CUI-Explorer

General Law Enforcement

Bezieht sich auf Techniken und Verfahren für polizeiliche Einsätze, Ermittlungen, Strafverfolgungen oder Vollzugsmaßnahmen.

Registry-StatusNARA und DoD
KennzeichnungLEI
Organisatorische IndexgruppeStrafverfolgung
Aktualisiert2026-05-15

Diese Seite stellt extrahierte CUI-Registry- und Befugnisanalyse als crawlbaren Text bereit. Der interaktive Explorer bleibt der operative Arbeitsbereich zum Filtern, Vergleichen und Lernen mit dem Sprachagenten.

Registry-Vergleich

Feld NARA Registry DoD Registry
Kategoriebeschreibung Bezieht sich auf Techniken und Verfahren für polizeiliche Einsätze, Ermittlungen, Strafverfolgungen oder Vollzugsmaßnahmen. Bezieht sich auf Techniken und Verfahren für polizeiliche Einsätze, Ermittlungen, Strafverfolgungen oder Vollzugsmaßnahmen.
Kategoriekennzeichnung LEI LEI
Banner-Kennzeichnung CUI Kein entsprechendes Feld
Basic oder Specified Basic Kein entsprechendes Feld
Befugnisse 50 USC 3365(1), 28 USC 534(f)(1) 28 USC 534(f)(1), 50 USC 3365(1)
Anwendbare DoD-Richtlinien Kein entsprechendes Feld Keine gelistet
Erforderlicher Warnhinweis Kein entsprechendes Feld Keine gelistet
Erforderliche Weitergabekontrolle CUI Keine gelistet
Beispiele Kein entsprechendes Feld Schutzanordnungen, Nationale Kriminalitätsinformationsdaten, Einheitlicher Polizeibericht, Ausländische Geheimdienstinformationen, die im Rahmen einer strafrechtlichen Ermittlung erlangt wurden
Registry-Datum July 29, 2025 2026-05-15

Befugnisanalyse

Titel der Befugnis
Registry-Autoritätsbelege zusammengetragen; Primär-Autoritätstextanalyse steht noch aus
Befugnisse
Multiple registry authorities
Aktualität der Quelle
Letzte Überprüfung durch NARA: 29. Juli 2025 | DoD-Details abgerufen: 15. Mai 2026
Wie die Befugnis wirkt
NARA-Registerstatus: Basic. Statuswerte pro Behörde: Basic. Nachweis der NARA-Banner-Markierung: CUI. Die Registernachweise sind hier erhalten; eine detaillierte Analyse des Primärrechts oder der Vorschrift bleibt für diese Kategorie ausstehend.

Auslösebedingungen

  • NARA-Kategoriescope: Bezieht sich auf Techniken und Verfahren für polizeiliche Einsätze, Ermittlungen, Strafverfolgungen oder Vollzugsmaßnahmen.

Erfasste Informationen

  • Schutzanordnungen
  • Nationale Kriminalitätsinformationsdaten
  • Einheitlicher Polizeibericht
  • Ausländische Geheimdienstinformationen, die im Rahmen einer strafrechtlichen Ermittlung erlangt wurden
  • Im Registry beschriebene Information: Bezieht sich auf Techniken und Verfahren für polizeiliche Einsätze, Ermittlungen, Strafverfolgungen oder Vollzugsmaßnahmen.

Spezifizierte Kontrollen

Nara Basic oder Specified
Basis
Nara Autoritätszeilen
50 USC 3365(1) | status: Basic | banner: CUI || 28 USC 534(f)(1) | status: Basic | banner: CUI
Nara Banner-Markierungen
CUI

Schutz- und Weitergabekontrollen

NARA Registry
CUI
DoD Registry
Keine gelistet
Befugnisanalyse
Keine vom DoD vorgeschriebene Verbreitungskontrolle auf der Registrierungsseite aufgelistet. Genehmigte begrenzte Verbreitungskontrollen nur anwenden, wenn sie von der designierenden Behörde oder der geltenden Autorität verlangt oder erlaubt werden.
Basic oder Specified
Verwenden Sie zunächst die Registry-Aussagen, NARA-Autoritätszeilen, DoD-Autoritäten, DoD-Richtlinien, Warnhinweise, erforderliche Verbreitungskontrollen und Beispiele. Wenn die zitierte Autorität keine Handhabungsdetails spezifiziert, gelten CUI Basic-Schutzmaßnahmen und Verbreitungsregeln, sofern sie nicht mit der Autorität oder agenturenspezifischen Kontrollen in Konflikt stehen.

