6 USC 488a(h)
Gelistet durch: NARA Registry, DoD Registry
Designation-Nachweise
- NARA-Autoritätszeile: 6 USC 488a(h) | Status: Spezifisch | Banner: CUI//SP-CRITAN.
- DoD-Autoritätszeile: 6 USC 488a(h). Das DoD führt dieses Zitat für die Kategorie auf; diese DoD-Detailseite zeigt kein separates Basis/Spezifisch-Feld an.
- Kontext der Registerbezeichnung: Spezifisch, CUI//SP-CRITAN. Der verlinkte Autoritätstext enthält kategoriebereichs- oder anwendbarkeitsbezogene Sprache, die hilft zu bestimmen, wann die Informationen in diese CUI-Kategorie fallen. Der verlinkte Autoritätstext enthält Offenlegungs-, Zugriffs-, Schutz-, Freigabe-, Verbreitungs- oder Verteilungs-Kontrollsprache, die für die Handhabung relevant ist. Der verlinkte Autoritätstext enthält Verstöße, Sanktionen, Strafen oder Durchsetzungsbestimmungen, die Folgen eines Fehlverhaltens betreffen können.
- Die Registerbezeichnung für diese Kategorie ist Spezifisch mit Banner CUI//SP-CRITAN.
Extrahierte Bedeutung der Befugnis
- Seite 206 TITEL 6—INNENSICHERHEIT § 486
- Kontext der Registerbezeichnung: Spezifisch, CUI//SP-CRITAN. Der verlinkte Autoritätstext enthält kategoriebereichs- oder anwendbarkeitsbezogene Sprache, die hilft zu bestimmen, wann die Informationen in diese CUI-Kategorie fallen. Der verlinkte Autoritätstext enthält Offenlegungs-, Zugriffs-, Schutz-, Freigabe-, Verbreitungs- oder Verteilungs-Kontrollsprache, die für die Handhabung relevant ist. Der verlinkte Autoritätstext enthält Verstöße, Sanktionen, Strafen oder Durchsetzungsbestimmungen, die Folgen eines Fehlverhaltens betreffen können.
- 6 USC 488a: Regulierung des Verkaufs und der Übertragung von Ammoniumnitrat
Betriebsbedingungen
- NARA-Kategorienumfang mit dieser Behörde: Bezieht sich auf Registrierungsinformationen von Personen, die Ammoniumnitrat-Anlagen besitzen und betreiben, Käufer von Ammoniumnitrat sowie die Regulierung von Verkäufen und Übertragungen von Ammoniumnitrat.
- DoD-Kategorienumfang mit dieser Behörde: Bezieht sich auf Registrierungsinformationen von Personen, die Ammoniumnitrat-Anlagen besitzen und betreiben, Käufer von Ammoniumnitrat sowie die Regulierung von Verkäufen und Übertragungen von Ammoniumnitrat.
- Die zitierte Behörde legt spezifische Offenlegungsbeschränkungen und benannte Ausnahmen für Informationen fest, die im Rahmen des gesetzlichen Programms für den sicheren Umgang mit Ammoniumnitrat erhalten wurden. Da die Behörde spezifische Kontrollen vorgibt, identifiziert NARA diese Kategorie als CUI Specified.
- Die Informationen wurden gemäß 6 USC Kapitel 1, Unterkapitel VIII, Teil J, Sicherer Umgang mit Ammoniumnitrat, erlangt.
- Die Informationen beziehen sich auf die Registrierung von Eigentümern von Ammoniumnitrat-Anlagen oder Käufern von Ammoniumnitrat.
- Die Informationen beziehen sich auf Aufzeichnungen von Verkäufen oder Übertragungen von Ammoniumnitrat, Käuferidentitätsprüfung, Menge, Datum, Registrierungsnummer, Agentendetails oder Verwendungszweck.
- Die Informationen werden vom Sekretär, einem Bundesangestellten, einem Bundesauftragnehmer, einer Landesbehörde oder einem Eigentümer einer Ammoniumnitrat-Anlage innerhalb des gesetzlichen Programms gehalten oder offengelegt.
- Extrahierte Behördliche Bedingung: (e) Aufzeichnungen (1) Führung von Aufzeichnungen Der Eigentümer einer Ammoniumnitrat-Anlage hat— (A) für jeden Verkauf oder jede Übertragung von Ammoniumnitrat während des zwei Jahre dauernden Zeitraums ab dem Datum dieses Verkaufs oder dieser Übertragung Aufzeichnungen zu führen; und (B) in diese Aufzeichnung die in Absatz (2) beschriebenen Informationen aufzunehmen.
