42 USC 2168(a)(1)
Gelistet durch: NARA Registry, DoD Registry, Verwandte Befugnisse
Designation-Nachweise
- NARA-Behördenzeile: 42 USC 2168(a)(1) | Status: Basic | Banner: CUI.
- NARA-Sanktionsfeld: 42 USC 2168(b) 42 USC 2168(c).
- DoD-Behördenzeile: 42 USC 2168(a)(1). DoD führt dieses Zitat für die Kategorie auf; diese DoD-Detailseite zeigt kein separates Basic/Specified-Feld an.
- Beleg zu verwandter Behörde: 42 USC 2168(a)(1) | Status: Basic | Banner: CUI | Sanktionen: 42 USC 2168(b) 42 USC 2168(c)
- Beleg zur verwandten Autorität: DoD führt diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, sofern verfügbar.
- Kontext der Registry-Bezeichnung: Basic + Specified, CUI. Der verlinkte Autoritätstext enthält Kategorienumfang- oder Anwendbarkeitstexte, die bei der Bestimmung helfen, wann die Information in diese CUI-Kategorie fällt. Der verlinkte Autoritätstext enthält Regelungen zu Offenlegung, Zugang, Schutz, Freigabe, Verbreitung oder Verteilungssteuerung, die für die Handhabung relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Texte zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzungen, die Folgen von Fehlhandhabung beeinflussen können.
- Die Registry-Bezeichnung für diese Kategorie ist Basic + Specified mit Banner CUI.
Extrahierte Bedeutung der Befugnis
- Seite 4809 TITEL 42—ÖFFENTLICHE GESUNDHEIT UND SOZIALES § 2168
- Kontext der Registry-Bezeichnung: Basic + Specified, CUI. Der verlinkte Autoritätstext enthält Kategorienumfang- oder Anwendbarkeitstexte, die bei der Bestimmung helfen, wann die Information in diese CUI-Kategorie fällt. Der verlinkte Autoritätstext enthält Regelungen zu Offenlegung, Zugang, Schutz, Freigabe, Verbreitung oder Verteilungssteuerung, die für die Handhabung relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Texte zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzungen, die Folgen von Fehlhandhabung beeinflussen können.
Betriebsbedingungen
- NARA-Kategoriescope, das bei dieser Behörde Anwendung findet: Bezüglich bestimmter Design- und Sicherheitsinformationen zu kerntechnischen Anlagen, Materialien und Waffen, spezifisch für das Department of Energy.
- DoD-Kategoriescope, das bei dieser Behörde Anwendung findet: Bezüglich bestimmter Design- und Sicherheitsinformationen zu kerntechnischen Anlagen, Materialien und Waffen, spezifisch für das Department of Energy.
- 42 USC 2168(a)(1) | Status: Basic | Banner: CUI | Sanktionen: 42 USC 2168(b) 42 USC 2168(c)
- DoD listet diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, wenn verfügbar.
- NARA-Registrierungsstatus: Basic + Specified. Werte des status per Behörde: Basic, Specified. Beleg für NARA-Bannerkennzeichnung: CUI, CUI//SP-UCNI. Die Belege im Register sind hier erhalten; eine detaillierte Analyse des Primärrechts- oder Verordnungstexts für diese Kategorie steht noch aus.
- NARA-Kategoriescope: Bezüglich bestimmter Design- und Sicherheitsinformationen zu kerntechnischen Anlagen, Materialien und Waffen, spezifisch für das Department of Energy.
- Vom DoD für das Register geforderter Warnhinweis: Unclassified Controlled Nuclear Information Nicht für die öffentliche Verbreitung Unbefugte Verbreitung unterliegt zivil- und strafrechtlichen Sanktionen gemäß Abschnitt 148 des Atomic Energy Act von 1954, in der jeweils gültigen Fassung (42 U.S.C. 2168). Zusätzliche Markierungsanforderung: Unclassified Controlled Nuclear Information wird auf allen Seiten unten angebracht.
- Extrahierte Behördenkondition: (2) Alle von einer Person oder Einrichtung im Rahmen von Absatz (1) erhaltenen Fingerabdrücke sind zum Zwecke der Identifikation und einer Überprüfung des Strafregisters dem Generalstaatsanwalt der Vereinigten Staaten über die Kommission vorzulegen.
- Extrahierte Behördensituation: Verbreitung von nicht klassifizierten Informationen (a) Verbreitungsverbot; Regeln und Vorschriften; Entscheidungen des Secretaries als Voraussetzung für die Erlassung von Verbotsvorschriften oder -anordnungen; Kriterien (1) Zusätzlich zu anderen Befugnissen oder Anforderungen zum Schutz vor der Verbreitung von Informationen und vorbehaltlich Abschnitt 552(b)(3) von Titel 5 hat der Secretary of Energy (im Folgenden in diesem Abschnitt „Secretary“ genannt) in Bezug auf atomare Verteidigungsprogramme solche Vorschriften zu erlassen, nach Anhörung der Öffentlichkeit oder Ankündigung mit Möglichkeit zur Stellungnahme, oder solche Anordnungen zu erlassen, die zur Untersagung der unbefugten Verbreitung nicht klassifizierter Informationen erforderlich sind, die sich beziehen auf— (A) das Design von Produktions- oder Nutzungsanlagen; (B) Sicherheitsmaßnahmen (einschließlich Sicherheitspläne, -verfahren und -ausrüstung) für den physischen Schutz von (i) Produktions- oder Nutzungsanlagen, (ii) kerntechnischem Material in solchen Anlagen oder (iii) kerntechnischem Material im Transit; oder (C) das Design, die Herstellung oder Nutzung einer atomaren Waffe oder Komponente, sofern das Design, die Herstellung,...
- Extrahierte Behördenkondition: (d) Berichte an den Kongress; Inhalt Nach Erlass oder Erteilung einer Vorschrift oder eines Beschlusses gemäß Absatz (a) dieses Abschnitts, hat die Kommission dem Kongress einen Bericht vorzulegen, der: (1) die Art der Informationen, die die Kommission gemäß der Vorschrift oder dem Beschluss vor Offenlegung zu schützen beabsichtigt, spezifisch benennt; (2) die Begründung der Kommission für die Feststellung angibt, dass eine unbefugte Offenlegung der zu schützenden Informationen nach der Vorschrift oder dem Beschluss voraussichtlich eine erhebliche nachteilige Auswirkung auf die öffentliche Gesundheit und Sicherheit oder die gemeinsame Verteidigung und Sicherheit haben wird, indem sie die Wahrscheinlichkeit von Diebstahl, Abzweigung oder Sabotage dieses Materials oder dieser Anlage signifikant erhöht, wie in Absatz (a) dieses Abschnitts spezifiziert; und (3) eine Rechtfertigung einschließlich vorgeschlagener alternativer Vorschriften oder Beschlüsse enthält, dass die Vorschrift oder der Beschluss nur die zur Wahrung der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit oder der gemeinsamen Verteidigung und Sicherheit unbedingt notwendigen Einschränkungen beinhaltet.
