CUI-Explorer

Victims of Human Trafficking

Bezieht sich auf identifizierbare Informationen von Personen, die Opfer von Menschenhandel waren, und deren Familienmitglieder.

Registry-StatusNARA und DoD
KennzeichnungIVIC
Organisatorische IndexgruppeEinwanderung
Aktualisiert2026-05-15

Diese Seite stellt extrahierte CUI-Registry- und Befugnisanalyse als crawlbaren Text bereit. Der interaktive Explorer bleibt der operative Arbeitsbereich zum Filtern, Vergleichen und Lernen mit dem Sprachagenten.

Registry-Vergleich

Feld NARA Registry DoD Registry
Kategoriebeschreibung Bezieht sich auf identifizierbare Informationen von Personen, die Opfer von Menschenhandel waren, und deren Familienmitglieder. Bezieht sich auf identifizierbare Informationen von Personen, die Opfer von Menschenhandel waren, und deren Familienmitglieder.
Kategoriekennzeichnung IVIC IVIC
Banner-Kennzeichnung CUI Kein entsprechendes Feld
Basic oder Specified Basic Kein entsprechendes Feld
Befugnisse 28 CFR 1100.31(d)(2) 28 CFR 1100.31(d)(2)
Anwendbare DoD-Richtlinien Kein entsprechendes Feld Keine gelistet
Erforderlicher Warnhinweis Kein entsprechendes Feld Keine gelistet
Erforderliche Weitergabekontrolle CUI Keine gelistet
Beispiele Kein entsprechendes Feld Name des Antragstellers, Adresse des Antragstellers, Angaben zur unmittelbaren Familie des Antragstellers
Registry-Datum July 25, 2025 2026-05-15

Befugnisanalyse

Titel der Befugnis
Registry-Autoritätsbelege zusammengetragen; Primär-Autoritätstextanalyse steht noch aus
Befugnisse
28 CFR 1100.31(d)(2)
Aktualität der Quelle
NARA Letzte Überprüfung: 25. Juli 2025 | DoD-Detaileintrag aufgerufen: 15.05.2026
Wie die Befugnis wirkt
NARA-Registerstatus: Basic. Statuswerte pro Behörde: Basic. Nachweis der NARA-Banner-Markierung: CUI. Die Registernachweise sind hier erhalten; eine detaillierte Analyse des Primärrechts oder der Vorschrift bleibt für diese Kategorie ausstehend.

Auslösebedingungen

  • NARA-Kategoriescope: Bezieht sich auf identifizierbare Informationen von Personen, die Opfer von Menschenhandel waren, und deren Familienmitglieder.

Erfasste Informationen

  • Name des Antragstellers
  • Adresse des Antragstellers
  • Angaben zur unmittelbaren Familie des Antragstellers
  • Im Register beschriebene Informationen: Bezieht sich auf identifizierbare Informationen von Personen, die Opfer von Menschenhandel waren, und deren Familienmitglieder.

Spezifizierte Kontrollen

Nara Basic oder Specified
Basis
Nara Autoritätszeilen
28 CFR 1100.31(d)(2) | Status: Basic | Banner: CUI
Nara Banner-Markierungen
CUI

Schutz- und Weitergabekontrollen

NARA Registry
CUI
DoD Registry
Keine gelistet
Befugnisanalyse
Keine vom DoD vorgeschriebene Verbreitungskontrolle auf der Registrierungsseite aufgelistet. Genehmigte begrenzte Verbreitungskontrollen nur anwenden, wenn sie von der designierenden Behörde oder der geltenden Autorität verlangt oder erlaubt werden.
Basic oder Specified
Verwenden Sie zunächst die Registry-Aussagen, NARA-Autoritätszeilen, DoD-Autoritäten, DoD-Richtlinien, Warnhinweise, erforderliche Verbreitungskontrollen und Beispiele. Wenn die zitierte Autorität keine Handhabungsdetails spezifiziert, gelten CUI Basic-Schutzmaßnahmen und Verbreitungsregeln, sofern sie nicht mit der Autorität oder agenturenspezifischen Kontrollen in Konflikt stehen.

