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Battered Spouse or Child

Bezieht sich auf Informationen in Anträgen und verbundenen Anhörungen, die von einem misshandelten Ehepartner oder Kind eines US-Bürgers oder US-Ständigen Wohnsitzinhabers bereitgestellt werden oder diesen identifizieren könnten, die einen unabhängigen Schutzstatus innerhalb der Vereinigten Staaten suchen.

Registry-StatusNARA und DoD
KennzeichnungBATT
Organisatorische IndexgruppeEinwanderung
Aktualisiert2026-05-15

Diese Seite stellt extrahierte CUI-Registry- und Befugnisanalyse als crawlbaren Text bereit. Der interaktive Explorer bleibt der operative Arbeitsbereich zum Filtern, Vergleichen und Lernen mit dem Sprachagenten.

Registry-Vergleich

Feld NARA Registry DoD Registry
Kategoriebeschreibung Bezieht sich auf Informationen in Anträgen und verbundenen Anhörungen, die von einem misshandelten Ehepartner oder Kind eines US-Bürgers oder US-Ständigen Wohnsitzinhabers bereitgestellt werden oder diesen identifizieren könnten, die einen unabhängigen Schutzstatus innerhalb der Vereinigten Staaten suchen. Bezieht sich auf Informationen in Anträgen und verbundenen Anhörungen, die von einem misshandelten Ehepartner oder Kind eines US-Bürgers oder US-Ständigen Wohnsitzinhabers bereitgestellt werden oder diesen identifizieren könnten, die einen unabhängigen Schutzstatus innerhalb der Vereinigten Staaten suchen.
Kategoriekennzeichnung BATT BATT
Banner-Kennzeichnung CUI Kein entsprechendes Feld
Basic oder Specified Basic Kein entsprechendes Feld
Befugnisse 8 USC 1367(a)(2), 8 USC 1375a(c) 8 USC 1367(a)(2), 8 USC 1375a(c)
Anwendbare DoD-Richtlinien Kein entsprechendes Feld Keine gelistet
Erforderlicher Warnhinweis Kein entsprechendes Feld Keine gelistet
Erforderliche Weitergabekontrolle CUI Keine gelistet
Beispiele Kein entsprechendes Feld Name des Antragstellers, Adresse des Antragstellers, Inhaftierungsinformationen
Registry-Datum May 8, 2025 2026-05-15

Befugnisanalyse

Titel der Befugnis
Registry-Autoritätsbelege zusammengetragen; Primär-Autoritätstextanalyse steht noch aus
Befugnisse
Multiple registry authorities
Aktualität der Quelle
NARA zuletzt geprüft: 8. Mai 2025 | DoD Detail abgerufen: 15. Mai 2026
Wie die Befugnis wirkt
NARA-Registerstatus: Basic. Statuswerte pro Behörde: Basic. Nachweis der NARA-Banner-Markierung: CUI. Die Registernachweise sind hier erhalten; eine detaillierte Analyse des Primärrechts oder der Vorschrift bleibt für diese Kategorie ausstehend.

Auslösebedingungen

  • NARA-Kategoriescope: Bezieht sich auf Informationen in Anträgen und verbundenen Anhörungen, die von einem misshandelten Ehepartner oder Kind eines US-Bürgers oder US-Ständigen Wohnsitzinhabers bereitgestellt werden oder diesen identifizieren könnten, die einen unabhängigen Schutzstatus innerhalb der Vereinigten Staaten suchen.

Erfasste Informationen

  • Name des Antragstellers
  • Adresse des Antragstellers
  • Informationen zur Inhaftierung
  • Registry-beschriebene Informationen: Bezieht sich auf Informationen in Anträgen und verbundenen Anhörungen, die von einem misshandelten Ehepartner oder Kind eines US-Bürgers oder US-Ständigen Wohnsitzinhabers bereitgestellt werden oder diesen identifizieren könnten, die einen unabhängigen Schutzstatus innerhalb der Vereinigten Staaten suchen.

Spezifizierte Kontrollen

Nara Basic oder Specified
Basis
Nara Autoritätszeilen
8 USC 1367(a)(2) | Status: Basic | Banner: CUI | Sanktionen: 8 USC 1367(c) || 8 USC 1375a(c) | Status: Basic | Banner: CUI | Sanktionen: 8 USC 1375a(d)(5)
Nara Banner-Markierungen
CUI
Nara Sanktionen
8 USC 1367(c) || 8 USC 1375a(d)(5)

Schutz- und Weitergabekontrollen

NARA Registry
CUI
DoD Registry
Keine gelistet
Befugnisanalyse
Keine vom DoD vorgeschriebene Verbreitungskontrolle auf der Registrierungsseite aufgelistet. Genehmigte begrenzte Verbreitungskontrollen nur anwenden, wenn sie von der designierenden Behörde oder der geltenden Autorität verlangt oder erlaubt werden.
Basic oder Specified
Verwenden Sie zunächst die Registry-Aussagen, NARA-Autoritätszeilen, DoD-Autoritäten, DoD-Richtlinien, Warnhinweise, erforderliche Verbreitungskontrollen und Beispiele. Wenn die zitierte Autorität keine Handhabungsdetails spezifiziert, gelten CUI Basic-Schutzmaßnahmen und Verbreitungsregeln, sofern sie nicht mit der Autorität oder agenturenspezifischen Kontrollen in Konflikt stehen.