- Extrahierte Behördliche Bedingung: (c) Vorschriften Zum Zwecke der Verwaltung dieses Abschnitts legt die Kommission Anforderungen fest— (1) zur Umsetzung von Verfahren zur Entnahme von Fingerabdrücken; (2) zur Festlegung der Bedingungen für die Nutzung von Informationen, die vom Generalstaatsanwalt erhalten wurden, um— (A) die Weiterverbreitung solcher Informationen zu begrenzen; (B) sicherzustellen, dass solche Informationen ausschließlich zum Zweck der Feststellung verwendet werden, ob einer Person die unbefugte Nutzung gestattet werden soll—
- Extrahierte Behördliche Bedingung: (2) Der Sekretär kann Vorschriften erlassen oder Anordnungen gemäß Absatz (1) erlassen, um die Verbreitung von in diesem Absatz beschriebenen Informationen nur dann und nur in dem Umfang zu verbieten, wenn der Sekretär feststellt, dass die unbefugte Verbreitung dieser Informationen vernünftigerweise erwartet werden kann, um erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit der Öffentlichkeit oder die Landesverteidigung und Sicherheit zu haben, indem sie die Wahrscheinlichkeit von (A) illegaler Herstellung von Kernwaffen oder (B) Diebstahl, Umleitung oder Sabotage von Kernmaterialien, Ausrüstung oder Einrichtungen wesentlich erhöht.
Schutz- und Weitergabekontrollen
- NARA Registry Kontrollnachweis: Status Basic; Banner-Markierung CUI.
- Vom DoD erforderliche Warnhinweis-Erklärung: Unclassified Controlled Nuclear Information Nicht für die öffentliche Verbreitung Unbefugte Verbreitung unterliegt zivil- und strafrechtlichen Sanktionen gemäß Abschnitt 148 des Atomic Energy Act von 1954 in der jeweils geltenden Fassung (42 U.S.C. 2168). Zusätzliche Markierungspflicht:Unclassified Controlled Nuclear Information wird am unteren Rand aller Seiten platziert.
- Nara Basic oder Specified: Basic + Specified
- Nara Behördliche Zeilen: 42 USC 2168(a)(1) | Status: Basic | Banner: CUI | Sanktionen: 42 USC 2168(b) 42 USC 2168(c) || 10 CFR 1017 | Status: Specified | Banner: CUI//SP-UCNI | Sanktionen: 10 CFR 1017.29 10 CFR 1017.30 || 10 USC 128(a) | Status: Basic | Banner: CUI
- Nara Banner-Kennzeichnungen: CUI, CUI//SP-UCNI
- Nara Sanktionen: 42 USC 2168(b) 42 USC 2168(c) || 10 CFR 1017.29 10 CFR 1017.30
- Vom DoD erforderliche Warnhinweis-Erklärung: Unclassified Controlled Nuclear Information Nicht für die öffentliche Verbreitung Unbefugte Verbreitung unterliegt zivil- und strafrechtlichen Sanktionen gemäß Abschnitt 148 des Atomic Energy Act von 1954 in der jeweils geltenden Fassung (42 U.S.C. 2168). Zusätzliche Markierungspflicht:Unclassified Controlled Nuclear Information wird am unteren Rand aller Seiten platziert.
- Keine vom DoD vorgeschriebene Verbreitungskontrolle auf der Registrierungsseite aufgelistet. Genehmigte begrenzte Verbreitungskontrollen nur anwenden, wenn sie von der designierenden Behörde oder der geltenden Autorität verlangt oder erlaubt werden.
- Verwenden Sie zunächst die Registry-Aussagen, NARA-Autoritätszeilen, DoD-Autoritäten, DoD-Richtlinien, Warnhinweise, erforderliche Verbreitungskontrollen und Beispiele. Wenn die zitierte Autorität keine Handhabungsdetails spezifiziert, gelten CUI Basic-Schutzmaßnahmen und Verbreitungsregeln, sofern sie nicht mit der Autorität oder agenturenspezifischen Kontrollen in Konflikt stehen.
- Extrahierte Befugnisregelung: Verbreitung unklassifizierter Informationen (a) Verbreitung verboten; Regeln und Vorschriften; Entscheidungen des Ministers als Voraussetzung für die Erlassung verbietender Vorschriften oder Anordnungen; Kriterien (1) Zusätzlich zu jeglicher anderen Befugnis oder Anforderung bezüglich des Schutzes vor der Verbreitung von Informationen und vorbehaltlich Abschnitt 552(b)(3) von Titel 5 soll der Energieminister (im Folgenden in diesem Abschnitt als der „Minister“ bezeichnet) im Hinblick auf atomare Verteidigungsprogramme solche Vorschriften nach Anhörung und Möglichkeit zur öffentlichen Stellungnahme erlassen oder derartige Anordnungen erlassen, wie es notwendig ist, um die unbefugte Verbreitung unklassifizierter Informationen zu verbieten, die sich beziehen auf— (A) das Design von Produktionsanlagen oder Nutzungsanlagen; (B) Sicherheitsmaßnahmen (einschließlich Sicherheitspläne, -verfahren und -ausrüstung) zum physischen Schutz von (i) Produktions- oder Nutzungsanlagen, (ii) Kernmaterial, das sich in solchen Anlagen befindet, oder (iii) Kernmaterial auf dem Transportweg; oder (C) das Design, die Herstellung oder Nutzung jeglicher atomaren Waffe oder Komponente, wenn das Design, die Herstellung,...
- Extrahierte Befugnisregelung: (2) Der Minister kann gemäß Absatz (1) Vorschriften erlassen oder Anordnungen erlassen, um die Verbreitung jeglicher darin beschriebener Informationen nur dann und soweit zu verbieten, als der Minister feststellt, dass die unbefugte Verbreitung solcher Informationen vernünftigerweise erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit der Öffentlichkeit oder die gemeinsame Verteidigung und Sicherheit haben könnte, indem sie die Wahrscheinlichkeit von (A) illegaler Herstellung von Kernwaffen oder (B) Diebstahl, Umleitung oder Sabotage von Kernmaterialien, Ausrüstung oder Anlagen erheblich erhöht.
