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Inspector General Protected

Bezieht sich auf die Identität einer Person, die einen Bericht an den Generalinspekteur einer Exekutivbehörde erstattet.

Registry-StatusNARA und DoD
KennzeichnungPRIIG
Organisatorische IndexgruppeDatenschutz
Aktualisiert2026-05-15

Diese Seite stellt extrahierte CUI-Registry- und Befugnisanalyse als crawlbaren Text bereit. Der interaktive Explorer bleibt der operative Arbeitsbereich zum Filtern, Vergleichen und Lernen mit dem Sprachagenten.

Registry-Vergleich

Feld NARA Registry DoD Registry
Kategoriebeschreibung Bezieht sich auf die Identität einer Person, die einen Bericht an den Generalinspekteur einer Exekutivbehörde erstattet. Bezieht sich auf die Identität einer Person, die einen Bericht an den Generalinspekteur einer Exekutivbehörde erstattet.
Kategoriekennzeichnung PRIIG PRIIG
Banner-Kennzeichnung CUI Kein entsprechendes Feld
Basic oder Specified Basic + Specified Kein entsprechendes Feld
Befugnisse 5 USC Appendix 7(b), 5 USC Appendix 8D(a)(1)(F), 5 USC Appendix 8D(e), 5 USC Appendix 8M(b)(2)(B), 50 USC 3033(g) 5 USC Appendix 7(b), 50 USC 3033(g)
Anwendbare DoD-Richtlinien Kein entsprechendes Feld Keine gelistet
Erforderlicher Warnhinweis Kein entsprechendes Feld Keine gelistet
Erforderliche Weitergabekontrolle CUI, CUI//SP-PRIIG Keine gelistet
Beispiele Kein entsprechendes Feld Identität der beschwerdeführenden Person
Registry-Datum May 13, 2025 2026-05-15

Befugnisanalyse

Titel der Befugnis
Registry-Autoritätsbelege zusammengetragen; Primär-Autoritätstextanalyse steht noch aus
Befugnisse
Multiple registry authorities
Aktualität der Quelle
Letzte NARA-Überprüfung: 13. Mai 2025 | DoD-Detaileinblick: 15. Mai 2026
Wie die Befugnis wirkt
NARA-Registrierungsstatus: Basic + Specified. Per-Autorität NARA-Statuswerte: Basic, Specified. Der Beleg für die NARA-Banner-Markierung: CUI, CUI//SP-PRIIG. Die Registrierungshinweise sind hier erhalten; eine detaillierte Analyse primärer Gesetze oder Verordnungstexte liegt für diese Kategorie noch aus.

Auslösebedingungen

  • NARA-Kategoriescope: Bezieht sich auf die Identität einer Person, die einen Bericht an den Generalinspekteur einer Exekutivbehörde erstattet.
  • DoD-Kategoriescope: Bezieht sich auf die Identität einer Person, die einen Bericht an den Generalinspekteur einer Exekutivbehörde erstattet.

Erfasste Informationen

  • Identität der beschwerdeführenden Person
  • Registry-beschriebene Informationen: Bezieht sich auf die Identität einer Person, die einen Bericht an den Generalinspekteur einer Exekutivbehörde erstattet.
  • DoD-beschriebene Informationen: Bezieht sich auf die Identität einer Person, die einen Bericht an den Generalinspekteur einer Exekutivbehörde erstattet.

Spezifizierte Kontrollen

Nara Basic oder Specified
Basis + Speziell
Nara Autoritätszeilen
5 USC Appendix 7(b) | Status: Basis | Banner: CUI || 5 USC Appendix 8D(a)(1)(F) | Status: Basis | Banner: CUI || 5 USC Appendix 8D(e) | Status: Spezifiziert | Banner: CUI//SP-PRIIG || 5 USC Appendix 8M(b)(2)(B) | Status: Basis | Banner: CUI || 50 USC 3033(g) | Status: Basis | Banner: CUI
Nara Banner-Markierungen
CUI, CUI//SP-PRIIG

Schutz- und Weitergabekontrollen

NARA Registry
CUI, CUI//SP-PRIIG
DoD Registry
Keine gelistet
Befugnisanalyse
Keine vom DoD vorgeschriebene Verbreitungskontrolle auf der Registrierungsseite aufgelistet. Genehmigte begrenzte Verbreitungskontrollen nur anwenden, wenn sie von der designierenden Behörde oder der geltenden Autorität verlangt oder erlaubt werden.
Basic oder Specified
Verwenden Sie zunächst die Registry-Aussagen, NARA-Autoritätszeilen, DoD-Autoritäten, DoD-Richtlinien, Warnhinweise, erforderliche Verbreitungskontrollen und Beispiele. Wenn die zitierte Autorität keine Handhabungsdetails spezifiziert, gelten CUI Basic-Schutzmaßnahmen und Verbreitungsregeln, sofern sie nicht mit der Autorität oder agenturenspezifischen Kontrollen in Konflikt stehen.

