8 USC 1160(b)
Gelistet durch: NARA Registry, DoD Registry, Verwandte Befugnisse
Designation-Nachweise
- NARA-Autoritätszeile: 8 USC 1160(b) | Status: Basic | Banner: CUI.
- NARA-Sanktionsfeld: 8 USC 1160(b)(6)(D).
- DoD-Autoritätszeile: 8 USC 1160(b). DoD listet dieses Zitat für die Kategorie auf; diese DoD-Detailseite zeigt kein separates Basis/Spezifiziert-Feld an.
- Zugehörige Behördlichen Nachweise: 8 USC 1160(b) | Status: Basis | Banner: CUI | Sanktionen: 8 USC 1160(b)(6)(D)
- Beleg zur verwandten Autorität: DoD führt diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, sofern verfügbar.
- Kontext der Registrierungsbezeichnung: Basic, CUI. Der verlinkte Autoritätstext enthält kategoriebeschreibende oder anwendbarkeitsbezogene Formulierungen, die helfen, festzustellen, wann die Information innerhalb dieser CUI-Kategorie fällt. Der verlinkte Text enthält Sprache zur Offenlegung, zum Zugriffs-, Schutz-, Freigabe-, Verbreitungs- oder Vertriebs-Kontrollmaßnahmen, die für die Handhabung relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Formulierungen zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzung, die Folgen für Misshandlungen betreffen können.
- Die Registrierungsbezeichnung für diese Kategorie ist Basic mit dem Banner CUI.
Extrahierte Bedeutung der Befugnis
- Seite 124 TITEL 8—AUSLÄNDER UND STAATSANGEHÖRIGKEIT § 1160
- Kontext der Registrierungsbezeichnung: Basic, CUI. Der verlinkte Autoritätstext enthält kategoriebeschreibende oder anwendbarkeitsbezogene Formulierungen, die helfen, festzustellen, wann die Information innerhalb dieser CUI-Kategorie fällt. Der verlinkte Text enthält Sprache zur Offenlegung, zum Zugriffs-, Schutz-, Freigabe-, Verbreitungs- oder Vertriebs-Kontrollmaßnahmen, die für die Handhabung relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Formulierungen zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzung, die Folgen für Misshandlungen betreffen können.
Betriebsbedingungen
- NARA-Kategoriespektrum, das mit dieser Befugnis verwendet wird: Bezieht sich auf Anträge zur Änderung des Einwanderungsstatus.
- DoD-Kategoriespektrum, das mit dieser Befugnis verwendet wird: Bezieht sich auf Anträge zur Änderung des Einwanderungsstatus.
- 8 USC 1160(b) | Status: Basic | Banner: CUI | Sanktionen: 8 USC 1160(b)(6)(D)
- DoD listet diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, wenn verfügbar.
- NARA-Registerstatus: Basic. Statuswerte pro Behörde: Basic. Nachweis der NARA-Banner-Markierung: CUI. Die Registernachweise sind hier erhalten; eine detaillierte Analyse des Primärrechts oder der Vorschrift bleibt für diese Kategorie ausstehend.
- Geltungsbereich der NARA-Kategorie: Bezieht sich auf Anträge zur Anpassung des Einwanderungsstatus.
- Extrahierte Behördliche Bedingung: (5) Zugangsbeschränkung zu Informationen Dateien und Akten, die für die Zwecke dieses Abschnitts von benannten Stellen erstellt wurden, die unter diesem Abschnitt tätig sind, sind vertraulich und der Generalstaatsanwalt sowie der Dienst dürfen ohne Zustimmung des Ausländers keinen Zugang zu solchen Dateien oder Akten in Bezug auf einen Ausländer haben, außer wie durch eine nach Absatz (6) dieses Unterabschnitts erlassene gerichtliche Anordnung erlaubt.
- Extrahierte Behördliche Bedingung: (C) Auslegung (i) Im Allgemeinen Nichts in diesem Absatz darf dahingehend ausgelegt werden, die Nutzung oder Freigabe von Informationen, die in Dateien oder Akten des Dienstes bezüglich eines gemäß diesem Abschnitt eingereichten Antrags enthalten sind, für Zwecke der Einwanderungsdurchsetzung oder Strafverfolgung einzuschränken, außer Informationen, die vom Antragsteller im Rahmen des Antrags geliefert werden, oder andere Informationen, die aus dem Antrag stammen und nicht aus einer anderen Quelle verfügbar sind.
- Extrahierte Behördliche Bedingung: (2) Anpassung auf dauernden Wohnsitz Der Generalstaatsanwalt soll den Status eines Ausländers, dem gemäß Absatz (1) ein rechtmäßiger vorübergehender Aufenthaltsstatus gewährt wurde, zum eines als rechtmäßig auf Daueraufenthalt zugelassenen Ausländers zu folgendem Datum anpassen: (A) Gruppe 1 Vorbehaltlich der unter Unterabsatz (C) festgelegten numerischen Begrenzung erfolgt die Anpassung im Fall eines Ausländers, der zum Zeitpunkt des Antrags auf vorübergehenden Wohnsitz nach Absatz (1) nachgewiesen hat, dass er in den USA mindestens 90 Arbeitstage pro Jahr während der 12-Monatszeiträume bis zum 1. Mai 1984, 1985 und 1986 saisonale landwirtschaftliche Dienstleistungen erbracht hat, am ersten Tag nach Ablauf des einjährigen Zeitraums, der an dem späteren der folgenden Daten beginnt: (I) dem Datum, an dem dem Ausländer dieser vorübergehende Aufenthaltsstatus gewährt wurde, oder (II) dem Tag nach dem letzten Tag des in Absatz (1)(A) beschriebenen Antragszeitraums.