- Extrahierte Befugnisregelung: (d) Berichte an den Kongress; Inhalte Nach der Festlegung oder Erlassung irgendeiner Vorschrift oder Anordnung gemäß Unterabschnitt (a) dieses Abschnitts hat die Kommission dem Kongress einen Bericht vorzulegen, der: (1) speziell die Art der Informationen benennt, die die Kommission gemäß der Vorschrift oder Anordnung vor Offenlegung schützen will; (2) explizit die Rechtfertigung der Kommission darlegt, warum sie bestimmt, dass eine unbefugte Offenlegung der zu schützenden Informationen durch die Vorschrift oder Anordnung vernünftigerweise erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit der Öffentlichkeit oder die gemeinsame Verteidigung und Sicherheit haben könnte, indem sie die Wahrscheinlichkeit von Diebstahl, Umleitung oder Sabotage des Materials oder der Anlage, wie im Unterabschnitt (a) dieses Abschnitts angegeben, wesentlich erhöht; und (3) eine Begründung einschließlich vorgeschlagener alternativer Vorschriften oder Anordnungen enthält, dass die Vorschrift oder Anordnung nur die minimal erforderlichen Beschränkungen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Öffentlichkeit oder der gemeinsamen Verteidigung und Sicherheit anwendet.
- Extrahierte Befugnisregelung: (4) Der Minister hat seine Befugnis gemäß diesem Unterabschnitt auszuüben, um die Verbreitung jeglicher Information zu verbieten, die im Absatz (1) dieses Unterabschnitts beschrieben ist— (A) sodass nur die minimal erforderlichen Beschränkungen angewendet werden, die zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Öffentlichkeit oder der gemeinsamen Verteidigung und Sicherheit notwendig sind; und
- Extrahierte Befugnisregelung: (b) Zivilstrafen (1) Jede Person, die gegen eine Vorschrift oder Anordnung des Ministers verstößt, die aufgrund dieses Abschnitts bezüglich der unbefugten Verbreitung von Informationen erlassen wurde, unterliegt einer vom Minister zu verhängenden Zivilstrafe von bis zu 100.000 US-Dollar für jeden solchen Verstoß.
- Extrahierte Befugnisregelung: Jede Person, unabhängig davon, ob sie Lizenznehmer der Kommission ist oder nicht, die gegen eine nach diesem Abschnitt erlassene Vorschrift verstößt, unterliegt den zivilrechtlichen Geldstrafen gemäß Abschnitt 2282 dieses Titels.
Auszüge aus der Befugnis
Relevantester extrahierter behördlicher Textpassus
Verbreitung unklassifizierter Informationen (a) Verbreitung verboten; Regeln und Vorschriften; Entscheidungen des Ministers als Voraussetzung für die Erlassung verbietender Vorschriften oder Anordnungen; Kriterien (1) Zusätzlich zu jeglicher anderen Befugnis oder Anforderung bezüglich des Schutzes vor der Verbreitung von Informationen und vorbehaltlich Abschnitt 552(b)(3) von Titel 5 soll der Energieminister (im Folgenden in diesem Abschnitt als der „Minister“ bezeichnet) im Hinblick auf atomare Verteidigungsprogramme solche Vorschriften nach Anhörung und Möglichkeit zur öffentlichen Stellungnahme erlassen oder derartige Anordnungen erlassen, wie es notwendig ist, um die unbefugte Verbreitung unklassifizierter Informationen zu verbieten, die sich beziehen auf— (A) das Design von Produktionsanlagen oder Nutzungsanlagen; (B) Sicherheitsmaßnahmen (einschließlich Sicherheitspläne, -verfahren und -ausrüstung) zum physischen Schutz von (i) Produktions- oder Nutzungsanlagen, (ii) Kernmaterial, das sich in solchen Anlagen befindet, oder (iii) Kernmaterial auf dem Transportweg; oder (C) das Design, die Herstellung oder Nutzung jeglicher atomaren Waffe oder Komponente, wenn das Design, die Herstellung,...
Extrahierte Behördliche Passage 2
(2) Der Minister kann gemäß Absatz (1) Vorschriften erlassen oder Anordnungen erlassen, um die Verbreitung jeglicher darin beschriebener Informationen nur dann und soweit zu verbieten, als der Minister feststellt, dass die unbefugte Verbreitung solcher Informationen vernünftigerweise erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit der Öffentlichkeit oder die gemeinsame Verteidigung und Sicherheit haben könnte, indem sie die Wahrscheinlichkeit von (A) illegaler Herstellung von Kernwaffen oder (B) Diebstahl, Umleitung oder Sabotage von Kernmaterialien, Ausrüstung oder Anlagen erheblich erhöht.
Extrahierte Behördliche Passage 3
(d) Berichte an den Kongress; Inhalte Nach der Festlegung oder Erlassung irgendeiner Vorschrift oder Anordnung gemäß Unterabschnitt (a) dieses Abschnitts hat die Kommission dem Kongress einen Bericht vorzulegen, der: (1) speziell die Art der Informationen benennt, die die Kommission gemäß der Vorschrift oder Anordnung vor Offenlegung schützen will; (2) explizit die Rechtfertigung der Kommission darlegt, warum sie bestimmt, dass eine unbefugte Offenlegung der zu schützenden Informationen durch die Vorschrift oder Anordnung vernünftigerweise erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit der Öffentlichkeit oder die gemeinsame Verteidigung und Sicherheit haben könnte, indem sie die Wahrscheinlichkeit von Diebstahl, Umleitung oder Sabotage des Materials oder der Anlage, wie im Unterabschnitt (a) dieses Abschnitts angegeben, wesentlich erhöht; und (3) eine Begründung einschließlich vorgeschlagener alternativer Vorschriften oder Anordnungen enthält, dass die Vorschrift oder Anordnung nur die minimal erforderlichen Beschränkungen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Öffentlichkeit oder der gemeinsamen Verteidigung und Sicherheit anwendet.
Extrahierte Behördliche Passage 4
(4) Der Minister hat seine Befugnis gemäß diesem Unterabschnitt auszuüben, um die Verbreitung jeglicher Information zu verbieten, die im Absatz (1) dieses Unterabschnitts beschrieben ist— (A) sodass nur die minimal erforderlichen Beschränkungen angewendet werden, die zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Öffentlichkeit oder der gemeinsamen Verteidigung und Sicherheit notwendig sind; und
Extrahierte Behördliche Passage 5
(b) Zivilstrafen (1) Jede Person, die gegen eine Vorschrift oder Anordnung des Ministers verstößt, die aufgrund dieses Abschnitts bezüglich der unbefugten Verbreitung von Informationen erlassen wurde, unterliegt einer vom Minister zu verhängenden Zivilstrafe von bis zu 100.000 US-Dollar für jeden solchen Verstoß.
Extrahierte Behördliche Passage 6
(2) Alle von einer Person oder Einrichtung im Rahmen von Absatz (1) erlangten Fingerabdrücke müssen zur Identifikation und zu einer strafrechtlichen Überprüfung dem Generalstaatsanwalt der Vereinigten Staaten über die Kommission übermittelt werden.
