50 USC 1806(a)
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Designation-Nachweise
- NARA-Autoritätszeile: 50 USC 1806(a) | Status: Spezifiziert | Banner: CUI//SP-FISA.
- DoD-Autoritätszeile: 50 USC 1806(a). DoD listet dieses Zitat für die Kategorie; diese DoD-Detailseite zeigt kein separates Feld für Basic/Spezifiziert an.
- Beleg der zugehörigen Autorität: 50 USC 1806(a) | Status: Spezifiziert | Banner: CUI//SP-FISA
- Beleg zur verwandten Autorität: DoD führt diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, sofern verfügbar.
- Kontext der Registrierungsbezeichnung: Spezifiziert, CUI//SP-FISA. Der verlinkte Autoritätstext enthält Kategorienumfangs- oder Anwendbarkeitsformulierungen, die helfen zu bestimmen, wann die Informationen in diese CUI-Kategorie fallen. Der verlinkte Autoritätstext enthält Formulierungen zu Offenlegung, Zugriff, Schutz, Freigabe, Verbreitung oder Verteilungskontrolle, die für den Umgang relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Formulierungen zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzung, die Konsequenzen bei missbräuchlichem Umgang beeinflussen können.
- Die Registrierungskategorie für diese Kategorie ist Spezifiziert mit dem Banner CUI//SP-FISA.
Extrahierte Bedeutung der Befugnis
- Seite 219 TITEL 50—KRIEG UND NATIONALE VERTEIDIGUNG § 1806
- Kontext der Registrierungsbezeichnung: Spezifiziert, CUI//SP-FISA. Der verlinkte Autoritätstext enthält Kategorienumfangs- oder Anwendbarkeitsformulierungen, die helfen zu bestimmen, wann die Informationen in diese CUI-Kategorie fallen. Der verlinkte Autoritätstext enthält Formulierungen zu Offenlegung, Zugriff, Schutz, Freigabe, Verbreitung oder Verteilungskontrolle, die für den Umgang relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Formulierungen zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzung, die Konsequenzen bei missbräuchlichem Umgang beeinflussen können.
Betriebsbedingungen
- Mit dieser Autorität verwendeter NARA-Kategoriescope: Bezieht sich auf nicht klassifizierte und freigegebene Informationen, die von nicht zustimmenden Personen unter der Autorität des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) gesammelt wurden.
- Mit dieser Autorität verwendeter DoD-Kategoriescope: Bezieht sich auf nicht klassifizierte und freigegebene Informationen, die von nicht zustimmenden Personen unter der Autorität des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) gesammelt wurden.
- 50 USC 1806(a) | Status: Spezifiziert | Banner: CUI//SP-FISA
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- NARA-Registrierungsstatus: Spezifiziert. Pro-Autorität NARA-Statuswerte: Spezifiziert. NARA-Banner-Markierungsnachweis: CUI//SP-FISA. Der Registrierungsnachweis ist hier erhalten; eine detaillierte Analyse des Primärrechts oder der Verordnungstexte steht für diese Kategorie noch aus.
- NARA-Kategoriescope: Bezieht sich auf nicht klassifizierte und freigegebene Informationen, die von nicht zustimmenden Personen unter der Autorität des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) gesammelt wurden.
- DoD-Kategoriescope: Bezieht sich auf nicht klassifizierte und freigegebene Informationen, die von nicht zustimmenden Personen unter der Autorität des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) gesammelt wurden.
- DoD-Registers-pflichtiger Warnhinweis: Fügen Sie die anwendbare FISA-Warnung ein.
- Ausgezogene Autoritätsbedingung: Gesetz 106–567, Titel VI, § 604(b), 27. Dez. 2000, 114 Stat. 2853, bestimmt: ‘‘(1) Der Generalstaatsanwalt hat den zuständigen Ausschüssen des Kongresses einen Bericht über die Befugnisse und Verfahren vorzulegen, die vom Justizministerium zur Bestimmung verwendet werden, ob Informationen, die nach dem Foreign Intelligence Surveillance Act von 1978 (50 U.S.C. 1801 ff.) für Strafverfolgungszwecke erworben wurden, offengelegt werden sollen oder nicht. ‘‘(2) In diesem Unterabsatz bezeichnet der Begriff ‚zuständige Ausschüsse des Kongresses‘ die folgenden: ‘‘(A) Den Select Committee on Intelligence und den Committee on the Judiciary des Senats. ‘‘(B) Den Permanent Select Committee on Intelligence und den Committee on the Judiciary des Repräsentantenhauses.’’ § 1807.
- Ausgezogene Autoritätsbedingung: Gesetz 114–23, Titel VII, § 705(a), (c), 2. Juni 2015, 129 Stat. 300, bestimmt: ‘‘(1) Allgemein.—Mit Wirkung vom 15. Dezember 2019 wird der Foreign Intelligence Surveillance Act von 1978 [50 U.S.C. 1801 ff.] geändert, so dass Titel V und Abschnitt 105(c)(2) [50 U.S.C. 1861 bis 1863 und 1805(c)(2)] so gelesen werden, wie sie am 25. Oktober 2001 gelesen wurden. ‘‘(2) Ausnahme.—Bezüglich einer bestimmten ausländischen Geheimdienstermittlung, die vor dem Datum begann, an dem die in Absatz (1) genannten Bestimmungen außer Kraft treten, oder bezüglich einer bestimmten Straftat oder potenziellen Straftat, die vor dem Datum erfolgt oder stattfand, an dem diese Bestimmungen außer Kraft treten, bleiben diese Bestimmungen in Kraft.’’ [Pub.
- Ausgezogene Autoritätsbedingung: (c) Benachrichtigung durch die Vereinigten Staaten Wenn die Regierung beabsichtigt, in einem Prozess, einer Anhörung oder einem anderen Verfahren vor einem Gericht, einer Abteilung, einem Beamten, einer Behörde, einem Regulierungsorgan oder einer anderen US-Behörde gegen eine geschädigte Person Informationen, die aus einer elektronischen Überwachung dieser geschädigten Person gemäß der Autorität dieses Unterkapitels erlangt oder abgeleitet wurden, als Beweismittel zu verwenden oder offenzulegen, so hat die Regierung vor dem Prozess, der Anhörung oder dem anderen Verfahren oder zu einem angemessenen Zeitpunkt vor dem Bemühen, diese Informationen offenzulegen oder zu verwenden oder als Beweismittel vorzulegen, die geschädigte Person und das Gericht oder die andere Behörde, in der die Informationen offengelegt oder verwendet werden sollen, zu benachrichtigen, dass die Regierung beabsichtigt, diese Informationen offenzulegen oder zu verwenden.
- Ausgezogene Autoritätsbedingung: (d) Benachrichtigung durch Bundesstaaten oder politische Untereinheiten Wenn ein Bundesstaat oder eine politische Untereinheit eines Bundesstaates beabsichtigt, in einem Prozess, einer Anhörung oder einem anderen Verfahren vor einem Gericht, einer Abteilung, einem Beamten, einer Behörde, einem Regulierungsorgan oder einer anderen Behörde eines Bundesstaates oder einer politischen Untereinheit gegen eine geschädigte Person Informationen, die aus einer elektronischen Überwachung dieser geschädigten Person gemäß der Autorität dieses Unterkapitels erlangt oder abgeleitet wurden, als Beweismittel zu verwenden oder offenzulegen, so hat der Bundesstaat oder die politische Untereinheit die geschädigte Person, das Gericht oder die andere Behörde, in der die Informationen offengelegt oder verwendet werden sollen, und den Generalstaatsanwalt zu benachrichtigen, dass der Bundesstaat oder die politische Untereinheit beabsichtigt, diese Informationen offenzulegen oder zu verwenden.
