10 USC 128(a)
Gelistet durch: NARA Registry, DoD Registry, Verwandte Befugnisse
Designation-Nachweise
- NARA-Autoritätszeile: 10 USC 128(a) | Status: Basic | Banner: CUI.
- DoD-Autoritätszeile: 10 USC 128(a). DoD listet dieses Zitat für die Kategorie; diese DoD-Detailseite zeigt kein separates Feld für Basic/Specified an.
- Nachweis der zugehörigen Autorität: 10 USC 128(a) | Status: Basic | Banner: CUI
- Beleg zur verwandten Autorität: DoD führt diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, sofern verfügbar.
- Kontext der Registry-Bezeichnung: Basic + Specified, CUI. Der verlinkte Autoritätstext enthält Kategorienumfang- oder Anwendbarkeitstexte, die bei der Bestimmung helfen, wann die Information in diese CUI-Kategorie fällt. Der verlinkte Autoritätstext enthält Regelungen zu Offenlegung, Zugang, Schutz, Freigabe, Verbreitung oder Verteilungssteuerung, die für die Handhabung relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Texte zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzungen, die Folgen von Fehlhandhabung beeinflussen können.
- Die Registry-Bezeichnung für diese Kategorie ist Basic + Specified mit Banner CUI.
Extrahierte Bedeutung der Befugnis
- Seite 121 TITEL 10—STREITKRÄFTE § 128
- Kontext der Registry-Bezeichnung: Basic + Specified, CUI. Der verlinkte Autoritätstext enthält Kategorienumfang- oder Anwendbarkeitstexte, die bei der Bestimmung helfen, wann die Information in diese CUI-Kategorie fällt. Der verlinkte Autoritätstext enthält Regelungen zu Offenlegung, Zugang, Schutz, Freigabe, Verbreitung oder Verteilungssteuerung, die für die Handhabung relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Texte zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzungen, die Folgen von Fehlhandhabung beeinflussen können.
Betriebsbedingungen
- Von NARA verwendeter Kategorienumfang bei dieser Autorität: Bezieht sich auf besondere spaltbare Materialien (SNM), Ausrüstung und Einrichtungen des Verteidigungsministeriums, wie in 32 CFR 223 definiert.
- Von DoD verwendeter Kategorienumfang bei dieser Autorität: Informationen bezüglich besonderer spaltbarer Materialien (SNM), Ausrüstung und Einrichtungen des Verteidigungsministeriums, wie in 32 CFR 223 definiert.
- 10 USC 128(a) | Status: Basic | Banner: CUI
- DoD listet diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, wenn verfügbar.
- NARA-Registrierungsstatus: Basic + Specified. Statuswerte je Behörde bei NARA: Basic, Specified. NARA-Banner-Markierungsnachweis: CUI, CUI//SP-DCNI. Der Registrierungsnachweis wird hier bewahrt; eine detaillierte Analyse des Primärrechts oder der Regulierungstexte steht für diese Kategorie noch aus.
- NARA Kategorienumfang: Bezieht sich auf besondere spaltbare Materialien (SNM), Ausrüstung und Einrichtungen des Verteidigungsministeriums, wie in 32 CFR 223 definiert.
- DoD Kategorienumfang: Informationen bezüglich besonderer spaltbarer Materialien (SNM), Ausrüstung und Einrichtungen des Verteidigungsministeriums, wie in 32 CFR 223 definiert.
- Warnhinweis, der vom DoD verlangt wird: Unklassifizierte kontrollierte nukleare Informationen des Verteidigungsministeriums, von der Offenlegungspflicht gemäß 5 U.S.C. 552(b)(3) ausgenommen, wie durch 10 U.S.C. 128 autorisiert
- Ausgezogene Bedingung aus der Autorität: (2) BERICHT ÜBER DAS LAUFENDE KALENDERJAHR.— Spätestens sechs Monate nach dem Datum der Vorlage des zuletzt gemäß Absatz (1) eingereichten Berichts hat der Sekretär den Verteidigungsausschüssen des Kongresses einen Bericht über die im ersten Halbjahr des Kalenderjahres, in dem der Bericht nach diesem Absatz vorgelegt wird, erbrachte Unterstützung gemäß diesem Abschnitt vorzulegen.
