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Student Records

Gemäß 20 USC 1232g, dem Gesetz über die Rechte und den Datenschutz von Familien im Bildungsbereich von 1974, handelt es sich bei einem Bildungsdokument um ein solches, das sich direkt auf eine Schülerin oder einen Schüler bezieht.

Registry-StatusNARA und DoD
KennzeichnungSTUD
Organisatorische IndexgruppeDatenschutz
Aktualisiert2026-05-15

Diese Seite stellt extrahierte CUI-Registry- und Befugnisanalyse als crawlbaren Text bereit. Der interaktive Explorer bleibt der operative Arbeitsbereich zum Filtern, Vergleichen und Lernen mit dem Sprachagenten.

Registry-Vergleich

Feld NARA Registry DoD Registry
Kategoriebeschreibung Gemäß 20 USC 1232g, dem Gesetz über die Rechte und den Datenschutz von Familien im Bildungsbereich von 1974, handelt es sich bei einem Bildungsdokument um ein solches, das sich direkt auf eine Schülerin oder einen Schüler bezieht. Personenbezogene identifizierbare Informationen aus Aufzeichnungen, die sich direkt auf einen Studenten beziehen. Dies schließt die Aufzeichnungen ausländischer Studenten ein, die an DoD-Bildungseinrichtungen eingeschrieben sind.
Kategoriekennzeichnung STUD STUD
Banner-Kennzeichnung CUI Kein entsprechendes Feld
Basic oder Specified Basic + Specified Kein entsprechendes Feld
Befugnisse 20 USC 1232g(a)(1)(C), 25 CFR 43.14, 25 CFR 43.22, 34 CFR 99.30(a), 34 CFR 99.31(a)(6)(ii), 34 CFR 99.33(a)(1) 20 USC 1232g(a)(1)(C), 34 CFR 99.30(a), 34 CFR 99.31(a)(6)(ii), 34 CFR 99.33(a)(1)
Anwendbare DoD-Richtlinien Kein entsprechendes Feld Gehostet von Department of War Information Activity - WEB.mil, ![Bild 2: Telefonnummer der Veterans Crisis Line. Wählen Sie 988 und dann 1.
Erforderlicher Warnhinweis Kein entsprechendes Feld Keine gelistet
Erforderliche Weitergabekontrolle CUI, CUI//SP-STUD Keine gelistet
Beispiele Kein entsprechendes Feld Gehostet von Department of War Information Activity - WEB.mil[]()
Registry-Datum May 13, 2025 2026-05-15

Befugnisanalyse

Titel der Befugnis
Registry-Autoritätsbelege zusammengetragen; Primär-Autoritätstextanalyse steht noch aus
Befugnisse
Multiple registry authorities
Aktualität der Quelle
Letzte NARA-Überprüfung: 13. Mai 2025 | DoD-Detaileinblick: 15. Mai 2026
Wie die Befugnis wirkt
Status im NARA-Register: Basis + Spezifisch. Werte zum NARA-Status je Befugnis: Basis, Spezifisch. Nachweis für NARA-Bannerkennzeichnung: CUI, CUI//SP-STUD. Der Nachweis im Register wird hier aufbewahrt; eine detaillierte Analyse des Primärrechts- oder Regulierungs-Textes steht für diese Kategorie noch aus.

Auslösebedingungen

  • NARA-Kategoriescope: Gemäß 20 USC 1232g, dem Gesetz über Bildungsrechte und Datenschutz von 1974, ein Bildungsdatensatz, der ausjenigen Aufzeichnungen besteht, die direkt mit einem Schüler verbunden sind.
  • Umfang der DoD-Kategorie: Personenbezogene identifizierbare Informationen aus Aufzeichnungen, die sich direkt auf einen Studenten beziehen. Dies schließt die Aufzeichnungen ausländischer Studenten ein, die an DoD-Bildungseinrichtungen eingeschrieben sind.

Erfasste Informationen

  • Gehostet von Department of War Information Activity - WEB.mil[]()
  • Im Register beschriebene Informationen: Gemäß 20 USC 1232g, dem Gesetz über Bildungsrechte und Datenschutz von 1974, ein Bildungsdatensatz, der ausjenigen Aufzeichnungen besteht, die direkt mit einem Schüler verbunden sind.
  • Von DoD beschriebene Informationen: Personenbezogene identifizierbare Informationen aus Aufzeichnungen, die sich direkt auf einen Studenten beziehen. Dies schließt die Aufzeichnungen ausländischer Studenten ein, die an DoD-Bildungseinrichtungen eingeschrieben sind.

Spezifizierte Kontrollen

Nara Basic oder Specified
Basis + Speziell
Nara Autoritätszeilen
20 USC 1232g(a)(1)(C) | Status: Basis | Banner: CUI || 25 CFR 43.14 | Status: Basis | Banner: CUI || 25 CFR 43.22 | Status: Spezifisch | Banner: CUI//SP-STUD || 34 CFR 99.30(a) | Status: Basis | Banner: CUI || 34 CFR 99.31(a)(6)(ii) | Status: Basis | Banner: CUI || 34 CFR 99.33(a)(1) | Status: Basis | Banner: CUI
Nara Banner-Markierungen
CUI, CUI//SP-STUD
Anwendbare DoD-Richtlinien
Gehostet von Department of War Information Activity - WEB.mil, ![Bild 2: Telefonnummer der Veterans Crisis Line. Wählen Sie 988 und dann 1.

Schutz- und Weitergabekontrollen

NARA Registry
CUI, CUI//SP-STUD
DoD Registry
Keine gelistet
Befugnisanalyse
Keine vom DoD vorgeschriebene Verbreitungskontrolle auf der Registrierungsseite aufgelistet. Genehmigte begrenzte Verbreitungskontrollen nur anwenden, wenn sie von der designierenden Behörde oder der geltenden Autorität verlangt oder erlaubt werden.
Basic oder Specified
Verwenden Sie zunächst die Registry-Aussagen, NARA-Autoritätszeilen, DoD-Autoritäten, DoD-Richtlinien, Warnhinweise, erforderliche Verbreitungskontrollen und Beispiele. Wenn die zitierte Autorität keine Handhabungsdetails spezifiziert, gelten CUI Basic-Schutzmaßnahmen und Verbreitungsregeln, sofern sie nicht mit der Autorität oder agenturenspezifischen Kontrollen in Konflikt stehen.

Verwandte Befugnisse

Details je Befugnis

20 USC 1232g(a)(1)(C)

Gelistet durch: NARA Registry, DoD Registry, Verwandte Befugnisse

Designation-Nachweise

  • NARA-Befugniszeile: 20 USC 1232g(a)(1)(C) | Status: Basis | Banner: CUI.
  • DoD-Befugniszeile: 20 USC 1232g(a)(1)(C). DoD führt diese Quelle für die Kategorie auf; diese DoD-Detailseite zeigt kein separates Basis-/Spezifisch-Feld an.
  • Verwandter Rechtshinweis: 20 USC 1232g(a)(1)(C) | Status: Basis | Banner: CUI
  • Beleg zur verwandten Autorität: DoD führt diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, sofern verfügbar.
  • Kontext der Registry-Bezeichnung: Basic + Specified, CUI. Der verlinkte Autoritätstext enthält Kategorienumfang- oder Anwendbarkeitstexte, die bei der Bestimmung helfen, wann die Information in diese CUI-Kategorie fällt. Der verlinkte Autoritätstext enthält Regelungen zu Offenlegung, Zugang, Schutz, Freigabe, Verbreitung oder Verteilungssteuerung, die für die Handhabung relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Texte zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzungen, die Folgen von Fehlhandhabung beeinflussen können.
  • Die Registry-Bezeichnung für diese Kategorie ist Basic + Specified mit Banner CUI.

Extrahierte Bedeutung der Befugnis

  • Seite 849 TITEL 20—BILDUNG § 1232g
  • Kontext der Registry-Bezeichnung: Basic + Specified, CUI. Der verlinkte Autoritätstext enthält Kategorienumfang- oder Anwendbarkeitstexte, die bei der Bestimmung helfen, wann die Information in diese CUI-Kategorie fällt. Der verlinkte Autoritätstext enthält Regelungen zu Offenlegung, Zugang, Schutz, Freigabe, Verbreitung oder Verteilungssteuerung, die für die Handhabung relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Texte zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzungen, die Folgen von Fehlhandhabung beeinflussen können.

