46 USC 40306
Gelistet durch: DoD Registry, Verwandte Befugnisse
Designation-Nachweise
- DoD-Autoritätszeile: 46 USC 40306. DoD führt dieses Zitat für die Kategorie auf; diese DoD-Detailseite zeigt kein separates Basic/Specified-Feld an.
- Beleg zur verwandten Autorität: DoD führt diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, sofern verfügbar.
- Der verlinkte Autoritätstext enthält kategoriespezifische oder anwendbarkeitsbezogene Sprache, die hilft zu bestimmen, wann die Information in diese CUI-Kategorie fällt. Der verlinkte Autoritätstext enthält Offenbarungs-, Zugriffs-, Schutz-, Freigabe-, Verbreitungs- oder Distributionskontrollsprache, die für die Handhabung relevant ist.
Extrahierte Bedeutung der Befugnis
- Seite 260 TITEL 46—VERSAND § 40306
- Der verlinkte Autoritätstext enthält kategoriespezifische oder anwendbarkeitsbezogene Sprache, die hilft zu bestimmen, wann die Information in diese CUI-Kategorie fällt. Der verlinkte Autoritätstext enthält Offenbarungs-, Zugriffs-, Schutz-, Freigabe-, Verbreitungs- oder Distributionskontrollsprache, die für die Handhabung relevant ist.
Betriebsbedingungen
- DoD-Kategoriebereich, der mit dieser Autorität verwendet wird: Bezieht sich auf Vereinbarungen zwischen oder unter See-Common-Carrier und Marine-Terminalbetreibern.
- DoD listet diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, wenn verfügbar.
- NARA Banner-Markierung Beweis: CUI. Die Registrierungsbeweise sind hier erhalten; eine detaillierte Analyse der Primärrechts- oder Verordnungstexte steht für diese Kategorie noch aus.
- NARA-Kategoriebereich: Bezieht sich auf Vereinbarungen zwischen oder unter See-Common-Carrier und Marine-Terminalbetreibern, wie in 46 USC 40301 und 40306 erwähnt.
- DoD-Kategoriebereich: Bezieht sich auf Vereinbarungen zwischen oder unter See-Common-Carrier und Marine-Terminalbetreibern.
- Extrahierte Autoritätsbedingung: Ausnahme von Kartellgesetzen (a) ALLGEMEINES.—Die Kartellgesetze gelten nicht für— (1) eine Vereinbarung (einschließlich einer Bewertungsvereinbarung), die nach diesem Kapitel eingereicht wurde und wirksam ist; (2) eine Vereinbarung, die gemäß Abschnitt 40103 dieses Titels von einer Anforderung dieses Teils befreit ist; (3) eine Vereinbarung oder Tätigkeit im Rahmen dieses Teils, ob gemäß diesem Teil erlaubt oder verboten, die mit einer vernünftigen Grundlage eingegangen wurde zu schließen, dass sie— (A) anlässlich einer bei der Federal Maritime Commission registrierten und wirksamen Vereinbarung erfolgt, wenn die Tätigkeit stattfindet; oder (B) gemäß Abschnitt 40103 dieses Titels von jeglicher Einreichungs- oder Veröffentlichungspflicht dieses Teils befreit ist; (4) eine Vereinbarung oder Tätigkeit im Zusammenhang mit Transportdiensten innerhalb oder zwischen fremden Ländern, ob über die Vereinigten Staaten oder nicht, außer wenn die Vereinbarung oder Tätigkeit eine direkte, erhebliche und vernünftig vorhersehbare Wirkung auf den Handel der Vereinigten Staaten hat; (5) eine Vereinbarung oder Tätigkeit in Bezug auf den ausländischen Inlandabschnitt eines Durchgangstransports, der Teil eines in den Vereinigten Staaten importierten oder exportierten Handels ist; (6) eine Vereinbarung oder Tätigkeit zur Bereitstellung von Kais, Dock-, Lager- oder anderen Terminalanlagen außerhalb der Vereinigten Staaten; oder (7) eine vor dem 18. Juni 1984 genehmigte Vereinbarung, Änderung oder Aufhebung...
- Extrahierte Autoritätsbedingung: Nichtoffenlegung von Informationen Informationen und Dokumente (außer einer Vereinbarung), die bei der Federal Maritime Commission gemäß diesem Kapitel eingereicht wurden, sind von der Offenlegung gemäß Abschnitt 552 des Titels 5 ausgenommen und dürfen nicht öffentlich gemacht werden, außer wenn sie für ein Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren relevant sind.
Schutz- und Weitergabekontrollen
- Anwendbare DoD-Richtlinien: Gehostet vom Department of War Information Activity - WEB.mil, ![Bild 2: Veterans Crisis Line Nummer. Wählen Sie 988 und dann 1]
- Nara-Banner-Markierungen: CUI
- DoD anwendbare Richtlinien: Gehostet vom Department of War Information Activity - WEB.mil, ![Bild 2: Telefonnummer der Veterans Crisis Line. Wählen Sie 988 und dann 1.
- Keine vom DoD vorgeschriebene Verbreitungskontrolle auf der Registrierungsseite aufgelistet. Genehmigte begrenzte Verbreitungskontrollen nur anwenden, wenn sie von der designierenden Behörde oder der geltenden Autorität verlangt oder erlaubt werden.
