5 CFR 293.106
Gelistet durch: NARA Registry, DoD Registry, Verwandte Befugnisse
Designation-Nachweise
- NARA-Befugniszeile: 5 CFR 293.106 | Status: Specified | Banner: CUI//SP-PERS.
- DoD-Befugniszeile: 5 CFR 293.106. DoD listet dieses Zitat für die Kategorie auf; diese DoD-Detailseite zeigt kein separates Feld für Basic/Specified an.
- Bezugnehmende Befugnisnachweise: 5 CFR 293.106 | Status: Specified | Banner: CUI//SP-PERS
- Beleg zur verwandten Autorität: DoD führt diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, sofern verfügbar.
- Kontext der Registry-Bezeichnung: Basic + Specified, CUI. Der verlinkte Autoritätstext enthält Kategorienumfang- oder Anwendbarkeitstexte, die bei der Bestimmung helfen, wann die Information in diese CUI-Kategorie fällt. Der verlinkte Autoritätstext enthält Regelungen zu Offenlegung, Zugang, Schutz, Freigabe, Verbreitung oder Verteilungssteuerung, die für die Handhabung relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Texte zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzungen, die Folgen von Fehlhandhabung beeinflussen können.
- Die Registry-Bezeichnung für diese Kategorie ist Basic + Specified mit Banner CUI.
Extrahierte Bedeutung der Befugnis
- Anordnung oder Vorschrift, die ermächtigt
- Kontext der Registry-Bezeichnung: Basic + Specified, CUI. Der verlinkte Autoritätstext enthält Kategorienumfang- oder Anwendbarkeitstexte, die bei der Bestimmung helfen, wann die Information in diese CUI-Kategorie fällt. Der verlinkte Autoritätstext enthält Regelungen zu Offenlegung, Zugang, Schutz, Freigabe, Verbreitung oder Verteilungssteuerung, die für die Handhabung relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Texte zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzungen, die Folgen von Fehlhandhabung beeinflussen können.
Betriebsbedingungen
- Mit dieser Behörde verwendeter NARA-Kategoriescope: Bezieht sich auf die Mitarbeiter von Bundesbehörden.
- Mit dieser Behörde verwendeter DoD-Kategoriescope: Personaldaten von Bundesbeschäftigten.
- 5 CFR 293.106 | Status: Specified | Banner: CUI//SP-PERS
- DoD listet diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, wenn verfügbar.
- NARA-Registerstatus: Basic + Specified. Statuswerte je Behörde von NARA: Basic, Specified. Nachweis der NARA-Banner-Kennzeichnung: CUI, CUI//SP-PERS. Der Registernachweis wird hier bewahrt; eine detaillierte Analyse des Primärrechts- oder Regulierungstextes steht für diese Kategorie noch aus.
- NARA-Kategoriescope: Bezieht sich auf die Mitarbeiter von Bundesbehörden.
- DoD-Kategoriescope: Personaldaten von Bundesbeschäftigten.
- Extrahierte Behördendefinition: (a) Zusätzlich zur Einhaltung der Sicherheitsanforderungen des § 293.106 dieses Teils müssen die Leiter automatisierter Personalakten administrative, technische, physische und sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen für Daten über Personen in automatisierten Aufzeichnungen einrichten, einschließlich Eingabe- und Ausgabedokumenten, Berichten, Lochkarten, Magnetbändern, Datenträgern und Online-Computerspeicherung.
- Extrahierte Behördendefinition: (a) Um die Sicherheit und Vertraulichkeit von Personalakten in jeder Form zu gewährleisten, muss jede Behörde administrative, technische und physische Kontrollen einrichten, um Informationen in Personalakten vor unbefugtem Zugriff, Nutzung, Änderung, Vernichtung oder Offenlegung zu schützen.
- Extrahierte Behördendefinition: Im Allgemeinen sollten Personalakten nur dort aufbewahrt, bearbeitet oder gespeichert werden, wo Einrichtungen und Bedingungen ausreichend sind, um unbefugten Zugriff zu verhindern.
- Extrahierte Behördendefinition: (b) Personalakten müssen in verschließbaren Metallschränken aufbewahrt werden, die stets verschlossen sind, wenn die Akten nicht benutzt werden, oder in einem gesicherten Raum.
Schutz- und Weitergabekontrollen
- NARA-Register-Kontrollnachweis: Status Specified; Banner-Kennzeichnung CUI//SP-PERS.
- Anwendbare DoD-Richtlinien: Gehostet vom Department of War Information Activity - WEB.mil, ![Bild 2: Veterans Crisis Line Nummer. Wählen Sie 988 und dann 1]
- Nara Basic oder Specified: Basic + Specified
- NARA-Befugniszeilen: 45 USC 362(d) | Status: Basic | Banner: CUI | Sanktionen: 45 USC 359 45 USC 231 || 5 CFR 293.106 | Status: Specified | Banner: CUI//SP-PERS
- NARA-Banner-Kennzeichnungen: CUI, CUI//SP-PERS
- NARA-Sanktionen: 45 USC 359 45 USC 231
- DoD anwendbare Richtlinien: Gehostet vom Department of War Information Activity - WEB.mil, ![Bild 2: Telefonnummer der Veterans Crisis Line. Wählen Sie 988 und dann 1.