Betriebsbedingungen

  • NARA-Kategoriespektrum, das mit dieser Befugnis verwendet wird: Gemäß 20 USC 1232g, dem Familienbildungsrechts- und Datenschutzgesetz von 1974, ein Bildungsdatensatz, der aus denjenigen Aufzeichnungen besteht, die direkt mit einem Studenten in Verbindung stehen.
  • Für diese Befugnis verwendeter DoD-Kategorieumfang: Personenbezogene identifizierbare Informationen aus Aufzeichnungen, die sich direkt auf einen Studenten beziehen. Dies schließt die Aufzeichnungen ausländischer Studenten ein, die an DoD-Bildungseinrichtungen eingeschrieben sind.
  • 20 USC 1232g(a)(1)(C) | Status: Basis | Banner: CUI
  • DoD listet diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, wenn verfügbar.
  • Status im NARA-Register: Basis + Spezifisch. Werte zum NARA-Status je Befugnis: Basis, Spezifisch. Nachweis für NARA-Bannerkennzeichnung: CUI, CUI//SP-STUD. Der Nachweis im Register wird hier aufbewahrt; eine detaillierte Analyse des Primärrechts- oder Regulierungs-Textes steht für diese Kategorie noch aus.
  • NARA-Kategoriescope: Gemäß 20 USC 1232g, dem Gesetz über Bildungsrechte und Datenschutz von 1974, ein Bildungsdatensatz, der ausjenigen Aufzeichnungen besteht, die direkt mit einem Schüler verbunden sind.
  • Umfang der DoD-Kategorie: Personenbezogene identifizierbare Informationen aus Aufzeichnungen, die sich direkt auf einen Studenten beziehen. Dies schließt die Aufzeichnungen ausländischer Studenten ein, die an DoD-Bildungseinrichtungen eingeschrieben sind.
  • Auszugsweise Befugnisbedingung: (4)(A) Für die Zwecke dieses Abschnitts bedeutet der Begriff „Bildungsaufzeichnungen“, sofern in Unterabsatz (B) nicht anders vorgesehen, solche Aufzeichnungen, Akten, Dokumente und andere Materialien, die— (i) Informationen enthalten, die sich direkt auf einen Studenten beziehen; und (ii) von einer Bildungseinrichtung oder Agentur oder einer für diese Agentur oder Einrichtung handelnden Person geführt werden.
  • Auszugsweise Befugnisbedingung: Russell National School Lunch Act (42 U.S.C. 1751 ff.) oder das Child Nutrition Act von 1966 (42 U.S.C. 1771 ff.), bei denen die Ergebnisse in aggregierter Form berichtet werden, die keine Einzelperson identifiziert, unter den Bedingungen, dass— (i) alle unter diesem Unterabsatz gesammelten Daten so geschützt werden, dass die persönliche Identifikation von Schülern und deren Eltern nur durch die autorisierten Vertreter des Sekretärs möglich ist; und (ii) alle persönlich identifizierbaren Daten vernichtet werden, wenn sie für die Programmüberwachung, Evaluierungen und Leistungsbewertungen nicht mehr benötigt werden; und (L) ein Sachbearbeiter oder anderer Vertreter einer staatlichen oder lokalen Jugendfürsorgebehörde oder einer Stammesorganisation (wie in Abschnitt 5304 von Titel 25 definiert), der das Recht hat, auf den Fallplan eines Studenten zuzugreifen, wie von der staatlichen oder Stammesorganisation definiert und bestimmt, wenn diese Behörde oder Organisation gemäß Staats- oder Stammesrecht gesetzlich für die Betreuung und den Schutz des Studenten verantwortlich ist, vorausgesetzt, dass die Bildungsakten oder die darin enthaltenen persönlich identifizierbaren Informationen des Studenten von dieser Behörde oder Organisation nicht offengelegt werden,...
  • Extrahierte Befugnisbedingung: (2) Es dürfen keine Mittel im Rahmen eines anwendbaren Programms einer Bildungseinrichtung oder -agentur zur Verfügung gestellt werden, die eine Politik oder Praxis hat, persönlich identifizierbare Informationen in Bildungsunterlagen außer Verzeichnisinformationen oder wie in Absatz (1) dieses Unterabschnitts erlaubt, freizugeben oder Zugang dazu zu gewähren, es sei denn— (A) es liegt eine schriftliche Einwilligung der Eltern des Studenten vor, in der die freizugebenden Aufzeichnungen, die Gründe für die Freigabe und die Empfänger spezifiziert werden, und mit einer Kopie der freizugebenden Aufzeichnungen an die Eltern des Studenten und den Studenten, falls von den Eltern gewünscht, oder (B) außer wie in Absatz (1)(J) vorgesehen, werden solche Informationen in Übereinstimmung mit einer gerichtlichen Anordnung oder aufgrund einer rechtmäßig ausgestellten Vorladung bereitgestellt, unter der Bedingung, dass die Eltern und die Studenten im Voraus über alle derartigen Anordnungen oder Vorladungen informiert werden, bevor die Bildungseinrichtung oder -agentur diese befolgt, außer wenn ein Elternteil Partei eines Gerichtsverfahrens ist, das Misshandlung und Vernachlässigung von Kindern (wie in Abschnitt 3 des Gesetzes zur Verhütung und Behandlung von Kindesmisshandlung (42 U.S.C. 5101 Anmerkung) definiert) oder Fürsorgeangelegenheiten betrifft, und die Anordnung im Zusammenhang mit diesem Verfahren erlassen wurde, ist keine zusätzliche Benachrichtigung des Elternteils durch die Bildungseinrichtung oder -agentur erforderlich.
  • Auszugsweise Befugnisbedingung: L. 93–568, § 2(a)(9), ersetzte Bestimmungen, nach denen jede Bildungseinrichtung oder Agentur eine Aufzeichnung führen muss, die bei den Bildungsakten jedes Studenten geführt wird und Personen, Behörden oder Organisationen anzeigt, die auf die Aufzeichnungen des Studenten zugegriffen haben, und das berechtigte Interesse am Erhalt dieser Informationen, dass diese Zugriffsaufzeichnung nur den Eltern, Schulbeamten und ihren Assistenten zugänglich sein darf, die für die Aufbewahrung dieser Aufzeichnungen verantwortlich sind, und als Mittel zur Prüfung des Systems, Bestimmungen, die sich auf Unterabschnitte beziehen.
  • Auszugsweise Befugnisbedingung: (6) Für die Zwecke dieses Abschnitts umfasst der Begriff „Student“ jede Person, bezüglich der eine Bildungsagentur oder Einrichtung Bildungsaufzeichnungen oder persönlich identifizierbare Informationen führt, jedoch nicht eine Person, die nicht an dieser Agentur oder Einrichtung eingeschrieben war.

Schutz- und Weitergabekontrollen

  • NARA Registry Kontrollnachweis: Status Basic; Banner-Markierung CUI.
  • Anwendbare DoD-Richtlinien: Gehostet vom Department of War Information Activity - WEB.mil, ![Bild 2: Veterans Crisis Line Nummer. Wählen Sie 988 und dann 1]
  • Nara Basic oder Specified: Basic + Specified
  • NARA-Befugniszeilen: 20 USC 1232g(a)(1)(C) | Status: Basis | Banner: CUI || 25 CFR 43.14 | Status: Basis | Banner: CUI || 25 CFR 43.22 | Status: Spezifisch | Banner: CUI//SP-STUD || 34 CFR 99.30(a) | Status: Basis | Banner: CUI || 34 CFR 99.31(a)(6)(ii) | Status: Basis | Banner: CUI || 34 CFR 99.33(a)(1) | Status: Basis | Banner: CUI
  • NARA-Bannerkennzeichnungen: CUI, CUI//SP-STUD
  • DoD anwendbare Richtlinien: Gehostet vom Department of War Information Activity - WEB.mil, ![Bild 2: Telefonnummer der Veterans Crisis Line. Wählen Sie 988 und dann 1.
  • Keine vom DoD vorgeschriebene Verbreitungskontrolle auf der Registrierungsseite aufgelistet. Genehmigte begrenzte Verbreitungskontrollen nur anwenden, wenn sie von der designierenden Behörde oder der geltenden Autorität verlangt oder erlaubt werden.
  • Verwenden Sie zunächst die Registry-Aussagen, NARA-Autoritätszeilen, DoD-Autoritäten, DoD-Richtlinien, Warnhinweise, erforderliche Verbreitungskontrollen und Beispiele. Wenn die zitierte Autorität keine Handhabungsdetails spezifiziert, gelten CUI Basic-Schutzmaßnahmen und Verbreitungsregeln, sofern sie nicht mit der Autorität oder agenturenspezifischen Kontrollen in Konflikt stehen.
  • Auszugsweise Befugnissteuerung: Russell National School Lunch Act (42 U.S.C. 1751 ff.) oder das Child Nutrition Act von 1966 (42 U.S.C. 1771 ff.), bei denen die Ergebnisse in aggregierter Form berichtet werden, die keine Einzelperson identifiziert, unter den Bedingungen, dass— (i) alle unter diesem Unterabsatz gesammelten Daten so geschützt werden, dass die persönliche Identifikation von Schülern und deren Eltern nur durch die autorisierten Vertreter des Sekretärs möglich ist; und (ii) alle persönlich identifizierbaren Daten vernichtet werden, wenn sie für die Programmüberwachung, Evaluierungen und Leistungsbewertungen nicht mehr benötigt werden; und (L) ein Sachbearbeiter oder anderer Vertreter einer staatlichen oder lokalen Jugendfürsorgebehörde oder einer Stammesorganisation (wie in Abschnitt 5304 von Titel 25 definiert), der das Recht hat, auf den Fallplan eines Studenten zuzugreifen, wie von der staatlichen oder Stammesorganisation definiert und bestimmt, wenn diese Behörde oder Organisation gemäß Staats- oder Stammesrecht gesetzlich für die Betreuung und den Schutz des Studenten verantwortlich ist, vorausgesetzt, dass die Bildungsakten oder die darin enthaltenen persönlich identifizierbaren Informationen des Studenten von dieser Behörde oder Organisation nicht offengelegt werden,...
  • Auszugsweise Befugnissteuerung: (3) Nichts in diesem Abschnitt darf den autorisierten Vertretern von (A) dem Generalinspekteur der Vereinigten Staaten, (B) dem Sekretär oder (C) den staatlichen Bildungsbehörden den Zugriff auf Studenten- oder andere Aufzeichnungen verwehren, die im Zusammenhang mit der Prüfung und Bewertung von bundesfinanzierten Bildungsprogrammen oder der Durchsetzung der diesbezüglichen bundesrechtlichen Anforderungen erforderlich sein könnten: Vorausgesetzt, dass, außer wenn die Erfassung persönlich identifizierbarer Informationen ausdrücklich durch Bundesrecht erlaubt ist, alle von diesen Beamten gesammelten Daten so geschützt werden müssen, dass die persönliche Identifikation von Schülern und deren Eltern nur diesen Beamten möglich ist, und dass solche persönlich identifizierbaren Daten vernichtet werden, wenn sie für diese Prüfung, Bewertung und die Durchsetzung der Bundesrechtsvorschriften nicht mehr benötigt werden.
  • Ausgezogene Befugnisregelung: (b) Herausgabe von Bildungsunterlagen; Erfordernis der elterlichen Zustimmung; Ausnahmen; Einhaltung gerichtlicher Anordnungen und Vorladungen; Prüfung und Bewertung von bundesgeförderten Bildungsprogrammen; Aufzeichnungspflichten (1) Es dürfen keine Mittel aus einem anwendbaren Programm einer Bildungseinrichtung oder Institution zur Verfügung gestellt werden, die eine Richtlinie oder Praxis verfolgt, die die Herausgabe von Bildungsunterlagen (oder darin enthaltenen personenbezogenen Daten, ausgenommen Verzeichnisinformationen, wie in Absatz (5) Unterabschnitt (a) definiert) von Schülern ohne schriftliche Zustimmung der Eltern an irgendwelche Personen, Behörden oder Organisationen zulässt, außer an folgende— (A) andere Schulverantwortliche, einschließlich Lehrkräfte innerhalb der Bildungseinrichtung oder der örtlichen Bildungsbehörde, die von der Behörde oder Einrichtung als legitim Interessierte mit Bezug auf die Bildung, einschließlich der Bildungsinteressen des betreffenden Kindes, für das ansonsten die Zustimmung erforderlich wäre, bestimmt wurden; (B) Verantwortliche anderer Schulen oder Schulsysteme, in die der Schüler sich anmelden möchte oder die Anmeldung beabsichtigt, unter der Bedingung, dass die Eltern des Schülers über die Übermittlung benachrichtigt werden, auf Wunsch eine Kopie des Datensatzes erhalten und die Möglichkeit haben, den Inhalt der Unterlagen in einer Anhörung anzufechten; (C)(i) autorisierte Vertreter von (I) dem Comptroller General der Vereinigten Staaten, (II) dem Sekretär,...
  • Extrahierte Befugniskontrolle: (2) Es dürfen keine Mittel im Rahmen eines anwendbaren Programms einer Bildungseinrichtung oder -agentur zur Verfügung gestellt werden, die eine Politik oder Praxis hat, persönlich identifizierbare Informationen in Bildungsunterlagen außer Verzeichnisinformationen oder wie in Absatz (1) dieses Unterabschnitts erlaubt, freizugeben oder Zugang dazu zu gewähren, es sei denn— (A) es liegt eine schriftliche Einwilligung der Eltern des Studenten vor, in der die freizugebenden Aufzeichnungen, die Gründe für die Freigabe und die Empfänger spezifiziert werden, und mit einer Kopie der freizugebenden Aufzeichnungen an die Eltern des Studenten und den Studenten, falls von den Eltern gewünscht, oder (B) außer wie in Absatz (1)(J) vorgesehen, werden solche Informationen in Übereinstimmung mit einer gerichtlichen Anordnung oder aufgrund einer rechtmäßig ausgestellten Vorladung bereitgestellt, unter der Bedingung, dass die Eltern und die Studenten im Voraus über alle derartigen Anordnungen oder Vorladungen informiert werden, bevor die Bildungseinrichtung oder -agentur diese befolgt, außer wenn ein Elternteil Partei eines Gerichtsverfahrens ist, das Misshandlung und Vernachlässigung von Kindern (wie in Abschnitt 3 des Gesetzes zur Verhütung und Behandlung von Kindesmisshandlung (42 U.S.C. 5101 Anmerkung) definiert) oder Fürsorgeangelegenheiten betrifft, und die Anordnung im Zusammenhang mit diesem Verfahren erlassen wurde, ist keine zusätzliche Benachrichtigung des Elternteils durch die Bildungseinrichtung oder -agentur erforderlich.
  • Ausgezogene Befugnisregelung: (j) Ermittlung und Strafverfolgung von Terrorismus (1) Im Allgemeinen Ungeachtet der Unterabschnitte (a) bis (i) oder einer Bestimmung des Staatsrechts kann der Generalstaatsanwalt (oder ein Bundesbeamter oder -beschäftigter in einer Position nicht niedriger als ein Assistant Attorney General, der vom Generalstaatsanwalt benannt ist) bei einem zuständigen Gericht einen schriftlichen Antrag auf eine ex parte-Anordnung stellen, die eine Bildungseinrichtung oder -behörde dazu verpflichtet, dem Generalstaatsanwalt (oder dessen Beauftragten) zu gestatten— (A) Bildungsunterlagen, die sich im Besitz der Bildungseinrichtung oder -behörde befinden und für eine autorisierte Ermittlung oder Strafverfolgung einer in Abschnitt 2332b(g)(5)(B) von Titel 18 aufgeführten Straftat oder einer Handlung inländischen oder internationalen Terrorismus nach Abschnitt 2331 desselben Titels relevant sind, zu sammeln; und (B) zu offiziellen Zwecken, die mit der Ermittlung oder Strafverfolgung einer in Absatz (1)(A) beschriebenen Straftat zusammenhängen, diese Unterlagen aufzubewahren, zu verbreiten und zu verwenden (einschließlich als Beweismittel in Gerichtsverfahren oder anderen administrativen oder gerichtlichen Verfahren), im Einklang mit den Richtlinien, die der Generalstaatsanwalt nach Beratung mit dem Sekretär erlassen wird, um die Vertraulichkeit zu schützen.
  • Ausgezogene Befugnisregelung: (B) Nichts in diesem Abschnitt ist dahingehend auszulegen, dass eine Hochschuleinrichtung von der Offenlegung der endgültigen Ergebnisse eines Disziplinarverfahrens gegen einen Studenten, der als mutmaßlicher Täter einer Gewalttat (wie der Begriff in Abschnitt 16 von Titel 18 definiert ist) oder einer nicht gewaltsamen Sexualstraftat gilt, ausgeschlossen ist, wenn die Einrichtung infolge dieses Disziplinarverfahrens feststellt, dass der Student gegen die Regeln oder Richtlinien der Einrichtung bezüglich dieser Straftat oder Tat verstoßen hat.
  • Extrahierte Behördliche Kontrolle: (2) Es dürfen unter keinem anwendbaren Programm Mittel an eine Bildungseinrichtung oder Institution bereitgestellt werden, es sei denn, den Eltern von Schülern, die eine Schule dieser Einrichtung oder Institution besuchen oder besucht haben, wird durch diese Einrichtung oder Institution gemäß den Vorschriften des Sekretärs die Möglichkeit zu einer Anhörung geboten, um den Inhalt der Bildungsunterlagen des Schülers anzufechten, damit sichergestellt wird, dass die Unterlagen nicht ungenau, irreführend oder anderweitig eine Verletzung der Datenschutzrechte der Schüler darstellen, und um die Möglichkeit zur Korrektur oder Löschung jeglicher solcher ungenauen, irreführenden oder anderweitig unangemessenen Daten zu gewährleisten sowie eine schriftliche Erklärung der Eltern hinsichtlich des Inhalts dieser Unterlagen einzufügen.

