8 USC 1202(f)
Gelistet durch: NARA Registry, DoD Registry, Verwandte Befugnisse
Designation-Nachweise
- NARA-Autoritätszeile: 8 USC 1202(f) | Status: Basic | Banner: CUI.
- DoD-Autoritätszeile: 8 USC 1202(f). Das DoD listet dieses Zitat für die Kategorie; diese DoD-Detailseite zeigt kein separates Feld für Basic/Specified an.
- Verwandter Autoritätsnachweis: 8 USC 1202(f) | Status: Basic | Banner: CUI
- Beleg zur verwandten Autorität: DoD führt diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, sofern verfügbar.
- Kontext der Registrierungsbezeichnung: Basic, CUI. Der verlinkte Autoritätstext enthält kategoriebeschreibende oder anwendbarkeitsbezogene Formulierungen, die helfen, festzustellen, wann die Information innerhalb dieser CUI-Kategorie fällt. Der verlinkte Text enthält Sprache zur Offenlegung, zum Zugriffs-, Schutz-, Freigabe-, Verbreitungs- oder Vertriebs-Kontrollmaßnahmen, die für die Handhabung relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Formulierungen zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzung, die Folgen für Misshandlungen betreffen können.
- Die Registrierungsbezeichnung für diese Kategorie ist Basic mit dem Banner CUI.
Extrahierte Bedeutung der Befugnis
- Seite 261 TITEL 8—FREMDSTAATLER UND STAATSANGEHÖRIGKEIT § 1202
- Kontext der Registrierungsbezeichnung: Basic, CUI. Der verlinkte Autoritätstext enthält kategoriebeschreibende oder anwendbarkeitsbezogene Formulierungen, die helfen, festzustellen, wann die Information innerhalb dieser CUI-Kategorie fällt. Der verlinkte Text enthält Sprache zur Offenlegung, zum Zugriffs-, Schutz-, Freigabe-, Verbreitungs- oder Vertriebs-Kontrollmaßnahmen, die für die Handhabung relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Formulierungen zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzung, die Folgen für Misshandlungen betreffen können.
Betriebsbedingungen
- Verwendeter NARA-Kategoriescope mit dieser Autorität: Bezieht sich auf Anträge oder Genehmigungen zur Einreise in die Vereinigten Staaten.
- Verwendeter DoD-Kategoriescope mit dieser Autorität: Bezieht sich auf Anträge oder Genehmigungen zur Einreise in die Vereinigten Staaten.
- 8 USC 1202(f) | Status: Basic | Banner: CUI
- DoD listet diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, wenn verfügbar.
- NARA-Registerstatus: Basic. Statuswerte pro Behörde: Basic. Nachweis der NARA-Banner-Markierung: CUI. Die Registernachweise sind hier erhalten; eine detaillierte Analyse des Primärrechts oder der Vorschrift bleibt für diese Kategorie ausstehend.
- NARA-Kategoriescope: Bezieht sich auf Anträge oder Genehmigungen zur Einreise in die Vereinigten Staaten.
- Extrahierte Behördliche Bedingung: (2) Der Außenminister kann nach eigenem Ermessen und auf der Grundlage der Gegenseitigkeit einem ausländischen Staat Informationen aus der computerisierten Visa-Beobachtungsdatenbank des Außenministeriums und, wenn notwendig und angemessen, andere von diesem Abschnitt abgedeckte Aufzeichnungen im Zusammenhang mit Informationen aus der Datenbank bereitstellen— (A) in Bezug auf einzelne Ausländer jederzeit im Einzelfall zum Zweck der Verhinderung, Untersuchung oder Bestrafung von Handlungen, die in den Vereinigten Staaten eine Straftat darstellen würden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Terrorismus oder Handel mit kontrollierten Substanzen, Menschen oder illegalen Waffen; oder (B) in Bezug auf alle oder beliebige in der Datenbank erfasste Ausländer gemäß den vom Außenminister in einer Vereinbarung mit der ausländischen Regierung festgelegten Bedingungen, in der sich diese Regierung verpflichtet, solche Informationen und Aufzeichnungen ausschließlich zu den in Unterabsatz (A) beschriebenen Zwecken zu verwenden oder Visa für Personen zu verweigern, die für die Vereinigten Staaten unzulässig wären.
