42 USC 2013
Gelistet durch: NARA Registry, DoD Registry, Verwandte Befugnisse
Designation-Nachweise
- NARA-Autoritätszeile: 42 USC 2013 | Status: Basic | Banner: CUI.
- NARA-Sanktionsfeld: 42 USC 2168(b) 42 USC 2168(c).
- DoD-Autoritätszeile: 42 USC 2013. DoD listet diesen Verweis für die Kategorie; diese DoD-Detailseite zeigt kein separates Feld Basic/Specified an.
- Bezugnahme auf verwandte Befugnis: 42 USC 2013 | Status: Basic | Banner: CUI | Sanktionen: 42 USC 2168(b) 42 USC 2168(c)
- Beleg zur verwandten Autorität: DoD führt diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, sofern verfügbar.
- Kontext der Registry-Bezeichnung: Basic + Specified, CUI. Der verlinkte Autoritätstext enthält Kategorienumfang- oder Anwendbarkeitstexte, die bei der Bestimmung helfen, wann die Information in diese CUI-Kategorie fällt. Der verlinkte Autoritätstext enthält Regelungen zu Offenlegung, Zugang, Schutz, Freigabe, Verbreitung oder Verteilungssteuerung, die für die Handhabung relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Texte zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzungen, die Folgen von Fehlhandhabung beeinflussen können.
- Die Registry-Bezeichnung für diese Kategorie ist Basic + Specified mit Banner CUI.
Extrahierte Bedeutung der Befugnis
- Seite 4704 TITEL 42—DIE ÖFFENTLICHE GESUNDHEIT UND DAS WOHLERGEHEN § 2012
- Kontext der Registry-Bezeichnung: Basic + Specified, CUI. Der verlinkte Autoritätstext enthält Kategorienumfang- oder Anwendbarkeitstexte, die bei der Bestimmung helfen, wann die Information in diese CUI-Kategorie fällt. Der verlinkte Autoritätstext enthält Regelungen zu Offenlegung, Zugang, Schutz, Freigabe, Verbreitung oder Verteilungssteuerung, die für die Handhabung relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Texte zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzungen, die Folgen von Fehlhandhabung beeinflussen können.
Betriebsbedingungen
- NARA-Kategoriescope, das mit dieser Befugnis verwendet wird: Bezieht sich auf die Sicherheit von Reaktoren und zugehörigen nuklearen Antriebssystemen der Marine sowie auf die Kontrolle von Strahlung und Radioaktivität im Zusammenhang mit nuklearen Antriebstätigkeiten der Marine, einschließlich der Vorschreibung und Durchsetzung von Standards und Vorschriften für diese Bereiche, wie sie die Umwelt sowie die Sicherheit und Gesundheit von Arbeitern, Bedienpersonal und der Allgemeinheit betreffen.
- DoD-Kategoriescope, das mit dieser Befugnis verwendet wird: Bezieht sich auf die Sicherheit von Reaktoren und zugehörigen nuklearen Antriebssystemen der Marine sowie auf die Kontrolle von Strahlung und Radioaktivität im Zusammenhang mit nuklearen Antriebstätigkeiten der Marine, einschließlich der Vorschreibung und Durchsetzung von Standards und Vorschriften für diese Bereiche, wie sie die Umwelt sowie die Sicherheit und Gesundheit von Arbeitern, Bedienpersonal und der Allgemeinheit betreffen.
- 42 USC 2013 | Status: Basic | Banner: CUI | Sanktionen: 42 USC 2168(b) 42 USC 2168(c)
- DoD listet diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, wenn verfügbar.
- NARA-Registry-Status: Basic + Specified. Per-Authority NARA-Statuswerte: Basic, Specified. NARA-Banner-Markierungsnachweis: CUI, CUI//SP-NNPI. DoD-Registry erfordert Verbreitungskontrolle: NOFORN. Der Registry-Nachweis wird hier aufbewahrt; eine detaillierte Analyse des Primärrechts oder der Regulierungen steht für diese Kategorie noch aus.
- NARA-Kategoriescope: Bezieht sich auf die Sicherheit von Reaktoren und zugehörigen nuklearen Antriebsanlagen der Marine sowie auf die Kontrolle von Strahlung und Radioaktivität im Zusammenhang mit nuklearen Antriebstätigkeiten der Marine, einschließlich der Festlegung und Durchsetzung von Standards und Vorschriften für diese Bereiche, soweit sie die Umwelt sowie die Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmern, Bedienpersonal und der allgemeinen Öffentlichkeit betreffen.
