8 USC 1254a(c)(6)
Gelistet durch: NARA Registry, DoD Registry, Verwandte Befugnisse
Designation-Nachweise
- NARA-Befugniszeile: 8 USC 1254a(c)(6) | Status: Basic | Banner: CUI.
- DoD-Befugniszeile: 8 USC 1254a(c)(6). DoD führt dieses Zitat für die Kategorie auf; diese DoD-Detailseite zeigt kein separates Feld für Basic/Specified an.
- Bezugnehmende Befugnisnachweis: 8 USC 1254a(c)(6) | Status: Basic | Banner: CUI
- Beleg zur verwandten Autorität: DoD führt diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, sofern verfügbar.
- Kontext der Registrierungsbezeichnung: Basic, CUI. Der verlinkte Autoritätstext enthält kategoriebeschreibende oder anwendbarkeitsbezogene Formulierungen, die helfen, festzustellen, wann die Information innerhalb dieser CUI-Kategorie fällt. Der verlinkte Text enthält Sprache zur Offenlegung, zum Zugriffs-, Schutz-, Freigabe-, Verbreitungs- oder Vertriebs-Kontrollmaßnahmen, die für die Handhabung relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Formulierungen zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzung, die Folgen für Misshandlungen betreffen können.
- Die Registrierungsbezeichnung für diese Kategorie ist Basic mit dem Banner CUI.
Extrahierte Bedeutung der Befugnis
- Seite 324 TITEL 8—AUSLÄNDER UND STAATSANGEHÖRIGKEIT § 1254
- Kontext der Registrierungsbezeichnung: Basic, CUI. Der verlinkte Autoritätstext enthält kategoriebeschreibende oder anwendbarkeitsbezogene Formulierungen, die helfen, festzustellen, wann die Information innerhalb dieser CUI-Kategorie fällt. Der verlinkte Text enthält Sprache zur Offenlegung, zum Zugriffs-, Schutz-, Freigabe-, Verbreitungs- oder Vertriebs-Kontrollmaßnahmen, die für die Handhabung relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Formulierungen zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzung, die Folgen für Misshandlungen betreffen können.
Betriebsbedingungen
- Bei der Nutzung dieses Befugnisbereichs verwendeter NARA-Kategoriescope: Bezieht sich auf Feststellungen, dass die Bedingungen in einem bestimmten Land aufgrund anhaltender bewaffneter Konflikte oder einer Umweltkatastrophe eine Gefahr für die persönliche Sicherheit darstellen und Personen einen besonderen vorübergehenden Status erhalten sollten, um in den Vereinigten Staaten verbleiben zu dürfen.
- Bei der Nutzung dieses Befugnisbereichs verwendeter DoD-Kategoriescope: Bezieht sich auf Feststellungen, dass die Bedingungen in einem bestimmten Land aufgrund anhaltender bewaffneter Konflikte oder einer Umweltkatastrophe eine Gefahr für die persönliche Sicherheit darstellen und Personen einen besonderen vorübergehenden Status erhalten sollten, um in den Vereinigten Staaten verbleiben zu dürfen.
- 8 USC 1254a(c)(6) | Status: Basic | Banner: CUI
- DoD listet diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, wenn verfügbar.
- NARA-Registerstatus: Basic. Statuswerte pro Behörde: Basic. Nachweis der NARA-Banner-Markierung: CUI. Die Registernachweise sind hier erhalten; eine detaillierte Analyse des Primärrechts oder der Vorschrift bleibt für diese Kategorie ausstehend.
- NARA-Kategoriescope: Bezieht sich auf Feststellungen, dass die Bedingungen in einem bestimmten Land aufgrund anhaltender bewaffneter Konflikte oder einer Umweltkatastrophe eine Gefahr für die persönliche Sicherheit darstellen und Personen einen besonderen vorübergehenden Status erhalten sollten, um in den Vereinigten Staaten verbleiben zu dürfen.
