54 USC 100707
Gelistet durch: NARA Registry, DoD Registry, Verwandte Befugnisse
Designation-Nachweise
- NARA-Befugniszeile: 54 USC 100707 | Status: Festgelegt | Banner: CUI//SP-NPSR.
- DoD-Befugniszeile: 54 USC 100707. DoD führt dieses Zitat für die Kategorie auf; diese DoD-Detailseite zeigt kein separates Feld für Basic/Specified an.
- Nachweis der verwandten Befugnis: 54 USC 100707 | Status: Festgelegt | Banner: CUI//SP-NPSR
- Beleg zur verwandten Autorität: DoD führt diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, sofern verfügbar.
- Kontext der Registerbezeichnung: Festgelegt, CUI//SP-NPSR. Der verlinkte Befugnistext enthält Kategorienumfang- oder Anwendbarkeitstexte, die dabei helfen zu bestimmen, wann die Informationen in diese CUI-Kategorie fallen. Der verlinkte Befugnistext enthält Sprache zu Offenlegung, Zugang, Schutz, Freigabe, Verbreitungs- oder Verteilungskontrolle, die für die Handhabung relevant ist.
- Die Registerbezeichnung für diese Kategorie ist Festgelegt mit dem Banner CUI//SP-NPSR.
Extrahierte Bedeutung der Befugnis
- Seite 19 TITEL 54—NATIONAL PARK SERVICE UND VERWANDTE PROGRAMME § 100721
- Kontext der Registerbezeichnung: Festgelegt, CUI//SP-NPSR. Der verlinkte Befugnistext enthält Kategorienumfang- oder Anwendbarkeitstexte, die dabei helfen zu bestimmen, wann die Informationen in diese CUI-Kategorie fallen. Der verlinkte Befugnistext enthält Sprache zu Offenlegung, Zugang, Schutz, Freigabe, Verbreitungs- oder Verteilungskontrolle, die für die Handhabung relevant ist.
Betriebsbedingungen
- Mit dieser Befugnis verwendeter NARA-Kategorienumfang: Bezieht sich auf Informationen über die Art und den genauen Standort einer Ressourcenanlage des National Park Systems, die bedroht, gefährdet, selten oder kommerziell wertvoll ist, von Mineral- oder paläontologischen Objekten in Systemeinheiten oder von Gegenständen des kulturellen Erbes innerhalb von Systemeinheiten.
- Mit dieser Befugnis verwendeter DoD-Kategorienumfang: Bezieht sich auf Informationen über die Art und den genauen Standort einer Ressourcenanlage des National Park Systems, die bedroht, gefährdet, selten oder kommerziell wertvoll ist, von Mineral- oder paläontologischen Objekten in Systemeinheiten oder von Gegenständen des kulturellen Erbes innerhalb von Systemeinheiten.
- 54 USC 100707 | Status: Festgelegt | Banner: CUI//SP-NPSR
- DoD listet diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, wenn verfügbar.
- Status im NARA-Register: Festgelegt. NARA-Statuswerte pro Befugnis: Festgelegt. Nachweis für NARA Banner-Markierung: CUI//SP-NPSR. Der Nachweis des Registers ist hier erhalten; eine detaillierte Analyse des Primärrechts- oder Verordnungstextes steht für diese Kategorie noch aus.
- Geltungsbereich der NARA-Kategorie: Bezieht sich auf Informationen über die Art und den genauen Standort einer Ressourcenanlage des National Park Systems, die bedroht, gefährdet, selten oder kommerziell wertvoll ist, von Mineral- oder paläontologischen Objekten in Systemeinheiten oder von Gegenständen des kulturellen Erbes innerhalb von Systemeinheiten.
- Extrahierte Befugnisbedingung: Seite 19 TITEL 54—NATIONAL PARK SERVICE UND VERWANDTE PROGRAMME § 100721 zur Erstellung von Basisinformationen und zur Bereitstellung von Informationen über langfristige Trends im Zustand von Systemressourcen.
- Extrahierte Befugnisbedingung: In jedem Fall, in dem eine vom Service durchgeführte Maßnahme erhebliche nachteilige Auswirkungen auf eine Systemressource haben kann, muss die Verwaltungsakte widerspiegeln, in welcher Weise Studien zu Systemressourcen berücksichtigt wurden.
- Extrahierte Befugnisbedingung: Vertraulichkeit von Informationen Informationen über die Art und den genauen Standort einer Systemressource, die bedroht, gefährdet, selten oder kommerziell wertvoll ist, von Mineral- oder paläontologischen Objekten innerhalb von Systemeinheiten oder von Gegenständen des kulturellen Erbes innerhalb von Systemeinheiten, können in Reaktion auf eine Anfrage gemäß Abschnitt 552 des Titels 5 vor der Öffentlichkeit zurückgehalten werden, sofern der Sekretär nicht feststellt, dass— (1) die Offenlegung der Informationen den Zwecken der Systemeinheit, in der sich die Ressource oder das Objekt befindet, dient und kein unzumutbares Risiko von Schaden, Diebstahl oder Zerstörung der Ressource oder des Objekts einschließlich einzelner organischer oder anorganischer Exemplare verursacht; und (2) die Offenlegung mit anderen Gesetzen zum Schutz der Ressource oder des Objekts vereinbar ist.
