49 CFR Part 1114
Gelistet durch: NARA Registry, DoD Registry, Verwandte Befugnisse
Designation-Nachweise
- NARA-Autoritätszeile: 49 CFR Teil 1114 | Status: Specified | Banner: CUI//SP-AIV.
- DoD-Autoritätszeile: 49 CFR Teil 1114. DoD listet dieses Zitat für die Kategorie; diese DoD-Detailseite zeigt kein separates Feld für Basic/Specified an.
- Verwandte Autoritätsbelege: 49 CFR Teil 1114 | Status: Specified | Banner: CUI//SP-AIV
- Beleg zur verwandten Autorität: DoD führt diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, sofern verfügbar.
- Registry-Bezeichnungskontext: Specified, CUI//SP-AIV. Der verlinkte Autoritätstext enthält sprachliche Hinweise zum Anwendungsbereich oder zur Anwendbarkeit der Kategorie, die helfen zu bestimmen, wann die Informationen in diese CUI-Kategorie fallen. Der verlinkte Autoritätstext enthält Sprachregelungen zu Offenlegung, Zugang, Schutz, Freigabe, Verbreitungs- oder Verteilungskontrolle, die für die Handhabung relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Regelungen zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzung, die Konsequenzen bei Misshandlung beeinflussen können.
- Registry-Kennzeichnung für diese Kategorie ist Specified mit Banner CUI//SP-AIV.
Extrahierte Bedeutung der Befugnis
- Teil des Aktenzeichens im Verfahren.
- Registry-Bezeichnungskontext: Specified, CUI//SP-AIV. Der verlinkte Autoritätstext enthält sprachliche Hinweise zum Anwendungsbereich oder zur Anwendbarkeit der Kategorie, die helfen zu bestimmen, wann die Informationen in diese CUI-Kategorie fallen. Der verlinkte Autoritätstext enthält Sprachregelungen zu Offenlegung, Zugang, Schutz, Freigabe, Verbreitungs- oder Verteilungskontrolle, die für die Handhabung relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Regelungen zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzung, die Konsequenzen bei Misshandlung beeinflussen können.
Betriebsbedingungen
- Mit dieser Behörde verwendeter NARA-Kategoriescope: Bezieht sich auf Informationen, die im Verlauf einer Unfall- oder Vorfalluntersuchung gewonnen wurden. Einschließlich, aber nicht beschränkt auf Informationen zu Wrackteilen, Aufzeichnungen, Post oder Fracht.
- Mit dieser Behörde verwendeter DoD-Kategoriescope: Bezieht sich auf Informationen, die im Verlauf einer Unfall- oder Vorfalluntersuchung gewonnen wurden. Einschließlich, aber nicht beschränkt auf Informationen zu Wrackteilen, Aufzeichnungen, Post oder Fracht.
- 49 CFR Teil 1114 | Status: Specified | Banner: CUI//SP-AIV
- DoD listet diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, wenn verfügbar.
- NARA Registry-Status: Spezifiziert. Statuswerte pro Autorität bei NARA: Spezifiziert. Nachweisdokument für NARA-Banner-Markierung: CUI//SP-AIV. Die Registry-Nachweise bleiben hier erhalten; eine detaillierte Analyse der Primärrechts- oder Verordnungstexte steht für diese Kategorie noch aus.
- NARA-Kategoriescope: Bezieht sich auf Informationen, die im Verlauf einer Unfall- oder Vorfalluntersuchung gewonnen wurden. Einschließlich, aber nicht beschränkt auf Informationen zu Wrackteilen, Aufzeichnungen, Post oder Fracht.
- Ausgezogene Autoritätsbedingung: Jede Partei kann einer anderen Partei eine Bitte zustellen: (1) Zur Vorlage und Erlaubnis der Partei, die die Bitte stellt, jegliche bezeichnete Dokumente (einschließlich Schriften, Zeichnungen, Grafiken, Diagramme, Fotografien, Tonaufnahmen, Bänder und andere Datensammlungen, aus denen Informationen gewonnen werden können, bei Bedarf übersetzt, mit oder ohne Einsatz von Erkennungsgeräten in eine angemessen nutzbare Form) zu inspizieren oder um jegliche materielle Gegenstände, die sich im Besitz, der Obhut oder Kontrolle der Partei befinden, der die Bitte zugestellt wurde, zu inspizieren, zu kopieren, zu prüfen oder zu entnehmen; sofern die Schriften oder Datensammlungen privilegierte oder firmeneigene Informationen oder solche Informationen enthalten, deren Offenlegung durch das Gesetz verboten ist, müssen diese Schriften oder Datensammlungen nicht gemäß dieser Regel vorgelegt werden, können jedoch gemäß § 1114.26(b) dieses Teils bereitgestellt werden; oder (2) zur Gewährung des Zugangs unter vorbehaltlicher angemessener Haftungsfreistellungen sowie Sicherheits- und Betriebsüberlegungen auf bezeichnetes Land oder andere Eigentumsflächen im Besitz oder unter Kontrolle der Partei, der die Bitte zugestellt wurde, zum Zweck der Inspektion, Messung, Vermessung, Fotografie, Prüfung oder Entnahme von Proben des Eigentums oder eines bezeichneten Objekts oder Vorgangs darauf.