- Extrahierte Behördliche Bedingung: (B) Bevor ein Ausländer für eine Anpassung des Status nach Absatz (2) berechtigt wird, kann der Generalstaatsanwalt die Anpassung zum dauerhaften Status ablehnen und die Aufhebung des vorübergehenden Aufenthaltsstatus des Ausländers gemäß Absatz (1) anordnen, wenn— (i) der Generalstaatsanwalt überwiegend Beweise dafür findet, dass die Anpassung zum vorübergehenden Aufenthaltsstatus aufgrund von Betrug oder vorsätzlicher Falschangabe gemäß Abschnitt 1182(a)(6)(C)(i) dieses Titels erfolgt ist, oder (ii) der Ausländer eine Handlung begeht, die (I) den Ausländer als Einwanderer in die Vereinigten Staaten unzulässig macht, außer wie in Unterabschnitt (c)(2) vorgesehen, oder (II) wegen einer Straftat oder von 3 oder mehr Ordnungswidrigkeiten in den Vereinigten Staaten verurteilt wird.
- Extrahierte Behördliche Bedingung: (3) Nachweis der Berechtigung (A) Im Allgemeinen Ein Ausländer kann nachweisen, dass er die Anforderungen von Unterabschnitt (a)(1)(B)(ii) erfüllt, durch Regierungsbeschäftigungsnachweise, Nachweise von Arbeitgebern oder Tariforganisationen sowie sonstige verlässliche Dokumentationen, die der Ausländer vorlegen kann.
Schutz- und Weitergabekontrollen
- NARA Registry Kontrollnachweis: Status Basic; Banner-Markierung CUI.
- Nara Basis oder Spezifiert: Basis
- Nara-Behördungszeilen: 8 USC 1160(b) | Status: Basis | Banner: CUI | Sanktionen: 8 USC 1160(b)(6)(D) || 8 USC 1255a(c) | Status: Basis | Banner: CUI | Sanktionen: 8 USC 1255a(c)(5)(E)
- Nara-Banner-Markierungen: CUI
- Nara-Sanktionen: 8 USC 1160(b)(6)(D) || 8 USC 1255a(c)(5)(E)
- Keine vom DoD vorgeschriebene Verbreitungskontrolle auf der Registrierungsseite aufgelistet. Genehmigte begrenzte Verbreitungskontrollen nur anwenden, wenn sie von der designierenden Behörde oder der geltenden Autorität verlangt oder erlaubt werden.
- Verwenden Sie zunächst die Registry-Aussagen, NARA-Autoritätszeilen, DoD-Autoritäten, DoD-Richtlinien, Warnhinweise, erforderliche Verbreitungskontrollen und Beispiele. Wenn die zitierte Autorität keine Handhabungsdetails spezifiziert, gelten CUI Basic-Schutzmaßnahmen und Verbreitungsregeln, sofern sie nicht mit der Autorität oder agenturenspezifischen Kontrollen in Konflikt stehen.
- Extrahierte Behördliche Kontrolle: Seite 128 TITEL 8—AUSLÄNDER UND STAATSANGEHÖRIGKEIT § 1160 (e) Verwaltungsmäßige und gerichtliche Überprüfung (1) Verwaltungsmäßige und gerichtliche Überprüfung Es gibt keine verwaltungsmäßige oder gerichtliche Überprüfung einer Entscheidung bezüglich eines Antrags auf Statusanpassung nach diesem Abschnitt, außer gemäß diesem Unterabschnitt.
- Extrahierte Behördliche Kontrolle: (5) Zugangsbeschränkung zu Informationen Dateien und Akten, die für die Zwecke dieses Abschnitts von benannten Stellen erstellt wurden, die unter diesem Abschnitt tätig sind, sind vertraulich und der Generalstaatsanwalt sowie der Dienst dürfen ohne Zustimmung des Ausländers keinen Zugang zu solchen Dateien oder Akten in Bezug auf einen Ausländer haben, außer wie durch eine nach Absatz (6) dieses Unterabschnitts erlassene gerichtliche Anordnung erlaubt.
- Extrahierte Behördliche Kontrolle: (6) Vertraulichkeit von Informationen (A) Im Allgemeinen Sofern in diesem Absatz nicht anders vorgesehen, dürfen weder der Generalstaatsanwalt noch ein anderer Beamter oder Mitarbeiter des Justizministeriums oder einer seiner Dienststellen oder Behörden— (i) die vom Antragsteller im Rahmen eines Antrags nach diesem Abschnitt bereitgestellten Informationen für andere Zwecke als zur Entscheidungsfindung über den Antrag, einschließlich einer Entscheidung gemäß Unterabschnitt (a)(3)(B), oder zur Durchsetzung von Absatz (7) verwenden; (ii) eine Veröffentlichung vornehmen, durch die die vom einzelnen Antragsteller bereitgestellten Informationen identifiziert werden können; oder (iii) anderen als den vereidigten Beamten und Mitarbeitern des Ministeriums oder einer Dienststelle oder Behörde oder, bezogen auf bei einer benannten Stelle eingereichte Anträge, dieser benannten Stelle erlauben, einzelne Anträge einzusehen.
