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Ammonium Nitrate

Registrierungs-, Käufer-, Eigentümer-/Betreiber-, Anlagen-, Verkaufs-, Übertragungs- und damit verbundene regulatorische Informationen, die im Rahmen des föderalen Ammoniumnitrat-Sicherheitsprogramms erhoben werden, sind vom Offenlegungsrecht ausgenommen, außer durch die gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen.

Registry-StatusNARA und DoD
KennzeichnungCRITAN
Organisatorische IndexgruppeKritische Infrastruktur
Aktualisiert2026-05-15

Diese Seite stellt extrahierte CUI-Registry- und Befugnisanalyse als crawlbaren Text bereit. Der interaktive Explorer bleibt der operative Arbeitsbereich zum Filtern, Vergleichen und Lernen mit dem Sprachagenten.

Registry-Vergleich

Feld NARA Registry DoD Registry
Kategoriebeschreibung Bezieht sich auf Registrierungsinformationen von Personen, die Ammoniumnitrat-Anlagen besitzen und betreiben, Käufer von Ammoniumnitrat sowie die Regulierung von Verkäufen und Übertragungen von Ammoniumnitrat. Bezieht sich auf Registrierungsinformationen von Personen, die Ammoniumnitrat-Anlagen besitzen und betreiben, Käufer von Ammoniumnitrat sowie die Regulierung von Verkäufen und Übertragungen von Ammoniumnitrat.
Kategoriekennzeichnung CRITAN CRITAN
Banner-Kennzeichnung CUI//SP-CRITAN Kein entsprechendes Feld
Basic oder Specified Specified Kein entsprechendes Feld
Befugnisse 6 USC 488a(h) 6 USC 488a(h)
Anwendbare DoD-Richtlinien Kein entsprechendes Feld Keine gelistet
Erforderlicher Warnhinweis Kein entsprechendes Feld Keine gelistet
Erforderliche Weitergabekontrolle Keine gelistet Keine gelistet
Beispiele Kein entsprechendes Feld Keine gelistet
Registry-Datum May 7, 2025 2026-05-15

Befugnisanalyse

Titel der Befugnis
Regulierung des Verkaufs und der Übertragung von Ammoniumnitrat: Datenvertraulichkeit
Befugnisse
6 USC 488a(h)
Aktualität der Quelle
Der Text enthält die am 11. Mai 2026 geltenden Gesetze.
Wie die Befugnis wirkt
Die zitierte Behörde legt spezifische Offenlegungsbeschränkungen und benannte Ausnahmen für Informationen fest, die im Rahmen des gesetzlichen Programms für den sicheren Umgang mit Ammoniumnitrat erhalten wurden. Da die Behörde spezifische Kontrollen vorgibt, identifiziert NARA diese Kategorie als CUI Specified.

Auslösebedingungen

  • Die Informationen wurden gemäß 6 USC Kapitel 1, Unterkapitel VIII, Teil J, Sicherer Umgang mit Ammoniumnitrat, erlangt.
  • Die Informationen beziehen sich auf die Registrierung von Eigentümern von Ammoniumnitrat-Anlagen oder Käufern von Ammoniumnitrat.
  • Die Informationen beziehen sich auf Aufzeichnungen von Verkäufen oder Übertragungen von Ammoniumnitrat, Käuferidentitätsprüfung, Menge, Datum, Registrierungsnummer, Agentendetails oder Verwendungszweck.
  • Die Informationen werden vom Sekretär, einem Bundesangestellten, einem Bundesauftragnehmer, einer Landesbehörde oder einem Eigentümer einer Ammoniumnitrat-Anlage innerhalb des gesetzlichen Programms gehalten oder offengelegt.

