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Proprietary Postal

Bezüglich oder in Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb der United States Postal Service.

Registry-StatusNARA und DoD
KennzeichnungPOST
Organisatorische IndexgruppeGeschützte Geschäftsinformationen
Aktualisiert2026-05-15

Diese Seite stellt extrahierte CUI-Registry- und Befugnisanalyse als crawlbaren Text bereit. Der interaktive Explorer bleibt der operative Arbeitsbereich zum Filtern, Vergleichen und Lernen mit dem Sprachagenten.

Registry-Vergleich

Feld NARA Registry DoD Registry
Kategoriebeschreibung Bezüglich oder in Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb der United States Postal Service. Informationen, die sich auf oder in Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb der United States Postal Service beziehen.
Kategoriekennzeichnung POST POST
Banner-Kennzeichnung CUI Kein entsprechendes Feld
Basic oder Specified Basic Kein entsprechendes Feld
Befugnisse 39 USC 410(c)(2), 39 USC 3652(f), 39 USC 3654(f) 39 USC 410(c)(2), 39 USC 3652(f), 39 USC 3654(f)
Anwendbare DoD-Richtlinien Kein entsprechendes Feld Keine gelistet
Erforderlicher Warnhinweis Kein entsprechendes Feld Keine gelistet
Erforderliche Weitergabekontrolle CUI Keine gelistet
Beispiele Kein entsprechendes Feld Informationen, die für die Nutzung im Zusammenhang mit der Aushandlung von Tarifverträgen vorbereitet wurden, kommerzielle Informationen, einschließlich Geschäftsgeheimnisse, unabhängig davon, ob sie von einer Person außerhalb der Postal Service erhalten wurden, die nach anerkannten Geschäftspraktiken nicht öffentlich bekannt gegeben werden – Name oder Adresse, früher oder gegenwärtig, eines Postkunden, Protokolle oder während Verhandlungssitzungen angefertigte Notizen gemäß diesem Kapitel, Berichte und Memoranden von Beratern oder unabhängigen Auftragnehmern, außer soweit diese offenlegungspflichtig wären, wenn sie innerhalb der Postal Service erstellt worden wären, Ermittlungsakten, unabhängig davon, ob sie als abgeschlossen gelten, die für Strafverfolgungszwecke zusammengestellt wurden, außer soweit sie nach Gesetz einer anderen Partei als der Postal Service zugänglich sind.
Registry-Datum May 13, 2025 2026-05-15

Befugnisanalyse

Titel der Befugnis
Registry-Autoritätsbelege zusammengetragen; Primär-Autoritätstextanalyse steht noch aus
Befugnisse
Multiple registry authorities
Aktualität der Quelle
Letzte NARA-Überprüfung: 13. Mai 2025 | DoD-Detaileinblick: 15. Mai 2026
Wie die Befugnis wirkt
NARA-Registerstatus: Basic. Statuswerte pro Behörde: Basic. Nachweis der NARA-Banner-Markierung: CUI. Die Registernachweise sind hier erhalten; eine detaillierte Analyse des Primärrechts oder der Vorschrift bleibt für diese Kategorie ausstehend.

Auslösebedingungen

  • NARA-Kategoriescope: Bezüglich oder in Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb der United States Postal Service.
  • DoD-Kategoriescope: Informationen, die sich auf den Geschäftsbetrieb der United States Postal Service beziehen oder mit ihm zusammenhängen.

Erfasste Informationen

  • Informationen, die für die Nutzung im Zusammenhang mit der Aushandlung von Tarifverträgen vorbereitet wurden
  • Informationen kommerzieller Art, einschließlich Geschäftsgeheimnisse, unabhängig davon, ob sie von einer Person außerhalb der Postal Service erhalten wurden, die nach anerkannten Geschäftspraktiken nicht öffentlich bekannt gegeben werden – Name oder Adresse, früher oder gegenwärtig, eines Postkunden
  • Protokolle oder während Verhandlungssitzungen angefertigte Notizen, die gemäß diesem Kapitel durchgeführt wurden
  • Berichte und Memoranden von Beratern oder unabhängigen Auftragnehmern, außer soweit diese offenlegungspflichtig wären, wenn sie innerhalb der Postal Service erstellt worden wären
  • Ermittlungsakten, unabhängig davon, ob sie als abgeschlossen gelten, die für Strafverfolgungszwecke zusammengestellt wurden, außer soweit sie nach Gesetz einer anderen Partei als der Postal Service zugänglich sind
  • Registry-beschriebene Informationen: Bezüglich oder in Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb der United States Postal Service.
  • DoD-beschriebene Informationen: Informationen, die sich auf oder in Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb der United States Postal Service beziehen.

Spezifizierte Kontrollen

Nara Basic oder Specified
Basis
Nara Autoritätszeilen
39 USC 410(c)(2) | Status: Basis | Banner: CUI || 39 USC 3652(f) | Status: Basis | Banner: CUI || 39 USC 3654(f) | Status: Basis | Banner: CUI
Nara Banner-Markierungen
CUI

Schutz- und Weitergabekontrollen

NARA Registry
CUI
DoD Registry
Keine gelistet
Befugnisanalyse
Keine vom DoD vorgeschriebene Verbreitungskontrolle auf der Registrierungsseite aufgelistet. Genehmigte begrenzte Verbreitungskontrollen nur anwenden, wenn sie von der designierenden Behörde oder der geltenden Autorität verlangt oder erlaubt werden.
Basic oder Specified
Verwenden Sie zunächst die Registry-Aussagen, NARA-Autoritätszeilen, DoD-Autoritäten, DoD-Richtlinien, Warnhinweise, erforderliche Verbreitungskontrollen und Beispiele. Wenn die zitierte Autorität keine Handhabungsdetails spezifiziert, gelten CUI Basic-Schutzmaßnahmen und Verbreitungsregeln, sofern sie nicht mit der Autorität oder agenturenspezifischen Kontrollen in Konflikt stehen.

Verwandte Befugnisse

Details je Befugnis

39 USC 410(c)(2)

Gelistet durch: NARA Registry, DoD Registry, Verwandte Befugnisse

Designation-Nachweise

  • NARA-Befugniszeile: 39 USC 410(c)(2) | Status: Basic | Banner: CUI.
  • DoD-Befugniszeile: 39 USC 410(c)(2). DoD führt diese Zitierung für die Kategorie auf; diese DoD-Detailseite zeigt kein separates Feld für Basic/Specified an.
  • Nachweis der zugehörigen Befugnis: 39 USC 410(c)(2) | Status: Basic | Banner: CUI
  • Beleg zur verwandten Autorität: DoD führt diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, sofern verfügbar.
  • Kontext der Registrierungsbezeichnung: Basic, CUI. Der verlinkte Autoritätstext enthält kategoriebeschreibende oder anwendbarkeitsbezogene Formulierungen, die helfen, festzustellen, wann die Information innerhalb dieser CUI-Kategorie fällt. Der verlinkte Text enthält Sprache zur Offenlegung, zum Zugriffs-, Schutz-, Freigabe-, Verbreitungs- oder Vertriebs-Kontrollmaßnahmen, die für die Handhabung relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Formulierungen zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzung, die Folgen für Misshandlungen betreffen können.
  • Die Registrierungsbezeichnung für diese Kategorie ist Basic mit dem Banner CUI.