- Ausgezogene Autoritätsbedingung: Wenn eine Partei als Beweis eine Angelegenheit aus einem Bericht oder sonstigem Dokument vorlegt, das zur öffentlichen Einsicht in den Akten des Boards offenliegt, muss dieser Bericht oder dieses Dokument bei der Anhörung nicht zur Verfügung gestellt werden. [47 FR 49562, 1. Nov. 1982, geändert durch 61 FR 52713, 8. Okt. 1996] § 1114.5 Aufzeichnungen in anderen Board-Verfahren.
- Ausgezogene Autoritätsbedingung: Die Beweisregeln werden in jedem Verfahren so angewandt, dass notwendige und angemessene Beweise bequem, kostengünstig und zügig vorgelegt werden, während die wesentlichen Rechte der Parteien gewahrt bleiben. [47 FR 49562, 1. Nov. 1982, geändert durch 61 FR 52713, 8. Okt. 1996] § 1114.2 Amtliche Aufzeichnungen.
- Ausgezogene Autoritätsbedingung: Wenn die Zeugenaussage vollständig transkribiert oder anderweitig aufgezeichnet ist, sollte die Vernehmung dem Zeugen zur Prüfung vorgelegt und ihm vorgelesen oder von ihm gelesen werden, es sei denn, diese Prüfung und das Lesen werden vom Zeugen und den Parteien verzichtet.
Schutz- und Weitergabekontrollen
- NARA-Registry-Kontrollbeleg: Status Specified; Banner-Markierung CUI//SP-AIV.
- NARA Basis oder spezifiziert: Spezifiziert
- NARA-Autoritätszeilen: 49 CFR Teil 1114 | Status: Specified | Banner: CUI//SP-AIV || 49 CFR Teil 831 | Status: Specified | Banner: CUI//SP-AIV
- NARA-Banner-Markierungen: CUI//SP-AIV
- Keine vom DoD vorgeschriebene Verbreitungskontrolle auf der Registrierungsseite aufgelistet. Genehmigte begrenzte Verbreitungskontrollen nur anwenden, wenn sie von der designierenden Behörde oder der geltenden Autorität verlangt oder erlaubt werden.
- Verwenden Sie zunächst die Registry-Aussagen, NARA-Autoritätszeilen, DoD-Autoritäten, DoD-Richtlinien, Warnhinweise, erforderliche Verbreitungskontrollen und Beispiele. Wenn die zitierte Autorität keine Handhabungsdetails spezifiziert, gelten CUI Basic-Schutzmaßnahmen und Verbreitungsregeln, sofern sie nicht mit der Autorität oder agenturenspezifischen Kontrollen in Konflikt stehen.
- Ausgezogene Autoritätskontrolle: 147 Surface Transportation Board § 1114.23 Partei oder Person, gegen die Discovery gesucht wird, zur Deckung der angemessenen entstandenen Kosten; (4) Dass die Discovery nur durch eine andere Methode als die vom suchenden Partei gewählte erfolgen kann; (5) Dass bestimmte Angelegenheiten nicht erfragt werden oder der Umfang der Discovery auf bestimmte Angelegenheiten begrenzt wird; (6) Dass Discovery nur in Anwesenheit von in der Schutzanordnung benannten Personen durchgeführt wird; (7) Dass ein Vernehmungsprotokoll nach Versiegelung nur durch Anordnung des Boards geöffnet wird; (8) Dass ein Geschäftsgeheimnis oder andere vertrauliche Forschungsentwicklungs- oder kommerzielle Informationen nicht offengelegt oder nur auf bestimmte Weise offengelegt werden; und (9) Dass die Parteien gleichzeitig angeforderte Dokumente oder Informationen in versiegelten Umschlägen einreichen, die nur auf Anweisung oder Anordnung des Boards geöffnet werden dürfen.
- Ausgezogene Autoritätskontrolle: Die Partei, die eine solche Genehmigung beantragt, muss einen entsprechenden Antrag mit einer Begründung des Informationsbedarfs sowie einem Entwurf der Schutzanordnung und Verpflichtung(en) einreichen, die die Vertraulichkeit der Vereinbarung sicherstellen.
