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Secrecy Orders

Eine Anordnung des Patentkommissars, dass eine Erfindung geheim gehalten und die Veröffentlichung einer Anmeldung oder Erteilung eines Patents aufgrund nationaler Sicherheitsbedenken zurückgehalten wird.

Registry-StatusNARA und DoD
KennzeichnungPSEC
Organisatorische IndexgruppePatent
Aktualisiert2026-05-15

Diese Seite stellt extrahierte CUI-Registry- und Befugnisanalyse als crawlbaren Text bereit. Der interaktive Explorer bleibt der operative Arbeitsbereich zum Filtern, Vergleichen und Lernen mit dem Sprachagenten.

Registry-Vergleich

Feld NARA Registry DoD Registry
Kategoriebeschreibung Eine Anordnung des Patentkommissars, dass eine Erfindung geheim gehalten und die Veröffentlichung einer Anmeldung oder Erteilung eines Patents aufgrund nationaler Sicherheitsbedenken zurückgehalten wird. Eine Anordnung des Patentkommissars, dass eine Erfindung geheim gehalten und die Veröffentlichung einer Anmeldung oder Erteilung eines Patents aufgrund nationaler Sicherheitsbedenken zurückgehalten wird.
Kategoriekennzeichnung PSEC PSEC
Banner-Kennzeichnung CUI Kein entsprechendes Feld
Basic oder Specified Basic Kein entsprechendes Feld
Befugnisse 35 USC 181 35 USC 181
Anwendbare DoD-Richtlinien Kein entsprechendes Feld Keine gelistet
Erforderlicher Warnhinweis Kein entsprechendes Feld Keine gelistet
Erforderliche Weitergabekontrolle CUI Keine gelistet
Beispiele Kein entsprechendes Feld Erfindung, deren Offenlegung der nationalen Sicherheit schaden könnte
Registry-Datum May 8, 2025 2026-05-15

Befugnisanalyse

Titel der Befugnis
Registry-Autoritätsbelege zusammengetragen; Primär-Autoritätstextanalyse steht noch aus
Befugnisse
35 USC 181
Aktualität der Quelle
NARA zuletzt geprüft: 8. Mai 2025 | DoD Detail abgerufen: 15. Mai 2026
Wie die Befugnis wirkt
NARA-Registerstatus: Basic. Statuswerte pro Behörde: Basic. Nachweis der NARA-Banner-Markierung: CUI. Die Registernachweise sind hier erhalten; eine detaillierte Analyse des Primärrechts oder der Vorschrift bleibt für diese Kategorie ausstehend.

Auslösebedingungen

  • NARA-Kategoriescope: Eine Anordnung des Patentkommissars, dass eine Erfindung geheim gehalten und die Veröffentlichung einer Anmeldung oder Erteilung eines Patents aufgrund nationaler Sicherheitsbedenken zurückgehalten wird.

Erfasste Informationen

  • Erfindung, deren Offenlegung der nationalen Sicherheit schaden könnte
  • Registry-beschriebene Information: Eine Anordnung des Patentkommissars, dass eine Erfindung geheim gehalten und die Veröffentlichung einer Anmeldung oder Erteilung eines Patents aufgrund nationaler Sicherheitsbedenken zurückgehalten wird.

Spezifizierte Kontrollen

Nara Basic oder Specified
Basis
Nara Autoritätszeilen
35 USC 181 | Status: Basic | Banner: CUI
Nara Banner-Markierungen
CUI

Schutz- und Weitergabekontrollen

NARA Registry
CUI
DoD Registry
Keine gelistet
Befugnisanalyse
Keine vom DoD vorgeschriebene Verbreitungskontrolle auf der Registrierungsseite aufgelistet. Genehmigte begrenzte Verbreitungskontrollen nur anwenden, wenn sie von der designierenden Behörde oder der geltenden Autorität verlangt oder erlaubt werden.
Basic oder Specified
Verwenden Sie zunächst die Registry-Aussagen, NARA-Autoritätszeilen, DoD-Autoritäten, DoD-Richtlinien, Warnhinweise, erforderliche Verbreitungskontrollen und Beispiele. Wenn die zitierte Autorität keine Handhabungsdetails spezifiziert, gelten CUI Basic-Schutzmaßnahmen und Verbreitungsregeln, sofern sie nicht mit der Autorität oder agenturenspezifischen Kontrollen in Konflikt stehen.

