12 USC 3412(a)
Gelistet durch: NARA Registry, DoD Registry, Verwandte Befugnisse
Designation-Nachweise
- NARA-Befugniszeile: 12 USC 3412(a) | Status: Specified | Banner: CUI//SP-IFNC.
- NARA-Sanktionsfeld: 12 USC 3417 12 USC 3418.
- DoD-Berechtigungszeile: 12 USC 3412(a). DoD listet dieses Zitat für die Kategorie auf; diese DoD-Detailseite zeigt kein separates Basis-/Vorgeschrieben-Feld an.
- Beleg für verwandte Befugnis: 12 USC 3412(a) | Status: Specified | Banner: CUI//SP-IFNC | Sanktionen: 12 USC 3417 12 USC 3418
- Beleg zur verwandten Autorität: DoD führt diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, sofern verfügbar.
- Kontext der Registerbezeichnung: Specified, CUI//SP-IFNC. Der verlinkte Befugnistext enthält kategoriebeschränkende oder anwendbare Formulierungen, die helfen, zu bestimmen, wann die Informationen dieser CUI-Kategorie zuzuordnen sind. Der verlinkte Befugnistext enthält Regelungen zu Offenlegung, Zugang, Schutz, Herausgabe, Verbreitung oder Verteilungssteuerung, die für die Handhabung relevant sind. Der verlinkte Befugnistext enthält Formulierungen zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzung, die Folgen bei unsachgemäßer Handhabung beeinflussen können.
- Die Registerbezeichnung für diese Kategorie ist Specified mit Banner CUI//SP-IFNC.
Extrahierte Bedeutung der Befugnis
- Seite 1499 TITEL 12—BANKEN UND BANKWESEN § 3412
- Kontext der Registerbezeichnung: Specified, CUI//SP-IFNC. Der verlinkte Befugnistext enthält kategoriebeschränkende oder anwendbare Formulierungen, die helfen, zu bestimmen, wann die Informationen dieser CUI-Kategorie zuzuordnen sind. Der verlinkte Befugnistext enthält Regelungen zu Offenlegung, Zugang, Schutz, Herausgabe, Verbreitung oder Verteilungssteuerung, die für die Handhabung relevant sind. Der verlinkte Befugnistext enthält Formulierungen zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzung, die Folgen bei unsachgemäßer Handhabung beeinflussen können.
Betriebsbedingungen
- NARA-Kategorienscope, das mit dieser Befugnis verwendet wird: Bezieht sich auf Finanzunterlagen, die für Geheimdienst- oder Gegenspionageaktivitäten, Untersuchungen oder Analysen beschafft wurden.
- DoD-Kategorienscope, das mit dieser Befugnis verwendet wird: Bezieht sich auf Finanzunterlagen, die für Geheimdienst- oder Gegenspionageaktivitäten, Untersuchungen oder Analysen beschafft wurden.
- 12 USC 3412(a) | Status: Specified | Banner: CUI//SP-IFNC | Sanktionen: 12 USC 3417 12 USC 3418
- DoD listet diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, wenn verfügbar.
- NARA-Registerstatus: Specified. Pro-Befugnis NARA-Statuswerte: Specified. NARA-Banner-Kennzeichnung: CUI//SP-IFNC. Der Registernachweis wird hier aufbewahrt; detaillierte Primärgesetz- oder Verordnungstextanalysen sind für diese Kategorie noch ausstehend.
- NARA-Kategorienscope: Bezieht sich auf Finanzunterlagen, die für Geheimdienst- oder Gegenspionageaktivitäten, Untersuchungen oder Analysen beschafft wurden.
- Extrahierter Berechtigungszustand: Verwendung von Informationen (a) Übertragung von Finanzunterlagen an andere Behörden oder Abteilungen; Zertifizierung Finanzunterlagen, die ursprünglich gemäß diesem Kapitel erlangt wurden, dürfen nicht an eine andere Behörde oder Abteilung übertragen werden, es sei denn, die übertragende Behörde oder Abteilung bestätigt schriftlich, dass Grund zu der Annahme besteht, dass die Unterlagen für eine legitime Strafverfolgungsuntersuchung oder Aufklärungs- oder Gegenspionageaktivität, Untersuchung oder Analyse im Zusammenhang mit internationalem Terrorismus im Zuständigkeitsbereich der empfangenden Behörde oder Abteilung relevant sind.
- Extrahierter Berechtigungszustand: (d) Austausch von Prüfungsberichten durch Aufsichtsbehörden; Übertragung von Finanzunterlagen zur Verteidigung gegen Kundenklagen; Zurückhaltung von Informationen Nichts in diesem Kapitel verbietet einer Aufsichtsbehörde den Austausch von Prüfungsberichten oder sonstigen Informationen mit einer anderen Aufsichtsbehörde.