- Ausgezogene Autoritätsbedingung: Seite 219 TITEL 50—KRIEG UND NATIONALE VERTEIDIGUNG §1806 außer ‘‘dass’’ und ‘‘, und (B) eine Verlängerung eines Befehls nach diesem Kapitel für eine Überwachung, die sich gegen einen Agenten einer ausländischen Macht gemäß Abschnitt 1801(b)(1)(A) dieses Titels richtet, bis zu einer Dauer von maximal 1 Jahr erstrecken darf’’ vor dem abschließenden Punkt.
Schutz- und Weitergabekontrollen
- NARA-Register-Kontrollnachweis: Status Spezifiziert; Bannermarkierung CUI//SP-FISA.
- DoD-pflichtiger Warnhinweis: Fügen Sie die anwendbare FISA-Warnung ein.
- NARA Basis oder spezifiziert: Spezifiziert
- NARA-Autoritätszeilen: 50 USC 1806(a) | Status: Spezifiziert | Banner: CUI//SP-FISA || 50 USC 1845 | Status: Spezifiziert | Banner: CUI//SP-FISA || 50 USC 1825(c) | Status: Spezifiziert | Banner: CUI//SP-FISA | Sanktionen: 50 USC 1827 50 USC 1828
- NARA-Bannerkennzeichnungen: CUI//SP-FISA
- NARA-Sanktionen: 50 USC 1827 50 USC 1828
- DoD-pflichtiger Warnhinweis: Fügen Sie die anwendbare FISA-Warnung ein.
- Keine vom DoD vorgeschriebene Verbreitungskontrolle auf der Registrierungsseite aufgelistet. Genehmigte begrenzte Verbreitungskontrollen nur anwenden, wenn sie von der designierenden Behörde oder der geltenden Autorität verlangt oder erlaubt werden.
- Verwenden Sie zunächst die Registry-Aussagen, NARA-Autoritätszeilen, DoD-Autoritäten, DoD-Richtlinien, Warnhinweise, erforderliche Verbreitungskontrollen und Beispiele. Wenn die zitierte Autorität keine Handhabungsdetails spezifiziert, gelten CUI Basic-Schutzmaßnahmen und Verbreitungsregeln, sofern sie nicht mit der Autorität oder agenturenspezifischen Kontrollen in Konflikt stehen.
- Ausgezogene Autoritätskontrolle: (k) Koordination mit der Strafverfolgung bei Angelegenheiten der nationalen Sicherheit (1) Bundesbeamte, die elektronische Überwachungen zur Gewinnung ausländischer Geheimdienstinformationen nach diesem Unterkapitel durchführen, können sich mit Bundes-Strafverfolgungsbeamten oder Strafverfolgungsangehörigen eines Bundesstaates oder einer politischen Untereinheit eines Bundesstaates (einschließlich des obersten Exekutivbeamten dieses Bundesstaates oder der politischen Untereinheit, der die Befugnis zur Ernennung oder Leitung des obersten Strafverfolgungsbeamten des Bundesstaates oder der Untereinheit hat) beraten, um Bemühungen zur Untersuchung oder zum Schutz vor— (A) tatsächlichen oder potenziellen Angriffen oder anderen schweren feindlichen Handlungen einer ausländischen Macht oder eines Agenten einer ausländischen Macht; (B) Sabotage, internationalem Terrorismus oder der internationalen Proliferation von Massenvernichtungswaffen durch eine ausländische Macht oder einen Agenten einer ausländischen Macht; oder (C) verdeckten Geheimdienstaktivitäten durch einen Geheimdienst oder ein Netzwerk einer ausländischen Macht oder einen Agenten einer ausländischen Macht zu koordinieren.
- Ausgezogene Autoritätskontrolle: Keine Information, die aus einer elektronischen Überwachung gemäß diesem Unterkapitel erworben wurde, darf von Bundesbeamten oder -angestellten außer zu rechtmäßigen Zwecken verwendet oder offengelegt werden.
- Extrahierte Kontrollbefugnis: (f) In-kamera- und ex-parte-Prüfung durch das Bezirksgericht Immer wenn ein Gericht oder eine andere Behörde gemäß Unterabschnitt (c) oder (d) benachrichtigt wird, oder wann immer ein Antrag gemäß Unterabschnitt (e) gestellt wird, oder wann immer ein Antrag oder eine Anfrage von einer geschädigten Person gemäß einem anderen Bundesgesetz oder einer Regel der Vereinigten Staaten oder eines Bundesstaates vor einem Gericht oder einer anderen Behörde der Vereinigten Staaten oder eines Bundesstaates gestellt wird, um Anträge oder Anordnungen oder andere Unterlagen im Zusammenhang mit elektronischer Überwachung zu entdecken oder zu erhalten oder Beweise oder Informationen, die aus elektronischer Überwachung gemäß diesem Kapitel gewonnen oder abgeleitet wurden, zu entdecken, zu beschaffen oder zu unterdrücken, so hat das Bezirksgericht der Vereinigten Staaten oder, wenn der Antrag vor einer anderen Behörde gestellt wird, das Bezirksgericht der Vereinigten Staaten im selben Distrikt wie die Behörde, ungeachtet anderer Gesetze, sofern der Generalstaatsanwalt eine eidesstattliche Erklärung unter Eid einreicht, dass eine Offenlegung oder eine adversarische Anhörung die nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten gefährden würde, die Anträge, Anordnungen und andere notwendige Materialien in Bezug auf die Überwachung in camera und ex parte zu überprüfen, um festzustellen, ob die Überwachung der geschädigten Person rechtmäßig autorisiert und durchgeführt wurde.
- Extrahierte Kontrollbefugnis: Bei dieser Entscheidung kann das Gericht der geschädigten Person unter angemessenen Sicherheitsverfahren und Schutzanordnungen nur solche Teile des Antrags, der Anordnung oder anderer Materialien zur Überwachung offenbaren, bei denen eine solche Offenlegung notwendig ist, um eine genaue Bestimmung der Rechtmäßigkeit der Überwachung zu ermöglichen.
- Extrahierte Kontrollbefugnis: (g) Unterdrückung von Beweismitteln; Abweisung des Antrags Wenn das Bezirksgericht der Vereinigten Staaten gemäß Unterabschnitt (f) feststellt, dass die Überwachung nicht rechtmäßig genehmigt oder durchgeführt wurde, so hat es gemäß den gesetzlichen Vorgaben die Beweise zu unterdrücken, die unrechtmäßig erlangt oder aus elektronischer Überwachung der geschädigten Person abgeleitet wurden, oder sonst den Antrag der geschädigten Person zu gewähren.
- Extrahierte Kontrollbefugnis: Seite 219 TITEL 50—KRIEG UND NATIONALE VERTEIDIGUNG § 1806 ausgenommen ‘‘und (B) eine Verlängerung einer Anordnung gemäß diesem Kapitel für eine Überwachung, die sich gegen einen Agenten einer fremden Macht im Sinne von Abschnitt 1801(b)(1)(A) dieses Titels richtet, darf für einen Zeitraum von höchstens 1 Jahr sein‘‘ vor dem Punkt am Satzende.