Erfasste Informationen

  • Name, Adresse und Telefonnummer des Eigentümers der Ammoniumnitrat-Anlage
  • Name, Adresse, Telefonnummer und Ansprechpartner der Anlage
  • Name, Adresse, Telefonnummer und Registrierungsnummer des Käufers
  • Beabsichtigte Verwendung von Ammoniumnitrat durch den Käufer
  • Name, Adresse und Telefonnummer des Agenten, wenn ein Agent für einen Käufer handelt
  • Verkaufs- oder Übertragungsdatum
  • Menge des verkauften oder übertragenen Ammoniumnitrats
  • Identitätsprüfungsinformationen für Käufer und Agenten
  • Andere Registrierungs- oder regulatorische Informationen, die im Rahmen des gesetzlichen Teils erlangt wurden

Spezifizierte Kontrollen

Vertraulichkeitsregel
Der Sekretär darf Informationen, die im Rahmen dieses gesetzlichen Teils erlangt wurden, nur gemäß den spezifischen Ausnahmen in 6 USC 488a(h)(2) offenlegen.
Bundes-Need-to-Know-Ausnahme
Die Offenlegung ist einem US-Beamten oder -Mitarbeiter oder einem US-Auftragnehmer gestattet, der die Information zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt.
Ausnahme für Landesbehörden
Die Offenlegung an eine Landesbehörde gemäß 6 USC 488c ist zulässig, wenn angemessene Vorkehrungen zum Schutz der Informationen getroffen werden.
Regel zum Schutz von Anlageninhabern
Anlageninhaber, die Verkaufs- oder Übertragungsaufzeichnungen führen, müssen angemessene Maßnahmen zum Schutz der Informationen in diesen Aufzeichnungen ergreifen.

Schutz- und Weitergabekontrollen

NARA Registry
Keine gelistet
DoD Registry
Keine gelistet
Befugnisanalyse
Für diese Kategorie sind auf keiner der beiden Registerseiten zusätzliche eingeschränkte Verbreitungskontrollen aufgeführt. Wenden Sie nur genehmigte eingeschränkte Verbreitungskontrollen an, wenn dies von der benennenden Behörde oder der zuständigen Autorität separat gefordert oder erlaubt wird.
Basic oder Specified
Soweit 6 USC 488a(h) und zugehörige Bestimmungen keine Handhabungsdetails festlegen, gelten standardmäßige CUI Basic-Sicherheitsmaßnahmen und Verbreitungsregeln gemäß 32 CFR Teil 2002, sofern sie nicht im Widerspruch zur spezifischen Behörde stehen.

Verwandte Befugnisse

Details je Befugnis

6 USC 488a(h)

Gelistet durch: NARA Registry, DoD Registry

Designation-Nachweise

  • NARA-Autoritätszeile: 6 USC 488a(h) | Status: Spezifisch | Banner: CUI//SP-CRITAN.
  • DoD-Autoritätszeile: 6 USC 488a(h). Das DoD führt dieses Zitat für die Kategorie auf; diese DoD-Detailseite zeigt kein separates Basis/Spezifisch-Feld an.
  • Kontext der Registerbezeichnung: Spezifisch, CUI//SP-CRITAN. Der verlinkte Autoritätstext enthält kategoriebereichs- oder anwendbarkeitsbezogene Sprache, die hilft zu bestimmen, wann die Informationen in diese CUI-Kategorie fallen. Der verlinkte Autoritätstext enthält Offenlegungs-, Zugriffs-, Schutz-, Freigabe-, Verbreitungs- oder Verteilungs-Kontrollsprache, die für die Handhabung relevant ist. Der verlinkte Autoritätstext enthält Verstöße, Sanktionen, Strafen oder Durchsetzungsbestimmungen, die Folgen eines Fehlverhaltens betreffen können.
  • Die Registerbezeichnung für diese Kategorie ist Spezifisch mit Banner CUI//SP-CRITAN.

Extrahierte Bedeutung der Befugnis

  • Seite 206 TITEL 6—INNENSICHERHEIT § 486
  • Kontext der Registerbezeichnung: Spezifisch, CUI//SP-CRITAN. Der verlinkte Autoritätstext enthält kategoriebereichs- oder anwendbarkeitsbezogene Sprache, die hilft zu bestimmen, wann die Informationen in diese CUI-Kategorie fallen. Der verlinkte Autoritätstext enthält Offenlegungs-, Zugriffs-, Schutz-, Freigabe-, Verbreitungs- oder Verteilungs-Kontrollsprache, die für die Handhabung relevant ist. Der verlinkte Autoritätstext enthält Verstöße, Sanktionen, Strafen oder Durchsetzungsbestimmungen, die Folgen eines Fehlverhaltens betreffen können.
  • 6 USC 488a: Regulierung des Verkaufs und der Übertragung von Ammoniumnitrat

