeitsformulierungen, die helfen zu bestimmen, wann die Information in diese CUI-Kategorie fällt. Der verknüpfte Behördentext enthält Offenlegungs-, Zugangs-, Schutz-, Freigabe-, Verbreitungs- oder Verteilkontrollformulierungen, die für den Umgang relevant sind. Der verknüpfte Behördentext enthält Verstoss-, Straf-, Sanktion- oder Vollzugsformulierungen, die Folgen bei Fehlbehandlung beeinflussen können.
  • Registry-Bezeichnung für diese Kategorie ist Spezifiziert + Grundlegend mit Banner CUI.

Extrahierte Bedeutung der Befugnis

  • Seite 3259 TITEL 26—INTERNAL REVENUE CODE § 6103
  • Kontext der Registry-Bezeichnung: Spezifiziert + Grundlegend, CUI. Der verknüpfte Behördentext enthält Kategorie-Umfangs- oder Anwendbarkeitsformulierungen, die helfen zu bestimmen, wann die Information in diese CUI-Kategorie fällt. Der verknüpfte Behördentext enthält Offenlegungs-, Zugangs-, Schutz-, Freigabe-, Verbreitungs- oder Verteilkontrollformulierungen, die für den Umgang relevant sind. Der verknüpfte Behördentext enthält Verstoss-, Straf-, Sanktion- oder Vollzugsformulierungen, die Folgen bei Fehlbehandlung beeinflussen können.