Verwandte Befugnisse

Details je Befugnis

8 USC 1367(a)(2)

Gelistet durch: NARA Registry, DoD Registry, Verwandte Befugnisse

Designation-Nachweise

  • NARA-Autoritätszeile: 8 USC 1367(a)(2) | Status: Basic | Banner: CUI.
  • NARA-Sanktionsfeld: 8 USC 1367(c).
  • DoD-Autoritätszeile: 8 USC 1367(a)(2). DoD listet diese Zitierung für die Kategorie; diese DoD-Detailseite zeigt kein separates Feld für Basic/Specified an.
  • Verwandte behördliche Nachweise: 8 USC 1367(a)(2) | Status: Basic | Banner: CUI | Sanktionen: 8 USC 1367(c)
  • Beleg zur verwandten Autorität: DoD führt diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, sofern verfügbar.
  • Kontext der Registrierungsbezeichnung: Basic, CUI. Der verlinkte Autoritätstext enthält kategoriebeschreibende oder anwendbarkeitsbezogene Formulierungen, die helfen, festzustellen, wann die Information innerhalb dieser CUI-Kategorie fällt. Der verlinkte Text enthält Sprache zur Offenlegung, zum Zugriffs-, Schutz-, Freigabe-, Verbreitungs- oder Vertriebs-Kontrollmaßnahmen, die für die Handhabung relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Formulierungen zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzung, die Folgen für Misshandlungen betreffen können.
  • Die Registrierungsbezeichnung für diese Kategorie ist Basic mit dem Banner CUI.

Extrahierte Bedeutung der Befugnis

  • Seite 430 TITEL 8—ALIENS AND NATIONALITY § 1366
  • Kontext der Registrierungsbezeichnung: Basic, CUI. Der verlinkte Autoritätstext enthält kategoriebeschreibende oder anwendbarkeitsbezogene Formulierungen, die helfen, festzustellen, wann die Information innerhalb dieser CUI-Kategorie fällt. Der verlinkte Text enthält Sprache zur Offenlegung, zum Zugriffs-, Schutz-, Freigabe-, Verbreitungs- oder Vertriebs-Kontrollmaßnahmen, die für die Handhabung relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Formulierungen zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzung, die Folgen für Misshandlungen betreffen können.