Betriebsbedingungen

  • NARA-Kategorienumfang mit dieser Behörde: Bezieht sich auf Registrierungsinformationen von Personen, die Ammoniumnitrat-Anlagen besitzen und betreiben, Käufer von Ammoniumnitrat sowie die Regulierung von Verkäufen und Übertragungen von Ammoniumnitrat.
  • DoD-Kategorienumfang mit dieser Behörde: Bezieht sich auf Registrierungsinformationen von Personen, die Ammoniumnitrat-Anlagen besitzen und betreiben, Käufer von Ammoniumnitrat sowie die Regulierung von Verkäufen und Übertragungen von Ammoniumnitrat.
  • Die zitierte Behörde legt spezifische Offenlegungsbeschränkungen und benannte Ausnahmen für Informationen fest, die im Rahmen des gesetzlichen Programms für den sicheren Umgang mit Ammoniumnitrat erhalten wurden. Da die Behörde spezifische Kontrollen vorgibt, identifiziert NARA diese Kategorie als CUI Specified.
  • Die Informationen wurden gemäß 6 USC Kapitel 1, Unterkapitel VIII, Teil J, Sicherer Umgang mit Ammoniumnitrat, erlangt.
  • Die Informationen beziehen sich auf die Registrierung von Eigentümern von Ammoniumnitrat-Anlagen oder Käufern von Ammoniumnitrat.
  • Die Informationen beziehen sich auf Aufzeichnungen von Verkäufen oder Übertragungen von Ammoniumnitrat, Käuferidentitätsprüfung, Menge, Datum, Registrierungsnummer, Agentendetails oder Verwendungszweck.
  • Die Informationen werden vom Sekretär, einem Bundesangestellten, einem Bundesauftragnehmer, einer Landesbehörde oder einem Eigentümer einer Ammoniumnitrat-Anlage innerhalb des gesetzlichen Programms gehalten oder offengelegt.
  • Extrahierte Behördliche Bedingung: (e) Aufzeichnungen (1) Führung von Aufzeichnungen Der Eigentümer einer Ammoniumnitrat-Anlage hat— (A) für jeden Verkauf oder jede Übertragung von Ammoniumnitrat während des zwei Jahre dauernden Zeitraums ab dem Datum dieses Verkaufs oder dieser Übertragung Aufzeichnungen zu führen; und (B) in diese Aufzeichnung die in Absatz (2) beschriebenen Informationen aufzunehmen.
  • Extrahierte Behördliche Bedingung: (2) Erforderliche spezifische Informationen Für jeden Verkauf oder jede Übertragung von Ammoniumnitrat hat der Eigentümer einer Ammoniumnitrat-Anlage— (A) den Namen, die Adresse, Telefonnummer und Registrierungsnummer, die gemäß Unterabschnitt (c) oder (d) ausgestellt wurde, jeder Person aufzuzeichnen, die Ammoniumnitrat erwirbt, und zwar in der vom Secretary vorgeschriebenen Weise; (B) gegebenenfalls den Namen, die Adresse und Telefonnummer eines im Namen der in Unterabschnitt (A) genannten Person handelnden Agenten zum Zeitpunkt des Verkaufs aufzuzeichnen; (C) das Datum und die Menge des verkauften oder übertragenen Ammoniumnitrats aufzuzeichnen; und (D) die Identität der in Unterabschnitten (A) und (B) genannten Personen, soweit zutreffend, gemäß einem vom Secretary festgelegten Verfahren zu überprüfen.
  • Extrahierte Behördliche Bedingung: Inspektion und Prüfung der Aufzeichnungen Der Secretary hat ein Verfahren für die regelmäßige Inspektion und Prüfung der von Inhabern von Ammoniumnitrat-Anlagen geführten Aufzeichnungen einzurichten mit dem Ziel, die Einhaltung dieses Teils zu überwachen oder die unangemessene Verwendung oder Entwendung von Ammoniumnitrat bei terroristischen Handlungen zu verhindern oder abzuschrecken.
  • Extrahierte Behördliche Bedingung: Definitionen In diesem Teil: (1) Ammoniumnitrat Der Begriff ‚Ammoniumnitrat‘ bezeichnet— (A) festes Ammoniumnitrat, das hauptsächlich das Ammoniumsalz der Salpetersäure ist und mindestens 33 Prozent Stickstoff nach Gewicht enthält; und (B) jede Mischung, die einen Anteil an Ammoniumnitrat enthält, der gleich oder größer ist als der vom Secretary gemäß Abschnitt 488a(b) dieses Titels festgelegte Prozentsatz.
  • Extrahierte Behördliche Bedingung: Bei der Führung von Aufzeichnungen gemäß Absatz (1) hat der Eigentümer einer Ammoniumnitrat-Anlage angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz der in diesen Aufzeichnungen enthaltenen Informationen sicherzustellen.
  • Extrahierte Behördliche Bedingung: (A) den Namen, die Adresse, Telefonnummer und Registrierungsnummer, die gemäß Unterabschnitt (c) oder (d) ausgestellt wurde, jeder Person aufzuzeichnen, die Ammoniumnitrat erwirbt, und zwar in der vom Secretary vorgeschriebenen Weise;
  • Extrahierte Behördliche Bedingung: 272 ), und außer wie in Absatz (2) vorgesehen, darf der Secretary keine Informationen, die gemäß diesem Teil erlangt wurden, an Personen weitergeben.
  • Extrahierte Behördliche Bedingung: Alle Informationen, die einen Grund für die Verweigerung einer Registrierungsnummer gemäß diesem Abschnitt darstellen, sind vom Secretary vertraulich zu behandeln und dürfen nur zur Entscheidungsfindung gemäß diesem Abschnitt verwendet werden.
  • Extrahierte Behördliche Bedingung: (A) für jeden Verkauf oder jede Übertragung von Ammoniumnitrat während des zwei Jahre dauernden Zeitraums ab dem Datum dieses Verkaufs oder dieser Übertragung Aufzeichnungen zu führen; und