- Verwenden Sie zunächst die Registry-Aussagen, NARA-Autoritätszeilen, DoD-Autoritäten, DoD-Richtlinien, Warnhinweise, erforderliche Verbreitungskontrollen und Beispiele. Wenn die zitierte Autorität keine Handhabungsdetails spezifiziert, gelten CUI Basic-Schutzmaßnahmen und Verbreitungsregeln, sofern sie nicht mit der Autorität oder agenturenspezifischen Kontrollen in Konflikt stehen.
- Extrahierte Autoritätskontrolle: Ausnahme von Kartellgesetzen (a) ALLGEMEINES.—Die Kartellgesetze gelten nicht für— (1) eine Vereinbarung (einschließlich einer Bewertungsvereinbarung), die nach diesem Kapitel eingereicht wurde und wirksam ist; (2) eine Vereinbarung, die gemäß Abschnitt 40103 dieses Titels von einer Anforderung dieses Teils befreit ist; (3) eine Vereinbarung oder Tätigkeit im Rahmen dieses Teils, ob gemäß diesem Teil erlaubt oder verboten, die mit einer vernünftigen Grundlage eingegangen wurde zu schließen, dass sie— (A) anlässlich einer bei der Federal Maritime Commission registrierten und wirksamen Vereinbarung erfolgt, wenn die Tätigkeit stattfindet; oder (B) gemäß Abschnitt 40103 dieses Titels von jeglicher Einreichungs- oder Veröffentlichungspflicht dieses Teils befreit ist; (4) eine Vereinbarung oder Tätigkeit im Zusammenhang mit Transportdiensten innerhalb oder zwischen fremden Ländern, ob über die Vereinigten Staaten oder nicht, außer wenn die Vereinbarung oder Tätigkeit eine direkte, erhebliche und vernünftig vorhersehbare Wirkung auf den Handel der Vereinigten Staaten hat; (5) eine Vereinbarung oder Tätigkeit in Bezug auf den ausländischen Inlandabschnitt eines Durchgangstransports, der Teil eines in den Vereinigten Staaten importierten oder exportierten Handels ist; (6) eine Vereinbarung oder Tätigkeit zur Bereitstellung von Kais, Dock-, Lager- oder anderen Terminalanlagen außerhalb der Vereinigten Staaten; oder (7) eine vor dem 18. Juni 1984 genehmigte Vereinbarung, Änderung oder Aufhebung...
- Extrahierte Autoritätskontrolle: Nichtoffenlegung von Informationen Informationen und Dokumente (außer einer Vereinbarung), die bei der Federal Maritime Commission gemäß diesem Kapitel eingereicht wurden, sind von der Offenlegung gemäß Abschnitt 552 des Titels 5 ausgenommen und dürfen nicht öffentlich gemacht werden, außer wenn sie für ein Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren relevant sind.
- Extrahierte Autoritätskontrolle: Dieser Abschnitt verhindert nicht die Offenlegung gegenüber einem der beiden Kongresshäuser oder einem ordnungsgemäß befugten Ausschuss oder Unterausschuss des Kongresses.
Auszüge aus der Befugnis
Relevantester extrahierter behördlicher TextpassusAusnahme von Kartellgesetzen (a) ALLGEMEINES.—Die Kartellgesetze gelten nicht für— (1) eine Vereinbarung (einschließlich einer Bewertungsvereinbarung), die nach diesem Kapitel eingereicht wurde und wirksam ist; (2) eine Vereinbarung, die gemäß Abschnitt 40103 dieses Titels von einer Anforderung dieses Teils befreit ist; (3) eine Vereinbarung oder Tätigkeit im Rahmen dieses Teils, ob gemäß diesem Teil erlaubt oder verboten, die mit einer vernünftigen Grundlage eingegangen wurde zu schließen, dass sie— (A) anlässlich einer bei der Federal Maritime Commission registrierten und wirksamen Vereinbarung erfolgt, wenn die Tätigkeit stattfindet; oder (B) gemäß Abschnitt 40103 dieses Titels von jeglicher Einreichungs- oder Veröffentlichungspflicht dieses Teils befreit ist; (4) eine Vereinbarung oder Tätigkeit im Zusammenhang mit Transportdiensten innerhalb oder zwischen fremden Ländern, ob über die Vereinigten Staaten oder nicht, außer wenn die Vereinbarung oder Tätigkeit eine direkte, erhebliche und vernünftig vorhersehbare Wirkung auf den Handel der Vereinigten Staaten hat; (5) eine Vereinbarung oder Tätigkeit in Bezug auf den ausländischen Inlandabschnitt eines Durchgangstransports, der Teil eines in den Vereinigten Staaten importierten oder exportierten Handels ist; (6) eine Vereinbarung oder Tätigkeit zur Bereitstellung von Kais, Dock-, Lager- oder anderen Terminalanlagen außerhalb der Vereinigten Staaten; oder (7) eine vor dem 18. Juni 1984 genehmigte Vereinbarung, Änderung oder Aufhebung...
Extrahierte Behördliche Passage 2Nichtoffenlegung von Informationen Informationen und Dokumente (außer einer Vereinbarung), die bei der Federal Maritime Commission gemäß diesem Kapitel eingereicht wurden, sind von der Offenlegung gemäß Abschnitt 552 des Titels 5 ausgenommen und dürfen nicht öffentlich gemacht werden, außer wenn sie für ein Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren relevant sind.
Extrahierte Behördliche Passage 3Dieser Abschnitt verhindert nicht die Offenlegung gegenüber einem der beiden Kongresshäuser oder einem ordnungsgemäß befugten Ausschuss oder Unterausschuss des Kongresses.