Betriebsbedingungen

  • NARA-Kategoriescope mit dieser Behörde: Bezieht sich auf Informationen in Anträgen und verbundenen Anhörungen, die von einem misshandelten Ehepartner oder Kind eines US-Bürgers oder US-Ständigen Wohnsitzinhabers bereitgestellt werden oder diesen identifizieren könnten, die einen unabhängigen Schutzstatus innerhalb der Vereinigten Staaten suchen.
  • DoD-Kategoriescope mit dieser Behörde: Bezieht sich auf Informationen in Anträgen und verbundenen Anhörungen, die von einem misshandelten Ehepartner oder Kind eines US-Bürgers oder US-Ständigen Wohnsitzinhabers bereitgestellt werden oder diesen identifizieren könnten, die einen unabhängigen Schutzstatus innerhalb der Vereinigten Staaten suchen.
  • 8 USC 1367(a)(2) | Status: Basic | Banner: CUI | Sanktionen: 8 USC 1367(c)
  • DoD listet diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, wenn verfügbar.
  • NARA-Registerstatus: Basic. Statuswerte pro Behörde: Basic. Nachweis der NARA-Banner-Markierung: CUI. Die Registernachweise sind hier erhalten; eine detaillierte Analyse des Primärrechts oder der Vorschrift bleibt für diese Kategorie ausstehend.
  • NARA-Kategoriescope: Bezieht sich auf Informationen in Anträgen und verbundenen Anhörungen, die von einem misshandelten Ehepartner oder Kind eines US-Bürgers oder US-Ständigen Wohnsitzinhabers bereitgestellt werden oder diesen identifizieren könnten, die einen unabhängigen Schutzstatus innerhalb der Vereinigten Staaten suchen.
  • Extrahierte Befugnisbedingung: Strafen für die Offenlegung von Informationen (a) Allgemeines Sofern nicht in Unterabschnitt (b) vorgesehen, darf der Generalstaatsanwalt oder ein anderer Beamter oder Mitarbeiter des Justizministeriums, des Ministeriums für Heimatschutz, des Außenministeriums oder ein anderer Beamter oder Mitarbeiter des Ministeriums für Heimatschutz oder Außenministeriums (einschließlich einer Behörde oder Agentur eines dieser Ministerien) keinesfalls— (1) eine negative Entscheidung zur Zulässigkeit oder Abschiebung eines Ausländers nach dem Immigration and Nationality Act [8 U.S.C. 1101 et seq.] treffen, basierend ausschließlich auf Informationen, die bereitgestellt wurden durch— (A) einen Ehepartner oder Elternteil, der den Ausländer misshandelt oder extremer Grausamkeit ausgesetzt hat, (B) ein Familienmitglied des Ehepartners oder Elternteils, das im selben Haushalt wie der Ausländer lebt und den Ausländer misshandelt oder extremer Grausamkeit ausgesetzt hat, wenn der Ehepartner oder Elternteil in diese Misshandlung oder Grausamkeit eingewilligt hat oder stillschweigend zugestimmt hat, (C) einen Ehepartner oder Elternteil, der das Kind des Ausländers misshandelt oder dem Kind des Ausländers extremer Grausamkeit ausgesetzt hat (ohne aktive Beteiligung des Ausländers an der Misshandlung oder der extremen Grausamkeit),...
  • Extrahierte Befugnisbedingung: Jahresbericht zu kriminellen Ausländern Spätestens 12 Monate nach dem 30. September 1996 und danach jährlich hat der Generalstaatsanwalt den Justizausschüssen des Repräsentantenhauses und des Senats einen Bericht vorzulegen, der Folgendes aufführt— (1) die Anzahl der illegalen Ausländer, die in Bundes- und Landesgefängnissen inhaftiert sind, weil sie Verbrechen begangen haben, unter Angabe der Anzahl der Inhaftierten für jede Art von Straftat; (2) die Anzahl illegaler Ausländer, die in irgendeinem Bundes- oder Landesgericht wegen Straftaten verurteilt wurden, jedoch nicht zu Haftstrafen verurteilt wurden, im Jahr vor der Vorlage des Berichts, unter Angabe der Anzahl der Verurteilten für jede Art von Straftat; (3) Programme und Pläne im Justizministerium, die die zügige Entfernung krimineller Ausländer aus den Vereinigten Staaten sicherstellen sollen; und (4) Methoden zur Identifizierung und Verhinderung der unrechtmäßigen Wiedereinreise von Ausländern, die in den Vereinigten Staaten wegen Straftaten verurteilt wurden und aus den Vereinigten Staaten entfernt worden sind.
  • Extrahierte Befugnisbedingung: (F) im Fall eines Ausländers, der sich um den Status nach Abschnitt 101(a)(15)(T) des Immigration and Nationality Act (8 U.S.C. 1101(a)(15)(T)) bewirbt, nach Abschnitt 7105(b)(1)(E)(i)(II)(bb) von Titel 22, nach Abschnitt 244(a)(3) des Immigration and Nationality Act (8 U.S.C. 1254a(a)(3)), in der Fassung vor dem 31. März 1999, oder als VAWA-Selbstbewerber (wie definiert in Abschnitt 101(a)(51) des Immigration and Nationality Act (8 U.S.C. 1101(a)(51)) 2), der Menschenhändler oder Täter, es sei denn, der Ausländer wurde wegen eines oder mehrerer in Abschnitt 237(a)(2) des Immigration and Nationality Act [8 U.S.C. 1227(a)(2)] aufgeführten Straftaten verurteilt; oder (2) die Nutzung oder Offenlegung an Dritte (außer einem vereidigten Beamten oder Angestellten des Ministeriums oder einer zugehörigen Behörde oder Agentur für legitime Zwecke des Ministeriums, der Behörde oder Agentur) von Informationen, die sich auf einen Ausländer beziehen, der Begünstigter eines Antrags auf Schutz nach Absatz (15)(T), (15)(U) oder (51) von Abschnitt 101(a) des Immigration and Nationality Act [8 U.S.C. 1101(a)(15)(T), (U), (51)] oder Abschnitt 240A(b)(2) dieses Gesetzes [8 U.S.C. 1229b(b)(2)] ist.
  • Extrahierte Befugnisbedingung: (d) Leitlinien Der Generalstaatsanwalt, der Außenminister und der Minister für Heimatschutz haben den Beamten und Mitarbeitern des Justizministeriums, des Außenministeriums oder des Ministeriums für Heimatschutz, die Zugang zu Informationen haben, die unter diesen Abschnitt fallen, Leitlinien zur Verfügung zu stellen, die die Bestimmungen dieses Abschnitts erläutern, einschließlich der Bestimmungen zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt und schwerwiegender Formen von Menschenhandel oder anderer in Abschnitt 101(a)(15)(U) des Immigration and Nationality Act (8 U.S.C. 1101(a)(15)(U)) aufgeführter Straftaten vor Schaden, der durch die unangemessene Offenlegung von gedeckten Informationen entstehen könnte.
  • Extrahierte Befugnisbedingung: (b) Ausnahmen (1) Der Minister für Heimatschutz oder der Generalstaatsanwalt kann nach eigenem Ermessen die Offenlegung von Informationen in derselben Weise und unter denselben Umständen zulassen, wie der Minister für Handel Volkszählungsinformationen gemäß Abschnitt 8 von Titel 13 offenlegen darf.