Extrahierte Bedeutung der Befugnis

  • Seite 21 TITEL 39 – POSTAL SERVICE § 410
  • Kontext der Registrierungsbezeichnung: Basic, CUI. Der verlinkte Autoritätstext enthält kategoriebeschreibende oder anwendbarkeitsbezogene Formulierungen, die helfen, festzustellen, wann die Information innerhalb dieser CUI-Kategorie fällt. Der verlinkte Text enthält Sprache zur Offenlegung, zum Zugriffs-, Schutz-, Freigabe-, Verbreitungs- oder Vertriebs-Kontrollmaßnahmen, die für die Handhabung relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Formulierungen zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzung, die Folgen für Misshandlungen betreffen können.

Betriebsbedingungen

  • NARA-Kategorie Geltungsbereich verwendet mit dieser Befugnis: Betreffend oder im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb des United States Postal Service.
  • DoD-Kategorie Geltungsbereich verwendet mit dieser Befugnis: Informationen, die den Geschäftsbetrieb des United States Postal Service betreffen oder damit zusammenhängen.
  • 39 USC 410(c)(2) | Status: Basic | Banner: CUI
  • DoD listet diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, wenn verfügbar.
  • NARA-Registerstatus: Basic. Statuswerte pro Behörde: Basic. Nachweis der NARA-Banner-Markierung: CUI. Die Registernachweise sind hier erhalten; eine detaillierte Analyse des Primärrechts oder der Vorschrift bleibt für diese Kategorie ausstehend.
  • NARA-Kategoriescope: Bezüglich oder in Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb der United States Postal Service.
  • DoD-Kategoriescope: Informationen, die sich auf den Geschäftsbetrieb der United States Postal Service beziehen oder mit ihm zusammenhängen.
  • Extrahierte Befugnisbedingung: (b) Die folgenden Bestimmungen gelten für den Postal Service: (1) Abschnitt 552 (öffentliche Informationen), Abschnitt 552a (Akten über Personen), Abschnitt 552b (öffentliche Sitzungen), Abschnitt 3102 (Beschäftigung von persönlichen Assistenten für blinde, gehörlose oder anderweitig behinderte Mitarbeiter), Abschnitt 3110 (Beschränkungen bei der Beschäftigung von Verwandten), Abschnitt 3333 sowie die Kapitel 72 (Antidiskriminierung; Recht, den Kongress zu petitionieren) und 73 (Eignung, Sicherheit und Verhalten von Mitarbeitern), Abschnitt 5520 (Einbehaltung von städtischen Einkommens- oder Beschäftigungssteuern) und Abschnitt 5532 1 (Doppelbezahlung) von Titel 5, außer dass keine Verordnung, die unter diesen Kapiteln oder Abschnitten erlassen wird, für den Postal Service gilt, sofern sie nicht ausdrücklich anwendbar gemacht wurde; (2) alle Bestimmungen von Titel 18, die den Postal Service, die Postsendungen sowie Beamte oder Mitarbeiter der Regierung der Vereinigten Staaten betreffen; (3) Abschnitt 107 von Titel 20 (bekannt als Randolph-Sheppard Act, betreffend Verkaufsautomaten, die von Blinden betrieben werden); (4) die folgenden Bestimmungen von Titel 40: (A) Abschnitte 3114–3116, 3118, 3131, 3133, und 3141–3147; und (B) Kapitel 37 und 173; (5) Kapitel 65 und 67 von Titel 41; (6) Abschnitte 2000d, 2000d–1 bis 2000d–4 von Titel 42 (Titel VI, das Bürgerrechtsgesetz von 1964); (7) Abschnitt 19 des Occupational Safety and Health Act von 1970 (29 U.S.C.
  • Extrahierte Befugnisbedingung: (c) Absatz (b)(1) dieses Abschnitts verpflichtet nicht zur Offenlegung von— (1) dem Namen oder der Adresse, früher oder gegenwärtig, eines Postkunden; (2) Informationen geschäftlicher Art, einschließlich Geschäftsgeheimnissen, unabhängig davon, ob sie von einer Person außerhalb des Postal Service erhalten wurden, die gemäß guter Geschäftspraxis nicht öffentlich offen gelegt würden; (3) Informationen, die für Verhandlungen von Tarifverträgen unter Kapitel 12 dieses Titels oder Protokolle oder Notizen, die während Verhandlungsrunden unter diesem Kapitel geführt wurden, aufbereitet wurden; (4) Informationen, die für Verfahren unter Kapitel 36 dieses Titels aufbereitet wurden; (5) Berichte und Memoranden von Beratern oder unabhängigen Auftragnehmern, außer soweit diese offengelegt werden müssten, wenn sie innerhalb des Postal Service erstellt worden wären; und (6) Ermittlungsakten, unabhängig davon, ob sie als abgeschlossen gelten oder nicht, die für die Strafverfolgung erstellt wurden, außer im gesetzlich zulässigen Umfang gegenüber einer anderen Partei als dem Postal Service.
  • Extrahierte Befugnisbedingung: L. 109–435, Titel VI, § 604(f), 20. Dez. 2006, 120 Stat. 3242, bestimmte Folgendes: „Die durch dieses Gesetz vorgenommenen Änderungen [Einführung der Abschnitte 5520a und 7321 bis 7326 von Titel 5, Government Organization and Employees, und Abschnitt 610 von Titel 18, Crimes and Criminal Procedure, Änderungen dieses Abschnitts, der Abschnitte 1216, 2302, 3302 und 3303 von Titel 5, der Abschnitte 602 und 603 von Titel 18 sowie der Abschnitte 1973d und 9904 von Titel 42, The Public Health and Welfare, und der Wegfall der früheren Abschnitte 7321 bis 7328 von Titel 5] (außer den Änderungen durch Abschnitt 8 [Änderungen der Abschnitte 2302 und 3303 von Titel 5]) und alle daraus resultierenden Verordnungen gelten für Mitarbeiter des United States Postal Service und der Postal Regulatory Commission gemäß den Abschnitten 410(b) und 3604(e) [nun 504(e)] von Titel 39, United States Code.“ § 411.
  • Extrahierte Befugnisbedingung: Anwendung anderer Gesetze (a) Abgesehen von den Bestimmungen des Absatzes (b) dieses Abschnitts und soweit in diesem Titel nicht anders geregelt oder solche Gesetze weiterhin als Regeln oder Verordnungen des Postal Service in Kraft sind, gilt kein Bundesgesetz, das sich mit öffentlichen oder Bundesverträgen, Eigentum, Werken, Beamten, Mitarbeitern, Haushalten oder Finanzmitteln befasst, einschließlich der Bestimmungen der Kapitel 5 und 7 von Titel 5, für die Ausübung der Befugnisse des Postal Service.