- Extrahierte Behördliche Kontrolle: (B) Bevor ein Ausländer für eine Anpassung des Status nach Absatz (2) berechtigt wird, kann der Generalstaatsanwalt die Anpassung zum dauerhaften Status ablehnen und die Aufhebung des vorübergehenden Aufenthaltsstatus des Ausländers gemäß Absatz (1) anordnen, wenn— (i) der Generalstaatsanwalt überwiegend Beweise dafür findet, dass die Anpassung zum vorübergehenden Aufenthaltsstatus durch Betrug oder vorsätzliche Falschangabe gemäß Abschnitt 1182(a)(6)(C)(i) dieses Titels verursacht wurde, oder (ii) der Ausländer eine Handlung begeht, die (I) den Ausländer als Einwanderer in die Vereinigten Staaten unzulässig macht, außer wie in Unterabschnitt (c)(2) vorgesehen, oder (II) wegen einer Straftat oder von 3 oder mehr Ordnungswidrigkeiten in den Vereinigten Staaten verurteilt wird.
- Extrahierte Behördliche Kontrolle: (3) Verwendung von Antragsgebühren zur Deckung der Programmkosten Keine vom Dienst gemäß diesem Unterabschnitt erhobenen Antragsgebühren dürfen von diesem zur Deckung der Kosten des Legalisierungsprogramms für spezielle landwirtschaftliche Arbeitskräfte verwendet werden, bis der Dienst das Programm im Einklang mit dem gesetzlichen Mandat wie folgt umsetzt: (A) Während des in Unterabschnitt (a)(1)(A) beschriebenen Antragszeitraums kann der Dienst jedem Ausländer, der einen vorläufigen Antrag auf Statusänderung gemäß Unterabschnitt (a) an einem benannten Grenzübergang an der südlichen Landgrenze vorlegt, eine vorübergehende Einreise in die Vereinigten Staaten, Arbeitserlaubnis sowie eine „employment authorized“-Bestätigung oder eine andere angemessene Arbeitserlaubnis gewähren.
- Extrahierte Behördliche Kontrolle: Seite 129 TITEL 8—AUSLÄNDER UND STAATSANGEHÖRIGKEIT § 1160 Strafe von nicht mehr als 5.000 $ für jede Verletzung.“ für „Wer Informationen gemäß diesem Absatz verwendet, veröffentlicht oder deren Einsichtnahme gestattet, wird gemäß Titel 18 mit Geldstrafe belegt oder mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit beidem bestraft.“ in den Schlussbestimmungen.
- Extrahierte Behördliche Kontrolle: (7) Strafen für falsche Angaben in Anträgen (A) Strafrechtliche Sanktionen Wer— (i) einen Antrag auf Statusanpassung nach diesem Abschnitt stellt und wissentlich und absichtlich eine wesentliche Tatsache verfälscht, verheimlicht oder verschleiert oder falsche, fiktive oder betrügerische Angaben oder Darstellungen macht oder ein falsches Schriftstück oder Dokument verwendet oder anfertigt, von dem er weiß, dass es falsche, fiktive oder betrügerische Angaben oder Einträge enthält, oder
Auszüge aus der Befugnis
Relevantester extrahierter behördlicher Textpassus
Seite 128 TITEL 8—AUSLÄNDER UND STAATSANGEHÖRIGKEIT § 1160 (e) Verwaltungsmäßige und gerichtliche Überprüfung (1) Verwaltungsmäßige und gerichtliche Überprüfung Es gibt keine verwaltungsmäßige oder gerichtliche Überprüfung einer Entscheidung bezüglich eines Antrags auf Statusanpassung nach diesem Abschnitt, außer gemäß diesem Unterabschnitt.
Extrahierte Behördliche Passage 2
(5) Zugangsbeschränkung zu Informationen Dateien und Akten, die für die Zwecke dieses Abschnitts von benannten Stellen erstellt wurden, die unter diesem Abschnitt tätig sind, sind vertraulich und der Generalstaatsanwalt sowie der Dienst dürfen ohne Zustimmung des Ausländers keinen Zugang zu solchen Dateien oder Akten in Bezug auf einen Ausländer haben, außer wie durch eine nach Absatz (6) dieses Unterabschnitts erlassene gerichtliche Anordnung erlaubt.
Extrahierte Behördliche Passage 3
(6) Vertraulichkeit von Informationen (A) Im Allgemeinen Sofern in diesem Absatz nicht anders vorgesehen, dürfen weder der Generalstaatsanwalt noch ein anderer Beamter oder Mitarbeiter des Justizministeriums oder einer seiner Dienststellen oder Behörden— (i) die vom Antragsteller im Rahmen eines Antrags nach diesem Abschnitt bereitgestellten Informationen für andere Zwecke als zur Entscheidungsfindung über den Antrag, einschließlich einer Entscheidung gemäß Unterabschnitt (a)(3)(B), oder zur Durchsetzung von Absatz (7) verwenden; (ii) eine Veröffentlichung vornehmen, durch die die vom einzelnen Antragsteller bereitgestellten Informationen identifiziert werden können; oder (iii) anderen als den vereidigten Beamten und Mitarbeitern des Ministeriums oder einer Dienststelle oder Behörde oder, bezogen auf bei einer benannten Stelle eingereichte Anträge, dieser benannten Stelle erlauben, einzelne Anträge einzusehen.