- Ausgezogene Autoritätskontrolle: Vorbehaltlich der Bestimmungen von § 1114.21(a) kann jede Partei jeder anderen Partei schriftliche Vernehmungsfragen (Interrogatories) zustellen, die von der empfangenden Partei oder, wenn diese eine öffentliche oder private Körperschaft, Partnerschaft, Vereinigung oder Regierungsbehörde ist (außer diesem Board, außer in den Fällen, in denen das Board selbst Partei des Verfahrens ist), von einem leitenden Angestellten oder Vertreter beantwortet werden, der die verfügbaren Informationen der Partei bereitstellen muss.
- Ausgezogene Autoritätskontrolle: Jede Partei kann einer anderen Partei eine Bitte zustellen: (1) Zur Vorlage und Erlaubnis der Partei, die die Bitte stellt, jegliche bezeichnete Dokumente (einschließlich Schriften, Zeichnungen, Grafiken, Diagramme, Fotografien, Tonaufnahmen, Bänder und andere Datensammlungen, aus denen Informationen gewonnen werden können, bei Bedarf übersetzt, mit oder ohne Einsatz von Erkennungsgeräten in eine angemessen nutzbare Form) zu inspizieren oder um jegliche materielle Gegenstände, die sich im Besitz, der Obhut oder Kontrolle der Partei befinden, der die Bitte zugestellt wurde, zu inspizieren, zu kopieren, zu prüfen oder zu entnehmen; sofern die Schriften oder Datensammlungen privilegierte oder firmeneigene Informationen oder solche Informationen enthalten, deren Offenlegung durch das Gesetz verboten ist, müssen diese Schriften oder Datensammlungen nicht gemäß dieser Regel vorgelegt werden, können jedoch gemäß § 1114.26(b) dieses Teils bereitgestellt werden; oder (2) zur Gewährung des Zugangs unter vorbehaltlicher angemessener Haftungsfreistellungen sowie Sicherheits- und Betriebsüberlegungen auf bezeichnetes Land oder andere Eigentumsflächen im Besitz oder unter Kontrolle der Partei, der die Bitte zugestellt wurde, zum Zweck der Inspektion, Messung, Vermessung, Fotografie, Prüfung oder Entnahme von Proben des Eigentums oder eines bezeichneten Objekts oder Vorgangs darauf.
- Ausgezogene Autoritätskontrolle: Beweismittel sollten nicht argumentativ sein und sich auf Tatsachenaussagen beschränken sowie in Bezug auf die Streitfrage relevant und wesentlich sein, was in dieser Form besser dargestellt werden kann als durch mündliche Zeugenaussagen. [47 FR 49562, 1. Nov. 1982, geändert durch 61 FR 52713, 8. Okt. 1996] Unterabschnitt B—Discovery § 1114.21 Anwendbarkeit; allgemeine Bestimmungen.
- Ausgezogene Autoritätskontrolle: In jedem Verfahren, das die Angemessenheit von Bestimmungen in Bezug auf einen bestehenden Eisenbahnträger-Kauf- oder Mietvertrag betrifft, die darauf abzielen, eine Partei zu veranlassen, Verkehr mit einer anderen Partei des Vertrags auszutauschen und nicht mit einem dritten anschließenden Träger, sei es durch ausdrückliches Verbot, Strafzahlung pro Wagen, Anpassung des Kaufpreises oder der Miete, positive wirtschaftliche Anreize oder andere Mittel, kann eine am Verfahren beteiligte Partei mit Informationsbedarf mit vorheriger Zustimmung des Boards eine vertrauliche vollständige Version des Vertrags erhalten.
- Extrahierte Kontrollbestimmung der Autorität: (3) Die Aussage eines Zeugen, gleich ob Partei oder nicht, darf von jeder Partei für jeden Zweck verwendet werden, wenn der vorsitzende Beamte oder das Gremium feststellt: (i) Dass der Zeuge verstorben ist; oder (ii) Dass sich der Zeuge weiter als 100 Meilen vom Ort der Anhörung entfernt befindet oder sich außerhalb der Vereinigten Staaten aufhält, es sei denn, es erscheint, dass die Abwesenheit des Zeugen durch die Partei, die die Aussage anbietet, herbeigeführt wurde; oder (iii) Dass der Zeuge wegen Alters, Krankheit, Gebrechen oder Inhaftierung nicht anwesend sein oder aussagen kann; oder (iv) Dass es der Partei, die die Aussage anbietet, nicht gelungen ist, die Anwesenheit des Zeugen durch Vorladung zu erlangen; oder
Auszüge aus der Befugnis
Relevantester extrahierter behördlicher Textpassus147 Surface Transportation Board § 1114.23 Partei oder Person, gegen die die Entdeckung beantragt wird, soll die angemessenen entstandenen Kosten tragen; (4) Dass die Entdeckung nur auf einem anderen Weg als dem vom beantragenden Teil gewählten Verfahren erfolgen kann; (5) Dass bestimmte Angelegenheiten nicht erfragt werden oder der Untersuchungsumfang auf bestimmte Angelegenheiten beschränkt wird; (6) Dass die Entdeckung nur in Anwesenheit der im Schutzauftrag benannten Personen durchgeführt wird; (7) Dass eine nach dem Abdichten versiegelte Vernehmung nur durch Anordnung des Boards geöffnet werden darf; (8) Dass ein Geschäftsgeheimnis oder andere vertrauliche Forschungs-, Entwicklungs- oder Geschäftsinformation nicht offengelegt oder nur auf eine bestimmte Weise offengelegt wird; und (9) Dass die Parteien bestimmte Dokumente oder Informationen gleichzeitig in versiegelten Umschlägen einreichen, die nur auf Anweisung oder Anordnung des Boards geöffnet werden dürfen.