10 CFR 1017
Gelistet durch: NARA Registry, DoD Registry, Verwandte Befugnisse
Designation-Nachweise
- NARA Behördliche Zeile: 10 CFR 1017 | Status: Specified | Banner: CUI//SP-UCNI.
- NARA Sanktionenfeld: 10 CFR 1017.29 10 CFR 1017.30.
- DoD Behördliche Zeile: 10 CFR 1017. Das DoD führt dieses Zitat für die Kategorie auf; diese DoD Detailseite zeigt kein separates Basic/Specified Feld an.
- Verwandter Behördlicher Beleg: 10 CFR 1017 | Status: Specified | Banner: CUI//SP-UCNI | Sanktionen: 10 CFR 1017.29 10 CFR 1017.30
- Beleg zur verwandten Autorität: DoD führt diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, sofern verfügbar.
- Kontext der Registry-Bezeichnung: Basic + Specified, CUI. Der verlinkte Autoritätstext enthält Kategorienumfang- oder Anwendbarkeitstexte, die bei der Bestimmung helfen, wann die Information in diese CUI-Kategorie fällt. Der verlinkte Autoritätstext enthält Regelungen zu Offenlegung, Zugang, Schutz, Freigabe, Verbreitung oder Verteilungssteuerung, die für die Handhabung relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Texte zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzungen, die Folgen von Fehlhandhabung beeinflussen können.
- Die Registry-Bezeichnung für diese Kategorie ist Basic + Specified mit Banner CUI.
Extrahierte Bedeutung der Befugnis
- 10 CFR 1017 Behördlicher Text
- Kontext der Registry-Bezeichnung: Basic + Specified, CUI. Der verlinkte Autoritätstext enthält Kategorienumfang- oder Anwendbarkeitstexte, die bei der Bestimmung helfen, wann die Information in diese CUI-Kategorie fällt. Der verlinkte Autoritätstext enthält Regelungen zu Offenlegung, Zugang, Schutz, Freigabe, Verbreitung oder Verteilungssteuerung, die für die Handhabung relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Texte zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzungen, die Folgen von Fehlhandhabung beeinflussen können.
Betriebsbedingungen
- NARA-Kategoriescope, das bei dieser Behörde Anwendung findet: Bezüglich bestimmter Design- und Sicherheitsinformationen zu kerntechnischen Anlagen, Materialien und Waffen, spezifisch für das Department of Energy.
- DoD-Kategoriescope, das bei dieser Behörde Anwendung findet: Bezüglich bestimmter Design- und Sicherheitsinformationen zu kerntechnischen Anlagen, Materialien und Waffen, spezifisch für das Department of Energy.
- 10 CFR 1017 | Status: Specified | Banner: CUI//SP-UCNI | Sanktionen: 10 CFR 1017.29 10 CFR 1017.30
- DoD listet diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, wenn verfügbar.
- NARA-Registrierungsstatus: Basic + Specified. Werte des status per Behörde: Basic, Specified. Beleg für NARA-Bannerkennzeichnung: CUI, CUI//SP-UCNI. Die Belege im Register sind hier erhalten; eine detaillierte Analyse des Primärrechts- oder Verordnungstexts für diese Kategorie steht noch aus.
- NARA-Kategoriescope: Bezüglich bestimmter Design- und Sicherheitsinformationen zu kerntechnischen Anlagen, Materialien und Waffen, spezifisch für das Department of Energy.
- Vom DoD für das Register geforderter Warnhinweis: Unclassified Controlled Nuclear Information Nicht für die öffentliche Verbreitung Unbefugte Verbreitung unterliegt zivil- und strafrechtlichen Sanktionen gemäß Abschnitt 148 des Atomic Energy Act von 1954, in der jeweils gültigen Fassung (42 U.S.C. 2168). Zusätzliche Markierungsanforderung: Unclassified Controlled Nuclear Information wird auf allen Seiten unten angebracht.
- Extrahierte Behördliche Bedingung: Um als UCNI identifiziert zu werden, muss die Information jedes der folgenden Kriterien erfüllen: (a) Die Information muss Regierungsinformation sein, wie in § 1017.4 definiert; (b) Die Information muss atomenergiebezogene Verteidigungsprogramme betreffen, wie in § 1017.4 definiert; (c) Die Information muss in den Geltungsbereich mindestens eines der drei Themenbereiche fallen, die gemäß § 1017.8 als UCNI gelten können; (d) Die Information muss den in § 1017.10 beschriebenen Negativwirkungstest bestehen; und (e) Die Information darf gemäß § 1017.11 nicht von der Klassifizierung als UCNI ausgenommen sein. § 1017.8 Themenbereiche, die Unclassified Controlled Nuclear Information sein dürfen.
- Extrahierte Behördliche Bedingung: Unclassified Controlled Nuclear Information oder UCNI bedeutet bestimmte unklassifizierte Regierungsinformationen über nukleare Anlagen, Materialien, Waffen und Komponenten, deren Verbreitung gemäß Abschnitt 148 des Atomic Energy Act und diesem Teil kontrolliert wird.
- Extrahierte Behördliche Bedingung: Um für die Identifizierung als UCNI in Frage zu kommen, muss die Information mindestens eine der folgenden Kategorien betreffen: (a) Das Design von Produktions- oder Nutzungsanlagen, wie in diesem Teil definiert; (b) Sicherheitsmaßnahmen (einschließlich Sicherheitsplänen, -verfahren und -ausrüstung) zum physischen Schutz von Produktions- oder Nutzungsanlagen oder Kernmaterial, unabhängig von dessen physischem Zustand oder Form, die sich in diesen Anlagen oder im Transport befinden; oder (c) Das Design, die Herstellung oder Nutzung von Kernwaffen oder Komponenten, die früher als Restricted Data klassifiziert waren, wie in Abschnitt 11y. des Atomic Energy Act definiert. § 1017.9 Feststellungen zu Kernmaterial.
- Extrahierte Behördliche Bedingung: Damit Informationen als UCNI identifiziert werden können, muss festgestellt werden, dass die unbefugte Verbreitung der zu prüfenden Information vernünftigerweise erwartet werden kann, erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit der Öffentlichkeit oder die Landesverteidigung und Sicherheit zu haben, indem sie die Wahrscheinlichkeit von Folgendem erheblich erhöht: (a) Illegale Herstellung einer Kernwaffe; oder (b) Diebstahl, Umleitung oder Sabotage von Kernmaterial, Ausrüstung oder Anlagen. § 1017.11 Informationen, die von der Kennzeichnung als Unclassified Controlled Nuclear Information ausgenommen sind.