- DoD-Registry-erforderliche Verbreitungskontrolle: NOFORN
- Extrahierte Befugnisbedingung: Zweck des Kapitels Es ist der Zweck dieses Kapitels, die oben dargelegten Politiken umzusetzen, indem vorgesehen wird— (a) ein Programm zur Durchführung, Unterstützung und Förderung von Forschung und Entwicklung, um maximalen wissenschaftlichen und industriellen Fortschritt zu fördern; (b) ein Programm zur Verbreitung von unklassifizierten wissenschaftlichen und technischen Informationen sowie zur Kontrolle, Verbreitung und Deklassifizierung von Restricted Data, vorbehaltlich angemessener Schutzmaßnahmen, um wissenschaftlichen und industriellen Fortschritt zu fördern; (c) ein Programm zur staatlichen Kontrolle des Besitzes, der Nutzung und Produktion von Kernenergie und speziellem spaltbarem Material, ob in Eigentum der Regierung oder anderer, so daß—
- Extrahierte Befugnisbedingung: L. 88–489, § 20, 26. Aug. 1964, 78 Stat. 607, bestimmte: „Nichts in diesem Gesetz [ändert diese Abschnitt und die Abschnitte 2013, 2073 bis 2078, 2135, 2153, 2201, 2233 und 2234 dieses Titels, hebt Abschnitt 2072 dieses Titels auf und erlässt die als Anmerkungen unter diesem Abschnitt und Abschnitt 2072 dieses Titels angeführten Bestimmungen] ist so auszulegen, dass es die bestehende Befugnis der Vereinigten Staaten oder der Atomic Energy Commission gemäß dem Atomic Energy Act von 1954 in der geänderten Fassung [dieses Kapitels] zur Regulierung von Quellmaterial, Nebenprodukten und speziellem spaltbarem Material sowie von Produktions- und Nutzungsanlagen einschränkt beziehungsweise die Kontrolle solcher Materialien und Anlagen, die aus den Vereinigten Staaten ausgeführt werden, durch Auferlegung staatlicher Garantien und Sicherheitsvorkehrungen zur Sicherstellung der gemeinsamen Verteidigung und Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Öffentlichkeit, vermindert oder die Verantwortung der Atomic Energy Commission zur Erreichung solcher Ziele reduziert.“ § 2013.
- Extrahierte Befugnisbedingung: Abschnitte 4 bis 10 des Gesetzes vom 1. Aug. 1946, Kap. 724, 60 Stat. 759–766, die sich auf die Produktion spaltbaren Materials, verbotene Handlungen, Eigentum und Betrieb von Produktionsanlagen, Bestrahlung von Materialien, Herstellung von Produktionsanlagen, Kontrolle spaltbarer Materialien, militärische Anwendung von Kernenergie, Lizenzanforderungen für Nutzung von Kernenergie, Berichte an den Kongress und Lizenzerteilung, Kraft und Wirkung internationaler Abkommen, Eigentum der Kommission und ihre Steuerbefreiung sowie Informationskontrolle bezogen, wurden den Abschnitten 1804 bis 1810 dieses Titels zugeordnet, vor der allgemeinen Änderung des Gesetzes vom 1. Aug. 1946 durch das Gesetz vom 30. Aug. 1954.
- Extrahierte Befugnisbedingung: (e) Der Begriff „Nebenprodukt“ bedeutet— (1) jedes radioaktive Material (außer speziellem spaltbarem Material), das bei der Herstellung oder Nutzung von speziellem spaltbarem Material erzeugt oder durch Bestrahlung mit der bei der Verarbeitung dieses Materials entstehenden Strahlung radioaktiv gemacht wird; (2) die Abfälle oder Schlämme, die bei der Gewinnung oder Anreicherung von Uran oder Thorium aus einem Erz entstehen, das hauptsächlich wegen seines Quellmaterial-Gehalts verarbeitet wird; (3)(A) jede einzelne Quelle von Radium-226, die nach der Gewinnung vor, am oder nach dem 8. August 2005 für kommerzielle, medizinische oder Forschungszwecke hergestellt, extrahiert oder umgewandelt wurde; oder (B) jedes Material, das— (i) durch Einsatz eines Teilchenbeschleunigers radioaktiv gemacht wurde; und (ii) nach der Gewinnung vor, am oder nach dem 8. August 2005 für kommerzielle, medizinische oder Forschungszwecke produziert, extrahiert oder umgewandelt wurde; und (4) jede einzelne Quelle von natürlich vorkommendem radioaktivem Material, das kein Quellmaterial ist, und das— (A) die Kommission in Absprache mit dem Administrator der Umweltschutzbehörde, dem Energieminister, dem Innenminister für Innere Sicherheit und dem Leiter jeder anderen zuständigen Bundesbehörde bestimmt, die eine ähnliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit und Sicherheit oder die gemeinsame Verteidigung und Sicherheit darstellt wie eine einzelne Quelle von Radium-226; und (B) vor, am,...
