26 USC 7803(c)(4)(A)(iv)
Gelistet durch: NARA Registry, DoD Registry, Verwandte Befugnisse
Designation-Nachweise
- NARA-Befugniszeile: 26 USC 7803(c)(4)(A)(iv) | Status: Basic | Banner: CUI.
- NARA-Sanktionsfeld: 26 USC 7214(a)(8).
- DoD-Befugniszeile: 26 USC 7803(c)(4)(A)(iv). Das DoD führt dieses Zitat für die Kategorie auf; diese DoD-Detailseite zeigt kein separates Basic/Specified-Feld an.
- Beleg der verwandten Befugnis: 26 USC 7803(c)(4)(A)(iv) | Status: Basic | Banner: CUI | Sanktionen: 26 USC 7214(a)(8)
- Beleg zur verwandten Autorität: DoD führt diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, sofern verfügbar.
- Kontext der Registrierungsbezeichnung: Basic, CUI. Der verlinkte Autoritätstext enthält kategoriebeschreibende oder anwendbarkeitsbezogene Formulierungen, die helfen, festzustellen, wann die Information innerhalb dieser CUI-Kategorie fällt. Der verlinkte Text enthält Sprache zur Offenlegung, zum Zugriffs-, Schutz-, Freigabe-, Verbreitungs- oder Vertriebs-Kontrollmaßnahmen, die für die Handhabung relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Formulierungen zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzung, die Folgen für Misshandlungen betreffen können.
- Die Registrierungsbezeichnung für diese Kategorie ist Basic mit dem Banner CUI.
Extrahierte Bedeutung der Befugnis
- Seite 3826 TITEL 26—INTERNAL REVENUE CODE § 7803
- Kontext der Registrierungsbezeichnung: Basic, CUI. Der verlinkte Autoritätstext enthält kategoriebeschreibende oder anwendbarkeitsbezogene Formulierungen, die helfen, festzustellen, wann die Information innerhalb dieser CUI-Kategorie fällt. Der verlinkte Text enthält Sprache zur Offenlegung, zum Zugriffs-, Schutz-, Freigabe-, Verbreitungs- oder Vertriebs-Kontrollmaßnahmen, die für die Handhabung relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Formulierungen zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzung, die Folgen für Misshandlungen betreffen können.
Betriebsbedingungen
- Bei dieser Befugnis verwendeter NARA-Kategorienumfang: Ein örtlicher Steuerzahlervertreter (LTA) hat das Ermessen, den Kontakt mit oder die von einem Steuerzahler bereitgestellten Informationen nicht an die IRS offen zu legen. Dieses Ermessen kann dazu führen, dass Anfragen von IRS-Mitarbeitern nach Informationen abgelehnt werden, einschließlich Fällen, die strafrechtliche Steueruntersuchungen betreffen oder solchen, bei denen das Unterlassen der Bereitstellung von Informationen an die IRS für den Steuerzahler vorteilhaft, aber für die IRS nachteilig wäre. Dieses Ermessen erstreckt sich nicht auf Fälle, in denen der LTA glaubt, dass ein Steuerzahler das Büro des Steuerzahlervertreters nutzt, um die Regierung zu betrügen, oder in Fällen, in denen die Informationen im Rechtsstreit verlangt werden.
- Bei dieser Befugnis verwendeter DoD-Kategorienumfang: Ein örtlicher Steuerzahlervertreter (LTA) hat das Ermessen, den Kontakt mit oder die von einem Steuerzahler bereitgestellten Informationen nicht an die IRS offen zu legen. Dieses Ermessen kann dazu führen, dass Anfragen von IRS-Mitarbeitern nach Informationen abgelehnt werden, einschließlich Fällen, die strafrechtliche Steueruntersuchungen betreffen oder solchen, bei denen das Unterlassen der Bereitstellung von Informationen an die IRS für den Steuerzahler vorteilhaft, aber für die IRS nachteilig wäre. Dieses Ermessen erstreckt sich nicht auf Fälle, in denen der LTA glaubt, dass ein Steuerzahler das Büro des Steuerzahlervertreters nutzt, um die Regierung zu betrügen, oder in Fällen, in denen die Informationen im Rechtsstreit verlangt werden.