Extrahierte Behördliche Passage 4
(B) Bevor ein Ausländer für eine Anpassung des Status nach Absatz (2) berechtigt wird, kann der Generalstaatsanwalt die Anpassung zum dauerhaften Status ablehnen und die Aufhebung des vorübergehenden Aufenthaltsstatus des Ausländers gemäß Absatz (1) anordnen, wenn— (i) der Generalstaatsanwalt überwiegend Beweise dafür findet, dass die Anpassung zum vorübergehenden Aufenthaltsstatus durch Betrug oder vorsätzliche Falschangabe gemäß Abschnitt 1182(a)(6)(C)(i) dieses Titels verursacht wurde, oder (ii) der Ausländer eine Handlung begeht, die (I) den Ausländer als Einwanderer in die Vereinigten Staaten unzulässig macht, außer wie in Unterabschnitt (c)(2) vorgesehen, oder (II) wegen einer Straftat oder von 3 oder mehr Ordnungswidrigkeiten in den Vereinigten Staaten verurteilt wird.
Extrahierte Behördliche Passage 5
(3) Verwendung von Antragsgebühren zur Kompensation von Programmkosten Keine vom Dienst gemäß diesem Unterabschnitt erhobenen Antragsgebühren dürfen vom Dienst zur Kompensation der Kosten des speziellen Legalisierungsprogramms für landwirtschaftliche Arbeiter verwendet werden, bis der Dienst das Programm in Übereinstimmung mit dem gesetzlichen Mandat wie folgt umsetzt: (A) Während des im Unterabschnitt (a)(1)(A) beschriebenen Antragszeitraums kann der Dienst jedem Ausländer, der einen vorläufigen Antrag auf Statusanpassung gemäß Unterabschnitt (a) an einem festgelegten Einreisehafen an der südlichen Landgrenze vorlegt, eine vorübergehende Einreise in die Vereinigten Staaten, eine Arbeitserlaubnis und eine „beschäftigungsgenehmigt“-Bestätigung oder eine andere geeignete Arbeitserlaubnis gewähren.
Extrahierte Behördliche Passage 6
(C) Auslegung (i) Im Allgemeinen Nichts in diesem Absatz darf so ausgelegt werden, dass die Nutzung oder Freigabe von Informationen für Einwanderungszwecke oder Strafverfolgungszwecke eingeschränkt wird, die in Akten oder Unterlagen des Dienstes enthalten sind, welche sich auf einen unter diesem Abschnitt eingereichten Antrag beziehen, mit Ausnahme von Informationen, die von einem Antragsteller im Rahmen des Antrags bereitgestellt wurden, oder anderen Informationen, die aus dem Antrag abgeleitet wurden und nicht aus einer anderen Quelle verfügbar sind.
8 USC 1255a(c)
Gelistet durch: NARA Registry, DoD Registry, Verwandte Befugnisse
Designation-Nachweise
- NARA-Befugniszeile: 8 USC 1255a(c) | Status: Basic | Banner: CUI.
- NARA-Sanktionsfeld: 8 USC 1255a(c)(5)(E).
- DoD-Befugniszeile: 8 USC 1255a(c). DoD führt dieses Zitat für die Kategorie auf; diese DoD-Detailseite zeigt kein separates Basic/Specified-Feld an.
- Verwandter Befugnisnachweis: 8 USC 1255a(c) | Status: Basic | Banner: CUI | Sanktionen: 8 USC 1255a(c)(5)(E)
- Beleg zur verwandten Autorität: DoD führt diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, sofern verfügbar.
- Kontext der Registrierungsbezeichnung: Basic, CUI. Der verlinkte Autoritätstext enthält kategoriebeschreibende oder anwendbarkeitsbezogene Formulierungen, die helfen, festzustellen, wann die Information innerhalb dieser CUI-Kategorie fällt. Der verlinkte Text enthält Sprache zur Offenlegung, zum Zugriffs-, Schutz-, Freigabe-, Verbreitungs- oder Vertriebs-Kontrollmaßnahmen, die für die Handhabung relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Formulierungen zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzung, die Folgen für Misshandlungen betreffen können.
- Die Registrierungsbezeichnung für diese Kategorie ist Basic mit dem Banner CUI.
Extrahierte Bedeutung der Befugnis
- Seite 344 TITEL 8—AUSLÄNDER UND STAATSANGEHÖRIGKEIT § 1255a
- Kontext der Registrierungsbezeichnung: Basic, CUI. Der verlinkte Autoritätstext enthält kategoriebeschreibende oder anwendbarkeitsbezogene Formulierungen, die helfen, festzustellen, wann die Information innerhalb dieser CUI-Kategorie fällt. Der verlinkte Text enthält Sprache zur Offenlegung, zum Zugriffs-, Schutz-, Freigabe-, Verbreitungs- oder Vertriebs-Kontrollmaßnahmen, die für die Handhabung relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Formulierungen zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzung, die Folgen für Misshandlungen betreffen können.
Betriebsbedingungen
- NARA-Kategoriespektrum, das mit dieser Befugnis verwendet wird: Bezieht sich auf Anträge zur Änderung des Einwanderungsstatus.