Verwandte Befugnisse

Details je Befugnis

50 USC 3365(1)

Gelistet durch: NARA Registry, DoD Registry, Verwandte Befugnisse

Designation-Nachweise

  • NARA-Autoritätszeile: 50 USC 3365(1) | Status: Basic | Banner: CUI.
  • DoD-Autoritätszeile: 50 USC 3365(1). Das DoD führt dieses Zitat für die Kategorie auf; diese DoD-Detailseite zeigt kein separates Feld für Basis/Spezifiziert an.
  • Verwandte Autoritätsnachweise: 50 USC 3365(1) | Status: Basic | Banner: CUI
  • Beleg zur verwandten Autorität: DoD führt diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, sofern verfügbar.
  • Kontext der Registrierungsbezeichnung: Basic, CUI. Der verlinkte Autoritätstext enthält kategoriebeschreibende oder anwendbarkeitsbezogene Formulierungen, die helfen, festzustellen, wann die Information innerhalb dieser CUI-Kategorie fällt. Der verlinkte Text enthält Sprache zur Offenlegung, zum Zugriffs-, Schutz-, Freigabe-, Verbreitungs- oder Vertriebs-Kontrollmaßnahmen, die für die Handhabung relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Formulierungen zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzung, die Folgen für Misshandlungen betreffen können.
  • Die Registrierungsbezeichnung für diese Kategorie ist Basic mit dem Banner CUI.

Extrahierte Bedeutung der Befugnis

  • Seite 671 TITEL 50—KRIEG UND NATIONALE VERTEIDIGUNG § 3365
  • Kontext der Registrierungsbezeichnung: Basic, CUI. Der verlinkte Autoritätstext enthält kategoriebeschreibende oder anwendbarkeitsbezogene Formulierungen, die helfen, festzustellen, wann die Information innerhalb dieser CUI-Kategorie fällt. Der verlinkte Text enthält Sprache zur Offenlegung, zum Zugriffs-, Schutz-, Freigabe-, Verbreitungs- oder Vertriebs-Kontrollmaßnahmen, die für die Handhabung relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Formulierungen zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzung, die Folgen für Misshandlungen betreffen können.

Betriebsbedingungen

  • Von NARA verwendeter Kategoriescope mit dieser Autorität: Bezieht sich auf Techniken und Verfahren für polizeiliche Einsätze, Ermittlungen, Strafverfolgungen oder Vollzugsmaßnahmen.
  • Von DoD verwendeter Kategoriescope mit dieser Autorität: Bezieht sich auf Techniken und Verfahren für polizeiliche Einsätze, Ermittlungen, Strafverfolgungen oder Vollzugsmaßnahmen.
  • 50 USC 3365(1) | Status: Basic | Banner: CUI
  • DoD listet diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, wenn verfügbar.
  • NARA-Registerstatus: Basic. Statuswerte pro Behörde: Basic. Nachweis der NARA-Banner-Markierung: CUI. Die Registernachweise sind hier erhalten; eine detaillierte Analyse des Primärrechts oder der Vorschrift bleibt für diese Kategorie ausstehend.
  • NARA-Kategoriescope: Bezieht sich auf Techniken und Verfahren für polizeiliche Einsätze, Ermittlungen, Strafverfolgungen oder Vollzugsmaßnahmen.
  • Extrahierte Autoritätsbedingung: Ausländische Geheimdienstinformationen (1) Allgemeines Ungeachtet sonstiger gesetzlicher Bestimmungen ist es zulässig, dass ausländische Geheimdienst- oder Gegenspionageinformationen (wie in Abschnitt 3003 dieses Titels definiert) oder ausländische Geheimdienstinformationen, die im Rahmen einer strafrechtlichen Ermittlung erlangt wurden, an Bundesbeamte für Strafverfolgung, Nachrichtendienste, Schutzaufgaben, Einwanderung, nationale Verteidigung oder nationale Sicherheit weitergegeben werden dürfen, um den empfangenden Beamten bei der Ausübung seiner offiziellen Aufgaben zu unterstützen.
  • Extrahierte Autoritätsbedingung: Im Einklang mit der Verantwortung des Direktors für Zentrale Nachrichtendienste zum Schutz von Geheimdienstquellen und -methoden sowie der Verantwortung des Generalstaatsanwalts zum Schutz sensibler polizeilicher Informationen ist es zulässig, Informationen, die eine tatsächliche oder potenzielle Bedrohung durch Angriff oder andere schwere feindliche Handlungen einer fremden Macht oder eines Agenten einer fremden Macht, inländischen oder internationalen Sabotageakten, inländischem oder internationalem Terrorismus oder geheimdienstlichen Aktivitäten eines Nachrichtendienstes oder Netzwerks einer fremden Macht oder eines Agenten einer fremden Macht innerhalb der Vereinigten Staaten oder anderswo offenlegen, erhalten im Rahmen einer strafrechtlichen Ermittlung, an entsprechende Bundes-, Landes-, lokale oder ausländische Regierungsbeamte weiterzugeben, um solche Bedrohungen zu verhindern oder darauf zu reagieren.
  • Extrahierte Autoritätsbedingung: L. 108–458, siehe Wirkungsdatum der Änderung von 2004; Übergangsbestimmungen gemäß Abschnitt 3001 dieses Titels], der Direktor der Nationalen Nachrichtendienste benennt eine Person innerhalb des Büros des Direktors der Nationalen Nachrichtendienste, die für Analysten im Büro des Direktors der Nationalen Nachrichtendienste zur Verfügung steht, um Beratung anzubieten, Schlichtungen durchzuführen, Empfehlungen zu geben und, falls angemessen, Untersuchungen zu tatsächlichen oder wahrgenommenen Problemen der Analysentechnik, Politisierung, voreingenommener Berichterstattung oder fehlender Objektivität in der Nachrichtenanalyse einzuleiten. „(b) BERICHT.—Spätestens 270 Tage nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes legt der Direktor der Nationalen Nachrichtendienste dem Select Committee on Intelligence des Senats und dem Permanent Select Committee on Intelligence des Repräsentantenhauses einen Bericht über die Umsetzung von Absatz (a) vor.“ § 3365.