- Auszugsbedingung der Befugnis: Seite 122 TITEL 10—STREITKRÄFTE § 129 tion of information, und vorbehaltlich von Abschnitt 552(b)(3) des Titels 5 erlässt der Verteidigungsminister in Bezug auf besondere Kernmaterialien nach Bekanntmachung und Möglichkeit zur öffentlichen Stellungnahme die erforderlichen Vorschriften oder erlässt notwendige Anordnungen zum Verbot der unbefugten Verbreitung nicht klassifizierter Informationen über Sicherheitsmaßnahmen, einschließlich Sicherheitspläne, Verfahren und Ausrüstung zum physischen Schutz besonderer Kernmaterialien.
- Ausgezogene Bedingung aus der Autorität: (d) Informationen, deren Verbreitung der Sekretär gemäß Absatz (a) untersagt, die einer Staatlichen oder lokalen Regierung zur Verfügung gestellt werden, bleiben unter der Kontrolle des Verteidigungsministeriums, und ein staatliches oder lokales Gesetz, das eine Staatliche oder lokale Regierung zur Offenlegung solcher Informationen ermächtigt oder verpflichtet, findet auf solche Informationen keine Anwendung.
- Ausgezogene Bedingung aus der Autorität: (2) Der Sekretär kann Vorschriften erlassen oder Anordnungen gemäß Absatz (1) ausgeben, um die Verbreitung jeglicher in diesem Absatz beschriebenen Informationen nur dann zu untersagen, wenn und soweit der Sekretär feststellt, dass die unbefugte Verbreitung solcher Informationen vernünftigerweise eine erhebliche nachteilige Auswirkung auf die Gesundheit und Sicherheit der Öffentlichkeit oder die gemeinsame Verteidigung und Sicherheit haben könnte, indem sie die Wahrscheinlichkeit einer— (A) illegalen Herstellung von Kernwaffen oder (B) des Diebstahls, der Ablenkung oder Sabotage von besonderen spaltbaren Materialien, Ausrüstung oder Einrichtungen erheblich erhöht.
- Ausgezogene Bedingung aus der Autorität: (4) Der Sekretär hat seine Befugnis gemäß diesem Unterabschnitt auszuüben, um die Verbreitung aller in Absatz (1) beschriebenen Informationen zu untersagen— (A) so, dass die für den Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Öffentlichkeit oder der gemeinsamen Verteidigung und Sicherheit erforderlichen Mindestbeschränkungen angewandt werden; und (B) nach Feststellung, dass die unbefugte Verbreitung solcher Informationen vernünftigerweise zu erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit der Öffentlichkeit oder der gemeinsamen Verteidigung und Sicherheit führen könnte, indem sie die Wahrscheinlichkeit einer— (i) illegalen Herstellung von Kernwaffen oder (ii) des Diebstahls, der Ablenkung oder Sabotage von spaltbaren Materialien, Ausrüstung oder Einrichtungen erheblich erhöht.
Schutz- und Weitergabekontrollen
- NARA Registry Kontrollnachweis: Status Basic; Banner-Markierung CUI.
- Vom DoD verlangter Warnhinweis: Unklassifizierte kontrollierte nukleare Informationen des Verteidigungsministeriums, von der Offenlegungspflicht gemäß 5 U.S.C. 552(b)(3) ausgenommen, wie durch 10 U.S.C. 128 autorisiert
- Vom DoD anwendbare Richtlinien: DoDI 5210.83
- Nara Basic oder Specified: Basic + Specified
- Nara-Autoritätszeilen: 10 USC 128(a) | Status: Grundlegend | Banner: CUI || 32 CFR 223 | Status: Spezifiziert | Banner: CUI//SP-DCNI
- NARA Banner-Markierungen: CUI, CUI//SP-DCNI
- Vom DoD verlangter Warnhinweis: Unklassifizierte kontrollierte nukleare Informationen des Verteidigungsministeriums, von der Offenlegungspflicht gemäß 5 U.S.C. 552(b)(3) ausgenommen, wie durch 10 U.S.C. 128 autorisiert
- Vom DoD anwendbare Richtlinien: DoDI 5210.83
- Keine vom DoD vorgeschriebene Verbreitungskontrolle auf der Registrierungsseite aufgelistet. Genehmigte begrenzte Verbreitungskontrollen nur anwenden, wenn sie von der designierenden Behörde oder der geltenden Autorität verlangt oder erlaubt werden.
