31 USC 716
Gelistet durch: NARA Registry, DoD Registry, Verwandte Befugnisse
Designation-Nachweise
- NARA-Bevollmächtigter: 31 USC 716 | Status: Basic | Banner: CUI.
- NARA-Sanktionsfeld: 31 USC 716.
- DoD-Bevollmächtigter: 31 USC 716. Das DoD führt dieses Zitat für die Kategorie auf; diese Detailseite des DoD zeigt kein separates Basic/Specified-Feld an.
- Nachweis der verwandten Behörde: 31 USC 716 | Status: Basic | Banner: CUI | Sanktionen: 31 USC 716
- Beleg zur verwandten Autorität: DoD führt diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, sofern verfügbar.
- Kontext der Registrierungsbezeichnung: Basic, CUI. Der verlinkte Autoritätstext enthält kategoriebeschreibende oder anwendbarkeitsbezogene Formulierungen, die helfen, festzustellen, wann die Information innerhalb dieser CUI-Kategorie fällt. Der verlinkte Text enthält Sprache zur Offenlegung, zum Zugriffs-, Schutz-, Freigabe-, Verbreitungs- oder Vertriebs-Kontrollmaßnahmen, die für die Handhabung relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Formulierungen zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzung, die Folgen für Misshandlungen betreffen können.
- Die Registrierungsbezeichnung für diese Kategorie ist Basic mit dem Banner CUI.
Extrahierte Bedeutung der Befugnis
- Seite 72 TITEL 31—GELD UND FINANZEN § 716
- Kontext der Registrierungsbezeichnung: Basic, CUI. Der verlinkte Autoritätstext enthält kategoriebeschreibende oder anwendbarkeitsbezogene Formulierungen, die helfen, festzustellen, wann die Information innerhalb dieser CUI-Kategorie fällt. Der verlinkte Text enthält Sprache zur Offenlegung, zum Zugriffs-, Schutz-, Freigabe-, Verbreitungs- oder Vertriebs-Kontrollmaßnahmen, die für die Handhabung relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Formulierungen zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzung, die Folgen für Misshandlungen betreffen können.
Betriebsbedingungen
- NARA-Kategorienumfang bei Verwendung dieser Befugnis: Betreffend den Beamten der Regierung der Vereinigten Staaten, der mit Aufgaben in Zusammenhang mit Finanzangelegenheiten betraut ist, einschließlich Prüfung, Kontenüberprüfung und Berichterstattung über den Finanzstatus der Regierung der Vereinigten Staaten.
- DoD-Kategorienumfang bei Verwendung dieser Befugnis: Betreffend den Beamten der Regierung der Vereinigten Staaten, der mit Aufgaben in Zusammenhang mit Finanzangelegenheiten betraut ist, einschließlich Prüfung, Kontenüberprüfung und Berichterstattung über den Finanzstatus der Regierung der Vereinigten Staaten.
- 31 USC 716 | Status: Basic | Banner: CUI | Sanktionen: 31 USC 716
- DoD listet diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, wenn verfügbar.
- NARA-Registerstatus: Basic. Statuswerte pro Behörde: Basic. Nachweis der NARA-Banner-Markierung: CUI. Die Registernachweise sind hier erhalten; eine detaillierte Analyse des Primärrechts oder der Vorschrift bleibt für diese Kategorie ausstehend.
- NARA-Kategoriespanne: Bezüglich des Beamten der US-Regierung, der mit Aufgaben im Zusammenhang mit Haushaltsangelegenheiten betraut ist, einschließlich Prüfung, Kontrolle von Konten und Berichterstattung über den Finanzstatus der US-Regierung.
- DoD-Kategoriespanne: Bezüglich des Beamten der US-Regierung, der mit Aufgaben im Zusammenhang mit Haushaltsangelegenheiten betraut ist, einschließlich Prüfung, Kontrolle von Konten und Berichterstattung über den Finanzstatus der US-Regierung.
- Extrahierte Befugnisklausel: Verfügbarkeit von Informationen und Einsicht in Akten (a)(1) Der Generalrevisor (Comptroller General) ist befugt, alle Akten der Behörde zu erhalten, die er benötigt, um seine Pflichten zu erfüllen (einschließlich Prüfungs-, Bewertungs- und Untersuchungsaufgaben), einschließlich der Einleitung von Zivilklagen gemäß diesem Abschnitt.