Auszüge aus der Befugnis
Relevantester extrahierter behördlicher Textpassus
(k) Koordination mit der Strafverfolgung bei nationalen Sicherheitsangelegenheiten (1) Bundesbeamte, die unter diesem Unterkapitel elektronische Überwachung zur Erlangung ausländischer Geheimdienstinformationen durchführen, können sich mit Bundesstrafverfolgungsbeamten oder Strafverfolgungspersonal eines Bundesstaates oder einer politischen Untergliederung eines Bundesstaates (einschließlich des höchsten Exekutivbeamten dieses Bundesstaates oder dieser Untergliederung, der befugt ist, den höchsten Strafverfolgungsbeamten dieses Bundesstaates oder dieser Untergliederung zu ernennen oder zu leiten) abstimmen, um Bemühungen zur Untersuchung oder zum Schutz gegen— (A) tatsächliche oder potenzielle Angriffe oder andere schwerwiegende feindliche Handlungen einer fremden Macht oder eines Agenten einer fremden Macht; (B) Sabotage, internationalen Terrorismus oder internationale Verbreitung von Massenvernichtungswaffen durch eine fremde Macht oder einen Agenten einer fremden Macht; oder (C) geheime Nachrichtendienstaktivitäten durch einen Nachrichtendienst oder ein Netzwerk einer fremden Macht oder durch einen Agenten einer fremden Macht zu koordinieren.
Extrahierte Behördliche Passage 2
Keine aus einer elektronischen Überwachung gemäß diesem Unterkapitel erlangten Informationen dürfen von Bundesbeamten oder -angestellten außer für rechtmäßige Zwecke verwendet oder offenbart werden.
Extrahierte Behördliche Passage 3
(f) In-kamera- und ex-parte-Prüfung durch das Bezirksgericht Immer wenn ein Gericht oder eine andere Behörde gemäß Unterabschnitt (c) oder (d) benachrichtigt wird, oder wann immer ein Antrag gemäß Unterabschnitt (e) gestellt wird, oder wann immer ein Antrag oder eine Anfrage von einer geschädigten Person gemäß einem anderen Bundesgesetz oder einer Regel der Vereinigten Staaten oder eines Bundesstaates vor einem Gericht oder einer anderen Behörde der Vereinigten Staaten oder eines Bundesstaates gestellt wird, um Anträge oder Anordnungen oder andere Unterlagen im Zusammenhang mit elektronischer Überwachung zu entdecken oder zu erhalten oder Beweise oder Informationen, die aus elektronischer Überwachung gemäß diesem Kapitel gewonnen oder abgeleitet wurden, zu entdecken, zu beschaffen oder zu unterdrücken, so hat das Bezirksgericht der Vereinigten Staaten oder, wenn der Antrag vor einer anderen Behörde gestellt wird, das Bezirksgericht der Vereinigten Staaten im selben Distrikt wie die Behörde, ungeachtet anderer Gesetze, sofern der Generalstaatsanwalt eine eidesstattliche Erklärung unter Eid einreicht, dass eine Offenlegung oder eine adversarische Anhörung die nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten gefährden würde, die Anträge, Anordnungen und andere notwendige Materialien in Bezug auf die Überwachung in camera und ex parte zu überprüfen, um festzustellen, ob die Überwachung der geschädigten Person rechtmäßig autorisiert und durchgeführt wurde.
Extrahierte Behördliche Passage 4
Bei dieser Entscheidung kann das Gericht der geschädigten Person unter angemessenen Sicherheitsverfahren und Schutzanordnungen nur solche Teile des Antrags, der Anordnung oder anderer Materialien zur Überwachung offenbaren, bei denen eine solche Offenlegung notwendig ist, um eine genaue Bestimmung der Rechtmäßigkeit der Überwachung zu ermöglichen.
Extrahierte Behördliche Passage 5
(g) Unterdrückung von Beweismitteln; Abweisung des Antrags Wenn das Bezirksgericht der Vereinigten Staaten gemäß Unterabschnitt (f) feststellt, dass die Überwachung nicht rechtmäßig genehmigt oder durchgeführt wurde, so hat es gemäß den gesetzlichen Vorgaben die Beweise zu unterdrücken, die unrechtmäßig erlangt oder aus elektronischer Überwachung der geschädigten Person abgeleitet wurden, oder sonst den Antrag der geschädigten Person zu gewähren.
Extrahierte Behördliche Passage 6
L. 106–567, Titel VI, § 604(b), 27. Dez. 2000, 114 Stat. 2853, bestimmt: ‘‘(1) Der Generalstaatsanwalt soll den zuständigen Ausschüssen des Kongresses einen Bericht über die vom Justizministerium verwendeten Befugnisse und Verfahren vorlegen, um zu entscheiden, ob Informationen, die gemäß dem Foreign Intelligence Surveillance Act von 1978 (50 U.S.C. 1801 ff.) für Strafverfolgungszwecke erworben wurden, offengelegt werden sollen. ‘‘(2) Im Sinne dieses Unterabschnitts bezeichnet der Begriff ‚zuständige Ausschüsse des Kongresses‘ folgende: ‘‘(A) Den Auswahlausschuss für Geheimdienste und den Justizausschuss des Senats. ‘‘(B) Den ständigen Auswahlausschuss für Geheimdienste und den Justizausschuss des Repräsentantenhauses.’’ § 1807.
50 USC 1845
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Designation-Nachweise
- NARA Befugniszeile: 50 USC 1845 | Status: Specified | Banner: CUI//SP-FISA.
- DoD Befugniszeile: 50 USC 1845. DoD führt dieses Zitat für die Kategorie auf; diese DoD-Detailseite zeigt kein separates Basic/Specified-Feld an.
- Verwandte Befugnisnachweise: 50 USC 1845 | Status: Specified | Banner: CUI//SP-FISA
- Beleg zur verwandten Autorität: DoD führt diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, sofern verfügbar.
- Kontext der Registrierungsbezeichnung: Spezifiziert, CUI//SP-FISA. Der verlinkte Autoritätstext enthält Kategorienumfangs- oder Anwendbarkeitsformulierungen, die helfen zu bestimmen, wann die Informationen in diese CUI-Kategorie fallen. Der verlinkte Autoritätstext enthält Formulierungen zu Offenlegung, Zugriff, Schutz, Freigabe, Verbreitung oder Verteilungskontrolle, die für den Umgang relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Formulierungen zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzung, die Konsequenzen bei missbräuchlichem Umgang beeinflussen können.
- Die Registrierungskategorie für diese Kategorie ist Spezifiziert mit dem Banner CUI//SP-FISA.
Extrahierte Bedeutung der Befugnis
- Seite 237 TITEL 50—KRIEG UND NATIONALE VERTEIDIGUNG § 1845
- Kontext der Registrierungsbezeichnung: Spezifiziert, CUI//SP-FISA. Der verlinkte Autoritätstext enthält Kategorienumfangs- oder Anwendbarkeitsformulierungen, die helfen zu bestimmen, wann die Informationen in diese CUI-Kategorie fallen. Der verlinkte Autoritätstext enthält Formulierungen zu Offenlegung, Zugriff, Schutz, Freigabe, Verbreitung oder Verteilungskontrolle, die für den Umgang relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Formulierungen zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzung, die Konsequenzen bei missbräuchlichem Umgang beeinflussen können.
Betriebsbedingungen
- Mit dieser Autorität verwendeter NARA-Kategoriescope: Bezieht sich auf nicht klassifizierte und freigegebene Informationen, die von nicht zustimmenden Personen unter der Autorität des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) gesammelt wurden.