Schutz- und Weitergabekontrollen

  • NARA Registry Kontrollnachweis: Status Basic; Banner-Markierung CUI.
  • Nara Basis oder Spezifiert: Basis
  • Nara-Autoritätszeilen: 39 USC 410(c)(2) | Status: Basic | Banner: CUI || 39 USC 3652(f) | Status: Basic | Banner: CUI || 39 USC 3654(f) | Status: Basic | Banner: CUI
  • Nara-Banner-Markierungen: CUI
  • Keine vom DoD vorgeschriebene Verbreitungskontrolle auf der Registrierungsseite aufgelistet. Genehmigte begrenzte Verbreitungskontrollen nur anwenden, wenn sie von der designierenden Behörde oder der geltenden Autorität verlangt oder erlaubt werden.
  • Verwenden Sie zunächst die Registry-Aussagen, NARA-Autoritätszeilen, DoD-Autoritäten, DoD-Richtlinien, Warnhinweise, erforderliche Verbreitungskontrollen und Beispiele. Wenn die zitierte Autorität keine Handhabungsdetails spezifiziert, gelten CUI Basic-Schutzmaßnahmen und Verbreitungsregeln, sofern sie nicht mit der Autorität oder agenturenspezifischen Kontrollen in Konflikt stehen.
  • Extrahierte Befugnissteuerung: (b) Die folgenden Bestimmungen gelten für den Postal Service: (1) Abschnitt 552 (öffentliche Informationen), Abschnitt 552a (Akten über Personen), Abschnitt 552b (öffentliche Sitzungen), Abschnitt 3102 (Beschäftigung von persönlichen Assistenten für blinde, gehörlose oder anderweitig behinderte Mitarbeiter), Abschnitt 3110 (Beschränkungen bei der Beschäftigung von Verwandten), Abschnitt 3333 sowie die Kapitel 72 (Antidiskriminierung; Recht, den Kongress zu petitionieren) und 73 (Eignung, Sicherheit und Verhalten von Mitarbeitern), Abschnitt 5520 (Einbehaltung von städtischen Einkommens- oder Beschäftigungssteuern) und Abschnitt 5532 1 (Doppelbezahlung) von Titel 5, außer dass keine Verordnung, die unter diesen Kapiteln oder Abschnitten erlassen wird, für den Postal Service gilt, sofern sie nicht ausdrücklich anwendbar gemacht wurde; (2) alle Bestimmungen von Titel 18, die den Postal Service, die Postsendungen sowie Beamte oder Mitarbeiter der Regierung der Vereinigten Staaten betreffen; (3) Abschnitt 107 von Titel 20 (bekannt als Randolph-Sheppard Act, betreffend Verkaufsautomaten, die von Blinden betrieben werden); (4) die folgenden Bestimmungen von Titel 40: (A) Abschnitte 3114–3116, 3118, 3131, 3133, und 3141–3147; und (B) Kapitel 37 und 173; (5) Kapitel 65 und 67 von Titel 41; (6) Abschnitte 2000d, 2000d–1 bis 2000d–4 von Titel 42 (Titel VI, das Bürgerrechtsgesetz von 1964); (7) Abschnitt 19 des Occupational Safety and Health Act von 1970 (29 U.S.C.
  • Extrahierte Befugnissteuerung: L. 109–435, Titel VI, § 604(f), 20. Dez. 2006, 120 Stat. 3242, bestimmte Folgendes: „Die durch dieses Gesetz vorgenommenen Änderungen [Einführung der Abschnitte 5520a und 7321 bis 7326 von Titel 5, Government Organization and Employees, und Abschnitt 610 von Titel 18, Crimes and Criminal Procedure, Änderungen dieses Abschnitts, der Abschnitte 1216, 2302, 3302 und 3303 von Titel 5, der Abschnitte 602 und 603 von Titel 18 sowie der Abschnitte 1973d und 9904 von Titel 42, The Public Health and Welfare, und der Wegfall der früheren Abschnitte 7321 bis 7328 von Titel 5] (außer den Änderungen durch Abschnitt 8 [Änderungen der Abschnitte 2302 und 3303 von Titel 5]) und alle daraus resultierenden Verordnungen gelten für Mitarbeiter des United States Postal Service und der Postal Regulatory Commission gemäß den Abschnitten 410(b) und 3604(e) [nun 504(e)] von Titel 39, United States Code.“ § 411.
  • Extrahierte Befugnissteuerung: Anwendung anderer Gesetze (a) Abgesehen von den Bestimmungen des Absatzes (b) dieses Abschnitts und soweit in diesem Titel nicht anders geregelt oder solche Gesetze weiterhin als Regeln oder Verordnungen des Postal Service in Kraft sind, gilt kein Bundesgesetz, das sich mit öffentlichen oder Bundesverträgen, Eigentum, Werken, Beamten, Mitarbeitern, Haushalten oder Finanzmitteln befasst, einschließlich der Bestimmungen der Kapitel 5 und 7 von Titel 5, für die Ausübung der Befugnisse des Postal Service.
  • Extrahierte Befugnissteuerung: (c) Absatz (b)(1) dieses Abschnitts verpflichtet nicht zur Offenlegung von— (1) dem Namen oder der Adresse, früher oder gegenwärtig, eines Postkunden; (2) Informationen geschäftlicher Art, einschließlich Geschäftsgeheimnissen, unabhängig davon, ob sie von einer Person außerhalb des Postal Service erhalten wurden, die gemäß guter Geschäftspraxis nicht öffentlich offen gelegt würden; (3) Informationen, die für Verhandlungen von Tarifverträgen unter Kapitel 12 dieses Titels oder Protokolle oder Notizen, die während Verhandlungsrunden unter diesem Kapitel geführt wurden, aufbereitet wurden; (4) Informationen, die für Verfahren unter Kapitel 36 dieses Titels aufbereitet wurden; (5) Berichte und Memoranden von Beratern oder unabhängigen Auftragnehmern, außer soweit diese offengelegt werden müssten, wenn sie innerhalb des Postal Service erstellt worden wären; und (6) Ermittlungsakten, unabhängig davon, ob sie als abgeschlossen gelten oder nicht, die für die Strafverfolgung erstellt wurden, außer im gesetzlich zulässigen Umfang gegenüber einer anderen Partei als dem Postal Service.
  • Extrahierte Befugnissteuerung: Zusammenarbeit mit anderen Regierungsbehörden Exekutivbehörden im Sinne von Abschnitt 105 von Titel 5 und die Government Publishing Office sind befugt, dem Postal Service Eigentum zu liefern, sowohl bewegliches als auch unbewegliches Eigentum, sowie persönliche und nichtpersönliche Dienstleistungen, und der Postal Service ist befugt, diesen Eigentum und Dienstleistungen bereitzustellen.

Auszüge aus der Befugnis

Relevantester extrahierter behördlicher Textpassus

(b) Die folgenden Bestimmungen gelten für den Postal Service: (1) Abschnitt 552 (öffentliche Informationen), Abschnitt 552a (Akten über Personen), Abschnitt 552b (öffentliche Sitzungen), Abschnitt 3102 (Beschäftigung von persönlichen Assistenten für blinde, gehörlose oder anderweitig behinderte Mitarbeiter), Abschnitt 3110 (Beschränkungen bei der Beschäftigung von Verwandten), Abschnitt 3333 sowie die Kapitel 72 (Antidiskriminierung; Recht, den Kongress zu petitionieren) und 73 (Eignung, Sicherheit und Verhalten von Mitarbeitern), Abschnitt 5520 (Einbehaltung von städtischen Einkommens- oder Beschäftigungssteuern) und Abschnitt 5532 1 (Doppelbezahlung) von Titel 5, außer dass keine Verordnung, die unter diesen Kapiteln oder Abschnitten erlassen wird, für den Postal Service gilt, sofern sie nicht ausdrücklich anwendbar gemacht wurde; (2) alle Bestimmungen von Titel 18, die den Postal Service, die Postsendungen sowie Beamte oder Mitarbeiter der Regierung der Vereinigten Staaten betreffen; (3) Abschnitt 107 von Titel 20 (bekannt als Randolph-Sheppard Act, betreffend Verkaufsautomaten, die von Blinden betrieben werden); (4) die folgenden Bestimmungen von Titel 40: (A) Abschnitte 3114–3116, 3118, 3131, 3133, und 3141–3147; und (B) Kapitel 37 und 173; (5) Kapitel 65 und 67 von Titel 41; (6) Abschnitte 2000d, 2000d–1 bis 2000d–4 von Titel 42 (Titel VI, das Bürgerrechtsgesetz von 1964); (7) Abschnitt 19 des Occupational Safety and Health Act von 1970 (29 U.S.C.