- DoD-Kategoriespektrum, das mit dieser Befugnis verwendet wird: Bezieht sich auf Anträge zur Änderung des Einwanderungsstatus.
- 8 USC 1255a(c) | Status: Basic | Banner: CUI | Sanktionen: 8 USC 1255a(c)(5)(E)
- DoD listet diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, wenn verfügbar.
- NARA-Registerstatus: Basic. Statuswerte pro Behörde: Basic. Nachweis der NARA-Banner-Markierung: CUI. Die Registernachweise sind hier erhalten; eine detaillierte Analyse des Primärrechts oder der Vorschrift bleibt für diese Kategorie ausstehend.
- Geltungsbereich der NARA-Kategorie: Bezieht sich auf Anträge zur Anpassung des Einwanderungsstatus.
- Extrahierte Befugnisbedingung: L. 99–603, Titel IV, § 404, 6. Nov. 1986, 100 Stat. 3442, stellte Folgendes bereit: „(a) Allgemein.—Der Präsident hat dem Kongress zwei Berichte über das unter Abschnitt 245A des Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes [8 U.S.C. 1255a] eingerichtete Legalisierungsprogramm vorzulegen. „(b) Erster Bericht, der die legalisierten Ausländer beschreibt.— Der erste Bericht, der nicht später als 18 Monate nach Ende des Antragszeitraums für die Anpassung an den rechtmäßigen vorübergehenden Aufenthaltsstatus im Rahmen des Programms vorgelegt werden muss, soll eine Beschreibung der Population enthalten, deren Status im Rahmen des Programms legalisiert wurde, einschließlich— „(1) geografische Herkunft und Art des Eintritts dieser Ausländer in die Vereinigten Staaten, „(2) ihre demografischen Merkmale und „(3) ein allgemeines Profil und Merkmale. „(c) Zweiter Bericht über die Auswirkungen des Legalisierungsprogramms.— Der zweite Bericht, der nicht später als drei Jahre nach Datum der Übermittlung des ersten Berichts vorgelegt werden muss, soll eine Beschreibung enthalten von— „(1) den Auswirkungen des Programms auf staatliche und lokale Regierungen sowie auf die Gesundheits- und medizinischen Bedürfnisse von Einzelpersonen in den verschiedenen Regionen der Vereinigten Staaten, „(2) den Beschäftigungsmustern der legalisierten Bevölkerung und „(3) der Teilnahme legalisierter Ausländer an Sozialdiensten.“ [Funktionen des Präsidenten gemäß Abschnitt 404 von Pub.
- Extrahierte Befugnisbedingung: (b) Aufnahmeprotokoll Wenn nach Rücksprache mit dem Außenminister der Generalstaatsanwalt überzeugt ist, dass der Ausländer zwingende Gründe vorgelegt hat, die sowohl belegen, dass der Ausländer nicht in das Land zurückkehren kann, das durch die Regierung vertreten wird, die den Ausländer oder das Mitglied der unmittelbaren Familie des Ausländers akkreditiert hat, und dass eine Statusanpassung des Ausländers zum Ausländer mit rechtmäßiger dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung im nationalen Interesse wäre, dass der Ausländer eine Person mit gutem Leumund ist, dass er nach dem Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetz [8 U.S.C. 1101 ff.] für eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zulässig ist und dass eine solche Maßnahme dem nationalen Wohlergehen, der Sicherheit oder dem Schutz nicht zuwiderlaufen würde, kann der Generalstaatsanwalt nach eigenem Ermessen die rechtmäßige dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung des Ausländers ab dem Datum des Genehmigungsbeschlusses des Generalstaatsanwalts für den Antrag auf Statusanpassung eintragen.
- Extrahierte Befugnisbedingung: Seite 346 TITEL 8—AUSLÄNDER UND STAATSANGEHÖRIGKEIT § 1255a (A) wenn dem Generalstaatsanwalt erscheint, dass der Ausländer tatsächlich nicht für einen solchen Status berechtigt war; (B) wenn der Ausländer eine Handlung begeht, die (i) den Ausländer als Einwanderer für die Vereinigten Staaten unzulässig macht, außer wie in Unterabschnitt (d)(2) vorgesehen, oder (ii) rechtskräftig wegen einer Straftat oder dreier oder mehrer Ordnungswidrigkeiten in den Vereinigten Staaten verurteilt wird; oder (C) am Ende des 43. Monats nach dem Datum, an dem dem Ausländer ein solcher Status gewährt wurde, es sei denn, der Ausländer hat einen Antrag auf Anpassung eines solchen Status gemäß Absatz (1) gestellt und dieser Antrag wurde nicht abgelehnt.
- Extrahierte Befugnisbedingung: L. 85–316, § 9, 11. Sept. 1957, 71 Stat. 641, regelte die Anpassung des Status bestimmter ansässiger Ausländer zum Status einer Person mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung, die Eintragung der rechtmäßigen dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung durch den Generalstaatsanwalt und die Gewährung des Nicht-Quoten-Status an Ehepartner und Kinder, vor Außerkrafttreten, wirksam 180 Tage nach dem 26. Sept. 1961 durch Pub.