Schutz- und Weitergabekontrollen

  • NARA-Registry-Kontrollnachweis: Status Angegeben; Banner-Kennzeichnung CUI//SP-CRITAN.
  • Vertraulichkeitsregel: Der Secretary darf Informationen, die gemäß diesem gesetzlichen Teil erlangt wurden, nur anhand der spezifischen Ausnahmen in 6 USC 488a(h)(2) offenlegen.
  • Bundesbedarfsausnahmeregelung: Eine Offenlegung ist zulässig gegenüber einem US-Beamten oder -Mitarbeiter oder einem US-Auftragnehmer, der die Information benötigt, um seine Aufgaben erfüllen zu können.
  • Ausnahmeregelung für Landesbehörden: Eine Offenlegung ist gegenüber einer Landesbehörde gemäß 6 USC 488c zulässig, wenn geeignete Vereinbarungen zum Schutz der Informationen bestehen.
  • Regel zum Schutz durch Anlageninhaber: Anlageninhaber, die Verkaufs- oder Übertragungsaufzeichnungen führen, müssen angemessene Maßnahmen ergreifen, um die in diesen Aufzeichnungen enthaltenen Informationen zu schützen.
  • Für diese Kategorie sind auf keiner der beiden Registerseiten zusätzliche eingeschränkte Verbreitungskontrollen aufgeführt. Wenden Sie nur genehmigte eingeschränkte Verbreitungskontrollen an, wenn dies von der benennenden Behörde oder der zuständigen Autorität separat gefordert oder erlaubt wird.
  • Soweit 6 USC 488a(h) und zugehörige Bestimmungen keine Handhabungsdetails festlegen, gelten standardmäßige CUI Basic-Sicherheitsmaßnahmen und Verbreitungsregeln gemäß 32 CFR Teil 2002, sofern sie nicht im Widerspruch zur spezifischen Behörde stehen.
  • Extrahierte Behördliche Kontrolle: (2) Ausnahme Der Secretary kann alle Informationen, die er im Rahmen dieses Teils erlangt hat, offenlegen an— (A) einen Beamten oder Mitarbeiter der Vereinigten Staaten oder eine Person, die mit den Vereinigten Staaten einen Vertrag eingegangen ist, die die Information zur Erfüllung ihrer Pflichten benötigt; oder (B) an eine Landesbehörde gemäß Abschnitt 488c dieses Titels, unter geeigneten Vereinbarungen zum Schutz der Information.
  • Extrahierte Behördliche Kontrolle: 272), und außer wie in Absatz (2) vorgesehen, darf der Secretary keine gemäß diesem Teil erlangten Informationen an Personen weitergeben.
  • Extrahierte Behördliche Kontrolle: (g) Beratung Bei der Durchführung dieses Abschnitts hat der Secretary mit dem Secretary of Agriculture, den Bundesstaaten und den geeigneten privaten Akteuren zu beraten, um sicherzustellen, dass der Zugang von landwirtschaftlichen Erzeugern zu Ammoniumnitrat nicht unangemessen eingeschränkt wird.
  • Extrahierte Behördliche Kontrolle: (3) Schutz der Informationen Bei der Führung von Aufzeichnungen gemäß Absatz (1) hat der Eigentümer einer Ammoniumnitrat-Anlage angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz der in diesen Aufzeichnungen enthaltenen Informationen sicherzustellen.