- Mit dieser Autorität verwendeter DoD-Kategoriescope: Bezieht sich auf nicht klassifizierte und freigegebene Informationen, die von nicht zustimmenden Personen unter der Autorität des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) gesammelt wurden.
- 50 USC 1845 | Status: Spezifiziert | Banner: CUI//SP-FISA
- DoD listet diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, wenn verfügbar.
- NARA-Registrierungsstatus: Spezifiziert. Pro-Autorität NARA-Statuswerte: Spezifiziert. NARA-Banner-Markierungsnachweis: CUI//SP-FISA. Der Registrierungsnachweis ist hier erhalten; eine detaillierte Analyse des Primärrechts oder der Verordnungstexte steht für diese Kategorie noch aus.
- NARA-Kategoriescope: Bezieht sich auf nicht klassifizierte und freigegebene Informationen, die von nicht zustimmenden Personen unter der Autorität des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) gesammelt wurden.
- DoD-Kategoriescope: Bezieht sich auf nicht klassifizierte und freigegebene Informationen, die von nicht zustimmenden Personen unter der Autorität des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) gesammelt wurden.
- DoD-Registers-pflichtiger Warnhinweis: Fügen Sie die anwendbare FISA-Warnung ein.
- Extrahierte Kontrollbedingung: (2) Falls ein Antrag auf Anordnung gemäß Unterabschnitt (a)(2) abgelehnt wird oder in jedem anderen Fall, in dem die Installation und Nutzung eines Pen-Registers oder eines Trap-and-Trace-Geräts gemäß diesem Abschnitt beendet wird und keine Anordnung gemäß Abschnitt 1842 dieses Titels die Installation und Nutzung des Pen-Registers oder Trap-and-Trace-Geräts genehmigt, dürfen keine aus der Nutzung des Pen-Registers oder Trap-and-Trace-Geräts gewonnenen Informationen oder abgeleiteten Beweise in irgendeiner Gerichtsverhandlung, Anhörung oder sonstigem Verfahren vor einem Gericht, einer Grand Jury, einem Ministerium, einer Behörde, einer Regulierungsbehörde, einem Gesetzgebungsausschuss oder einer anderen Behörde der Vereinigten Staaten, eines Bundesstaats oder einer politischen Untergliederung hiervon als Beweismittel zugelassen oder anderweitig offengelegt werden, und keine Informationen über eine Person mit US-Staatsbürgerschaft, die aus der Nutzung des Pen-Registers oder Trap-and-Trace-Geräts gewonnen wurden, dürfen anschließend von Bundesbeamten oder -angestellten in anderer Weise verwendet oder offengelegt werden, außer mit Zustimmung dieser Person oder mit Genehmigung des Generalstaatsanwalts, wenn die Informationen eine Todesdrohung oder schwere Körperverletzung für eine Person anzeigen.
- Extrahierte Kontrollbedingung: L. 107–56, § 214(b)(1), ersetzte „ausländische nachrichtendienstliche Informationen, die keine US-Person betreffen, oder Informationen zum Schutz vor internationalem Terrorismus oder geheimen Nachrichtendienstaktivitäten, vorausgesetzt, dass eine Untersuchung einer US-Person nicht ausschließlich auf Aktivitäten basiert, die durch den ersten Zusatzartikel der Verfassung geschützt sind“ anstelle von „ausländischen nachrichtendienstlichen Informationen oder Informationen zum internationalen Terrorismus“ in den einleitenden Bestimmungen.
- Extrahierte Kontrollbedingung: L. 107–56, § 214(b)(2), ersetzte „ausländische nachrichtendienstliche Informationen, die keine US-Person betreffen, oder Informationen zum Schutz vor internationalem Terrorismus oder geheimen Nachrichtendienstaktivitäten, vorausgesetzt, dass eine Untersuchung einer US-Person nicht ausschließlich auf Aktivitäten basiert, die durch den ersten Zusatzartikel der Verfassung geschützt sind“ anstelle von „ausländischen nachrichtendienstlichen Informationen oder Informationen zum internationalen Terrorismus“.
- Extrahierte Kontrollbedingung: (c) Benachrichtigung über vorgesehene Offenlegung durch die Vereinigten Staaten Immer wenn die Vereinigten Staaten beabsichtigen, in einem Gerichtsprozess, einer Anhörung oder einem sonstigen Verfahren vor einem Gericht, einer Behörde, einem Amtsträger, einer Agentur, einer Regulierungsbehörde oder einer sonstigen Behörde der Vereinigten Staaten gegen eine geschädigte Person Informationen, die durch die Nutzung eines Pen-Registers oder Trap-and-Trace-Geräts gemäß diesem Unterkapitel erlangt oder abgeleitet wurden, als Beweismittel einzuführen oder anderweitig zu nutzen oder offenzulegen, so sollen die Vereinigten Staaten vor dem Prozess, der Anhörung oder dem sonstigen Verfahren oder zu einem angemessenen Zeitpunkt vor dem Versuch einer solchen Offenlegung oder Nutzung dieser Informationen die geschädigte Person und das Gericht oder die andere Behörde, vor der die Informationen offengelegt oder verwendet werden sollen, benachrichtigen.
- Extrahierte Befugnisbedingung: Genehmigung während Kriegszeiten Ungeachtet anderer gesetzlicher Bestimmungen kann der Präsident durch den Generalstaatsanwalt die Verwendung eines Pen-Registers oder einer Trap-and-Trace-Vorrichtung ohne gerichtliche Anordnung unter diesem Unterkapitel genehmigen, um ausländische nachrichtendienstliche Informationen für einen Zeitraum von höchstens 15 Kalendertagen nach einer Kriegserklärung durch den Kongress zu erlangen.
Schutz- und Weitergabekontrollen
- NARA-Register-Kontrollnachweis: Status Spezifiziert; Bannermarkierung CUI//SP-FISA.
- DoD-pflichtiger Warnhinweis: Fügen Sie die anwendbare FISA-Warnung ein.
- NARA Basis oder spezifiziert: Spezifiziert
- NARA-Autoritätszeilen: 50 USC 1806(a) | Status: Spezifiziert | Banner: CUI//SP-FISA || 50 USC 1845 | Status: Spezifiziert | Banner: CUI//SP-FISA || 50 USC 1825(c) | Status: Spezifiziert | Banner: CUI//SP-FISA | Sanktionen: 50 USC 1827 50 USC 1828
- NARA-Bannerkennzeichnungen: CUI//SP-FISA
- NARA-Sanktionen: 50 USC 1827 50 USC 1828
- DoD-pflichtiger Warnhinweis: Fügen Sie die anwendbare FISA-Warnung ein.
- Keine vom DoD vorgeschriebene Verbreitungskontrolle auf der Registrierungsseite aufgelistet. Genehmigte begrenzte Verbreitungskontrollen nur anwenden, wenn sie von der designierenden Behörde oder der geltenden Autorität verlangt oder erlaubt werden.
- Verwenden Sie zunächst die Registry-Aussagen, NARA-Autoritätszeilen, DoD-Autoritäten, DoD-Richtlinien, Warnhinweise, erforderliche Verbreitungskontrollen und Beispiele. Wenn die zitierte Autorität keine Handhabungsdetails spezifiziert, gelten CUI Basic-Schutzmaßnahmen und Verbreitungsregeln, sofern sie nicht mit der Autorität oder agenturenspezifischen Kontrollen in Konflikt stehen.