- Extrahierte Befugnisklausel: (d)(1) Der Generalrevisor darf keine Zivilklage für eine unter Absatz (b) dieses Abschnitts zurückgehaltene Akte erheben oder eine Vorladung nach Absatz (c) erlassen, wenn— (A) die Akte Aktivitäten betrifft, die vom Präsidenten als ausländische Nachrichtendienst- oder Gegenspionageaktivitäten bezeichnet werden; (B) die Akte durch ein Gesetz speziell von der Offenlegung gegenüber dem Generalrevisor ausgenommen ist, wenn dieses Gesetz— (i) ohne Ermessen verlangt, dass die Akte vor dem Generalrevisor zurückgehalten wird; (ii) bestimmte Kriterien für die Zurückhaltung der Akte gegenüber dem Generalrevisor festlegt; oder (iii) auf bestimmte Aktenarten verweist, die vor dem Generalrevisor zurückgehalten werden müssen; oder (C) am 20. Tag nach Einreichung eines Berichts gemäß Absatz (b)(1) dieses Abschnitts der Präsident oder der Direktor dem Generalrevisor und dem Kongress bescheinigt, dass eine Akte gemäß Abschnitt 552(b)(5) oder (7) von Titel 5 zurückgehalten werden könnte und die Offenlegung vernünftigerweise erhebliche Beeinträchtigungen der Regierungsabläufe verursachen könnte.
- Extrahierte Befugnisklausel: Wenn dem Generalrevisor innerhalb der 20-Tage-Frist keine Gelegenheit zur Einsicht in die Akte gegeben wird, kann der Generalrevisor einen Bericht an den Präsidenten, den Direktor des Office of Management and Budget, den Generalstaatsanwalt, den Leiter der Behörde und den Kongress einreichen.
- Extrahierte Befugnisklausel: (2) Jede Behörde muss dem Generalrevisor alle Informationen über die Pflichten, Befugnisse, Tätigkeiten, Organisation und die Finanztransaktionen der Behörde geben, die dieser benötigt.
Schutz- und Weitergabekontrollen
- NARA Registry Kontrollnachweis: Status Basic; Banner-Markierung CUI.
- Anwendbare DoD-Richtlinien: DoDD 5118.03, DoDD 7045.14, DoDI 5010.40, DoDI 7000.14
- Nara Basis oder Spezifiert: Basis
- Nara-Befehlszeilen: 31 USC 716 | Status: Basic | Banner: CUI | Sanktionen: 31 USC 716
- Nara-Banner-Markierungen: CUI
- Nara-Sanktionen: 31 USC 716
- Anwendbare DoD-Richtlinien: DoDD 5118.03, DoDD 7045.14, DoDI 5010.40, DoDI 7000.14
- Keine vom DoD vorgeschriebene Verbreitungskontrolle auf der Registrierungsseite aufgelistet. Genehmigte begrenzte Verbreitungskontrollen nur anwenden, wenn sie von der designierenden Behörde oder der geltenden Autorität verlangt oder erlaubt werden.
- Verwenden Sie zunächst die Registry-Aussagen, NARA-Autoritätszeilen, DoD-Autoritäten, DoD-Richtlinien, Warnhinweise, erforderliche Verbreitungskontrollen und Beispiele. Wenn die zitierte Autorität keine Handhabungsdetails spezifiziert, gelten CUI Basic-Schutzmaßnahmen und Verbreitungsregeln, sofern sie nicht mit der Autorität oder agenturenspezifischen Kontrollen in Konflikt stehen.
- Extrahierte Befugnisvorschrift: (e)(1) Der Generalrevisor hat für eine Akte, die gemäß diesem Abschnitt verfügbar gemacht wird, den gleichen Vertraulichkeitsgrad zu wahren, der vom Leiter der Behörde gefordert wird, von dem die Akte stammt.
- Extrahierte Befugnisklausel: Verfügbarkeit von Informationen und Einsicht in Akten (a)(1) Der Generalrevisor ist befugt, alle Akten der Behörde zu erhalten, die er benötigt, um seine Pflichten zu erfüllen (einschließlich Prüfungs-, Bewertungs- und Untersuchungsaufgaben), einschließlich der Einleitung von Zivilklagen gemäß diesem Abschnitt.
- Extrahierte Befugnisvorschrift: (2) Auf Anfrage eines Kongressmitglieds hat der Generalrevisor dem Mitglied eine Kopie des Materials zu übergeben, das er im Rahmen dieses Unterabschnitts zusammengestellt hat und das von dem Ausschuss, für den das Material erstellt wurde, freigegeben wurde.
- Extrahierte Befugnisvorschrift: (c)(1) Vorbehaltlich Absatz (d) dieses Abschnitts kann der Generalrevisor eine Vorladung für eine Person außerhalb der US-Regierung erlassen, wenn die Akten nicht dem Generalrevisor zugänglich gemacht werden, auf die der Generalrevisor gesetzlich oder durch Vereinbarung mit dieser Person Anspruch hat, von der der Zugriff verlangt wird.