Verwandte Befugnisse

Details je Befugnis

5 USC Appendix 7(b)

Gelistet durch: NARA Registry, DoD Registry, Verwandte Befugnisse

Designation-Nachweise

  • NARA-Autoritätsgruppe: 5 USC Anhang 7(b) | Status: Basic | Banner: CUI.
  • DoD-Autoritätsgruppe: 5 USC Anhang 7(b). Das DoD listet dieses Zitat für die Kategorie; diese DoD-Detailseite zeigt kein separates Basic/Specified-Feld an.
  • Verwandte Autoritätsbelege: 5 USC Anhang 7(b) | Status: Basic | Banner: CUI
  • Beleg zur verwandten Autorität: DoD führt diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, sofern verfügbar.
  • Kontext der Registry-Bezeichnung: Basic + Specified, CUI. Der verlinkte Autoritätstext enthält Kategorienumfang- oder Anwendbarkeitstexte, die bei der Bestimmung helfen, wann die Information in diese CUI-Kategorie fällt. Der verlinkte Autoritätstext enthält Regelungen zu Offenlegung, Zugang, Schutz, Freigabe, Verbreitung oder Verteilungssteuerung, die für die Handhabung relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Texte zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzungen, die Folgen von Fehlhandhabung beeinflussen können.
  • Die Registry-Bezeichnung für diese Kategorie ist Basic + Specified mit Banner CUI.

Extrahierte Bedeutung der Befugnis

  • Seite 24 TITEL 5, ANHANG—INSPECTOR GENERAL ACT OF 1978 § 7
  • Kontext der Registry-Bezeichnung: Basic + Specified, CUI. Der verlinkte Autoritätstext enthält Kategorienumfang- oder Anwendbarkeitstexte, die bei der Bestimmung helfen, wann die Information in diese CUI-Kategorie fällt. Der verlinkte Autoritätstext enthält Regelungen zu Offenlegung, Zugang, Schutz, Freigabe, Verbreitung oder Verteilungssteuerung, die für die Handhabung relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Texte zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzungen, die Folgen von Fehlhandhabung beeinflussen können.

Betriebsbedingungen

  • Verwendeter NARA-Kategoriescope für diese Autorität: Bezieht sich auf die Identität einer Person, die einen Bericht an den Generalinspekteur einer Exekutivbehörde erstattet.
  • Verwendeter DoD-Kategoriescope für diese Autorität: Bezieht sich auf die Identität einer Person, die einen Bericht an den Generalinspekteur einer Exekutivbehörde erstattet.
  • 5 USC Anhang 7(b) | Status: Basic | Banner: CUI
  • DoD listet diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, wenn verfügbar.
  • NARA-Registrierungsstatus: Basic + Specified. Per-Autorität NARA-Statuswerte: Basic, Specified. Der Beleg für die NARA-Banner-Markierung: CUI, CUI//SP-PRIIG. Die Registrierungshinweise sind hier erhalten; eine detaillierte Analyse primärer Gesetze oder Verordnungstexte liegt für diese Kategorie noch aus.
  • NARA-Kategoriescope: Bezieht sich auf die Identität einer Person, die einen Bericht an den Generalinspekteur einer Exekutivbehörde erstattet.
  • DoD-Kategoriescope: Bezieht sich auf die Identität einer Person, die einen Bericht an den Generalinspekteur einer Exekutivbehörde erstattet.
  • Extrahierte Befugnisbedingung: Anhang). „(2) GESCHÄFTSFÜHRENDER DIREKTOR.—Die Criminal Investigator Academy wird von einem geschäftsführenden Direktor geleitet, der einem Inspekteur für eine Institution gemäß Abschnitt 11 des Inspector General Act von 1978 (5 U.S.C.
  • Extrahierte Befugnisbedingung: Anhang). „(2) GESCHÄFTSFÜHRENDER DIREKTOR.—Das Forensiklabor der Inspectors General wird von einem geschäftsführenden Direktor geleitet, der einem Inspekteur für eine Institution gemäß Abschnitt 11 des Inspector General Act von 1978 (5 U.S.C.
  • Extrahierte Befugnisbedingung: Beschwerden von Mitarbeitern; Offenlegung der Identität; Vergeltungsmaßnahmen (a) Der Inspector General kann Beschwerden oder Informationen von einem Mitarbeiter der Institution über die mögliche Existenz einer Aktivität erhalten und untersuchen, die einen Verstoß gegen Gesetze, Vorschriften oder Bestimmungen, Misswirtschaft, grobe Verschwendung von Mitteln, Amtsmissbrauch oder eine erhebliche und spezifische Gefahr für die öffentliche Gesundheit und Sicherheit darstellt.
  • Extrahierte Befugnisbedingung: (b) Der Inspector General darf nach Erhalt einer Beschwerde oder Information von einem Mitarbeiter die Identität des Mitarbeiters nicht ohne dessen Zustimmung offenlegen, es sei denn, der Inspector General hält eine solche Offenlegung im Verlauf der Untersuchung für unvermeidlich.