- Extrahierte Autoritätsbedingung: Unbeschadet Abschnitt 3302 von Titel 31 des United States Code werden alle derartigen erhobenen Registrierungsgebühren der entsprechenden Haushaltsstelle gutgeschrieben, die zur Durchführung dieses Abschnitts verwendet wird. ‘‘(c) A N WENDUNG BESTIMMTER BESTIMMUNGEN.— ‘‘(1) A LLESGEGEN.—Sofern in diesem Unterabschnitt nicht anderweitig vorgesehen, gelten die Bestimmungen von Abschnitt 244 des Immigration and Nationality Act [8 U.S.C. 1254a] (einschließlich des Unterabschnitts (h) dieses Abschnitts) für El Salvador (und Ausländer, denen gemäß diesem Abschnitt vorübergehender Schutzstatus gewährt wird) in derselben Weise, wie sie für einen als ausländischen Staat bezeichneten Staat (und Ausländer, denen gemäß diesem Abschnitt vorübergehender Schutzstatus gewährt wird) gelten. ‘‘(2) N ICHTANWENDBARE BESTIMMUNGEN.—Die Unterabschnitte (b)(1), (b)(2), (b)(3), (c)(1), (c)(4), (d)(3) und (i) des Abschnitts 244 gelten unter diesem Abschnitt nicht. ‘‘(3) 6-MONATIGE PERIODE DER REGISTRIERUNG UND ARBEITSERLAUBNIS.—Unbeschadet Abschnitt 244(a)(2) des Immigration and Nationality Act ist die gemäß diesem Abschnitt gewährte Arbeitserlaubnis für Zeiträume von 6 Monaten gültig.
- Extrahierte Autoritätsbedingung: L. 101–649, aufgeführt als Anmerkung unter Abschnitt 1255a dieses Titels], oder ‘‘(ii) im Falle eines Ausländers, der in Absatz (2)(B) beschrieben ist, wird festgestellt, dass der Ausländer nicht aufgrund eines in Abschnitt 244(c)(2)(A)(iii) des Immigration and Nationality Act [8 U.S.C. 1254a(c)(2)(A)(iii)] genannten Ausschlussgrundes ausgeschlossen werden darf; und ‘‘(B) der Ausländer wird durch diese genehmigte Abreise nicht als nicht durchgehender physischer Anwesenheit in den Vereinigten Staaten gemäß Abschnitt 240A(a) des Immigration and Nationality Act [8 U.S.C. 1229b(a)] angesehen, sofern das Fehlen die Anforderungen des Abschnitts 240A(b)(2) dieses Gesetzes erfüllt. ‘‘(2) In diesem Absatz beschriebene Ausländer sind folgende: ‘‘(A) Ausländer, denen Leistungen gemäß Abschnitt 301 des Immigration Act von 1990 (bezogen auf Familienzusammenführung) gewährt werden. ‘‘(B) Ausländer, denen gemäß Abschnitt 244 des Immigration and Nationality Act vorübergehender Schutzstatus gewährt wird, einschließlich Ausländern, denen ein solcher Status gemäß Abschnitt 303 des Immigration Act von 1990 [Pub.
- Extrahierte Autoritätsbedingung: C, Titel III, § 308(g)(1), (6)(A), 30. September 1996, 110 Stat. 3009–622, 3009–623, bestimmend: ‘‘(a) B EZEICHNUNG.— ‘‘(1) G ENERALITÄT.—El Salvador wird hiermit gemäß Abschnitt 244(b) des Immigration and Nationality Act [8 U.S.C. 1254a(b)] mit Vorbehalt der Bestimmungen dieses Abschnitts bezeichnet. ‘‘(2) D EINE DER BEZEICHNUNG.—Diese Bezeichnung tritt am Tag des Inkrafttretens dieses Abschnitts [29. Nov. 1990] in Kraft und bleibt bis zum Ende der 18-monatigen Frist ab dem 1. Januar 1991 wirksam. ‘‘(b) B EWERBUNGSBERECHTIGTEZ.— ‘‘(1) G ENERALITÄT.—Bei der Anwendung von Abschnitt 244 des Immigration and Nationality Act [8 U.S.C. 1254a] in Übereinstimmung mit der Bezeichnung unter diesem Abschnitt und vorbehaltlich Abschnitt 244(c)(3) dieses Gesetzes erfüllt ein Ausländer, der Staatsangehöriger von El Salvador ist, die Anforderungen von Abschnitt 244(c)(1) dieses Gesetzes nur, wenn— ‘‘(A) der Ausländer seit dem 19. September 1990 durchgehend physisch in den Vereinigten Staaten anwesend war; ‘‘(B) der Ausländer als Einwanderer zulässig ist, außer wie in Abschnitt 244(c)(2)(A) dieses Gesetzes anderweitig vorgesehen, und nach Abschnitt 244(c)(2)(B) dieses Gesetzes nicht für den vorübergehenden Schutzstatus ungeeignet ist; und ‘‘(C) in einer Art und Weise, w
- Extrahierte Autoritätsbedingung: (2) Dauer der Arbeitserlaubnis Die gemäß diesem Abschnitt gewährte Arbeitserlaubnis ist für den gesamten Zeitraum gültig, in dem sich der Ausländer gemäß diesem Abschnitt im vorübergehenden Schutzstatus befindet.