- Extrahierte Behördliche Bedingung: (f) Vertraulicher Charakter der Aufzeichnungen Die Aufzeichnungen des Außenministeriums und der diplomatischen sowie konsularischen Dienststellen der Vereinigten Staaten im Zusammenhang mit der Ausstellung oder Ablehnung von Visa oder Einreisegenehmigungen in die Vereinigten Staaten gelten als vertraulich und dürfen nur für die Formulierung, Änderung, Verwaltung oder Durchsetzung der Einwanderungs-, Staatsangehörigkeits- und anderer Gesetze der Vereinigten Staaten verwendet werden, außer dass— (1) nach Ermessen des Außenministers beglaubigte Kopien solcher Aufzeichnungen einem Gericht zur Verfügung gestellt werden können, das bescheinigt, dass die in diesen Aufzeichnungen enthaltenen Informationen vom Gericht im Interesse der Rechtsfindung in einem vor dem Gericht anhängigen Verfahren benötigt werden. 2
- Extrahierte Behördliche Bedingung: L. 109–162, Titel VIII, § 834, 5. Jan. 2006, 119 Stat. 3077, bestimmte, dass: „§ 222(f) des Immigration and Nationality Act (8 U.S.C. 1202(f)) nicht so ausgelegt werden darf, dass die Weitergabe von Informationen über einen US-amerikanischen Antragsteller für ein Visum gemäß Absatz (i) oder (ii) von § 101(a)(15)(K) dieses Gesetzes (8 U.S.C. 1101(a)(15)(K)) für die begrenzten Zwecke der Erfüllung von Offenlegungspflichten durch die durch Abschnitt 832(a) vorgenommenen Änderungen [Änderung von Abschnitt 1184 dieses Titels] oder durch Abschnitt 833 [Einführung von Abschnitt 1375a dieses Titels], einschließlich der Berichtsanforderungen des Generalrechnungsprüfers der Vereinigten Staaten gemäß Abschnitt 833(f), verhindert wird.“ § 1203.
- Extrahierte Behördliche Bedingung: Antrag auf Visa (a) Einwanderungsvisa Jeder Ausländer, der ein Einwanderungsvisum und eine Ausländerregistrierung beantragt, hat dies in der vom Gesetz vorgeschriebenen Form, Art und am vorgesehenen Ort zu beantragen.
Schutz- und Weitergabekontrollen
- NARA Registry Kontrollnachweis: Status Basic; Banner-Markierung CUI.
- Nara Basis oder Spezifiert: Basis
- Nara-Autoritätszeilen: 8 USC 1202(f) | Status: Basic | Banner: CUI
- Nara-Banner-Markierungen: CUI
- Keine vom DoD vorgeschriebene Verbreitungskontrolle auf der Registrierungsseite aufgelistet. Genehmigte begrenzte Verbreitungskontrollen nur anwenden, wenn sie von der designierenden Behörde oder der geltenden Autorität verlangt oder erlaubt werden.
- Verwenden Sie zunächst die Registry-Aussagen, NARA-Autoritätszeilen, DoD-Autoritäten, DoD-Richtlinien, Warnhinweise, erforderliche Verbreitungskontrollen und Beispiele. Wenn die zitierte Autorität keine Handhabungsdetails spezifiziert, gelten CUI Basic-Schutzmaßnahmen und Verbreitungsregeln, sofern sie nicht mit der Autorität oder agenturenspezifischen Kontrollen in Konflikt stehen.
- Extrahierte Autoritätssteuerung: (f) Vertraulicher Charakter der Aufzeichnungen Die Aufzeichnungen des Außenministeriums und der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Vereinigten Staaten, die sich auf die Ausstellung oder Ablehnung von Visa oder Einreiseerlaubnissen in die Vereinigten Staaten beziehen, sind als vertraulich zu betrachten und dürfen nur für die Formulierung, Änderung, Verwaltung oder Durchsetzung der Einwanderungs-, Staatsangehörigkeits- und anderer Gesetze der Vereinigten Staaten verwendet werden, außer dass— (1) nach Ermessen des Außenministers beglaubigte Kopien solcher Aufzeichnungen einem Gericht zur Verfügung gestellt werden können, das bestätigt, dass die in diesen Aufzeichnungen enthaltenen Informationen für das Interesse der Rechtspflege in einem vor dem Gericht anhängigen Verfahren benötigt werden. 2
- Extrahierte Autoritätssteuerung: (2) Der Außenminister kann nach eigenem Ermessen und auf der Grundlage der Gegenseitigkeit einer ausländischen Regierung Informationen aus der computerisierten Visumsüberwachungsdatenbank des Außenministeriums und, wenn erforderlich und angemessen, andere von diesem Abschnitt abgedeckte Aufzeichnungen, die sich auf Informationen in der Datenbank beziehen, bereitstellen— (A) bezogen auf einzelne Ausländer, jederzeit fallweise zum Zweck der Verhinderung, Untersuchung oder Bestrafung von Handlungen, die in den Vereinigten Staaten eine Straftat darstellen würden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Terrorismus oder Handel mit kontrollierten Substanzen, Personen oder illegalen Waffen; oder (B) bezogen auf einen oder alle Ausländer in der Datenbank, gemäß den vom Außenminister in einer Vereinbarung mit der ausländischen Regierung festgelegten Bedingungen, in der sich diese Regierung verpflichtet, solche Informationen und Aufzeichnungen für die in Unterabschnitt (A) beschriebenen Zwecke zu verwenden oder Visa für Personen zu verweigern, die in den Vereinigten Staaten unzulässig wären.