Schutz- und Weitergabekontrollen

  • NARA Registry Kontrollnachweis: Status Basic; Banner-Markierung CUI.
  • Nara Basic oder Specified: Basic + Specified
  • Nara-Befugniszeilen: 5 USC Appendix 7(b) | Status: Basis | Banner: CUI || 5 USC Appendix 8D(a)(1)(F) | Status: Basis | Banner: CUI || 5 USC Appendix 8D(e) | Status: Spezifiziert | Banner: CUI//SP-PRIIG || 5 USC Appendix 8M(b)(2)(B) | Status: Basis | Banner: CUI || 50 USC 3033(g) | Status: Basis | Banner: CUI
  • Nara-Bannerkennzeichnungen: CUI, CUI//SP-PRIIG
  • Keine vom DoD vorgeschriebene Verbreitungskontrolle auf der Registrierungsseite aufgelistet. Genehmigte begrenzte Verbreitungskontrollen nur anwenden, wenn sie von der designierenden Behörde oder der geltenden Autorität verlangt oder erlaubt werden.
  • Verwenden Sie zunächst die Registry-Aussagen, NARA-Autoritätszeilen, DoD-Autoritäten, DoD-Richtlinien, Warnhinweise, erforderliche Verbreitungskontrollen und Beispiele. Wenn die zitierte Autorität keine Handhabungsdetails spezifiziert, gelten CUI Basic-Schutzmaßnahmen und Verbreitungsregeln, sofern sie nicht mit der Autorität oder agenturenspezifischen Kontrollen in Konflikt stehen.
  • Extrahierte Befugnisregelung: (b)(1) Ungeachtet der letzten beiden Sätze in Abschnitt 3(a) untersteht der Inspector General hinsichtlich Audits oder Untersuchungen oder der Ausstellung von Vorladungen, die den Zugang zu Informationen erfordern, die— (A) sensible operative Pläne betreffen; (B) Geheimdienstangelegenheiten betreffen; (C) Gegen-Geheimdienstangelegenheiten betreffen; (D) laufende Strafuntersuchungen anderer Verwaltungseinheiten des Verteidigungsministeriums im Zusammenhang mit nationaler Sicherheit betreffen; oder (E) andere Angelegenheiten betreffen, deren Offenlegung eine ernste Bedrohung für die nationale Sicherheit darstellen würde, der Autorität, Weisung und Kontrolle des Verteidigungsministers.
  • Extrahierte Befugnisregelung: (2) In Bezug auf die in Absatz (1) beschriebenen Informationen kann der Verteidigungsminister dem Inspector General untersagen, eine Prüfung oder Untersuchung zu beginnen, durchzuführen oder abzuschließen, auf die in Absatz (1) bezogenen Informationen zuzugreifen oder eine Vorladung auszustellen, nachdem der Inspector General beschlossen hat, eine solche Prüfung oder Untersuchung zu beginnen, durchzuführen oder abzuschließen, auf solche Informationen zuzugreifen oder eine Vorladung auszustellen.
  • Extrahierte Befugnisregelung: Anhang). ‘‘(c) SEPARATES HAUSHALTSKONTO.—[Geänderte Abschnitt 1105 des Titels 31, Geld und Finanzen.] ‘‘(d) BEFUGNIS ZUR HAUSHALTSMITTELVERGABE.—Es sind solche Mittel bewilligt, wie für das Haushaltsjahr 2001 und für jedes danach folgende Haushaltsjahr zur Durchführung dieses Abschnitts erforderlich sind.’’ § 7.
  • Extrahierte Befugnisregelung: Anhang). ‘‘(2) GESCHÄFTSFÜHRER.—Die Criminal Investigator Academy wird von einem Geschäftsführer geleitet, der einem Generalinspekteur für eine Einrichtung gemäß Abschnitt 11 des Inspector General Act von 1978 (5 U.S.C.
  • Extrahierte Befugnisregelung: Anhang). ‘‘(2) GESCHÄFTSFÜHRER.—Das Inspectors General Forensic Laboratory wird von einem Geschäftsführer geleitet, der einem Generalinspekteur für eine Einrichtung gemäß Abschnitt 11 des Inspector General Act von 1978 (5 U.S.C.

Auszüge aus der Befugnis

Relevantester extrahierter behördlicher Textpassus

(b)(1) Ungeachtet der letzten zwei Sätze von Abschnitt 3(a) untersteht der Generalinspekteur bezüglich Prüfungen oder Ermittlungen oder der Ausstellung von Vorladungen, die Zugang zu Informationen erfordern über— (A) sensible Einsatzpläne; (B) Angelegenheiten der Nachrichtendienste; (C) Gegenaufklärung; (D) laufende strafrechtliche Ermittlungen anderer Verwaltungseinheiten des Verteidigungsministeriums im Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit; oder (E) andere Angelegenheiten, deren Offenlegung eine ernsthafte Bedrohung für die nationale Sicherheit darstellen würde.

