18 USC 3612(b)(1)
Gelistet durch: NARA Registry, DoD Registry, Verwandte Befugnisse
Designation-Nachweise
- NARA-Vollmachtszeile: 18 USC 3612(b)(1) | Status: Basic | Banner: CUI.
- DoD-Vollmachtszeile: 18 USC 3612(b)(1). Das DoD listet diese Zitierung für die Kategorie; diese DoD-Detailseite zeigt kein separates Basic/Specified-Feld an.
- Verwandte Vollmachtsbelege: 18 USC 3612(b)(1) | Status: Basic | Banner: CUI
- Beleg zur verwandten Autorität: DoD führt diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, sofern verfügbar.
- Kontext der Registrierungsbezeichnung: Basic, CUI. Der verlinkte Autoritätstext enthält kategoriebeschreibende oder anwendbarkeitsbezogene Formulierungen, die helfen, festzustellen, wann die Information innerhalb dieser CUI-Kategorie fällt. Der verlinkte Text enthält Sprache zur Offenlegung, zum Zugriffs-, Schutz-, Freigabe-, Verbreitungs- oder Vertriebs-Kontrollmaßnahmen, die für die Handhabung relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Formulierungen zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzung, die Folgen für Misshandlungen betreffen können.
- Die Registrierungsbezeichnung für diese Kategorie ist Basic mit dem Banner CUI.
Extrahierte Bedeutung der Befugnis
- Seite 774 TITEL 18—VERBRECHEN UND STRAFVERFAHREN § 3612
- Kontext der Registrierungsbezeichnung: Basic, CUI. Der verlinkte Autoritätstext enthält kategoriebeschreibende oder anwendbarkeitsbezogene Formulierungen, die helfen, festzustellen, wann die Information innerhalb dieser CUI-Kategorie fällt. Der verlinkte Text enthält Sprache zur Offenlegung, zum Zugriffs-, Schutz-, Freigabe-, Verbreitungs- oder Vertriebs-Kontrollmaßnahmen, die für die Handhabung relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Formulierungen zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzung, die Folgen für Misshandlungen betreffen können.
Betriebsbedingungen
- NARA-Kategoriescope, das mit dieser Vollmacht verwendet wird: Informationen, deren Name oder andere Details geschützt werden müssen, da sie eine Person identifizieren könnten, die das Opfer eines Verbrechens war.
- DoD-Kategoriescope, das mit dieser Vollmacht verwendet wird: Informationen, deren Name oder andere Details geschützt werden müssen, da sie eine Person identifizieren könnten, die das Opfer eines Verbrechens war.
- 18 USC 3612(b)(1) | Status: Basic | Banner: CUI
- DoD listet diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, wenn verfügbar.
- NARA-Registerstatus: Basic. Statuswerte pro Behörde: Basic. Nachweis der NARA-Banner-Markierung: CUI. Die Registernachweise sind hier erhalten; eine detaillierte Analyse des Primärrechts oder der Vorschrift bleibt für diese Kategorie ausstehend.
- NARA-Kategoriescope: Informationen, deren Name oder andere Details geschützt werden müssen, da sie eine Person identifizieren könnten, die das Opfer eines Verbrechens war.
- Ausgezogene Vollmachtbedingung: Es liegt in der Verantwortung jedes Opfers, den Generalstaatsanwalt oder die zuständige Stelle des Gerichts mittels eines vom Generalstaatsanwalt oder Gericht bereitgestellten Formulars über jede Änderung der Postanschrift des Opfers zu benachrichtigen, solange dem Opfer noch eine Entschädigung zusteht.
- Ausgezogene Vollmachtbedingung: Die Vertraulichkeit aller Informationen, die eine(n) Geschädigte(n) betreffen, ist zu wahren.
- (4) BERICHT.—Spätestens 3 Jahre nach dem Datum, an dem der nach Absatz (1) erforderliche Bericht eingereicht wird, soll der Generalrevisor der Vereinigten Staaten einen Bericht über die Umsetzung der vom Generalstaatsanwalt gemäß Absatz (3) empfohlenen Best Practices erstellen und dem Justizausschuss des Repräsentantenhauses sowie dem Justizausschuss des Senats vorlegen.
- Ausgezogene Vollmachtbedingung: L. 104–132, § 207(c)(2)(C) fügte „oder Entschädigung“ nach „unbezahlte Geldstrafe“ im ersten Satz ein und ergänzte am Ende: „Jegliches von einem Beklagten erhaltenes Geld wird so verteilt, dass jede der folgenden Verpflichtungen in der folgenden Reihenfolge vollständig bezahlt wird: ‘‘(1) Eine Strafgebühr gemäß Abschnitt 3013 des Titels 18, United States Code. ‘‘(2) Entschädigung aller Opfer. ‘‘(3) Alle anderen Geldbußen, Strafen, Kosten und sonstigen Zahlungen, die nach dem Urteil erforderlich sind.“ Abs.