Auszüge aus der Befugnis

Relevantester extrahierter behördlicher Textpassus

Russell National School Lunch Act (42 U.S.C. 1751 ff.) oder der Child Nutrition Act von 1966 (42 U.S.C. 1771 ff.), für die die Ergebnisse in aggregierter Form gemeldet werden, die keine einzelne Person identifiziert, unter der Bedingung, dass— (i) alle Daten, die unter diesem Unterabschnitt erhoben werden, so geschützt sind, dass die persönliche Identifizierung der Schüler und ihrer Eltern nur durch autorisierte Vertreter des Sekretärs möglich ist; und (ii) alle persönlich identifizierbaren Daten zerstört werden, sobald sie für die Programmüberwachung, Evaluierungen und Leistungsbewertung nicht mehr benötigt werden; und (L) ein Fallbearbeiter oder anderer Vertreter einer staatlichen oder lokalen Kinderschutzbehörde oder einer Stammesorganisation (wie in Abschnitt 5304 von Titel 25 definiert), der das Recht hat, auf einen Fallplan eines Schülers zuzugreifen, wie vom Staat oder der Stammesorganisation definiert und bestimmt, wenn diese Behörde oder Organisation gemäß staatlichem oder Stammesrecht rechtlich für die Fürsorge und den Schutz des Schülers verantwortlich ist, vorausgesetzt, dass die Bildungsunterlagen oder die darin enthaltenen persönlich identifizierbaren Informationen des Schülers von dieser Behörde oder Organisation nicht offengelegt werden...

Extrahierte Behördliche Passage 2

(3) Nichts in diesem Abschnitt hindert autorisierte Vertreter von (A) dem Generalrevisor der Vereinigten Staaten, (B) dem Sekretär oder (C) staatlichen Bildungsbehörden daran, auf Schüler- oder andere Unterlagen zuzugreifen, die im Zusammenhang mit der Prüfung und Bewertung von föderal unterstützten Bildungsprogrammen oder mit der Durchsetzung der bundesrechtlichen Anforderungen, die solche Programme betreffen, erforderlich sein können: Vorausgesetzt, dass, sofern die Erhebung persönlich identifizierbarer Informationen nicht ausdrücklich durch Bundesrecht genehmigt ist, alle von diesen Amtsträgern erhobenen Daten so geschützt werden, dass nur diese Amtsträger die persönliche Identifizierung von Schülern und deren Eltern vornehmen können, und dass solche persönlich identifizierbaren Daten vernichtet werden, sobald sie für die Prüfung, Bewertung und Durchsetzung der bundesrechtlichen Anforderungen nicht mehr benötigt werden.

Extrahierte Behördliche Passage 3

(b) Freigabe von Bildungsunterlagen; Erfordernis der Zustimmung der Eltern; Ausnahmen; Einhaltung von gerichtlichen Anordnungen und Vorladungen; Prüfung und Bewertung von föderal unterstützten Bildungsprogrammen; Dokumentation (1) Es dürfen unter keinem anwendbaren Programm Mittel an eine Bildungseinrichtung oder Institution bereitgestellt werden, die eine Richtlinie oder Praxis verfolgt, Bildungsunterlagen (oder darin enthaltene persönlich identifizierbare Informationen mit Ausnahme von Verzeichnisinformationen, wie in Absatz (5) von Unterabschnitt (a) definiert) von Schülern ohne schriftliche Einwilligung der Eltern an Einzelpersonen, Behörden oder Organisationen freizugeben, außer an die folgenden— (A) andere Schulverantwortliche, einschließlich Lehrkräfte innerhalb der Bildungseinrichtung oder der örtlichen Bildungseinrichtung, die von dieser Einrichtung oder Institution als legitim berechtigt erachtet wurden, einschließlich der Bildungsinteressen des Kindes, für das sonst eine Einwilligung erforderlich wäre; (B) Verantwortliche anderer Schulen oder Schulsysteme, bei denen der Schüler sich anmelden möchte oder beabsichtigt, sich anzumelden, unter der Bedingung, dass die Eltern des Schülers über die Übermittlung informiert werden, auf Wunsch eine Kopie der Unterlagen erhalten und die Möglichkeit zu einer Anhörung zur Anfechtung des Inhalts der Unterlagen haben; (C)(i) autorisierte Vertreter von (I) dem Generalrevisor der Vereinigten Staaten, (II) dem Sekretär,...

Extrahierte Behördliche Passage 4

(2) Keine Mittel dürfen im Rahmen eines anwendbaren Programms einer Bildungseinrichtung oder -behörde zur Verfügung gestellt werden, die eine Politik oder Praxis verfolgt, persönlich identifizierbare Informationen aus Bildungsunterlagen – außer Verzeichnisinformationen oder wie gemäß Absatz (1) dieses Unterabschnitts erlaubt – weiterzugeben oder zugänglich zu machen, es sei denn— (A) es liegt eine schriftliche Einwilligung der Eltern des Schülers vor, in der die freizugebenden Unterlagen, die Gründe für die Freigabe und die Empfänger genannt werden, und die Eltern des Schülers sowie der Schüler selbst, falls von den Eltern gewünscht, eine Kopie der freizugebenden Unterlagen erhalten, oder (B) außer wie in Absatz (1)(J) vorgesehen, werden diese Informationen zur Einhaltung einer gerichtlichen Anordnung oder auf der Grundlage einer rechtmäßig erlassenen Vorladung bereitgestellt, wobei den Eltern und den Schülern alle derartigen Anordnungen oder Vorladungen im Voraus durch die Bildungseinrichtung oder -behörde bekanntzugeben sind, außer wenn ein Elternteil Partei eines Gerichtsverfahrens wegen Kindesmissbrauch und -vernachlässigung (wie in Abschnitt 3 des Gesetzes zur Verhinderung und Behandlung von Kindesmissbrauch (42 U.S.C. 5101 Anmerkung)) oder von Abhängigkeitsfragen ist und die Anordnung in diesem Verfahren ergeht; in diesem Fall ist keine zusätzliche Benachrichtigung des Elternteils durch die Bildungseinrichtung oder -behörde erforderlich.