Extrahierte Behördliche Passage 2

(2) Hinsichtlich der in Absatz (1) beschriebenen Informationen kann der Verteidigungsminister dem Generalinspekteur untersagen, eine Prüfung oder Untersuchung einzuleiten, durchzuführen oder abzuschließen, auf die in Absatz (1) beschriebenen Informationen zuzugreifen oder eine Vorladung zu erteilen, nachdem der Generalinspekteur beschlossen hat, eine solche Prüfung oder Untersuchung einzuleiten, durchzuführen oder abzuschließen, auf solche Informationen zuzugreifen oder eine zu erteilen

Extrahierte Behördliche Passage 3

Anhang). ‘‘(c) SEPARATES HAUSHALTSKONTO.—[Geänderte Abschnitt 1105 des Titels 31, Geld und Finanzen.] ‘‘(d) BEFUGNIS ZUR HAUSHALTSMITTELVERGABE.—Es sind solche Mittel bewilligt, wie für das Haushaltsjahr 2001 und für jedes danach folgende Haushaltsjahr zur Durchführung dieses Abschnitts erforderlich sind.’’ § 7.

Extrahierte Behördliche Passage 4

Anhang). ‘‘(2) GESCHÄFTSFÜHRER.—Die Criminal Investigator Academy wird von einem Geschäftsführer geleitet, der einem Generalinspekteur für eine Einrichtung gemäß Abschnitt 11 des Inspector General Act von 1978 (5 U.S.C.

Extrahierte Behördliche Passage 5

Anhang). ‘‘(2) GESCHÄFTSFÜHRER.—Das Inspectors General Forensic Laboratory wird von einem Geschäftsführer geleitet, der einem Generalinspekteur für eine Einrichtung gemäß Abschnitt 11 des Inspector General Act von 1978 (5 U.S.C.

Extrahierte Behördliche Passage 6

Beschwerden von Mitarbeitern; Offenlegung der Identität; Vergeltungsmaßnahmen (a) Der Generalinspekteur darf Beschwerden oder Informationen von Mitarbeitern der Einrichtung erhalten und untersuchen, die sich auf das mögliche Vorliegen einer Tätigkeit beziehen, die eine Verletzung von Gesetzen, Regeln oder Vorschriften darstellt, oder auf Missmanagement, grobe Geldverschwendung, Machtmissbrauch oder eine erhebliche und spezifische Gefahr für die öffentliche Gesundheit und Sicherheit.

5 USC Appendix 8D(a)(1)(F)

Gelistet durch: NARA Registry, Verwandte Befugnisse

Designation-Nachweise

  • NARA-Befugniszeile: 5 USC Anhang 8D(a)(1)(F) | Status: Grundlegend | Banner: CUI.
  • Zugehöriger Behördennachweis: 5 USC Anhang 8D(a)(1)(F) | Status: Grundlegend | Banner: CUI

Extrahierte Bedeutung der Befugnis

Keine gelistet

Betriebsbedingungen

  • Verwendeter NARA-Kategoriescope für diese Autorität: Bezieht sich auf die Identität einer Person, die einen Bericht an den Generalinspekteur einer Exekutivbehörde erstattet.
  • 5 USC Anhang 8D(a)(1)(F) | Status: Basic | Banner: CUI
  • NARA-Registrierungsstatus: Basic + Specified. Per-Autorität NARA-Statuswerte: Basic, Specified. Der Beleg für die NARA-Banner-Markierung: CUI, CUI//SP-PRIIG. Die Registrierungshinweise sind hier erhalten; eine detaillierte Analyse primärer Gesetze oder Verordnungstexte liegt für diese Kategorie noch aus.
  • NARA-Kategoriescope: Bezieht sich auf die Identität einer Person, die einen Bericht an den Generalinspekteur einer Exekutivbehörde erstattet.
  • DoD-Kategoriescope: Bezieht sich auf die Identität einer Person, die einen Bericht an den Generalinspekteur einer Exekutivbehörde erstattet.

Schutz- und Weitergabekontrollen

  • NARA Registry Kontrollnachweis: Status Basic; Banner-Markierung CUI.
  • Nara Basic oder Specified: Basic + Specified
  • Nara-Befugniszeilen: 5 USC Appendix 7(b) | Status: Basis | Banner: CUI || 5 USC Appendix 8D(a)(1)(F) | Status: Basis | Banner: CUI || 5 USC Appendix 8D(e) | Status: Spezifiziert | Banner: CUI//SP-PRIIG || 5 USC Appendix 8M(b)(2)(B) | Status: Basis | Banner: CUI || 50 USC 3033(g) | Status: Basis | Banner: CUI
  • Nara-Bannerkennzeichnungen: CUI, CUI//SP-PRIIG
  • Keine vom DoD vorgeschriebene Verbreitungskontrolle auf der Registrierungsseite aufgelistet. Genehmigte begrenzte Verbreitungskontrollen nur anwenden, wenn sie von der designierenden Behörde oder der geltenden Autorität verlangt oder erlaubt werden.
  • Verwenden Sie zunächst die Registry-Aussagen, NARA-Autoritätszeilen, DoD-Autoritäten, DoD-Richtlinien, Warnhinweise, erforderliche Verbreitungskontrollen und Beispiele. Wenn die zitierte Autorität keine Handhabungsdetails spezifiziert, gelten CUI Basic-Schutzmaßnahmen und Verbreitungsregeln, sofern sie nicht mit der Autorität oder agenturenspezifischen Kontrollen in Konflikt stehen.