- 26 USC 7803(c)(4)(A)(iv) | Status: Basic | Banner: CUI | Sanktionen: 26 USC 7214(a)(8)
- DoD listet diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, wenn verfügbar.
- NARA-Registerstatus: Basic. Statuswerte pro Behörde: Basic. Nachweis der NARA-Banner-Markierung: CUI. Die Registernachweise sind hier erhalten; eine detaillierte Analyse des Primärrechts oder der Vorschrift bleibt für diese Kategorie ausstehend.
- Umfang der NARA-Kategorie: Ein örtlicher Steuerzahlervertreter (LTA) hat das Ermessen, den Kontakt mit oder die von einem Steuerzahler bereitgestellten Informationen nicht an die IRS offen zu legen. Dieses Ermessen kann dazu führen, dass Anfragen von IRS-Mitarbeitern nach Informationen abgelehnt werden, einschließlich Fällen, die strafrechtliche Steueruntersuchungen betreffen oder solchen, bei denen das Unterlassen der Bereitstellung von Informationen an die IRS für den Steuerzahler vorteilhaft, aber für die IRS nachteilig wäre. Dieses Ermessen erstreckt sich nicht auf Fälle, in denen der LTA glaubt, dass ein Steuerzahler das Büro des Steuerzahlervertreters nutzt, um die Regierung zu betrügen, oder in Fällen, in denen die Informationen im Rechtsstreit verlangt werden.
- Umfang der DoD-Kategorie: Ein örtlicher Steuerzahlervertreter (LTA) hat das Ermessen, den Kontakt mit oder die von einem Steuerzahler bereitgestellten Informationen nicht an die IRS offen zu legen. Dieses Ermessen kann dazu führen, dass Anfragen von IRS-Mitarbeitern nach Informationen abgelehnt werden, einschließlich Fällen, die strafrechtliche Steueruntersuchungen betreffen oder solchen, bei denen das Unterlassen der Bereitstellung von Informationen an die IRS für den Steuerzahler vorteilhaft, aber für die IRS nachteilig wäre. Dieses Ermessen erstreckt sich nicht auf Fälle, in denen der LTA glaubt, dass ein Steuerzahler das Büro des Steuerzahlervertreters nutzt, um die Regierung zu betrügen, oder in Fällen, in denen die Informationen im Rechtsstreit verlangt werden.
- Extrahierte Befugnisklausel: Jeder derartige Bericht soll eine vollständige und substanzielle Analyse neben statistischen Informationen enthalten und— (I) die Initiativen des Büros des Steuerzahlervertreters benennen, die zur Verbesserung der Steuerzahlerdienste und der Reaktionsfähigkeit des Internal Revenue Service unternommen wurden; (II) Empfehlungen enthalten, die von Personen mit der Befugnis zur Ausstellung von Taxpayer Assistance Orders gemäß Abschnitt 7811 erhalten wurden; (III) eine Zusammenfassung von mindestens 20 der schwerwiegendsten Probleme enthalten, mit denen Steuerzahler konfrontiert sind, einschließlich einer Beschreibung der Art dieser Probleme; (IV) ein Inventar der in den Unterabsätzen (I), (II) und (III) beschriebenen Punkte enthalten, für die Maßnahmen ergriffen wurden und das Ergebnis dieser Maßnahmen; (V) ein Inventar der in den Unterabsätzen (I), (II) und (III) beschriebenen Punkte enthalten, für die Maßnahmen noch abzuschließen sind, sowie den Zeitraum, in dem jeder Punkt in diesem Inventar verbleibt; (VI) ein Inventar der in den Unterabsätzen (I), (II) und (III) beschriebenen Punkte enthalten, für die keine Maßnahmen ergriffen wurden, den Zeitraum, in dem jeder Punkt in diesem Inventar verbleibt, die Gründe für das Ausbleiben von Maßnahmen benennen und jeden für diese Untätigkeit verantwortlichen IRS-Beamten identifizieren; (VII) jede Taxpayer Assistance Order benennen, die vom Internal Revenue Service nicht rechtzeitig befolgt wurde, wie in Abschnitt 7811(b) festgelegt;...