  • Extrahierte Behördliche Kontrolle: (h) Datenvertraulichkeit (1) Im Allgemeinen Ungeachtet Abschnitt 552 des Titels 5 oder des USA PATRIOT ACT (Public Law 107–56; 115 Stat.
  • Extrahierte Behördliche Kontrolle: Haftungsbeschränkung Eine Person, die einen vom Department of Homeland Security genehmigten oder unter einem Kooperationsabkommen betriebenen Sicherheitsschulungskurs absolviert hat, mit Mitteln, die ab dem Haushaltsjahr 2006 und danach oder in früheren Haushaltsgesetzen bereitgestellt wurden, die in einem von einem Information Sharing and Analysis Center anerkannten Programm eingeschrieben ist und die eine Situation, Tätigkeit oder einen Vorfall gemäß diesem Programm einer zuständigen Behörde meldet, haftet nicht für Schäden in bundes- oder staatlichen Gerichtsverfahren, es sei denn, die Person handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.
  • Extrahierte Behördliche Kontrolle: Für die vollständige Klassifikation dieses Gesetzes im Code siehe die Anmerkung ‚Short Title of 2001 Amendment‘ unter Abschnitt 1 von Titel 18, Straftaten und Strafverfahren, und Tabellen.
  • Extrahierte Behördliche Kontrolle: Bei der Führung von Aufzeichnungen gemäß Absatz (1) hat der Eigentümer einer Ammoniumnitrat-Anlage angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz der in diesen Aufzeichnungen enthaltenen Informationen sicherzustellen.
  • Extrahierte Behördliche Kontrolle: 272 ), und außer wie in Absatz (2) vorgesehen, darf der Secretary keine Informationen, die gemäß diesem Teil erlangt wurden, an Personen weitergeben.
  • Extrahierte Behördliche Kontrolle: Bei der Durchführung dieses Abschnitts hat der Secretary mit dem Secretary of Agriculture, den Bundesstaaten und den geeigneten privaten Akteuren zu beraten, um sicherzustellen, dass der Zugang von landwirtschaftlichen Erzeugern zu Ammoniumnitrat nicht unangemessen eingeschränkt wird.
  • Extrahierte Behördliche Kontrolle: (B) an eine Landesbehörde gemäß Abschnitt 488c dieses Titels, unter geeigneten Vereinbarungen zum Schutz der Informationen.
  • Extrahierte Behördliche Kontrolle: Alle Informationen, die einen Grund für die Verweigerung einer Registrierungsnummer gemäß diesem Abschnitt darstellen, sind vom Secretary vertraulich zu behandeln und dürfen nur zur Entscheidungsfindung gemäß diesem Abschnitt verwendet werden.
  • Extrahierte Behördliche Kontrolle: Für die vollständige Klassifikation dieses Gesetzes im Code siehe die Anmerkung ‚Short Title of 2001 Amendment‘ unter Abschnitt 1 von Titel 18, Straftaten und Strafverfahren, und Tabellen.