5 USC Appendix 8D(e)

Gelistet durch: NARA Registry, Verwandte Befugnisse

Designation-Nachweise

  • NARA-Befugniszeile: 5 USC Anhang 8D(e) | Status: Spezifisch | Banner: CUI//SP-PRIIG.
  • Zugehöriger Behördennachweis: 5 USC Anhang 8D(e) | Status: Spezifisch | Banner: CUI//SP-PRIIG

Extrahierte Bedeutung der Befugnis

Keine gelistet

Betriebsbedingungen

  • Verwendeter NARA-Kategoriescope für diese Autorität: Bezieht sich auf die Identität einer Person, die einen Bericht an den Generalinspekteur einer Exekutivbehörde erstattet.
  • 5 USC Anhang 8D(e) | Status: Specified | Banner: CUI//SP-PRIIG
  • NARA-Registrierungsstatus: Basic + Specified. Per-Autorität NARA-Statuswerte: Basic, Specified. Der Beleg für die NARA-Banner-Markierung: CUI, CUI//SP-PRIIG. Die Registrierungshinweise sind hier erhalten; eine detaillierte Analyse primärer Gesetze oder Verordnungstexte liegt für diese Kategorie noch aus.
  • NARA-Kategoriescope: Bezieht sich auf die Identität einer Person, die einen Bericht an den Generalinspekteur einer Exekutivbehörde erstattet.
  • DoD-Kategoriescope: Bezieht sich auf die Identität einer Person, die einen Bericht an den Generalinspekteur einer Exekutivbehörde erstattet.

Schutz- und Weitergabekontrollen

  • NARA-Registerkontrollnachweis: Status Spezifisch; Bannerkennzeichnung CUI//SP-PRIIG.
  • Nara Basic oder Specified: Basic + Specified
  • Nara-Befugniszeilen: 5 USC Appendix 7(b) | Status: Basis | Banner: CUI || 5 USC Appendix 8D(a)(1)(F) | Status: Basis | Banner: CUI || 5 USC Appendix 8D(e) | Status: Spezifiziert | Banner: CUI//SP-PRIIG || 5 USC Appendix 8M(b)(2)(B) | Status: Basis | Banner: CUI || 50 USC 3033(g) | Status: Basis | Banner: CUI
  • Nara-Bannerkennzeichnungen: CUI, CUI//SP-PRIIG
  • Keine vom DoD vorgeschriebene Verbreitungskontrolle auf der Registrierungsseite aufgelistet. Genehmigte begrenzte Verbreitungskontrollen nur anwenden, wenn sie von der designierenden Behörde oder der geltenden Autorität verlangt oder erlaubt werden.
  • Verwenden Sie zunächst die Registry-Aussagen, NARA-Autoritätszeilen, DoD-Autoritäten, DoD-Richtlinien, Warnhinweise, erforderliche Verbreitungskontrollen und Beispiele. Wenn die zitierte Autorität keine Handhabungsdetails spezifiziert, gelten CUI Basic-Schutzmaßnahmen und Verbreitungsregeln, sofern sie nicht mit der Autorität oder agenturenspezifischen Kontrollen in Konflikt stehen.

5 USC Appendix 8M(b)(2)(B)

Gelistet durch: NARA Registry, Verwandte Befugnisse

Designation-Nachweise

  • NARA-Befugniszeile: 5 USC Anhang 8M(b)(2)(B) | Status: Grundlegend | Banner: CUI.
  • Zugehöriger Behördennachweis: 5 USC Anhang 8M(b)(2)(B) | Status: Grundlegend | Banner: CUI

Extrahierte Bedeutung der Befugnis

Keine gelistet

Betriebsbedingungen

  • Verwendeter NARA-Kategoriescope für diese Autorität: Bezieht sich auf die Identität einer Person, die einen Bericht an den Generalinspekteur einer Exekutivbehörde erstattet.
  • 5 USC Anhang 8M(b)(2)(B) | Status: Basic | Banner: CUI
  • NARA-Registrierungsstatus: Basic + Specified. Per-Autorität NARA-Statuswerte: Basic, Specified. Der Beleg für die NARA-Banner-Markierung: CUI, CUI//SP-PRIIG. Die Registrierungshinweise sind hier erhalten; eine detaillierte Analyse primärer Gesetze oder Verordnungstexte liegt für diese Kategorie noch aus.
  • NARA-Kategoriescope: Bezieht sich auf die Identität einer Person, die einen Bericht an den Generalinspekteur einer Exekutivbehörde erstattet.
  • DoD-Kategoriescope: Bezieht sich auf die Identität einer Person, die einen Bericht an den Generalinspekteur einer Exekutivbehörde erstattet.