Verwandte Befugnisse

Details je Befugnis

28 CFR 1100.31(d)(2)

Gelistet durch: NARA Registry, DoD Registry, Verwandte Befugnisse

Designation-Nachweise

  • NARA-Befugnisreihe: 28 CFR 1100.31(d)(2) | Status: Basic | Banner: CUI.
  • DoD-Befugnisreihe: 28 CFR 1100.31(d)(2). DoD führt diesen Verweis für die Kategorie auf; diese DoD-Detailseite zeigt kein separates Feld für Basic/Specified an.
  • Verwandte Befugnisnachweise: 28 CFR 1100.31(d)(2) | Status: Basic | Banner: CUI
  • Beleg zur verwandten Autorität: DoD führt diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, sofern verfügbar.
  • Kontext der Registrierungsbezeichnung: Basic, CUI. Der verlinkte Autoritätstext enthält kategoriebeschreibende oder anwendbarkeitsbezogene Formulierungen, die helfen, festzustellen, wann die Information innerhalb dieser CUI-Kategorie fällt. Der verlinkte Text enthält Sprache zur Offenlegung, zum Zugriffs-, Schutz-, Freigabe-, Verbreitungs- oder Vertriebs-Kontrollmaßnahmen, die für die Handhabung relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Formulierungen zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzung, die Folgen für Misshandlungen betreffen können.
  • Die Registrierungsbezeichnung für diese Kategorie ist Basic mit dem Banner CUI.

Extrahierte Bedeutung der Befugnis

  • TEIL 1100—MENSCHENHANDEL
  • Kontext der Registrierungsbezeichnung: Basic, CUI. Der verlinkte Autoritätstext enthält kategoriebeschreibende oder anwendbarkeitsbezogene Formulierungen, die helfen, festzustellen, wann die Information innerhalb dieser CUI-Kategorie fällt. Der verlinkte Text enthält Sprache zur Offenlegung, zum Zugriffs-, Schutz-, Freigabe-, Verbreitungs- oder Vertriebs-Kontrollmaßnahmen, die für die Handhabung relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Formulierungen zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzung, die Folgen für Misshandlungen betreffen können.