Betriebsbedingungen

  • NARA-Kategorieumfang, der mit dieser Behörde verwendet wird: Informationen, die der Regierung gemäß dem Bankgeheimnisgesetz (Bank Secrecy Act) bereitgestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Berichte über verdächtige Aktivitäten (SAR), Berichte über Währungstransaktionen (CTR), Berichte über den internationalen Transport von Währungen oder Zahlungsmitteln (CMIR), Berichte über Bargeldzahlungen über 10.000 USD, die im Handel oder Geschäft erhalten wurden, und Berichte über ausländische Bank- und Finanzkonten (FBAR). Berichte, die gemäß dem Bankgeheimnisgesetz (BSA), das zum relevanten Teil in 31 U.S.C. § 5311 ff. kodifiziert ist, eingereicht werden, sind ausdrücklich von der Offenlegung gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz (Freedom of Information Act), kodifiziert unter 5 U.S.C. § 552, ausgenommen und dürfen auch nicht gemäß einem Bundes-, Landes-, Stammes- oder Gebiets-„Informationsfreiheits-“, „offenen Regierungs-“ oder ähnlichen Gesetz offengelegt werden. Siehe 31 U.S.C. § 5319; 5 U.S.C. § 552(b)(3). Diese Berichte (BSA-Berichte) werden in einem Datensatzsystem aufbewahrt, das Informationen enthält, die für polizeiliche Ermittlungszwecke zusammengestellt wurden und gemäß 5 U.S.C. §§ 552a(j)(2) und (k)(2) von den Zugangsbestimmungen des Datenschutzgesetzes (Privacy Act) ausgenommen sind. BSA-Berichte dürfen nur in strikter Übereinstimmung mit den von der Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN), der dem Finanzministerium unterstehenden Behörde zur Verwaltung des BSA, festgelegten Richtlinien weiterverbreitet werden. Verdächtige Aktivitätsberichte, eine der Arten von Pflichtberichten nach dem BSA, müssen gemäß 31 U.S.C. § 5318(g)(2) und den Durchführungsverordnungen vertraulich behandelt werden. Soweit Informationen, die unter den Geltungsbereich des BSA fallen, für Zwecke der Bundessteuerverwaltung gesammelt, benutzt oder eingesehen werden, unterliegen sie außerdem den Vertraulichkeitsbestimmungen des Internal Revenue Code, kodifiziert in 26 U.S.C. § 6103.
  • DoD-Kategorieumfang, der mit dieser Behörde verwendet wird: Informationen, die der Regierung gemäß dem Bankgeheimnisgesetz (Bank Secrecy Act) bereitgestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Berichte über verdächtige Aktivitäten (SAR), Berichte über Währungstransaktionen (CTR), Berichte über den internationalen Transport von Währungen oder Zahlungsmitteln (CMIR), Berichte über Bargeldzahlungen über 10.000 USD, die im Handel oder Geschäft erhalten wurden, Berichte über ausländische Bank- und Finanzkonten (FBAR).
  • 26 USC 6103 | Status: Spezifiziert | Banner: CUI//SP-FSEC | Sanktionen: 31 USC 5321 Zivilstrafen 31 USC 5322 Strafrechtliche Sanktionen 31 USC 5318(f) 26 USC 7213 26 USC 7213A 26 USC 7431
  • DoD listet diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, wenn verfügbar.
  • NARA-Registerstatus: Specified + Basic. Pro-Behörde NARA-Statuswerte: Specified, Basic. NARA-Banner-Markierungsnachweis: CUI, CUI//SP-FSEC. Die Registernachweise sind hier erhalten; eine detaillierte Primär-Gesetzes- oder Verordnungstextanalyse steht für diese Kategorie noch aus.
  • NARA-Kategorieumfang: Informationen, die der Regierung gemäß dem Bankgeheimnisgesetz (Bank Secrecy Act) bereitgestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Berichte über verdächtige Aktivitäten (SAR), Berichte über Währungstransaktionen (CTR), Berichte über den internationalen Transport von Währungen oder Zahlungsmitteln (CMIR), Berichte über Bargeldzahlungen über 10.000 USD, die im Handel oder Geschäft erhalten wurden, und Berichte über ausländische Bank- und Finanzkonten (FBAR). Berichte, die gemäß dem Bankgeheimnisgesetz (BSA), das zum relevanten Teil in 31 U.S.C. § 5311 ff. kodifiziert ist, eingereicht werden, sind ausdrücklich von der Offenlegung gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz (Freedom of Information Act), kodifiziert unter 5 U.S.C. § 552, ausgenommen und dürfen auch nicht gemäß einem Bundes-, Landes-, Stammes- oder Gebiets-„Informationsfreiheits-“, „offenen Regierungs-“ oder ähnlichen Gesetz offengelegt werden. Siehe 31 U.S.C. § 5319; 5 U.S.C. § 552(b)(3). Diese Berichte (BSA-Berichte) werden in einem Datensatzsystem aufbewahrt, das Informationen enthält, die für polizeiliche Ermittlungszwecke zusammengestellt wurden und gemäß 5 U.S.C. §§ 552a(j)(2) und (k)(2) von den Zugangsbestimmungen des Datenschutzgesetzes (Privacy Act) ausgenommen sind. BSA-Berichte dürfen nur in strikter Übereinstimmung mit den von der Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN), der dem Finanzministerium unterstehenden Behörde zur Verwaltung des BSA, festgelegten Richtlinien weiterverbreitet werden. Verdächtige Aktivitätsberichte, eine der Arten von Pflichtberichten nach dem BSA, müssen gemäß 31 U.S.C. § 5318(g)(2) und den Durchführungsverordnungen vertraulich behandelt werden. Soweit Informationen, die unter den Geltungsbereich des BSA fallen, für Zwecke der Bundessteuerverwaltung gesammelt, benutzt oder eingesehen werden, unterliegen sie außerdem den Vertraulichkeitsbestimmungen des Internal Revenue Code, kodifiziert in 26 U.S.C. § 6103.
  • DoD-Kategorieumfang: Informationen, die der Regierung gemäß dem Bankgeheimnisgesetz (Bank Secrecy Act) bereitgestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Berichte über verdächtige Aktivitäten (SAR), Berichte über Währungstransaktionen (CTR), Berichte über den internationalen Transport von Währungen oder Zahlungsmitteln (CMIR), Berichte über Bargeldzahlungen über 10.000 USD, die im Handel oder Geschäft erhalten wurden, Berichte über ausländische Bank- und Finanzkonten (FBAR).
  • Ausgezogene Autoritätsbedingung: (B) Offenlegung von Rückkehrinformationen Rückkehrinformationen, die jeder Person unter den Bestimmungen dieses Titels offengelegt werden, können in Form von schriftlichen Dokumenten, Kopien solcher Dokumente, Filmen oder Fotoabzügen oder elektronisch erzeugten Bändern, Datenträgern oder Datensätzen oder auf andere vom Sekretär als notwendig oder angemessen erachtete Weise bereitgestellt werden.
  • Extrahierte Autoritätsbedingung: (2) Rückgabe von Informationen Der Begriff ‚Rückgabe von Informationen‘ bedeutet— (A) die Identität eines Steuerpflichtigen, die Art, Quelle oder Höhe seiner Einkünfte, Zahlungen, Einnahmen, Abzüge, Freibeträge, Gutschriften, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Reinvermögen, Steuerschulden, einbehaltene Steuer, Nachzahlungen, Überbewertungen oder Steuerzahlungen, unabhängig davon, ob die Steuererklärung des Steuerpflichtigen geprüft wurde, wird oder wird geprüft oder einer anderen Untersuchung oder Bearbeitung unterliegt, oder jegliche andere Daten, die vom Sekretär im Zusammenhang mit einer Steuererklärung oder mit der Feststellung der Existenz oder möglichen Existenz einer Haftung (oder deren Höhe) einer Person gemäß diesem Titel für eine Steuer, Strafe, Zinsen, Bußgeld, Einziehung oder sonstige Maßnahmen oder Straftat erhalten, aufgezeichnet, vorbereitet, bereitgestellt oder gesammelt werden, (B) jeglicher Teil einer schriftlichen Entscheidung oder eines Hintergrunddokuments zu einer solchen schriftlichen Entscheidung (wie diese Begriffe in Abschnitt 6110(b) definiert sind), der nach Abschnitt 6110 nicht zur öffentlichen Einsicht offensteht, (C) jegliche Vereinbarung zur Vorabpreisfestsetzung, die ein Steuerpflichtiger mit dem Sekretär getroffen hat, und jegliche Hintergrundinformationen zu einer solchen Vereinbarung oder einem Antrag auf eine Vorabpreisfestsetzung, und (D) jede Vereinbarung gemäß Abschnitt 7121 sowie ähnliche Vereinbarungen und jegliche Hintergrundinformationen zu solchen Vereinbarungen oder Anfragen für solche Vereinbarungen,...
  • Extrahierte Autoritätsbedingung: L. 100–647, § 8008(c)(2)(A)(ii), (iii), in den abschließenden Bestimmungen wurde ‚(m)(2), (4) oder (6)‘ anstelle von ‚(m)(2) oder (4)‘ eingesetzt und am Ende eingefügt ‚Für die Anwendung dieses Absatzes in jedem Fall, auf den Absatz (m)(6) zutrifft, umfasst der Begriff ‚Rückgabe von Informationen‘ auch damit verbundene Blutspenderakten (wie in Abschnitt 1141(h)(2) des Sozialversicherungsgesetzes definiert).‘ Pub.
  • Extrahierte Autoritätsbedingung: L. 105–206, Titel II, § 2005, 22. Juli 1998, 112 Stat. 726, bestimmte: ‚(a) ALLGEMEIN.—Spätestens zum 31. Dezember 2006 sollen der Schatzsekretär oder sein Beauftragter Verfahren entwickeln, nach denen ein Steuerzahler, der Steuererklärungen elektronisch einreicht (und dessen Beauftragte gemäß Abschnitt 6103(c) des Internal Revenue Code von 1986), das Steuerkonto des Steuerzahlers elektronisch einsehen kann, jedoch nur, wenn alle erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Privatsphäre dieser Kontoinformationen gewährleistet sind. ‚(b) BERICHT.—Spätestens zum 31. Dezember 2003 hat der Schatzsekretär dem Finanz- und Haushaltsausschuss des Repräsentantenhauses und dem Finanzausschuss des Senats über den Fortschritt bei der Entwicklung der Verfahren gemäß Unterabsatz (a) zu berichten.‘ VERTRAULICHKEIT VON STEUERERKLÄRUNGSDATEN Pub.
  • Extrahierte Autoritätsbedingung: (4) Schutzmaßnahmen Jede Bundesbehörde, die in den Absätzen (h)(2), (h)(5), (i)(1), (2), (3), (5) oder (7), (j)(1), (2) oder (5), (k)(8), (10) oder (11), (l)(1), (2), (3), (5), (10), (11), (13), (14), (17) oder (22) oder (o)(1)(A) genannt wird, das Government Accountability Office, das Congressional Budget Office oder jede Agentur, Einrichtung oder Kommission, die in den Absätzen (d), (i)(1)(C), (3)(B)(i), oder 7(A)(ii), 8 oder (k)(10), (l)(6), (7), (8), (9), (12), (15) oder (16) genannt wird, jeder zuständige Staatsbeamte (wie in Abschnitt 6104(c) definiert) oder jede andere in den Absätzen (k)(10), (l)(10), (16), (18), (19) oder (20) genannte Person, oder jede in Absatz (l)(21) genannte Einrichtung, muss als Bedingung für den Erhalt von Steuererklärungen oder Steuererklärungsdaten— (A) ein dauerhaftes System standardisierter Aufzeichnungen einrichten und aufrechterhalten, zur Zufriedenheit des Sekretärs, in Bezug auf Anfragen, den Grund für solche Anfragen sowie das Datum der gestellten Anfragen durch oder an sie und jede Offenlegung von Steuererklärungen oder Steuererklärungsdaten durch oder an sie; (B) einen sicheren Bereich oder Ort einrichten und aufrechterhalten, zur Zufriedenheit des Sekretärs, in dem solche Steuererklärungen oder Steuererklärungsdaten gespeichert werden sollen; (C) einschränken, zur Zufriedenheit des Sekretärs,...