Schutz- und Weitergabekontrollen

  • NARA Registry Kontrollnachweis: Status Basic; Banner-Markierung CUI.
  • Nara Basis oder Spezifiert: Basis
  • Nara-Autoritätszeilen: 50 USC 3365(1) | Status: Basic | Banner: CUI || 28 USC 534(f)(1) | Status: Basic | Banner: CUI
  • Nara-Banner-Markierungen: CUI
  • Keine vom DoD vorgeschriebene Verbreitungskontrolle auf der Registrierungsseite aufgelistet. Genehmigte begrenzte Verbreitungskontrollen nur anwenden, wenn sie von der designierenden Behörde oder der geltenden Autorität verlangt oder erlaubt werden.
  • Verwenden Sie zunächst die Registry-Aussagen, NARA-Autoritätszeilen, DoD-Autoritäten, DoD-Richtlinien, Warnhinweise, erforderliche Verbreitungskontrollen und Beispiele. Wenn die zitierte Autorität keine Handhabungsdetails spezifiziert, gelten CUI Basic-Schutzmaßnahmen und Verbreitungsregeln, sofern sie nicht mit der Autorität oder agenturenspezifischen Kontrollen in Konflikt stehen.
  • Extrahierte Autoritätskontrolle: Ausländische Geheimdienstinformationen (1) Allgemeines Ungeachtet sonstiger gesetzlicher Bestimmungen ist es zulässig, dass ausländische Geheimdienst- oder Gegenspionageinformationen (wie in Abschnitt 3003 dieses Titels definiert) oder ausländische Geheimdienstinformationen, die im Rahmen einer strafrechtlichen Ermittlung erlangt wurden, an Bundesbeamte für Strafverfolgung, Nachrichtendienste, Schutzaufgaben, Einwanderung, nationale Verteidigung oder nationale Sicherheit weitergegeben werden dürfen, um den empfangenden Beamten bei der Ausübung seiner offiziellen Aufgaben zu unterstützen.
  • Extrahierte Autoritätskontrolle: Im Einklang mit der Verantwortung des Direktors für Zentrale Nachrichtendienste zum Schutz von Geheimdienstquellen und -methoden sowie der Verantwortung des Generalstaatsanwalts zum Schutz sensibler polizeilicher Informationen ist es zulässig, Informationen, die eine tatsächliche oder potenzielle Bedrohung durch Angriff oder andere schwere feindliche Handlungen einer fremden Macht oder eines Agenten einer fremden Macht, inländischen oder internationalen Sabotageakten, inländischem oder internationalem Terrorismus oder geheimdienstlichen Aktivitäten eines Nachrichtendienstes oder Netzwerks einer fremden Macht oder eines Agenten einer fremden Macht innerhalb der Vereinigten Staaten oder anderswo offenlegen, erhalten im Rahmen einer strafrechtlichen Ermittlung, an entsprechende Bundes-, Landes-, lokale oder ausländische Regierungsbeamte weiterzugeben, um solche Bedrohungen zu verhindern oder darauf zu reagieren.
  • Extrahierte Autoritätskontrolle: Unterstützung für Regierungsstellen und private Stellen bei der Erkennung gewalttätiger extremistischer Inhalte im Internet (a) Unterstützung bei der Erkennung gewalttätiger extremistischer Inhalte im Internet Spätestens 180 Tage nach dem 5. Mai 2017 und unter Berücksichtigung des Schutzes von Geheimdienstquellen und -methoden hat der Direktor für Nationale Aufklärung auf einer öffentlich zugänglichen Internetseite eine Liste aller Logos, Symbole, Insignien und anderer Kennzeichnungen zu veröffentlichen, die üblicherweise mit einer vom Außenminister gemäß Abschnitt 1189(a) Titel 8 als ausländische terroristische Organisation bezeichneten Organisation in Verbindung gebracht oder von ihr übernommen werden.