Extrahierte Behördliche Passage 2

L. 109–435, Titel VI, § 604(f), 20. Dezember 2006, 120 Stat. 3242, stellte fest: „Die durch dieses Gesetz vorgenommenen Änderungen [Erlass der Abschnitte 5520a und 7321 bis 7326 von Titel 5, Government Organization and Employees, und Abschnitt 610 von Titel 18, Crimes and Criminal Procedure, Änderung dieses Abschnitts, der Abschnitte 1216, 2302, 3302 und 3303 von Titel 5, der Abschnitte 602 und 603 von Titel 18 sowie der Abschnitte 1973d und 9904 von Titel 42, The Public Health and Welfare, und Wegfall der früheren Abschnitte 7321 bis 7328 von Titel 5] (mit Ausnahme der durch Abschnitt 8 vorgenommene Änderungen [Änderung der Abschnitte 2302 und 3303 von Titel 5]) und alle diesbezüglichen Vorschriften gelten in Bezug auf die Mitarbeiter des United States Postal Service und der Postal Regulatory Commission gemäß den Abschnitten 410(b) und 3604(e) [jetzt 504(e)] des Titel 39, United States Code.‘‘ § 411.

Extrahierte Behördliche Passage 3

Anwendung anderer Gesetze (a) Außer wie in Unterabschnitt (b) dieses Abschnitts vorgesehen und außer wie in diesem Titel anderweitig bestimmt oder soweit solche Gesetze als Regeln oder Vorschriften des Postal Service in Kraft bleiben, findet kein Bundesgesetz Anwendung, das sich mit öffentlichen oder Bundesverträgen, Eigentum, Werken, Beamten, Mitarbeitern, Haushalten oder Mitteln befasst, einschließlich der Bestimmungen der Kapitel 5 und 7 von Titel 5, auf die Ausübung der Befugnisse des Postal Service.

Extrahierte Behördliche Passage 4

(c) Unterabschnitt (b)(1) dieses Abschnitts fordert nicht die Offenlegung von— (1) dem Namen oder der Adresse, früher oder gegenwärtig, eines Postkunden; (2) Informationen kommerzieller Natur, einschließlich Geschäftsgeheimnissen, unabhängig davon, ob sie von einer Person außerhalb des Postal Service erhalten wurden, die nach guter Geschäftspraxis nicht öffentlich offengelegt würden; (3) Informationen, die für die Verwendung im Zusammenhang mit Verhandlungen von Tarifverträgen gemäß Kapitel 12 dieses Titels oder Sitzungsprotokollen oder während derartigen Verhandlungen geführte Notizen vorbereitet wurden; (4) Informationen, die für Verfahren nach Kapitel 36 dieses Titels vorbereitet wurden; (5) Berichte und Memoranden von Beratern oder unabhängigen Auftragnehmern, es sei denn, sie müssten offengelegt werden, wenn sie innerhalb des Postal Service erstellt worden wären; und (6) Ermittlungsakten, unabhängig davon, ob sie als abgeschlossen betrachtet werden, die für Strafverfolgungszwecke zusammengestellt wurden, es sei denn, sie sind gesetzlich einer Partei zugänglich, die nicht der Postal Service ist.

Extrahierte Behördliche Passage 5

Zusammenarbeit mit anderen Regierungsbehörden Exekutivbehörden im Sinne von Abschnitt 105 von Titel 5 und das Government Publishing Office sind ermächtigt, dem Postal Service Eigentum, sowohl unbewegliches als auch bewegliches, sowie persönliche und nichtpersönliche Dienstleistungen bereitzustellen, und der Postal Service ist ermächtigt, ihnen Eigentum und Dienstleistungen bereitzustellen.

39 USC 3652(f)

Gelistet durch: NARA Registry, DoD Registry, Verwandte Befugnisse

Designation-Nachweise

  • NARA-Behördenverweiszeile: 39 USC 3652(f) | Status: Basic | Banner: CUI.
  • DoD-Behördenverweiszeile: 39 USC 3652(f). DoD führt dieses Zitat für die Kategorie auf; diese DoD-Detailseite zeigt kein separates Feld für Basic/Specified an.
  • Verwandte Behördendokumentation: 39 USC 3652(f) | Status: Basic | Banner: CUI
  • Beleg zur verwandten Autorität: DoD führt diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, sofern verfügbar.
  • Kontext der Registrierungsbezeichnung: Basic, CUI. Der verlinkte Autoritätstext enthält kategoriebeschreibende oder anwendbarkeitsbezogene Formulierungen, die helfen, festzustellen, wann die Information innerhalb dieser CUI-Kategorie fällt. Der verlinkte Text enthält Sprache zur Offenlegung, zum Zugriffs-, Schutz-, Freigabe-, Verbreitungs- oder Vertriebs-Kontrollmaßnahmen, die für die Handhabung relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Formulierungen zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzung, die Folgen für Misshandlungen betreffen können.
  • Die Registrierungsbezeichnung für diese Kategorie ist Basic mit dem Banner CUI.

Extrahierte Bedeutung der Befugnis

  • Seite 106 TITEL 39—POSTAL SERVICE § 3652
  • Kontext der Registrierungsbezeichnung: Basic, CUI. Der verlinkte Autoritätstext enthält kategoriebeschreibende oder anwendbarkeitsbezogene Formulierungen, die helfen, festzustellen, wann die Information innerhalb dieser CUI-Kategorie fällt. Der verlinkte Text enthält Sprache zur Offenlegung, zum Zugriffs-, Schutz-, Freigabe-, Verbreitungs- oder Vertriebs-Kontrollmaßnahmen, die für die Handhabung relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Formulierungen zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzung, die Folgen für Misshandlungen betreffen können.