- Extrahierte Befugnisregelung: (h) Bindende Endentscheidungen Entscheidungen, die auf Anträge oder Bitten gemäß Unterabschnitt (g) ergehen, Entscheidungen nach diesem Abschnitt, dass die Verwendung eines Pen-Registers oder einer Trap-and-Trace-Vorrichtung nicht rechtmäßig genehmigt oder durchgeführt wurde, sowie Anordnungen des US-Bezirksgerichts, die Überprüfungen verlangen oder Offenlegungen von Anträgen, Anordnungen oder anderen Materialien im Zusammenhang mit der Installation und Nutzung eines Pen-Registers oder einer Trap-and-Trace-Vorrichtung gewähren, sind Endentscheidungen und binden alle Gerichte der Vereinigten Staaten und der einzelnen Bundesstaaten, ausgenommen ein US-Berufungsgericht oder der Oberste Gerichtshof.
- Extrahierte Befugnisregelung: L. 107–56, § 214(b)(1), ersetzte „ausländische nachrichtendienstliche Informationen, die keine US-Person betreffen, oder Informationen zum Schutz gegen internationalen Terrorismus oder geheime Nachrichtendienstaktivitäten, vorausgesetzt, dass eine solche Untersuchung einer US-Person nicht ausschließlich auf der Grundlage von durch den ersten Verfassungszusatz geschützten Aktivitäten durchgeführt wird“ anstelle von „ausländische nachrichtendienstliche Informationen oder Informationen bezüglich internationalem Terrorismus“ in den einleitenden Bestimmungen.
- Extrahierte Befugnisregelung: L. 107–56, § 214(b)(2), ersetzte „ausländische nachrichtendienstliche Informationen, die keine US-Person betreffen, oder Informationen zum Schutz gegen internationalen Terrorismus oder geheime Nachrichtendienstaktivitäten, vorausgesetzt, dass eine solche Untersuchung einer US-Person nicht ausschließlich auf der Grundlage von durch den ersten Verfassungszusatz geschützten Aktivitäten durchgeführt wird“ anstelle von „ausländische nachrichtendienstliche Informationen oder Informationen bezüglich internationalem Terrorismus“.
- Extrahierte Befugnisregelung: (2) Falls ein Antrag auf eine Anordnung nach Unterabschnitt (a)(2) abgelehnt wird oder in einem anderen Fall, in dem die Installation und Nutzung eines Pen-Registers oder einer Trap-and-Trace-Vorrichtung nach diesem Abschnitt beendet wird und keine Anordnung gemäß Abschnitt 1842 dieses Titels erlassen wird, die die Installation und Nutzung des Pen-Registers oder der Trap-and-Trace-Vorrichtung genehmigt, darf keine aus der Verwendung des Pen-Registers oder der Trap-and-Trace-Vorrichtung erlangte Information oder davon abgeleitete Beweise bei einem Prozess, einer Anhörung oder einem sonstigen Verfahren vor einem Gericht, einer Grand Jury, einer Behörde, einem Amt, einer Agentur, einer Regulierungsbehörde, einem Gesetzgebungsausschuss oder einer sonstigen US-Behörde, eines Bundesstaats oder einer politischen Untergliederung hiervon als Beweismittel anerkannt oder anderweitig offengelegt werden, und keine aus der Nutzung des Pen-Registers oder der Trap-and-Trace-Vorrichtung gewonnene Information über eine US-Person darf danach ohne deren Zustimmung von Bundesbeamten oder -angestellten anderweitig verwendet oder offengelegt werden, außer mit Zustimmung des Generalstaatsanwalts, wenn die Information eine Todes- oder schwere Körperverletzungsgefahr für eine Person anzeigt.
- Extrahierte Befugnisregelung: (2) Keine aus einem Pen-Register oder einer Trap-and-Trace-Vorrichtung, das gemäß diesem Unterkapitel installiert und genutzt wird, erworbene Information darf von Bundesbeamten oder -angestellten außer zu rechtmäßigen Zwecken verwendet oder offengelegt werden.
- Extrahierte Befugnisregelung: (b) Offenlegung zu Strafverfolgungszwecken Keine Information, die gemäß diesem Unterkapitel erlangt wurde, darf zu Strafverfolgungszwecken offengelegt werden, es sei denn, die Offenlegung erfolgt begleitet von dem Hinweis, dass diese Information oder daraus abgeleitete Informationen nur mit vorheriger Genehmigung des Generalstaatsanwalts in einem Strafverfahren verwendet werden dürfen.
Auszüge aus der Befugnis
Relevantester extrahierter behördlicher Textpassus
(h) Bindende Endentscheidungen Entscheidungen, die auf Anträge oder Bitten gemäß Unterabschnitt (g) ergehen, Entscheidungen nach diesem Abschnitt, dass die Verwendung eines Pen-Registers oder einer Trap-and-Trace-Vorrichtung nicht rechtmäßig genehmigt oder durchgeführt wurde, sowie Anordnungen des US-Bezirksgerichts, die Überprüfungen verlangen oder Offenlegungen von Anträgen, Anordnungen oder anderen Materialien im Zusammenhang mit der Installation und Nutzung eines Pen-Registers oder einer Trap-and-Trace-Vorrichtung gewähren, sind Endentscheidungen und binden alle Gerichte der Vereinigten Staaten und der einzelnen Bundesstaaten, ausgenommen ein US-Berufungsgericht oder der Oberste Gerichtshof.
Extrahierte Behördliche Passage 2
L. 107–56, § 214(b)(1), ersetzte „ausländische nachrichtendienstliche Informationen, die keine US-Person betreffen, oder Informationen zum Schutz gegen internationalen Terrorismus oder geheime Nachrichtendienstaktivitäten, vorausgesetzt, dass eine solche Untersuchung einer US-Person nicht ausschließlich auf der Grundlage von durch den ersten Verfassungszusatz geschützten Aktivitäten durchgeführt wird“ anstelle von „ausländische nachrichtendienstliche Informationen oder Informationen bezüglich internationalem Terrorismus“ in den einleitenden Bestimmungen.
Extrahierte Behördliche Passage 3
L. 107–56, § 214(b)(2), ersetzte „ausländische nachrichtendienstliche Informationen, die keine US-Person betreffen, oder Informationen zum Schutz gegen internationalen Terrorismus oder geheime Nachrichtendienstaktivitäten, vorausgesetzt, dass eine solche Untersuchung einer US-Person nicht ausschließlich auf der Grundlage von durch den ersten Verfassungszusatz geschützten Aktivitäten durchgeführt wird“ anstelle von „ausländische nachrichtendienstliche Informationen oder Informationen bezüglich internationalem Terrorismus“.
Extrahierte Behördliche Passage 4
(2) Falls ein Antrag auf eine Anordnung nach Unterabschnitt (a)(2) abgelehnt wird oder in einem anderen Fall, in dem die Installation und Nutzung eines Pen-Registers oder einer Trap-and-Trace-Vorrichtung nach diesem Abschnitt beendet wird und keine Anordnung gemäß Abschnitt 1842 dieses Titels erlassen wird, die die Installation und Nutzung des Pen-Registers oder der Trap-and-Trace-Vorrichtung genehmigt, darf keine aus der Verwendung des Pen-Registers oder der Trap-and-Trace-Vorrichtung erlangte Information oder davon abgeleitete Beweise bei einem Prozess, einer Anhörung oder einem sonstigen Verfahren vor einem Gericht, einer Grand Jury, einer Behörde, einem Amt, einer Agentur, einer Regulierungsbehörde, einem Gesetzgebungsausschuss oder einer sonstigen US-Behörde, eines Bundesstaats oder einer politischen Untergliederung hiervon als Beweismittel anerkannt oder anderweitig offengelegt werden, und keine aus der Nutzung des Pen-Registers oder der Trap-and-Trace-Vorrichtung gewonnene Information über eine US-Person darf danach ohne deren Zustimmung von Bundesbeamten oder -angestellten anderweitig verwendet oder offengelegt werden, außer mit Zustimmung des Generalstaatsanwalts, wenn die Information eine Todes- oder schwere Körperverletzungsgefahr für eine Person anzeigt.