Schutz- und Weitergabekontrollen

  • NARA-Registerkontrollbeleg: Status Angegeben; Bannerkennzeichnung CUI//SP-FSEC.
  • DoD anwendbare Richtlinien: DoDD 5118.03, DoDI 7000.14
  • NARA grundlegend oder spezifisch: Spezifisch + Grundlegend
  • NARA Behördentexte: 31 USC 5318(g)(2)(A)(ii) | Status: Spezifisch | Banner: CUI//SP-FSEC | Sanktionen: 31 USC 5321 Zivilstrafen 31 USC 5322 Strafrechtliche Sanktionen 31 USC 5318(f) 26 USC 7213 26 USC 7213A 26 USC 7431 || 31 USC 5319 | Status: Grundlegend | Banner: CUI | Sanktionen: 31 USC 5321 Zivilstrafen 31 USC 5322 Strafrechtliche Sanktionen 31 USC 5318(f) 26 USC 7213 26 USC 7213A 26 USC 7431 || 31 CFR 1010.950 | Status: Spezifisch | Banner: CUI//SP-FSEC | Sanktionen: 31 USC 5321 Zivilstrafen 31 USC 5322 Strafrechtliche Sanktionen 31 USC 5318(f) 26 USC 7213 26 USC 7213A 26 USC 7431 || 26 USC 6103 | Status: Spezifisch | Banner: CUI//SP-FSEC | Sanktionen: 31 USC 5321 Zivilstrafen 31 USC 5322 Strafrechtliche Sanktionen 31 USC 5318(f) 26 USC 7213 26 USC 7213A 26 USC 7431 || 85 FR 85856 | Status: Spezifisch | Banner: CUI//SP-FSEC | Sanktionen: 31 USC 5321 Zivilstrafen 31 USC 5322 Strafrechtliche Sanktionen 31 USC 5318(f) 26 USC 7213 26 USC 7213A 26 USC 7431
  • NARA-Bannerkennzeichnungen: CUI, CUI//SP-FSEC
  • NARA-Sanktionen: 31 USC 5321 Zivilstrafen 31 USC 5322 Strafrechtliche Sanktionen 31 USC 5318(f) 26 USC 7213 26 USC 7213A 26 USC 7431
  • DoD anwendbare Richtlinien: DoDD 5118.03, DoDI 7000.14
  • Keine vom DoD vorgeschriebene Verbreitungskontrolle auf der Registrierungsseite aufgelistet. Genehmigte begrenzte Verbreitungskontrollen nur anwenden, wenn sie von der designierenden Behörde oder der geltenden Autorität verlangt oder erlaubt werden.
  • Verwenden Sie zunächst die Registry-Aussagen, NARA-Autoritätszeilen, DoD-Autoritäten, DoD-Richtlinien, Warnhinweise, erforderliche Verbreitungskontrollen und Beispiele. Wenn die zitierte Autorität keine Handhabungsdetails spezifiziert, gelten CUI Basic-Schutzmaßnahmen und Verbreitungsregeln, sofern sie nicht mit der Autorität oder agenturenspezifischen Kontrollen in Konflikt stehen.
  • Extrahierte Autoritätskontrolle: Vertraulichkeit und Offenlegung von Steuererklärungen und Steuererklärungsdaten (a) Allgemeine Regel Steuererklärungen und Steuererklärungsdaten sind vertraulich und, außer wie durch diesen Titel gestattet— (1) kein Beamter oder Angestellter der Vereinigten Staaten, (2) kein Beamter oder Angestellter eines Bundesstaates, keiner örtlichen Strafverfolgungsbehörde, die Informationen gemäß Unterabschnitt (i)(1)(C) oder (7)(A) erhält, keiner örtlichen Unterhaltsvollzugsbehörde oder keiner örtlichen Behörde, die ein Programm gemäß Absatz (l)(7)(D) verwaltet und Zugriff auf Steuererklärungen oder Steuererklärungsdaten nach diesem Abschnitt oder Abschnitt 6104(c) hatte oder hat, und (3) keine andere Person (oder deren Beamter oder Angestellter), die Zugriff auf Steuererklärungen oder Steuererklärungsdaten nach Absatz (e)(1)(D)(iii), Absatz (k)(10), den Absätzen (6), (10), (12), (16), (19), (20) oder (21) von Absatz (l), Absatz (2) oder (4)(B) von Absatz (m) oder Absatz (n) hatte oder hat, darf Steuererklärungen oder Steuererklärungsdaten, die er im Zusammenhang mit seiner Dienststellung oder anderweitig gemäß diesem Abschnitt erhalten hat, offenlegen.
  • Extrahierte Autoritätskontrolle: Seite 3299 TITEL 26—INTERNAL REVENUE CODE § 6103 ‘‘(b) BESCHREIBUNG DES DEMONSTRATIONSPROJEKTS.—Das Demonstrationsprojekt gemäß Absatz (a) soll— ‘‘(1) zwischen dem Internal Revenue Service und dem Bundesstaat Montana für einen Zeitraum durchgeführt werden, der mit dem Datum endet, das 5 Jahre nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes [5. Aug. 1997] liegt, ‘‘(2) auf die Meldung von Beschäftigungssteuern beschränkt sein, und ‘‘(3) auf die Offenlegung der Steuerzahleridentität (wie in Abschnitt 6103(b)(6) dieses Gesetzbuchs definiert) und der Unterschrift des Steuerzahlers beschränkt sein.’‘ VERFAHREN UND RICHTLINIEN ZUR SICHERUNG DER VERTRAULICHKEIT VON STEUERZAHLERINFORMATIONEN Pub.
  • Extrahierte Autoritätskontrolle: (3) Offenlegungsbeschränkung Die Mitarbeiter, denen Steuererklärungen und Steuererklärungsdaten gemäß diesem Unterabschnitt offengelegt werden, dürfen diese Steuererklärungen und Steuererklärungsdaten ohne schriftliche persönliche Anweisung des Präsidenten oder des Leiters der entsprechenden Behörde nicht an andere Personen weitergeben außer an den Präsidenten oder den Leiter dieser Behörde.
  • Extrahierte Autoritätskontrolle: (8) Anforderungen des Bundesstaatsrechts (A) Schutzmaßnahmen Unbeschadet anderer Bestimmungen dieses Abschnitts dürfen nach dem 31. Dezember 1978 keine Steuererklärungen oder Steuererklärungsdaten an einen Beamten oder Angestellten eines Bundesstaates offengelegt werden, der von einem Steuerpflichtigen verlangt, eine Kopie eines Teils seiner Bundessteuererklärung oder darauf enthaltene Informationen in eine Steuererklärung des Bundesstaates einzufügen oder anzuhängen, es sei denn, dieser Bundesstaat verabschiedet Rechtsvorschriften zum Schutz der Vertraulichkeit der an die Steuererklärung des Bundesstaates angehängten Kopie der Bundeserklärung (oder eines Teils davon) oder der darin enthaltenen Bundessteuerinformationen.
  • Extrahierte Autoritätskontrolle: L. 94–455 änderte unter anderem Bestimmungen, die Einkommensteuererklärungen als öffentliche Unterlagen behandeln und nur unter von Präsident genehmigten Vorschriften Einsicht gewähren, außer in bestimmten aufgezählten Fällen, zu Bestimmungen, die Steuererklärungsdaten als vertraulich behandeln und nur in eingeschränkten Situationen offenlegen, und fügte Bestimmungen ein, die ‚Return‘ und ‚Return Information‘ definieren sowie Bestimmungen, die die Weitergabe von Steuerinformationen durch den Internal Revenue Service an andere Behörden nur erlauben, wenn diese andere Behörde Verfahren zur Sicherung der erhaltenen Informationen etabliert.
  • Extrahierte Autoritätskontrolle: Diese Steuererklärungsdaten beschränken sich darauf, ob die betreffende Person— (A) Steuererklärungen für die unter Kapitel 1 erhobenen Steuern für nicht mehr als die unmittelbar vorangegangenen 3 Jahre eingereicht hat; (B) eine Steuer innerhalb von 10 Tagen nach Benachrichtigung und Zahlungsaufforderung nicht bezahlt hat oder in diesem oder den unmittelbar vorangegangenen 3 Jahren wegen Fahrlässigkeit eine Strafe nach diesem Titel verhängt wurde; (C) wegen möglicher strafrechtlicher Verstöße gegen die Steuergesetze untersucht wurde oder wird und die Ergebnisse einer solchen Untersuchung, oder (D) eine zivilrechtliche Strafe nach diesem Titel wegen Betrugs erhalten hat.
  • Extrahierte Autoritätskontrolle: Seite 3268 TITEL 26—INTERNAL REVENUE CODE § 6103 Erhaltene Informationen gemäß Absatz (1) oder (7)(C) dürfen in einem gerichtlichen oder verwaltungsrechtlichen Verfahren, das sich auf die Durchsetzung eines ausdrücklich benannten Bundesstrafrechts oder damit zusammenhängender zivilrechtlicher Einziehung (ohne Steuerverwaltung) bezieht, an denen die Vereinigten Staaten oder eine Bundesbehörde beteiligt sind, offengelegt werden— (i) wenn das Gericht feststellt, dass die Steuererklärungs- oder Steuerzahlerinformationsdaten für die Feststellung einer strittigen Angelegenheit von Beweiskraft sind, die relevant sind für die Feststellung der Begehung einer Straftat oder der Schuld oder Haftung einer Partei, oder (ii) soweit dies auf Anordnung des Gerichts nach Abschnitt 3500 des Titels 18, United States Code, oder Regel 16 der Federal Rules of Criminal Procedure erforderlich ist.