Betriebsbedingungen

  • NARA-Kategorie Geltungsbereich verwendet mit dieser Befugnis: Betreffend oder im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb des United States Postal Service.
  • DoD-Kategorie Geltungsbereich verwendet mit dieser Befugnis: Informationen, die den Geschäftsbetrieb des United States Postal Service betreffen oder damit zusammenhängen.
  • 39 USC 3652(f) | Status: Basic | Banner: CUI
  • DoD listet diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, wenn verfügbar.
  • NARA-Registerstatus: Basic. Statuswerte pro Behörde: Basic. Nachweis der NARA-Banner-Markierung: CUI. Die Registernachweise sind hier erhalten; eine detaillierte Analyse des Primärrechts oder der Vorschrift bleibt für diese Kategorie ausstehend.
  • NARA-Kategoriescope: Bezüglich oder in Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb der United States Postal Service.
  • DoD-Kategoriescope: Informationen, die sich auf den Geschäftsbetrieb der United States Postal Service beziehen oder mit ihm zusammenhängen.
  • Ausgezogener Behördenbedingungen: (b) ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN.— (1) ALLGEMEINES.—Zusätzlich zu den unter Absatz (a) geforderten Informationen enthält jeder Bericht nach diesem Abschnitt auch, bezogen auf den Berichtszeitraum, eine Kostenschätzung, die dem Postal Service durch die Bereitstellung folgender Leistungen entstanden ist— (A) Postdienste für Gebiete der Nation, in denen der Postal Regulatory Commission zufolge der Postal Service entweder keine Leistungen erbringen würde oder solche Leistungen nicht gemäß den Anforderungen dieses Titels erbringen würde, wenn der Postal Service nicht verpflichtet wäre, schnelle, verlässliche und effiziente Leistungen für Kunden in allen Gebieten und Gemeinden zu erbringen, einschließlich wie im ersten Satz von Abschnitt 101(b) gefordert; (B) kostenlose oder ermäßigte Gebühren für Postdienste, wie in diesem Titel vorgeschrieben; und (C) andere öffentliche Dienste oder Aktivitäten, die nach Einschätzung der Postal Regulatory Commission vom Postal Service ansonsten nicht erbracht worden wären, wenn nicht die gesetzlichen Anforderungen bestanden hätten.
  • Ausgezogener Behördenbedingungen: Jährliche Berichte an die Kommission (a) KOSTEN, EINNAHMEN, TARIFE UND DIENSTLEISTUNGEN.—Außer wie in Absatz (c) vorgesehen, hat der Postal Service spätestens 90 Tage nach Jahresende einen Bericht bei der Postal Regulatory Commission einzureichen (zusammen mit einem nichtöffentlichen Anhang, den die Kommission gemäß Absatz (e) verlangen kann)— (1) in dem Kosten, Einnahmen, Tarife und Dienstleistungsqualität unter Verwendung der von der Kommission per Verordnung vorgeschriebenen Methoden analysiert werden, und zwar mit ausreichender Detailtiefe, um zu belegen, dass alle Produkte im Berichtsjahr alle anwendbaren Anforderungen dieses Titels erfüllt haben; und (2) der für jedes marktbeherrschende Produkt, das im Berichtsjahr angeboten wurde, Folgendes bereitstellt— (A) Produktinformationen, einschließlich Postvolumina; und (B) Messgrößen zur Dienstleistungsqualität, die der Postal Service im Zusammenhang mit dem Produkt anbietet, einschließlich— (i) des Leistungsniveaus (beschrieben hinsichtlich Liefergeschwindigkeit und Zuverlässigkeit); und (ii) des Grades der Kundenzufriedenheit mit der erbrachten Dienstleistung.
  • Ausgezogener Behördenbedingungen: (b) INFORMATIONEN ZU WORKSHARE-RABATTEN.—Der Postal Service hat in jedem Bericht nach Absatz (a) folgende Informationen zu jedem marktbeherrschenden Produkt einzuschließen, für das während des Berichtszeitraums ein Workshare-Rabatt galt: (1) Die vom Postal Service durch den Rabatt vermiedenen Stückkosten.
  • Ausgezogener Behördenbedingungen: (c) INFORMATIONEN VOM POSTAL SERVICE.—Der Postal Service hat der Postal Regulatory Commission alle Informationen bereitzustellen, die nach Einschätzung der Kommission für die Erstellung ihrer Berichte nach diesem Abschnitt erforderlich sind.

Schutz- und Weitergabekontrollen

  • NARA Registry Kontrollnachweis: Status Basic; Banner-Markierung CUI.
  • Nara Basis oder Spezifiert: Basis
  • Nara-Autoritätszeilen: 39 USC 410(c)(2) | Status: Basic | Banner: CUI || 39 USC 3652(f) | Status: Basic | Banner: CUI || 39 USC 3654(f) | Status: Basic | Banner: CUI
  • Nara-Banner-Markierungen: CUI
  • Keine vom DoD vorgeschriebene Verbreitungskontrolle auf der Registrierungsseite aufgelistet. Genehmigte begrenzte Verbreitungskontrollen nur anwenden, wenn sie von der designierenden Behörde oder der geltenden Autorität verlangt oder erlaubt werden.
  • Verwenden Sie zunächst die Registry-Aussagen, NARA-Autoritätszeilen, DoD-Autoritäten, DoD-Richtlinien, Warnhinweise, erforderliche Verbreitungskontrollen und Beispiele. Wenn die zitierte Autorität keine Handhabungsdetails spezifiziert, gelten CUI Basic-Schutzmaßnahmen und Verbreitungsregeln, sofern sie nicht mit der Autorität oder agenturenspezifischen Kontrollen in Konflikt stehen.
  • Ausgezogene Behörde Kontrollbestimmung: Bei der Durchführung dieses Unterabschnitts berücksichtigt die Kommission insbesondere— (A) der Öffentlichkeit zeitnahe und angemessene Informationen bereitzustellen, damit diese die Rechtmäßigkeit der erhobenen Tarife bewerten kann; (B) unnötigen oder unbegründeten Verwaltungsaufwand und -kosten für den Postal Service zu vermeiden; und (C) die Vertraulichkeit geschäftskritischer Informationen zu schützen.
  • Ausgezogene Behörde Kontrollbestimmung: (f) VERTRAULICHE INFORMATIONEN.— (1) ALLGEMEINES.—Wenn der Postal Service feststellt, dass ein Dokument oder Teile eines Dokuments oder andere Materialien, die er der Postal Regulatory Commission als nichtöffentlichen Anhang nach diesem Abschnitt oder nach Unterabschnitt (d) vorlegt, Informationen enthalten, die in Abschnitt 410(c) dieses Titels beschrieben sind oder deren Veröffentlichung nach Abschnitt 552(b) von Titel 5 gesetzlich ausgenommen ist, hat der Postal Service die Kommission zum Zeitpunkt der Vorlage schriftlich über seine Feststellung zu informieren und die Dokumente (oder Teile davon) oder Materialien, für die Vertraulichkeit beantragt wird, sowie die Gründe dafür detailliert anzugeben.
  • Ausgezogene Behörde Kontrollbestimmung: (d) ÜBERPRÜFUNG DER LEISTUNGSZIELE.—Die Postal Regulatory Commission bewertet auch jährlich, ob der Postal Service die unter den Abschnitten 2803 und 2804 gesetzten Ziele erreicht hat, und kann dem Postal Service Empfehlungen bezogen auf den Schutz oder die Förderung der in diesem Titel aufgeführten öffentlichen Politikziele geben.
  • Ausgezogener Behördenbedingungen: Jährliche Berichte an die Kommission (a) KOSTEN, EINNAHMEN, TARIFE UND DIENSTLEISTUNGEN.—Außer wie in Absatz (c) vorgesehen, hat der Postal Service spätestens 90 Tage nach Jahresende einen Bericht bei der Postal Regulatory Commission einzureichen (zusammen mit einem nichtöffentlichen Anhang, den die Kommission gemäß Absatz (e) verlangen kann)— (1) in dem Kosten, Einnahmen, Tarife und Dienstleistungsqualität unter Verwendung der von der Kommission per Verordnung vorgeschriebenen Methoden analysiert werden, und zwar mit ausreichender Detailtiefe, um zu belegen, dass alle Produkte im Berichtsjahr alle anwendbaren Anforderungen dieses Titels erfüllt haben; und (2) der für jedes marktbeherrschende Produkt, das im Berichtsjahr angeboten wurde, Folgendes bereitstellt— (A) Produktinformationen, einschließlich Postvolumina; und (B) Messgrößen zur Dienstleistungsqualität, die der Postal Service im Zusammenhang mit dem Produkt anbietet, einschließlich— (i) des Leistungsniveaus (beschrieben hinsichtlich Liefergeschwindigkeit und Zuverlässigkeit); und (ii) des Grades der Kundenzufriedenheit mit der erbrachten Dienstleistung.
  • Ausgezogene Behörde Kontrollbestimmung: (d) UNTERSTÜTZENDE UNTERLAGEN.—Die Postal Regulatory Commission hat entsprechend der von ihr erlassenen Vorschriften Zugang zu Arbeitsunterlagen und sonstigen unterstützenden Unterlagen des Postal Service und des Generalinspektors im Zusammenhang mit den nach diesem Abschnitt eingereichten Informationen.
  • Ausgezogener Behördenbedingungen: (b) ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN.— (1) ALLGEMEINES.—Zusätzlich zu den unter Absatz (a) geforderten Informationen enthält jeder Bericht nach diesem Abschnitt auch, bezogen auf den Berichtszeitraum, eine Kostenschätzung, die dem Postal Service durch die Bereitstellung folgender Leistungen entstanden ist— (A) Postdienste für Gebiete der Nation, in denen der Postal Regulatory Commission zufolge der Postal Service entweder keine Leistungen erbringen würde oder solche Leistungen nicht gemäß den Anforderungen dieses Titels erbringen würde, wenn der Postal Service nicht verpflichtet wäre, schnelle, verlässliche und effiziente Leistungen für Kunden in allen Gebieten und Gemeinden zu erbringen, einschließlich wie im ersten Satz von Abschnitt 101(b) gefordert; (B) kostenlose oder ermäßigte Gebühren für Postdienste, wie in diesem Titel vorgeschrieben; und (C) andere öffentliche Dienste oder Aktivitäten, die nach Einschätzung der Postal Regulatory Commission vom Postal Service ansonsten nicht erbracht worden wären, wenn nicht die gesetzlichen Anforderungen bestanden hätten.
  • Extrahierte Kontrollbefugnis: (2) D ER REGISTRIERENDE DEFINIERT.—Zum Zweck der Definition der Berichte, die gemäß Absatz (1) erforderlich sind, gilt der Postal Service als der in den Formularen der Securities and Exchange Commission beschriebene „Registrierende“, und Verweise in diesen Formularen auf die Vorschriften der Securities and Exchange Commission werden hierdurch, in der jeweils geltenden Fassung, durch Verweisung einbezogen.