Schutz- und Weitergabekontrollen

  • NARA Registry Kontrollnachweis: Status Basic; Banner-Markierung CUI.
  • Nara Basic oder Specified: Basic + Specified
  • Nara-Befugniszeilen: 5 USC Appendix 7(b) | Status: Basis | Banner: CUI || 5 USC Appendix 8D(a)(1)(F) | Status: Basis | Banner: CUI || 5 USC Appendix 8D(e) | Status: Spezifiziert | Banner: CUI//SP-PRIIG || 5 USC Appendix 8M(b)(2)(B) | Status: Basis | Banner: CUI || 50 USC 3033(g) | Status: Basis | Banner: CUI
  • Nara-Bannerkennzeichnungen: CUI, CUI//SP-PRIIG
  • Keine vom DoD vorgeschriebene Verbreitungskontrolle auf der Registrierungsseite aufgelistet. Genehmigte begrenzte Verbreitungskontrollen nur anwenden, wenn sie von der designierenden Behörde oder der geltenden Autorität verlangt oder erlaubt werden.
  • Verwenden Sie zunächst die Registry-Aussagen, NARA-Autoritätszeilen, DoD-Autoritäten, DoD-Richtlinien, Warnhinweise, erforderliche Verbreitungskontrollen und Beispiele. Wenn die zitierte Autorität keine Handhabungsdetails spezifiziert, gelten CUI Basic-Schutzmaßnahmen und Verbreitungsregeln, sofern sie nicht mit der Autorität oder agenturenspezifischen Kontrollen in Konflikt stehen.

50 USC 3033(g)

Gelistet durch: NARA Registry, DoD Registry, Verwandte Befugnisse

Designation-Nachweise

  • NARA-Befugniszeile: 50 USC 3033(g) | Status: Grundlegend | Banner: CUI.
  • DoD-Befugniszeile: 50 USC 3033(g). DoD listet dieses Zitat für die Kategorie auf; diese DoD-Detailseite zeigt kein separates Feld für Grundlegend/Spezifisch an.
  • Zugehöriger Behördennachweis: 50 USC 3033(g) | Status: Grundlegend | Banner: CUI
  • Beleg zur verwandten Autorität: DoD führt diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, sofern verfügbar.
  • Kontext der Registry-Bezeichnung: Basic + Specified, CUI. Der verlinkte Autoritätstext enthält Kategorienumfang- oder Anwendbarkeitstexte, die bei der Bestimmung helfen, wann die Information in diese CUI-Kategorie fällt. Der verlinkte Autoritätstext enthält Regelungen zu Offenlegung, Zugang, Schutz, Freigabe, Verbreitung oder Verteilungssteuerung, die für die Handhabung relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Texte zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzungen, die Folgen von Fehlhandhabung beeinflussen können.
  • Die Registry-Bezeichnung für diese Kategorie ist Basic + Specified mit Banner CUI.

Extrahierte Bedeutung der Befugnis

  • Seite 520 TITEL 50—KRIEG UND NATIONALE VERTEIDIGUNG § 3032
  • Kontext der Registry-Bezeichnung: Basic + Specified, CUI. Der verlinkte Autoritätstext enthält Kategorienumfang- oder Anwendbarkeitstexte, die bei der Bestimmung helfen, wann die Information in diese CUI-Kategorie fällt. Der verlinkte Autoritätstext enthält Regelungen zu Offenlegung, Zugang, Schutz, Freigabe, Verbreitung oder Verteilungssteuerung, die für die Handhabung relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Texte zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzungen, die Folgen von Fehlhandhabung beeinflussen können.

Betriebsbedingungen

  • Verwendeter NARA-Kategoriescope für diese Autorität: Bezieht sich auf die Identität einer Person, die einen Bericht an den Generalinspekteur einer Exekutivbehörde erstattet.
  • Verwendeter DoD-Kategoriescope für diese Autorität: Bezieht sich auf die Identität einer Person, die einen Bericht an den Generalinspekteur einer Exekutivbehörde erstattet.
  • 50 USC 3033(g) | Status: Basic | Banner: CUI
  • DoD listet diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, wenn verfügbar.
  • NARA-Registrierungsstatus: Basic + Specified. Per-Autorität NARA-Statuswerte: Basic, Specified. Der Beleg für die NARA-Banner-Markierung: CUI, CUI//SP-PRIIG. Die Registrierungshinweise sind hier erhalten; eine detaillierte Analyse primärer Gesetze oder Verordnungstexte liegt für diese Kategorie noch aus.
  • NARA-Kategoriescope: Bezieht sich auf die Identität einer Person, die einen Bericht an den Generalinspekteur einer Exekutivbehörde erstattet.
  • DoD-Kategoriescope: Bezieht sich auf die Identität einer Person, die einen Bericht an den Generalinspekteur einer Exekutivbehörde erstattet.
  • Extrahierte Befugnisbedingung: (5)(A) Außer wie in Unterabsatz (B) vorgesehen, ist der Generalinspekteur befugt, per Vorladung die Vorlage aller Informationen, Dokumente, Berichte, Antworten, Aufzeichnungen, Abrechnungen, Papiere und sonstigen Daten in jeglichem Medium (einschließlich elektronisch gespeicherter Informationen sowie jeglicher materiellen Gegenstände) sowie der dokumentarischen Beweismittel zu verlangen, die zur Erfüllung der Aufgaben und Pflichten des Generalinspekteurs erforderlich sind.
  • Extrahierte Befugnisbedingung: (C) Der Generalinspekteur hat direkten Zugang zu allen Aufzeichnungen, Berichten, Prüfungen, Bewertungen, Dokumenten, Papieren, Empfehlungen oder sonstigen Materialien, die sich auf die Programme und Tätigkeiten beziehen, für die der Generalinspekteur nach diesem Abschnitt verantwortlich ist.
  • Extrahierte Befugnisbedingung: (B) Im Fall von Ministerien, Behörden und anderen Elementen der US-Regierung hat der Generalinspekteur Informationen, Dokumente, Berichte, Antworten, Aufzeichnungen, Abrechnungen, Papiere, sonstige Daten und Beweise für den in Unterabsatz (A) angegebenen Zweck unter Verwendung anderer Verfahren als Vorladungen einzuholen.
  • Extrahierte Befugnisbedingung: (6) Gemäß Abschnitt 535 des Titels 28 hat der Generalinspekteur unverzüglich dem Generalstaatsanwalt jede Information, Anschuldigung oder Beschwerde zu melden, die vom Generalinspekteur im Zusammenhang mit Verstößen gegen Bundesstrafrecht erhalten wird und die 1 ein Programm oder eine Operation eines Elements der Nachrichtendienste betrifft oder die Beziehungen zwischen den Elementen der Nachrichtendienste, entsprechend den Leitlinien, die vom Generalstaatsanwalt gemäß Unterabschnitt (b)(2) dieses Abschnitts erlassen werden können.