- Extrahierte Autoritätsbedingung: (4) Informationen bezüglich des Schutzstatus zum Zeitpunkt der Bezeichnungen Zum Zeitpunkt der Bezeichnung eines ausländischen Staates gemäß diesem Unterabschnitt stellt der Attorney General Informationen darüber bereit, welchen vorübergehenden Schutzstatus Ausländern, die Staatsangehörige eines solchen bezeichneten ausländischen Staates sind, gewährt wird.
- Extrahierte Autoritätsbedingung: (f) Leistungen und Status während des Zeitraums des vorübergehenden Schutzstatus Während eines Zeitraums, in dem einem Ausländer gemäß diesem Abschnitt vorübergehender Schutzstatus gewährt wird— (1) gilt der Ausländer nicht als dauerhaft mit Erlaubnis in den Vereinigten Staaten lebend; (2) kann der Ausländer von einem Staat (wie in Abschnitt 1101(a)(36) dieses Titels definiert) oder einer politischen Untergliederung desselben, die solche Leistungen gewährt, als nicht berechtigt auf Sozialhilfe angesehen werden; (3) darf der Ausländer mit vorheriger Zustimmung des Attorney General ins Ausland reisen; und (4) gilt der Ausländer für Zwecke der Statusanpassung gemäß Abschnitt 1255 dieses Titels und des Statuswechsels gemäß Abschnitt 1258 dieses Titels als sich in einem rechtmäßigen Status als Nicht-Einwanderer befindlich und diesen aufrechterhaltend.
Schutz- und Weitergabekontrollen
- NARA Registry Kontrollnachweis: Status Basic; Banner-Markierung CUI.
- Nara Basis oder Spezifiert: Basis
- Nara-Zuständigkeitszeilen: 8 USC 1254a(c)(6) | Status: Grundlegend | Banner: CUI || 8 CFR 244.16 | Status: Grundlegend | Banner: CUI
- Nara-Banner-Markierungen: CUI
- Keine vom DoD vorgeschriebene Verbreitungskontrolle auf der Registrierungsseite aufgelistet. Genehmigte begrenzte Verbreitungskontrollen nur anwenden, wenn sie von der designierenden Behörde oder der geltenden Autorität verlangt oder erlaubt werden.
- Verwenden Sie zunächst die Registry-Aussagen, NARA-Autoritätszeilen, DoD-Autoritäten, DoD-Richtlinien, Warnhinweise, erforderliche Verbreitungskontrollen und Beispiele. Wenn die zitierte Autorität keine Handhabungsdetails spezifiziert, gelten CUI Basic-Schutzmaßnahmen und Verbreitungsregeln, sofern sie nicht mit der Autorität oder agenturenspezifischen Kontrollen in Konflikt stehen.
- Extrahierte Autoritätsbedingung: L. 101–649, aufgeführt als Anmerkung unter Abschnitt 1255a dieses Titels], oder ‘‘(ii) im Falle eines Ausländers, der in Absatz (2)(B) beschrieben ist, wird festgestellt, dass der Ausländer nicht aufgrund eines in Abschnitt 244(c)(2)(A)(iii) des Immigration and Nationality Act [8 U.S.C. 1254a(c)(2)(A)(iii)] genannten Ausschlussgrundes ausgeschlossen werden darf; und ‘‘(B) der Ausländer wird durch diese genehmigte Abreise nicht als nicht durchgehender physischer Anwesenheit in den Vereinigten Staaten gemäß Abschnitt 240A(a) des Immigration and Nationality Act [8 U.S.C. 1229b(a)] angesehen, sofern das Fehlen die Anforderungen des Abschnitts 240A(b)(2) dieses Gesetzes erfüllt. ‘‘(2) In diesem Absatz beschriebene Ausländer sind folgende: ‘‘(A) Ausländer, denen Leistungen gemäß Abschnitt 301 des Immigration Act von 1990 (bezogen auf Familienzusammenführung) gewährt werden. ‘‘(B) Ausländer, denen gemäß Abschnitt 244 des Immigration and Nationality Act vorübergehender Schutzstatus gewährt wird, einschließlich Ausländern, denen ein solcher Status gemäß Abschnitt 303 des Immigration Act von 1990 [Pub.