Verwandte Befugnisse

Details je Befugnis

35 USC 181

Gelistet durch: NARA Registry, DoD Registry, Verwandte Befugnisse

Designation-Nachweise

  • NARA Zuständigkeitszeile: 35 USC 181 | Status: Basic | Banner: CUI.
  • DoD Zuständigkeitszeile: 35 USC 181. DoD listet diesen Verweis für die Kategorie; diese DoD-Detailseite zeigt kein separates Basic/Specified-Feld an.
  • Nachweis der zugehörigen Zuständigkeit: 35 USC 181 | Status: Basic | Banner: CUI
  • Beleg zur verwandten Autorität: DoD führt diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, sofern verfügbar.
  • Kontext der Registrierungsbezeichnung: Basic, CUI. Der verlinkte Autoritätstext enthält kategoriebeschreibende oder anwendbarkeitsbezogene Formulierungen, die helfen, festzustellen, wann die Information innerhalb dieser CUI-Kategorie fällt. Der verlinkte Text enthält Sprache zur Offenlegung, zum Zugriffs-, Schutz-, Freigabe-, Verbreitungs- oder Vertriebs-Kontrollmaßnahmen, die für die Handhabung relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Formulierungen zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzung, die Folgen für Misshandlungen betreffen können.
  • Die Registrierungsbezeichnung für diese Kategorie ist Basic mit dem Banner CUI.

Extrahierte Bedeutung der Befugnis

  • Seite 78 TITEL 35—PATENTE § 181
  • Kontext der Registrierungsbezeichnung: Basic, CUI. Der verlinkte Autoritätstext enthält kategoriebeschreibende oder anwendbarkeitsbezogene Formulierungen, die helfen, festzustellen, wann die Information innerhalb dieser CUI-Kategorie fällt. Der verlinkte Text enthält Sprache zur Offenlegung, zum Zugriffs-, Schutz-, Freigabe-, Verbreitungs- oder Vertriebs-Kontrollmaßnahmen, die für die Handhabung relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Formulierungen zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzung, die Folgen für Misshandlungen betreffen können.

Betriebsbedingungen

  • NARA-Kategoriescope mit dieser Zuständigkeit: Eine Anordnung des Patentkommissars, dass eine Erfindung geheim gehalten und die Veröffentlichung einer Anmeldung oder Erteilung eines Patents aufgrund nationaler Sicherheitsbedenken zurückgehalten wird.
  • DoD-Kategoriescope mit dieser Zuständigkeit: Eine Anordnung des Patentkommissars, dass eine Erfindung geheim gehalten und die Veröffentlichung einer Anmeldung oder Erteilung eines Patents aufgrund nationaler Sicherheitsbedenken zurückgehalten wird.
  • 35 USC 181 | Status: Basic | Banner: CUI
  • DoD listet diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, wenn verfügbar.
  • NARA-Registerstatus: Basic. Statuswerte pro Behörde: Basic. Nachweis der NARA-Banner-Markierung: CUI. Die Registernachweise sind hier erhalten; eine detaillierte Analyse des Primärrechts oder der Vorschrift bleibt für diese Kategorie ausstehend.
  • NARA-Kategoriescope: Eine Anordnung des Patentkommissars, dass eine Erfindung geheim gehalten und die Veröffentlichung einer Anmeldung oder Erteilung eines Patents aufgrund nationaler Sicherheitsbedenken zurückgehalten wird.
  • Extrahierte Ermächtigungsbedingung: Strafe Wer während der Zeiträume, in denen eine Erfindung geheim gehalten und die Patentvergabe gemäß Abschnitt 181 zurückgehalten wurde, mit Kenntnis einer solchen Anordnung und ohne entsprechende Genehmigung vorsätzlich die Erfindung oder wesentliche Informationen dazu veröffentlicht oder offenlegt oder die Veröffentlichung oder Offenlegung autorisiert oder veranlasst, oder wer vorsätzlich gegen die Bestimmungen des Abschnitts 184 verstößt, indem er in einem fremden Land ein Patent- oder eine Anmeldung zur Eintragung eines Gebrauchsmodells, eines Musters oder Modells in Bezug auf eine Erfindung, die in den Vereinigten Staaten gemacht wurde, einreicht oder einreichen lässt oder autorisiert, wird bei Verurteilung mit einer Geldstrafe von höchstens 10.000 $ oder einer Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren oder beidem bestraft.
  • Extrahierte Ermächtigungsbedingung: Definitionen Wie in diesem Kapitel verwendet— (a) Der Begriff „Bundesbehörde“ bezeichnet jede Exekutivbehörde im Sinne von Abschnitt 105 des Titels 5 sowie die militärischen Abteilungen nach Definition des Abschnitts 102 des Titels 5.
  • Extrahierte Ermächtigungsbedingung: Der Eigentümer eines Patents, das auf eine Anmeldung ausgestellt wurde, die einer Geheimhaltungsanordnung gemäß Abschnitt 181 unterlag, und der keine Entschädigung wie oben beantragt hat, hat das Recht, nach dem Ausstellungsdatum dieses Patents vor dem United States Court of Federal Claims wegen gerechtfertigter Entschädigung für den durch die Geheimhaltungsanordnung und/oder durch die Nutzung der Erfindung durch die Regierung infolge seiner Offenlegung verursachten Schaden zu klagen.
  • Extrahierte Ermächtigungsbedingung: Einreichung der Anmeldung in einem fremden Land (a) EINREICHUNG IN EINEM FREMDEN LAND.—Außer wenn durch eine vom Patentkommissar erteilte Lizenz autorisiert, darf eine Person innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung in den Vereinigten Staaten keine Anmeldung für ein Patent oder für die Eintragung eines Gebrauchsmusters, Musters oder Modells in Bezug auf eine im Land gemachte Erfindung in einem fremden Land einreichen oder einreichen lassen oder autorisieren.
  • Extrahierte Ermächtigungsbedingung: (b) ANMELDUNG.—Der Begriff „Anmeldung“ umfasst in diesem Kapitel die Anmeldung selbst sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Zusatzblätter dazu oder deren Abteilungen.