- Verwenden Sie zunächst die Registry-Aussagen, NARA-Autoritätszeilen, DoD-Autoritäten, DoD-Richtlinien, Warnhinweise, erforderliche Verbreitungskontrollen und Beispiele. Wenn die zitierte Autorität keine Handhabungsdetails spezifiziert, gelten CUI Basic-Schutzmaßnahmen und Verbreitungsregeln, sofern sie nicht mit der Autorität oder agenturenspezifischen Kontrollen in Konflikt stehen.
- Auszugs-Kontrollbehörde: Seite 122 TITEL 10—STREITKRÄFTE § 129 tion of information, und vorbehaltlich von Abschnitt 552(b)(3) des Titels 5 erlässt der Verteidigungsminister in Bezug auf besondere Kernmaterialien nach Bekanntmachung und Möglichkeit zur öffentlichen Stellungnahme die erforderlichen Vorschriften oder erlässt notwendige Anordnungen zum Verbot der unbefugten Verbreitung nicht klassifizierter Informationen über Sicherheitsmaßnahmen, einschließlich Sicherheitspläne, Verfahren und Ausrüstung zum physischen Schutz besonderer Kernmaterialien.
- Ausgezogener Autoritätskontrolltext: (4) Der Sekretär hat seine Befugnis gemäß diesem Unterabschnitt auszuüben, um die Verbreitung aller in Absatz (1) beschriebenen Informationen zu untersagen— (A) so, dass die für den Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Öffentlichkeit oder der gemeinsamen Verteidigung und Sicherheit erforderlichen Mindestbeschränkungen angewandt werden; und (B) nach Feststellung, dass die unbefugte Verbreitung solcher Informationen vernünftigerweise zu erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit der Öffentlichkeit oder der gemeinsamen Verteidigung und Sicherheit führen könnte, indem sie die Wahrscheinlichkeit einer— (i) illegalen Herstellung von Kernwaffen oder (ii) des Diebstahls, der Ablenkung oder Sabotage von spaltbaren Materialien, Ausrüstung oder Einrichtungen erheblich erhöht.
- Ausgezogener Autoritätskontrolltext: Kontrolle und physischer Schutz besonderer spaltbarer Materialien: Beschränkung der Verbreitung unklassifizierter Informationen (a)(1) Zusätzlich zu jeder anderen Befugnis oder Anforderung bezüglich des Schutzes vor Verbreitung
- Ausgezogener Autoritätskontrolltext: (2) Der Sekretär kann Vorschriften erlassen oder Anordnungen gemäß Absatz (1) ausgeben, um die Verbreitung jeglicher in diesem Absatz beschriebenen Informationen nur dann zu untersagen, wenn und soweit der Sekretär feststellt, dass die unbefugte Verbreitung solcher Informationen vernünftigerweise eine erhebliche nachteilige Auswirkung auf die Gesundheit und Sicherheit der Öffentlichkeit oder die gemeinsame Verteidigung und Sicherheit haben könnte, indem sie die Wahrscheinlichkeit einer— (A) illegalen Herstellung von Kernwaffen oder (B) des Diebstahls, der Ablenkung oder Sabotage von besonderen spaltbaren Materialien, Ausrüstung oder Einrichtungen erheblich erhöht.
- Extrahierte Behördenskontrolle: (d) Informationen, deren Verbreitung der Sekretär gemäß Unterabschnitt (a) untersagt, die einem Bundesstaat oder einer lokalen Regierung zur Verfügung gestellt werden, bleiben unter der Kontrolle des Verteidigungsministeriums, und ein Bundesstaatliches oder lokales Gesetz, das eine Offenlegung solcher Informationen durch eine Bundesstaaten- oder Lokalregierung erlaubt oder verlangt, gilt nicht für diese Informationen.
- Extrahierte Behördenskontrolle: Ziviles Personalmanagement (a) Das zivile Personal des Verteidigungsministeriums ist jedes Haushaltsjahr auf Grundlage und im Einklang mit (1) den unter Abschnitt 129a dieses Titels festgelegten Richtlinien und Verfahren zum Gesamtkräfte-Management, (2) der zur Erfüllung der Funktionen und Aktivitäten des Ministeriums erforderlichen Arbeitsbelastung und (3) der dem Ministerium für dieses Haushaltsjahr zur Verfügung gestellten Mittel zu verwalten.