- Extrahierte Autoritätsbedingung: Unbeschadet Abschnitt 3302 von Titel 31 des United States Code werden alle derartigen erhobenen Registrierungsgebühren der entsprechenden Haushaltsstelle gutgeschrieben, die zur Durchführung dieses Abschnitts verwendet wird. ‘‘(c) A N WENDUNG BESTIMMTER BESTIMMUNGEN.— ‘‘(1) A LLESGEGEN.—Sofern in diesem Unterabschnitt nicht anderweitig vorgesehen, gelten die Bestimmungen von Abschnitt 244 des Immigration and Nationality Act [8 U.S.C. 1254a] (einschließlich des Unterabschnitts (h) dieses Abschnitts) für El Salvador (und Ausländer, denen gemäß diesem Abschnitt vorübergehender Schutzstatus gewährt wird) in derselben Weise, wie sie für einen als ausländischen Staat bezeichneten Staat (und Ausländer, denen gemäß diesem Abschnitt vorübergehender Schutzstatus gewährt wird) gelten. ‘‘(2) N ICHTANWENDBARE BESTIMMUNGEN.—Die Unterabschnitte (b)(1), (b)(2), (b)(3), (c)(1), (c)(4), (d)(3) und (i) des Abschnitts 244 gelten unter diesem Abschnitt nicht. ‘‘(3) 6-MONATIGE PERIODE DER REGISTRIERUNG UND ARBEITSERLAUBNIS.—Unbeschadet Abschnitt 244(a)(2) des Immigration and Nationality Act ist die gemäß diesem Abschnitt gewährte Arbeitserlaubnis für Zeiträume von 6 Monaten gültig.
- Extrahierte Autoritätsbedingung: (c) Für vorübergehenden Schutzstatus berechtigte Ausländer (1) Im Allgemeinen (A) Staatsangehörige ausgewiesener ausländischer Staaten Vorbehaltlich Absatz (3) erfüllt ein Ausländer, der Staatsangehöriger eines gemäß Unterabschnitt (b)(1) ausgewiesenen Staates ist (oder im Falle eines ausländer ohne Staatsangehörigkeit, eine Person, die zuletzt gewöhnlich in diesem ausgewiesenen Staat ansässig war), die Anforderungen dieses Absatzes nur, wenn— (i) der Ausländer seit dem Wirksamkeitsdatum der jüngsten Bezeichnung dieses Staates durchgehend physisch in den Vereinigten Staaten anwesend war; (ii) der Ausländer seit diesem Datum ununterbrochen in den Vereinigten Staaten wohnhaft ist, wie der Attorney General möglicherweise bestimmt; (iii) der Ausländer als Einwanderer zulässig ist, außer wie in Absatz (2)(A) anderweitig bestimmt, und nicht für den vorübergehenden Schutzstatus gemäß Absatz (2)(B) ungeeignet ist; und (iv) soweit und in der Weise, wie es der Attorney General bestimmt, der Ausländer sich während eines Anmeldezeitraums von nicht weniger als 180 Tagen für den vorübergehenden Schutzstatus gemäß diesem Abschnitt anmeldet.
- Extrahierte Autoritätsbedingung: (3) Widerruf des vorübergehenden Schutzstatus Der Attorney General widerruft den einem Ausländer gemäß diesem Abschnitt gewährten vorübergehenden Schutzstatus, wenn— (A) der Attorney General feststellt, dass der Ausländer tatsächlich nicht für diesen Status berechtigt war, (B) außer wie in Absatz (4) vorgesehen und in Unterabschnitt (f)(3) erlaubt, der Ausländer nicht durchgehend physisch in den Vereinigten Staaten anwesend geblieben ist seit dem Datum, an dem dem Ausländer erstmals vorübergehender Schutzstatus gemäß diesem Abschnitt gewährt wurde, oder (C) der Ausländer ohne wichtigen Grund versäumt, sich jährlich, am Ende jeder 12-monatigen Periode nach Erteilung dieses Status, in einer vom Attorney General spezifizierten Form und Weise anzumelden.