- Extrahierte Befugnisbedingung: Seite 347 TITEL 8—AUSLÄNDER UND STAATSANGEHÖRIGKEIT § 1255a grenzungszwecke oder Strafverfolgungszwecke von Informationen, die in Akten oder Unterlagen des Dienstes enthalten sind und sich auf einen unter diesem Abschnitt eingereichten Antrag beziehen, mit Ausnahme von Informationen, die von einem Antragsteller im Rahmen des Antrags bereitgestellt wurden, oder anderen Informationen, die aus dem Antrag abgeleitet wurden und nicht aus einer anderen Quelle verfügbar sind.
- Extrahierte Befugnisbedingung: (4) Beschränkung des Zugangs zu Informationen Akten und Unterlagen von qualifizierten benannten Stellen, die sich auf die Unterstützung oder Information eines Ausländers im Hinblick auf die Antragstellung nach diesem Abschnitt beziehen, sind vertraulich, und der Generalstaatsanwalt und der Dienst haben ohne Zustimmung des Ausländers keinen Zugriff auf solche Akten oder Unterlagen.
- Extrahierte Befugnisbedingung: Nach Genehmigung eines solchen Antrags auf Statusanpassung hat der Generalstaatsanwalt eine Aufzeichnung über die Einreise des Ausländers zum permanenten Aufenthalt ab einem Datum zu erstellen, das dreißig Monate vor der Einreichung eines solchen Antrags oder dem Datum seiner letzten Einreise in die Vereinigten Staaten liegt, je nachdem, welches Datum später ist.
Schutz- und Weitergabekontrollen
- NARA Registry Kontrollnachweis: Status Basic; Banner-Markierung CUI.
- Nara Basis oder Spezifiert: Basis
- Nara-Behördungszeilen: 8 USC 1160(b) | Status: Basis | Banner: CUI | Sanktionen: 8 USC 1160(b)(6)(D) || 8 USC 1255a(c) | Status: Basis | Banner: CUI | Sanktionen: 8 USC 1255a(c)(5)(E)
- Nara-Banner-Markierungen: CUI
- Nara-Sanktionen: 8 USC 1160(b)(6)(D) || 8 USC 1255a(c)(5)(E)
- Keine vom DoD vorgeschriebene Verbreitungskontrolle auf der Registrierungsseite aufgelistet. Genehmigte begrenzte Verbreitungskontrollen nur anwenden, wenn sie von der designierenden Behörde oder der geltenden Autorität verlangt oder erlaubt werden.
- Verwenden Sie zunächst die Registry-Aussagen, NARA-Autoritätszeilen, DoD-Autoritäten, DoD-Richtlinien, Warnhinweise, erforderliche Verbreitungskontrollen und Beispiele. Wenn die zitierte Autorität keine Handhabungsdetails spezifiziert, gelten CUI Basic-Schutzmaßnahmen und Verbreitungsregeln, sofern sie nicht mit der Autorität oder agenturenspezifischen Kontrollen in Konflikt stehen.
- Extrahierte Befugnissteuerung: Seite 346 TITEL 8—AUSLÄNDER UND STAATSANGEHÖRIGKEIT § 1255a (A) wenn dem Generalstaatsanwalt erscheint, dass der Ausländer tatsächlich nicht für einen solchen Status berechtigt war; (B) wenn der Ausländer eine Handlung begeht, die (i) den Ausländer als Einwanderer für die Vereinigten Staaten unzulässig macht, außer wie in Unterabschnitt (d)(2) vorgesehen, oder (ii) rechtskräftig wegen einer Straftat oder dreier oder mehrer Ordnungswidrigkeiten in den Vereinigten Staaten verurteilt wird; oder (C) am Ende des 43. Monats nach dem Datum, an dem dem Ausländer ein solcher Status gewährt wurde, es sei denn, der Ausländer hat einen Antrag auf Anpassung eines solchen Status gemäß Absatz (1) gestellt und dieser Antrag wurde nicht abgelehnt.
- Extrahierte Befugnissteuerung: (5) Vertraulichkeit der Informationen (A) Im Allgemeinen Sofern in diesem Absatz nichts anderes vorgesehen ist, dürfen weder der Generalstaatsanwalt noch andere Beamte oder Mitarbeiter des Justizministeriums oder deren Behörden oder Ämter— (i) die vom Antragsteller im Rahmen eines Antrags nach diesem Abschnitt bereitgestellten Informationen für andere Zwecke als die Entscheidung über den Antrag, die Durchsetzung von Absatz (6) oder die Erstellung von Berichten an den Kongress gemäß Abschnitt 404 des Immigration Reform and Control Act von 1986 verwenden; (ii) Veröffentlichungen machen, durch die die Informationen eines bestimmten Antragstellers identifizierbar sind; oder (iii) anderen als vereidigten Beamten und Mitarbeitern des Ministeriums oder der Behörde oder, bei Anträgen bei einer benannten Stelle, dieser benannten Stelle, erlauben, einzelne Anträge einzusehen.
- Extrahierte Befugnissteuerung: Statusanpassung bestimmter Einreisender vor dem 1. Januar 1982 zum Status einer Person mit rechtmäßiger Aufenthaltsgenehmigung (a) Vorübergehender Aufenthaltsstatus Der Generalstaatsanwalt hat den Status eines Ausländers auf den eines Ausländers mit rechtmäßiger vorübergehender Aufenthaltsgenehmigung anzupassen, wenn der Ausländer die folgenden Voraussetzungen erfüllt: (1) Rechtzeitiger Antrag (A) Während der Antragsfrist Sofern nicht in Unterabsatz (B) vorgesehen, muss der Ausländer den Antrag auf eine solche Anpassung während des 12-Monats-Zeitraums stellen, der an einem vom Generalstaatsanwalt festgelegten Datum beginnt (spätestens 180 Tage nach dem 6. November 1986).