- Extrahierte Behördliche Bedingung: (2) Erforderliche spezifische Informationen Für jeden Verkauf oder jede Übertragung von Ammoniumnitrat hat der Eigentümer einer Ammoniumnitrat-Anlage— (A) den Namen, die Adresse, Telefonnummer und Registrierungsnummer, die gemäß Unterabschnitt (c) oder (d) ausgestellt wurde, jeder Person aufzuzeichnen, die Ammoniumnitrat erwirbt, und zwar in der vom Secretary vorgeschriebenen Weise; (B) gegebenenfalls den Namen, die Adresse und Telefonnummer eines im Namen der in Unterabschnitt (A) genannten Person handelnden Agenten zum Zeitpunkt des Verkaufs aufzuzeichnen; (C) das Datum und die Menge des verkauften oder übertragenen Ammoniumnitrats aufzuzeichnen; und (D) die Identität der in Unterabschnitten (A) und (B) genannten Personen, soweit zutreffend, gemäß einem vom Secretary festgelegten Verfahren zu überprüfen.
- Extrahierte Behördliche Bedingung: Inspektion und Prüfung der Aufzeichnungen Der Secretary hat ein Verfahren für die regelmäßige Inspektion und Prüfung der von Inhabern von Ammoniumnitrat-Anlagen geführten Aufzeichnungen einzurichten mit dem Ziel, die Einhaltung dieses Teils zu überwachen oder die unangemessene Verwendung oder Entwendung von Ammoniumnitrat bei terroristischen Handlungen zu verhindern oder abzuschrecken.
- Extrahierte Behördliche Bedingung: Definitionen In diesem Teil: (1) Ammoniumnitrat Der Begriff ‚Ammoniumnitrat‘ bezeichnet— (A) festes Ammoniumnitrat, das hauptsächlich das Ammoniumsalz der Salpetersäure ist und mindestens 33 Prozent Stickstoff nach Gewicht enthält; und (B) jede Mischung, die einen Anteil an Ammoniumnitrat enthält, der gleich oder größer ist als der vom Secretary gemäß Abschnitt 488a(b) dieses Titels festgelegte Prozentsatz.
- Extrahierte Behördliche Bedingung: Bei der Führung von Aufzeichnungen gemäß Absatz (1) hat der Eigentümer einer Ammoniumnitrat-Anlage angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz der in diesen Aufzeichnungen enthaltenen Informationen sicherzustellen.
- Extrahierte Behördliche Bedingung: (A) den Namen, die Adresse, Telefonnummer und Registrierungsnummer, die gemäß Unterabschnitt (c) oder (d) ausgestellt wurde, jeder Person aufzuzeichnen, die Ammoniumnitrat erwirbt, und zwar in der vom Secretary vorgeschriebenen Weise;
- Extrahierte Behördliche Bedingung: 272 ), und außer wie in Absatz (2) vorgesehen, darf der Secretary keine Informationen, die gemäß diesem Teil erlangt wurden, an Personen weitergeben.
- Extrahierte Behördliche Bedingung: Alle Informationen, die einen Grund für die Verweigerung einer Registrierungsnummer gemäß diesem Abschnitt darstellen, sind vom Secretary vertraulich zu behandeln und dürfen nur zur Entscheidungsfindung gemäß diesem Abschnitt verwendet werden.
- Extrahierte Behördliche Bedingung: (A) für jeden Verkauf oder jede Übertragung von Ammoniumnitrat während des zwei Jahre dauernden Zeitraums ab dem Datum dieses Verkaufs oder dieser Übertragung Aufzeichnungen zu führen; und
Schutz- und Weitergabekontrollen
- NARA-Registry-Kontrollnachweis: Status Angegeben; Banner-Kennzeichnung CUI//SP-CRITAN.
- Vertraulichkeitsregel: Der Secretary darf Informationen, die gemäß diesem gesetzlichen Teil erlangt wurden, nur anhand der spezifischen Ausnahmen in 6 USC 488a(h)(2) offenlegen.
- Bundesbedarfsausnahmeregelung: Eine Offenlegung ist zulässig gegenüber einem US-Beamten oder -Mitarbeiter oder einem US-Auftragnehmer, der die Information benötigt, um seine Aufgaben erfüllen zu können.
- Ausnahmeregelung für Landesbehörden: Eine Offenlegung ist gegenüber einer Landesbehörde gemäß 6 USC 488c zulässig, wenn geeignete Vereinbarungen zum Schutz der Informationen bestehen.
- Regel zum Schutz durch Anlageninhaber: Anlageninhaber, die Verkaufs- oder Übertragungsaufzeichnungen führen, müssen angemessene Maßnahmen ergreifen, um die in diesen Aufzeichnungen enthaltenen Informationen zu schützen.