- Extrahierte Autoritätsbedingung: Seite 325 TITEL 8—AUSLÄNDER UND STAATSANGEHÖRIGKEIT § 1254a (5) Klarstellung Nichts in diesem Abschnitt ist dahingehend auszulegen, dass es den Attorney General befugt, einem Ausländer den vorübergehenden Schutzstatus aufgrund seines Einwanderungsstatus zu verweigern oder von einem Ausländer als Bedingung der Gewährung eines solchen Status zu verlangen, entweder einen Nicht-Einwanderer- oder sonstigen Status, den der Ausländer haben kann, aufzugeben oder irgendeinen Verzicht auf andere Rechte nach diesem Kapitel zu erklären.
- Extrahierte Befugnisregelung: (f) Leistungen und Status während des Zeitraums des vorübergehenden Schutzstatus Während eines Zeitraums, in dem einem Ausländer nach diesem Abschnitt ein vorübergehender Schutzstatus gewährt wird— (1) gilt der Ausländer nicht als dauerhaft rechtmäßig in den Vereinigten Staaten ansässig unter dem Anschein von Recht; (2) kann der Ausländer von einem Staat (wie in Abschnitt 1101(a)(36) dieses Titels definiert) oder einer politischen Untergliederung desselben, die solche Unterstützung gewährt, als für öffentliche Hilfe nicht berechtigt angesehen werden; (3) darf der Ausländer mit vorheriger Zustimmung des Generalstaatsanwalts ins Ausland reisen; und (4) gilt der Ausländer für Zwecke der Statusanpassung nach Abschnitt 1255 dieses Titels und der Statusänderung nach Abschnitt 1258 dieses Titels als sich rechtmäßig mit einem nichtimmigrantischen Status aufzuhalten und diesen aufrechtzuerhalten.
Auszüge aus der Befugnis
Relevantester extrahierter behördlicher TextpassusL. 101–649, ausgeführt als Hinweis unter Abschnitt 1255a dieses Titels], oder „(ii) im Falle eines in Absatz (2)(B) beschriebenen Ausländers wird festgestellt, dass der Ausländer nicht aus einem Ausschlussgrund ausgeschlossen werden kann, der in Abschnitt 244(c)(2)(A)(iii) des Immigration and Nationality Act [8 U.S.C. 1254a(c)(2)(A)(iii)] genannt ist; und „(B) der Ausländer aufgrund dieser genehmigten Ausreise nicht als jemand betrachtet wird, der den kontinuierlichen physischen Aufenthalt in den Vereinigten Staaten für Zwecke von Abschnitt 240A(a) des Immigration and Nationality Act [8 U.S.C. 1229b(a)] nicht eingehalten hat, sofern die Abwesenheit die Anforderungen von Abschnitt 240A(b)(2) dieses Gesetzes erfüllt. „(2) Ausländer, die in diesem Absatz beschrieben sind, sind die folgenden: „(A) Ausländer, denen Leistungen gemäß Abschnitt 301 des Immigration Act von 1990 (hinsichtlich Familienzusammenführung) gewährt werden. „(B) Ausländer, denen unter Abschnitt 244 des Immigration and Nationality Act ein temporärer Schutzstatus gewährt wird, einschließlich Ausländer, denen dieser Status unter Abschnitt 303 des Immigration Act von 1990 [Pub.