- Extrahierte Befugnissteuerung: (f) Verwaltungs- und gerichtliche Überprüfung (1) Verwaltungs- und gerichtliche Überprüfung Über eine Entscheidung hinsichtlich eines Antrags auf Statusanpassung nach diesem Abschnitt darf keine Verwaltungen oder gerichtliche Überprüfung erfolgen, außer gemäß diesem Unterabschnitt.
- Extrahierte Befugnisregelung: L. 100–204, Titel IX, § 902, 22. Dez. 1987, 101 Stat. 1400, stellte fest: „(a) STATUSANPASSUNG.—Der Status eines Ausländers, der Staatsangehöriger eines fremden Landes ist, dessen Staatsangehörige aufgrund einer Feststellung der Nationalitätsgruppe vom Generalstaatsanwalt jederzeit während des 5-Jahres-Zeitraums, der am 1. November 1987 endet, 'erweiterte freiwillige Ausreise' gewährt wurden (oder weiterhin gewährt wurden), wird vom Generalstaatsanwalt auf den eines rechtmäßig für einen vorübergehenden Aufenthalt zugelassenen Ausländers angepasst, wenn der Ausländer— „(1) einen solchen Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes [22. Dez. 1987] stellt; „(2) nachweist, dass (A) der Ausländer vor dem 21. Juli 1984 in die Vereinigten Staaten eingereist ist und (B) seit diesem Datum bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes durchgehend in den Vereinigten Staaten wohnhaft war; „(3) eine ununterbrochene körperliche Anwesenheit in den Vereinigten Staaten nachweist (außer kurzen, beiläufigen und unschuldigen Abwesenheiten) seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes; „(4) im Falle eines Ausländers, der vor dem 21. Juli 1984 als Nicht-Einwanderer in die Vereinigten Staaten eingereist ist, nachweist, dass (A) die genehmigte Aufenthaltsdauer als Nicht-Einwanderer spätestens sechs Monate nach diesem Datum durch Zeitablauf abgelaufen war oder (B) der Ausländer vor dem 21. Juli 1984 Asyl beantragt hat;...
- Extrahierte Befugnisregelung: L. 104–208, § 384(d)(1), ersetzte „Jeder, der Informationen verwendet, veröffentlicht oder deren Einsichtnahme in Verletzung dieses Absatzes gestattet, ist entsprechenden disziplinarischen Maßnahmen und einer zivilrechtlichen Geldstrafe von nicht mehr als 5.000 $ pro Verstoß unterworfen.“ anstelle von „Jeder, der Informationen verwendet, veröffentlicht oder deren Einsichtnahme in Verletzung dieses Absatzes gestattet, wird gemäß Titel 18 mit Geldstrafe belegt oder mit Freiheitsstrafe von nicht mehr als fünf Jahren bestraft oder beides.“ in den Schlussbestimmungen.
- Extrahierte Befugnisregelung: (6) Strafen für falsche Angaben in Anträgen Wer einen Antrag auf Statusanpassung nach diesem Abschnitt stellt und wissentlich und willentlich eine wesentliche Tatsache falsch angibt, falsch darstellt, verschweigt oder vertuscht oder falsche, erfundene oder betrügerische Angaben macht oder darstellt oder ein falsches Schriftstück oder Dokument verwendet, von dem er weiß, dass es falsche, erfundene oder betrügerische Angaben oder Einträge enthält, wird gemäß Titel 18 mit Geldstrafe belegt oder mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft oder beides.
Auszüge aus der Befugnis
Relevantester extrahierter behördlicher Textpassus
Seite 346 TITEL 8—AUSLÄNDER UND STAATSANGEHÖRIGKEIT § 1255a (A) wenn dem Generalstaatsanwalt erscheint, dass der Ausländer tatsächlich nicht für diesen Status berechtigt war; (B) wenn der Ausländer eine Handlung begeht, die (i) ihn als Einwanderer in die Vereinigten Staaten unannehmbar macht, außer wie in Unterabschnitt (d)(2) vorgesehen, oder (ii) wegen einer Straftat ersten Grades verurteilt wird oder wegen drei oder mehr Ordnungswidrigkeiten, die in den Vereinigten Staaten begangen wurden; oder (C) am Ende des 43. Monats, beginnend nach dem Datum der Gewährung dieses Status, es sei denn, der Ausländer hat einen Antrag auf Anpassung dieses Status gemäß Absatz (1) gestellt und dieser Antrag wurde nicht abgelehnt.