Auszüge aus der Befugnis

Allgemeine Vertraulichkeitsregel

Der Sekretär darf keinerlei unter diesem Teil erhaltene Informationen an Dritte weitergeben.

Ausnahme Bundes-Need-to-Know

Ein US-Beamter oder Mitarbeiter bzw. eine Person, die einen Vertrag mit den USA eingegangen ist und die Information kennen muss.

Ausnahme für Landesbehörden

An eine Landesbehörde gemäß Abschnitt 488c dieses Titels, unter geeigneten Vorkehrungen zum Schutz der Informationen.

Relevantester extrahierter behördlicher Textpassus

(2) Ausnahme Der Secretary kann alle Informationen, die er im Rahmen dieses Teils erlangt hat, offenlegen an— (A) einen Beamten oder Mitarbeiter der Vereinigten Staaten oder eine Person, die mit den Vereinigten Staaten einen Vertrag eingegangen ist, die die Information zur Erfüllung ihrer Pflichten benötigt; oder (B) an eine Landesbehörde gemäß Abschnitt 488c dieses Titels, unter geeigneten Vereinbarungen zum Schutz der Information.

Extrahierte Behördliche Passage 2

272), und außer wie in Absatz (2) vorgesehen, darf der Secretary keine gemäß diesem Teil erlangten Informationen an Personen weitergeben.

Extrahierte Behördliche Passage 3

(g) Beratung Bei der Durchführung dieses Abschnitts hat der Secretary mit dem Secretary of Agriculture, den Bundesstaaten und den geeigneten privaten Akteuren zu beraten, um sicherzustellen, dass der Zugang von landwirtschaftlichen Erzeugern zu Ammoniumnitrat nicht unangemessen eingeschränkt wird.

Extrahierte Behördliche Passage 4

(3) Schutz der Informationen Bei der Führung von Aufzeichnungen gemäß Absatz (1) hat der Eigentümer einer Ammoniumnitrat-Anlage angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz der in diesen Aufzeichnungen enthaltenen Informationen sicherzustellen.

Extrahierte Behördliche Passage 5

(h) Datenvertraulichkeit (1) Im Allgemeinen Ungeachtet Abschnitt 552 des Titels 5 oder des USA PATRIOT ACT (Public Law 107–56; 115 Stat.

Extrahierte Behördliche Passage 6

(e) Aufzeichnungen (1) Führung von Aufzeichnungen Der Eigentümer einer Ammoniumnitrat-Anlage hat— (A) für jeden Verkauf oder jede Übertragung von Ammoniumnitrat während des zwei Jahre dauernden Zeitraums ab dem Datum dieses Verkaufs oder dieser Übertragung Aufzeichnungen zu führen; und (B) in diese Aufzeichnung die in Absatz (2) beschriebenen Informationen aufzunehmen.

Relevantester extrahierter behördlicher Textpassus

Bei der Führung von Aufzeichnungen gemäß Absatz (1) hat der Eigentümer einer Ammoniumnitrat-Anlage angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz der in diesen Aufzeichnungen enthaltenen Informationen sicherzustellen.

Extrahierte Behördliche Passage 2

272 ), und außer wie in Absatz (2) vorgesehen, darf der Secretary keine Informationen, die gemäß diesem Teil erlangt wurden, an Personen weitergeben.

Extrahierte Behördliche Passage 3

Bei der Durchführung dieses Abschnitts hat der Secretary mit dem Secretary of Agriculture, den Bundesstaaten und den geeigneten privaten Akteuren zu beraten, um sicherzustellen, dass der Zugang von landwirtschaftlichen Erzeugern zu Ammoniumnitrat nicht unangemessen eingeschränkt wird.

Extrahierte Behördliche Passage 4

(B) an eine Landesbehörde gemäß Abschnitt 488c dieses Titels, unter geeigneten Vereinbarungen zum Schutz der Informationen.