Extrahierte Behördliche Passage 5

(j) Untersuchung und Strafverfolgung von Terrorismus (1) Im Allgemeinen Ungeachtet der Absätze (a) bis (i) oder sonstiger Landesgesetze kann der Generalstaatsanwalt (oder ein Bundesbeamter oder -angestellter, der nicht niedriger als ein Assistant Attorney General eingestuft ist und vom Generalstaatsanwalt benannt wurde) einen schriftlichen Antrag bei einem zuständigen Gericht auf eine Ex-parte-Anordnung stellen, die eine Bildungseinrichtung oder -agentur verpflichtet, dem Generalstaatsanwalt (oder seinem Beauftragten) zu gestatten— (A) Bildungsunterlagen in Besitz der Bildungseinrichtung oder -agentur zu sammeln, die für eine genehmigte Untersuchung oder Strafverfolgung eines in Abschnitt 2332b(g)(5)(B) des Titels 18 genannten Verbrechens oder einer in Abschnitt 2331 dieses Titels definierten Tat des inländischen oder internationalen Terrorismus relevant sind; und (B) für offizielle Zwecke im Zusammenhang mit der Untersuchung oder Strafverfolgung eines in Absatz (1)(A) beschriebenen Verbrechens diese Unterlagen aufzubewahren, zu verbreiten und zu verwenden (einschließlich als Beweismittel in einem Prozess oder anderen verwaltungs- oder gerichtlichen Verfahren), wobei solche Richtlinien einzuhalten sind, die der Generalstaatsanwalt nach Rücksprache mit dem Sekretär zum Schutz der Vertraulichkeit erlässt.

Extrahierte Behördliche Passage 6

(4)(A) Für die Zwecke dieses Abschnitts bedeutet der Begriff „Bildungsunterlagen“ außer wie in Unterabsatz (B) anders vorgesehen diejenigen Aufzeichnungen, Akten, Dokumente und sonstigen Materialien, die— (i) Informationen enthalten, die sich direkt auf einen Schüler beziehen; und (ii) von einer Bildungseinrichtung oder -agentur oder von einer Person, die für eine solche Einrichtung oder Agentur tätig ist, geführt werden.

25 CFR 43.14

Gelistet durch: NARA Registry, Verwandte Befugnisse

Designation-Nachweise

  • NARA-Befugniszeile: 25 CFR 43.14 | Status: Basic | Banner: CUI.
  • Verwandte Befugnisnachweise: 25 CFR 43.14 | Status: Basic | Banner: CUI

Extrahierte Bedeutung der Befugnis

Keine gelistet

Betriebsbedingungen

  • NARA-Kategoriespektrum, das mit dieser Befugnis verwendet wird: Gemäß 20 USC 1232g, dem Familienbildungsrechts- und Datenschutzgesetz von 1974, ein Bildungsdatensatz, der aus denjenigen Aufzeichnungen besteht, die direkt mit einem Studenten in Verbindung stehen.
  • 25 CFR 43.14 | Status: Basis | Banner: CUI
  • Status im NARA-Register: Basis + Spezifisch. Werte zum NARA-Status je Befugnis: Basis, Spezifisch. Nachweis für NARA-Bannerkennzeichnung: CUI, CUI//SP-STUD. Der Nachweis im Register wird hier aufbewahrt; eine detaillierte Analyse des Primärrechts- oder Regulierungs-Textes steht für diese Kategorie noch aus.
  • NARA-Kategoriescope: Gemäß 20 USC 1232g, dem Gesetz über Bildungsrechte und Datenschutz von 1974, ein Bildungsdatensatz, der ausjenigen Aufzeichnungen besteht, die direkt mit einem Schüler verbunden sind.
  • Umfang der DoD-Kategorie: Personenbezogene identifizierbare Informationen aus Aufzeichnungen, die sich direkt auf einen Studenten beziehen. Dies schließt die Aufzeichnungen ausländischer Studenten ein, die an DoD-Bildungseinrichtungen eingeschrieben sind.

Schutz- und Weitergabekontrollen

  • NARA Registry Kontrollnachweis: Status Basic; Banner-Markierung CUI.
  • Nara Basic oder Specified: Basic + Specified
  • NARA-Befugniszeilen: 20 USC 1232g(a)(1)(C) | Status: Basis | Banner: CUI || 25 CFR 43.14 | Status: Basis | Banner: CUI || 25 CFR 43.22 | Status: Spezifisch | Banner: CUI//SP-STUD || 34 CFR 99.30(a) | Status: Basis | Banner: CUI || 34 CFR 99.31(a)(6)(ii) | Status: Basis | Banner: CUI || 34 CFR 99.33(a)(1) | Status: Basis | Banner: CUI
  • NARA-Bannerkennzeichnungen: CUI, CUI//SP-STUD
  • DoD anwendbare Richtlinien: Gehostet vom Department of War Information Activity - WEB.mil, ![Bild 2: Telefonnummer der Veterans Crisis Line. Wählen Sie 988 und dann 1.
  • Keine vom DoD vorgeschriebene Verbreitungskontrolle auf der Registrierungsseite aufgelistet. Genehmigte begrenzte Verbreitungskontrollen nur anwenden, wenn sie von der designierenden Behörde oder der geltenden Autorität verlangt oder erlaubt werden.
  • Verwenden Sie zunächst die Registry-Aussagen, NARA-Autoritätszeilen, DoD-Autoritäten, DoD-Richtlinien, Warnhinweise, erforderliche Verbreitungskontrollen und Beispiele. Wenn die zitierte Autorität keine Handhabungsdetails spezifiziert, gelten CUI Basic-Schutzmaßnahmen und Verbreitungsregeln, sofern sie nicht mit der Autorität oder agenturenspezifischen Kontrollen in Konflikt stehen.

25 CFR 43.22

Gelistet durch: NARA Registry, Verwandte Befugnisse

Designation-Nachweise

  • NARA-Befugniszeile: 25 CFR 43.22 | Status: Specified | Banner: CUI//SP-STUD.
  • Verwandte Befugnisnachweise: 25 CFR 43.22 | Status: Specified | Banner: CUI//SP-STUD

Extrahierte Bedeutung der Befugnis

Keine gelistet

Betriebsbedingungen

  • NARA-Kategoriespektrum, das mit dieser Befugnis verwendet wird: Gemäß 20 USC 1232g, dem Familienbildungsrechts- und Datenschutzgesetz von 1974, ein Bildungsdatensatz, der aus denjenigen Aufzeichnungen besteht, die direkt mit einem Studenten in Verbindung stehen.
  • 25 CFR 43.22 | Status: Spezifisch | Banner: CUI//SP-STUD
  • Status im NARA-Register: Basis + Spezifisch. Werte zum NARA-Status je Befugnis: Basis, Spezifisch. Nachweis für NARA-Bannerkennzeichnung: CUI, CUI//SP-STUD. Der Nachweis im Register wird hier aufbewahrt; eine detaillierte Analyse des Primärrechts- oder Regulierungs-Textes steht für diese Kategorie noch aus.
  • NARA-Kategoriescope: Gemäß 20 USC 1232g, dem Gesetz über Bildungsrechte und Datenschutz von 1974, ein Bildungsdatensatz, der ausjenigen Aufzeichnungen besteht, die direkt mit einem Schüler verbunden sind.
  • Umfang der DoD-Kategorie: Personenbezogene identifizierbare Informationen aus Aufzeichnungen, die sich direkt auf einen Studenten beziehen. Dies schließt die Aufzeichnungen ausländischer Studenten ein, die an DoD-Bildungseinrichtungen eingeschrieben sind.

Schutz- und Weitergabekontrollen

  • NARA-Register-Kontrollnachweis: Status Specified; Banner-Markierung CUI//SP-STUD.
  • Nara Basic oder Specified: Basic + Specified
  • NARA-Befugniszeilen: 20 USC 1232g(a)(1)(C) | Status: Basis | Banner: CUI || 25 CFR 43.14 | Status: Basis | Banner: CUI || 25 CFR 43.22 | Status: Spezifisch | Banner: CUI//SP-STUD || 34 CFR 99.30(a) | Status: Basis | Banner: CUI || 34 CFR 99.31(a)(6)(ii) | Status: Basis | Banner: CUI || 34 CFR 99.33(a)(1) | Status: Basis | Banner: CUI
  • NARA-Bannerkennzeichnungen: CUI, CUI//SP-STUD
  • DoD anwendbare Richtlinien: Gehostet vom Department of War Information Activity - WEB.mil, ![Bild 2: Telefonnummer der Veterans Crisis Line. Wählen Sie 988 und dann 1.
  • Keine vom DoD vorgeschriebene Verbreitungskontrolle auf der Registrierungsseite aufgelistet. Genehmigte begrenzte Verbreitungskontrollen nur anwenden, wenn sie von der designierenden Behörde oder der geltenden Autorität verlangt oder erlaubt werden.
  • Verwenden Sie zunächst die Registry-Aussagen, NARA-Autoritätszeilen, DoD-Autoritäten, DoD-Richtlinien, Warnhinweise, erforderliche Verbreitungskontrollen und Beispiele. Wenn die zitierte Autorität keine Handhabungsdetails spezifiziert, gelten CUI Basic-Schutzmaßnahmen und Verbreitungsregeln, sofern sie nicht mit der Autorität oder agenturenspezifischen Kontrollen in Konflikt stehen.

34 CFR 99.30(a)

Gelistet durch: NARA Registry, DoD Registry, Verwandte Befugnisse

Designation-Nachweise

  • NARA-Befugniszeile: 34 CFR 99.30(a) | Status: Basic | Banner: CUI.
  • DoD-Befugniszeile: 34 CFR 99.30(a). Das DoD listet diese Zitierung für die Kategorie; diese DoD-Detailseite zeigt kein separates Basic/Specified-Feld an.
  • Verwandte Befugnisnachweise: 34 CFR 99.30(a) | Status: Basic | Banner: CUI
  • Beleg zur verwandten Autorität: DoD führt diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, sofern verfügbar.
  • Registy-Bezeichnungskontext: Basic + Specified, CUI. Der verlinkte Behördentext enthält Kategorieumfangs- oder Anwendbarkeitstexte, die helfen zu bestimmen, wann die Informationen unter diese CUI-Kategorie fallen. Der verlinkte Behördentext enthält Regelungen zur Offenlegung, zum Zugriff, Schutz, zur Freigabe, Verbreitung oder zur Verteilungskontrolle, die für die Handhabung relevant sind.
  • Die Registry-Bezeichnung für diese Kategorie ist Basic + Specified mit Banner CUI.

Extrahierte Bedeutung der Befugnis

  • 34 CFR Titel A (Ausgabe 1.7.2018) § 99.30
  • Registy-Bezeichnungskontext: Basic + Specified, CUI. Der verlinkte Behördentext enthält Kategorieumfangs- oder Anwendbarkeitstexte, die helfen zu bestimmen, wann die Informationen unter diese CUI-Kategorie fallen. Der verlinkte Behördentext enthält Regelungen zur Offenlegung, zum Zugriff, Schutz, zur Freigabe, Verbreitung oder zur Verteilungskontrolle, die für die Handhabung relevant sind.