- Extrahierte Befugnisklausel: (iv) Koordination mit dem Bericht des Treasury Inspector General for Tax Administration Soweit Informationen, die gemäß Klausel (ii) zu melden sind, auch gemäß Absatz (1) oder (2) von Unterabschnitt (d) vom Treasury Inspector General for Tax Administration gemeldet werden müssen, soll der National Taxpayer Advocate diese Informationen nicht in dem unter dieser Klausel eingereichten Bericht enthalten.
- Extrahierte Befugnisklausel: Seite 3829 TITEL 26—INTERNAL REVENUE CODE § 7803 (iii) soll bei der ersten Zusammenkunft mit einem Steuerzahler, der die Unterstützung eines örtlichen Büros des Steuerzahlervertreters sucht, diesen darüber informieren, dass die Steuerzahlervertreterbüros unabhängig von jedem anderen IRS-Büro arbeiten und direkt über den National Taxpayer Advocate an den Kongress berichten; und (iv) kann nach Ermessen des Steuerzahlervertreters den Kontakt mit oder die vom Steuerzahler bereitgestellten Informationen nicht an den Internal Revenue Service offen legen.
Schutz- und Weitergabekontrollen
- NARA Registry Kontrollnachweis: Status Basic; Banner-Markierung CUI.
- Anwendbare DoD-Richtlinien: Gehostet vom Department of War Information Activity - WEB.mil, ![Bild 2: Veterans Crisis Line Nummer. Wählen Sie 988 und dann 1]
- Nara Basis oder Spezifiert: Basis
- Nara-Befugniszeilen: 26 USC 7803(c)(4)(A)(iv) | Status: Basic | Banner: CUI | Sanktionen: 26 USC 7214(a)(8)
- Nara-Banner-Markierungen: CUI
- Nara-Sanktionen: 26 USC 7214(a)(8)
- DoD anwendbare Richtlinien: Gehostet vom Department of War Information Activity - WEB.mil, ![Bild 2: Telefonnummer der Veterans Crisis Line. Wählen Sie 988 und dann 1.
- Keine vom DoD vorgeschriebene Verbreitungskontrolle auf der Registrierungsseite aufgelistet. Genehmigte begrenzte Verbreitungskontrollen nur anwenden, wenn sie von der designierenden Behörde oder der geltenden Autorität verlangt oder erlaubt werden.
- Verwenden Sie zunächst die Registry-Aussagen, NARA-Autoritätszeilen, DoD-Autoritäten, DoD-Richtlinien, Warnhinweise, erforderliche Verbreitungskontrollen und Beispiele. Wenn die zitierte Autorität keine Handhabungsdetails spezifiziert, gelten CUI Basic-Schutzmaßnahmen und Verbreitungsregeln, sofern sie nicht mit der Autorität oder agenturenspezifischen Kontrollen in Konflikt stehen.
- Extrahierte Befugnissteuerung: Seite 3829 TITEL 26—INTERNAL REVENUE CODE § 7803 (iii) soll bei der ersten Zusammenkunft mit einem Steuerzahler, der die Unterstützung eines örtlichen Büros des Steuerzahlervertreters sucht, diesen darüber informieren, dass die Steuerzahlervertreterbüros unabhängig von jedem anderen IRS-Büro arbeiten und direkt über den National Taxpayer Advocate an den Kongress berichten; und (iv) kann nach Ermessen des Steuerzahlervertreters den Kontakt mit oder die vom Steuerzahler bereitgestellten Informationen nicht an den Internal Revenue Service offen legen.