- Für diese Kategorie sind auf keiner der beiden Registerseiten zusätzliche eingeschränkte Verbreitungskontrollen aufgeführt. Wenden Sie nur genehmigte eingeschränkte Verbreitungskontrollen an, wenn dies von der benennenden Behörde oder der zuständigen Autorität separat gefordert oder erlaubt wird.
- Soweit 6 USC 488a(h) und zugehörige Bestimmungen keine Handhabungsdetails festlegen, gelten standardmäßige CUI Basic-Sicherheitsmaßnahmen und Verbreitungsregeln gemäß 32 CFR Teil 2002, sofern sie nicht im Widerspruch zur spezifischen Behörde stehen.
- Extrahierte Behördliche Kontrolle: (2) Ausnahme Der Secretary kann alle Informationen, die er im Rahmen dieses Teils erlangt hat, offenlegen an— (A) einen Beamten oder Mitarbeiter der Vereinigten Staaten oder eine Person, die mit den Vereinigten Staaten einen Vertrag eingegangen ist, die die Information zur Erfüllung ihrer Pflichten benötigt; oder (B) an eine Landesbehörde gemäß Abschnitt 488c dieses Titels, unter geeigneten Vereinbarungen zum Schutz der Information.
- Extrahierte Behördliche Kontrolle: 272), und außer wie in Absatz (2) vorgesehen, darf der Secretary keine gemäß diesem Teil erlangten Informationen an Personen weitergeben.
- Extrahierte Behördliche Kontrolle: (g) Beratung Bei der Durchführung dieses Abschnitts hat der Secretary mit dem Secretary of Agriculture, den Bundesstaaten und den geeigneten privaten Akteuren zu beraten, um sicherzustellen, dass der Zugang von landwirtschaftlichen Erzeugern zu Ammoniumnitrat nicht unangemessen eingeschränkt wird.
- Extrahierte Behördliche Kontrolle: (3) Schutz der Informationen Bei der Führung von Aufzeichnungen gemäß Absatz (1) hat der Eigentümer einer Ammoniumnitrat-Anlage angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz der in diesen Aufzeichnungen enthaltenen Informationen sicherzustellen.
- Extrahierte Behördliche Kontrolle: (h) Datenvertraulichkeit (1) Im Allgemeinen Ungeachtet Abschnitt 552 des Titels 5 oder des USA PATRIOT ACT (Public Law 107–56; 115 Stat.
- Extrahierte Behördliche Kontrolle: Haftungsbeschränkung Eine Person, die einen vom Department of Homeland Security genehmigten oder unter einem Kooperationsabkommen betriebenen Sicherheitsschulungskurs absolviert hat, mit Mitteln, die ab dem Haushaltsjahr 2006 und danach oder in früheren Haushaltsgesetzen bereitgestellt wurden, die in einem von einem Information Sharing and Analysis Center anerkannten Programm eingeschrieben ist und die eine Situation, Tätigkeit oder einen Vorfall gemäß diesem Programm einer zuständigen Behörde meldet, haftet nicht für Schäden in bundes- oder staatlichen Gerichtsverfahren, es sei denn, die Person handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.
- Extrahierte Behördliche Kontrolle: Für die vollständige Klassifikation dieses Gesetzes im Code siehe die Anmerkung ‚Short Title of 2001 Amendment‘ unter Abschnitt 1 von Titel 18, Straftaten und Strafverfahren, und Tabellen.
- Extrahierte Behördliche Kontrolle: Bei der Führung von Aufzeichnungen gemäß Absatz (1) hat der Eigentümer einer Ammoniumnitrat-Anlage angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz der in diesen Aufzeichnungen enthaltenen Informationen sicherzustellen.
- Extrahierte Behördliche Kontrolle: 272 ), und außer wie in Absatz (2) vorgesehen, darf der Secretary keine Informationen, die gemäß diesem Teil erlangt wurden, an Personen weitergeben.
- Extrahierte Behördliche Kontrolle: Bei der Durchführung dieses Abschnitts hat der Secretary mit dem Secretary of Agriculture, den Bundesstaaten und den geeigneten privaten Akteuren zu beraten, um sicherzustellen, dass der Zugang von landwirtschaftlichen Erzeugern zu Ammoniumnitrat nicht unangemessen eingeschränkt wird.
- Extrahierte Behördliche Kontrolle: (B) an eine Landesbehörde gemäß Abschnitt 488c dieses Titels, unter geeigneten Vereinbarungen zum Schutz der Informationen.
- Extrahierte Behördliche Kontrolle: Alle Informationen, die einen Grund für die Verweigerung einer Registrierungsnummer gemäß diesem Abschnitt darstellen, sind vom Secretary vertraulich zu behandeln und dürfen nur zur Entscheidungsfindung gemäß diesem Abschnitt verwendet werden.