Auszüge aus der Befugnis

Relevantester extrahierter behördlicher Textpassus

Bei der Durchführung dieses Unterabschnitts soll die Kommission gebührend berücksichtigen— (A) der Öffentlichkeit zeitnahe, angemessene Informationen bereitzustellen, damit sie die Rechtmäßigkeit der erhobenen Tarife beurteilen kann; (B) unnötigen oder unbegründeten Verwaltungsaufwand und Kosten seitens des Postal Service zu vermeiden; und (C) den Schutz der Vertraulichkeit kommerziell sensibler Informationen sicherzustellen.

Extrahierte Behördliche Passage 2

(f) V ERTRAULICHE INFORMATIONEN.— (1) A LLGEMEINES.—Wenn der Postal Service feststellt, dass ein Dokument oder ein Teil eines Dokuments oder andere Unterlagen, die er der Postal Regulatory Commission in einem nicht-öffentlichen Anhang gemäß diesem Abschnitt oder Unterabschnitt (d) vorlegt, Informationen enthalten, die in Abschnitt 410(c) dieses Titels beschrieben sind oder gemäß Abschnitt 552(b) des Titels 5 von der Offenlegung ausgenommen sind, hat der Postal Service die Kommission zum Zeitpunkt der Übermittlung dieser Unterlagen schriftlich über seine Feststellung zu informieren und dabei die Dokumente (oder Dokumentteile) oder anderen Unterlagen, für die Vertraulichkeit beantragt wird, sowie die Gründe hierfür genau zu beschreiben.

Extrahierte Behördliche Passage 3

(d) Ü BERPRÜFUNG DER LEISTUNGSZIELE.—Die Postal Regulatory Commission soll außerdem jährlich bewerten, ob der Postal Service die nach den Abschnitten 2803 und 2804 festgelegten Ziele erreicht hat, und kann dem Postal Service Empfehlungen in Bezug auf den Schutz oder die Förderung der in diesem Titel festgelegten öffentlichen politische Ziele geben.

Extrahierte Behördliche Passage 4

Jahresberichte an die Kommission (a) K OSTEN, EINNAHMEN, TARIFE UND SERVICE.—Sofern nicht in Unterabschnitt (c) anders vorgesehen, hat der Postal Service spätestens 90 Tage nach Ende eines jeden Jahres der Postal Regulatory Commission einen Bericht vorzulegen (zusammen mit einem solchen nicht-öffentlichen Anhang zu dem Bericht, wie ihn die Kommission gemäß Unterabschnitt (e) verlangen kann)— (1) der die Kosten, Einnahmen, Tarife und Dienstqualität unter Verwendung solcher Methoden analysiert, wie sie die Kommission durch Regulierung vorschreibt, und zwar in ausreichend detaillierter Form, um zu belegen, dass alle Produkte dieses Jahres allen anwendbaren Anforderungen dieses Titels entsprochen haben; und (2) der für jedes marktbeherrschende Produkt, das in diesem Jahr bereitgestellt wurde, Folgendes enthält— (A) Produktinformationen, einschließlich Postvolumen; und (B) Messgrößen zur Qualität des vom Postal Service in Verbindung mit diesem Produkt bereitgestellten Service, einschließlich— (i) das Serviceniveau (beschrieben durch Liefergeschwindigkeit und Zuverlässigkeit), das bereitgestellt wurde; und (ii) den Grad der Kundenzufriedenheit mit dem bereitgestellten Service.

Extrahierte Behördliche Passage 5

(d) U NTERSTÜTZENDE UNTERLAGEN.—Die Postal Regulatory Commission soll gemäß den von der Kommission vorgeschriebenen Vorschriften Zugang zu den Arbeitsunterlagen und jeglichem anderen unterstützenden Material des Postal Service und des Inspector General im Zusammenhang mit den im Rahmen dieses Abschnitts eingereichten Informationen haben.

Extrahierte Behördliche Passage 6

(b) E RHÖHTE INFORMATIONEN.— (1) A LLGEMEINES.—Zusätzlich zu den Informationen, die in Unterabschnitt (a) gefordert sind, enthält jeder Bericht nach diesem Abschnitt auch eine Kostenschätzung für den betreffenden Berichtszeitraum zu den vom Postal Service erbrachten Leistungen— (A) für postalische Dienstleistungen in Gebieten des Landes, in denen der Postal Service nach Einschätzung der Postal Regulatory Commission entweder keine Leistungen erbringen würde oder diese nicht gemäß den Anforderungen dieses Titels erbringen würde, wenn der Postal Service nicht verpflichtet wäre, allen Nutzern in allen Gebieten und Gemeinden, einschließlich wie im ersten Satz von Abschnitt 101(b) gefordert, zeitnahe, zuverlässige und effiziente Dienstleistungen bereitzustellen; (B) für kostenlose oder ermäßigte Tarife für Postdienste, wie sie durch diesen Titel vorgeschrieben sind; und (C) für andere öffentliche Dienstleistungen oder Aktivitäten, die nach Ansicht der Postal Regulatory Commission vom Postal Service ohne gesetzliche Verpflichtungen nicht erbracht worden wären.

39 USC 3654(f)

Gelistet durch: NARA Registry, DoD Registry, Verwandte Befugnisse

Designation-Nachweise

  • NARA-Befugniszeile: 39 USC 3654(f) | Status: Basic | Banner: CUI.
  • DoD-Befugniszeile: 39 USC 3654(f). Das DoD führt dieses Zitat für die Kategorie auf; diese DoD-Detailseite zeigt kein separates Feld Basic/Specified an.
  • Nachweis der zugehörigen Befugnis: 39 USC 3654(f) | Status: Basic | Banner: CUI
  • Beleg zur verwandten Autorität: DoD führt diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, sofern verfügbar.
  • Kontext der Registrierungsbezeichnung: Basic, CUI. Der verlinkte Autoritätstext enthält kategoriebeschreibende oder anwendbarkeitsbezogene Formulierungen, die helfen, festzustellen, wann die Information innerhalb dieser CUI-Kategorie fällt. Der verlinkte Text enthält Sprache zur Offenlegung, zum Zugriffs-, Schutz-, Freigabe-, Verbreitungs- oder Vertriebs-Kontrollmaßnahmen, die für die Handhabung relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Formulierungen zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzung, die Folgen für Misshandlungen betreffen können.
  • Die Registrierungsbezeichnung für diese Kategorie ist Basic mit dem Banner CUI.