- Ausgezogene Vollmachtbedingung: Einziehung unbezahlter Geldstrafe oder Entschädigung (a) BENACHRICHTIGUNG ÜBER ZAHLUNGSEINGANG UND VERWANDTE ANGELEGENHEITEN.—Der Gerichtsschreiber oder die nach Abschnitt 604(a)(18) des Titels 28 benannte Person hat den Generalstaatsanwalt über jeden Zahlungseingang zu benachrichtigen, für den eine Bescheinigung gemäß Unterabschnitt (b) erstellt wird, zusammen mit weiteren geeigneten Informationen zu dieser Zahlung.
Schutz- und Weitergabekontrollen
- NARA Registry Kontrollnachweis: Status Basic; Banner-Markierung CUI.
- Anwendbare DoD-Richtlinien: Gehostet vom Department of War Information Activity - WEB.mil, ![Bild 2: Veterans Crisis Line Nummer. Wählen Sie 988 und dann 1]
- Nara Basis oder Spezifiert: Basis
- Nara-Autoritätszeilen: 18 USC 3612(b)(1) | Status: Grundlegend | Banner: CUI || 34 USC 20920(b)(1) | Status: Grundlegend | Banner: CUI
- Nara-Banner-Markierungen: CUI
- DoD anwendbare Richtlinien: Gehostet vom Department of War Information Activity - WEB.mil, ![Bild 2: Telefonnummer der Veterans Crisis Line. Wählen Sie 988 und dann 1.
- Keine vom DoD vorgeschriebene Verbreitungskontrolle auf der Registrierungsseite aufgelistet. Genehmigte begrenzte Verbreitungskontrollen nur anwenden, wenn sie von der designierenden Behörde oder der geltenden Autorität verlangt oder erlaubt werden.
- Verwenden Sie zunächst die Registry-Aussagen, NARA-Autoritätszeilen, DoD-Autoritäten, DoD-Richtlinien, Warnhinweise, erforderliche Verbreitungskontrollen und Beispiele. Wenn die zitierte Autorität keine Handhabungsdetails spezifiziert, gelten CUI Basic-Schutzmaßnahmen und Verbreitungsregeln, sofern sie nicht mit der Autorität oder agenturenspezifischen Kontrollen in Konflikt stehen.
- Ausgezogene Vollmachtsteuerung: L. 98–473, Titel II, § 237, 12. Okt. 1984, 98 Stat. 2033, bestimmte, dass: „(a)(1) Außer wie in Absatz (2) vorgesehen, hat der Generalstaatsanwalt für jede Strafgeldstrafe, deren unbezahlter Restbetrag zum Inkrafttreten dieses Gesetzes [siehe Abschnitt 235 von Pub.] mehr als 100 $ beträgt,
- Ausgezogene Vollmachtsteuerung: L. 98–473, in der Fassung, wie sie als Anmerkung zu Abschnitt 3551 dieses Titels aufgeführt ist, hat innerhalb von einhundertzwanzig Tagen die Person per Einschreiben über ihre Verpflichtung zu benachrichtigen, innerhalb von dreißig Tagen nach Benachrichtigung— ‘‘(A) die Geldstrafe vollständig zu zahlen; ‘‘(B) einen Tilgungsplan anzugeben und die Einhaltung desselben nachzuweisen, der vor Inkrafttreten der Änderungen durch dieses Gesetz [12. Okt. 1984] von einem Gericht aufgestellt wurde und der die Daten angibt, an denen vereinbarte Teilzahlungen zu leisten sind; oder ‘‘(C) mit Zustimmung des Generalstaatsanwalts einen neuen Tilgungsplan mit einer Dauer von nicht mehr als zwei Jahren, außer in Sonderfällen, aufzustellen und die Termine für vereinbarte Teilzahlungen anzugeben. ‘‘(2) Dieser Unterabschnitt findet keine Anwendung in Fällen, in denen— ‘‘(A) der Generalstaatsanwalt glaubt, dass die Einziehung unwahrscheinlich ist; oder ‘‘(B) Strafgelder während eines Rechtsbehelfs ausgesetzt sind. ‘‘(b) Der Generalstaatsanwalt hat innerhalb von einhundertachtzig Tagen nach Inkrafttreten dieses Gesetzes alle Geldstrafen, für die diese Verpflichtung nicht erfüllt wurde, als kriminalrechtlichen Verzug zu erklären, vorbehaltlich der in diesem Gesetz vorgesehenen zivil- und strafrechtlichen Rechtsmittel [siehe Kurzbezeichnungshinweis unter Abschnitt 3551 dieses Titels].