Schutz- und Weitergabekontrollen

  • NARA Registry Kontrollnachweis: Status Basic; Banner-Markierung CUI.
  • Nara Basis oder Spezifiert: Basis
  • Nara-Befugniszeilen: 8 USC 1367(a)(2) | Status: Basic | Banner: CUI | Sanktionen: 8 USC 1367(c) || 8 USC 1375a(c) | Status: Basic | Banner: CUI | Sanktionen: 8 USC 1375a(d)(5)
  • Nara-Banner-Markierungen: CUI
  • Nara-Sanktionen: 8 USC 1367(c) || 8 USC 1375a(d)(5)
  • Keine vom DoD vorgeschriebene Verbreitungskontrolle auf der Registrierungsseite aufgelistet. Genehmigte begrenzte Verbreitungskontrollen nur anwenden, wenn sie von der designierenden Behörde oder der geltenden Autorität verlangt oder erlaubt werden.
  • Verwenden Sie zunächst die Registry-Aussagen, NARA-Autoritätszeilen, DoD-Autoritäten, DoD-Richtlinien, Warnhinweise, erforderliche Verbreitungskontrollen und Beispiele. Wenn die zitierte Autorität keine Handhabungsdetails spezifiziert, gelten CUI Basic-Schutzmaßnahmen und Verbreitungsregeln, sofern sie nicht mit der Autorität oder agenturenspezifischen Kontrollen in Konflikt stehen.
  • Extrahierte Befugnissteuerung: Strafen für die Offenlegung von Informationen (a) Im Allgemeinen Sofern nicht in Unterabschnitt (b) vorgesehen, darf der Generalstaatsanwalt oder ein anderer Beamter oder Mitarbeiter des Justizministeriums, des Ministeriums für Heimatschutz, des Außenministeriums oder ein anderer Beamter oder Mitarbeiter des Ministeriums für Heimatschutz oder Außenministeriums (einschließlich einer Behörde oder Agentur eines dieser Ministerien) keinesfalls— (1) eine negative Entscheidung zur Zulässigkeit oder Abschiebung eines Ausländers nach dem Immigration and Nationality Act [8 U.S.C. 1101 et seq.] treffen, basierend ausschließlich auf Informationen, die bereitgestellt wurden durch— (A) einen Ehepartner oder Elternteil, der den Ausländer misshandelt oder extremer Grausamkeit ausgesetzt hat, (B) ein Familienmitglied des Ehepartners oder Elternteils, das im selben Haushalt wie der Ausländer lebt und den Ausländer misshandelt oder extremer Grausamkeit ausgesetzt hat, wenn der Ehepartner oder Elternteil in diese Misshandlung oder Grausamkeit eingewilligt hat oder stillschweigend zugestimmt hat, (C) einen Ehepartner oder Elternteil, der das Kind des Ausländers misshandelt oder dem Kind des Ausländers extremer Grausamkeit ausgesetzt hat (ohne aktive Beteiligung des Ausländers an der Misshandlung oder der extremen Grausamkeit),...
  • Extrahierte Befugnissteuerung: (2) Der Minister für Heimatschutz oder der Generalstaatsanwalt kann nach Ermessen des Ministers oder des Generalstaatsanwalts die Offenlegung von Informationen an Strafverfolgungsbehörden zulassen, die ausschließlich für legitime Strafverfolgungszwecke unter Wahrung der Vertraulichkeit dieser Informationen verwendet werden.
  • Extrahierte Befugnissteuerung: (3) Unterabschnitt (a) ist nicht dahingehend auszulegen, dass er die Offenlegung von Informationen im Zusammenhang mit der gerichtlichen Überprüfung einer Entscheidung verhindert, und zwar in einer Weise, die die Vertraulichkeit dieser Informationen wahrt.
  • Extrahierte Befugnissteuerung: (8) Unbeschadet Unterabschnitt (a)(2) können der Minister für Heimatschutz, der Außenminister oder der Generalstaatsanwalt nach Ermessen eines dieser Minister oder des Generalstaatsanwalts die Offenlegung von Informationen an nationale Sicherheitsbeamte zulassen, die ausschließlich für nationale Sicherheitszwecke verwendet werden und die Vertraulichkeit dieser Informationen schützt.
  • Extrahierte Befugnissteuerung: (4) Unterabschnitt (a)(2) findet keine Anwendung, wenn alle misshandelten Personen im Fall volljährig sind und auf die Beschränkungen dieses Unterabschnitts verzichtet haben.
  • Extrahierte Befugnissteuerung: (c) Strafen bei Verstößen Wer wissentlich Informationen entgegen diesem Abschnitt nutzt, veröffentlicht oder die Offenlegung gestattet oder wissentlich eine falsche Zertifizierung nach Abschnitt 239(e) des Immigration and Nationality Act [8 U.S.C. 1229(e)] abgibt, unterliegt angemessenen disziplinarischen Maßnahmen und einer zivilrechtlichen Geldstrafe von bis zu 5.000 USD für jeden Verstoß.

Auszüge aus der Befugnis

Relevantester extrahierter behördlicher Textpassus

Strafen für die Offenlegung von Informationen (a) Im Allgemeinen Sofern nicht in Unterabschnitt (b) vorgesehen, darf der Generalstaatsanwalt oder ein anderer Beamter oder Mitarbeiter des Justizministeriums, des Ministeriums für Heimatschutz, des Außenministeriums oder ein anderer Beamter oder Mitarbeiter des Ministeriums für Heimatschutz oder Außenministeriums (einschließlich einer Behörde oder Agentur eines dieser Ministerien) keinesfalls— (1) eine negative Entscheidung zur Zulässigkeit oder Abschiebung eines Ausländers nach dem Immigration and Nationality Act [8 U.S.C. 1101 et seq.] treffen, basierend ausschließlich auf Informationen, die bereitgestellt wurden durch— (A) einen Ehepartner oder Elternteil, der den Ausländer misshandelt oder extremer Grausamkeit ausgesetzt hat, (B) ein Familienmitglied des Ehepartners oder Elternteils, das im selben Haushalt wie der Ausländer lebt und den Ausländer misshandelt oder extremer Grausamkeit ausgesetzt hat, wenn der Ehepartner oder Elternteil in diese Misshandlung oder Grausamkeit eingewilligt hat oder stillschweigend zugestimmt hat, (C) einen Ehepartner oder Elternteil, der das Kind des Ausländers misshandelt oder dem Kind des Ausländers extremer Grausamkeit ausgesetzt hat (ohne aktive Beteiligung des Ausländers an der Misshandlung oder der extremen Grausamkeit),...