Schutz- und Weitergabekontrollen

  • NARA Registry Kontrollnachweis: Status Basic; Banner-Markierung CUI.
  • Nara Basic oder Specified: Basic + Specified
  • Nara-Befugniszeilen: 5 USC Appendix 7(b) | Status: Basis | Banner: CUI || 5 USC Appendix 8D(a)(1)(F) | Status: Basis | Banner: CUI || 5 USC Appendix 8D(e) | Status: Spezifiziert | Banner: CUI//SP-PRIIG || 5 USC Appendix 8M(b)(2)(B) | Status: Basis | Banner: CUI || 50 USC 3033(g) | Status: Basis | Banner: CUI
  • Nara-Bannerkennzeichnungen: CUI, CUI//SP-PRIIG
  • Keine vom DoD vorgeschriebene Verbreitungskontrolle auf der Registrierungsseite aufgelistet. Genehmigte begrenzte Verbreitungskontrollen nur anwenden, wenn sie von der designierenden Behörde oder der geltenden Autorität verlangt oder erlaubt werden.
  • Verwenden Sie zunächst die Registry-Aussagen, NARA-Autoritätszeilen, DoD-Autoritäten, DoD-Richtlinien, Warnhinweise, erforderliche Verbreitungskontrollen und Beispiele. Wenn die zitierte Autorität keine Handhabungsdetails spezifiziert, gelten CUI Basic-Schutzmaßnahmen und Verbreitungsregeln, sofern sie nicht mit der Autorität oder agenturenspezifischen Kontrollen in Konflikt stehen.
  • Extrahierte Befugnisregelung: Sobald eine solche Beschwerde oder Information von einem Mitarbeiter der Nachrichtendienste erhalten wurde— (A) darf der Generalinspekteur die Identität des Mitarbeiters ohne dessen Zustimmung nicht offenlegen, es sei denn, der Generalinspekteur entscheidet, dass eine solche Offenlegung während der Untersuchung unvermeidlich ist oder die Offenlegung an einen Beamten des Justizministeriums erfolgt, der für die Entscheidung über eine Strafverfolgung zuständig ist, und diese Bestimmung gilt als Rückhaltestatut gemäß Unterabschnitt (b)(3) von Abschnitt 552 des Titels 5 (allgemein bekannt als „Freedom of Information Act“); und (B) darf keine Handlung, die eine Vergeltungsmaßnahme oder Androhung einer Vergeltungsmaßnahme für die Abgabe einer solchen Beschwerde oder Offenlegung einer solchen Information an den Generalinspekteur darstellt, von einem Mitarbeiter in einer Position, derartige Maßnahmen zu ergreifen, durchgeführt werden, es sei denn, die Beschwerde wurde mit dem Wissen abgegeben, dass sie falsch ist, oder mit vorsätzlicher Missachtung ihrer Wahrheit oder Falschheit.
  • Extrahierte Befugnisregelung: (e) Pflichten und Verantwortlichkeiten Es obliegt dem Generalinspekteur der Nachrichtendienste— (1) politische Leitung zu geben und Untersuchungen, Inspektionen, Prüfungen und Bewertungen in Bezug auf Programme und Aktivitäten unter der Verantwortung und Autorität des Direktors für Nationale Nachrichtendienste unabhängig zu planen, durchzuführen, zu überwachen und zu koordinieren; (2) den Direktor für Nationale Nachrichtendienste vollständig und aktuell über Gesetzes- und Vorschriftsverstöße, Betrug und andere schwerwiegende Probleme, Missbräuche und Mängel in Bezug auf die Programme und Aktivitäten unter der Verantwortung und Autorität des Direktors zu informieren, Korrekturmaßnahmen zu empfehlen und über den Fortschritt der Umsetzung solcher Maßnahmen zu berichten; (3) bei der Vorbereitung aller Berichte, die vom Generalinspekteur ausgegeben werden, gebührend den Schutz von Nachrichtenquellen und -methoden zu beachten und, soweit dies mit dem Zweck und Ziel der Berichte vereinbar ist, Maßnahmen zur Minimierung der Offenlegung von Nachrichtenquellen und -methoden zu ergreifen, die in diesen Berichten beschrieben werden; und (4) bei der Ausübung der Pflichten und Verantwortlichkeiten gemäß diesem Abschnitt allgemein anerkannten staatlichen Prüfungsgrundsätzen zu folgen.
  • Extrahierte Befugnisregelung: (3) Der Direktor soll den Generalinspekteur zum Zeitpunkt der Einreichung der Erklärung gemäß Absatz (2) beraten und, soweit mit dem Schutz von Nachrichtenquellen und -methoden vereinbar, dem Generalinspekteur eine Kopie dieser Erklärung zur Verfügung stellen.
  • Extrahierte Befugnisregelung: (5)(A) Außer wie in Unterabsatz (B) vorgesehen, ist der Generalinspekteur befugt, per Vorladung die Vorlage aller Informationen, Dokumente, Berichte, Antworten, Aufzeichnungen, Abrechnungen, Papiere und sonstigen Daten in jeglichem Medium (einschließlich elektronisch gespeicherter Informationen sowie jeglicher materiellen Gegenstände) sowie der dokumentarischen Beweismittel zu verlangen, die zur Erfüllung der Aufgaben und Pflichten des Generalinspekteurs erforderlich sind.
  • Extrahierte Befugnisregelung: (H) Nichts in diesem Abschnitt ist dahingehend auszulegen, dass der Schutz eines Mitarbeiters gemäß Abschnitt 3517(d) dieses Titels oder Abschnitt 8H des Inspector General Act von 1978 (5 U.S.C.
  • Extrahierte Befugnisbedingung: (6) Gemäß Abschnitt 535 des Titels 28 hat der Generalinspekteur unverzüglich dem Generalstaatsanwalt jede Information, Anschuldigung oder Beschwerde zu melden, die vom Generalinspekteur im Zusammenhang mit Verstößen gegen Bundesstrafrecht erhalten wird und die 1 ein Programm oder eine Operation eines Elements der Nachrichtendienste betrifft oder die Beziehungen zwischen den Elementen der Nachrichtendienste, entsprechend den Leitlinien, die vom Generalstaatsanwalt gemäß Unterabschnitt (b)(2) dieses Abschnitts erlassen werden können.