- Extrahierte Befugnissteuerung: (3) Ausführung der Pflichten gemäß den Rechten der Steuerzahler Bei der Erfüllung seiner Pflichten soll der Kommissar sicherstellen, dass die Mitarbeiter des Internal Revenue Service mit den Steuerzahlerrechten gemäß anderen Bestimmungen dieses Titels vertraut sind und entsprechend handeln, einschließlich— (A) das Recht auf Information, (B) das Recht auf qualitativ hochwertigen Service, (C) das Recht, nicht mehr als den korrekten Steuerbetrag zu zahlen, (D) das Recht, die Position des Internal Revenue Service anzufechten und gehört zu werden, (E) das Recht, eine Entscheidung des Internal Revenue Service vor einem unabhängigen Forum anzufechten, (F) das Recht auf Rechtskraft, (G) das Recht auf Privatsphäre, (H) das Recht auf Vertraulichkeit, (I) das Recht auf Beibehaltung der Vertretung, und (J) das Recht auf ein faires und gerechtes Steuersystem.
- Extrahierte Befugnissteuerung: (B) Aufrechterhaltung unabhängiger Kommunikation Jedes örtliche Büro des Steuerzahlervertreters hat eine eigene Telefon-, Fax- und sonstige elektronische Kommunikationszugänge sowie eine eigene Postanschrift zu unterhalten.
- Extrahierte Kontrollbehörde: L. 105–206, Titel I, § 1102(f), 22. Juli 1998, 112 Stat. 705, bestimmt: „(1) ALLGEMEIN.—Sofern in Absatz (2) nichts anderes bestimmt ist, treten die durch diesen Abschnitt vorgenommenen Änderungen [Änderungen dieses Abschnitts, der Abschnitte 6212, 6323, 6343, 7611 und 7811 dieses Titels sowie Abschnitt 5109 des Titels 5, Government Organization and Employees] am Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes [22. Juli 1998] in Kraft. „(2) HAUPTRECHTSANWALT.—Abschnitt 7803(b)(3) des Internal Revenue Code von 1986, wie durch diesen Abschnitt neu hinzugefügt, tritt am Datum, das 90 Tage nach dem Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes liegt, in Kraft. „(3) NATIONAL TAXPAYER ADVOCATE.—Ungeachtet von Abschnitt 7803(c)(1)(B)(iv) dieses Codes, wie durch diesen Abschnitt hinzugefügt, gilt für die Ernennung des ersten National Taxpayer Advocate nach dem Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes, dass der Schatzsekretär— „(A) keine Person ernennen darf, die zum Zeitpunkt der Ernennung in den 2 Jahren zuvor ein Beamter oder Angestellter des Internal Revenue Service war; und „(B) nicht mit dem Internal Revenue Service Oversight Board zu beraten braucht, falls das Oversight Board noch nicht ernannt wurde. „(4) DERZEITIGE AMTSTRÄGER.— „(A) Im Falle einer Person, die am Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes als Commissioner of Internal Revenue im Amt ist und vor diesem Datum ernannt wurde,...
- Extrahierte Autoritätskontrolle: (d) Zusätzliche Aufgaben des Treasury Inspector General for Tax Administration (1) Jährliche Berichterstattung Der Treasury Inspector General for Tax Administration hat in einen der halbjährlichen Berichte gemäß Abschnitt 5 des Inspector General Gesetzes von 1978 aufzunehmen— (A) eine Bewertung der Einhaltung durch den Internal Revenue Service von— (i) Beschränkungen gemäß Abschnitt 1204 des Internal Revenue Service Umstrukturierungs- und Reformgesetzes von 1998 bezüglich der Verwendung von Durchsetzungsstatistiken zur Bewertung von Mitarbeitern des Internal Revenue Service; (ii) Beschränkungen gemäß Abschnitt 7521 in Bezug auf die direkte Kontaktaufnahme mit Steuerzahlern, die angegeben haben, dass ihr Vertreter kontaktiert werden soll; (iii) erforderlichen Verfahren gemäß Abschnitt 6320 bei der Einreichung einer Mitteilung über ein Pfandrecht; (iv) erforderlichen Verfahren gemäß Unterkapitel D von Kapitel 64 für die Pfändung von Eigentum zur Eintreibung von Steuern, einschließlich erforderlicher Verfahren gemäß Abschnitt 6330 bezüglich Pfändungen; und (v) Beschränkungen gemäß Abschnitt 3707 des Internal Revenue Service Umstrukturierungs- und Reformgesetzes von 1998 bezüglich der Benennung von Steuerzahlern; (B) eine Überprüfung und eine Zertifizierung, ob der Secretary die Anforderungen gemäß Abschnitt 6103(e)(8) zur Offenlegung von Informationen gegenüber einer Person erfüllt, die eine gemeinsame Steuererklärung hinsichtlich von Erhebungsvorgängen bezüglich der anderen Person abgibt;...