Extrahierte Behördliche Passage 2

(2) Der Minister für Heimatschutz oder der Generalstaatsanwalt kann nach Ermessen des Ministers oder des Generalstaatsanwalts die Offenlegung von Informationen an Strafverfolgungsbehörden zulassen, die ausschließlich für legitime Strafverfolgungszwecke unter Wahrung der Vertraulichkeit dieser Informationen verwendet werden.

Extrahierte Behördliche Passage 3

(3) Unterabschnitt (a) ist nicht dahingehend auszulegen, dass er die Offenlegung von Informationen im Zusammenhang mit der gerichtlichen Überprüfung einer Entscheidung verhindert, und zwar in einer Weise, die die Vertraulichkeit dieser Informationen wahrt.

Extrahierte Behördliche Passage 4

(8) Unbeschadet Unterabschnitt (a)(2) können der Minister für Heimatschutz, der Außenminister oder der Generalstaatsanwalt nach Ermessen eines dieser Minister oder des Generalstaatsanwalts die Offenlegung von Informationen an nationale Sicherheitsbeamte zulassen, die ausschließlich für nationale Sicherheitszwecke verwendet werden und die Vertraulichkeit dieser Informationen schützt.

Extrahierte Behördliche Passage 5

(4) Unterabschnitt (a)(2) findet keine Anwendung, wenn alle misshandelten Personen im Fall volljährig sind und auf die Beschränkungen dieses Unterabschnitts verzichtet haben.

Extrahierte Behördliche Passage 6

Jahresbericht über kriminelle Ausländer Spätestens 12 Monate nach dem 30. September 1996 und anschließend jährlich soll der Generalstaatsanwalt den Ausschüssen für Justiz des Repräsentantenhauses und des Senats einen Bericht vorlegen, der folgende Details enthält— (1) die Anzahl der illegalen Ausländer, die in Bundes- und Staatsgefängnissen für die Begehung von Straftaten inhaftiert sind, unter Angabe der Anzahl für jede Art von Straftat; (2) die Anzahl der illegalen Ausländer, die in einem Bundes- oder Staatsgericht wegen Straftaten verurteilt, aber nicht zu Freiheitsstrafe verurteilt wurden, im Jahr vor Einreichung des Berichts, unter Angabe der Anzahl für jede Art von Straftat; (3) Programme und Pläne im Justizministerium zur Sicherstellung der zügigen Ausweisung krimineller Ausländer, die auszuweisen sind; und (4) Methoden zur Identifikation und Verhinderung der rechtswidrigen Wiedereinreise von Ausländern, die in den Vereinigten Staaten wegen Straftaten verurteilt und ausgewiesen wurden.

8 USC 1375a(c)

Gelistet durch: NARA Registry, DoD Registry, Verwandte Befugnisse

Designation-Nachweise

  • NARA-Behördenzeile: 8 USC 1375a(c) | Status: Grundlegend | Banner: CUI.
  • NARA-Sanktionsfeld: 8 USC 1375a(d)(5).
  • DoD-Behördenzeile: 8 USC 1375a(c). DoD führt diese Zitierung für die Kategorie auf; diese DoD-Detailseite zeigt kein separates Grundlegendes/Spezifiziertes Feld an.
  • Verwandte Behördlichen Nachweise: 8 USC 1375a(c) | Status: Grundlegend | Banner: CUI | Sanktionen: 8 USC 1375a(d)(5)
  • Beleg zur verwandten Autorität: DoD führt diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, sofern verfügbar.
  • Kontext der Registrierungsbezeichnung: Basic, CUI. Der verlinkte Autoritätstext enthält kategoriebeschreibende oder anwendbarkeitsbezogene Formulierungen, die helfen, festzustellen, wann die Information innerhalb dieser CUI-Kategorie fällt. Der verlinkte Text enthält Sprache zur Offenlegung, zum Zugriffs-, Schutz-, Freigabe-, Verbreitungs- oder Vertriebs-Kontrollmaßnahmen, die für die Handhabung relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Formulierungen zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzung, die Folgen für Misshandlungen betreffen können.
  • Die Registrierungsbezeichnung für diese Kategorie ist Basic mit dem Banner CUI.

Extrahierte Bedeutung der Befugnis

  • Seite 438 TITEL 8—AUSLÄNDER UND STAATSANGEHÖRIGKEIT § 1374
  • Kontext der Registrierungsbezeichnung: Basic, CUI. Der verlinkte Autoritätstext enthält kategoriebeschreibende oder anwendbarkeitsbezogene Formulierungen, die helfen, festzustellen, wann die Information innerhalb dieser CUI-Kategorie fällt. Der verlinkte Text enthält Sprache zur Offenlegung, zum Zugriffs-, Schutz-, Freigabe-, Verbreitungs- oder Vertriebs-Kontrollmaßnahmen, die für die Handhabung relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Formulierungen zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzung, die Folgen für Misshandlungen betreffen können.