Schutz- und Weitergabekontrollen

  • NARA Registry Kontrollnachweis: Status Basic; Banner-Markierung CUI.
  • Nara Basis oder Spezifiert: Basis
  • Nara-Behördenzeilen: 35 USC 181 | Status: Grundlegend | Banner: CUI
  • Nara-Banner-Markierungen: CUI
  • Keine vom DoD vorgeschriebene Verbreitungskontrolle auf der Registrierungsseite aufgelistet. Genehmigte begrenzte Verbreitungskontrollen nur anwenden, wenn sie von der designierenden Behörde oder der geltenden Autorität verlangt oder erlaubt werden.
  • Verwenden Sie zunächst die Registry-Aussagen, NARA-Autoritätszeilen, DoD-Autoritäten, DoD-Richtlinien, Warnhinweise, erforderliche Verbreitungskontrollen und Beispiele. Wenn die zitierte Autorität keine Handhabungsdetails spezifiziert, gelten CUI Basic-Schutzmaßnahmen und Verbreitungsregeln, sofern sie nicht mit der Autorität oder agenturenspezifischen Kontrollen in Konflikt stehen.
  • Extrahierte Ermächtigungsbedingung: Einreichung der Anmeldung in einem fremden Land (a) EINREICHUNG IN EINEM FREMDEN LAND.—Außer wenn durch eine vom Patentkommissar erteilte Lizenz autorisiert, darf eine Person innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung in den Vereinigten Staaten keine Anmeldung für ein Patent oder für die Eintragung eines Gebrauchsmusters, Musters oder Modells in Bezug auf eine im Land gemachte Erfindung in einem fremden Land einreichen oder einreichen lassen oder autorisieren.
  • Extrahierte Ermächtigungsbedingung: Wenn eine Person vernünftigerweise auf eine solche Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit vertraut hat, kann das Gericht, vor dem diese Angelegenheit verhandelt wird, die fortgesetzte Herstellung, Nutzung oder den Verkauf der hergestellten, gekauften oder genutzten Sache ermöglichen, für die vor dem Inkrafttreten dieses Abschnitts wesentliche Vorbereitungen getroffen wurden. Es kann auch die fortgesetzte Anwendung eines Verfahrens oder die Anwendung, für die vor dem Inkrafttreten dieses Abschnitts wesentliche Vorbereitungen getroffen wurden, in dem Umfang und unter den Bedingungen erlauben, die das Gericht für angemessen zur Wahrung von Investitionen oder bereits begonnenen Geschäften vor diesem Inkrafttreten hält. „(4) Die durch diesen Abschnitt vorgenommenen Änderungen berühren nicht das Recht einer Partei in einem am Tag des Inkrafttretens dieses Abschnitts [23. August 1988] anhängigen Verfahren, ihre Rechte oder Pflichten— „(A) im Hinblick auf ein dem Gericht vorliegendes Patent, oder „(B) im Hinblick auf ein nach diesem Inkrafttretensdatum gewährtes Patent, das mit dem vorliegenden Patent verwandt ist durch Ableitung von Prioritätsrechten gemäß Abschnitt 120 oder 121 des Titels 35 des United States Code aus einem Patent oder einer Patent-Anmeldung, die beiden Patenten gemeinsam ist, basierend auf dem materiellen Recht, das vor dem Inkrafttreten dieses Abschnitts galt.“ VERKÜNDUNG VON VERORDNUNGEN Pub.
  • Extrahierte Ermächtigungsbedingung: Geheimhaltung bestimmter Erfindungen und Zurückhaltung der Patenterteilung Wenn die Veröffentlichung oder Offenlegung durch die Publikation einer Anmeldung oder durch die Erteilung eines Patents an einer Erfindung, an der die Regierung Eigentumsinteressen hat, nach Auffassung des Leiters der betreffenden Regierungsbehörde der nationalen Sicherheit schaden könnte, ordnet der Patentkommissar nach entsprechender Benachrichtigung an, dass die Erfindung geheim gehalten wird, und verweigert die Veröffentlichung der Anmeldung oder die Erteilung des Patents unter den nachstehend festgelegten Bedingungen.