Extrahierte Behördliche Passage 2Die Partei, die eine solche Genehmigung beantragt, muss einen geeigneten Antrag einreichen, der eine Erläuterung des Informationsbedarfs der Partei sowie einen Entwurf eines Schutzauftrags und eine Verpflichtung(en) enthält, die sicherstellen, dass die Vereinbarung vertraulich bleibt.
Extrahierte Behördliche Passage 3Vorbehaltlich der Bestimmungen von § 1114.21(a) kann jede Partei jeder anderen Partei schriftliche Interrogatorien zukommen lassen, die von der empfangenden Partei oder, wenn die empfangende Partei eine öffentliche oder private Körperschaft, Partnerschaft, Vereinigung oder Behörde (außer diesem Board, außer in Fällen, in denen das Board selbst Partei des Verfahrens ist) ist, von jedem Beamten oder Bevollmächtigten beantwortet werden sollen, der solche der Partei verfügbare Informationen bereitstellt.
Extrahierte Behördliche Passage 4Jede Partei kann jeder anderen Partei eine Aufforderung zukommen lassen: (1) zur Vorlage und Ermöglichung der Einsichtnahme durch die anfragende Partei in bestimmte Dokumente (einschließlich Schriften, Zeichnungen, Diagramme, Grafiken, Fotos, Tonträger, Bänder und andere Datenzusammenstellungen, aus denen Informationen gewonnen werden können, bei Bedarf mit oder ohne Einsatz von Erkennungsgeräten in eine vernünftigerweise verwendbare Form übersetzt), oder zur Einsichtnahme, Kopie, Prüfung oder Entnahme von Proben jeglicher Gegenstände, die sich im Besitz, unter der Obhut oder Kontrolle der Partei befinden, bei der die Aufforderung eingeht, wobei Schriften oder Datenzusammenstellungen, die privilegierte oder proprietäre Informationen oder solche enthalten, deren Offenlegung durch das Gesetz untersagt ist, nicht nach dieser Regel vorgelegt werden müssen, sondern gemäß § 1114.26(b) dieses Teils bereitgestellt werden können; oder (2) zum Zutritt auf bestimmtes Land oder anderes Eigentum, das sich im Besitz oder unter der Kontrolle der Partei befindet, bei der die Aufforderung eingeht, vorbehaltlich entsprechender Haftungsfreistellungen sowie Sicherheits- und Betriebsüberlegungen, zum Zweck der Inspektion und Vermessung, Vermessung, Fotografie, Prüfung oder Probenentnahme von Eigentum oder eines benannten Objekts oder Vorgangs darauf.
Extrahierte Behördliche Passage 5Beweismittel sollten nicht argumentativ sein und sich auf Tatsachenaussagen beschränken sowie relevant und wesentlich für den Streitpunkt sein, was in dieser Form besser dargestellt werden kann als durch mündliche Zeugenaussagen. [47 FR 49562, 1. Nov. 1982, geändert durch 61 FR 52713, 8. Okt. 1996] Unterabschnitt B—Discovery § 1114.21 Anwendbarkeit; allgemeine Bestimmungen.
Extrahierte Behördliche Passage 6Wenn eine Partei als Beweismittel eine Angelegenheit vorlegt, die in einem Bericht oder einem anderen Dokument enthalten ist, das in den Unterlagen des Boards für die öffentliche Einsicht offenliegt, muss ein solcher Bericht oder ein anderes Dokument nicht während der Anhörung zugänglich gemacht werden. [47 FR 49562, 1. Nov. 1982, geändert durch 61 FR 52713, 8. Okt. 1996] § 1114.5 Unterlagen in anderen Board-Verfahren.