- Ausgezogene Vollmachtsteuerung: Seite 774 TITEL 18—VERBRECHEN UND STRAFVERFAHREN § 3612 (einschließlich Zinsen oder Strafen) an den Gerichtssekretär bezüglich einer vor oder am 31. Dezember 1984 begangenen Straftat und an den Generalstaatsanwalt bezüglich einer nach dem 31. Dezember 1984 begangenen Straftat. ‘‘(b) 1. MAI 1988 BIS 31. OKTOBER 1988.—(1) Ungeachtet von Abschnitt 3611 des Titels 18, United States Code, hat eine Person, die im Zeitraum vom 1. Mai 1988 bis 31. Oktober 1988 zu einer Geldstrafe oder Abgabe verurteilt wird, diese Geldstrafe oder Abgabe gemäß diesem Unterabschnitt zu zahlen. ‘‘(2) In einem von einem Bußgeldbescheid oder einer Ordnungswidrigkeitsanzeige eingeleiteten Verfahren hat diese Person die Geldstrafe oder Abgabe (einschließlich Zinsen oder Strafen) wie vom Direktor der Verwaltungsstelle der US-Gerichte festgelegt zu zahlen.
Auszüge aus der Befugnis
Relevantester extrahierter behördlicher TextpassusL. 98–473, Titel II, § 237, 12. Okt. 1984, 98 Stat. 2033, bestimmte, dass: „(a)(1) Außer wie in Absatz (2) vorgesehen, hat der Generalstaatsanwalt für jede Strafgeldstrafe, deren unbezahlter Restbetrag zum Inkrafttreten dieses Gesetzes [siehe Abschnitt 235 von Pub.] mehr als 100 $ beträgt,
Extrahierte Behördliche Passage 2L. 98–473, in der Fassung, wie sie als Anmerkung zu Abschnitt 3551 dieses Titels aufgeführt ist, hat innerhalb von einhundertzwanzig Tagen die Person per Einschreiben über ihre Verpflichtung zu benachrichtigen, innerhalb von dreißig Tagen nach Benachrichtigung— ‘‘(A) die Geldstrafe vollständig zu zahlen; ‘‘(B) einen Tilgungsplan anzugeben und die Einhaltung desselben nachzuweisen, der vor Inkrafttreten der Änderungen durch dieses Gesetz [12. Okt. 1984] von einem Gericht aufgestellt wurde und der die Daten angibt, an denen vereinbarte Teilzahlungen zu leisten sind; oder ‘‘(C) mit Zustimmung des Generalstaatsanwalts einen neuen Tilgungsplan mit einer Dauer von nicht mehr als zwei Jahren, außer in Sonderfällen, aufzustellen und die Termine für vereinbarte Teilzahlungen anzugeben. ‘‘(2) Dieser Unterabschnitt findet keine Anwendung in Fällen, in denen— ‘‘(A) der Generalstaatsanwalt glaubt, dass die Einziehung unwahrscheinlich ist; oder ‘‘(B) Strafgelder während eines Rechtsbehelfs ausgesetzt sind. ‘‘(b) Der Generalstaatsanwalt hat innerhalb von einhundertachtzig Tagen nach Inkrafttreten dieses Gesetzes alle Geldstrafen, für die diese Verpflichtung nicht erfüllt wurde, als kriminalrechtlichen Verzug zu erklären, vorbehaltlich der in diesem Gesetz vorgesehenen zivil- und strafrechtlichen Rechtsmittel [siehe Kurzbezeichnungshinweis unter Abschnitt 3551 dieses Titels].
Extrahierte Behördliche Passage 3Es liegt in der Verantwortung jedes Opfers, den Generalstaatsanwalt oder die zuständige Stelle des Gerichts mittels eines vom Generalstaatsanwalt oder Gericht bereitgestellten Formulars über jede Änderung der Postanschrift des Opfers zu benachrichtigen, solange dem Opfer noch eine Entschädigung zusteht.
Extrahierte Behördliche Passage 4Die Vertraulichkeit aller Informationen, die eine(n) Geschädigte(n) betreffen, ist zu wahren.
Extrahierte Behördliche Passage 5(4) BERICHT.—Spätestens 3 Jahre nach dem Datum, an dem der nach Absatz (1) erforderliche Bericht eingereicht wird, soll der Generalrevisor der Vereinigten Staaten einen Bericht über die Umsetzung der vom Generalstaatsanwalt gemäß Absatz (3) empfohlenen Best Practices erstellen und dem Justizausschuss des Repräsentantenhauses sowie dem Justizausschuss des Senats vorlegen.
Extrahierte Behördliche Passage 6L. 104–132, § 207(c)(2)(C) fügte „oder Entschädigung“ nach „unbezahlte Geldstrafe“ im ersten Satz ein und ergänzte am Ende: "Jegliches von einem Beklagten erhaltenes Geld wird so verteilt, dass jede der folgenden Verpflichtungen in der folgenden Reihenfolge vollständig bezahlt wird: ‘‘(1) Eine Strafgebühr gemäß Abschnitt 3013 des Titels 18, United States Code. ‘‘(2) Entschädigung aller Opfer. ‘‘(3) Alle anderen Geldbußen, Strafen, Kosten und sonstigen Zahlungen, die nach dem Urteil erforderlich sind.“ Abs.