- Extrahierte Kontrollbehörde: Seite 3827 TITEL 26—INTERNAL REVENUE CODE § 7803 erfüllt die vom Schatzsekretär vorgeschriebenen Aufgaben, einschließlich der Pflicht— (A) als Rechtsberater des Commissioners sowie der Beauftragten und Angestellten des Commissioners zu fungieren; (B) Rechtsgutachten für die Vorbereitung und Überprüfung von Erlassen und technischen Beratungsschreiben zu erstellen; (C) die Vorbereitung, Überprüfung und Unterstützung bei der Ausarbeitung von Gesetzesvorschlägen, Verträgen, Verordnungen und Exekutivverordnungen im Zusammenhang mit Gesetzen, die den Internal Revenue Service betreffen, vorzunehmen; (D) den Commissioner in Verfahren vor dem Tax Court zu vertreten; und (E) zu bestimmen, welche zivilrechtliche Verfahren unter den Gesetzen zum Internal Revenue Service zu führen sind, sowie Empfehlungen für das Justizministerium hinsichtlich des Beginns solcher Verfahren vorzubereiten.
- Extrahierte Kontrollbehörde: (C) Vakanz Jede Person, die während einer Amtszeit gemäß Unterabsatz (B) als Commissioner of Internal Revenue ernannt wird, wird für den Rest dieser Amtszeit ernannt.
Auszüge aus der Befugnis
Relevantester extrahierter behördlicher TextpassusSeite 3829 TITEL 26—INTERNAL REVENUE CODE § 7803 (iii) soll bei der ersten Kontaktaufnahme mit einem Steuerzahler, der die Unterstützung eines lokalen Büros des Taxpayer Advocate sucht, diesen Steuerzahler darüber informieren, dass die Taxpayer Advocate Offices unabhängig von anderen Internal Revenue Service Büros operieren und direkt über den National Taxpayer Advocate an den Kongress berichten; und (iv) kann nach Ermessen des Taxpayer Advocate den Internal Revenue Service von dem Kontakt mit oder den vom Steuerzahler bereitgestellten Informationen uninformiert lassen.
Extrahierte Behördliche Passage 2(3) Ausführung der Aufgaben im Einklang mit den Rechten der Steuerzahler Bei der Erfüllung seiner Aufgaben hat der Commissioner sicherzustellen, dass die Angestellten des Internal Revenue Service mit den Rechten der Steuerzahler vertraut sind und in Übereinstimmung mit diesen handeln, wie sie durch andere Bestimmungen dieses Titels gewährt werden, einschließlich— (A) das Recht informiert zu werden, (B) das Recht auf qualitativ hochwertigen Service, (C) das Recht, nicht mehr als den korrekten Steuerbetrag zu zahlen, (D) das Recht, die Position des Internal Revenue Service anzufechten und gehört zu werden, (E) das Recht, eine Entscheidung des Internal Revenue Service in einem unabhängigen Forum anzufechten, (F) das Recht auf Rechtskraft, (G) das Recht auf Privatsphäre, (H) das Recht auf Vertraulichkeit, (I) das Recht, eine Vertretung zu behalten, und (J) das Recht auf ein faires und gerechtes Steuersystem.