Auszüge aus der Befugnis

Relevantester extrahierter behördlicher Textpassus

Vertraulichkeit und Offenlegung von Steuererklärungen und Steuererklärungsdaten (a) Allgemeine Regel Steuererklärungen und Steuererklärungsdaten sind vertraulich und außer wie durch diesen Titel zugelassen— (1) kein Beamter oder Angestellter der Vereinigten Staaten, (2) kein Beamter oder Angestellter eines Bundesstaates, keiner örtlichen Strafverfolgungsbehörde, die Informationen gemäß Absatz (i)(1)(C) oder (7)(A) erhält, keiner örtlichen Unterhaltsvollzugsbehörde oder keiner örtlichen Behörde, die ein Programm gemäß Absatz (l)(7)(D) verwaltet und Zugriff auf Steuererklärungen oder Steuererklärungsdaten nach diesem Abschnitt oder Abschnitt 6104(c) hatte oder hat, und (3) keine andere Person (oder deren Beamter oder Angestellter), die Zugriff auf Steuererklärungen oder Steuererklärungsdaten nach Absatz (e)(1)(D)(iii), Absatz (k)(10), den Absätzen (6), (10), (12), (16), (19), (20) oder (21) von Absatz (l), Absatz (2) oder (4)(B) von Absatz (m) oder Absatz (n) hatte oder hat, darf Steuererklärungen oder Steuererklärungsdaten, die er im Zusammenhang mit seiner Dienststellung oder anderweitig gemäß diesem Abschnitt erhalten hat, offenlegen.

Extrahierte Behördliche Passage 2

Seite 3299 TITEL 26—INTERNAL REVENUE CODE § 6103 „(b) BESCHREIBUNG DES DEMONSTRATIONSPROJEKTS.—Das Demonstrationsprojekt nach Absatz (a) soll— „(1) zwischen dem Internal Revenue Service und dem Bundesstaat Montana durchgeführt werden für einen Zeitraum, der mit dem Datum endet, das 5 Jahre nach dem Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes liegt [5. Aug. 1997], „(2) auf die Meldung von Beschäftigungssteuern beschränkt sein, und „(3) auf die Offenlegung der Steuerzahleridentität (wie in Abschnitt 6103(b)(6) dieses Codes definiert) und der Unterschrift des Steuerzahlers beschränkt sein.“ VERFAHREN UND RICHTLINIEN ZUM SCHUTZ DER VERTRAULICHKEIT VON STEUERZAHLERINFORMATIONEN Veröff.

Extrahierte Behördliche Passage 3

(3) Einschränkung der Offenlegung Die Mitarbeiter, denen Steuererklärungen und Steuerinformationen gemäß diesem Unterabschnitt offengelegt werden, dürfen solche Steuererklärungen und Steuerinformationen ohne die persönliche schriftliche Anweisung des Präsidenten oder des Leiters dieser Behörde nicht an andere Personen offenlegen, außer an den Präsidenten oder den Leiter dieser Behörde.

Extrahierte Behördliche Passage 4

(8) Anforderungen des Staatsrechts (A) Schutzmaßnahmen Unbeschadet anderslautender Bestimmungen dieses Abschnitts darf nach dem 31. Dezember 1978 keine Steuererklärung oder Steuerinformation an einen Beamten oder Mitarbeiter eines Bundesstaates offengelegt werden, der von einem Steuerzahler verlangt, eine Kopie eines Teils seiner Bundessteuererklärung oder darin enthaltene Informationen seiner Bundessteuererklärung an seine Bundessteuererklärung für den Bundesstaat anzufügen oder darin aufzunehmen, es sei denn, dieser Bundesstaat nimmt Rechtsvorschriften an, die die Vertraulichkeit der an die Steuererklärung des Bundesstaates angehängten oder darin enthaltenen Kopie der Bundessteuererklärung (oder eines Teils davon) oder der darin enthaltenen Bundessteuerinformationen schützen.