Extrahierte Behördliche Passage 5
(2) Keine aus einem Pen-Register oder einer Trap-and-Trace-Vorrichtung, das gemäß diesem Unterkapitel installiert und genutzt wird, erworbene Information darf von Bundesbeamten oder -angestellten außer zu rechtmäßigen Zwecken verwendet oder offengelegt werden.
Extrahierte Behördliche Passage 6
(c) Benachrichtigung über beabsichtigte Offenlegung durch die Vereinigten Staaten Immer wenn die Vereinigten Staaten beabsichtigen, in einem Prozess, einer Anhörung oder einem sonstigen Verfahren vor einem Gericht, einer Behörde, einem Amt, einer Agentur, einer Regulierungsbehörde oder einer sonstigen US-Behörde gegen eine betroffene Person Informationen zu verwenden oder offenzulegen, die durch die Verwendung eines Pen-Registers oder einer Trap-and-Trace-Vorrichtung gemäß diesem Unterkapitel erlangt oder abgeleitet wurden, müssen die Vereinigten Staaten vor dem Prozess, der Anhörung oder dem Verfahren oder innerhalb einer angemessenen Frist vor dem Versuch, diese Informationen offen zu legen oder als Beweismittel vorzulegen, die betroffene Person und das Gericht oder die andere zuständige Behörde über die beabsichtigte Verwendung oder Offenlegung informieren.
50 USC 1825(c)
Gelistet durch: NARA Registry, DoD Registry, Verwandte Befugnisse
Designation-Nachweise
- NARA Befugniszeile: 50 USC 1825(c) | Status: Specified | Banner: CUI//SP-FISA.
- NARA Sanktionenfeld: 50 USC 1827 50 USC 1828.
- DoD Befugniszeile: 50 USC 1825(c). Das DoD listet diesen Verweis für die Kategorie; auf dieser DoD-Detailseite wird kein gesondertes Basic/Specified-Feld angezeigt.
- Verwandte Befugnisnachweise: 50 USC 1825(c) | Status: Specified | Banner: CUI//SP-FISA | Sanktionen: 50 USC 1827 50 USC 1828
- Beleg zur verwandten Autorität: DoD führt diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, sofern verfügbar.
- Kontext der Registrierungsbezeichnung: Spezifiziert, CUI//SP-FISA. Der verlinkte Autoritätstext enthält Kategorienumfangs- oder Anwendbarkeitsformulierungen, die helfen zu bestimmen, wann die Informationen in diese CUI-Kategorie fallen. Der verlinkte Autoritätstext enthält Formulierungen zu Offenlegung, Zugriff, Schutz, Freigabe, Verbreitung oder Verteilungskontrolle, die für den Umgang relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Formulierungen zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzung, die Konsequenzen bei missbräuchlichem Umgang beeinflussen können.
- Die Registrierungskategorie für diese Kategorie ist Spezifiziert mit dem Banner CUI//SP-FISA.
Extrahierte Bedeutung der Befugnis
- Seite 230 TITEL 50—KRIEG UND NATIONALE VERTEIDIGUNG § 1825
- Kontext der Registrierungsbezeichnung: Spezifiziert, CUI//SP-FISA. Der verlinkte Autoritätstext enthält Kategorienumfangs- oder Anwendbarkeitsformulierungen, die helfen zu bestimmen, wann die Informationen in diese CUI-Kategorie fallen. Der verlinkte Autoritätstext enthält Formulierungen zu Offenlegung, Zugriff, Schutz, Freigabe, Verbreitung oder Verteilungskontrolle, die für den Umgang relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Formulierungen zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzung, die Konsequenzen bei missbräuchlichem Umgang beeinflussen können.
Betriebsbedingungen
- Mit dieser Autorität verwendeter NARA-Kategoriescope: Bezieht sich auf nicht klassifizierte und freigegebene Informationen, die von nicht zustimmenden Personen unter der Autorität des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) gesammelt wurden.
- Mit dieser Autorität verwendeter DoD-Kategoriescope: Bezieht sich auf nicht klassifizierte und freigegebene Informationen, die von nicht zustimmenden Personen unter der Autorität des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) gesammelt wurden.
- 50 USC 1825(c) | Status: Spezifiziert | Banner: CUI//SP-FISA | Sanktionen: 50 USC 1827 50 USC 1828
- DoD listet diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, wenn verfügbar.
- NARA-Registrierungsstatus: Spezifiziert. Pro-Autorität NARA-Statuswerte: Spezifiziert. NARA-Banner-Markierungsnachweis: CUI//SP-FISA. Der Registrierungsnachweis ist hier erhalten; eine detaillierte Analyse des Primärrechts oder der Verordnungstexte steht für diese Kategorie noch aus.
- NARA-Kategoriescope: Bezieht sich auf nicht klassifizierte und freigegebene Informationen, die von nicht zustimmenden Personen unter der Autorität des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) gesammelt wurden.
- DoD-Kategoriescope: Bezieht sich auf nicht klassifizierte und freigegebene Informationen, die von nicht zustimmenden Personen unter der Autorität des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) gesammelt wurden.
- DoD-Registers-pflichtiger Warnhinweis: Fügen Sie die anwendbare FISA-Warnung ein.
- Extrahierte Befugnisbedingung: (5) Falls ein solcher Antrag auf Genehmigung abgelehnt wird oder in einem anderen Fall, in dem die körperliche Durchsuchung beendet wird und keine Anordnung zur Genehmigung der körperlichen Durchsuchung erlassen wird, dürfen keine Informationen oder daraus abgeleiteten Beweise aus dieser körperlichen Durchsuchung bei einem Prozess, einer Anhörung oder einem sonstigen Verfahren vor einem Gericht, einer Grand Jury, einer Behörde, einem Amt, einer Agentur, einer Regulierungsbehörde, einem Gesetzgebungsausschuss oder einer sonstigen US-Behörde, eines Bundesstaats oder einer politischen Untergliederung hiervon anerkannt oder offengelegt werden, und keine Informationen über eine US-Person, die aus einer solchen körperlichen Durchsuchung gewonnen wurden, dürfen danach ohne Zustimmung dieser Person von Bundesbeamten oder -angestellten anderweitig verwendet oder offengelegt werden, außer mit Genehmigung des Generalstaatsanwalts, wenn die Information eine Todes- oder schwere Körperverletzungsgefahr für eine Person anzeigt.