Betriebsbedingungen

  • Bei der NARA-Kategorie, die mit dieser Befugnis verwendet wird: Bezieht sich auf identifizierbare Informationen von Personen, die Opfer von Menschenhandel waren, und deren Familienmitglieder.
  • Bei der DoD-Kategorie, die mit dieser Befugnis verwendet wird: Bezieht sich auf identifizierbare Informationen von Personen, die Opfer von Menschenhandel waren, und deren Familienmitglieder.
  • 28 CFR 1100.31(d)(2) | Status: Basic | Banner: CUI
  • DoD listet diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, wenn verfügbar.
  • NARA-Registerstatus: Basic. Statuswerte pro Behörde: Basic. Nachweis der NARA-Banner-Markierung: CUI. Die Registernachweise sind hier erhalten; eine detaillierte Analyse des Primärrechts oder der Vorschrift bleibt für diese Kategorie ausstehend.
  • NARA-Kategoriescope: Bezieht sich auf identifizierbare Informationen von Personen, die Opfer von Menschenhandel waren, und deren Familienmitglieder.
  • Extrahierte Behördliche Bedingung: In Fällen schwerwiegender Formen des Menschenhandels sollten Bundesbeamte den Opfern innerhalb der Vereinigten Staaten, wie in diesem Unterabschnitt definiert, Informationen über ihre Rechte und die anwendbaren Dienste bereitstellen, einschließlich: (1) Kostenlose und kostengünstige Rechtsdienstleistungen, einschließlich Einwanderungsdienste; (2) Bundes- und staatliche Leistungen und Dienste (Opfer, die Minderjährige sind, und erwachsene Opfer, die vom US-Gesundheitsministerium (HHS) zertifiziert sind, haben Anspruch auf Unterstützung, die von Bundesbehörden verwaltet oder finanziert wird, in gleichem Maße wie Flüchtlinge; andere können für bestimmte, eingeschränktere Leistungen berechtigt sein); (3) Opferdienstorganisationen, einschließlich Zentren für häusliche Gewalt und Vergewaltigungskrisen; (4) Verfügbare Schutzmaßnahmen, insbesondere gegen Bedrohungen und Einschüchterungen, sowie die je nach den Umständen der einzelnen Person verfügbaren Rechtsbehelfe; (5) Rechte auf individuelle Privatsphäre und Vertraulichkeitsfragen; (6) Entschädigungs- und Unterstützungsprogramme für Opfer;
  • Extrahierte Befugnisbedingung: Familienangehörige von Opfern schwerer Formen des Menschenhandels im Sinne von Ehepartnern, Kindern, Eltern oder Geschwistern, die von Menschenhändlern gezielt wurden oder voraussichtlich gezielt werden und für die vernünftigerweise Schutz vor Schaden angeboten werden kann.
  • Extrahierte Befugnisbedingung: 825 Justizministerium und Außenministerium § 1100.31 107(c) ergänzen die Rechte und den Schutz, die Opfern und Zeugen durch die Bundesopferrechtsgesetzgebung nach Maßgabe dieses Unterabschnitts gewährt werden.
  • Extrahierte Befugnisbedingung: Wenn die Sicherheit des Opfers gefährdet ist oder Gefahr besteht, dass das Opfer vom Menschenhändler erneut erfasst wird, sollte die zuständige Behörde folgende Schritte gemäß dem TVPA unternehmen: (1) Verfügbare praktische und rechtliche Maßnahmen einsetzen, um das gehandelte Opfer und dessen Familienangehörige vor Einschüchterungen, Schaden und Drohungen zu schützen; und (2) Sicherstellen, dass die Namen und Identifikationsinformationen der gehandelten Opfer und deren Familienangehörigen nicht an die Öffentlichkeit gelangen. § 1100.33 Zugang zu Informationen und Dolmetscherdienste für Opfer schwerer Formen des Menschenhandels.
  • Extrahierte Befugnisbedingung: 1100.33 Zugang zu Informationen und Dolmetscherdiensten für Opfer schwerer Formen des Menschenhandels.