  • Extrahierte Ermächtigungsbedingung: Recht auf Entschädigung Ein Anmelder, seine Rechtsnachfolger, Abtretungsempfänger oder gesetzlichen Vertreter, dessen Patent hiermit zurückgehalten wird, hat das Recht, ab dem Tag, an dem er benachrichtigt wird, dass seine Anmeldung, abgesehen von der Anordnung, ansonsten zur Erteilung bereit ist, oder ab dem 1. Februar 1952, je nachdem, welches später ist, und bis zu sechs Jahre nach Erteilung des Patents bei der Leitung einer Abteilung oder Behörde, die die Anordnung erlassen hat, eine Entschädigung für den durch die Geheimhaltungsanordnung verursachten Schaden und/oder für die Nutzung der Erfindung durch die Regierung infolge seiner Offenlegung zu beantragen.
  • Extrahierte Ermächtigungsbedingung: Die Lizenz kann rückwirkend erteilt werden, wenn eine Anmeldung irrtümlich im Ausland eingereicht wurde und die Anmeldung keine Erfindung im Sinne von Abschnitt 181 offenbart.
  • Extrahierte Ermächtigungsbedingung: Strafe Wer während der Zeiträume, in denen eine Erfindung geheim gehalten und die Patentvergabe gemäß Abschnitt 181 zurückgehalten wurde, mit Kenntnis einer solchen Anordnung und ohne entsprechende Genehmigung vorsätzlich die Erfindung oder wesentliche Informationen dazu veröffentlicht oder offenlegt oder die Veröffentlichung oder Offenlegung autorisiert oder veranlasst, oder wer vorsätzlich gegen die Bestimmungen des Abschnitts 184 verstößt, indem er in einem fremden Land ein Patent- oder eine Anmeldung zur Eintragung eines Gebrauchsmodells, eines Musters oder Modells in Bezug auf eine Erfindung, die in den Vereinigten Staaten gemacht wurde, einreicht oder einreichen lässt oder autorisiert, wird bei Verurteilung mit einer Geldstrafe von höchstens 10.000 $ oder einer Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren oder beidem bestraft.
  • Extrahierte Ermächtigungsbedingung: Verzicht auf Erfindung wegen unbefugter Offenlegung Die in einer Anmeldung zu einem Patent enthaltene Erfindung, die einer Anordnung gemäß Abschnitt 181 unterliegt, kann als aufgegeben gelten, wenn der Patentkommissar feststellt, dass die Erfindung entgegen dieser Anordnung veröffentlicht oder offengelegt wurde oder dass eine Anmeldung für ein Patent im Ausland durch den Erfinder, seine Rechtsnachfolger, Abtretungsempfänger oder gesetzlichen Vertreter oder durch eine mit ihnen verbundene Person ohne Zustimmung des Patentkommissars eingereicht wurde.

Auszüge aus der Befugnis

Relevantester extrahierter behördlicher Textpassus

Einreichung der Anmeldung in einem fremden Land (a) EINREICHUNG IN EINEM FREMDEN LAND.—Außer wenn durch eine vom Patentkommissar erteilte Lizenz autorisiert, darf eine Person innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung in den Vereinigten Staaten keine Anmeldung für ein Patent oder für die Eintragung eines Gebrauchsmusters, Musters oder Modells in Bezug auf eine im Land gemachte Erfindung in einem fremden Land einreichen oder einreichen lassen oder autorisieren.