- Extrahierte Behördliche Kontrolle: Für die vollständige Klassifikation dieses Gesetzes im Code siehe die Anmerkung ‚Short Title of 2001 Amendment‘ unter Abschnitt 1 von Titel 18, Straftaten und Strafverfahren, und Tabellen.
Auszüge aus der Befugnis
Allgemeine VertraulichkeitsregelDer Sekretär darf keinerlei unter diesem Teil erhaltene Informationen an Dritte weitergeben.
Ausnahme Bundes-Need-to-KnowEin US-Beamter oder Mitarbeiter bzw. eine Person, die einen Vertrag mit den USA eingegangen ist und die Information kennen muss.
Ausnahme für LandesbehördenAn eine Landesbehörde gemäß Abschnitt 488c dieses Titels, unter geeigneten Vorkehrungen zum Schutz der Informationen.
Relevantester extrahierter behördlicher Textpassus(2) Ausnahme Der Secretary kann alle Informationen, die er im Rahmen dieses Teils erlangt hat, offenlegen an— (A) einen Beamten oder Mitarbeiter der Vereinigten Staaten oder eine Person, die mit den Vereinigten Staaten einen Vertrag eingegangen ist, die die Information zur Erfüllung ihrer Pflichten benötigt; oder (B) an eine Landesbehörde gemäß Abschnitt 488c dieses Titels, unter geeigneten Vereinbarungen zum Schutz der Information.
Extrahierte Behördliche Passage 2272), und außer wie in Absatz (2) vorgesehen, darf der Secretary keine gemäß diesem Teil erlangten Informationen an Personen weitergeben.
Extrahierte Behördliche Passage 3(g) Beratung Bei der Durchführung dieses Abschnitts hat der Secretary mit dem Secretary of Agriculture, den Bundesstaaten und den geeigneten privaten Akteuren zu beraten, um sicherzustellen, dass der Zugang von landwirtschaftlichen Erzeugern zu Ammoniumnitrat nicht unangemessen eingeschränkt wird.
Extrahierte Behördliche Passage 4(3) Schutz der Informationen Bei der Führung von Aufzeichnungen gemäß Absatz (1) hat der Eigentümer einer Ammoniumnitrat-Anlage angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz der in diesen Aufzeichnungen enthaltenen Informationen sicherzustellen.
Extrahierte Behördliche Passage 5(h) Datenvertraulichkeit (1) Im Allgemeinen Ungeachtet Abschnitt 552 des Titels 5 oder des USA PATRIOT ACT (Public Law 107–56; 115 Stat.
Extrahierte Behördliche Passage 6(e) Aufzeichnungen (1) Führung von Aufzeichnungen Der Eigentümer einer Ammoniumnitrat-Anlage hat— (A) für jeden Verkauf oder jede Übertragung von Ammoniumnitrat während des zwei Jahre dauernden Zeitraums ab dem Datum dieses Verkaufs oder dieser Übertragung Aufzeichnungen zu führen; und (B) in diese Aufzeichnung die in Absatz (2) beschriebenen Informationen aufzunehmen.
Relevantester extrahierter behördlicher TextpassusBei der Führung von Aufzeichnungen gemäß Absatz (1) hat der Eigentümer einer Ammoniumnitrat-Anlage angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz der in diesen Aufzeichnungen enthaltenen Informationen sicherzustellen.
Extrahierte Behördliche Passage 2272 ), und außer wie in Absatz (2) vorgesehen, darf der Secretary keine Informationen, die gemäß diesem Teil erlangt wurden, an Personen weitergeben.
Extrahierte Behördliche Passage 3Bei der Durchführung dieses Abschnitts hat der Secretary mit dem Secretary of Agriculture, den Bundesstaaten und den geeigneten privaten Akteuren zu beraten, um sicherzustellen, dass der Zugang von landwirtschaftlichen Erzeugern zu Ammoniumnitrat nicht unangemessen eingeschränkt wird.
Extrahierte Behördliche Passage 4(B) an eine Landesbehörde gemäß Abschnitt 488c dieses Titels, unter geeigneten Vereinbarungen zum Schutz der Informationen.
Extrahierte Behördliche Passage 5Alle Informationen, die einen Grund für die Verweigerung einer Registrierungsnummer gemäß diesem Abschnitt darstellen, sind vom Secretary vertraulich zu behandeln und dürfen nur zur Entscheidungsfindung gemäß diesem Abschnitt verwendet werden.
Extrahierte Behördliche Passage 6(A) zeichnen Sie den Namen, die Adresse, Telefonnummer und Registrierungsnummer, die gemäß Unterabschnitt (c) oder (d) ausgestellt wurde, jeder Person auf, die Ammoniumnitrat kauft, in der vom Sekretär vorgeschriebenen Weise;