Betriebsbedingungen

  • NARA-Kategoriescope mit dieser Behörde: Bezieht sich auf Informationen in Anträgen und verbundenen Anhörungen, die von einem misshandelten Ehepartner oder Kind eines US-Bürgers oder US-Ständigen Wohnsitzinhabers bereitgestellt werden oder diesen identifizieren könnten, die einen unabhängigen Schutzstatus innerhalb der Vereinigten Staaten suchen.
  • DoD-Kategoriescope mit dieser Behörde: Bezieht sich auf Informationen in Anträgen und verbundenen Anhörungen, die von einem misshandelten Ehepartner oder Kind eines US-Bürgers oder US-Ständigen Wohnsitzinhabers bereitgestellt werden oder diesen identifizieren könnten, die einen unabhängigen Schutzstatus innerhalb der Vereinigten Staaten suchen.
  • 8 USC 1375a(c) | Status: Basic | Banner: CUI | Sanktionen: 8 USC 1375a(d)(5)
  • DoD listet diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, wenn verfügbar.
  • NARA-Registerstatus: Basic. Statuswerte pro Behörde: Basic. Nachweis der NARA-Banner-Markierung: CUI. Die Registernachweise sind hier erhalten; eine detaillierte Analyse des Primärrechts oder der Vorschrift bleibt für diese Kategorie ausstehend.
  • NARA-Kategoriescope: Bezieht sich auf Informationen in Anträgen und verbundenen Anhörungen, die von einem misshandelten Ehepartner oder Kind eines US-Bürgers oder US-Ständigen Wohnsitzinhabers bereitgestellt werden oder diesen identifizieren könnten, die einen unabhängigen Schutzstatus innerhalb der Vereinigten Staaten suchen.
  • Ausgezogene Behördliche Bedingung: (3) Verpflichtung internationaler Heiratsvermittler hinsichtlich der informierten Einwilligung (A) Beschränkung der Weitergabe von Informationen über ausländische Klienten Ein internationaler Heiratsvermittler darf einem US-amerikanischen Klienten oder Vertreter keine persönlichen Kontaktdaten eines ausländischen Klienten übermitteln, es sei denn und bis der Heiratsvermittler— (i) eine Suche auf der National Sex Offender Public Website nach Informationen über den US-Klienten durchgeführt hat; (ii) Hintergrundinformationen über den US-Klienten gemäß Absatz (2) gesammelt hat; (iii) dem ausländischen Klienten— (I) in dessen Hauptsprache eine Kopie aller aus der Suche gemäß Absatz (2)(A)(i) entnommenen Datensätze oder eine Bestätigung, dass keine Datensätze gefunden wurden, übermittelt hat; (II) in dessen Hauptsprache eine Kopie der unterschriebenen Bescheinigung sowie begleitender Dokumente oder Erklärung hinsichtlich der unter Absatz (2)(B) gesammelten Hintergrundinformationen bereitgestellt hat; und (III) in dessen Hauptsprache (oder auf Englisch oder einer anderen geeigneten Sprache wenn...
  • Ausgezogene Behördliche Bedingung: (f) GAO-Studien und Berichte (1) Studie Der Comptroller General der Vereinigten Staaten soll eine Studie durchführen— (A) über die Auswirkungen dieses Abschnitts sowie Abschnitt 832 2 auf das Verfahren für K-Nicht-Einwanderungsvisa, einschließlich im Speziellen— (i) jährliche numerische Änderungen bei Anträgen für K-Nicht-Einwanderungsvisa; (ii) die jährliche Anzahl (und Prozentsatz) solcher Anträge, die gemäß Unterabschnitt (d)(2) oder (r) von Abschnitt 1184 dieses Titels, geändert durch dieses Gesetz, abgelehnt werden; (iii) die jährliche Anzahl der unter diesen Unterabschnitt eingereichten Befreiungsanträge, die Anzahl (und Prozentsatz) der gewährten oder abgelehnten Anträge sowie die Gründe für diese Entscheidungen; (iv) die jährliche Anzahl (und Prozentsatz) der Fälle, in denen die gesammelten und dem Antragsteller bereitgestellten Hintergrundinformationen über Strafregister gemäß Unterabschnitt (a)(5)(A)(iii) eine oder mehrere Verurteilungen enthalten; (v) die jährliche Anzahl und Prozentsatz der in Klausel (iv) beschriebenen Fälle, denen Befreiungen gemäß Abschnitt 1184(d)(2) dieses Titels, geändert durch dieses Gesetz, gewährt oder verweigert wurden; (vi) die jährliche Anzahl von Verlobten (e) und Ehegatten-K-Nicht-Einwanderungsvisumanträgen oder familienbasierten Einwanderungsanträgen, die von Antragstellern eingereicht wurden, die zuvor andere Verlobten (e)- oder Ehegatten-K-Nicht-Einwanderungsvisumanträge oder familienbasierte Einwanderungsanträge gestellt haben;...
  • Ausgezogene Behördliche Bedingung: Das Außenministerium soll im Gegenzug sämtliche solchen strafrechtlichen Hintergrundinformationen, die sich in Regierungsakten oder -datenbanken befinden, mit dem Antragsteller für das K-Nicht-Einwanderungsvisum teilen, der Begünstigter des Antrags ist.
  • Ausgezogene Behördliche Bedingung: Der Visumantragsteller soll darüber informiert werden, dass solche strafrechtlichen Hintergrundinformationen auf verfügbaren Aufzeichnungen basieren und womöglich nicht vollständig sind.