Schutz- und Weitergabekontrollen
- NARA Registry Kontrollnachweis: Status Basic; Banner-Markierung CUI.
- Vom DoD erforderliche Verbreitungskontrolle: NOFORN
- Nara Basic oder Specified: Basic + Specified
- NARA-Befugniszeilen: 42 USC 2013 | Status: Basic | Banner: CUI | Sanktionen: 42 USC 2168(b) 42 USC 2168(c) || 50 USC 2511 | Status: Specified | Banner: CUI//SP-NNPI
- NARA-Bannermarkierungen: CUI, CUI//SP-NNPI
- NARA-Sanktionen: 42 USC 2168(b) 42 USC 2168(c)
- Vom DoD erforderliche Verbreitungskontrolle: NOFORN
- Das DoD-Register listet NOFORN. Bestätigen Sie, ob die Kontrolle für das spezifische Dokument, die Transaktion oder den Verbreitungskontext obligatorisch ist.
- Verwenden Sie zunächst die Registry-Aussagen, NARA-Autoritätszeilen, DoD-Autoritäten, DoD-Richtlinien, Warnhinweise, erforderliche Verbreitungskontrollen und Beispiele. Wenn die zitierte Autorität keine Handhabungsdetails spezifiziert, gelten CUI Basic-Schutzmaßnahmen und Verbreitungsregeln, sofern sie nicht mit der Autorität oder agenturenspezifischen Kontrollen in Konflikt stehen.
- Extrahierte Befugnissteuerung: Zweck des Kapitels Es ist der Zweck dieses Kapitels, die oben dargelegten Politiken umzusetzen, indem vorgesehen wird— (a) ein Programm zur Durchführung, Unterstützung und Förderung von Forschung und Entwicklung, um maximalen wissenschaftlichen und industriellen Fortschritt zu fördern; (b) ein Programm zur Verbreitung von unklassifizierten wissenschaftlichen und technischen Informationen sowie zur Kontrolle, Verbreitung und Deklassifizierung von Restricted Data, vorbehaltlich angemessener Schutzmaßnahmen, um wissenschaftlichen und industriellen Fortschritt zu fördern; (c) ein Programm zur staatlichen Kontrolle des Besitzes, der Nutzung und Produktion von Kernenergie und speziellem spaltbarem Material, ob in Eigentum der Regierung oder anderer, so daß—
- Extrahierte Befugnissteuerung: (e) Der Begriff „Nebenprodukt“ bedeutet— (1) jedes radioaktive Material (außer speziellem spaltbarem Material), das bei der Herstellung oder Nutzung von speziellem spaltbarem Material erzeugt oder durch Bestrahlung mit der bei der Verarbeitung dieses Materials entstehenden Strahlung radioaktiv gemacht wird; (2) die Abfälle oder Schlämme, die bei der Gewinnung oder Anreicherung von Uran oder Thorium aus einem Erz entstehen, das hauptsächlich wegen seines Quellmaterial-Gehalts verarbeitet wird; (3)(A) jede einzelne Quelle von Radium-226, die nach der Gewinnung vor, am oder nach dem 8. August 2005 für kommerzielle, medizinische oder Forschungszwecke hergestellt, extrahiert oder umgewandelt wurde; oder (B) jedes Material, das— (i) durch Einsatz eines Teilchenbeschleunigers radioaktiv gemacht wurde; und (ii) nach der Gewinnung vor, am oder nach dem 8. August 2005 für kommerzielle, medizinische oder Forschungszwecke produziert, extrahiert oder umgewandelt wurde; und (4) jede einzelne Quelle von natürlich vorkommendem radioaktivem Material, das kein Quellmaterial ist, und das— (A) die Kommission in Absprache mit dem Administrator der Umweltschutzbehörde, dem Energieminister, dem Innenminister für Innere Sicherheit und dem Leiter jeder anderen zuständigen Bundesbehörde bestimmt, die eine ähnliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit und Sicherheit oder die gemeinsame Verteidigung und Sicherheit darstellt wie eine einzelne Quelle von Radium-226; und (B) vor, am,...