Extrahierte Behördliche Passage 5

L. 94–455 setzte unter anderem die Bestimmungen außer Kraft, die Einkommensteuererklärungen als öffentliche Aufzeichnungen behandelten und die Einsichtnahme nur unter von dem Präsidenten genehmigten Vorschriften außer in bestimmten aufgezählten Situationen erlaubten, und ersetzte sie durch Bestimmungen, die Steuerinformationen als vertraulich behandeln und nur in begrenzten Fällen offenlegen dürfen, und fügte Bestimmungen zur Definition von „Erklärung“ und „Steuerinformationen“ sowie Bestimmungen ein, die untersagten, dass Steuermitteilungen vom Internal Revenue Service an andere Behörden weitergegeben werden, sofern diese anderen Behörden keine Verfahren zum Schutz der von ihnen erhaltenen Informationen eingeführt haben.

Extrahierte Behördliche Passage 6

(B) Offenlegung von Steuerinformationen Steuerinformationen, die einer Person unter den Bestimmungen dieses Titels offengelegt werden, können in Form von schriftlichen Dokumenten, Kopien solcher Dokumente, Filmen oder Fotoabzügen oder elektronisch erstellten Bändern, Datenträgern oder Aufzeichnungen oder mit anderen vom Sekretär als notwendig oder geeignet erachteten Modi oder Mitteln bereitgestellt werden.

85 FR 85856

Gelistet durch: NARA Registry, Verwandte Befugnisse

Designation-Nachweise

  • NARA-Behördenangabe: 85 FR 85856 | Status: Bestimmt | Banner: CUI//SP-FSEC.
  • NARA-Sanktionsfeld: 31 USC 5321 Zivilstrafen 31 USC 5322 Strafrechtliche Sanktionen 31 USC 5318(f) 26 USC 7213 26 USC 7213A 26 USC 7431.
  • Nachweis der zugehörigen Behörde: 85 FR 85856 | Status: Bestimmt | Banner: CUI//SP-FSEC | Sanktionen: 31 USC 5321 Zivilstrafen 31 USC 5322 Strafstrafen 31 USC 5318(f) 26 USC 7213 26 USC 7213A 26 USC 7431

Extrahierte Bedeutung der Befugnis

Keine gelistet

Betriebsbedingungen

  • NARA-Kategorieumfang, der mit dieser Behörde verwendet wird: Informationen, die der Regierung gemäß dem Bankgeheimnisgesetz (Bank Secrecy Act) bereitgestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Berichte über verdächtige Aktivitäten (SAR), Berichte über Währungstransaktionen (CTR), Berichte über den internationalen Transport von Währungen oder Zahlungsmitteln (CMIR), Berichte über Bargeldzahlungen über 10.000 USD, die im Handel oder Geschäft erhalten wurden, und Berichte über ausländische Bank- und Finanzkonten (FBAR). Berichte, die gemäß dem Bankgeheimnisgesetz (BSA), das zum relevanten Teil in 31 U.S.C. § 5311 ff. kodifiziert ist, eingereicht werden, sind ausdrücklich von der Offenlegung gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz (Freedom of Information Act), kodifiziert unter 5 U.S.C. § 552, ausgenommen und dürfen auch nicht gemäß einem Bundes-, Landes-, Stammes- oder Gebiets-„Informationsfreiheits-“, „offenen Regierungs-“ oder ähnlichen Gesetz offengelegt werden. Siehe 31 U.S.C. § 5319; 5 U.S.C. § 552(b)(3). Diese Berichte (BSA-Berichte) werden in einem Datensatzsystem aufbewahrt, das Informationen enthält, die für polizeiliche Ermittlungszwecke zusammengestellt wurden und gemäß 5 U.S.C. §§ 552a(j)(2) und (k)(2) von den Zugangsbestimmungen des Datenschutzgesetzes (Privacy Act) ausgenommen sind. BSA-Berichte dürfen nur in strikter Übereinstimmung mit den von der Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN), der dem Finanzministerium unterstehenden Behörde zur Verwaltung des BSA, festgelegten Richtlinien weiterverbreitet werden. Verdächtige Aktivitätsberichte, eine der Arten von Pflichtberichten nach dem BSA, müssen gemäß 31 U.S.C. § 5318(g)(2) und den Durchführungsverordnungen vertraulich behandelt werden. Soweit Informationen, die unter den Geltungsbereich des BSA fallen, für Zwecke der Bundessteuerverwaltung gesammelt, benutzt oder eingesehen werden, unterliegen sie außerdem den Vertraulichkeitsbestimmungen des Internal Revenue Code, kodifiziert in 26 U.S.C. § 6103.
  • 85 FR 85856 | Status: Spezifiziert | Banner: CUI//SP-FSEC | Sanktionen: 31 USC 5321 Zivilstrafen 31 USC 5322 Strafrechtliche Sanktionen 31 USC 5318(f) 26 USC 7213 26 USC 7213A 26 USC 7431
  • NARA-Registerstatus: Specified + Basic. Pro-Behörde NARA-Statuswerte: Specified, Basic. NARA-Banner-Markierungsnachweis: CUI, CUI//SP-FSEC. Die Registernachweise sind hier erhalten; eine detaillierte Primär-Gesetzes- oder Verordnungstextanalyse steht für diese Kategorie noch aus.
  • NARA-Kategorieumfang: Informationen, die der Regierung gemäß dem Bankgeheimnisgesetz (Bank Secrecy Act) bereitgestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Berichte über verdächtige Aktivitäten (SAR), Berichte über Währungstransaktionen (CTR), Berichte über den internationalen Transport von Währungen oder Zahlungsmitteln (CMIR), Berichte über Bargeldzahlungen über 10.000 USD, die im Handel oder Geschäft erhalten wurden, und Berichte über ausländische Bank- und Finanzkonten (FBAR). Berichte, die gemäß dem Bankgeheimnisgesetz (BSA), das zum relevanten Teil in 31 U.S.C. § 5311 ff. kodifiziert ist, eingereicht werden, sind ausdrücklich von der Offenlegung gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz (Freedom of Information Act), kodifiziert unter 5 U.S.C. § 552, ausgenommen und dürfen auch nicht gemäß einem Bundes-, Landes-, Stammes- oder Gebiets-„Informationsfreiheits-“, „offenen Regierungs-“ oder ähnlichen Gesetz offengelegt werden. Siehe 31 U.S.C. § 5319; 5 U.S.C. § 552(b)(3). Diese Berichte (BSA-Berichte) werden in einem Datensatzsystem aufbewahrt, das Informationen enthält, die für polizeiliche Ermittlungszwecke zusammengestellt wurden und gemäß 5 U.S.C. §§ 552a(j)(2) und (k)(2) von den Zugangsbestimmungen des Datenschutzgesetzes (Privacy Act) ausgenommen sind. BSA-Berichte dürfen nur in strikter Übereinstimmung mit den von der Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN), der dem Finanzministerium unterstehenden Behörde zur Verwaltung des BSA, festgelegten Richtlinien weiterverbreitet werden. Verdächtige Aktivitätsberichte, eine der Arten von Pflichtberichten nach dem BSA, müssen gemäß 31 U.S.C. § 5318(g)(2) und den Durchführungsverordnungen vertraulich behandelt werden. Soweit Informationen, die unter den Geltungsbereich des BSA fallen, für Zwecke der Bundessteuerverwaltung gesammelt, benutzt oder eingesehen werden, unterliegen sie außerdem den Vertraulichkeitsbestimmungen des Internal Revenue Code, kodifiziert in 26 U.S.C. § 6103.
  • DoD-Kategorieumfang: Informationen, die der Regierung gemäß dem Bankgeheimnisgesetz (Bank Secrecy Act) bereitgestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Berichte über verdächtige Aktivitäten (SAR), Berichte über Währungstransaktionen (CTR), Berichte über den internationalen Transport von Währungen oder Zahlungsmitteln (CMIR), Berichte über Bargeldzahlungen über 10.000 USD, die im Handel oder Geschäft erhalten wurden, Berichte über ausländische Bank- und Finanzkonten (FBAR).