Extrahierte Bedeutung der Befugnis

  • Seite 107 TITEL 39—POSTAL SERVICE § 3654
  • Kontext der Registrierungsbezeichnung: Basic, CUI. Der verlinkte Autoritätstext enthält kategoriebeschreibende oder anwendbarkeitsbezogene Formulierungen, die helfen, festzustellen, wann die Information innerhalb dieser CUI-Kategorie fällt. Der verlinkte Text enthält Sprache zur Offenlegung, zum Zugriffs-, Schutz-, Freigabe-, Verbreitungs- oder Vertriebs-Kontrollmaßnahmen, die für die Handhabung relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Formulierungen zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzung, die Folgen für Misshandlungen betreffen können.

Betriebsbedingungen

  • NARA-Kategorie Geltungsbereich verwendet mit dieser Befugnis: Betreffend oder im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb des United States Postal Service.
  • DoD-Kategorie Geltungsbereich verwendet mit dieser Befugnis: Informationen, die den Geschäftsbetrieb des United States Postal Service betreffen oder damit zusammenhängen.
  • 39 USC 3654(f) | Status: Basic | Banner: CUI
  • DoD listet diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, wenn verfügbar.
  • NARA-Registerstatus: Basic. Statuswerte pro Behörde: Basic. Nachweis der NARA-Banner-Markierung: CUI. Die Registernachweise sind hier erhalten; eine detaillierte Analyse des Primärrechts oder der Vorschrift bleibt für diese Kategorie ausstehend.
  • NARA-Kategoriescope: Bezüglich oder in Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb der United States Postal Service.
  • DoD-Kategoriescope: Informationen, die sich auf den Geschäftsbetrieb der United States Postal Service beziehen oder mit ihm zusammenhängen.
  • Extrahierte Auflagebedingung der Befugnis: Zusätzliche Finanzberichterstattung (a) ZUSÄTZLICHE FINANZBERICHTERSTATTUNG.— (1) A LLGEMEINES.—Der Postal Service hat bei der Postal Regulatory Commission beginnend mit dem ersten vollständigen Geschäftsjahr nach dem Inkrafttreten dieses Abschnitts Folgendes einzureichen— (A) innerhalb von 40 Tagen nach Ende jedes Geschäftsquartals einen Quartalsbericht, der die Informationen enthält, die die Securities and Exchange Commission in den Quartalsberichten gemäß den Abschnitten 13 und 15(d) des Securities Exchange Act von 1934 (15 U.S.C. 78m, 78o(d)) auf dem Formular 10–Q verlangt, wobei dieses Formular (oder ein Nachfolgeformular) von Zeit zu Zeit überarbeitet werden kann; (B) innerhalb von 60 Tagen nach Ende jedes Geschäftsjahres einen Jahresbericht, der die Informationen enthält, die die Securities and Exchange Commission in den Jahresberichten gemäß diesen Abschnitten auf dem Formular 10–K verlangt, wobei dieses Formular (oder ein Nachfolgeformular) von Zeit zu Zeit überarbeitet werden kann; und (C) periodische Berichte, die den Zeitraum und die Informationen enthalten, die im Formular 8–K der Securities and Exchange Commission vorgeschrieben sind, wobei dieses Formular (oder ein Nachfolgeformular) von Zeit zu Zeit überarbeitet werden kann.
  • Extrahierte Kontrollbefugnis: (2) D ER REGISTRIERENDE DEFINIERT.—Zum Zweck der Definition der Berichte, die gemäß Absatz (1) erforderlich sind, gilt der Postal Service als der in den Formularen der Securities and Exchange Commission beschriebene „Registrierende“, und Verweise in diesen Formularen auf die Vorschriften der Securities and Exchange Commission werden hierdurch, in der jeweils geltenden Fassung, durch Verweisung einbezogen.
  • Extrahierte Auflagebedingung der Befugnis: Seite 108 TITEL 39—POSTAL SERVICE § 3661 (1) Die Berichte, die gemäß Unterabschnitt (a)(1)(B) erforderlich sind, müssen in Bezug auf die Pensions- und Nachversorgungsrückstellungen des Postal Service folgende Angaben enthalten— (A) den finanzierten Status der Pensions- und Nachversorgungsverpflichtungen des Postal Service; (B) Bestandteile der Nettoveränderung der Fondsbestände und Verpflichtungen sowie Art und Ursache wesentlicher Veränderungen; (C) Bestandteile der Nettoperiodenkosten; (D) Kostenmethoden und Annahmen, die den relevanten versicherungsmathematischen Bewertungen zugrunde liegen; (E) die Auswirkungen einer einprozentigen Erhöhung der angenommenen Gesundheitskosten-Trendrate für jedes künftige Jahr auf die Dienst- und Zinskostenkomponenten der Nettoperiodennachversorgungs- kosten und die angesammelten Verpflichtungen; (F) tatsächliche Beiträge zu und Auszahlungen aus den Fonds für die dargestellten Jahre sowie die geschätzten künftigen Beiträge und Auszahlungen für die folgenden 5 Jahre; (G) Zusammensetzung der Planvermögen, die in den Fondsbeständen dargestellt sind; und (H) die angenommene Rendite auf Fondsbestände und die tatsächlichen Renditen für die dargestellten Jahre.
  • Extrahierte Auflagebedingung der Befugnis: (c) B EHANDLUNG.—Für die Zwecke der Berichte, die nach Unterabschnitt (a)(1)(B) erforderlich sind, hat der Postal Service ein Gutachten eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers einzuholen, ob die in Unterabschnitt (b) aufgeführten Informationen in allen wesentlichen Belangen richtig dargestellt sind, entweder in Bezug auf den Abschluss als Ganzes oder einzeln.
  • Extrahierte Kontrollbefugnis: (f) V ERTRAULICHE INFORMATIONEN.— (1) A LLGEMEINES.—Wenn der Postal Service feststellt, dass ein Dokument oder ein Teil eines Dokuments oder andere Unterlagen, die er der Postal Regulatory Commission in einem nicht-öffentlichen Anhang gemäß diesem Abschnitt oder Unterabschnitt (d) vorlegt, Informationen enthalten, die in Abschnitt 410(c) dieses Titels beschrieben sind oder gemäß Abschnitt 552(b) des Titels 5 von der Offenlegung ausgenommen sind, hat der Postal Service die Kommission zum Zeitpunkt der Übermittlung dieser Unterlagen schriftlich über seine Feststellung zu informieren und dabei die Dokumente (oder Dokumentteile) oder anderen Unterlagen, für die Vertraulichkeit beantragt wird, sowie die Gründe hierfür genau zu beschreiben.