- Extrahierte Behördenskontrolle: L. 88–489, § 20, 26. Aug. 1964, 78 Stat. 607, stellte fest: „Nichts in diesem Gesetz [zur Änderung dieses Abschnitts und der Abschnitte 2013, 2073 bis 2078, 2135, 2153, 2201, 2233 und 2234 dieses Titels, zur Aufhebung des Abschnitts 2072 dieses Titels und zur Erlassung von Bestimmungen, die als Anmerkungen unter diesem Abschnitt und Abschnitt 2072 dieses Titels stehen] gilt als Minderung der bestehenden Befugnis der Vereinigten Staaten oder der Atomic Energy Commission nach dem Atomic Energy Act von 1954 in der geänderten Fassung [dieses Kapitels], Quellmaterial, Nebenprodukt- und spezielles Kernmaterial sowie Produktions- und Nutzungsanlagen zu regulieren oder solche Materialien und Anlagen, die aus den Vereinigten Staaten ausgeführt werden, durch die Auferlegung von staatlichen Garantien und Sicherheitsvorkehrungen zu kontrollieren, um die gemeinsame Verteidigung und Sicherheit zu gewährleisten und die Gesundheit und Sicherheit der Öffentlichkeit zu schützen oder die Verantwortung der Atomic Energy Commission zur Erreichung solcher Ziele zu verringern.“ § 2013.
- Extrahierte Behördenskontrolle: (f) Die Notwendigkeit des Schutzes gegen mögliche zwischenstaatliche Schäden, die durch den Betrieb von Anlagen zur Herstellung oder Nutzung von Quell- oder speziellem Kernmaterial entstehen können, ordnet den Betrieb dieser Anlagen im Sinne dieses Kapitels dem zwischenstaatlichen Handel zu.
- Extrahierte Behördenskontrolle: (d) Die Verarbeitung und Nutzung von Quell-, Nebenprodukt- und speziellem Kernmaterial muss im nationalen Interesse reguliert werden, um die gemeinsame Verteidigung und Sicherheit zu gewährleisten und die Gesundheit und Sicherheit der Öffentlichkeit zu schützen.
- Extrahierte Behördenskontrolle: (i) Um die Öffentlichkeit zu schützen und die Entwicklung der Atomenergieindustrie im Interesse des allgemeinen Wohls sowie der gemeinsamen Verteidigung und Sicherheit zu fördern, können die Vereinigten Staaten Mittel für einen Teil der von der Öffentlichkeit durch nukleare Zwischenfälle erlittenen Schäden bereitstellen und die Haftung der für diese Verluste haftenden Personen begrenzen.
Auszüge aus der Befugnis
Relevantester extrahierter behördlicher TextpassusZweck des Kapitels Ziel dieses Kapitels ist die Umsetzung der oben genannten Richtlinien durch Bereitstellung von— (a) einem Programm zum Durchführen, Unterstützen und Fördern von Forschung und Entwicklung, um maximalen wissenschaftlichen und industriellen Fortschritt zu fördern; (b) einem Programm zur Verbreitung unklassifizierter wissenschaftlicher und technischer Informationen sowie zur Kontrolle, Verbreitung und Deklassifizierung von Restricted Data, vorbehaltlich angemessener Sicherheitsvorkehrungen, um wissenschaftlichen und industriellen Fortschritt zu fördern; (c) einem Regierungsprogramm zur Kontrolle des Besitzes, der Nutzung und Produktion von Atomenergie und speziellem Kernmaterial, unabhängig davon, ob diese im Besitz der Regierung oder anderer sind, so dass—
Extrahierte Behördliche Passage 2(e) Der Begriff „byproduct material“ bedeutet— (1) jegliches radioaktive Material (außer speziellem Kernmaterial), das durch Strahlenexposition infolge des Prozesses zur Herstellung oder Nutzung von speziellem Kernmaterial entsteht oder radioaktiv gemacht wird; (2) die Abfälle oder Rückstände, die bei der Gewinnung oder Anreicherung von Uran oder Thorium aus einem Erz entstehen, das hauptsächlich wegen seines Quellmaterialgehalts verarbeitet wird; (3)(A) jede eigenständige Quelle von Radium-226, die nach der Gewinnung, vor, am oder nach dem 8. August 2005 hergestellt, extrahiert oder umgewandelt wird, zur Verwendung für kommerzielle, medizinische oder Forschungszwecke; oder (B) jedes Material, das— (i) durch die Nutzung eines Teilchenbeschleunigers radioaktiv gemacht wurde; und (ii) nach der Gewinnung, vor, am oder nach dem 8. August 2005 hergestellt, extrahiert oder umgewandelt wird, zur Verwendung für kommerzielle, medizinische oder Forschungszwecke; und (4) jede eigenständige Quelle natürlich vorkommenden radioaktiven Materials, außer Quellmaterial, das— (A) die Kommission in Absprache mit dem Administrator der Environmental Protection Agency, dem Energieminister, dem Heimatschutzminister und dem Leiter jeder anderen zuständigen Bundesbehörde als eine Bedrohung ähnlich der durch eine eigenständige Quelle Radium-226 darstellt, für die öffentliche Gesundheit und Sicherheit oder die gemeinsame Verteidigung und Sicherheit; und (B) vor, am,...