Betriebsbedingungen

  • NARA-Kategoriespektrum, das mit dieser Befugnis verwendet wird: Gemäß 20 USC 1232g, dem Familienbildungsrechts- und Datenschutzgesetz von 1974, ein Bildungsdatensatz, der aus denjenigen Aufzeichnungen besteht, die direkt mit einem Studenten in Verbindung stehen.
  • Für diese Befugnis verwendeter DoD-Kategorieumfang: Personenbezogene identifizierbare Informationen aus Aufzeichnungen, die sich direkt auf einen Studenten beziehen. Dies schließt die Aufzeichnungen ausländischer Studenten ein, die an DoD-Bildungseinrichtungen eingeschrieben sind.
  • 34 CFR 99.30(a) | Status: Basis | Banner: CUI
  • DoD listet diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, wenn verfügbar.
  • Status im NARA-Register: Basis + Spezifisch. Werte zum NARA-Status je Befugnis: Basis, Spezifisch. Nachweis für NARA-Bannerkennzeichnung: CUI, CUI//SP-STUD. Der Nachweis im Register wird hier aufbewahrt; eine detaillierte Analyse des Primärrechts- oder Regulierungs-Textes steht für diese Kategorie noch aus.
  • NARA-Kategoriescope: Gemäß 20 USC 1232g, dem Gesetz über Bildungsrechte und Datenschutz von 1974, ein Bildungsdatensatz, der ausjenigen Aufzeichnungen besteht, die direkt mit einem Schüler verbunden sind.
  • Umfang der DoD-Kategorie: Personenbezogene identifizierbare Informationen aus Aufzeichnungen, die sich direkt auf einen Studenten beziehen. Dies schließt die Aufzeichnungen ausländischer Studenten ein, die an DoD-Bildungseinrichtungen eingeschrieben sind.
  • Auszugsbedingung der Befugnis: (Befugnis: 20 U.S.C. 1232g(a)(2)) Unterabschnitt D—Darf eine Bildungseinrichtung oder Institution personenbezogene Informationen aus Bildungsunterlagen weitergeben? § 99.30 Unter welchen Bedingungen ist vorherige Zustimmung erforderlich, um Informationen weiterzugeben? (a) Die Eltern oder der anspruchsberechtigte Schüler müssen eine unterzeichnete und datierte schriftliche Zustimmung vorlegen, bevor eine Bildungseinrichtung oder Institution personenbezogene Informationen aus den Bildungsunterlagen des Schülers weitergibt, außer wie in § 99.31 vorgesehen.
  • Auszugsbedingung der Befugnis: (c) Wenn unter Absatz (a) dieses Abschnitts eine Weitergabe erfolgt: (1) Wenn ein Elternteil oder ein anspruchsberechtigter Schüler dies verlangt, muss die Bildungseinrichtung oder Institution ihm oder ihr eine Kopie der weitergegebenen Aufzeichnungen zur Verfügung stellen; und (2) Wenn die Eltern eines Schülers, der kein anspruchsberechtigter Schüler ist, dies verlangen, muss die Agentur oder Institution dem Schüler eine Kopie der weitergegebenen Aufzeichnungen bereitstellen.
  • Extrahierte Behördensituation: (B) Ein Auftragnehmer, Berater, Freiwilliger oder andere Partei, an die eine Agentur oder Institution institutionelle Dienste oder Funktionen ausgelagert hat, kann unter diesem Absatz als Schulbeamter betrachtet werden, sofern die externe Partei— (1) eine institutionelle Dienstleistung oder Funktion ausführt, für die die Agentur oder Institution sonst Mitarbeiter einsetzen würde; (2) unter der direkten Kontrolle der Agentur oder Institution hinsichtlich der Nutzung und Verwaltung von Bildungsunterlagen steht; und
  • Auszugsbedingung der Befugnis: (Befugnis: 20 U.S.C. 1232g (b)(1) und (b)(2)(A)) [53 FR 11943, 11. April 1988, geändert am 7. Januar 1993, 58 FR 3189; 21. April 2004, 69 FR 21671] § 99.31 Unter welchen Bedingungen ist keine vorherige Zustimmung erforderlich, um Informationen weiterzugeben? (a) Eine Bildungseinrichtung oder Institution kann personenbezogene Informationen aus den Bildungsunterlagen eines Schülers ohne die in § 99.30 erforderliche Zustimmung offenlegen, wenn die Offenlegung eine oder mehrere der folgenden Bedingungen erfüllt: (1)(i)(A) Die Offenlegung erfolgt an andere Schulbeamte, einschließlich Lehrer, innerhalb der Agentur oder Institution, von denen die Agentur oder Institution bestimmt hat, dass sie berechtigte Bildungsinteressen haben.

Schutz- und Weitergabekontrollen

  • NARA Registry Kontrollnachweis: Status Basic; Banner-Markierung CUI.
  • Anwendbare DoD-Richtlinien: Gehostet vom Department of War Information Activity - WEB.mil, ![Bild 2: Veterans Crisis Line Nummer. Wählen Sie 988 und dann 1]
  • Nara Basic oder Specified: Basic + Specified
  • NARA-Befugniszeilen: 20 USC 1232g(a)(1)(C) | Status: Basis | Banner: CUI || 25 CFR 43.14 | Status: Basis | Banner: CUI || 25 CFR 43.22 | Status: Spezifisch | Banner: CUI//SP-STUD || 34 CFR 99.30(a) | Status: Basis | Banner: CUI || 34 CFR 99.31(a)(6)(ii) | Status: Basis | Banner: CUI || 34 CFR 99.33(a)(1) | Status: Basis | Banner: CUI
  • NARA-Bannerkennzeichnungen: CUI, CUI//SP-STUD
  • DoD anwendbare Richtlinien: Gehostet vom Department of War Information Activity - WEB.mil, ![Bild 2: Telefonnummer der Veterans Crisis Line. Wählen Sie 988 und dann 1.
  • Keine vom DoD vorgeschriebene Verbreitungskontrolle auf der Registrierungsseite aufgelistet. Genehmigte begrenzte Verbreitungskontrollen nur anwenden, wenn sie von der designierenden Behörde oder der geltenden Autorität verlangt oder erlaubt werden.
  • Verwenden Sie zunächst die Registry-Aussagen, NARA-Autoritätszeilen, DoD-Autoritäten, DoD-Richtlinien, Warnhinweise, erforderliche Verbreitungskontrollen und Beispiele. Wenn die zitierte Autorität keine Handhabungsdetails spezifiziert, gelten CUI Basic-Schutzmaßnahmen und Verbreitungsregeln, sofern sie nicht mit der Autorität oder agenturenspezifischen Kontrollen in Konflikt stehen.
  • Auszugssteuerung der Befugnis: (Befugnis: 20 U.S.C. 1232g(a)(2)) Unterabschnitt D—Darf eine Bildungseinrichtung oder Institution personenbezogene Informationen aus Bildungsunterlagen weitergeben? § 99.30 Unter welchen Bedingungen ist vorherige Zustimmung erforderlich, um Informationen weiterzugeben? (a) Die Eltern oder der anspruchsberechtigte Schüler müssen eine unterzeichnete und datierte schriftliche Zustimmung vorlegen, bevor eine Bildungseinrichtung oder Institution personenbezogene Informationen aus den Bildungsunterlagen des Schülers weitergibt, außer wie in § 99.31 vorgesehen.

Auszüge aus der Befugnis

Relevantester extrahierter behördlicher Textpassus

(Befugnis: 20 U.S.C. 1232g(a)(2)) Unterabschnitt D—Darf eine Bildungseinrichtung oder Institution personenbezogene Informationen aus Bildungsunterlagen weitergeben? § 99.30 Unter welchen Bedingungen ist vorherige Zustimmung erforderlich, um Informationen weiterzugeben? (a) Die Eltern oder der anspruchsberechtigte Schüler müssen eine unterzeichnete und datierte schriftliche Zustimmung vorlegen, bevor eine Bildungseinrichtung oder Institution personenbezogene Informationen aus den Bildungsunterlagen des Schülers weitergibt, außer wie in § 99.31 vorgesehen.

Extrahierte Behördliche Passage 2

(c) Wenn unter Absatz (a) dieses Abschnitts eine Weitergabe erfolgt: (1) Wenn ein Elternteil oder ein anspruchsberechtigter Schüler dies verlangt, muss die Bildungseinrichtung oder Institution ihm oder ihr eine Kopie der weitergegebenen Aufzeichnungen zur Verfügung stellen; und (2) Wenn die Eltern eines Schülers, der kein anspruchsberechtigter Schüler ist, dies verlangen, muss die Agentur oder Institution dem Schüler eine Kopie der weitergegebenen Aufzeichnungen bereitstellen.

Extrahierte Behördliche Passage 3

(B) Ein Auftragnehmer, Berater, Freiwilliger oder andere Partei, an die eine Agentur oder Institution institutionelle Dienste oder Funktionen ausgelagert hat, kann unter diesem Absatz als Schulbeamter betrachtet werden, sofern die externe Partei— (1) eine institutionelle Dienstleistung oder Funktion ausführt, für die die Agentur oder Institution sonst Mitarbeiter einsetzen würde; (2) unter der direkten Kontrolle der Agentur oder Institution hinsichtlich der Nutzung und Verwaltung von Bildungsunterlagen steht; und

Extrahierte Behördliche Passage 4

Auszugsbedingung der Befugnis: (Befugnis: 20 U.S.C. 1232g (b)(1) und (b)(2)(A)) [53 FR 11943, 11. April 1988, geändert am 7. Januar 1993, 58 FR 3189; 21. April 2004, 69 FR 21671] § 99.31 Unter welchen Bedingungen ist keine vorherige Zustimmung erforderlich, um Informationen weiterzugeben? (a) Eine Bildungseinrichtung oder Institution kann personenbezogene Informationen aus den Bildungsunterlagen eines Schülers ohne die in § 99.30 erforderliche Zustimmung offenlegen, wenn die Offenlegung eine oder mehrere der folgenden Bedingungen erfüllt: (1)(i)(A) Die Offenlegung erfolgt an andere Schulbeamte, einschließlich Lehrer, innerhalb der Agentur oder Institution, von denen die Agentur oder Institution bestimmt hat, dass sie berechtigte Bildungsinteressen haben.

34 CFR 99.31(a)(6)(ii)

Gelistet durch: NARA Registry, DoD Registry, Verwandte Befugnisse

Designation-Nachweise

  • NARA-Befugniszeile: 34 CFR 99.31(a)(6)(ii) | Status: Basic | Banner: CUI.
  • DoD-Befugniszeile: 34 CFR 99.31(a)(6)(ii). Das DoD listet diese Zitierung für die Kategorie; diese DoD-Detailseite zeigt kein separates Basic/Specified-Feld an.
  • Verwandte Befugnisnachweise: 34 CFR 99.31(a)(6)(ii) | Status: Basic | Banner: CUI
  • Beleg zur verwandten Autorität: DoD führt diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, sofern verfügbar.
  • Kontext der Registry-Bezeichnung: Basic + Specified, CUI. Der verlinkte Autoritätstext enthält Kategorienumfang- oder Anwendbarkeitstexte, die bei der Bestimmung helfen, wann die Information in diese CUI-Kategorie fällt. Der verlinkte Autoritätstext enthält Regelungen zu Offenlegung, Zugang, Schutz, Freigabe, Verbreitung oder Verteilungssteuerung, die für die Handhabung relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Texte zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzungen, die Folgen von Fehlhandhabung beeinflussen können.
  • Die Registry-Bezeichnung für diese Kategorie ist Basic + Specified mit Banner CUI.