Extrahierte Behördliche Passage 5

Alle Informationen, die einen Grund für die Verweigerung einer Registrierungsnummer gemäß diesem Abschnitt darstellen, sind vom Secretary vertraulich zu behandeln und dürfen nur zur Entscheidungsfindung gemäß diesem Abschnitt verwendet werden.

Extrahierte Behördliche Passage 6

(A) zeichnen Sie den Namen, die Adresse, Telefonnummer und Registrierungsnummer, die gemäß Unterabschnitt (c) oder (d) ausgestellt wurde, jeder Person auf, die Ammoniumnitrat kauft, in der vom Sekretär vorgeschriebenen Weise;

6 USC 488

Gelistet durch: Verwandte Befugnisse

Designation-Nachweise

  • Nachweis verwandter Behörde: Definiert Ammoniumnitrat, Ammoniumnitrat-Anlage und Ammoniumnitrat-Käufer.

Extrahierte Bedeutung der Befugnis

Keine gelistet

Betriebsbedingungen

  • Definiert Ammoniumnitrat, Ammoniumnitrat-Anlage und Ammoniumnitrat-Käufer.
  • Die zitierte Behörde legt spezifische Offenlegungsbeschränkungen und benannte Ausnahmen für Informationen fest, die im Rahmen des gesetzlichen Programms für den sicheren Umgang mit Ammoniumnitrat erhalten wurden. Da die Behörde spezifische Kontrollen vorgibt, identifiziert NARA diese Kategorie als CUI Specified.
  • Die Informationen wurden gemäß 6 USC Kapitel 1, Unterkapitel VIII, Teil J, Sicherer Umgang mit Ammoniumnitrat, erlangt.
  • Die Informationen beziehen sich auf die Registrierung von Eigentümern von Ammoniumnitrat-Anlagen oder Käufern von Ammoniumnitrat.
  • Die Informationen beziehen sich auf Aufzeichnungen von Verkäufen oder Übertragungen von Ammoniumnitrat, Käuferidentitätsprüfung, Menge, Datum, Registrierungsnummer, Agentendetails oder Verwendungszweck.
  • Die Informationen werden vom Sekretär, einem Bundesangestellten, einem Bundesauftragnehmer, einer Landesbehörde oder einem Eigentümer einer Ammoniumnitrat-Anlage innerhalb des gesetzlichen Programms gehalten oder offengelegt.

Schutz- und Weitergabekontrollen

  • Vertraulichkeitsregel: Der Secretary darf Informationen, die gemäß diesem gesetzlichen Teil erlangt wurden, nur anhand der spezifischen Ausnahmen in 6 USC 488a(h)(2) offenlegen.
  • Bundesbedarfsausnahmeregelung: Eine Offenlegung ist zulässig gegenüber einem US-Beamten oder -Mitarbeiter oder einem US-Auftragnehmer, der die Information benötigt, um seine Aufgaben erfüllen zu können.
  • Ausnahmeregelung für Landesbehörden: Eine Offenlegung ist gegenüber einer Landesbehörde gemäß 6 USC 488c zulässig, wenn geeignete Vereinbarungen zum Schutz der Informationen bestehen.
  • Regel zum Schutz durch Anlageninhaber: Anlageninhaber, die Verkaufs- oder Übertragungsaufzeichnungen führen, müssen angemessene Maßnahmen ergreifen, um die in diesen Aufzeichnungen enthaltenen Informationen zu schützen.
  • Für diese Kategorie sind auf keiner der beiden Registerseiten zusätzliche eingeschränkte Verbreitungskontrollen aufgeführt. Wenden Sie nur genehmigte eingeschränkte Verbreitungskontrollen an, wenn dies von der benennenden Behörde oder der zuständigen Autorität separat gefordert oder erlaubt wird.
  • Soweit 6 USC 488a(h) und zugehörige Bestimmungen keine Handhabungsdetails festlegen, gelten standardmäßige CUI Basic-Sicherheitsmaßnahmen und Verbreitungsregeln gemäß 32 CFR Teil 2002, sofern sie nicht im Widerspruch zur spezifischen Behörde stehen.