Schutz- und Weitergabekontrollen

  • NARA-Registerkontrollbeleg: Status Angegeben; Bannerkennzeichnung CUI//SP-FSEC.
  • NARA grundlegend oder spezifisch: Spezifisch + Grundlegend
  • NARA Behördentexte: 31 USC 5318(g)(2)(A)(ii) | Status: Spezifisch | Banner: CUI//SP-FSEC | Sanktionen: 31 USC 5321 Zivilstrafen 31 USC 5322 Strafrechtliche Sanktionen 31 USC 5318(f) 26 USC 7213 26 USC 7213A 26 USC 7431 || 31 USC 5319 | Status: Grundlegend | Banner: CUI | Sanktionen: 31 USC 5321 Zivilstrafen 31 USC 5322 Strafrechtliche Sanktionen 31 USC 5318(f) 26 USC 7213 26 USC 7213A 26 USC 7431 || 31 CFR 1010.950 | Status: Spezifisch | Banner: CUI//SP-FSEC | Sanktionen: 31 USC 5321 Zivilstrafen 31 USC 5322 Strafrechtliche Sanktionen 31 USC 5318(f) 26 USC 7213 26 USC 7213A 26 USC 7431 || 26 USC 6103 | Status: Spezifisch | Banner: CUI//SP-FSEC | Sanktionen: 31 USC 5321 Zivilstrafen 31 USC 5322 Strafrechtliche Sanktionen 31 USC 5318(f) 26 USC 7213 26 USC 7213A 26 USC 7431 || 85 FR 85856 | Status: Spezifisch | Banner: CUI//SP-FSEC | Sanktionen: 31 USC 5321 Zivilstrafen 31 USC 5322 Strafrechtliche Sanktionen 31 USC 5318(f) 26 USC 7213 26 USC 7213A 26 USC 7431
  • NARA-Bannerkennzeichnungen: CUI, CUI//SP-FSEC
  • NARA-Sanktionen: 31 USC 5321 Zivilstrafen 31 USC 5322 Strafrechtliche Sanktionen 31 USC 5318(f) 26 USC 7213 26 USC 7213A 26 USC 7431
  • DoD anwendbare Richtlinien: DoDD 5118.03, DoDI 7000.14
  • Keine vom DoD vorgeschriebene Verbreitungskontrolle auf der Registrierungsseite aufgelistet. Genehmigte begrenzte Verbreitungskontrollen nur anwenden, wenn sie von der designierenden Behörde oder der geltenden Autorität verlangt oder erlaubt werden.
  • Verwenden Sie zunächst die Registry-Aussagen, NARA-Autoritätszeilen, DoD-Autoritäten, DoD-Richtlinien, Warnhinweise, erforderliche Verbreitungskontrollen und Beispiele. Wenn die zitierte Autorität keine Handhabungsdetails spezifiziert, gelten CUI Basic-Schutzmaßnahmen und Verbreitungsregeln, sofern sie nicht mit der Autorität oder agenturenspezifischen Kontrollen in Konflikt stehen.

FinCen BSA (Financial Crimes Enforcement Network Bank Secrecy Act)

Gelistet durch: DoD Registry, Verwandte Befugnisse

Designation-Nachweise

  • DoD-Behördenzeile: FinCen BSA (Financial Crimes Enforcement Network Bank Secrecy Act). Das DoD listet dieses Zitat für die Kategorie; diese DoD-Detailseite zeigt kein separates Grundlegend/Spezifiziert-Feld an.
  • Beleg zur verwandten Autorität: DoD führt diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, sofern verfügbar.
  • Kontext der Registry-Bezeichnung: Spezifiziert + Grundlegend, CUI. Der verknüpfte Behördentext enthält Kategorie-Umfangs- oder Anwendbarkeitsformulierungen, die helfen zu bestimmen, wann die Information in diese CUI-Kategorie fällt. Der verknüpfte Behördentext enthält Offenlegungs-, Zugangs-, Schutz-, Freigabe-, Verbreitungs- oder Verteilkontrollformulierungen, die für den Umgang relevant sind. Der verknüpfte Behördentext enthält Verstoss-, Straf-, Sanktion- oder Vollzugsformulierungen, die Folgen bei Fehlbehandlung beeinflussen können.
  • Registry-Bezeichnung für diese Kategorie ist Spezifiziert + Grundlegend mit Banner CUI.

Extrahierte Bedeutung der Befugnis

  • FinCen BSA (Financial Crimes Enforcement Network Bank Secrecy Act) Rechtstext
  • Kontext der Registry-Bezeichnung: Spezifiziert + Grundlegend, CUI. Der verknüpfte Behördentext enthält Kategorie-Umfangs- oder Anwendbarkeitsformulierungen, die helfen zu bestimmen, wann die Information in diese CUI-Kategorie fällt. Der verknüpfte Behördentext enthält Offenlegungs-, Zugangs-, Schutz-, Freigabe-, Verbreitungs- oder Verteilkontrollformulierungen, die für den Umgang relevant sind. Der verknüpfte Behördentext enthält Verstoss-, Straf-, Sanktion- oder Vollzugsformulierungen, die Folgen bei Fehlbehandlung beeinflussen können.