Schutz- und Weitergabekontrollen

  • NARA Registry Kontrollnachweis: Status Basic; Banner-Markierung CUI.
  • Nara Basis oder Spezifiert: Basis
  • Nara-Befugniszeilen: 8 USC 1367(a)(2) | Status: Basic | Banner: CUI | Sanktionen: 8 USC 1367(c) || 8 USC 1375a(c) | Status: Basic | Banner: CUI | Sanktionen: 8 USC 1375a(d)(5)
  • Nara-Banner-Markierungen: CUI
  • Nara-Sanktionen: 8 USC 1367(c) || 8 USC 1375a(d)(5)
  • Keine vom DoD vorgeschriebene Verbreitungskontrolle auf der Registrierungsseite aufgelistet. Genehmigte begrenzte Verbreitungskontrollen nur anwenden, wenn sie von der designierenden Behörde oder der geltenden Autorität verlangt oder erlaubt werden.
  • Verwenden Sie zunächst die Registry-Aussagen, NARA-Autoritätszeilen, DoD-Autoritäten, DoD-Richtlinien, Warnhinweise, erforderliche Verbreitungskontrollen und Beispiele. Wenn die zitierte Autorität keine Handhabungsdetails spezifiziert, gelten CUI Basic-Schutzmaßnahmen und Verbreitungsregeln, sofern sie nicht mit der Autorität oder agenturenspezifischen Kontrollen in Konflikt stehen.
  • Ausgezogene Behördliche Kontrolle: (B) Vertraulichkeit Bei der Erfüllung der Anforderungen dieses Absatzes soll ein internationaler Heiratsvermittler die Beziehung des US-Klienten zu Personen offenlegen, gegen die eine Schutzanordnung oder einstweilige Verfügung gemäß Klausel (i) von Absatz (2)(B) erlassen wurde, oder anderweitigen Opfern von Straftaten wie in den Klauseln (ii) bis (iv) dieses Absatzes beschrieben, jedoch weder den Namen noch den Aufenthaltsort dieser Personen offenlegen.
  • Ausgezogene Behördliche Kontrolle: (c) Vertraulichkeit Bei der Erfüllung der Anforderungen dieses Abschnitts darf kein Amtsträger des Außenministeriums oder des Heimatschutzministeriums einem Antragsteller für ein Nicht-Einwanderungsvisum den Namen oder die Kontaktdaten einer Person offenbaren, der eine Schutz- oder Einstweilige Verfügung gegen den Antragsteller gewährt wurde oder die Opfer einer Gewalttat durch den Antragsteller war, jedoch soll die Beziehung der Person zum Antragsteller offengelegt werden.
  • Ausgezogene Behördliche Kontrolle: (D) Die gesetzlichen Rechte von Einwanderungsopfern von Missbrauch und anderen Straftaten im Einwanderungs-, Strafrechts-, Familienrechts- und sonstigen Bereichen, einschließlich des Zugangs zu Schutzanordnungen.
  • Ausgezogene Behördliche Kontrolle: (b) Visum- und Anpassungsinterviews (1) Verlobte (e), Ehegatten und deren Derivate Während eines Interviews mit einem Antragsteller für ein K-Nicht-Einwanderungsvisum soll ein konsularischer Beamter— (A) Informationen in der Hauptsprache des Visumantragstellers zu Schutzanordnungen und Strafverurteilungen bereitstellen, die gemäß Unterabschnitt (a)(5)(A)(iii) gesammelt wurden; (B) eine Kopie der gemäß Unterabschnitt (a)(1) erstellten Broschüre in Englisch oder einer anderen geeigneten Sprache übergeben und eine mündliche Zusammenfassung dieser Broschüre in der Hauptsprache des Visumantragstellers geben; und (C) den Antragsteller in dessen Hauptsprache fragen, ob ein internationaler Heiratsvermittler die Beziehung zwischen dem Antragsteller und dem US-Antragsteller erleichtert hat, und falls ja, die Identität des Heiratsvermittlers vom Antragsteller erfragen und bestätigen, dass der Heiratsvermittler dem Antragsteller die gemäß Unterabschnitt (d)(3)(A)(iii) erforderlichen Informationen und Materialien übergeben hat.
  • Ausgezogene Behördliche Kontrolle: (2) Informationen zu möglichen rechtlichen Konsequenzen in den Vereinigten Staaten für (A) die Durchführung von weiblicher Genitalverstümmelung oder (B) das Zulassen, dass einem Kind unter seiner oder ihrer Obhut weibliche Genitalverstümmelung gemäß Straf- oder Kinderschutzgesetzen oder als Form des Kindesmissbrauchs zugefügt wird.
  • Ausgezogene Behördliche Kontrolle: (5) Strafen (A) Bundeszivile Geldstrafe (i) Verstoß Ein internationaler Heiratsvermittler, der gegen Absatz (1), (2), (3) oder (4) verstößt (oder versucht zu verstoßen), unterliegt einer zivilen Geldstrafe von nicht weniger als 5.000 USD und nicht mehr als 25.000 USD für jeden solchen Verstoß.
  • Ausgezogene Behördliche Kontrolle: (6) Durchsetzung (A) Zuständigkeit Der Generalstaatsanwalt ist für die Durchsetzung der Bestimmungen dieses Abschnitts verantwortlich, einschließlich der Verfolgung der gemäß diesem Abschnitt vorgesehenen zivil- und strafrechtlichen Sanktionen.