  • Extrahierte Autoritätskontrolle: Jeder Beamte, der nach dieser Bestimmung Informationen erhält, darf diese Informationen nur insoweit verwenden, wie es zur Ausübung seiner offiziellen Aufgaben erforderlich ist, vorbehaltlich aller Beschränkungen bezüglich der unbefugten Offenlegung solcher Informationen, und jeder Beamte auf Staats-, Kommunal- oder Auslandsebene, der nach dieser Bestimmung Informationen erhält, darf diese Informationen nur im Einklang mit solchen Richtlinien verwenden, die der Generalstaatsanwalt und der Direktor der Zentralen Nachrichtendienste gemeinsam erlassen.
  • Extrahierte Autoritätskontrolle: L. 107–296 eingefügt am Ende: „In Übereinstimmung mit der Verantwortung des Direktors der Zentralen Nachrichtendienste zum Schutz von Geheimdienstquellen und -methoden und der Verantwortung des Generalstaatsanwalts zum Schutz sensibler Informationen der Strafverfolgung ist es rechtmäßig, Informationen, die die Androhung eines tatsächlichen oder potenziellen Angriffs oder anderer schwerwiegender feindlicher Handlungen einer ausländischen Macht oder eines Agenten einer ausländischen Macht, innerstaatlicher oder internationaler Sabotage, innerstaatlichen oder internationalen Terrorismus oder verdeckter nachrichtendienstlicher Tätigkeiten eines nachrichtendienstlichen Dienstes oder Netzwerks einer ausländischen Macht oder eines Agenten einer ausländischen Macht innerhalb der Vereinigten Staaten oder anderswo enthüllen und im Rahmen einer Strafuntersuchung gewonnen wurden, an jede zuständige Bundes-, Staats-, Kommunal- oder ausländische Regierungsstelle zur Verhinderung oder Reaktion auf eine solche Bedrohung weiterzugeben.

Auszüge aus der Befugnis

Relevantester extrahierter behördlicher Textpassus

Ausländische nachrichtendienstliche Informationen (1) Im Allgemeinen Ungeachtet anderer gesetzlicher Bestimmungen ist es zulässig, ausländische nachrichtendienstliche oder Gegeninformationen (wie in Abschnitt 3003 dieses Titels definiert) oder ausländische nachrichtendienstliche Informationen, die im Rahmen einer Strafuntersuchung erlangt wurden, an Bundesbeamte der Strafverfolgung, Geheimdienste, Schutzdienste, Einwanderungsbehörden, nationale Verteidigung oder nationale Sicherheit weiterzugeben, um die an der Informationsaufnahme beteiligten Beamten bei der Ausübung ihrer offiziellen Pflichten zu unterstützen.

Extrahierte Behördliche Passage 2

Im Einklang mit der Verantwortung des Direktors der Zentralen Nachrichtendienste zum Schutz von Geheimdienstquellen und -methoden sowie der Verantwortung des Generalstaatsanwalts zum Schutz sensibler Strafverfolgungsinformationen ist es zulässig, Informationen, die eine Bedrohung durch einen tatsächlichen oder potenziellen Angriff oder andere schwerwiegende feindliche Handlungen einer ausländischen Macht oder eines Agenten einer ausländischen Macht, innerstaatlichen oder internationalen Sabotage, innerstaatlichen oder internationalen Terrorismus oder verdeckter nachrichtendienstlicher Tätigkeiten eines Nachrichtendienstes oder Netzwerks einer ausländischen Macht oder eines Agenten einer ausländischen Macht innerhalb der Vereinigten Staaten oder anderswo offenbaren, die im Rahmen einer Strafuntersuchung erlangt wurden, an jede zuständige Bundes-, Staats-, Kommunal- oder ausländische Regierungsstelle zum Zweck der Verhinderung oder Reaktion auf eine solche Bedrohung weiterzugeben.