Schutz- und Weitergabekontrollen
- Nachweis der NARA-Registerkontrolle: Status Festgelegt; Banner-Markierung CUI//SP-NPSR.
- NARA Basis oder spezifiziert: Spezifiziert
- Nara Befugniszeilen: 54 USC 100707 | Status: Festgelegt | Banner: CUI//SP-NPSR
- Nara Banner-Markierungen: CUI//SP-NPSR
- Keine vom DoD vorgeschriebene Verbreitungskontrolle auf der Registrierungsseite aufgelistet. Genehmigte begrenzte Verbreitungskontrollen nur anwenden, wenn sie von der designierenden Behörde oder der geltenden Autorität verlangt oder erlaubt werden.
- Verwenden Sie zunächst die Registry-Aussagen, NARA-Autoritätszeilen, DoD-Autoritäten, DoD-Richtlinien, Warnhinweise, erforderliche Verbreitungskontrollen und Beispiele. Wenn die zitierte Autorität keine Handhabungsdetails spezifiziert, gelten CUI Basic-Schutzmaßnahmen und Verbreitungsregeln, sofern sie nicht mit der Autorität oder agenturenspezifischen Kontrollen in Konflikt stehen.
- Extrahierte Befugnisregelung: Vertraulichkeit von Informationen Informationen über die Art und den genauen Standort einer Systemressource, die bedroht, gefährdet, selten oder kommerziell wertvoll ist, von Mineral- oder paläontologischen Objekten innerhalb von Systemeinheiten oder von Gegenständen des kulturellen Erbes innerhalb von Systemeinheiten, können in Reaktion auf eine Anfrage gemäß Abschnitt 552 des Titels 5 vor der Öffentlichkeit zurückgehalten werden, sofern der Sekretär nicht feststellt, dass— (1) die Offenlegung der Informationen den Zwecken der Systemeinheit, in der sich die Ressource oder das Objekt befindet, dient und kein unzumutbares Risiko von Schaden, Diebstahl oder Zerstörung der Ressource oder des Objekts einschließlich einzelner organischer oder anorganischer Exemplare verursacht; und (2) die Offenlegung mit anderen Gesetzen zum Schutz der Ressource oder des Objekts vereinbar ist.
Auszüge aus der Befugnis
Relevantester extrahierter behördlicher TextpassusVertraulichkeit von Informationen Informationen über die Art und den genauen Standort einer Systemressource, die bedroht, gefährdet, selten oder kommerziell wertvoll ist, von Mineral- oder paläontologischen Objekten innerhalb von Systemeinheiten oder von Gegenständen des kulturellen Erbes innerhalb von Systemeinheiten, können in Reaktion auf eine Anfrage gemäß Abschnitt 552 des Titels 5 vor der Öffentlichkeit zurückgehalten werden, sofern der Sekretär nicht feststellt, dass— (1) die Offenlegung der Informationen den Zwecken der Systemeinheit, in der sich die Ressource oder das Objekt befindet, dient und kein unzumutbares Risiko von Schaden, Diebstahl oder Zerstörung der Ressource oder des Objekts einschließlich einzelner organischer oder anorganischer Exemplare verursacht; und (2) die Offenlegung mit anderen Gesetzen zum Schutz der Ressource oder des Objekts vereinbar ist.
Extrahierte Behördliche Passage 3In jedem Fall, in dem eine vom Service durchgeführte Maßnahme erhebliche nachteilige Auswirkungen auf eine Systemressource haben kann, muss die Verwaltungsakte widerspiegeln, in welcher Weise Studien zu Systemressourcen berücksichtigt wurden.
Extrahierte Behördliche Passage 4Definitionen In diesem Unterkapitel: (1) SCHÄDEN.—Der Begriff „Schäden“ umfasst— (A) Entschädigungen für— (i)(I) die Kosten für den Ersatz, die Wiederherstellung oder den Erwerb des Äquivalents einer Systemeinheiten-Ressource; und (II) den Wert eines erheblichen Nutzungsverlusts einer Systemeinheiten-Ressource, der während ihrer Wiederherstellung oder des Ersatzes oder des Erwerbs einer äquivalenten Ressource entsteht; oder (ii) den Wert der Systemeinheiten-Ressource, falls diese nicht ersetzt oder wiederhergestellt werden kann; und (B) die Kosten einer Schadensbewertung gemäß Abschnitt 100723(b) dieses Titels.