- Extrahierte Befugnisbedingung: Halbjährlich hat der Generalstaatsanwalt diesen Ausschüssen auch einen Bericht vorzulegen, der für den vorangegangenen Sechsmonatszeitraum Folgendes enthält: (1) die Gesamtzahl der Anträge auf Anordnungen zur Genehmigung körperlicher Durchsuchungen gemäß diesem Unterkapitel; (2) die Gesamtzahl dieser Anordnungen, die erlassen, geändert oder abgelehnt wurden; (3) die Anzahl der körperlichen Durchsuchungen, bei denen Durchsuchungen von Wohnungen, Büros oder persönlichem Eigentum von US-Personen stattfanden, und die Anzahl der Fälle, in denen der Generalstaatsanwalt gemäß Abschnitt 1825(b) dieses Titels Mitteilung machte; und (4) die Gesamtzahl der vom Generalstaatsanwalt nach Abschnitt 1824(e) dieses Titels genehmigten Notfalldurchsuchungen sowie die Gesamtzahl der danach erlassenen Anordnungen zur Genehmigung oder Ablehnung solcher Durchsuchungen.
- Extrahierte Befugnisbedingung: (d) Benachrichtigung durch die Vereinigten Staaten Wann immer die Vereinigten Staaten beabsichtigen, in einem Prozess, einer Anhörung oder einem anderen Verfahren vor einem Gericht, einer Behörde, einem Beamten, einer Agentur, einem Regulierungsorgan oder einer anderen zuständigen Stelle der Vereinigten Staaten gegen eine geschädigte Person Beweismittel einzureichen oder anderweitig zu verwenden oder offenzulegen, die aus einer körperlichen Durchsuchung gemäß der Befugnis dieses Unterkapitels erhalten oder abgeleitet wurden, haben die Vereinigten Staaten die geschädigte Person sowie das Gericht oder die andere zuständige Stelle, bei der die Informationen offengelegt oder verwendet werden sollen, vor dem Prozess, der Anhörung oder dem anderen Verfahren oder zu einem angemessenen Zeitpunkt vor einer solchen Offenlegung oder Nutzung der Informationen bzw. deren Beibringung als Beweismittel zu benachrichtigen, dass die Vereinigten Staaten beabsichtigen, diese Informationen so offenzulegen oder zu verwenden.
- Extrahierte Befugnisbedingung: (e) Benachrichtigung durch Staaten oder politische Untereinheiten Wann immer ein Staat oder eine politische Untereinheit eines Staates beabsichtigt, in einem Prozess, einer Anhörung oder einem anderen Verfahren vor einem Gericht, einer Behörde, einem Beamten, einer Agentur, einem Regulierungsorgan oder einer anderen zuständigen Stelle eines Staates oder einer politischen Untereinheit gegen eine geschädigte Person Beweismittel einzureichen oder anderweitig zu verwenden oder offenzulegen, die aus einer körperlichen Durchsuchung gemäß der Befugnis dieses Unterkapitels erhalten oder abgeleitet wurden, hat der Staat oder die politische Untereinheit die geschädigte Person, das Gericht oder die andere zuständige Stelle, bei der die Informationen offengelegt oder verwendet werden sollen, sowie den Generalstaatsanwalt zu benachrichtigen, dass der Staat oder die politische Untereinheit beabsichtigen, diese Informationen so offenzulegen oder zu verwenden.
- Extrahierte Befugnisbedingung: L. 107–56, § 207(a)(2), ersetzte „45 Tage“ durch „90 Tage“ und fügte „(A)“ nach „außer dass“ sowie „und (B) eine Anordnung nach diesem Abschnitt für eine körperliche Durchsuchung, die gegen einen Agenten einer ausländischen Macht gerichtet ist, wie in Abschnitt 1801(b)(1)(A) dieses Titels definiert, kann für die in der Antragstellung angegebene Dauer oder für 120 Tage, je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist, ergehen“ vor dem abschließenden Punkt ein.
- Extrahierte Befugnisbedingung: L. 107–56, § 207(b)(2), fügte „oder gegen einen Agenten einer ausländischen Macht, wie in Abschnitt 1801(b)(1)(A) dieses Titels definiert,“ nach „kein US-Person“ ein.
- Extrahierte Befugnisbedingung: (3) In Ermangelung einer gerichtlichen Anordnung, die eine solche körperliche Durchsuchung genehmigt, endet die körperliche Durchsuchung, sobald die gesuchten Informationen erlangt wurden, der Antrag auf die Anordnung abgelehnt wird oder sieben Tage nach der Autorisierung durch den Generalstaatsanwalt ablaufen, je nachdem, was zuerst eintritt.
Schutz- und Weitergabekontrollen
- NARA-Register-Kontrollnachweis: Status Spezifiziert; Bannermarkierung CUI//SP-FISA.
- DoD-pflichtiger Warnhinweis: Fügen Sie die anwendbare FISA-Warnung ein.
- NARA Basis oder spezifiziert: Spezifiziert
- NARA-Autoritätszeilen: 50 USC 1806(a) | Status: Spezifiziert | Banner: CUI//SP-FISA || 50 USC 1845 | Status: Spezifiziert | Banner: CUI//SP-FISA || 50 USC 1825(c) | Status: Spezifiziert | Banner: CUI//SP-FISA | Sanktionen: 50 USC 1827 50 USC 1828
- NARA-Bannerkennzeichnungen: CUI//SP-FISA
- NARA-Sanktionen: 50 USC 1827 50 USC 1828
- DoD-pflichtiger Warnhinweis: Fügen Sie die anwendbare FISA-Warnung ein.
- Keine vom DoD vorgeschriebene Verbreitungskontrolle auf der Registrierungsseite aufgelistet. Genehmigte begrenzte Verbreitungskontrollen nur anwenden, wenn sie von der designierenden Behörde oder der geltenden Autorität verlangt oder erlaubt werden.
- Verwenden Sie zunächst die Registry-Aussagen, NARA-Autoritätszeilen, DoD-Autoritäten, DoD-Richtlinien, Warnhinweise, erforderliche Verbreitungskontrollen und Beispiele. Wenn die zitierte Autorität keine Handhabungsdetails spezifiziert, gelten CUI Basic-Schutzmaßnahmen und Verbreitungsregeln, sofern sie nicht mit der Autorität oder agenturenspezifischen Kontrollen in Konflikt stehen.
- Extrahierte Befugnisregelung: (1) die wie folgt lautete: „Der Präsident hat dem Generalstaatsanwalt die Befugnis erteilt, Anträge auf körperliche Durchsuchungen für Zwecke der ausländischen Nachrichtenbeschaffung zu genehmigen;“.
- Extrahierte Befugnisregelung: Erkennt das Gericht, dass die körperliche Durchsuchung rechtmäßig autorisiert oder durchgeführt wurde, so wird es den Antrag der geschädigten Person ablehnen, außer in dem Umfang, in dem das ordnungsgemäße Verfahren eine Offenlegung oder Entdeckung verlangt.
- Extrahierte Befugnisregelung: (k) Koordinierung mit Strafverfolgungsbehörden in Angelegenheiten der nationalen Sicherheit (1) Bundesbeamte, die körperliche Durchsuchungen zur Erlangung von ausländischen Geheimdienstinformationen nach diesem Unterkapitel durchführen, dürfen sich mit Bundes-Strafverfolgungsbeamten oder Strafverfolgungspersonal eines Staates oder einer politischen Untereinheit eines Staates (einschließlich des leitenden Exekutivbeamten dieses Staates oder dieser politischen Untereinheit, der die Befugnis hat, den obersten Strafverfolgungsbeamten dieses Staates oder dieser Untereinheit zu ernennen oder zu leiten) beraten, um die Bemühungen zur Untersuchung oder zum Schutz gegen— (A) tatsächliche oder potenzielle Angriffe oder andere schwerwiegende feindliche Handlungen einer ausländischen Macht oder eines Agenten einer ausländischen Macht; (B) Sabotage, internationalen Terrorismus oder die internationale Proliferation von Massenvernichtungswaffen durch eine ausländische Macht oder einen Agenten einer ausländischen Macht; oder (C) verdeckte Geheimdienstaktivitäten durch einen Nachrichtendienst oder ein Netzwerk einer ausländischen Macht oder durch einen Agenten einer ausländischen Macht zu koordinieren.