Extrahierte Behördliche Passage 3

Unterstützung für Regierungsstellen und private Stellen bei der Erkennung gewalttätiger extremistischer Inhalte im Internet (a) Unterstützung bei der Erkennung gewalttätiger extremistischer Inhalte im Internet Spätestens 180 Tage nach dem 5. Mai 2017 und unter Berücksichtigung des Schutzes von Geheimdienstquellen und -methoden hat der Direktor für Nationale Aufklärung auf einer öffentlich zugänglichen Internetseite eine Liste aller Logos, Symbole, Insignien und anderer Kennzeichnungen zu veröffentlichen, die üblicherweise mit einer vom Außenminister gemäß Abschnitt 1189(a) Titel 8 als ausländische terroristische Organisation bezeichneten Organisation in Verbindung gebracht oder von ihr übernommen werden.

Extrahierte Behördliche Passage 4

Jeder Beamte, der nach dieser Bestimmung Informationen erhält, darf diese Informationen nur insoweit verwenden, wie es zur Ausübung seiner offiziellen Aufgaben erforderlich ist, vorbehaltlich aller Beschränkungen bezüglich der unbefugten Offenlegung solcher Informationen, und jeder Beamte auf Staats-, Kommunal- oder Auslandsebene, der nach dieser Bestimmung Informationen erhält, darf diese Informationen nur im Einklang mit solchen Richtlinien verwenden, die der Generalstaatsanwalt und der Direktor der Zentralen Nachrichtendienste gemeinsam erlassen.

Extrahierte Behördliche Passage 5

L. 107–296 eingefügt am Ende: „In Übereinstimmung mit der Verantwortung des Direktors der Zentralen Nachrichtendienste zum Schutz von Geheimdienstquellen und -methoden und der Verantwortung des Generalstaatsanwalts zum Schutz sensibler Informationen der Strafverfolgung ist es rechtmäßig, Informationen, die die Androhung eines tatsächlichen oder potenziellen Angriffs oder anderer schwerwiegender feindlicher Handlungen einer ausländischen Macht oder eines Agenten einer ausländischen Macht, innerstaatlicher oder internationaler Sabotage, innerstaatlichen oder internationalen Terrorismus oder verdeckter nachrichtendienstlicher Tätigkeiten eines nachrichtendienstlichen Dienstes oder Netzwerks einer ausländischen Macht oder eines Agenten einer ausländischen Macht innerhalb der Vereinigten Staaten oder anderswo enthüllen und im Rahmen einer Strafuntersuchung gewonnen wurden, an jede zuständige Bundes-, Staats-, Kommunal- oder ausländische Regierungsstelle zur Verhinderung oder Reaktion auf eine solche Bedrohung weiterzugeben.

Extrahierte Behördliche Passage 6

L. 108–458, siehe Wirksamkeitsdatum der Änderung von 2004; Übergangsbestimmungen, die unter Abschnitt 3001 dieses Titels aufgeführt sind, der Direktor für Nationale Aufklärung hat eine Person innerhalb des Büros des Direktors für Nationale Aufklärung zu benennen, die für Analysten innerhalb dieses Büros zur Beratung, Schlichtung, Empfehlungsausgabe und gegebenenfalls zur Einleitung von Untersuchungen bei realen oder wahrgenommenen Problemen der analytischen Methodik, Politisierung, voreingenommener Berichterstattung oder Objektivitätsmangel bei der Nachrichtenanalyse zur Verfügung steht. „(b) BERICHT. – Spätestens 270 Tage nach Inkrafttreten dieses Gesetzes hat der Direktor für Nationale Aufklärung dem Auswahlausschuss für Nachrichtendienste des Senats und dem Ständigen Auswahlausschuss für Nachrichtendienste des Repräsentantenhauses einen Bericht über die Umsetzung von Absatz (a) vorzulegen.“ § 3365.