Extrahierte Bedeutung der Befugnis

  • 34 CFR Titel A (Ausgabe 1.7.2018) § 99.30
  • Kontext der Registry-Bezeichnung: Basic + Specified, CUI. Der verlinkte Autoritätstext enthält Kategorienumfang- oder Anwendbarkeitstexte, die bei der Bestimmung helfen, wann die Information in diese CUI-Kategorie fällt. Der verlinkte Autoritätstext enthält Regelungen zu Offenlegung, Zugang, Schutz, Freigabe, Verbreitung oder Verteilungssteuerung, die für die Handhabung relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Texte zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzungen, die Folgen von Fehlhandhabung beeinflussen können.

Betriebsbedingungen

  • NARA-Kategoriespektrum, das mit dieser Befugnis verwendet wird: Gemäß 20 USC 1232g, dem Familienbildungsrechts- und Datenschutzgesetz von 1974, ein Bildungsdatensatz, der aus denjenigen Aufzeichnungen besteht, die direkt mit einem Studenten in Verbindung stehen.
  • Für diese Befugnis verwendeter DoD-Kategorieumfang: Personenbezogene identifizierbare Informationen aus Aufzeichnungen, die sich direkt auf einen Studenten beziehen. Dies schließt die Aufzeichnungen ausländischer Studenten ein, die an DoD-Bildungseinrichtungen eingeschrieben sind.
  • 34 CFR 99.31(a)(6)(ii) | Status: Basis | Banner: CUI
  • DoD listet diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, wenn verfügbar.
  • Status im NARA-Register: Basis + Spezifisch. Werte zum NARA-Status je Befugnis: Basis, Spezifisch. Nachweis für NARA-Bannerkennzeichnung: CUI, CUI//SP-STUD. Der Nachweis im Register wird hier aufbewahrt; eine detaillierte Analyse des Primärrechts- oder Regulierungs-Textes steht für diese Kategorie noch aus.
  • NARA-Kategoriescope: Gemäß 20 USC 1232g, dem Gesetz über Bildungsrechte und Datenschutz von 1974, ein Bildungsdatensatz, der ausjenigen Aufzeichnungen besteht, die direkt mit einem Schüler verbunden sind.
  • Umfang der DoD-Kategorie: Personenbezogene identifizierbare Informationen aus Aufzeichnungen, die sich direkt auf einen Studenten beziehen. Dies schließt die Aufzeichnungen ausländischer Studenten ein, die an DoD-Bildungseinrichtungen eingeschrieben sind.
  • Extrahierte Behördensituation: (2) Eine Bildungseinrichtung oder Institution oder eine Partei, die Bildungsunterlagen oder Informationen daraus im Rahmen dieses Teils erhalten hat, darf deidentifizierte Schülerebenendaten aus Bildungsunterlagen zum Zweck der Bildungsforschung freigeben, indem sie jedem Datensatz einen Code zuweist, der dem Empfänger ermöglicht, Informationen aus derselben Quelle zuzuordnen, vorausgesetzt, dass— (i) eine Bildungseinrichtung, Institution oder andere Partei, die deidentifizierte Daten gemäß Absatz (b)(2) dieses Abschnitts freigibt, keine Informationen darüber offenlegt, wie sie einen Datensatzcode generiert und zuweist oder die es einem Empfänger erlauben würden, einen Schüler anhand eines Datensatzcodes zu identifizieren; (ii) der Datensatzcode zu keinem anderen Zweck als der Identifizierung eines deidentifizierten Datensatzes für Bildungsforschungszwecke verwendet wird und nicht zur Ermittlung personenbezogener Informationen über einen Schüler genutzt werden kann; und
  • Extrahierte Befugnisbedingung: Eine Bildungseinrichtung oder -institution oder eine Partei, die Bildungsunterlagen oder Informationen aus Bildungsunterlagen gemäß diesem Teil erhalten hat, darf die Unterlagen oder Informationen ohne die nach § 99.30 erforderliche Zustimmung veröffentlichen, nachdem alle persönlich identifizierbaren Informationen entfernt wurden, sofern die Bildungseinrichtung, Institution oder andere Partei eine angemessene Feststellung getroffen hat, dass die Identität eines Schülers nicht persönlich identifizierbar ist, sei es durch einzelne oder mehrere Veröffentlichungen, und dabei andere vernünftigerweise verfügbare Informationen berücksichtigt.
  • Extrahierte Befugnisbedingung: 268 34 CFR Untertitel A (Ausgabe 7–1–18) § 99.31, geleitet von einem gemäß Absatz (a)(3) dieses Abschnitts genannten Beamten, darf persönlich identifizierbare Informationen gemäß Absatz (a)(6)(i) und (a)(6)(ii) dieses Abschnitts nur dann erneut offenlegen, wenn— (A) Die Studie in einer Weise durchgeführt wird, die eine persönliche Identifizierung von Eltern und Schülern durch andere als Vertreter der Organisation, die ein berechtigtes Interesse an den Informationen haben, nicht zulässt; (B) Die Informationen vernichtet werden, sobald sie nicht mehr für die Zwecke benötigt werden, für die die Studie durchgeführt wurde; und (C) Die Bildungseinrichtung oder Institution oder die staatliche oder lokale Bildungsbehörde oder Agentur, die von einem im Absatz (a)(3) genannten Beamten geleitet wird, eine schriftliche Vereinbarung mit der Organisation trifft, die— (1) Zweck, Umfang und Dauer der Studie(n) sowie die offenzulegenden Informationen festlegt; (2) die Organisation verpflichtet, persönlich identifizierbare Informationen aus Bildungsunterlagen nur zur Erfüllung des in der schriftlichen Vereinbarung genannten Zweckes oder der Zwecke der Studie zu verwenden; (3) die Organisation verpflichtet, die Studie so durchzuführen, dass eine persönliche Identifizierung von Eltern und Schülern, wie in diesem Teil definiert, durch niemand anderen als Vertreter der Organisation mit berechtigtem Interesse möglich ist;...
  • Auszugsbedingung der Befugnis: (Befugnis: 20 U.S.C. 1232g(a)(2)) Unterabschnitt D—Darf eine Bildungseinrichtung oder Institution personenbezogene Informationen aus Bildungsunterlagen weitergeben? § 99.30 Unter welchen Bedingungen ist vorherige Zustimmung erforderlich, um Informationen weiterzugeben? (a) Die Eltern oder der anspruchsberechtigte Schüler müssen eine unterzeichnete und datierte schriftliche Zustimmung vorlegen, bevor eine Bildungseinrichtung oder Institution personenbezogene Informationen aus den Bildungsunterlagen des Schülers weitergibt, außer wie in § 99.31 vorgesehen.

Schutz- und Weitergabekontrollen

  • NARA Registry Kontrollnachweis: Status Basic; Banner-Markierung CUI.
  • Anwendbare DoD-Richtlinien: Gehostet vom Department of War Information Activity - WEB.mil, ![Bild 2: Veterans Crisis Line Nummer. Wählen Sie 988 und dann 1]
  • Nara Basic oder Specified: Basic + Specified
  • NARA-Befugniszeilen: 20 USC 1232g(a)(1)(C) | Status: Basis | Banner: CUI || 25 CFR 43.14 | Status: Basis | Banner: CUI || 25 CFR 43.22 | Status: Spezifisch | Banner: CUI//SP-STUD || 34 CFR 99.30(a) | Status: Basis | Banner: CUI || 34 CFR 99.31(a)(6)(ii) | Status: Basis | Banner: CUI || 34 CFR 99.33(a)(1) | Status: Basis | Banner: CUI
  • NARA-Bannerkennzeichnungen: CUI, CUI//SP-STUD
  • DoD anwendbare Richtlinien: Gehostet vom Department of War Information Activity - WEB.mil, ![Bild 2: Telefonnummer der Veterans Crisis Line. Wählen Sie 988 und dann 1.
  • Keine vom DoD vorgeschriebene Verbreitungskontrolle auf der Registrierungsseite aufgelistet. Genehmigte begrenzte Verbreitungskontrollen nur anwenden, wenn sie von der designierenden Behörde oder der geltenden Autorität verlangt oder erlaubt werden.
  • Verwenden Sie zunächst die Registry-Aussagen, NARA-Autoritätszeilen, DoD-Autoritäten, DoD-Richtlinien, Warnhinweise, erforderliche Verbreitungskontrollen und Beispiele. Wenn die zitierte Autorität keine Handhabungsdetails spezifiziert, gelten CUI Basic-Schutzmaßnahmen und Verbreitungsregeln, sofern sie nicht mit der Autorität oder agenturenspezifischen Kontrollen in Konflikt stehen.
  • Extrahierte Behördenskontrolle: (2) Eine Bildungseinrichtung oder Institution oder eine Partei, die Bildungsunterlagen oder Informationen daraus im Rahmen dieses Teils erhalten hat, darf deidentifizierte Schülerebenendaten aus Bildungsunterlagen zum Zweck der Bildungsforschung freigeben, indem sie jedem Datensatz einen Code zuweist, der dem Empfänger ermöglicht, Informationen aus derselben Quelle zuzuordnen, vorausgesetzt, dass— (i) eine Bildungseinrichtung, Institution oder andere Partei, die deidentifizierte Daten gemäß Absatz (b)(2) dieses Abschnitts freigibt, keine Informationen darüber offenlegt, wie sie einen Datensatzcode generiert und zuweist oder die es einem Empfänger erlauben würden, einen Schüler anhand eines Datensatzcodes zu identifizieren; (ii) der Datensatzcode zu keinem anderen Zweck als der Identifizierung eines deidentifizierten Datensatzes für Bildungsforschungszwecke verwendet wird und nicht zur Ermittlung personenbezogener Informationen über einen Schüler genutzt werden kann; und
  • Extrahierte Befugnisregelung: (ii) Die Institution darf den Namen eines anderen Schülers, einschließlich eines Opfers oder Zeugen, nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung dieses anderen Schülers offenlegen.
  • Auszugssteuerung der Befugnis: (Befugnis: 20 U.S.C. 1232g(a)(2)) Unterabschnitt D—Darf eine Bildungseinrichtung oder Institution personenbezogene Informationen aus Bildungsunterlagen weitergeben? § 99.30 Unter welchen Bedingungen ist vorherige Zustimmung erforderlich, um Informationen weiterzugeben? (a) Die Eltern oder der anspruchsberechtigte Schüler müssen eine unterzeichnete und datierte schriftliche Zustimmung vorlegen, bevor eine Bildungseinrichtung oder Institution personenbezogene Informationen aus den Bildungsunterlagen des Schülers weitergibt, außer wie in § 99.31 vorgesehen.
  • Extrahierte Befugnisregelung: (Befugnis: 20 U.S.C. 1232g(b)(1)(D)) (5)(i) Die Offenlegung erfolgt an staatliche und lokale Beamte oder Behörden, denen diese Informationen insbesondere— (A) gemäß einem vor dem 19. November 1974 verabschiedeten Landesgesetz gemeldet oder offenbart werden dürfen, sofern die erlaubte Meldung oder Offenlegung das Jugendstrafrechtssystem und dessen Fähigkeit betrifft, den Schüler, dessen Unterlagen freigegeben werden, effektiv zu betreuen; oder (B) gemäß einem nach dem 19. November 1974 verabschiedeten Landesgesetz gemeldet oder offenbart werden dürfen, vorbehaltlich der Anforderungen von § 99.38.
  • Extrahierte Befugnisregelung: Eine Bildungseinrichtung oder Institution oder eine Partei, die gemäß diesem Teil Bildungsunterlagen oder Informationen aus Bildungsunterlagen erhalten hat, darf die Unterlagen oder Informationen ohne die nach § 99.30 erforderliche Zustimmung veröffentlichen, nachdem alle persönlich identifizierbaren Informationen entfernt wurden, sofern die Bildungseinrichtung, Institution oder andere Partei eine angemessene Feststellung getroffen hat, dass die Identität eines Schülers nicht persönlich identifizierbar ist, sei es durch einzelne oder mehrere Veröffentlichungen, und dabei andere vernünftigerweise verfügbare Informationen berücksichtigt.
  • Extrahierte Befugnisregelung: 268 34 CFR Untertitel A (Ausgabe 7–1–18) § 99.31, geleitet von einem gemäß Absatz (a)(3) dieses Abschnitts genannten Beamten, darf persönlich identifizierbare Informationen gemäß Absatz (a)(6)(i) und (a)(6)(ii) dieses Abschnitts nur dann erneut offenlegen, wenn— (A) Die Studie in einer Weise durchgeführt wird, die eine persönliche Identifizierung von Eltern und Schülern durch andere als Vertreter der Organisation, die ein berechtigtes Interesse an den Informationen haben, nicht zulässt; (B) Die Informationen vernichtet werden, sobald sie nicht mehr für die Zwecke benötigt werden, für die die Studie durchgeführt wurde; und (C) Die Bildungseinrichtung oder Institution oder die staatliche oder lokale Bildungsbehörde oder Agentur, die von einem im Absatz (a)(3) genannten Beamten geleitet wird, eine schriftliche Vereinbarung mit der Organisation trifft, die— (1) Zweck, Umfang und Dauer der Studie(n) sowie die offenzulegenden Informationen festlegt; (2) die Organisation verpflichtet, persönlich identifizierbare Informationen aus Bildungsunterlagen nur zur Erfüllung des in der schriftlichen Vereinbarung genannten Zweckes oder der Zwecke der Studie zu verwenden; (3) die Organisation verpflichtet, die Studie so durchzuführen, dass eine persönliche Identifizierung von Eltern und Schülern, wie in diesem Teil definiert, durch niemand anderen als Vertreter der Organisation mit berechtigtem Interesse möglich ist;...
  • Extrahierte Befugnisregelung: (8) Die Offenlegung erfolgt an Eltern, wie in § 99.3 definiert, eines abhängigen Schülers, wie in Abschnitt 152 des Internal Revenue Code von 1986 definiert.