- Extrahierter Berechtigungszustand: (e) Austausch von Unterlagen, Berichten oder anderen Informationen Ungeachtet Abschnitt 3401(6) 1 dieses Titels oder anderer gesetzlicher Bestimmungen ist der Austausch von Finanzunterlagen, Prüfungsberichten oder anderen Informationen bezüglich eines Finanzinstituts, einer Holdinggesellschaft oder einer Tochtergesellschaft eines Einlagengeschäfts oder einer Holdinggesellschaft unter den fünf Mitgliedsaufsichtsbehörden des Federal Financial Institutions Examination Council, der Securities and Exchange Commission, der Federal Trade Commission, der Commodity Futures Trading Commission und dem Bureau of Consumer Financial Protection zulässig.
- Extrahierte Befugnisbedingung: Verpflichtung der Finanzinstitute Bei Erhalt einer Anfrage nach Finanzunterlagen durch eine Regierungsbehörde gemäß Abschnitt 3405 oder 3407 dieses Titels hat das Finanzinstitut, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, die angeforderten Unterlagen zusammenzustellen und bereit zu sein, die Unterlagen der Regierungsbehörde bei Vorlage der nach Abschnitt 3403(b) dieses Titels erforderlichen Bescheinigung zu übergeben.
- Extrahierter Berechtigungszustand: Ausnahmen (a) Offenlegung von Finanzunterlagen, die nicht mit bestimmten Kunden identifiziert sind Nichts in diesem Kapitel verbietet die Offenlegung von Finanzunterlagen oder Informationen, die nicht mit den Finanzunterlagen eines bestimmten Kunden identifiziert oder als abgeleitet erkennbar sind.
Schutz- und Weitergabekontrollen
- NARA-Register-Kontrollnachweis: Status Specified; Banner-Kennzeichnung CUI//SP-IFNC.
- NARA Basis oder spezifiziert: Spezifiziert
- Nara-Befugniszeilen: 12 USC 3412(a) | Status: Specified | Banner: CUI//SP-IFNC | Sanktionen: 12 USC 3417 12 USC 3418
- Nara-Bannerkennzeichnungen: CUI//SP-IFNC
- Nara-Sanktionen: 12 USC 3417 12 USC 3418
- Keine vom DoD vorgeschriebene Verbreitungskontrolle auf der Registrierungsseite aufgelistet. Genehmigte begrenzte Verbreitungskontrollen nur anwenden, wenn sie von der designierenden Behörde oder der geltenden Autorität verlangt oder erlaubt werden.
- Verwenden Sie zunächst die Registry-Aussagen, NARA-Autoritätszeilen, DoD-Autoritäten, DoD-Richtlinien, Warnhinweise, erforderliche Verbreitungskontrollen und Beispiele. Wenn die zitierte Autorität keine Handhabungsdetails spezifiziert, gelten CUI Basic-Schutzmaßnahmen und Verbreitungsregeln, sofern sie nicht mit der Autorität oder agenturenspezifischen Kontrollen in Konflikt stehen.
- Extrahierte Berechnungskontrolle: (e) Austausch von Unterlagen, Berichten oder anderen Informationen Ungeachtet Abschnitt 3401(6) 1 dieses Titels oder anderer gesetzlicher Bestimmungen ist der Austausch von Finanzunterlagen, Prüfungsberichten oder anderen Informationen bezüglich eines Finanzinstituts, einer Holdinggesellschaft oder einer Tochtergesellschaft eines Einlagengeschäfts oder einer Holdinggesellschaft unter den fünf Mitgliedsaufsichtsbehörden des Federal Financial Institutions Examination Council, der Securities and Exchange Commission, der Federal Trade Commission, der Commodity Futures Trading Commission und dem Bureau of Consumer Financial Protection zulässig.
- Extrahierte Berechnungskontrolle: (d) Austausch von Prüfungsberichten durch Aufsichtsbehörden; Übertragung von Finanzunterlagen zur Verteidigung gegen Kundenklagen; Zurückhaltung von Informationen Nichts in diesem Kapitel verbietet einer Aufsichtsbehörde den Austausch von Prüfungsberichten oder sonstigen Informationen mit einer anderen Aufsichtsbehörde.
- Extrahierte Berechnungskontrolle: L. 111–203 ersetzte „die Commodity Futures Trading Commission und das Bureau of Consumer Financial Protection ist zulässig“ durch „und die Commodity Futures Trading Commission ist zulässig“. 2006—Absatz.
- Extrahierte Berechnungskontrolle: Ausnahmen (a) Offenlegung von Finanzunterlagen, die nicht mit bestimmten Kunden identifiziert sind Nichts in diesem Kapitel verbietet die Offenlegung von Finanzunterlagen oder Informationen, die nicht mit den Finanzunterlagen eines bestimmten Kunden identifiziert oder als abgeleitet erkennbar sind.