Schutz- und Weitergabekontrollen

  • NARA Registry Kontrollnachweis: Status Basic; Banner-Markierung CUI.
  • Nara Basis oder Spezifiert: Basis
  • Nara-Befugnisreihen: 28 CFR 1100.31(d)(2) | Status: Basic | Banner: CUI
  • Nara-Banner-Markierungen: CUI
  • Keine vom DoD vorgeschriebene Verbreitungskontrolle auf der Registrierungsseite aufgelistet. Genehmigte begrenzte Verbreitungskontrollen nur anwenden, wenn sie von der designierenden Behörde oder der geltenden Autorität verlangt oder erlaubt werden.
  • Verwenden Sie zunächst die Registry-Aussagen, NARA-Autoritätszeilen, DoD-Autoritäten, DoD-Richtlinien, Warnhinweise, erforderliche Verbreitungskontrollen und Beispiele. Wenn die zitierte Autorität keine Handhabungsdetails spezifiziert, gelten CUI Basic-Schutzmaßnahmen und Verbreitungsregeln, sofern sie nicht mit der Autorität oder agenturenspezifischen Kontrollen in Konflikt stehen.
  • Extrahierte Behördliche Kontrolle: In Fällen schwerwiegender Formen des Menschenhandels sollten Bundesbeamte den Opfern innerhalb der Vereinigten Staaten, wie in diesem Unterabschnitt definiert, Informationen über ihre Rechte und die anwendbaren Dienste bereitstellen, einschließlich: (1) Kostenlose und kostengünstige Rechtsdienstleistungen, einschließlich Einwanderungsdienste; (2) Bundes- und staatliche Leistungen und Dienste (Opfer, die Minderjährige sind, und erwachsene Opfer, die vom US-Gesundheitsministerium (HHS) zertifiziert sind, haben Anspruch auf Unterstützung, die von Bundesbehörden verwaltet oder finanziert wird, in gleichem Maße wie Flüchtlinge; andere können für bestimmte, eingeschränktere Leistungen berechtigt sein); (3) Opferdienstorganisationen, einschließlich Zentren für häusliche Gewalt und Vergewaltigungskrisen; (4) Verfügbare Schutzmaßnahmen, insbesondere gegen Bedrohungen und Einschüchterungen, sowie die je nach den Umständen der einzelnen Person verfügbaren Rechtsbehelfe; (5) Rechte auf individuelle Privatsphäre und Vertraulichkeitsfragen; (6) Entschädigungs- und Unterstützungsprogramme für Opfer;
  • Extrahierte Behördliche Kontrolle: Insbesondere umfasst die Schulung, sofern zutreffend: (1) Verfahren und Techniken zur Identifizierung von Opfern schwerer Formen des Menschenhandels; (2) Rechte der Kriminalitätsopfer, einschließlich Anforderungen an die Vertraulichkeit; (3) Beschreibung der Dienstleistungen, die Opfern schwerer Formen des Menschenhandels während der Ermittlungs-, Strafverfolgungs- und, falls zutreffend, Strafvollzugsphasen des Strafverfolgungsprozesses zur Verfügung stehen; (4) Überweisungsdienste für Opfer schwerer Formen des Menschenhandels; (5) Leistungen und Dienste, die ausländischen Opfern schwerer Formen des Menschenhandels unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus zur Verfügung stehen; (6) Besondere Bedürfnisse von Opfern schwerer Formen des Menschenhandels; (7) Verfahren und Techniken zum Umgang mit spezialisierten Bedürfnissen von Opfern, die mit kulturellen, sprachlichen und/oder anderen Hindernissen konfrontiert sind, die ihre Fähigkeit beeinträchtigen, verfügbare Dienste selbst anzufordern und zu erhalten; und (8) Schutzpflichten der verantwortlichen Beamten nach Bundesrecht und -richtlinien, soweit diese für Opfer schwerer Formen des Menschenhandels gelten.
  • Extrahierte Behördliche Kontrolle: Befindet sich die Sicherheit des Opfers in Gefahr oder besteht die Gefahr der Rückführung des Opfers durch den Menschenhändler, sollte der verantwortliche Beamte gemäß dem TVPA folgende Schritte unternehmen: (1) Nutzung verfügbarer praktischer und rechtlicher Maßnahmen zum Schutz des gehandelte Opfers und seiner Familienmitglieder vor Einschüchterung, Schaden und Drohungen; und (2) Sicherstellung, dass die Namen und identifizierenden Informationen der gehandelte Opfer und Familienmitglieder nicht an die Öffentlichkeit bekannt gegeben werden. § 1100.33 Zugang zu Informationen und Übersetzungsdiensten für Opfer schwerer Formen des Menschenhandels.
  • Extrahierte Behördliche Kontrolle: Ein solcher Schutz soll ihren Status als Opfer schwerer Formen des Menschenhandels berücksichtigen. § 1100.37 Anforderungen an die Schulung geeigneten Personals zur Identifizierung und zum Schutz von Opfern schwerer Formen des Menschenhandels.
  • Extrahierte Behördliche Kontrolle: 1100.29 Die Rollen und Verantwortlichkeiten von Bundesbehörden für Strafverfolgung, Einwanderung und dem Außenministerium gemäß dem Trafficking Victims Protection Act (TVPA).
  • Extrahierte Behördliche Kontrolle: (b) Die in Absatz (a) dieses Abschnitts definierten Bundesbehörden müssen einen angemessenen Zugang zu Übersetzungs- und/oder mündlichen Dolmetschdiensten sicherstellen, falls das Opfer nicht in der Lage ist, sich auf Englisch zu verständigen. § 1100.35 Befugnis zur Erlaubnis eines fortgesetzten Aufenthalts in den Vereinigten Staaten für Opfer schwerer Formen des Menschenhandels.