Betriebsbedingungen

  • DoD-Kategorieumfang, der mit dieser Behörde verwendet wird: Informationen, die der Regierung gemäß dem Bankgeheimnisgesetz (Bank Secrecy Act) bereitgestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Berichte über verdächtige Aktivitäten (SAR), Berichte über Währungstransaktionen (CTR), Berichte über den internationalen Transport von Währungen oder Zahlungsmitteln (CMIR), Berichte über Bargeldzahlungen über 10.000 USD, die im Handel oder Geschäft erhalten wurden, Berichte über ausländische Bank- und Finanzkonten (FBAR).
  • DoD listet diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, wenn verfügbar.
  • NARA-Registerstatus: Specified + Basic. Pro-Behörde NARA-Statuswerte: Specified, Basic. NARA-Banner-Markierungsnachweis: CUI, CUI//SP-FSEC. Die Registernachweise sind hier erhalten; eine detaillierte Primär-Gesetzes- oder Verordnungstextanalyse steht für diese Kategorie noch aus.
  • NARA-Kategorieumfang: Informationen, die der Regierung gemäß dem Bankgeheimnisgesetz (Bank Secrecy Act) bereitgestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Berichte über verdächtige Aktivitäten (SAR), Berichte über Währungstransaktionen (CTR), Berichte über den internationalen Transport von Währungen oder Zahlungsmitteln (CMIR), Berichte über Bargeldzahlungen über 10.000 USD, die im Handel oder Geschäft erhalten wurden, und Berichte über ausländische Bank- und Finanzkonten (FBAR). Berichte, die gemäß dem Bankgeheimnisgesetz (BSA), das zum relevanten Teil in 31 U.S.C. § 5311 ff. kodifiziert ist, eingereicht werden, sind ausdrücklich von der Offenlegung gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz (Freedom of Information Act), kodifiziert unter 5 U.S.C. § 552, ausgenommen und dürfen auch nicht gemäß einem Bundes-, Landes-, Stammes- oder Gebiets-„Informationsfreiheits-“, „offenen Regierungs-“ oder ähnlichen Gesetz offengelegt werden. Siehe 31 U.S.C. § 5319; 5 U.S.C. § 552(b)(3). Diese Berichte (BSA-Berichte) werden in einem Datensatzsystem aufbewahrt, das Informationen enthält, die für polizeiliche Ermittlungszwecke zusammengestellt wurden und gemäß 5 U.S.C. §§ 552a(j)(2) und (k)(2) von den Zugangsbestimmungen des Datenschutzgesetzes (Privacy Act) ausgenommen sind. BSA-Berichte dürfen nur in strikter Übereinstimmung mit den von der Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN), der dem Finanzministerium unterstehenden Behörde zur Verwaltung des BSA, festgelegten Richtlinien weiterverbreitet werden. Verdächtige Aktivitätsberichte, eine der Arten von Pflichtberichten nach dem BSA, müssen gemäß 31 U.S.C. § 5318(g)(2) und den Durchführungsverordnungen vertraulich behandelt werden. Soweit Informationen, die unter den Geltungsbereich des BSA fallen, für Zwecke der Bundessteuerverwaltung gesammelt, benutzt oder eingesehen werden, unterliegen sie außerdem den Vertraulichkeitsbestimmungen des Internal Revenue Code, kodifiziert in 26 U.S.C. § 6103.
  • DoD-Kategorieumfang: Informationen, die der Regierung gemäß dem Bankgeheimnisgesetz (Bank Secrecy Act) bereitgestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Berichte über verdächtige Aktivitäten (SAR), Berichte über Währungstransaktionen (CTR), Berichte über den internationalen Transport von Währungen oder Zahlungsmitteln (CMIR), Berichte über Bargeldzahlungen über 10.000 USD, die im Handel oder Geschäft erhalten wurden, Berichte über ausländische Bank- und Finanzkonten (FBAR).
  • Extrahierte Behördenbedingung: Anweisungen und Richtlinien zur Offenlegung von Informationen aus Steuererklärungen und anderen IRS-Dokumenten, einschließlich der Offenlegung gemäß dem Freedom of Information Act (FOIA), 5 USC 552, Öffentliche Informationen; Agenturregeln, Meinungen, Anordnungen, Aufzeichnungen und Verfahren, und dem Privacy Act, 5 USC 552a, zu personenbezogenen Daten, werden in IRM 11.3.22 veröffentlicht, Offenlegung offizieller Informationen – Offenlegung von Steuererklärungen und Steuerinformationen für steuerverwaltungsbezogene Zwecke gemäß IRC 6103(h).
  • Extrahierte Behördenbedingung: Steuererklärungen umfassen Informationsmeldungen, wie z. B. das Formular 8300, Bericht über Bargeldzahlungen über $10.000, die in Handel oder Gewerbe erhalten wurden, und Steuerinformationen umfassen die Identität eines Steuerzahlers, Adresse und finanzielle Informationen.
  • Extrahierte Behördenbedingung: BSA-Berichte, wie unter 31 USC Kapitel 53, Geldtransaktionen, und 31 CFR Kapitel X, Financial Crimes Enforcement Network, Finanzministerium, vorgeschrieben, eingereicht über das FinCEN BSA E-Filing-System.
  • Extrahierte Behördenbedingung: Dieser Abschnitt stellt ausdrücklich fest, dass BSA-Berichte und Aufzeichnungen von Berichten von der Offenlegung an nichtstaatliche Stellen selbst nach dem Freedom of Information Act (FOIA), 5 USC 552, Öffentliche Informationen; Agenturregeln, Meinungen, Anordnungen, Aufzeichnungen und Verfahren ausgenommen sind.
  • Extrahierte Behördenbedingung: Offenlegung – Die Regeln für den Zugriff und die Offenlegung von Steuererklärungen und Steuerinformationen gemäß Titel 26, Internal Revenue Code (IRC), unterscheiden sich von den Regeln für den Zugriff und die Offenlegung von Informationen, die gemäß Titel 31, bekannt als Bank Secrecy Act (BSA), gesammelt wurden.