- Extrahierte Befugnisregelung: L. 107–56, § 207(a)(2), ersetzte „45 Tage“ durch „90 Tage“ und fügte „(A)“ nach „außer dass“ sowie „und (B) eine Anordnung nach diesem Abschnitt für eine körperliche Durchsuchung, die gegen einen Agenten einer ausländischen Macht gerichtet ist, wie in Abschnitt 1801(b)(1)(A) dieses Titels definiert, kann für die in der Antragstellung angegebene Dauer oder für 120 Tage, je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist, ergehen“ vor dem abschließenden Punkt ein.
- Extrahierte Befugnisregelung: Halbjährlich hat der Generalstaatsanwalt den genannten Ausschüssen zudem einen Bericht vorzulegen, der sich auf den vorangegangenen Sechsmonatszeitraum bezieht und Folgendes enthält— (1) die Gesamtzahl der Anträge auf Verfügungen zur Genehmigung körperlicher Durchsuchungen unter diesem Unterkapitel; (2) die Gesamtzahl dieser Verfügungen, die erteilt, geändert oder abgelehnt wurden; (3) die Anzahl der körperlichen Durchsuchungen, die die Durchsuchung von Wohnstätten, Büros oder persönlichem Eigentum von US-Personen betrafen, und die Anzahl der Fälle, in denen der Generalstaatsanwalt gemäß Abschnitt 1825(b) dieses Titels eine Benachrichtigung vorgenommen hat; und (4) die Gesamtzahl der vom Generalstaatsanwalt genehmigten Notfall-Durchsuchungen gemäß Abschnitt 1824(e) dieses Titels sowie die Gesamtzahl der anschließenden Anordnungen, die solche körperlichen Durchsuchungen genehmigten oder ablehnten.
- Extrahierte Befugnisregelung: L. 107–56, § 207(b)(2), fügte „oder gegen einen Agenten einer ausländischen Macht, wie in Abschnitt 1801(b)(1)(A) dieses Titels definiert,“ nach „kein US-Person“ ein.
Auszüge aus der Befugnis
Relevantester extrahierter behördlicher Textpassus
(1) die wie folgt lautete: „Der Präsident hat dem Generalstaatsanwalt die Befugnis erteilt, Anträge auf körperliche Durchsuchungen für Zwecke der ausländischen Nachrichtenbeschaffung zu genehmigen;“.
Extrahierte Behördliche Passage 2
Erkennt das Gericht, dass die körperliche Durchsuchung rechtmäßig autorisiert oder durchgeführt wurde, so wird es den Antrag der geschädigten Person ablehnen, außer in dem Umfang, in dem das ordnungsgemäße Verfahren eine Offenlegung oder Entdeckung verlangt.
Extrahierte Behördliche Passage 3
(k) Koordinierung mit Strafverfolgungsbehörden in Angelegenheiten der nationalen Sicherheit (1) Bundesbeamte, die körperliche Durchsuchungen zur Erlangung von ausländischen Geheimdienstinformationen nach diesem Unterkapitel durchführen, dürfen sich mit Bundes-Strafverfolgungsbeamten oder Strafverfolgungspersonal eines Staates oder einer politischen Untereinheit eines Staates (einschließlich des leitenden Exekutivbeamten dieses Staates oder dieser politischen Untereinheit, der die Befugnis hat, den obersten Strafverfolgungsbeamten dieses Staates oder dieser Untereinheit zu ernennen oder zu leiten) beraten, um die Bemühungen zur Untersuchung oder zum Schutz gegen— (A) tatsächliche oder potenzielle Angriffe oder andere schwerwiegende feindliche Handlungen einer ausländischen Macht oder eines Agenten einer ausländischen Macht; (B) Sabotage, internationalen Terrorismus oder die internationale Proliferation von Massenvernichtungswaffen durch eine ausländische Macht oder einen Agenten einer ausländischen Macht; oder (C) verdeckte Geheimdienstaktivitäten durch einen Nachrichtendienst oder ein Netzwerk einer ausländischen Macht oder durch einen Agenten einer ausländischen Macht zu koordinieren.
Extrahierte Behördliche Passage 4
L. 107–56, § 207(a)(2), ersetzte „45 Tage“ durch „90 Tage“ und fügte „(A)“ nach „außer dass“ sowie „und (B) eine Anordnung nach diesem Abschnitt für eine körperliche Durchsuchung, die gegen einen Agenten einer ausländischen Macht gerichtet ist, wie in Abschnitt 1801(b)(1)(A) dieses Titels definiert, kann für die in der Antragstellung angegebene Dauer oder für 120 Tage, je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist, ergehen“ vor dem abschließenden Punkt ein.
Extrahierte Behördliche Passage 5
Halbjährlich hat der Generalstaatsanwalt den genannten Ausschüssen zudem einen Bericht vorzulegen, der sich auf den vorangegangenen Sechsmonatszeitraum bezieht und Folgendes enthält— (1) die Gesamtzahl der Anträge auf Verfügungen zur Genehmigung körperlicher Durchsuchungen unter diesem Unterkapitel; (2) die Gesamtzahl dieser Verfügungen, die erteilt, geändert oder abgelehnt wurden; (3) die Anzahl der körperlichen Durchsuchungen, die die Durchsuchung von Wohnstätten, Büros oder persönlichem Eigentum von US-Personen betrafen, und die Anzahl der Fälle, in denen der Generalstaatsanwalt gemäß Abschnitt 1825(b) dieses Titels eine Benachrichtigung vorgenommen hat; und (4) die Gesamtzahl der vom Generalstaatsanwalt genehmigten Notfall-Durchsuchungen gemäß Abschnitt 1824(e) dieses Titels sowie die Gesamtzahl der anschließenden Anordnungen, die solche körperlichen Durchsuchungen genehmigten oder ablehnten.
Extrahierte Behördliche Passage 6
(5) Falls der Antrag auf Genehmigung abgelehnt wird oder in allen anderen Fällen, in denen die körperliche Durchsuchung beendet wird und keine Anordnung zur Genehmigung der körperlichen Durchsuchung ergeht, dürfen keine Informationen oder Beweismittel, die aus dieser körperlichen Durchsuchung erlangt wurden, in einem Prozess, einer Anhörung oder einem anderen Verfahren vor einem Gericht, einer Grand Jury, einer Dienststelle, einem Amt, einer Agentur, einem Regulierungsorgan, einem parlamentarischen Ausschuss oder einer anderen zuständigen Stelle der Vereinigten Staaten, eines Staates oder einer politischen Untereinheit davon verwendet oder offengelegt werden. Informationen über eine US-Person, die aus einer solchen körperlichen Durchsuchung erlangt wurden, dürfen anschließend von Bundesbeamten oder Bundesangestellten ohne die Zustimmung dieser Person nicht anderweitig verwendet oder offengelegt werden, außer mit Zustimmung des Generalstaatsanwalts, wenn die Informationen eine Gefahr für Leben oder schwerwiegende Körperverletzungen einer Person belegen.