- Extrahierte Befugnisvorschrift: In Absatz (b)(1) wurden die Wörter „an den Generalrevisor“ zur Klarheit und Konsistenz anstelle von „Zugriff auf“ verwendet.
- Extrahierte Befugnisvorschrift: (d)(1) Der Generalrevisor darf keine Zivilklage für eine unter Absatz (b) dieses Abschnitts zurückgehaltene Akte erheben oder eine Vorladung nach Absatz (c) erlassen, wenn— (A) die Akte Aktivitäten betrifft, die vom Präsidenten als ausländische Nachrichtendienst- oder Gegenspionageaktivitäten bezeichnet werden; (B) die Akte durch ein Gesetz speziell von der Offenlegung gegenüber dem Generalrevisor ausgenommen ist, wenn dieses Gesetz— (i) ohne Ermessen verlangt, dass die Akte vor dem Generalrevisor zurückgehalten wird; (ii) bestimmte Kriterien für die Zurückhaltung der Akte gegenüber dem Generalrevisor festlegt; oder (iii) auf bestimmte Aktenarten verweist, die vor dem Generalrevisor zurückgehalten werden müssen; oder (C) am 20. Tag nach Einreichung eines Berichts gemäß Absatz (b)(1) dieses Abschnitts der Präsident oder der Direktor dem Generalrevisor und dem Kongress bescheinigt, dass eine Akte gemäß Abschnitt 552(b)(5) oder (7) von Titel 5 zurückgehalten werden könnte und die Offenlegung vernünftigerweise erhebliche Beeinträchtigungen der Regierungsabläufe verursachen könnte.
Auszüge aus der Befugnis
Relevantester extrahierter behördlicher Textpassus(e)(1) Der Generalrevisor hat für eine Akte, die gemäß diesem Abschnitt verfügbar gemacht wird, den gleichen Vertraulichkeitsgrad zu wahren, der vom Leiter der Behörde gefordert wird, von dem die Akte stammt.
Extrahierte Behördliche Passage 2Verfügbarkeit von Informationen und Einsicht in Akten (a)(1) Der Generalrevisor ist befugt, alle Akten der Behörde zu erhalten, die er benötigt, um seine Pflichten zu erfüllen (einschließlich Prüfungs-, Bewertungs- und Untersuchungsaufgaben), einschließlich der Einleitung von Zivilklagen gemäß diesem Abschnitt.
Extrahierte Behördliche Passage 3(2) Auf Anfrage eines Kongressmitglieds hat der Generalrevisor dem Mitglied eine Kopie des Materials zu übergeben, das er im Rahmen dieses Unterabschnitts zusammengestellt hat und das von dem Ausschuss, für den das Material erstellt wurde, freigegeben wurde.
Extrahierte Behördliche Passage 4(c)(1) Vorbehaltlich Absatz (d) dieses Abschnitts kann der Generalrevisor eine Vorladung für eine Person außerhalb der US-Regierung erlassen, wenn die Akten nicht dem Generalrevisor zugänglich gemacht werden, auf die der Generalrevisor gesetzlich oder durch Vereinbarung mit dieser Person Anspruch hat, von der der Zugriff verlangt wird.
Extrahierte Behördliche Passage 5In Absatz (b)(1) wurden die Wörter „an den Generalrevisor“ zur Klarheit und Konsistenz anstelle von „Zugriff auf“ verwendet.
Extrahierte Behördliche Passage 6(d)(1) Der Generalrevisor darf keine Zivilklage für eine unter Absatz (b) dieses Abschnitts zurückgehaltene Akte erheben oder eine Vorladung nach Absatz (c) erlassen, wenn— (A) die Akte Aktivitäten betrifft, die vom Präsidenten als ausländische Nachrichtendienst- oder Gegenspionageaktivitäten bezeichnet werden; (B) die Akte durch ein Gesetz speziell von der Offenlegung gegenüber dem Generalrevisor ausgenommen ist, wenn dieses Gesetz— (i) ohne Ermessen verlangt, dass die Akte vor dem Generalrevisor zurückgehalten wird; (ii) bestimmte Kriterien für die Zurückhaltung der Akte gegenüber dem Generalrevisor festlegt; oder (iii) auf bestimmte Aktenarten verweist, die vor dem Generalrevisor zurückgehalten werden müssen; oder (C) am 20. Tag nach Einreichung eines Berichts gemäß Absatz (b)(1) dieses Abschnitts der Präsident oder der Direktor dem Generalrevisor und dem Kongress bescheinigt, dass eine Akte gemäß Abschnitt 552(b)(5) oder (7) von Titel 5 zurückgehalten werden könnte und die Offenlegung vernünftigerweise erhebliche Beeinträchtigungen der Regierungsabläufe verursachen könnte.