Schutz- und Weitergabekontrollen

  • DoD anwendbare Richtlinien: DoDD 5118.03, DoDI 7000.14
  • NARA grundlegend oder spezifisch: Spezifisch + Grundlegend
  • NARA Behördentexte: 31 USC 5318(g)(2)(A)(ii) | Status: Spezifisch | Banner: CUI//SP-FSEC | Sanktionen: 31 USC 5321 Zivilstrafen 31 USC 5322 Strafrechtliche Sanktionen 31 USC 5318(f) 26 USC 7213 26 USC 7213A 26 USC 7431 || 31 USC 5319 | Status: Grundlegend | Banner: CUI | Sanktionen: 31 USC 5321 Zivilstrafen 31 USC 5322 Strafrechtliche Sanktionen 31 USC 5318(f) 26 USC 7213 26 USC 7213A 26 USC 7431 || 31 CFR 1010.950 | Status: Spezifisch | Banner: CUI//SP-FSEC | Sanktionen: 31 USC 5321 Zivilstrafen 31 USC 5322 Strafrechtliche Sanktionen 31 USC 5318(f) 26 USC 7213 26 USC 7213A 26 USC 7431 || 26 USC 6103 | Status: Spezifisch | Banner: CUI//SP-FSEC | Sanktionen: 31 USC 5321 Zivilstrafen 31 USC 5322 Strafrechtliche Sanktionen 31 USC 5318(f) 26 USC 7213 26 USC 7213A 26 USC 7431 || 85 FR 85856 | Status: Spezifisch | Banner: CUI//SP-FSEC | Sanktionen: 31 USC 5321 Zivilstrafen 31 USC 5322 Strafrechtliche Sanktionen 31 USC 5318(f) 26 USC 7213 26 USC 7213A 26 USC 7431
  • NARA-Bannerkennzeichnungen: CUI, CUI//SP-FSEC
  • NARA-Sanktionen: 31 USC 5321 Zivilstrafen 31 USC 5322 Strafrechtliche Sanktionen 31 USC 5318(f) 26 USC 7213 26 USC 7213A 26 USC 7431
  • DoD anwendbare Richtlinien: DoDD 5118.03, DoDI 7000.14
  • Keine vom DoD vorgeschriebene Verbreitungskontrolle auf der Registrierungsseite aufgelistet. Genehmigte begrenzte Verbreitungskontrollen nur anwenden, wenn sie von der designierenden Behörde oder der geltenden Autorität verlangt oder erlaubt werden.
  • Verwenden Sie zunächst die Registry-Aussagen, NARA-Autoritätszeilen, DoD-Autoritäten, DoD-Richtlinien, Warnhinweise, erforderliche Verbreitungskontrollen und Beispiele. Wenn die zitierte Autorität keine Handhabungsdetails spezifiziert, gelten CUI Basic-Schutzmaßnahmen und Verbreitungsregeln, sofern sie nicht mit der Autorität oder agenturenspezifischen Kontrollen in Konflikt stehen.
  • Extrahierte Behördenkontrolle: Als Verwalter des Bank Secrecy Act verwaltet und pflegt FinCEN BSA Search als Online-Datenbank-Abfrageanwendung für autorisierte Benutzer zum Zugriff auf FinCEN-Daten.
  • Extrahierte Behördenkontrolle: BSA-Berichte sind vertraulich und dürfen nur mit Genehmigung von FinCEN eingesehen oder offengelegt werden.
  • Extrahierte Behördenkontrolle: Steuererklärungen und Steuerinformationen sind vertraulich und dürfen nur gemäß IRC 6103, Vertraulichkeit und Offenlegung von Steuererklärungen und Steuerinformationen, offengelegt werden.
  • Extrahierte Behördenkontrolle: Diese Richtlinie dient dazu, die Verantwortlichkeiten der BSA-Manager, BSA-Prüfer und anderer IRS-Mitarbeiter zum Schutz der Vertraulichkeit von BSA-Informationen zu beschreiben und aufzuzeigen, wann eine Offenlegung von BSA-Informationen autorisiert ist.
  • Extrahierte Behördenkontrolle: FinCEN hat Zugriff auf die im Formular 8300 unter Titel 31 gemeldeten Informationen, aber das Formular ist auch eine Informationsmeldung gemäß Titel 26 IRC 6050I, Meldungen über in Handel oder Gewerbe erhaltene Bargeldzahlungen, usw., und unterliegt den Offenlegungsbeschränkungen gemäß IRC 6103, Vertraulichkeit und Offenlegung von Steuererklärungen und Steuerinformationen.
  • Extrahierte Behördenkontrolle: 31 USC 5322(a) sieht eine Strafe von bis zu 250.000 $ Geldbuße oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder beides für vorsätzlich strafbare Verstöße vor.

Auszüge aus der Befugnis

Relevantester extrahierter behördlicher Textpassus

Als Verwalter des Bank Secrecy Act verwaltet und pflegt FinCEN BSA Search als Online-Datenbank-Abfrageanwendung für autorisierte Benutzer zum Zugriff auf FinCEN-Daten.

Extrahierte Behördliche Passage 2

BSA-Berichte sind vertraulich und dürfen nur mit Genehmigung von FinCEN eingesehen oder offengelegt werden.

Extrahierte Behördliche Passage 3

Steuererklärungen und Steuerinformationen sind vertraulich und dürfen nur gemäß IRC 6103, Vertraulichkeit und Offenlegung von Steuererklärungen und Steuerinformationen, offengelegt werden.

Extrahierte Behördliche Passage 5

FinCEN hat Zugriff auf die im Formular 8300 unter Titel 31 gemeldeten Informationen, aber das Formular ist auch eine Informationsmeldung gemäß Titel 26 IRC 6050I, Meldungen über in Handel oder Gewerbe erhaltene Bargeldzahlungen, usw., und unterliegt den Offenlegungsbeschränkungen gemäß IRC 6103, Vertraulichkeit und Offenlegung von Steuererklärungen und Steuerinformationen.

DoDD 5118.03

Gelistet durch: Verwandte Befugnisse

Designation-Nachweise

  • Nachweis der zugehörigen Behörde: DoD listet diese anwendbare Richtlinie für die Kategorie auf; der verlinkte Richtlinientext wird unten ausgegeben, wenn er verfügbar ist.
  • HTTP 403
  • Registry-Bezeichnung für diese Kategorie ist Spezifiziert + Grundlegend mit Banner CUI.

Extrahierte Bedeutung der Befugnis

  • DoDD 5118.03 Rechtstext
  • HTTP 403
  • Status der Autoritätstext-Extraktion: http_error (HTTP 403).

Betriebsbedingungen

  • Das DoD listet diese anwendbare Richtlinie für die Kategorie auf; der verknüpfte Richtlinientext wird unten bei Verfügbarkeit extrahiert.

Schutz- und Weitergabekontrollen

Keine gelistet

DoDI 7000.14

Gelistet durch: Verwandte Befugnisse

Designation-Nachweise

  • Nachweis der zugehörigen Behörde: DoD listet diese anwendbare Richtlinie für die Kategorie auf; der verlinkte Richtlinientext wird unten ausgegeben, wenn er verfügbar ist.
  • HTTP 403
  • Registry-Bezeichnung für diese Kategorie ist Spezifiziert + Grundlegend mit Banner CUI.

Extrahierte Bedeutung der Befugnis

  • DoDI 7000.14 Rechtstext
  • HTTP 403
  • Status der Autoritätstext-Extraktion: http_error (HTTP 403).

Betriebsbedingungen

  • Das DoD listet diese anwendbare Richtlinie für die Kategorie auf; der verknüpfte Richtlinientext wird unten bei Verfügbarkeit extrahiert.

Schutz- und Weitergabekontrollen

Keine gelistet