Auszüge aus der Befugnis

Relevantester extrahierter behördlicher Textpassus

(2) Eine Bildungseinrichtung oder Institution oder eine Partei, die Bildungsunterlagen oder Informationen daraus im Rahmen dieses Teils erhalten hat, darf deidentifizierte Schülerebenendaten aus Bildungsunterlagen zum Zweck der Bildungsforschung freigeben, indem sie jedem Datensatz einen Code zuweist, der dem Empfänger ermöglicht, Informationen aus derselben Quelle zuzuordnen, vorausgesetzt, dass— (i) eine Bildungseinrichtung, Institution oder andere Partei, die deidentifizierte Daten gemäß Absatz (b)(2) dieses Abschnitts freigibt, keine Informationen darüber offenlegt, wie sie einen Datensatzcode generiert und zuweist oder die es einem Empfänger erlauben würden, einen Schüler anhand eines Datensatzcodes zu identifizieren; (ii) der Datensatzcode zu keinem anderen Zweck als der Identifizierung eines deidentifizierten Datensatzes für Bildungsforschungszwecke verwendet wird und nicht zur Ermittlung personenbezogener Informationen über einen Schüler genutzt werden kann; und

Extrahierte Behördliche Passage 2

(ii) Die Institution darf den Namen eines anderen Schülers, einschließlich eines Opfers oder Zeugen, nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung dieses anderen Schülers offenlegen.

Extrahierte Behördliche Passage 3

(Befugnis: 20 U.S.C. 1232g(a)(2)) Unterabschnitt D—Darf eine Bildungseinrichtung oder Institution personenbezogene Informationen aus Bildungsunterlagen weitergeben? § 99.30 Unter welchen Bedingungen ist vorherige Zustimmung erforderlich, um Informationen weiterzugeben? (a) Die Eltern oder der anspruchsberechtigte Schüler müssen eine unterzeichnete und datierte schriftliche Zustimmung vorlegen, bevor eine Bildungseinrichtung oder Institution personenbezogene Informationen aus den Bildungsunterlagen des Schülers weitergibt, außer wie in § 99.31 vorgesehen.

Extrahierte Behördliche Passage 4

(Befugnis: 20 U.S.C. 1232g(b)(1)(D)) (5)(i) Die Offenlegung erfolgt an staatliche und lokale Beamte oder Behörden, denen diese Informationen insbesondere— (A) gemäß einem vor dem 19. November 1974 verabschiedeten Landesgesetz gemeldet oder offenbart werden dürfen, sofern die erlaubte Meldung oder Offenlegung das Jugendstrafrechtssystem und dessen Fähigkeit betrifft, den Schüler, dessen Unterlagen freigegeben werden, effektiv zu betreuen; oder (B) gemäß einem nach dem 19. November 1974 verabschiedeten Landesgesetz gemeldet oder offenbart werden dürfen, vorbehaltlich der Anforderungen von § 99.38.

Extrahierte Behördliche Passage 5

Eine Bildungseinrichtung oder Institution oder eine Partei, die gemäß diesem Teil Bildungsunterlagen oder Informationen aus Bildungsunterlagen erhalten hat, darf die Unterlagen oder Informationen ohne die nach § 99.30 erforderliche Zustimmung veröffentlichen, nachdem alle persönlich identifizierbaren Informationen entfernt wurden, sofern die Bildungseinrichtung, Institution oder andere Partei eine angemessene Feststellung getroffen hat, dass die Identität eines Schülers nicht persönlich identifizierbar ist, sei es durch einzelne oder mehrere Veröffentlichungen, und dabei andere vernünftigerweise verfügbare Informationen berücksichtigt.

Extrahierte Behördliche Passage 6

268 34 CFR Untertitel A (Ausgabe 7–1–18) § 99.31, geleitet von einem gemäß Absatz (a)(3) dieses Abschnitts genannten Beamten, darf persönlich identifizierbare Informationen gemäß Absatz (a)(6)(i) und (a)(6)(ii) dieses Abschnitts nur dann erneut offenlegen, wenn— (A) Die Studie in einer Weise durchgeführt wird, die eine persönliche Identifizierung von Eltern und Schülern durch andere als Vertreter der Organisation, die ein berechtigtes Interesse an den Informationen haben, nicht zulässt; (B) Die Informationen vernichtet werden, sobald sie nicht mehr für die Zwecke benötigt werden, für die die Studie durchgeführt wurde; und (C) Die Bildungseinrichtung oder Institution oder die staatliche oder lokale Bildungsbehörde oder Agentur, die von einem im Absatz (a)(3) genannten Beamten geleitet wird, eine schriftliche Vereinbarung mit der Organisation trifft, die— (1) Zweck, Umfang und Dauer der Studie(n) sowie die offenzulegenden Informationen festlegt; (2) die Organisation verpflichtet, persönlich identifizierbare Informationen aus Bildungsunterlagen nur zur Erfüllung des in der schriftlichen Vereinbarung genannten Zweckes oder der Zwecke der Studie zu verwenden; (3) die Organisation verpflichtet, die Studie so durchzuführen, dass eine persönliche Identifizierung von Eltern und Schülern, wie in diesem Teil definiert, durch niemand anderen als Vertreter der Organisation mit berechtigtem Interesse möglich ist;...

34 CFR 99.33(a)(1)

Gelistet durch: NARA Registry, DoD Registry, Verwandte Befugnisse

Designation-Nachweise

  • NARA-Befugniszeile: 34 CFR 99.33(a)(1) | Status: Basic | Banner: CUI.
  • DoD-Befugniszeile: 34 CFR 99.33(a)(1). Das DoD listet dieses Zitat für die Kategorie; diese DoD-Detailseite zeigt kein separates Basic/Specified-Feld an.
  • Verwandte Befugnisnachweise: 34 CFR 99.33(a)(1) | Status: Basic | Banner: CUI
  • Beleg zur verwandten Autorität: DoD führt diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, sofern verfügbar.
  • Registy-Bezeichnungskontext: Basic + Specified, CUI. Der verlinkte Behördentext enthält Kategorieumfangs- oder Anwendbarkeitstexte, die helfen zu bestimmen, wann die Informationen unter diese CUI-Kategorie fallen. Der verlinkte Behördentext enthält Regelungen zur Offenlegung, zum Zugriff, Schutz, zur Freigabe, Verbreitung oder zur Verteilungskontrolle, die für die Handhabung relevant sind.
  • Die Registry-Bezeichnung für diese Kategorie ist Basic + Specified mit Banner CUI.

Extrahierte Bedeutung der Befugnis

  • Der Abschnitt muss eine Kopie davon bereitstellen
  • Registy-Bezeichnungskontext: Basic + Specified, CUI. Der verlinkte Behördentext enthält Kategorieumfangs- oder Anwendbarkeitstexte, die helfen zu bestimmen, wann die Informationen unter diese CUI-Kategorie fallen. Der verlinkte Behördentext enthält Regelungen zur Offenlegung, zum Zugriff, Schutz, zur Freigabe, Verbreitung oder zur Verteilungskontrolle, die für die Handhabung relevant sind.