- Extrahierte Behördenskontrolle: (c)(1) Spätestens bis zum 1. Februar jedes Jahres— (A) hat der Verteidigungsminister den Kongressausschüssen für Verteidigung einen Bericht über die Verwaltung der zivilen Belegschaft des Büros des Verteidigungsministers sowie der Verteidigungsagenturen und Außendienststellen vorzulegen; und (B) hat der Sekretär jedes militärischen Ressorts den Kongressausschüssen für Verteidigung einen Bericht über die Verwaltung der unter die Zuständigkeit dieses Sekretärs fallenden zivilen Belegschaften vorzulegen.
Auszüge aus der Befugnis
Relevantester extrahierter behördlicher TextpassusSeite 122 TITEL 10—STREITKRÄFTE § 129 Verwaltung von Informationen und vorbehaltlich Abschnitt 552(b)(3) des Titels 5 hat der Verteidigungsminister in Bezug auf spezielle nukleare Materialien nach Anhörung und Gelegenheit zur öffentlichen Stellungnahme solche Verordnungen zu erlassen oder derartige Anordnungen zu erlassen, wie dies erforderlich ist, um die unbefugte Verbreitung von nicht klassifizierten Informationen über Sicherheitsmaßnahmen, einschließlich Sicherheitspläne, -verfahren und -ausrüstung zum physischen Schutz spezieller nuklearer Materialien, zu untersagen.
Extrahierte Behördliche Passage 2(4) Der Sekretär übt seine Befugnis gemäß diesem Unterabschnitt aus, um die Verbreitung jeglicher in Absatz (1) beschriebener Informationen zu untersagen— (A) soweit erforderlich, um die geringstmöglichen Beschränkungen anzuwenden, die den Gesundheitsschutz und die Sicherheit der Öffentlichkeit oder die gemeinsame Verteidigung und Sicherheit gewährleisten; und (B) nach Feststellung, dass die unbefugte Verbreitung solcher Informationen vernünftigerweise erwartbar wäre, um eine erhebliche nachteilige Wirkung auf die Gesundheit und Sicherheit der Öffentlichkeit oder auf die gemeinsame Verteidigung und Sicherheit zu verursachen, indem sie die Wahrscheinlichkeit von— (i) illegaler Herstellung von Kernwaffen, oder (ii) Diebstahl, Abzweigung oder Sabotage von Kernmaterialien, Ausrüstung oder Anlagen signifikant erhöht.
Extrahierte Behördliche Passage 3Kontrolle und physischer Schutz spezieller nuklearer Materialien: Beschränkung der Verbreitung von nicht klassifizierten Informationen (a)(1) Zusätzlich zu sonstigen Befugnissen oder Anforderungen zum Schutz vor Verbreitung
Extrahierte Behördliche Passage 4(2) Der Sekretär kann gemäß Absatz (1) Verordnungen erlassen oder Anordnungen erteilen, um die Verbreitung jeglicher in diesem Absatz beschriebener Informationen nur dann und soweit zu untersagen, wie der Sekretär feststellt, dass die unbefugte Verbreitung solcher Informationen vernünftigerweise erwartbar erheblich nachteilige Wirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit der Öffentlichkeit oder die gemeinsame Verteidigung und Sicherheit haben könnte, indem sie die Wahrscheinlichkeit von— (A) illegaler Herstellung von Kernwaffen oder (B) Diebstahl, Abzweigung oder Sabotage von speziellen nuklearen Materialien, Ausrüstung oder Anlagen signifikant erhöht.
Extrahierte Behördliche Passage 5(d) Informationen, deren Verbreitung der Sekretär gemäß Unterabschnitt (a) untersagt, die einem Bundesstaat oder einer lokalen Regierung zur Verfügung gestellt werden, bleiben unter der Kontrolle des Verteidigungsministeriums, und ein Bundesstaatliches oder lokales Gesetz, das eine Offenlegung solcher Informationen durch eine Bundesstaaten- oder Lokalregierung erlaubt oder verlangt, gilt nicht für diese Informationen.
Extrahierte Behördliche Passage 6(2) BERICHT ÜBER DAS LAUFENDE KALENDERJAHR.—Spätestens sechs Monate nach Einreichung des zuletzt gemäß Absatz (1) eingereichten Berichts hat der Sekretär den Kongressausschüssen für Verteidigung einen Bericht über die im ersten Halbjahr des Kalenderjahres gemäß diesem Abschnitt geleistete Unterstützung vorzulegen, in dem der Bericht gemäß diesem Absatz eingereicht wird.