- Keine vom DoD vorgeschriebene Verbreitungskontrolle auf der Registrierungsseite aufgelistet. Genehmigte begrenzte Verbreitungskontrollen nur anwenden, wenn sie von der designierenden Behörde oder der geltenden Autorität verlangt oder erlaubt werden.
- Verwenden Sie zunächst die Registry-Aussagen, NARA-Autoritätszeilen, DoD-Autoritäten, DoD-Richtlinien, Warnhinweise, erforderliche Verbreitungskontrollen und Beispiele. Wenn die zitierte Autorität keine Handhabungsdetails spezifiziert, gelten CUI Basic-Schutzmaßnahmen und Verbreitungsregeln, sofern sie nicht mit der Autorität oder agenturenspezifischen Kontrollen in Konflikt stehen.
- Extrahierte Behörde zur Kontrolle: Mindestens müssen diese Kontrollen sicherstellen, dass alle Personen, deren dienstliche Verpflichtungen den Zugriff auf und die Verwendung von Personalakten erfordern, verantwortlich und rechenschaftspflichtig für die Sicherung dieser Akten sind und dafür sorgen, dass die Akten immer gesichert sind, wenn sie nicht in Gebrauch sind oder sich nicht unter der direkten Kontrolle von befugten Personen befinden.
- Extrahierte Behörde zur Kontrolle: (a) Um die Sicherheit und Vertraulichkeit von Personalakten in jeder Form zu gewährleisten, muss jede Behörde administrative, technische und physische Kontrollen einrichten, um Informationen in Personalakten vor unbefugtem Zugriff, Nutzung, Änderung, Vernichtung oder Offenlegung zu schützen.
- Extrahierte Behörde zur Kontrolle: Ausgenommen dem Zugriff durch die betroffene Person dürfen nur Beschäftigte, deren dienstliche Pflichten einen Zugriff erfordern, Personalakten in welcher Form oder welchem Medium auch immer bearbeiten und verwenden.
- Extrahierte Behörde zur Kontrolle: Im Allgemeinen sollten Personalakten nur dort aufbewahrt, bearbeitet oder gespeichert werden, wo Einrichtungen und Bedingungen ausreichend sind, um unbefugten Zugriff zu verhindern.
- Extrahierte Behörde zur Kontrolle: (2) Personen, die freiwillig (Umstände, die nicht durch Absatz (b)(1) dieses Abschnitts abgedeckt sind) gebeten werden, ihre Sozialversicherungsnummer anzugeben, dürfen keine Strafe oder Leistungsverweigerung für die Verweigerung der Angabe erleiden. § 293.106 Schutz von Informationen über Personen.
Auszüge aus der Befugnis
Relevantester extrahierter behördlicher Textpassus
Mindestens müssen diese Kontrollen sicherstellen, dass alle Personen, deren dienstliche Verpflichtungen den Zugriff auf und die Verwendung von Personalakten erfordern, verantwortlich und rechenschaftspflichtig für die Sicherung dieser Akten sind und dafür sorgen, dass die Akten immer gesichert sind, wenn sie nicht in Gebrauch sind oder sich nicht unter der direkten Kontrolle von befugten Personen befinden.
Extrahierte Behördliche Passage 2
(a) Um die Sicherheit und Vertraulichkeit von Personalakten in jeder Form zu gewährleisten, muss jede Behörde administrative, technische und physische Kontrollen einrichten, um Informationen in Personalakten vor unbefugtem Zugriff, Nutzung, Änderung, Vernichtung oder Offenlegung zu schützen.
Extrahierte Behördliche Passage 3
Ausgenommen dem Zugriff durch die betroffene Person dürfen nur Beschäftigte, deren dienstliche Pflichten einen Zugriff erfordern, Personalakten in welcher Form oder welchem Medium auch immer bearbeiten und verwenden.
Extrahierte Behördliche Passage 4
Im Allgemeinen sollten Personalakten nur dort aufbewahrt, bearbeitet oder gespeichert werden, wo Einrichtungen und Bedingungen ausreichend sind, um unbefugten Zugriff zu verhindern.
Extrahierte Behördliche Passage 5
(2) Personen, die freiwillig (Umstände, die nicht von Absatz (b)(1) dieses Abschnitts abgedeckt sind) gebeten werden, ihre Sozialversicherungsnummer anzugeben, dürfen keine Strafe oder Leistungskürzung für die Weigerung, diese anzugeben, erleiden. § 293.106 Schutz von Informationen über Personen.
Extrahierte Behördliche Passage 6
(a) Zusätzlich zur Einhaltung der Sicherheitsanforderungen von § 293.106 dieses Teils müssen die Leiter automatisierter Personalakten administrative, technische, physische und sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen für Daten über Personen in automatisierten Aufzeichnungen einrichten, einschließlich Eingabe- und Ausgabedokumenten, Berichten, Lochkarten, Magnetbändern, Festplatten und Online-Computerspeicher.