Extrahierte Behördliche Passage 3L. 88–489, § 20, 26. Aug. 1964, 78 Stat. 607, stellte fest: „Nichts in diesem Gesetz [zur Änderung dieses Abschnitts und der Abschnitte 2013, 2073 bis 2078, 2135, 2153, 2201, 2233 und 2234 dieses Titels, zur Aufhebung des Abschnitts 2072 dieses Titels und zur Erlassung von Bestimmungen, die als Anmerkungen unter diesem Abschnitt und Abschnitt 2072 dieses Titels stehen] gilt als Minderung der bestehenden Befugnis der Vereinigten Staaten oder der Atomic Energy Commission nach dem Atomic Energy Act von 1954 in der geänderten Fassung [dieses Kapitels], Quellmaterial, Nebenprodukt- und spezielles Kernmaterial sowie Produktions- und Nutzungsanlagen zu regulieren oder solche Materialien und Anlagen, die aus den Vereinigten Staaten ausgeführt werden, durch die Auferlegung von staatlichen Garantien und Sicherheitsvorkehrungen zu kontrollieren, um die gemeinsame Verteidigung und Sicherheit zu gewährleisten und die Gesundheit und Sicherheit der Öffentlichkeit zu schützen oder die Verantwortung der Atomic Energy Commission zur Erreichung solcher Ziele zu verringern.“ § 2013.
Extrahierte Behördliche Passage 4(f) Die Notwendigkeit des Schutzes gegen mögliche zwischenstaatliche Schäden, die durch den Betrieb von Anlagen zur Herstellung oder Nutzung von Quell- oder speziellem Kernmaterial entstehen können, ordnet den Betrieb dieser Anlagen im Sinne dieses Kapitels dem zwischenstaatlichen Handel zu.
Extrahierte Behördliche Passage 5(d) Die Verarbeitung und Nutzung von Quell-, Nebenprodukt- und speziellem Kernmaterial muss im nationalen Interesse reguliert werden, um die gemeinsame Verteidigung und Sicherheit zu gewährleisten und die Gesundheit und Sicherheit der Öffentlichkeit zu schützen.
Extrahierte Behördliche Passage 6Abschnitte 4 bis 10 des Gesetzes vom 1. Aug. 1946, Kapitel 724, 60 Stat. 759–766, die sich auf die Produktion von spaltbarem Material, verbotene Handlungen, Eigentum und Betrieb von Produktionsanlagen, Bestrahlung von Materialien sowie Herstellung von Produktionsanlagen; Kontrolle spaltbarer Materialien; militärische Anwendung der Atomenergie; Lizenzanforderungen für die Nutzung von Atomenergie, Berichte an den Kongress und Ausstellung von Lizenzen; Gültigkeit von internationalen Vereinbarungen; Eigentum der Kommission und deren Steuerbefreiung sowie Kontrolle von Informationen bezogen, wurden vor der allgemeinen Änderung des Gesetzes vom 1. Aug. 1946 durch das Gesetz vom 30. Aug. 1954 den Abschnitten 1804 bis 1810 dieses Titels zugeordnet.