Extrahierte Behördliche Passage 2

Wenn eine Person vernünftigerweise auf eine solche Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit vertraut hat, kann das Gericht, vor dem diese Angelegenheit verhandelt wird, die fortgesetzte Herstellung, Nutzung oder den Verkauf der hergestellten, gekauften oder genutzten Sache ermöglichen, für die vor dem Inkrafttreten dieses Abschnitts wesentliche Vorbereitungen getroffen wurden. Es kann auch die fortgesetzte Anwendung eines Verfahrens oder die Anwendung, für die vor dem Inkrafttreten dieses Abschnitts wesentliche Vorbereitungen getroffen wurden, in dem Umfang und unter den Bedingungen erlauben, die das Gericht für angemessen zur Wahrung von Investitionen oder bereits begonnenen Geschäften vor diesem Inkrafttreten hält. „(4) Die durch diesen Abschnitt vorgenommenen Änderungen berühren nicht das Recht einer Partei in einem am Tag des Inkrafttretens dieses Abschnitts [23. August 1988] anhängigen Verfahren, ihre Rechte oder Pflichten— „(A) im Hinblick auf ein dem Gericht vorliegendes Patent, oder „(B) im Hinblick auf ein nach diesem Inkrafttretensdatum gewährtes Patent, das mit dem vorliegenden Patent verwandt ist durch Ableitung von Prioritätsrechten gemäß Abschnitt 120 oder 121 des Titels 35 des United States Code aus einem Patent oder einer Patent-Anmeldung, die beiden Patenten gemeinsam ist, basierend auf dem materiellen Recht, das vor dem Inkrafttreten dieses Abschnitts galt.“ VERKÜNDUNG VON VERORDNUNGEN Pub.

Extrahierte Behördliche Passage 3

Geheimhaltung bestimmter Erfindungen und Zurückhaltung der Patenterteilung Wenn die Veröffentlichung oder Offenlegung durch die Publikation einer Anmeldung oder durch die Erteilung eines Patents an einer Erfindung, an der die Regierung Eigentumsinteressen hat, nach Auffassung des Leiters der betreffenden Regierungsbehörde der nationalen Sicherheit schaden könnte, ordnet der Patentkommissar nach entsprechender Benachrichtigung an, dass die Erfindung geheim gehalten wird, und verweigert die Veröffentlichung der Anmeldung oder die Erteilung des Patents unter den nachstehend festgelegten Bedingungen.

Extrahierte Behördliche Passage 4

Recht auf Entschädigung Ein Anmelder, seine Rechtsnachfolger, Abtretungsempfänger oder gesetzlichen Vertreter, dessen Patent hiermit zurückgehalten wird, hat das Recht, ab dem Tag, an dem er benachrichtigt wird, dass seine Anmeldung, abgesehen von der Anordnung, ansonsten zur Erteilung bereit ist, oder ab dem 1. Februar 1952, je nachdem, welches später ist, und bis zu sechs Jahre nach Erteilung des Patents bei der Leitung einer Abteilung oder Behörde, die die Anordnung erlassen hat, eine Entschädigung für den durch die Geheimhaltungsanordnung verursachten Schaden und/oder für die Nutzung der Erfindung durch die Regierung infolge seiner Offenlegung zu beantragen.

Extrahierte Behördliche Passage 5

Die Lizenz kann rückwirkend erteilt werden, wenn eine Anmeldung irrtümlich im Ausland eingereicht wurde und die Anmeldung keine Erfindung im Anwendungsbereich von Abschnitt 181 offenbart.

Extrahierte Behördliche Passage 6

Strafe Wer immer während des Zeitraums oder der Zeiträume, in denen eine Erfindung zur Geheimhaltung angeordnet wurde und die Erteilung eines Patents gemäß Abschnitt 181 zurückgehalten wird, mit Kenntnis einer solchen Anordnung und ohne ordnungsgemäße Genehmigung absichtlich die Erfindung oder diesbezügliche wesentliche Informationen veröffentlicht oder offenbart oder die Veröffentlichung oder Offenbarung der Erfindung oder wesentlicher Informationen hierzu autorisiert oder veranlasst, oder wer vorsätzlich und unter Verletzung der Bestimmungen von Abschnitt 184 in einem fremden Land eine Anmeldung für ein Patent oder für die Eintragung eines Gebrauchsmusters, Designs oder Modells hinsichtlich einer in den Vereinigten Staaten gemachten Erfindung einreicht oder einreichen lässt oder autorisiert, wird bei Verurteilung mit einer Geldstrafe von höchstens 10.000 USD oder Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren oder mit beidem bestraft.