Extrahierte Behördliche Passage 2
(5) Vertraulichkeit von Informationen (A) Im Allgemeinen Sofern in diesem Absatz nicht anders vorgesehen, dürfen weder der Generalstaatsanwalt noch ein anderer Beamter oder Angestellter des Justizministeriums oder einer Behörde oder Dienststelle desselben— (i) die vom Antragsteller im Rahmen eines Antrags nach diesem Abschnitt bereitgestellten Informationen für andere Zwecke als die Entscheidung über den Antrag, zur Durchsetzung von Absatz (6) oder zur Erstellung von Berichten für den Kongress gemäß Abschnitt 404 des Immigration Reform and Control Act von 1986 verwenden; (ii) Veröffentlichungen herausgeben, durch die die Informationen eines bestimmten Antragstellers identifizierbar sind; oder (iii) anderen als den vereidigten Beamten und Angestellten des Ministeriums oder der Behörde oder Dienststelle oder, in Bezug auf Anträge bei einer benannten Stelle, dieser benannten Stelle erlauben, einzelne Anträge einzusehen.
Extrahierte Behördliche Passage 3
Statusanpassung bestimmter Einwanderer vor dem 1. Januar 1982 auf den eines für den rechtmäßigen Aufenthalt zugelassenen Personen (a) Status als vorübergehend Aufgenommener Der Generalstaatsanwalt passt den Status eines Ausländers auf den eines rechtmäßig für einen vorübergehenden Aufenthalt zugelassenen Ausländers an, wenn der Ausländer folgende Anforderungen erfüllt: (1) Rechtzeitige Antragstellung (A) Innerhalb des Antragszeitraums Sofern nicht in Unterabsatz (B) vorgesehen, muss der Ausländer diesen Antrag während des 12-Monats-Zeitraums stellen, der an einem vom Generalstaatsanwalt bestimmten Datum (spätestens 180 Tage nach dem 6. November 1986) beginnt.
Extrahierte Behördliche Passage 4
(f) Überprüfung durch Verwaltung und Gericht (1) Verwaltungstechnische und gerichtliche Überprüfung Eine Überprüfung einer Entscheidung über einen Antrag auf Statusanpassung nach diesem Abschnitt ist nur in Übereinstimmung mit diesem Unterabschnitt zulässig.
Extrahierte Behördliche Passage 5
L. 100–204, Titel IX, § 902, 22. Dez. 1987, 101 Stat. 1400, stellte fest: „(a) STATUSANPASSUNG.—Der Status eines Ausländers, der Staatsangehöriger eines fremden Landes ist, dessen Staatsangehörige aufgrund einer Feststellung der Nationalitätsgruppe vom Generalstaatsanwalt jederzeit während des 5-Jahres-Zeitraums, der am 1. November 1987 endet, 'erweiterte freiwillige Ausreise' gewährt wurden (oder weiterhin gewährt wurden), wird vom Generalstaatsanwalt auf den eines rechtmäßig für einen vorübergehenden Aufenthalt zugelassenen Ausländers angepasst, wenn der Ausländer— „(1) einen solchen Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes [22. Dez. 1987] stellt; „(2) nachweist, dass (A) der Ausländer vor dem 21. Juli 1984 in die Vereinigten Staaten eingereist ist und (B) seit diesem Datum bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes durchgehend in den Vereinigten Staaten wohnhaft war; „(3) eine ununterbrochene körperliche Anwesenheit in den Vereinigten Staaten nachweist (außer kurzen, beiläufigen und unschuldigen Abwesenheiten) seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes; „(4) im Falle eines Ausländers, der vor dem 21. Juli 1984 als Nicht-Einwanderer in die Vereinigten Staaten eingereist ist, nachweist, dass (A) die genehmigte Aufenthaltsdauer als Nicht-Einwanderer spätestens sechs Monate nach diesem Datum durch Zeitablauf abgelaufen war oder (B) der Ausländer vor dem 21. Juli 1984 Asyl beantragt hat;...
Extrahierte Behördliche Passage 6
L. 99–603, Titel IV, § 404, 6. Nov. 1986, 100 Stat. 3442, stellte fest: „(a) ALLGEMEIN.—Der Präsident hat dem Kongress zwei Berichte über das unter Abschnitt 245A des Immigration and Nationality Act [8 U.S.C. 1255a] eingerichtete Legalisierungsprogramm vorzulegen. „(b) ERSTER BERICHT ÜBER LEGALISIERTE AUSLÄNDER.—Der erste Bericht, der nicht später als 18 Monate nach Ende des Antragszeitraums für die Anpassung auf den Status des rechtmäßigen vorübergehenden Aufenthalts übermittelt wird, soll eine Beschreibung der Bevölkerungsgruppe enthalten, deren Status im Rahmen des Programms legalisiert wird, einschließlich— „(1) geografischer Herkunft und Art der Einreise dieser Ausländer in die Vereinigten Staaten, „(2) ihrer demografischen Merkmale, und „(3) eines allgemeinen Profils und der Charakteristika. „(c) ZWEITER BERICHT ÜBER DIE AUSWIRKUNGEN DES LEGALISIERUNGSPROGRAMMS.—Der zweite Bericht, der nicht später als drei Jahre nach dem Datum der Übermittlung des ersten Berichts übermittelt wird, soll eine Beschreibung enthalten über— „(1) die Auswirkungen des Programms auf bundesstaatliche und lokale Regierungen sowie auf die Gesundheits- und medizinischen Bedürfnisse von Personen in den verschiedenen Regionen der Vereinigten Staaten, „(2) die Beschäftigungsmuster der legalisierten Bevölkerung, und „(3) die Teilnahme legalisierter Ausländer an Sozialdienstprogrammen.“ [Funktionen des Präsidenten nach Abschnitt 404 des Gesetzes]