- Extrahierte Berechnungskontrolle: (f) Übertragung an den Generalstaatsanwalt oder den Finanzminister (1) Im Allgemeinen Nichts in diesem Kapitel gilt, wenn von einer Behörde oder Abteilung der Vereinigten Staaten erhaltene Finanzunterlagen dem Generalstaatsanwalt oder dem Finanzminister offengelegt oder übergeben werden, wenn ein Aufsichtsbeamter der übertragenden Behörde oder Abteilung bescheinigt, dass— (A) Grund zu der Annahme besteht, dass die Unterlagen für die Untersuchung eines Verstoßes gegen das Bundesstrafrecht relevant sein könnten; und (B) die Unterlagen im Rahmen der aufsichtsrechtlichen oder regulatorischen Aufgaben der Behörde oder Abteilung erlangt wurden.
- Extrahierte Berechnungskontrolle: Wahrscheinlich sollte es „Abschnitt“ heißen. Zwecke für zivilrechtliche Klagen gemäß Abschnitt 1833a dieses Titels oder für den Einzug gemäß den Abschnitten 2 981 oder 982 von Titel 18 durch das Justizministerium und nur für strafrechtliche Ermittlungszwecke im Zusammenhang mit Geldwäsche und anderen Finanzverbrechen durch das Finanzministerium und müssen nach Abschluss der Untersuchung oder Strafverfolgung (einschließlich etwaiger Berufungen) nur an die übertragende Behörde oder Abteilung zurückgegeben werden.
Auszüge aus der Befugnis
Relevantester extrahierter behördlicher Textpassus(e) Austausch von Unterlagen, Berichten oder anderen Informationen Ungeachtet Abschnitt 3401(6) 1 dieses Titels oder anderer gesetzlicher Bestimmungen ist der Austausch von Finanzunterlagen, Prüfungsberichten oder anderen Informationen bezüglich eines Finanzinstituts, einer Holdinggesellschaft oder einer Tochtergesellschaft eines Einlagengeschäfts oder einer Holdinggesellschaft unter den fünf Mitgliedsaufsichtsbehörden des Federal Financial Institutions Examination Council, der Securities and Exchange Commission, der Federal Trade Commission, der Commodity Futures Trading Commission und dem Bureau of Consumer Financial Protection zulässig.
Extrahierte Behördliche Passage 2(d) Austausch von Prüfungsberichten durch Aufsichtsbehörden; Übertragung von Finanzunterlagen zur Verteidigung gegen Kundenklagen; Zurückhaltung von Informationen Nichts in diesem Kapitel verbietet einer Aufsichtsbehörde den Austausch von Prüfungsberichten oder sonstigen Informationen mit einer anderen Aufsichtsbehörde.
Extrahierte Behördliche Passage 3L. 111–203 ersetzte „die Commodity Futures Trading Commission und das Bureau of Consumer Financial Protection ist zulässig“ durch „und die Commodity Futures Trading Commission ist zulässig“. 2006—Absatz.
Extrahierte Behördliche Passage 4Ausnahmen (a) Offenlegung von Finanzunterlagen, die nicht mit bestimmten Kunden identifiziert sind Nichts in diesem Kapitel verbietet die Offenlegung von Finanzunterlagen oder Informationen, die nicht mit den Finanzunterlagen eines bestimmten Kunden identifiziert oder als abgeleitet erkennbar sind.
Extrahierte Behördliche Passage 5Verwendung von Informationen (a) Übertragung von Finanzunterlagen an andere Behörden oder Abteilungen; Zertifizierung Finanzunterlagen, die ursprünglich gemäß diesem Kapitel erlangt wurden, dürfen nicht an eine andere Behörde oder Abteilung übertragen werden, es sei denn, die übertragende Behörde oder Abteilung bestätigt schriftlich, dass Grund zu der Annahme besteht, dass die Unterlagen für eine legitime Strafverfolgungsuntersuchung oder Aufklärungs- oder Gegenspionageaktivität, Untersuchung oder Analyse im Zusammenhang mit internationalem Terrorismus im Zuständigkeitsbereich der empfangenden Behörde oder Abteilung relevant sind.
Extrahierte Behördliche Passage 6Pflicht der Finanzinstitute Nach Erhalt einer Anforderung von Finanzunterlagen durch eine Regierungsbehörde gemäß den Abschnitten 3405 oder 3407 dieses Titels hat das Finanzinstitut, sofern nicht gesetzlich anders vorgesehen, die angeforderten Unterlagen zusammenzustellen und muss bereit sein, diese Unterlagen der Regierungsbehörde nach Erhalt des gemäß Abschnitt 3403(b) dieses Titels erforderlichen Zertifikats zu übergeben.