- Extrahierte Autoritätssteuerung: L. 109–162, Titel VIII, § 834, 5. Januar 2006, 119 Stat. 3077, bestimmte, dass: „Abschnitt 222(f) des Immigration and Nationality Act (8 U.S.C. 1202(f)) nicht dahin ausgelegt werden darf, die Weitergabe von Informationen über einen US-Antragsteller für ein Visum nach den Klauseln (i) oder (ii) von Abschnitt 101(a)(15)(K) dieses Gesetzes (8 U.S.C. 1101(a)(15)(K)) für die begrenzten Zwecke der Erfüllung von Offenlegungspflichten, die durch die Änderungen in Abschnitt 832(a) [Änderung von Abschnitt 1184 dieses Titels] oder durch Abschnitt 833 [Erlass von Abschnitt 1375a dieses Titels] auferlegt wurden, einschließlich der Meldepflichten des Generalrechnungsprüfers der Vereinigten Staaten gemäß Abschnitt 833(f), zu verhindern.“ § 1203.
- Extrahierte Autoritätssteuerung: (a) BEARBEITUNG BESTIMMTER KUBANISCHER POLITISCHER GEFANGENER ALS FLÜCHTLINGE.—Im Lichte der Ankündigung der kubanischen Regierung am 20. November 1987, dass sie die Vereinbarung vom 14. Dezember 1984, die normale Migrationsverfahren zwischen den Vereinigten Staaten und Kuba etabliert, sofort wieder in Kraft setzen würde, sollen ab dem Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes [22. Dez. 1987] Konsularbeamte des Außenministeriums und zuständige Mitarbeiter des Immigration and Naturalization Service gemäß den in anderen Ländern für solche Fälle geltenden Verfahren jeden Antrag auf Zulassung in die Vereinigten Staaten als Flüchtling von kubanischen Staatsangehörigen bearbeiten, die aus politischen Gründen von der kubanischen Regierung ab dem 1. Januar 1959 inhaftiert wurden, ohne die Dauer dieser Inhaftierung zu berücksichtigen, außer soweit dies notwendig ist, um einen geordneten Ablauf der verfügbaren Antragsteller sicherzustellen. „(b) BEARBEITUNG VON ANTRÄGEN AUF EINWANDERVISA VON KUBANISCHEN STAATSANGEHÖRIGEN IN DRITTSTAATEN.—Ungeachtet Abschnitt 212(f) und Abschnitt 243(d) des Immigration and Nationality Act [8 U.S.C. 1182(f), 1253(d)], ab dem Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes [22. Dez. 1987], sollen Konsularbeamte o
- Extrahierte Autoritätssteuerung: (e) Unterzeichnung und Überprüfung des Antrags Sofern nicht anders durch Vorschriften vorgeschrieben, ist jeder Antrag auf ein Einwanderungsvisum vom Antragsteller in Gegenwart des Konsularbeamten zu unterzeichnen und durch den vom Konsularbeamten abgenommenen Eid des Antragstellers zu bestätigen.