28 USC 534(f)(1)

Gelistet durch: NARA Registry, DoD Registry, Verwandte Befugnisse

Designation-Nachweise

  • NARA-Autoritätszeile: 28 USC 534(f)(1) | Status: Basic | Banner: CUI.
  • DoD-Autoritätszeile: 28 USC 534(f)(1). DoD führt dieses Zitat für die Kategorie auf; diese Detailseite des DoD zeigt kein separates Feld für Basic/Specified.
  • Beleg der verwandten Befugnis: 28 USC 534(f)(1) | Status: Basic | Banner: CUI
  • Beleg zur verwandten Autorität: DoD führt diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, sofern verfügbar.
  • Kontext der Registrierungsbezeichnung: Basic, CUI. Der verlinkte Autoritätstext enthält kategoriebeschreibende oder anwendbarkeitsbezogene Formulierungen, die helfen, festzustellen, wann die Information innerhalb dieser CUI-Kategorie fällt. Der verlinkte Text enthält Sprache zur Offenlegung, zum Zugriffs-, Schutz-, Freigabe-, Verbreitungs- oder Vertriebs-Kontrollmaßnahmen, die für die Handhabung relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Formulierungen zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzung, die Folgen für Misshandlungen betreffen können.
  • Die Registrierungsbezeichnung für diese Kategorie ist Basic mit dem Banner CUI.

Extrahierte Bedeutung der Befugnis

  • Seite 210 TITEL 28—JUSTIZWESEN UND GERICHTSVERFAHREN § 534
  • Kontext der Registrierungsbezeichnung: Basic, CUI. Der verlinkte Autoritätstext enthält kategoriebeschreibende oder anwendbarkeitsbezogene Formulierungen, die helfen, festzustellen, wann die Information innerhalb dieser CUI-Kategorie fällt. Der verlinkte Text enthält Sprache zur Offenlegung, zum Zugriffs-, Schutz-, Freigabe-, Verbreitungs- oder Vertriebs-Kontrollmaßnahmen, die für die Handhabung relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Formulierungen zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzung, die Folgen für Misshandlungen betreffen können.

Betriebsbedingungen

  • Von NARA verwendeter Kategoriescope mit dieser Autorität: Bezieht sich auf Techniken und Verfahren für polizeiliche Einsätze, Ermittlungen, Strafverfolgungen oder Vollzugsmaßnahmen.
  • Von DoD verwendeter Kategoriescope mit dieser Autorität: Bezieht sich auf Techniken und Verfahren für polizeiliche Einsätze, Ermittlungen, Strafverfolgungen oder Vollzugsmaßnahmen.
  • 28 USC 534(f)(1) | Status: Basic | Banner: CUI
  • DoD listet diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, wenn verfügbar.
  • NARA-Registerstatus: Basic. Statuswerte pro Behörde: Basic. Nachweis der NARA-Banner-Markierung: CUI. Die Registernachweise sind hier erhalten; eine detaillierte Analyse des Primärrechts oder der Vorschrift bleibt für diese Kategorie ausstehend.
  • NARA-Kategoriescope: Bezieht sich auf Techniken und Verfahren für polizeiliche Einsätze, Ermittlungen, Strafverfolgungen oder Vollzugsmaßnahmen.
  • Extrahierte Autoritätsbedingung: Erfassung, Aufbewahrung und Austausch von Identifikationsdatensätzen und Informationen; Ernennung von Beamten (a) Der Generalstaatsanwalt hat— (1) Identifikations-, kriminalpolizeiliche Identifikations-, Kriminal- und andere Datensätze zu beschaffen, zu sammeln, zu klassifizieren und aufzubewahren; (2) alle Informationen zu beschaffen, zu sammeln, zu klassifizieren und aufzubewahren, die bei der Identifizierung einer verstorbenen Person helfen könnten, die nach deren Auffindung noch nicht identifiziert wurde; (3) alle Informationen zu beschaffen, zu sammeln, zu klassifizieren und aufzubewahren, die bei der Auffindung einer vermissten Person (einschließlich einer nicht volljährigen Person, wie sie nach den Gesetzen des Wohnortes dieser Person definiert ist) helfen könnten, und eine Bestätigung über einen Eintrag für eine solche Person an die Eltern, den gesetzlichen Vormund oder den nächsten Angehörigen dieser Person zu übermitteln (und der Generalstaatsanwalt kann diese Informationen von diesen Eltern, Vormund oder nächsten Angehörigen ebenfalls beschaffen, sammeln, klassifizieren und aufbewahren); und (4) solche Datensätze und Informationen mit autorisierten Bundesbeamten einschließlich der United States Sentencing Commission, den Bundesstaaten einschließlich Bundesstaatlicher Strafmaßnahmekommissionen, Indianerstämmen, Städten sowie Straf- und anderen Institutionen auszutauschen und für den offiziellen Gebrauch bereitzustellen.
  • Extrahierte Autoritätsbedingung: (b) Alle Informationen, Anschuldigungen, Angelegenheiten oder Beschwerden, die in einer Behörde oder Dienststelle der Exekutive im Zusammenhang mit Verstößen gegen Bundesstrafrecht durch Regierungsbeamte oder -angestellte beobachtet, entdeckt oder empfangen werden, sind unverzüglich vom Leiter der Behörde oder Dienststelle oder dem Zeugen, Entdecker oder Empfänger, wie es angemessen ist, dem Generalstaatsanwalt zu melden, sofern— (1) die Verantwortung für die Durchführung einer Untersuchung nicht durch eine andere gesetzliche Bestimmung anders zugewiesen wurde; oder (2) der Generalstaatsanwalt für eine bestimmte Art von Informationen, Anschuldigungen oder Beschwerden bezüglich einer Behörde oder Dienststelle der Regierung anders anweist.
  • Extrahierte Autoritätsbedingung: L. 92–544, Titel II, 25. Okt. 1972, 86 Stat. 1115, das Mittel für den Austausch von Identifikationsdatensätzen bereitstellte, wurde redaktionell als Abschnitt 41101 von Titel 34, Kriminalitätsbekämpfung und Strafverfolgung, neu klassifiziert. § 535.
  • Extrahierte Autoritätsbedingung: (b) Der durch Unterabschnitt (a)(4) dieses Abschnitts genehmigte Austausch von Datensätzen und Informationen kann storniert werden, wenn eine Weiterverbreitung außerhalb der empfangenden Behörden oder zugehörigen Agenturen erfolgt.
  • Extrahierte Autoritätsbedingung: (4), die wie folgt lautet: „solche Datensätze und Informationen mit autorisierten Beamten der Bundesregierung, der Bundesstaaten, Städten sowie Straf- und anderen Institutionen auszutauschen und für den offiziellen Gebrauch bereitzustellen.“ 1994—Unterabschnitt.

