34 USC 12592(b)(3)
Gelistet durch: NARA Registry, DoD Registry, Verwandte Befugnisse
Designation-Nachweise
- NARA-Behördentextzeile: 34 USC 12592(b)(3) | Status: Spezifisch | Banner: CUI//SP-LDNA.
- NARA-Sanktionsfeld: 34 USC 12592(c).
- DoD-Behördentextzeile: 34 USC 12592(b)(3). DoD listet dieses Zitat für die Kategorie auf; diese DoD-Detailseite zeigt kein separates Feld für Basic/Specified an.
- Verwandtes Behördenevidenz: 34 USC 12592(b)(3) | Status: Spezifisch | Banner: CUI//SP-LDNA | Sanktionen: 34 USC 12592(c)
- Beleg zur verwandten Autorität: DoD führt diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, sofern verfügbar.
- Registrierungskontext der Bezeichnung: Spezifisch, CUI//SP-LDNA. Der verknüpfte Behördentext enthält kategoriebereiche oder anwendbarkeitsbezogene Formulierungen, die helfen zu bestimmen, wann die Information in diese CUI-Kategorie fällt. Der verknüpfte Behördentext enthält Formulierungen zur Offenlegung, zum Zugang, Schutz, zur Freigabe, Verbreitungs- oder Verteilungssteuerung, die für die Handhabung relevant sind. Der verknüpfte Behördentext enthält Formulierungen zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzung, die Auswirkungen auf die Konsequenzen bei unsachgemäßem Umgang haben können.
- Die Registrierungsbezeichnung für diese Kategorie ist Spezifisch mit Banner CUI//SP-LDNA.
Extrahierte Bedeutung der Befugnis
- Seite 333 TITEL 34—KRIMINALITÄTSBEKÄMPFUNG UND RECHTSVOLLZUG § 12592
- Registrierungskontext der Bezeichnung: Spezifisch, CUI//SP-LDNA. Der verknüpfte Behördentext enthält kategoriebereiche oder anwendbarkeitsbezogene Formulierungen, die helfen zu bestimmen, wann die Information in diese CUI-Kategorie fällt. Der verknüpfte Behördentext enthält Formulierungen zur Offenlegung, zum Zugang, Schutz, zur Freigabe, Verbreitungs- oder Verteilungssteuerung, die für die Handhabung relevant sind. Der verknüpfte Behördentext enthält Formulierungen zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzung, die Auswirkungen auf die Konsequenzen bei unsachgemäßem Umgang haben können.
Betriebsbedingungen
- NARA-Kategoriescope verwendet mit dieser Behörde: Bezieht sich auf Erbmaterial beim Menschen, das für Zwecke der Strafverfolgung verwendet wird.
- DoD-Kategoriescope verwendet mit dieser Behörde: Bezieht sich auf Erbmaterial beim Menschen, das für Zwecke der Strafverfolgung verwendet wird.
- 34 USC 12592(b)(3) | Status: Specified | Banner: CUI//SP-LDNA | Sanktionen: 34 USC 12592(c)
- DoD listet diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, wenn verfügbar.
- NARA-Registerstatus: Specified. Pro-Autorität NARA-Statuswerte: Specified. Nachweis für NARA-Banner-Markierung: CUI//SP-LDNA. Der Registernachweis ist hier erhalten; eine detaillierte Analyse der Primärgesetz- oder Verordnungstexte steht für diese Kategorie noch aus.
- NARA-Kategorienumfang: Bezogen auf erbliches Material (Hereditary Material) bei Menschen, das für Strafverfolgungszwecke verwendet wird.
- Extrahierte Behördensituation: Index zur Erleichterung des Informationsaustauschs der Strafverfolgung über DNA-Identifikationsdaten (a) Einrichtung des Index Der Direktor des Federal Bureau of Investigation kann einen Index von— (1) DNA-Identifikationsaufzeichnungen von— (A) Personen, die wegen Straftaten verurteilt wurden; (B) Personen, gegen die in einer Anklageschrift oder Information wegen einer Straftat Anklage erhoben wurde; und (C) anderen Personen, deren DNA-Proben gemäß geltenden Rechtsgrundlagen entnommen wurden, wobei DNA-Proben, die freiwillig ausschließlich zum Ausschluss eingereicht wurden, im National DNA Index System nicht enthalten sind; (2) Analysen von DNA-Proben, die an Tatorten sichergestellt wurden; (3) Analysen von DNA-Proben, die bei unbekannten menschlichen Überresten sichergestellt wurden; und (4) Analysen von DNA-Proben, die freiwillig von Verwandten vermisster Personen beigetragen wurden.