Schutz- und Weitergabekontrollen
- NARA Register Steuerungsbeleg: Status Specified; Banner-Kennzeichnung CUI//SP-UCNI.
- Vom DoD erforderliche Warnhinweis-Erklärung: Unclassified Controlled Nuclear Information Nicht für die öffentliche Verbreitung Unbefugte Verbreitung unterliegt zivil- und strafrechtlichen Sanktionen gemäß Abschnitt 148 des Atomic Energy Act von 1954 in der jeweils geltenden Fassung (42 U.S.C. 2168). Zusätzliche Markierungspflicht:Unclassified Controlled Nuclear Information wird am unteren Rand aller Seiten platziert.
- Nara Basic oder Specified: Basic + Specified
- Nara Behördliche Zeilen: 42 USC 2168(a)(1) | Status: Basic | Banner: CUI | Sanktionen: 42 USC 2168(b) 42 USC 2168(c) || 10 CFR 1017 | Status: Specified | Banner: CUI//SP-UCNI | Sanktionen: 10 CFR 1017.29 10 CFR 1017.30 || 10 USC 128(a) | Status: Basic | Banner: CUI
- Nara Banner-Kennzeichnungen: CUI, CUI//SP-UCNI
- Nara Sanktionen: 42 USC 2168(b) 42 USC 2168(c) || 10 CFR 1017.29 10 CFR 1017.30
- Vom DoD erforderliche Warnhinweis-Erklärung: Unclassified Controlled Nuclear Information Nicht für die öffentliche Verbreitung Unbefugte Verbreitung unterliegt zivil- und strafrechtlichen Sanktionen gemäß Abschnitt 148 des Atomic Energy Act von 1954 in der jeweils geltenden Fassung (42 U.S.C. 2168). Zusätzliche Markierungspflicht:Unclassified Controlled Nuclear Information wird am unteren Rand aller Seiten platziert.
- Keine vom DoD vorgeschriebene Verbreitungskontrolle auf der Registrierungsseite aufgelistet. Genehmigte begrenzte Verbreitungskontrollen nur anwenden, wenn sie von der designierenden Behörde oder der geltenden Autorität verlangt oder erlaubt werden.
- Verwenden Sie zunächst die Registry-Aussagen, NARA-Autoritätszeilen, DoD-Autoritäten, DoD-Richtlinien, Warnhinweise, erforderliche Verbreitungskontrollen und Beispiele. Wenn die zitierte Autorität keine Handhabungsdetails spezifiziert, gelten CUI Basic-Schutzmaßnahmen und Verbreitungsregeln, sofern sie nicht mit der Autorität oder agenturenspezifischen Kontrollen in Konflikt stehen.
- Extrahierte Behördliche Kontrolle: Jede Person, die eine UCNI-Sicherheitsanforderung eines der folgenden verletzt, unterliegt gemäß diesem Teil einer Geldstrafe: (1) 10 CFR Teil 1017 – Identifizierung und Schutz von Unclassified Controlled Nuclear Information; oder (2) Jede andere DOE-Vorschrift im Zusammenhang mit der Sicherung oder dem Schutz von UCNI, wenn die Vorschrift vorsieht, dass Verstöße gegen deren Bestimmungen gemäß Abschnitt 148 des Gesetzes mit einer Geldstrafe belegt werden können.
- Extrahierte Behördliche Kontrolle: (a) Eine berechtigte Person, die routinemäßig Zugang zu spezifischem UCNI gemäß § 1017.20 gewährt, an eine Person, die kein Mitarbeiter oder Auftragnehmer des DOE ist, muss die Person, die das UCNI erhält, über die in diesem Unterabschnitt beschriebenen Schutzanforderungen und sämtliche Beschränkungen der weiteren Verbreitung informieren.
- Extrahierte Behördliche Kontrolle: (b) Ein DOE-Programmsekretär oder ein stellvertretender oder assoziierter Administrator der NNSA, der begrenzten Zugang zu spezifischem UCNI gemäß § 1017.21 gewährt, muss die Person, die das UCNI erhält, über die in diesem Unterabschnitt beschriebenen Schutzanforderungen und sämtliche Beschränkungen der weiteren Verbreitung informieren. § 1017.23 Schutz bei Gebrauch.
- Extrahierte Behördliche Kontrolle: Damit Informationen als UCNI identifiziert werden können, muss festgestellt werden, dass die unbefugte Verbreitung der zu prüfenden Information vernünftigerweise erwartet werden kann, erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit der Öffentlichkeit oder die Landesverteidigung und Sicherheit zu haben, indem sie die Wahrscheinlichkeit von Folgendem erheblich erhöht: (a) Illegale Herstellung einer Kernwaffe; oder (b) Diebstahl, Umleitung oder Sabotage von Kernmaterial, Ausrüstung oder Anlagen. § 1017.11 Informationen, die von der Kennzeichnung als Unclassified Controlled Nuclear Information ausgenommen sind.
- Extrahierte Behördliche Kontrolle: Unbefugte Verbreitung bedeutet die absichtliche oder fahrlässige Weitergabe von UCNI an eine andere Person als eine berechtigte Person oder eine Person, die begrenzten Zugang zu UCNI gemäß § 1017.21 erhalten hat.
- Extrahierte Behördliche Kontrolle: Die folgende Kennzeichnung muss auf der Vorderseite des Dokuments erscheinen: Unclassified Controlled Nuclear Information Nicht für die öffentliche Verbreitung Unbefugte Verbreitung unterliegt zivil- und strafrechtlichen Sanktionen gemäß Abschnitt 148 des Atomic Energy Act von 1954 in der jeweils geltenden Fassung (42 U.S.C.
- Extrahierte Behördliche Kontrolle: Um als UCNI identifiziert zu werden, muss die Information jedes der folgenden Kriterien erfüllen: (a) Die Information muss Regierungsinformation sein, wie in § 1017.4 definiert; (b) Die Information muss atomenergiebezogene Verteidigungsprogramme betreffen, wie in § 1017.4 definiert; (c) Die Information muss in den Geltungsbereich mindestens eines der drei Themenbereiche fallen, die gemäß § 1017.8 als UCNI gelten können; (d) Die Information muss den in § 1017.10 beschriebenen Negativwirkungstest bestehen; und (e) Die Information darf gemäß § 1017.11 nicht von der Klassifizierung als UCNI ausgenommen sein. § 1017.8 Themenbereiche, die Unclassified Controlled Nuclear Information sein dürfen.