Betriebsbedingungen

  • NARA-Kategoriespektrum, das mit dieser Befugnis verwendet wird: Gemäß 20 USC 1232g, dem Familienbildungsrechts- und Datenschutzgesetz von 1974, ein Bildungsdatensatz, der aus denjenigen Aufzeichnungen besteht, die direkt mit einem Studenten in Verbindung stehen.
  • Für diese Befugnis verwendeter DoD-Kategorieumfang: Personenbezogene identifizierbare Informationen aus Aufzeichnungen, die sich direkt auf einen Studenten beziehen. Dies schließt die Aufzeichnungen ausländischer Studenten ein, die an DoD-Bildungseinrichtungen eingeschrieben sind.
  • 34 CFR 99.33(a)(1) | Status: Basis | Banner: CUI
  • DoD listet diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, wenn verfügbar.
  • Status im NARA-Register: Basis + Spezifisch. Werte zum NARA-Status je Befugnis: Basis, Spezifisch. Nachweis für NARA-Bannerkennzeichnung: CUI, CUI//SP-STUD. Der Nachweis im Register wird hier aufbewahrt; eine detaillierte Analyse des Primärrechts- oder Regulierungs-Textes steht für diese Kategorie noch aus.
  • NARA-Kategoriescope: Gemäß 20 USC 1232g, dem Gesetz über Bildungsrechte und Datenschutz von 1974, ein Bildungsdatensatz, der ausjenigen Aufzeichnungen besteht, die direkt mit einem Schüler verbunden sind.
  • Umfang der DoD-Kategorie: Personenbezogene identifizierbare Informationen aus Aufzeichnungen, die sich direkt auf einen Studenten beziehen. Dies schließt die Aufzeichnungen ausländischer Studenten ein, die an DoD-Bildungseinrichtungen eingeschrieben sind.
  • Extrahierte Autoritätsbedingung: (d) Absatz (a) dieses Abschnitts gilt nicht, wenn die Anfrage von oder die Offenlegung an folgende Personen erfolgte: (1) den Elternteil oder den berechtigten Schüler; (2) eine Schulbeamtin oder einen Schulbeamten gemäß § 99.31(a)(1); (3) eine Partei mit schriftlicher Einwilligung der Eltern oder des berechtigten Schülers; (4) eine Partei, die Verzeichnisinformationen sucht; oder (5) eine Partei, die in Übereinstimmung mit § 99.31(a)(9)(ii)(A) bis (C) Aufzeichnungen sucht oder erhält.
  • Extrahierte Autoritätsbedingung: (2) Eine Partei, die eine gerichtliche Anordnung oder rechtsgültig ausgestellte Vorladung erhält und personenbezogene Informationen aus Bildungsunterlagen im Auftrag einer Bildungsbehörde oder Institution als Antwort auf diese Anordnung oder Vorladung gemäß § 99.31(a)(9) weiter offenlegt, muss die unter § 99.31(a)(9)(ii) erforderliche Benachrichtigung bereitstellen.
  • Extrahierte Autoritätsbedingung: (2) Der Schulbeamte oder seine Assistenten, die für die Aufbewahrung der Unterlagen verantwortlich sind.
  • Extrahierte Autoritätsbedingung: (Vom Office of Management and Budget unter Kontrollnummer 1880–0508 genehmigt) (Befugnis: 20 U.S.C. 1232g(b)(1) und (b)(4)(A)) [53 FR 11943, 11. April 1988, zuletzt geändert bei 61 FR 59297, 21. Nov. 1996; 73 FR 74853, 9. Dez. 2008] § 99.33 Welche Beschränkungen gelten für die Weitergabe von Informationen? (a)(1) Eine Bildungsbehörde oder Institution darf personenbezogene Informationen aus einer Bildungsakte nur unter der Bedingung offenlegen, dass die Partei, an die die Informationen offengelegt werden, diese Informationen ohne vorherige Zustimmung der Eltern oder des berechtigten Schülers nicht an andere Parteien weitergibt.

Schutz- und Weitergabekontrollen

  • NARA Registry Kontrollnachweis: Status Basic; Banner-Markierung CUI.
  • Anwendbare DoD-Richtlinien: Gehostet vom Department of War Information Activity - WEB.mil, ![Bild 2: Veterans Crisis Line Nummer. Wählen Sie 988 und dann 1]
  • Nara Basic oder Specified: Basic + Specified
  • NARA-Befugniszeilen: 20 USC 1232g(a)(1)(C) | Status: Basis | Banner: CUI || 25 CFR 43.14 | Status: Basis | Banner: CUI || 25 CFR 43.22 | Status: Spezifisch | Banner: CUI//SP-STUD || 34 CFR 99.30(a) | Status: Basis | Banner: CUI || 34 CFR 99.31(a)(6)(ii) | Status: Basis | Banner: CUI || 34 CFR 99.33(a)(1) | Status: Basis | Banner: CUI
  • NARA-Bannerkennzeichnungen: CUI, CUI//SP-STUD
  • DoD anwendbare Richtlinien: Gehostet vom Department of War Information Activity - WEB.mil, ![Bild 2: Telefonnummer der Veterans Crisis Line. Wählen Sie 988 und dann 1.
  • Keine vom DoD vorgeschriebene Verbreitungskontrolle auf der Registrierungsseite aufgelistet. Genehmigte begrenzte Verbreitungskontrollen nur anwenden, wenn sie von der designierenden Behörde oder der geltenden Autorität verlangt oder erlaubt werden.
  • Verwenden Sie zunächst die Registry-Aussagen, NARA-Autoritätszeilen, DoD-Autoritäten, DoD-Richtlinien, Warnhinweise, erforderliche Verbreitungskontrollen und Beispiele. Wenn die zitierte Autorität keine Handhabungsdetails spezifiziert, gelten CUI Basic-Schutzmaßnahmen und Verbreitungsregeln, sofern sie nicht mit der Autorität oder agenturenspezifischen Kontrollen in Konflikt stehen.
  • Extrahierte Autoritätskontrolle: (3) Die Parteien, die gemäß § 99.31(a)(1) und (3) für Zwecke der Prüfung der Aufzeichnungsverfahren der Bildungsbehörde oder Institution autorisiert sind.
  • Extrahierte Autoritätskontrolle: (Vom Office of Management and Budget unter Kontrollnummer 1880–0508 genehmigt) (Befugnis: 20 U.S.C. 1232g(b)(1) und (b)(4)(A)) [53 FR 11943, 11. April 1988, zuletzt geändert bei 61 FR 59297, 21. Nov. 1996; 73 FR 74853, 9. Dez. 2008] § 99.33 Welche Beschränkungen gelten für die Weitergabe von Informationen? (a)(1) Eine Bildungsbehörde oder Institution darf personenbezogene Informationen aus einer Bildungsakte nur unter der Bedingung offenlegen, dass die Partei, an die die Informationen offengelegt werden, diese Informationen ohne vorherige Zustimmung der Eltern oder des berechtigten Schülers nicht an andere Parteien weitergibt.
  • Extrahierte Autoritätskontrolle: (d) Eine Bildungsbehörde oder Institution muss eine Partei, an die eine Offenlegung erfolgt, über die Anforderungen des Absatzes (a) dieses Abschnitts informieren, außer bei Offenlegungen gemäß §§ 99.31(a)(8), (9), (11), (12), (14), (15) und (16) sowie bei Informationen, die postsekundäre Institutionen gemäß dem Clery Act dem Ankläger und Angeklagten bezüglich des Ergebnisses eines Disziplinarverfahrens an Hochschulen wegen eines Sexualdelikts offenlegen müssen.

Auszüge aus der Befugnis

Relevantester extrahierter behördlicher Textpassus

(3) Die Parteien, die gemäß § 99.31(a)(1) und (3) für Zwecke der Prüfung der Aufzeichnungsverfahren der Bildungsbehörde oder Institution autorisiert sind.

Extrahierte Behördliche Passage 2

(Vom Office of Management and Budget unter Kontrollnummer 1880–0508 genehmigt) (Befugnis: 20 U.S.C. 1232g(b)(1) und (b)(4)(A)) [53 FR 11943, 11. April 1988, zuletzt geändert bei 61 FR 59297, 21. Nov. 1996; 73 FR 74853, 9. Dez. 2008] § 99.33 Welche Beschränkungen gelten für die Weitergabe von Informationen? (a)(1) Eine Bildungsbehörde oder Institution darf personenbezogene Informationen aus einer Bildungsakte nur unter der Bedingung offenlegen, dass die Partei, an die die Informationen offengelegt werden, diese Informationen ohne vorherige Zustimmung der Eltern oder des berechtigten Schülers nicht an andere Parteien weitergibt.

Extrahierte Behördliche Passage 3

(d) Eine Bildungsbehörde oder Institution muss eine Partei, an die eine Offenlegung erfolgt, über die Anforderungen des Absatzes (a) dieses Abschnitts informieren, außer bei Offenlegungen gemäß §§ 99.31(a)(8), (9), (11), (12), (14), (15) und (16) sowie bei Informationen, die postsekundäre Institutionen gemäß dem Clery Act dem Ankläger und Angeklagten bezüglich des Ergebnisses eines Disziplinarverfahrens an Hochschulen wegen eines Sexualdelikts offenlegen müssen.

Extrahierte Behördliche Passage 4

(d) Absatz (a) dieses Abschnitts gilt nicht, wenn die Anfrage von oder die Offenlegung an folgende Personen erfolgte: (1) den Elternteil oder den berechtigten Schüler; (2) eine Schulbeamtin oder einen Schulbeamten gemäß § 99.31(a)(1); (3) eine Partei mit schriftlicher Einwilligung der Eltern oder des berechtigten Schülers; (4) eine Partei, die Verzeichnisinformationen sucht; oder (5) eine Partei, die in Übereinstimmung mit § 99.31(a)(9)(ii)(A) bis (C) Aufzeichnungen sucht oder erhält.

Extrahierte Behördliche Passage 5

(2) Eine Partei, die eine gerichtliche Anordnung oder rechtsgültig ausgestellte Vorladung erhält und personenbezogene Informationen aus Bildungsunterlagen im Auftrag einer Bildungsbehörde oder Institution als Antwort auf diese Anordnung oder Vorladung gemäß § 99.31(a)(9) weiter offenlegt, muss die unter § 99.31(a)(9)(ii) erforderliche Benachrichtigung bereitstellen.

Extrahierte Behördliche Passage 6

(2) Der Schulbeamte oder seine Assistenten, die für die Aufbewahrung der Unterlagen verantwortlich sind.

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Gelistet durch: Verwandte Befugnisse

Designation-Nachweise

  • Nachweis der zugehörigen Behörde: DoD listet diese anwendbare Richtlinie für die Kategorie auf; der verlinkte Richtlinientext wird unten ausgegeben, wenn er verfügbar ist.
  • HTTP 403
  • Die Registry-Bezeichnung für diese Kategorie ist Basic + Specified mit Banner CUI.

Extrahierte Bedeutung der Befugnis

  • Gehostet von Department of War Information Activity - WEB.mil Autoritätstext
  • HTTP 403
  • Status der Autoritätstext-Extraktion: http_error (HTTP 403).

Betriebsbedingungen

  • Das DoD listet diese anwendbare Richtlinie für die Kategorie auf; der verknüpfte Richtlinientext wird unten bei Verfügbarkeit extrahiert.

Schutz- und Weitergabekontrollen

Keine gelistet

![Image 2: Veterans Crisis Line number. Dial 988 then Press 1

Gelistet durch: Verwandte Befugnisse

Designation-Nachweise

  • Nachweis der zugehörigen Behörde: DoD listet diese anwendbare Richtlinie für die Kategorie auf; der verlinkte Richtlinientext wird unten ausgegeben, wenn er verfügbar ist.
  • HTTP 403
  • Die Registry-Bezeichnung für diese Kategorie ist Basic + Specified mit Banner CUI.

Extrahierte Bedeutung der Befugnis

  • ![Bild 2: Veterans Crisis Line Nummer. Wählen Sie 988 und drücken Sie dann 1 autoritätstext
  • HTTP 403
  • Status der Autoritätstext-Extraktion: http_error (HTTP 403).

Betriebsbedingungen

  • Das DoD listet diese anwendbare Richtlinie für die Kategorie auf; der verknüpfte Richtlinientext wird unten bei Verfügbarkeit extrahiert.

Schutz- und Weitergabekontrollen

Keine gelistet