- Extrahierte Behördensituation: (b) Informationen Der in Absatz (a) beschriebene Index darf nur Informationen zu DNA-Identifikationsaufzeichnungen und DNA-Analysen enthalten, die— (1) auf Analysen basieren, die von oder im Auftrag einer Strafverfolgungsbehörde (oder des Verteidigungsministers gemäß Abschnitt 1565 von Titel 10) gemäß öffentlich zugänglichen Standards durchgeführt wurden, die den Leitlinien für ein Qualitätskontrollprogramm zur DNA-Analyse entsprechen oder diese übertreffen, die vom Direktor des Federal Bureau of Investigation gemäß Abschnitt 12591 dieses Titels herausgegeben wurden; (2) vorbereitet wurden von— (A) Laboren, die— (i) von einer gemeinnützigen Berufsvereinigung von Personen akkreditiert wurden, die aktiv in der forensischen Wissenschaft tätig sind und national in der forensischen Wissenschaftsgemeinschaft anerkannt sind; und (ii) externen Audits unterzogen werden, mindestens alle 2 Jahre, die die Einhaltung der vom Direktor des FBI festgelegten Standards nachweisen; oder
Schutz- und Weitergabekontrollen
- Beweismittel der NARA-Registrierungssteuerung: Status Spezifisch; Banner-Markierung CUI//SP-LDNA.
- NARA Basis oder spezifiziert: Spezifiziert
- Nara-Behördentextzeilen: 34 USC 12592(b)(3) | Status: Spezifisch | Banner: CUI//SP-LDNA | Sanktionen: 34 USC 12592(c)
- Nara-Banner-Markierungen: CUI//SP-LDNA
- Nara-Sanktionen: 34 USC 12592(c)
- Keine vom DoD vorgeschriebene Verbreitungskontrolle auf der Registrierungsseite aufgelistet. Genehmigte begrenzte Verbreitungskontrollen nur anwenden, wenn sie von der designierenden Behörde oder der geltenden Autorität verlangt oder erlaubt werden.
- Verwenden Sie zunächst die Registry-Aussagen, NARA-Autoritätszeilen, DoD-Autoritäten, DoD-Richtlinien, Warnhinweise, erforderliche Verbreitungskontrollen und Beispiele. Wenn die zitierte Autorität keine Handhabungsdetails spezifiziert, gelten CUI Basic-Schutzmaßnahmen und Verbreitungsregeln, sofern sie nicht mit der Autorität oder agenturenspezifischen Kontrollen in Konflikt stehen.
- Extrahierte Behördenskontrolle: (b) Datenschutzstandards (1) Allgemein Sofern nicht in Absatz (2) anders geregelt, dürfen die Ergebnisse von DNA-Tests, die für eine Bundesstrafverfolgungsbehörde zu Strafverfolgungszwecken durchgeführt werden, nur offengelegt werden— (A) an Strafverfolgungsbehörden zu Identifikationszwecken; (B) in gerichtlichen Verfahren, sofern nach geltenden Gesetzen oder Regeln zulässig; und (C) zu Verteidigungszwecken gegenüber einem Angeklagten, der Zugang zu Proben und Analysen hat, die in Zusammenhang mit dem Fall, in dem er angeklagt ist, durchgeführt wurden.
- Extrahierte Behördenskontrolle: Seite 334 TITEL 34—KRIMINALITÄTSBEKÄMPFUNG UND RECHTSVOLLZUG § 12592 (B) Strafverfolgungsbehörden, die Rapid-DNA-Instrumente verwenden, die vom Direktor des Federal Bureau of Investigation in Übereinstimmung mit den Standards und Verfahren genehmigt wurden, die vom Direktor gemäß Abschnitt 12591(a)(5) dieses Titels herausgegeben wurden; und (3) von Bundes-, Landes- und lokalen Strafverfolgungsbehörden (oder dem Verteidigungsminister gemäß Abschnitt 1565 von Titel 10) gemäß Regeln verwaltet werden, die eine Offenlegung gespeicherter DNA-Proben und DNA-Analysen nur erlauben— (A) an Strafverfolgungsbehörden für Identifikationszwecke; (B) in gerichtlichen Verfahren, sofern anderweitig nach geltenden Gesetzen oder Regeln zulässig; (C) zu Verteidigungszwecken gegenüber einem Angeklagten, der Zugang zu Proben und Analysen hat, die in Zusammenhang mit dem Fall, in dem er angeklagt ist, durchgeführt wurden; oder (D) wenn persönlich identifizierbare Informationen entfernt wurden, für eine Bevölkerungsstatistik-Datenbank, für Identifizierungsforschung und Protokollentwicklungszwecke oder für Qualitätskontrollzwecke.