Auszüge aus der Befugnis
Relevantester extrahierter behördlicher Textpassus
Jede Person, die eine UCNI-Sicherheitsanforderung eines der folgenden verletzt, unterliegt gemäß diesem Teil einer Geldstrafe: (1) 10 CFR Teil 1017 – Identifizierung und Schutz von Unclassified Controlled Nuclear Information; oder (2) Jede andere DOE-Vorschrift im Zusammenhang mit der Sicherung oder dem Schutz von UCNI, wenn die Vorschrift vorsieht, dass Verstöße gegen deren Bestimmungen gemäß Abschnitt 148 des Gesetzes mit einer Geldstrafe belegt werden können.
Extrahierte Behördliche Passage 2
(a) Eine berechtigte Person, die routinemäßig Zugang zu spezifischem UCNI gemäß § 1017.20 gewährt, an eine Person, die kein Mitarbeiter oder Auftragnehmer des DOE ist, muss die Person, die das UCNI erhält, über die in diesem Unterabschnitt beschriebenen Schutzanforderungen und sämtliche Beschränkungen der weiteren Verbreitung informieren.
Extrahierte Behördliche Passage 3
(b) Ein DOE-Programmsekretär oder ein stellvertretender oder assoziierter Administrator der NNSA, der begrenzten Zugang zu spezifischem UCNI gemäß § 1017.21 gewährt, muss die Person, die das UCNI erhält, über die in diesem Unterabschnitt beschriebenen Schutzanforderungen und sämtliche Beschränkungen der weiteren Verbreitung informieren. § 1017.23 Schutz bei Gebrauch.
Extrahierte Behördliche Passage 4
Damit Informationen als UCNI identifiziert werden können, muss festgestellt werden, dass die unbefugte Verbreitung der zu prüfenden Information vernünftigerweise erwartet werden kann, erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit der Öffentlichkeit oder die Landesverteidigung und Sicherheit zu haben, indem sie die Wahrscheinlichkeit von Folgendem erheblich erhöht: (a) Illegale Herstellung einer Kernwaffe; oder (b) Diebstahl, Umleitung oder Sabotage von Kernmaterial, Ausrüstung oder Anlagen. § 1017.11 Informationen, die von der Kennzeichnung als Unclassified Controlled Nuclear Information ausgenommen sind.
Extrahierte Behördliche Passage 5
Unbefugte Verbreitung bedeutet die absichtliche oder fahrlässige Weitergabe von UCNI an eine andere Person als eine berechtigte Person oder eine Person, die begrenzten Zugang zu UCNI gemäß § 1017.21 erhalten hat.
Extrahierte Behördliche Passage 6
Um als UCNI identifiziert zu werden, muss die Information jedes der folgenden Kriterien erfüllen: (a) Die Information muss Regierungsinformationen sein, wie in § 1017.4 definiert; (b) Die Information muss sich auf Programme der atomaren Energiedefense beziehen, wie in § 1017.4 definiert; (c) Die Information muss in den Geltungsbereich von mindestens einem der drei Themenbereiche fallen, die gemäß § 1017.8 für UCNI infrage kommen; (d) Die Information muss den in § 1017.10 beschriebenen Test für nachteilige Auswirkungen erfüllen; und (e) Die Information darf nicht gemäß § 1017.11 von der UCNI-Ausnahme ausgenommen sein. § 1017.8 Themenbereiche, die für Unclassified Controlled Nuclear Information (UCNI) infrage kommen.
10 USC 128(a)
Gelistet durch: NARA Registry, DoD Registry, Verwandte Befugnisse
Designation-Nachweise
- NARA-Autoritätszeile: 10 USC 128(a) | Status: Basic | Banner: CUI.
- DoD-Autoritätszeile: 10 USC 128(a). DoD listet dieses Zitat für die Kategorie; diese DoD-Detailseite zeigt kein separates Feld für Basic/Specified an.
- Nachweis der zugehörigen Autorität: 10 USC 128(a) | Status: Basic | Banner: CUI
- Beleg zur verwandten Autorität: DoD führt diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, sofern verfügbar.
- Kontext der Registry-Bezeichnung: Basic + Specified, CUI. Der verlinkte Autoritätstext enthält Kategorienumfang- oder Anwendbarkeitstexte, die bei der Bestimmung helfen, wann die Information in diese CUI-Kategorie fällt. Der verlinkte Autoritätstext enthält Regelungen zu Offenlegung, Zugang, Schutz, Freigabe, Verbreitung oder Verteilungssteuerung, die für die Handhabung relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Texte zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzungen, die Folgen von Fehlhandhabung beeinflussen können.
- Die Registry-Bezeichnung für diese Kategorie ist Basic + Specified mit Banner CUI.
Extrahierte Bedeutung der Befugnis
- Seite 121 TITEL 10—STREITKRÄFTE § 128
- Kontext der Registry-Bezeichnung: Basic + Specified, CUI. Der verlinkte Autoritätstext enthält Kategorienumfang- oder Anwendbarkeitstexte, die bei der Bestimmung helfen, wann die Information in diese CUI-Kategorie fällt. Der verlinkte Autoritätstext enthält Regelungen zu Offenlegung, Zugang, Schutz, Freigabe, Verbreitung oder Verteilungssteuerung, die für die Handhabung relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Texte zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzungen, die Folgen von Fehlhandhabung beeinflussen können.
Betriebsbedingungen
- NARA-Kategoriescope, das bei dieser Behörde Anwendung findet: Bezüglich bestimmter Design- und Sicherheitsinformationen zu kerntechnischen Anlagen, Materialien und Waffen, spezifisch für das Department of Energy.
- DoD-Kategoriescope, das bei dieser Behörde Anwendung findet: Bezüglich bestimmter Design- und Sicherheitsinformationen zu kerntechnischen Anlagen, Materialien und Waffen, spezifisch für das Department of Energy.
- 10 USC 128(a) | Status: Basic | Banner: CUI
- DoD listet diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, wenn verfügbar.
- NARA-Registrierungsstatus: Basic + Specified. Werte des status per Behörde: Basic, Specified. Beleg für NARA-Bannerkennzeichnung: CUI, CUI//SP-UCNI. Die Belege im Register sind hier erhalten; eine detaillierte Analyse des Primärrechts- oder Verordnungstexts für diese Kategorie steht noch aus.
- NARA-Kategoriescope: Bezüglich bestimmter Design- und Sicherheitsinformationen zu kerntechnischen Anlagen, Materialien und Waffen, spezifisch für das Department of Energy.
- Vom DoD für das Register geforderter Warnhinweis: Unclassified Controlled Nuclear Information Nicht für die öffentliche Verbreitung Unbefugte Verbreitung unterliegt zivil- und strafrechtlichen Sanktionen gemäß Abschnitt 148 des Atomic Energy Act von 1954, in der jeweils gültigen Fassung (42 U.S.C. 2168). Zusätzliche Markierungsanforderung: Unclassified Controlled Nuclear Information wird auf allen Seiten unten angebracht.