Auszüge aus der Befugnis
Relevantester extrahierter behördlicher Textpassus(f) Vertraulicher Charakter der Aufzeichnungen Die Aufzeichnungen des Außenministeriums und der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Vereinigten Staaten, die sich auf die Ausstellung oder Ablehnung von Visa oder Einreisegenehmigungen in die Vereinigten Staaten beziehen, sind als vertraulich zu betrachten und dürfen nur für die Formulierung, Änderung, Verwaltung oder Durchsetzung der Einwanderungs-, Staatsangehörigkeits- und anderer Gesetze der Vereinigten Staaten verwendet werden, außer dass— (1) nach Ermessen des Außenministers beglaubigte Kopien solcher Aufzeichnungen einem Gericht zur Verfügung gestellt werden können, das bestätigt, dass die in diesen Aufzeichnungen enthaltenen Informationen für das Interesse der Rechtspflege in einem vor dem Gericht anhängigen Verfahren benötigt werden. 2
Extrahierte Behördliche Passage 2(2) Der Außenminister kann nach eigenem Ermessen und auf der Grundlage der Gegenseitigkeit einer ausländischen Regierung Informationen aus der computerisierten Visumsüberwachungsdatenbank des Außenministeriums und, wenn erforderlich und angemessen, andere von diesem Abschnitt abgedeckte Aufzeichnungen, die sich auf Informationen in der Datenbank beziehen, bereitstellen— (A) bezogen auf einzelne Ausländer, jederzeit fallweise zum Zweck der Verhinderung, Untersuchung oder Bestrafung von Handlungen, die in den Vereinigten Staaten eine Straftat darstellen würden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Terrorismus oder Handel mit kontrollierten Substanzen, Personen oder illegalen Waffen; oder (B) bezogen auf einen oder alle Ausländer in der Datenbank, gemäß den vom Außenminister in einer Vereinbarung mit der ausländischen Regierung festgelegten Bedingungen, in der sich diese Regierung verpflichtet, solche Informationen und Aufzeichnungen für die in Unterabschnitt (A) beschriebenen Zwecke zu verwenden oder Visa für Personen zu verweigern, die in den Vereinigten Staaten unzulässig wären.
Extrahierte Behördliche Passage 3L. 109–162, Titel VIII, § 834, 5. Januar 2006, 119 Stat. 3077, bestimmte, dass: „Abschnitt 222(f) des Immigration and Nationality Act (8 U.S.C. 1202(f)) nicht dahin ausgelegt werden darf, die Weitergabe von Informationen über einen US-Antragsteller für ein Visum nach den Klauseln (i) oder (ii) von Abschnitt 101(a)(15)(K) dieses Gesetzes (8 U.S.C. 1101(a)(15)(K)) für die begrenzten Zwecke der Erfüllung von Offenlegungspflichten, die durch die Änderungen in Abschnitt 832(a) [Änderung von Abschnitt 1184 dieses Titels] oder durch Abschnitt 833 [Erlass von Abschnitt 1375a dieses Titels] auferlegt wurden, einschließlich der Meldepflichten des Generalrechnungsprüfers der Vereinigten Staaten gemäß Abschnitt 833(f), zu verhindern.“ § 1203.
Extrahierte Behördliche Passage 4(a) BEARBEITUNG BESTIMMTER KUBANISCHER POLITISCHER GEFANGENER ALS FLÜCHTLINGE.—Im Lichte der Ankündigung der kubanischen Regierung am 20. November 1987, dass sie die Vereinbarung vom 14. Dezember 1984, die normale Migrationsverfahren zwischen den Vereinigten Staaten und Kuba etabliert, sofort wieder in Kraft setzen würde, sollen ab dem Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes [22. Dez. 1987] Konsularbeamte des Außenministeriums und zuständige Mitarbeiter des Immigration and Naturalization Service gemäß den in anderen Ländern für solche Fälle geltenden Verfahren jeden Antrag auf Zulassung in die Vereinigten Staaten als Flüchtling von kubanischen Staatsangehörigen bearbeiten, die aus politischen Gründen von der kubanischen Regierung ab dem 1. Januar 1959 inhaftiert wurden, ohne die Dauer dieser Inhaftierung zu berücksichtigen, außer soweit dies notwendig ist, um einen geordneten Ablauf der verfügbaren Antragsteller sicherzustellen. „(b) BEARBEITUNG VON ANTRÄGEN AUF EINWANDERVISA VON KUBANISCHEN STAATSANGEHÖRIGEN IN DRITTSTAATEN.—Ungeachtet Abschnitt 212(f) und Abschnitt 243(d) des Immigration and Nationality Act [8 U.S.C. 1182(f), 1253(d)], ab dem Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes [22. Dez. 1987], sollen Konsularbeamte o
Extrahierte Behördliche Passage 5(e) Unterzeichnung und Überprüfung des Antrags Sofern nicht anders durch Vorschriften vorgeschrieben, ist jeder Antrag auf ein Einwanderungsvisum vom Antragsteller in Gegenwart des Konsularbeamten zu unterzeichnen und durch den vom Konsularbeamten abgenommenen Eid des Antragstellers zu bestätigen.
Extrahierte Behördliche Passage 6Antrag auf Visa (a) Einwanderungsvisa Jeder Ausländer, der ein Einwanderungsvisum und eine Ausländerregistrierung beantragt, hat den Antrag in der von den Vorschriften vorgeschriebenen Form und Weise und an dem vorgeschriebenen Ort zu stellen.