- Extrahierte Behördenskontrolle: (2) Von den Bundesstaaten (A) Als Bedingung für den Zugang zum in Absatz (a) beschriebenen Index muss ein Bundesstaat unverzüglich die DNA-Analyse einer Person aus diesem Index löschen, wenn— (i) die verantwortliche Behörde oder ein Beamter dieses Bundesstaates für jede Verurteilung der Person wegen einer Straftat, auf deren Grundlage die Analyse im Index enthalten war oder sein könnte, eine beglaubigte Kopie eines endgültigen Gerichtsbeschlusses erhält, der bestätigt, dass diese Verurteilung aufgehoben wurde; oder (ii) die Person nicht wegen einer Straftat verurteilt wurde, auf deren Grundlage die Analyse im Index enthalten war oder sein könnte, und die verantwortliche Behörde oder ein Beamter dieses Bundesstaates für jede Anklage gegen die Person, auf deren Grundlage die Analyse enthalten war oder sein könnte, eine beglaubigte Kopie eines endgültigen Gerichtsbeschlusses erhält, der bestätigt, dass diese Anklage fallen gelassen wurde, zu einem Freispruch führte oder innerhalb der geltenden Frist keine Anklage erhoben wurde.
- Extrahierte Behördenskontrolle: (c) Strafrechtliche Sanktion (1) Eine Person, die— (A) aufgrund ihrer Beschäftigung oder offiziellen Stellung im Besitz oder Zugang zu individuell identifizierbaren DNA-Informationen ist, die in einer von einer Bundesstrafverfolgungsbehörde erstellten oder verwalteten Datenbank indexiert sind; und (B) wissentlich solche Informationen in beliebiger Weise an Personen oder Behörden weitergibt, die nicht berechtigt sind, diese zu erhalten, wird mit einer Geldstrafe von bis zu 100.000 USD belegt.
- Extrahierte Behördenskontrolle: (2) Ausnahme Werden persönlich identifizierbare Informationen entfernt, dürfen Testergebnisse für eine Bevölkerungsstatistik-Datenbank, Identifizierungsforschung und Protokollentwicklungszwecke oder für Qualitätskontrollzwecke offengelegt werden.
Auszüge aus der Befugnis
Relevantester extrahierter behördlicher Textpassus(b) Datenschutzstandards (1) Allgemein Sofern nicht in Absatz (2) anders geregelt, dürfen die Ergebnisse von DNA-Tests, die für eine Bundesstrafverfolgungsbehörde zu Strafverfolgungszwecken durchgeführt werden, nur offengelegt werden— (A) an Strafverfolgungsbehörden zu Identifikationszwecken; (B) in gerichtlichen Verfahren, sofern nach geltenden Gesetzen oder Regeln zulässig; und (C) zu Verteidigungszwecken gegenüber einem Angeklagten, der Zugang zu Proben und Analysen hat, die in Zusammenhang mit dem Fall, in dem er angeklagt ist, durchgeführt wurden.
Extrahierte Behördliche Passage 3(2) Durch die Bundesstaaten (A) Als Zugangsvoraussetzung zum nach Absatz (a) beschriebenen Index muss ein Bundesstaat unverzüglich aus diesem Index die DNA-Analyse einer Person löschen, wenn— (i) die zuständige Behörde oder der zuständige Beamte des Bundesstaates für jede Verurteilung dieser Person wegen einer Straftat, auf deren Grundlage diese Analyse in den Index aufgenommen wurde oder hätte aufgenommen werden können, eine beglaubigte Kopie eines endgültigen Gerichtsbeschlusses erhält, der die Aufhebung dieser Verurteilung feststellt; oder (ii) die Person nicht wegen einer Straftat verurteilt wurde, auf deren Grundlage diese Analyse in den Index aufgenommen wurde oder hätte aufgenommen werden können, und die zuständige Behörde oder der zuständige Beamte des Bundesstaates für jede Anklage gegen diese Person, auf deren Grundlage die Analyse in den Index aufgenommen wurde oder hätte aufgenommen werden können, eine beglaubigte Kopie eines endgültigen Gerichtsbeschlusses erhält, aus dem hervorgeht, dass diese Anklage fallengelassen wurde, es zu einem Freispruch gekommen ist oder innerhalb der geltenden Frist keine Anklage erhoben wurde.
Extrahierte Behördliche Passage 4(c) Strafrechtliche Sanktion (1) Eine Person, die— (A) aufgrund ihrer Beschäftigung oder Amtsstellung persönlich identifizierbare DNA-Informationen besitzt oder Zugriff darauf hat, die in einer von einer Bundesbehörde für Strafverfolgung erstellten oder verwalteten Datenbank indexiert sind; und (B) wissentlich diese Informationen in irgendeiner Weise an eine nicht befugte Person oder Behörde weitergibt, wird mit einer Geldstrafe von bis zu 100.000 US-Dollar belegt.
Extrahierte Behördliche Passage 5(2) Ausnahme Werden persönlich identifizierbare Informationen entfernt, dürfen Testergebnisse zur Bevölkerungsstatistik-Datenbank, für Forschung und Protokollentwicklung oder für Qualitätskontrollzwecke offengelegt werden.