Extrahierte Behördliche Passage 3(c) Ausländer, die für temporären Schutzstatus berechtigt sind (1) Im Allgemeinen (A) Staatsangehörige bestimmter ausländischer Staaten Vorbehaltlich Absatz (3) erfüllt ein Ausländer, der Staatsangehöriger eines Staates ist, der unter Unterabschnitt (b)(1) bezeichnet wurde (oder, falls ein Ausländer keine Staatsangehörigkeit hat, eine Person, die zuletzt gewöhnlich in diesem bezeichneten Staat gelebt hat), die Anforderungen dieses Absatzes nur wenn— (i) der Ausländer seit dem Inkrafttreten der jüngsten Benennung dieses Staates ununterbrochen physisch in den Vereinigten Staaten anwesend ist; (ii) der Ausländer seit dem vom Generalstaatsanwalt bestimmten Datum ununterbrochen in den Vereinigten Staaten wohnhaft ist; (iii) der Ausländer als Einwanderer zulassungsfähig ist, außer wenn in Absatz (2)(A) anders vorgesehen, und nicht unzulässig für den temporären Schutzstatus nach Absatz (2)(B) ist; und (iv) in dem Umfang und auf die Weise, wie es der Generalstaatsanwalt festlegt, der Ausländer sich innerhalb eines Registrierungszeitraums von nicht weniger als 180 Tagen für den temporären Schutzstatus nach diesem Abschnitt registriert.
Extrahierte Behördliche Passage 4(3) Rücknahme des temporären Schutzstatus Der Generalstaatsanwalt wird den einem Ausländer gemäß diesem Abschnitt gewährten temporären Schutzstatus zurückziehen, wenn— (A) der Generalstaatsanwalt feststellt, dass der Ausländer tatsächlich nicht für diesen Status nach diesem Abschnitt berechtigt war, (B) außer wie in Absatz (4) vorgesehen und in Unterabschnitt (f)(3) erlaubt, der Ausländer nicht ununterbrochen physisch in den Vereinigten Staaten anwesend war seit dem Datum, an dem dem Ausländer erstmals der temporäre Schutzstatus nach diesem Abschnitt gewährt wurde, oder (C) der Ausländer ohne wichtigen Grund es versäumt, sich jährlich beim Generalstaatsanwalt am Ende jedes 12-Monats-Zeitraums nach der Gewährung dieses Status in einer vom Generalstaatsanwalt angegebenen Form und Weise zu registrieren.
Extrahierte Behördliche Passage 5Seite 325 TITEL 8—AUSLÄNDER UND STAATSANGEHÖRIGKEIT § 1254a (5) Klarstellung Nichts in diesem Abschnitt darf dahingehend ausgelegt werden, dass es dem Generalstaatsanwalt erlaubt wird, einem Ausländer den temporären Schutzstatus aufgrund des Migrationsstatus des Ausländers zu verweigern oder einen Ausländer als Bedingung für die Gewährung eines solchen Status dazu zu verpflichten, entweder seinen Nichtimmigranten- oder anderen Status aufzugeben, den der Ausländer möglicherweise hat, oder irgendeinen Verzicht auf andere Rechte gemäß diesem Kapitel zu erklären.
Extrahierte Behördliche Passage 6C, Titel III, § 308(g)(1), (6)(A), 30. September 1996, 110 Stat. 3009–622, 3009–623, stellte fest: „(a) B ENENNUNG.— „(1) I M ALLGEMEINEN.—El Salvador wird hiermit gemäß Abschnitt 244(b) des Immigration and Nationality Act [8 U.S.C. 1254a(b)] unter Vorbehalt der Bestimmungen dieses Abschnitts benannt. „(2) B ENENNUNGSZEITRAUM.—Diese Benennung tritt am Tag der Verabschiedung dieses Abschnitts in Kraft [29. November 1990] und bleibt bis zum Ende des 18-monatigen Zeitraums ab dem 1. Januar 1991 wirksam. „(b) A USLÄNDER BERECHTIGT.— „(1) I M ALLGEMEINEN.—Bei der Anwendung von Abschnitt 244 des Immigration and Nationality Act [8 U.S.C. 1254a] entsprechend der Benennung nach diesem Abschnitt, vorbehaltlich Abschnitt 244(c)(3) dieses Gesetzes, erfüllt ein Ausländer, der Staatsangehöriger von El Salvador ist, die Anforderungen von Abschnitt 244(c)(1) dieses Gesetzes nur wenn— „(A) der Ausländer seit dem 19. September 1990 ununterbrochen physisch in den Vereinigten Staaten anwesend ist; „(B) der Ausländer als Einwanderer zulassungsfähig ist, außer wie in Abschnitt 244(c)(2)(A) dieses Gesetzes anderweitig vorgesehen, und nicht unzulässig für den temporären Schutzstatus nach Abschnitt 244(c)(2)(B) dieses Gesetzes ist; und „(C) in einer Weise, di