- Ausgezogene Bedingung aus der Autorität: (2) BERICHT ÜBER DAS LAUFENDE KALENDERJAHR.— Spätestens sechs Monate nach dem Datum der Vorlage des zuletzt gemäß Absatz (1) eingereichten Berichts hat der Sekretär den Verteidigungsausschüssen des Kongresses einen Bericht über die im ersten Halbjahr des Kalenderjahres, in dem der Bericht nach diesem Absatz vorgelegt wird, erbrachte Unterstützung gemäß diesem Abschnitt vorzulegen.
- Auszugsbedingung der Befugnis: Seite 122 TITEL 10—STREITKRÄFTE § 129 tion of information, und vorbehaltlich von Abschnitt 552(b)(3) des Titels 5 erlässt der Verteidigungsminister in Bezug auf besondere Kernmaterialien nach Bekanntmachung und Möglichkeit zur öffentlichen Stellungnahme die erforderlichen Vorschriften oder erlässt notwendige Anordnungen zum Verbot der unbefugten Verbreitung nicht klassifizierter Informationen über Sicherheitsmaßnahmen, einschließlich Sicherheitspläne, Verfahren und Ausrüstung zum physischen Schutz besonderer Kernmaterialien.
- Ausgezogene Bedingung aus der Autorität: (d) Informationen, deren Verbreitung der Sekretär gemäß Absatz (a) untersagt, die einer Staatlichen oder lokalen Regierung zur Verfügung gestellt werden, bleiben unter der Kontrolle des Verteidigungsministeriums, und ein staatliches oder lokales Gesetz, das eine Staatliche oder lokale Regierung zur Offenlegung solcher Informationen ermächtigt oder verpflichtet, findet auf solche Informationen keine Anwendung.
- Extrahierte Behördliche Bedingung: Kontrolle und physischer Schutz von speziellem spaltbarem Material: Einschränkung der Verbreitung von nicht klassifizierten Informationen (a)(1) Zusätzlich zu jeder anderen Befugnis oder Anforderung bezüglich des Schutzes vor Verbreitung
- Ausgezogene Bedingung aus der Autorität: (2) Der Sekretär kann Vorschriften erlassen oder Anordnungen gemäß Absatz (1) ausgeben, um die Verbreitung jeglicher in diesem Absatz beschriebenen Informationen nur dann zu untersagen, wenn und soweit der Sekretär feststellt, dass die unbefugte Verbreitung solcher Informationen vernünftigerweise eine erhebliche nachteilige Auswirkung auf die Gesundheit und Sicherheit der Öffentlichkeit oder die gemeinsame Verteidigung und Sicherheit haben könnte, indem sie die Wahrscheinlichkeit einer— (A) illegalen Herstellung von Kernwaffen oder (B) des Diebstahls, der Ablenkung oder Sabotage von besonderen spaltbaren Materialien, Ausrüstung oder Einrichtungen erheblich erhöht.
Schutz- und Weitergabekontrollen
- NARA Registry Kontrollnachweis: Status Basic; Banner-Markierung CUI.
- Vom DoD erforderliche Warnhinweis-Erklärung: Unclassified Controlled Nuclear Information Nicht für die öffentliche Verbreitung Unbefugte Verbreitung unterliegt zivil- und strafrechtlichen Sanktionen gemäß Abschnitt 148 des Atomic Energy Act von 1954 in der jeweils geltenden Fassung (42 U.S.C. 2168). Zusätzliche Markierungspflicht:Unclassified Controlled Nuclear Information wird am unteren Rand aller Seiten platziert.
- Nara Basic oder Specified: Basic + Specified
- Nara Behördliche Zeilen: 42 USC 2168(a)(1) | Status: Basic | Banner: CUI | Sanktionen: 42 USC 2168(b) 42 USC 2168(c) || 10 CFR 1017 | Status: Specified | Banner: CUI//SP-UCNI | Sanktionen: 10 CFR 1017.29 10 CFR 1017.30 || 10 USC 128(a) | Status: Basic | Banner: CUI
- Nara Banner-Kennzeichnungen: CUI, CUI//SP-UCNI
- Nara Sanktionen: 42 USC 2168(b) 42 USC 2168(c) || 10 CFR 1017.29 10 CFR 1017.30
- Vom DoD erforderliche Warnhinweis-Erklärung: Unclassified Controlled Nuclear Information Nicht für die öffentliche Verbreitung Unbefugte Verbreitung unterliegt zivil- und strafrechtlichen Sanktionen gemäß Abschnitt 148 des Atomic Energy Act von 1954 in der jeweils geltenden Fassung (42 U.S.C. 2168). Zusätzliche Markierungspflicht:Unclassified Controlled Nuclear Information wird am unteren Rand aller Seiten platziert.
- Keine vom DoD vorgeschriebene Verbreitungskontrolle auf der Registrierungsseite aufgelistet. Genehmigte begrenzte Verbreitungskontrollen nur anwenden, wenn sie von der designierenden Behörde oder der geltenden Autorität verlangt oder erlaubt werden.
- Verwenden Sie zunächst die Registry-Aussagen, NARA-Autoritätszeilen, DoD-Autoritäten, DoD-Richtlinien, Warnhinweise, erforderliche Verbreitungskontrollen und Beispiele. Wenn die zitierte Autorität keine Handhabungsdetails spezifiziert, gelten CUI Basic-Schutzmaßnahmen und Verbreitungsregeln, sofern sie nicht mit der Autorität oder agenturenspezifischen Kontrollen in Konflikt stehen.
- Auszugs-Kontrollbehörde: Seite 122 TITEL 10—STREITKRÄFTE § 129 tion of information, und vorbehaltlich von Abschnitt 552(b)(3) des Titels 5 erlässt der Verteidigungsminister in Bezug auf besondere Kernmaterialien nach Bekanntmachung und Möglichkeit zur öffentlichen Stellungnahme die erforderlichen Vorschriften oder erlässt notwendige Anordnungen zum Verbot der unbefugten Verbreitung nicht klassifizierter Informationen über Sicherheitsmaßnahmen, einschließlich Sicherheitspläne, Verfahren und Ausrüstung zum physischen Schutz besonderer Kernmaterialien.