Extrahierte Behördliche Passage 3(B) Aufrechterhaltung unabhängiger Kommunikationswege Jede lokale Niederlassung des Steuerzahlerbeauftragten muss ein eigenes Telefon, Faxgerät und andere elektronische Kommunikationszugänge sowie eine eigene Postanschrift unterhalten.
Extrahierte Behördliche Passage 4L. 105–206, Titel I, § 1102(f), 22. Juli 1998, 112 Stat. 705, bestimmte: „(1) ALLGEMEIN.—Sofern in Absatz (2) nicht anders geregelt, treten die durch diesen Abschnitt vorgenommenen Änderungen [Änderung dieses Abschnitts, der Abschnitte 6212, 6323, 6343, 7611 und 7811 dieses Titels sowie Abschnitt 5109 von Titel 5, Government Organization and Employees] am Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes in Kraft [22. Juli 1998]. „(2) LEITENDER RECHTSBEISTAND.—Abschnitt 7803(b)(3) des Internal Revenue Code von 1986, wie durch diesen Abschnitt hinzugefügt, tritt an dem Tag in Kraft, der 90 Tage nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes liegt. „(3) NATIONALER STEUERZAHLERBEAUFTRAGTER.—Ungeachtet von Abschnitt 7803(c)(1)(B)(iv) dieses Codes, wie durch diesen Abschnitt hinzugefügt, gilt bei der Ernennung des ersten Nationalen Steuerzahlerbeauftragten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes: „(A) darf kein Individuum ernannt werden, das innerhalb der 2 Jahre vor der Ernennung Beamter oder Angestellter des Internal Revenue Service war; und „(B) muss nicht mit dem Internal Revenue Service Oversight Board Rücksprache halten, wenn das Oversight Board noch nicht ernannt wurde. „(4) AKTUELLE AMTSTRÄGER.— „(A) Im Fall einer Person, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes als Kommissar des Internal Revenue Service dient und vor diesem Datum ernannt wurde,...
Extrahierte Behördliche Passage 5(d) Zusätzliche Aufgaben des Generalinspekteurs des Finanzministeriums für Steuerverwaltung (1) Jährliche Berichterstattung Der Generalinspekteur des Finanzministeriums für Steuerverwaltung hat in einen der halbjährlichen Berichte gemäß Abschnitt 5 des Inspector General Act von 1978 aufzunehmen— (A) eine Bewertung der Einhaltung durch den Internal Revenue Service bezüglich— (i) Beschränkungen gemäß Abschnitt 1204 des Internal Revenue Service Restructuring and Reform Act von 1998 hinsichtlich der Verwendung von Durchsetzungsstatistiken zur Bewertung von Mitarbeitern des Internal Revenue Service; (ii) Beschränkungen gemäß Abschnitt 7521 bezüglich der direkten Kontaktaufnahme mit Steuerzahlern, die angegeben haben, dass ihre Vertreter kontaktiert werden sollen; (iii) erforderliche Verfahren gemäß Abschnitt 6320 bei Einreichung einer Pfandmitteilung; (iv) erforderliche Verfahren gemäß Unterkapitel D von Kapitel 64 für die Beschlagnahmung von Eigentum zur Steuereinziehung, einschließlich der erforderlichen Verfahren gemäß Abschnitt 6330 hinsichtlich Pfändungen; und (v) Beschränkungen gemäß Abschnitt 3707 des Internal Revenue Service Restructuring and Reform Act von 1998 bezüglich der Bezeichnung von Steuerzahlern; (B) eine Überprüfung und eine Bestätigung darüber, ob der Secretary die Anforderungen von Abschnitt 6103(e)(8) einhält, Informationen an eine Person bereitzustellen, die eine gemeinsame Steuererklärung eingereicht hat, über Einziehungsmaßnahmen, die die andere Person betreffen, die die Erklärung eingereicht hat;...