Auszüge aus der Befugnis

Allgemeine Vertraulichkeitsregel

Der Sekretär darf keinerlei unter diesem Teil erhaltene Informationen an Dritte weitergeben.

Ausnahme Bundes-Need-to-Know

Ein US-Beamter oder Mitarbeiter bzw. eine Person, die einen Vertrag mit den USA eingegangen ist und die Information kennen muss.

Ausnahme für Landesbehörden

An eine Landesbehörde gemäß Abschnitt 488c dieses Titels, unter geeigneten Vorkehrungen zum Schutz der Informationen.

Anforderung zum Schutz von Aufzeichnungen

Ergreifen Sie angemessene Maßnahmen, um den Schutz der in solchen Aufzeichnungen enthaltenen Informationen sicherzustellen.

6 USC 488a(c)

Gelistet durch: Verwandte Befugnisse

Designation-Nachweise

  • Nachweis verwandter Behörde: Erfordert die Registrierung der Eigentümer von Ammoniumnitrat-Anlagen und gibt Informationen zur Eigentümerregistrierung an.

Extrahierte Bedeutung der Befugnis

Keine gelistet

Betriebsbedingungen

  • Verlangt die Registrierung von Eigentümern von Ammoniumnitrat-Anlagen und identifiziert Eigentümer-Registrierungsinformationen.

Schutz- und Weitergabekontrollen

Keine gelistet

6 USC 488a(d)

Gelistet durch: Verwandte Befugnisse

Designation-Nachweise

  • Nachweis verwandter Behörde: Erfordert die Registrierung von Ammoniumnitrat-Käufern und gibt Informationen zur Käuferregistrierung an.

Extrahierte Bedeutung der Befugnis

Keine gelistet

Betriebsbedingungen

  • Verlangt die Registrierung von Ammoniumnitrat-Käufern und identifiziert Käufer-Registrierungsinformationen.

Schutz- und Weitergabekontrollen

Keine gelistet

6 USC 488a(e)

Gelistet durch: Verwandte Befugnisse

Designation-Nachweise

  • Nachweis verwandter Behörde: Erfordert, dass Anlagenbesitzer Verkaufs- oder Übertragungsaufzeichnungen führen und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Aufzeichnungsinformationen ergreifen.

Extrahierte Bedeutung der Befugnis

Keine gelistet

Betriebsbedingungen

  • Verlangt von Anlagenbesitzern, Verkaufs- oder Übertragungsaufzeichnungen zu führen und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Aufzeichnungsinformationen zu ergreifen.

Schutz- und Weitergabekontrollen

Keine gelistet

Auszüge aus der Befugnis

Anforderung zum Schutz von Aufzeichnungen

Ergreifen Sie angemessene Maßnahmen, um den Schutz der in solchen Aufzeichnungen enthaltenen Informationen sicherzustellen.

6 USC 488c

Gelistet durch: Verwandte Befugnisse

Designation-Nachweise

  • Nachweis verwandter Behörde: Bietet Verwaltungsbestimmungen und Kontext zur Zusammenarbeit/Delegation von staatlichen Behörden, auf die in der Ausnahmeregelung für Offenlegungen Bezug genommen wird.

Extrahierte Bedeutung der Befugnis

Keine gelistet

Betriebsbedingungen

  • Beinhaltet Verwaltungsvorschriften und Kontext zur Zusammenarbeit/Delegation von Landesbehörden, auf die sich die Offenlegungsausnahme bezieht.

Schutz- und Weitergabekontrollen

Keine gelistet

6 USC 488e

Gelistet durch: Verwandte Befugnisse

Designation-Nachweise

  • Nachweis verwandter Behörde: Enthält Verbote und zivilrechtliche Strafen für Verstöße gegen den gesetzlichen Teil.

Extrahierte Bedeutung der Befugnis

Keine gelistet

Betriebsbedingungen

  • Beinhaltet Verbote und zivilrechtliche Sanktionen für Verstöße gegen den gesetzlichen Teil.

Schutz- und Weitergabekontrollen

Keine gelistet