- Ausgezogener Autoritätskontrolltext: Kontrolle und physischer Schutz besonderer spaltbarer Materialien: Beschränkung der Verbreitung unklassifizierter Informationen (a)(1) Zusätzlich zu jeder anderen Befugnis oder Anforderung bezüglich des Schutzes vor Verbreitung
- Ausgezogener Autoritätskontrolltext: (4) Der Sekretär hat seine Befugnis gemäß diesem Unterabschnitt auszuüben, um die Verbreitung aller in Absatz (1) beschriebenen Informationen zu untersagen— (A) so, dass die für den Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Öffentlichkeit oder der gemeinsamen Verteidigung und Sicherheit erforderlichen Mindestbeschränkungen angewandt werden; und (B) nach Feststellung, dass die unbefugte Verbreitung solcher Informationen vernünftigerweise zu erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit der Öffentlichkeit oder der gemeinsamen Verteidigung und Sicherheit führen könnte, indem sie die Wahrscheinlichkeit einer— (i) illegalen Herstellung von Kernwaffen oder (ii) des Diebstahls, der Ablenkung oder Sabotage von spaltbaren Materialien, Ausrüstung oder Einrichtungen erheblich erhöht.
- Ausgezogener Autoritätskontrolltext: (2) Der Sekretär kann Vorschriften erlassen oder Anordnungen gemäß Absatz (1) ausgeben, um die Verbreitung jeglicher in diesem Absatz beschriebenen Informationen nur dann zu untersagen, wenn und soweit der Sekretär feststellt, dass die unbefugte Verbreitung solcher Informationen vernünftigerweise eine erhebliche nachteilige Auswirkung auf die Gesundheit und Sicherheit der Öffentlichkeit oder die gemeinsame Verteidigung und Sicherheit haben könnte, indem sie die Wahrscheinlichkeit einer— (A) illegalen Herstellung von Kernwaffen oder (B) des Diebstahls, der Ablenkung oder Sabotage von besonderen spaltbaren Materialien, Ausrüstung oder Einrichtungen erheblich erhöht.
- Extrahierte behördliche Kontrolle: (b) Nichts in diesem Abschnitt ist dahingehend auszulegen, dass es den Sekretär befugt, oder dazu ermächtigt, Informationen gegenüber den zuständigen Ausschüssen des Kongresses zurückzuhalten oder deren Zurückhaltung zu genehmigen.
- Extrahierte Behördenskontrolle: Ziviles Personalmanagement (a) Das zivile Personal des Verteidigungsministeriums ist jedes Haushaltsjahr auf Grundlage und im Einklang mit (1) den unter Abschnitt 129a dieses Titels festgelegten Richtlinien und Verfahren zum Gesamtkräfte-Management, (2) der zur Erfüllung der Funktionen und Aktivitäten des Ministeriums erforderlichen Arbeitsbelastung und (3) der dem Ministerium für dieses Haushaltsjahr zur Verfügung gestellten Mittel zu verwalten.
- Extrahierte Behördenskontrolle: (c)(1) Spätestens bis zum 1. Februar jedes Jahres— (A) hat der Verteidigungsminister den Kongressausschüssen für Verteidigung einen Bericht über die Verwaltung der zivilen Belegschaft des Büros des Verteidigungsministers sowie der Verteidigungsagenturen und Außendienststellen vorzulegen; und (B) hat der Sekretär jedes militärischen Ressorts den Kongressausschüssen für Verteidigung einen Bericht über die Verwaltung der unter die Zuständigkeit dieses Sekretärs fallenden zivilen Belegschaften vorzulegen.
Auszüge aus der Befugnis
Relevantester extrahierter behördlicher Textpassus
Seite 122 TITEL 10—STREITKRÄFTE § 129 Verwaltung von Informationen und vorbehaltlich Abschnitt 552(b)(3) des Titels 5 hat der Verteidigungsminister in Bezug auf spezielle nukleare Materialien nach Anhörung und Gelegenheit zur öffentlichen Stellungnahme solche Verordnungen zu erlassen oder derartige Anordnungen zu erlassen, wie dies erforderlich ist, um die unbefugte Verbreitung von nicht klassifizierten Informationen über Sicherheitsmaßnahmen, einschließlich Sicherheitspläne, -verfahren und -ausrüstung zum physischen Schutz spezieller nuklearer Materialien, zu untersagen.
Extrahierte Behördliche Passage 2
Kontrolle und physischer Schutz spezieller nuklearer Materialien: Beschränkung der Verbreitung von nicht klassifizierten Informationen (a)(1) Zusätzlich zu sonstigen Befugnissen oder Anforderungen zum Schutz vor Verbreitung
Extrahierte Behördliche Passage 3
(4) Der Sekretär übt seine Befugnis gemäß diesem Unterabschnitt aus, um die Verbreitung jeglicher in Absatz (1) beschriebener Informationen zu untersagen— (A) soweit erforderlich, um die geringstmöglichen Beschränkungen anzuwenden, die den Gesundheitsschutz und die Sicherheit der Öffentlichkeit oder die gemeinsame Verteidigung und Sicherheit gewährleisten; und (B) nach Feststellung, dass die unbefugte Verbreitung solcher Informationen vernünftigerweise erwartbar wäre, um eine erhebliche nachteilige Wirkung auf die Gesundheit und Sicherheit der Öffentlichkeit oder auf die gemeinsame Verteidigung und Sicherheit zu verursachen, indem sie die Wahrscheinlichkeit von— (i) illegaler Herstellung von Kernwaffen, oder (ii) Diebstahl, Abzweigung oder Sabotage von Kernmaterialien, Ausrüstung oder Anlagen signifikant erhöht.
Extrahierte Behördliche Passage 4
(2) Der Sekretär kann gemäß Absatz (1) Verordnungen erlassen oder Anordnungen erteilen, um die Verbreitung jeglicher in diesem Absatz beschriebener Informationen nur dann und soweit zu untersagen, wie der Sekretär feststellt, dass die unbefugte Verbreitung solcher Informationen vernünftigerweise erwartbar erheblich nachteilige Wirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit der Öffentlichkeit oder die gemeinsame Verteidigung und Sicherheit haben könnte, indem sie die Wahrscheinlichkeit von— (A) illegaler Herstellung von Kernwaffen oder (B) Diebstahl, Abzweigung oder Sabotage von speziellen nuklearen Materialien, Ausrüstung oder Anlagen signifikant erhöht.
Extrahierte Behördliche Passage 5
(b) Nichts in diesem Abschnitt ist dahingehend auszulegen, dass es den Sekretär befugt, oder dazu ermächtigt, Informationen gegenüber den zuständigen Ausschüssen des Kongresses zurückzuhalten oder deren Zurückhaltung zu genehmigen.
Extrahierte Behördliche Passage 6
(2) BERICHT ÜBER DAS LAUFENDE KALENDERJAHR.—Spätestens sechs Monate nach Einreichung des zuletzt gemäß Absatz (1) eingereichten Berichts hat der Sekretär den Kongressausschüssen für Verteidigung einen Bericht über die im ersten Halbjahr des Kalenderjahres gemäß diesem Abschnitt geleistete Unterstützung vorzulegen, in dem der Bericht gemäß diesem Absatz eingereicht wird.