Schutz- und Weitergabekontrollen

  • NARA Registry Kontrollnachweis: Status Basic; Banner-Markierung CUI.
  • Nara Basis oder Spezifiert: Basis
  • Nara-Autoritätszeilen: 50 USC 3365(1) | Status: Basic | Banner: CUI || 28 USC 534(f)(1) | Status: Basic | Banner: CUI
  • Nara-Banner-Markierungen: CUI
  • Keine vom DoD vorgeschriebene Verbreitungskontrolle auf der Registrierungsseite aufgelistet. Genehmigte begrenzte Verbreitungskontrollen nur anwenden, wenn sie von der designierenden Behörde oder der geltenden Autorität verlangt oder erlaubt werden.
  • Verwenden Sie zunächst die Registry-Aussagen, NARA-Autoritätszeilen, DoD-Autoritäten, DoD-Richtlinien, Warnhinweise, erforderliche Verbreitungskontrollen und Beispiele. Wenn die zitierte Autorität keine Handhabungsdetails spezifiziert, gelten CUI Basic-Schutzmaßnahmen und Verbreitungsregeln, sofern sie nicht mit der Autorität oder agenturenspezifischen Kontrollen in Konflikt stehen.
  • Extrahierte Autoritätskontrolle: (2) Bundes-, Stammes- und bundesstaatliche Strafverfolgungsbehörden, die berechtigt sind, Informationen in kriminalpolizeiliche Informationsdatenbanken einzutragen, können einschließen— (A) Verhaftungen, Verurteilungen und Haftbefehle wegen Stalkings oder häuslicher Gewalt oder wegen Verletzung von Schutzanordnungen zum Schutz von Personen vor Stalking oder häuslicher Gewalt; und (B) Schutzanordnungen zum Schutz von Personen vor Stalking oder häuslicher Gewalt, vorausgesetzt, solche Anordnungen unterliegen einer periodischen Überprüfung.
  • Extrahierte Autoritätskontrolle: (d) I NDIANLAWENFORCEMENTAGENCIES.—Der Generalstaatsanwalt gestattet den Stammes- und Bureau of Indian Affairs Strafverfolgungsbehörden— (1) Zugang zu Bundeskriminaldatenbanken und die Eingabe von Informationen in diese; und (2) den Erhalt von Informationen aus den Datenbanken.
  • Extrahierte Autoritätskontrolle: Seite 211 TITEL 28—RICHTERLICHE GEWALT UND GERICHTSVERFAHREN § 534 von Zivil- oder Strafgerichten erlassene Anordnungen, unabhängig davon, ob sie durch Einreichung einer eigenständigen Klage oder als pendente lite-Anordnung in einem anderen Verfahren erlangt wurden, sofern eine zivilrechtliche Anordnung als Reaktion auf eine Klage, Petition oder einen Antrag von oder im Namen einer Person, die Schutz sucht, erlassen wurde; und (ii) alle Unterhalts-, Sorgerechts- oder Besuchsbestimmungen, Anordnungen, Rechtsmittel oder Entlastungen, die als Teil einer Schutzanordnung, einstweiligen Verfügung oder Abstandsanordnung gemäß staatlichem, Stammes-, territorialem oder lokalem Recht erlassen wurden, die die Ausstellung von Schutzanordnungen, einstweiligen Verfügungen oder gerichtlichen Verboten zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt, Dating-Gewalt, sexueller Übergriffe oder Stalking autorisieren.
  • Extrahierte Autoritätskontrolle: (b) Der Austausch von Unterlagen und Informationen, der durch Unterabschnitt (a)(4) dieses Abschnitts genehmigt wird, kann widerrufen werden, wenn eine Verbreitung außerhalb der empfangenden Abteilungen oder verwandten Behörden erfolgt.
  • Extrahierte Autoritätskontrolle: Seite 212 TITEL 28—RICHTERLICHE GEWALT UND GERICHTSVERFAHREN § 534, dass Stammesvollzugsbeamte, die die anwendbaren bundesstaatlichen oder staatlichen Anforderungen erfüllen, Zugang zu nationalen Kriminalinformationsdatenbanken erhalten dürfen, wurde redaktionell als Abschnitt 41107 von Titel 34, Crime Control and Law Enforcement, umklassifiziert.