Auszüge aus der Befugnis

Relevantester extrahierter behördlicher Textpassus

In Fällen mit schweren Formen des Menschenhandels sollten Bundesbeamte innerhalb der Vereinigten Staaten, wie in diesem Unterabschnitt definiert, den Opfern Informationen über ihre Rechte und anwendbaren Dienstleistungen bereitstellen, einschließlich: (1) Pro-bono- und kostengünstige juristische Dienstleistungen, einschließlich Einwanderungsdienste; (2) Bundes- und staatliche Leistungen und Dienste (Opfer, die Minderjährige sind, und erwachsene Opfer, die vom US-Gesundheitsministerium (HHS) zertifiziert wurden, haben Anspruch auf Unterstützung, die von Bundesbehörden verwaltet oder finanziert wird, in gleichem Umfang wie Flüchtlinge; andere können für bestimmte, eingeschränktere Leistungen berechtigt sein); (3) Opferhilfsorganisationen, einschließlich Frauenhäuser und Beratungsstellen für Vergewaltigungsopfer; (4) Verfügbare Schutzmaßnahmen, insbesondere gegen Bedrohungen und Einschüchterung, sowie gegebenenfalls die zu den individuellen Umständen passenden Rechtsmittel; (5) Rechte auf individuelle Privatsphäre und Vertraulichkeit; (6) Programme zur Opferentschädigung und Unterstützung;

Extrahierte Behördliche Passage 2

Insbesondere umfasst die Schulung, sofern zutreffend: (1) Verfahren und Techniken zur Identifizierung von Opfern schwerer Formen des Menschenhandels; (2) Rechte der Kriminalitätsopfer, einschließlich Anforderungen an die Vertraulichkeit; (3) Beschreibung der Dienstleistungen, die Opfern schwerer Formen des Menschenhandels während der Ermittlungs-, Strafverfolgungs- und, falls zutreffend, Strafvollzugsphasen des Strafverfolgungsprozesses zur Verfügung stehen; (4) Überweisungsdienste für Opfer schwerer Formen des Menschenhandels; (5) Leistungen und Dienste, die ausländischen Opfern schwerer Formen des Menschenhandels unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus zur Verfügung stehen; (6) Besondere Bedürfnisse von Opfern schwerer Formen des Menschenhandels; (7) Verfahren und Techniken zum Umgang mit spezialisierten Bedürfnissen von Opfern, die mit kulturellen, sprachlichen und/oder anderen Hindernissen konfrontiert sind, die ihre Fähigkeit beeinträchtigen, verfügbare Dienste selbst anzufordern und zu erhalten; und (8) Schutzpflichten der verantwortlichen Beamten nach Bundesrecht und -richtlinien, soweit diese für Opfer schwerer Formen des Menschenhandels gelten.

Extrahierte Behördliche Passage 3

Befindet sich die Sicherheit des Opfers in Gefahr oder besteht die Gefahr der Rückführung des Opfers durch den Menschenhändler, sollte der verantwortliche Beamte gemäß dem TVPA folgende Schritte unternehmen: (1) Nutzung verfügbarer praktischer und rechtlicher Maßnahmen zum Schutz des gehandelte Opfers und seiner Familienmitglieder vor Einschüchterung, Schaden und Drohungen; und (2) Sicherstellung, dass die Namen und identifizierenden Informationen der gehandelte Opfer und Familienmitglieder nicht an die Öffentlichkeit bekannt gegeben werden. § 1100.33 Zugang zu Informationen und Übersetzungsdiensten für Opfer schwerer Formen des Menschenhandels.

Extrahierte Behördliche Passage 4

Ein solcher Schutz soll ihren Status als Opfer schwerer Formen des Menschenhandels berücksichtigen. § 1100.37 Anforderungen an die Schulung geeigneten Personals zur Identifizierung und zum Schutz von Opfern schwerer Formen des Menschenhandels.

Extrahierte Behördliche Passage 5

1100.29 Die Rollen und Verantwortlichkeiten von Bundesbehörden für Strafverfolgung, Einwanderung und dem Außenministerium gemäß dem Trafficking Victims Protection Act (TVPA).

Extrahierte Behördliche Passage 6

Familienmitglieder von Opfern schwerer Formen des Menschenhandels sind Ehepartner, Kinder, Eltern oder Geschwister, die von Menschenhändlern gezielt wurden oder wahrscheinlich gezielt werden und für die Schutzmaßnahmen vor Schaden vernünftigerweise bereitgestellt werden können.