Schutz- und Weitergabekontrollen

  • NARA Registry Kontrollnachweis: Status Basic; Banner-Markierung CUI.
  • Nara Basis oder Spezifiert: Basis
  • Nara-Autoritätszeilen: 39 USC 410(c)(2) | Status: Basic | Banner: CUI || 39 USC 3652(f) | Status: Basic | Banner: CUI || 39 USC 3654(f) | Status: Basic | Banner: CUI
  • Nara-Banner-Markierungen: CUI
  • Keine vom DoD vorgeschriebene Verbreitungskontrolle auf der Registrierungsseite aufgelistet. Genehmigte begrenzte Verbreitungskontrollen nur anwenden, wenn sie von der designierenden Behörde oder der geltenden Autorität verlangt oder erlaubt werden.
  • Verwenden Sie zunächst die Registry-Aussagen, NARA-Autoritätszeilen, DoD-Autoritäten, DoD-Richtlinien, Warnhinweise, erforderliche Verbreitungskontrollen und Beispiele. Wenn die zitierte Autorität keine Handhabungsdetails spezifiziert, gelten CUI Basic-Schutzmaßnahmen und Verbreitungsregeln, sofern sie nicht mit der Autorität oder agenturenspezifischen Kontrollen in Konflikt stehen.
  • Ausgezogene Behörde Kontrollbestimmung: (f) VERTRAULICHE INFORMATIONEN.— (1) ALLGEMEINES.—Wenn der Postal Service feststellt, dass ein Dokument oder Teile eines Dokuments oder andere Materialien, die er der Postal Regulatory Commission als nichtöffentlichen Anhang nach diesem Abschnitt oder nach Unterabschnitt (d) vorlegt, Informationen enthalten, die in Abschnitt 410(c) dieses Titels beschrieben sind oder deren Veröffentlichung nach Abschnitt 552(b) von Titel 5 gesetzlich ausgenommen ist, hat der Postal Service die Kommission zum Zeitpunkt der Vorlage schriftlich über seine Feststellung zu informieren und die Dokumente (oder Teile davon) oder Materialien, für die Vertraulichkeit beantragt wird, sowie die Gründe dafür detailliert anzugeben.
  • Ausgezogene Behörde Kontrollbestimmung: (d) ÜBERPRÜFUNG DER LEISTUNGSZIELE.—Die Postal Regulatory Commission bewertet auch jährlich, ob der Postal Service die unter den Abschnitten 2803 und 2804 gesetzten Ziele erreicht hat, und kann dem Postal Service Empfehlungen bezogen auf den Schutz oder die Förderung der in diesem Titel aufgeführten öffentlichen Politikziele geben.
  • Extrahierte Kontrollbefugnis: (d) U NTERSTÜTZENDE UNTERLAGEN.—Die Postal Regulatory Commission hat Zugang zu den Prüfungsunterlagen und allen anderen unterstützenden Materialien des Postal Service und seines unabhängigen Wirtschaftsprüfers im Zusammenhang mit den nach diesem Abschnitt eingereichten Informationen.
  • Extrahierte Kontrollbefugnis: (2) B EHANDLUNG.—Alle Informationen oder andere Unterlagen, die unter Absatz (1) beschrieben sind und zu denen die Kommission gemäß diesem Abschnitt Zugang erhält, unterliegen den Absätzen (2) und (3) von Abschnitt 504(g) in gleicher Weise, als hätte die Kommission eine Benachrichtigung bezüglich dieser Unterlagen gemäß Abschnitt 504(g)(1) erhalten.
  • Extrahierte Kontrollbefugnis: (2) D ER REGISTRIERENDE DEFINIERT.—Zum Zweck der Definition der Berichte, die gemäß Absatz (1) erforderlich sind, gilt der Postal Service als der in den Formularen der Securities and Exchange Commission beschriebene „Registrierende“, und Verweise in diesen Formularen auf die Vorschriften der Securities and Exchange Commission werden hierdurch, in der jeweils geltenden Fassung, durch Verweisung einbezogen.

Auszüge aus der Befugnis

Relevantester extrahierter behördlicher Textpassus

(f) V ERTRAULICHE INFORMATIONEN.— (1) A LLGEMEINES.—Wenn der Postal Service feststellt, dass ein Dokument oder ein Teil eines Dokuments oder andere Unterlagen, die er der Postal Regulatory Commission in einem nicht-öffentlichen Anhang gemäß diesem Abschnitt oder Unterabschnitt (d) vorlegt, Informationen enthalten, die in Abschnitt 410(c) dieses Titels beschrieben sind oder gemäß Abschnitt 552(b) des Titels 5 von der Offenlegung ausgenommen sind, hat der Postal Service die Kommission zum Zeitpunkt der Übermittlung dieser Unterlagen schriftlich über seine Feststellung zu informieren und dabei die Dokumente (oder Dokumentteile) oder anderen Unterlagen, für die Vertraulichkeit beantragt wird, sowie die Gründe hierfür genau zu beschreiben.

Extrahierte Behördliche Passage 2

(d) Ü BERPRÜFUNG DER LEISTUNGSZIELE.—Die Postal Regulatory Commission soll außerdem jährlich bewerten, ob der Postal Service die nach den Abschnitten 2803 und 2804 festgelegten Ziele erreicht hat, und kann dem Postal Service Empfehlungen in Bezug auf den Schutz oder die Förderung der in diesem Titel festgelegten öffentlichen politische Ziele geben.

Extrahierte Behördliche Passage 3

(d) U NTERSTÜTZENDE UNTERLAGEN.—Die Postal Regulatory Commission hat Zugang zu den Prüfungsunterlagen und allen anderen unterstützenden Materialien des Postal Service und seines unabhängigen Wirtschaftsprüfers im Zusammenhang mit den nach diesem Abschnitt eingereichten Informationen.

Extrahierte Behördliche Passage 4

(2) B EHANDLUNG.—Alle Informationen oder andere Unterlagen, die unter Absatz (1) beschrieben sind und zu denen die Kommission gemäß diesem Abschnitt Zugang erhält, unterliegen den Absätzen (2) und (3) von Abschnitt 504(g) in gleicher Weise, als hätte die Kommission eine Benachrichtigung bezüglich dieser Unterlagen gemäß Abschnitt 504(g)(1) erhalten.

Extrahierte Behördliche Passage 5

Zusätzliche Finanzberichterstattung (a) ZUSÄTZLICHE FINANZBERICHTERSTATTUNG.— (1) ALLGEMEINES.—Der Postal Service muss bei der Postal Regulatory Commission ab dem ersten vollen Geschäftsjahr nach Inkrafttreten dieses Abschnitts einreichen— (A) innerhalb von 40 Tagen nach Ende jedes Geschäftsquartals einen Quartalsbericht, der die von der Securities and Exchange Commission gemäß den Abschnitten 13 und 15(d) des Securities Exchange Act von 1934 (15 U.S.C. 78m, 78o(d)) auf Formular 10–Q geforderten Angaben enthält, wobei dieses Formular (oder ein Nachfolgeformular) von Zeit zu Zeit überarbeitet werden kann; (B) innerhalb von 60 Tagen nach Ende jedes Geschäftsjahres einen Jahresbericht, der die von der Securities and Exchange Commission gemäß den genannten Abschnitten auf Formular 10–K geforderten Angaben enthält, wobei dieses Formular (oder ein Nachfolgeformular) von Zeit zu Zeit überarbeitet werden kann; und (C) periodische Berichte innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens und mit den Angaben gemäß Formular 8–K der Securities and Exchange Commission, wobei dieses Formular (oder ein Nachfolgeformular) von Zeit zu Zeit überarbeitet werden kann.

Extrahierte Behördliche Passage 6

(2) DEFINITION DES REGISTRIERTEN.—Zum Zweck der Definition der von Absatz (1) geforderten Berichte gilt der Postal Service als der in den Formularen der Securities and Exchange Commission beschriebene „Registrant“, und Verweise in diesen Formularen auf die Vorschriften der Securities and Exchange Commission werden hiermit in der jeweils geltenden Fassung aufgenommen.