Auszüge aus der Befugnis

Relevantester extrahierter behördlicher Textpassus

(B) Vertraulichkeit Bei der Erfüllung der Anforderungen dieses Absatzes soll ein internationaler Heiratsvermittler die Beziehung des US-Klienten zu Personen offenlegen, gegen die eine Schutzanordnung oder einstweilige Verfügung gemäß Klausel (i) von Absatz (2)(B) erlassen wurde, oder anderweitigen Opfern von Straftaten wie in den Klauseln (ii) bis (iv) dieses Absatzes beschrieben, jedoch weder den Namen noch den Aufenthaltsort dieser Personen offenlegen.

Extrahierte Behördliche Passage 2

(c) Vertraulichkeit Bei der Erfüllung der Anforderungen dieses Abschnitts darf kein Amtsträger des Außenministeriums oder des Heimatschutzministeriums einem Antragsteller für ein Nicht-Einwanderungsvisum den Namen oder die Kontaktdaten einer Person offenbaren, der eine Schutz- oder Einstweilige Verfügung gegen den Antragsteller gewährt wurde oder die Opfer einer Gewalttat durch den Antragsteller war, jedoch soll die Beziehung der Person zum Antragsteller offengelegt werden.

Extrahierte Behördliche Passage 3

(D) Die gesetzlichen Rechte von Einwanderungsopfern von Missbrauch und anderen Straftaten im Einwanderungs-, Strafrechts-, Familienrechts- und sonstigen Bereichen, einschließlich des Zugangs zu Schutzanordnungen.

Extrahierte Behördliche Passage 4

(b) Visum- und Anpassungsinterviews (1) Verlobte (e), Ehegatten und deren Derivate Während eines Interviews mit einem Antragsteller für ein K-Nicht-Einwanderungsvisum soll ein konsularischer Beamter— (A) Informationen in der Hauptsprache des Visumantragstellers zu Schutzanordnungen und Strafverurteilungen bereitstellen, die gemäß Unterabschnitt (a)(5)(A)(iii) gesammelt wurden; (B) eine Kopie der gemäß Unterabschnitt (a)(1) erstellten Broschüre in Englisch oder einer anderen geeigneten Sprache übergeben und eine mündliche Zusammenfassung dieser Broschüre in der Hauptsprache des Visumantragstellers geben; und (C) den Antragsteller in dessen Hauptsprache fragen, ob ein internationaler Heiratsvermittler die Beziehung zwischen dem Antragsteller und dem US-Antragsteller erleichtert hat, und falls ja, die Identität des Heiratsvermittlers vom Antragsteller erfragen und bestätigen, dass der Heiratsvermittler dem Antragsteller die gemäß Unterabschnitt (d)(3)(A)(iii) erforderlichen Informationen und Materialien übergeben hat.

Extrahierte Behördliche Passage 5

(2) Informationen zu möglichen rechtlichen Konsequenzen in den Vereinigten Staaten für (A) die Durchführung von weiblicher Genitalverstümmelung oder (B) das Zulassen, dass einem Kind unter seiner oder ihrer Obhut weibliche Genitalverstümmelung gemäß Straf- oder Kinderschutzgesetzen oder als Form des Kindesmissbrauchs zugefügt wird.

Extrahierte Behördliche Passage 6

(3) Verpflichtung der internationalen Heiratsvermittler in Bezug auf die informierte Zustimmung (A) Beschränkung der Weitergabe von Informationen über ausländische Kunden Ein internationaler Heiratsvermittler darf keinen US-amerikanischen Kunden oder Vertreter mit den persönlichen Kontaktdaten eines ausländischen Kunden versorgen, es sei denn, und bis der internationale Heiratsvermittler— (i) eine Suche auf der National Sex Offender Public Website nach Informationen über den US-Kunden durchgeführt hat; (ii) Hintergrundinformationen über den US-Kunden gemäß Absatz (2) gesammelt hat; (iii) dem ausländischen Kunden— (I) in der primären Sprache des ausländischen Kunden eine Kopie aller Datensätze aus der Suche gemäß Absatz (2)(A)(i) oder eine Dokumentation, die bestätigt, dass keine Datensätze gefunden wurden, bereitgestellt hat; (II) in der primären Sprache des ausländischen Kunden eine Kopie der unterzeichneten Zertifizierung und begleitender Dokumentation oder Attestation bezüglich der unter Absatz (2)(B) gesammelten Hintergrundinformationen bereitgestellt hat; und (III) in der primären Sprache des ausländischen Kunden (oder auf Englisch oder einer anderen geeigneten Sprache, falls notwendig)