Auszüge aus der Befugnis

Relevantester extrahierter behördlicher Textpassus

(2) Bundes-, Stammes- und staatliche Strafvollzugsbehörden, die berechtigt sind, Informationen in Kriminaldatenbanken einzugeben, können Folgendes einschließen— (A) Verhaftungen, Verurteilungen und Haftbefehle wegen Stalking oder häuslicher Gewalt oder wegen Verstößen gegen Schutzanordnungen zum Schutz von Personen vor Stalking oder häuslicher Gewalt; und (B) Schutzanordnungen zum Schutz von Personen vor Stalking oder häuslicher Gewalt, vorausgesetzt, solche Anordnungen unterliegen regelmäßiger Überprüfung.

Extrahierte Behördliche Passage 2

(d) I NDIANLAWENFORCEMENTAGENCIES.—Der Generalstaatsanwalt gestattet den Stammes- und Bureau of Indian Affairs Strafverfolgungsbehörden— (1) Zugang zu Bundeskriminaldatenbanken und die Eingabe von Informationen in diese; und (2) den Erhalt von Informationen aus den Datenbanken.

Extrahierte Behördliche Passage 4

(b) Der Austausch von Unterlagen und Informationen, der durch Unterabschnitt (a)(4) dieses Abschnitts genehmigt wird, kann widerrufen werden, wenn eine Verbreitung außerhalb der empfangenden Abteilungen oder verwandten Behörden erfolgt.

Extrahierte Behördliche Passage 6

Erwerb, Aufbewahrung und Austausch von Identifikationsaufzeichnungen und Informationen; Ernennung von Beamten (a) Der Generalstaatsanwalt hat— (1) Identifikations-, Strafidentifikations-, Kriminal- und andere Aufzeichnungen zu erwerben, zu sammeln, zu klassifizieren und aufzubewahren; (2) alle Informationen zu erwerben, zu sammeln, zu klassifizieren und aufzubewahren, die bei der Identifizierung verstorbener Personen, die nach Auffinden nicht identifiziert wurden, hilfreich sind; (3) alle Informationen zu erwerben, zu sammeln, zu klassifizieren und aufzubewahren, die bei der Suche nach vermissten Personen (einschließlich nicht emanzipierter Personen im Sinne der Gesetze des Wohnortes dieser Person) helfen, und Bestätigungen über solche Einträge für diese Personen an Eltern, gesetzlichen Vormund oder nächste Angehörige zu übermitteln (und der Generalstaatsanwalt kann solche Informationen von diesen Eltern, Vormündern oder nächsten Angehörigen erwerben, sammeln, klassifizieren und aufbewahren); und (4) diese Aufzeichnungen und Informationen mit und für den offiziellen Gebrauch befugter Beamter der Bundesregierung, einschließlich der United States Sentencing Commission, der Bundesstaaten, einschließlich der staatlichen Strafvollzugskommissionen, Indianerstämmen, Städten und Justiz- sowie anderen Einrichtungen auszutauschen.