Auszüge aus der Befugnis

Relevantester extrahierter behördlicher Textpassus

Sobald eine solche Beschwerde oder Information von einem Mitarbeiter der Nachrichtendienste eingegangen ist— (A) darf der Generalinspektor die Identität des Mitarbeiters nicht ohne dessen Zustimmung offenlegen, es sei denn, der Generalinspektor stellt fest, dass eine solche Offenlegung während der Untersuchung unvermeidbar ist oder die Offenlegung einem Beamten des Justizministeriums erfolgt, der dafür verantwortlich ist zu bestimmen, ob eine Strafverfolgung eingeleitet werden soll, und diese Bestimmung gilt als Ausnahmeregelung gemäß Unterabschnitt (b)(3) von Abschnitt 552 Titel 5 (allgemein bekannt als „Freedom of Information Act“); und (B) darf keine Maßnahme, die eine Vergeltung oder Androhung einer Vergeltung für die Abgabe einer solchen Beschwerde oder die Offenlegung solcher Informationen an den Generalinspektor darstellt, von einem Mitarbeiter in einer Position zur Durchführung solcher Maßnahmen ergriffen werden, es sei denn, die Beschwerde wurde abgegeben oder die Information mit dem Wissen, dass sie falsch ist, oder aus vorsätzlicher Missachtung ihrer Wahrheit oder Falschheit offenbart.

Extrahierte Behördliche Passage 2

(e) Pflichten und Verantwortlichkeiten Es ist die Pflicht und Verantwortung des Generalinspektors der Nachrichtendienste— (1) politische Richtlinien vorzugeben, die Planung, Durchführung, Überwachung und Koordinierung unabhängig durchzuführen für Untersuchungen, Inspektionen, Prüfungen und Überprüfungen betreffend Programme und Aktivitäten innerhalb der Zuständigkeit und Befugnis des Direktors der National Intelligence; (2) den Direktor der National Intelligence vollständig und aktuell über Gesetzes- und Vorschriftsverstöße, Betrug sowie andere schwerwiegende Probleme, Missbräuche und Mängel im Zusammenhang mit den Programmen und Aktivitäten innerhalb der Zuständigkeit und Befugnis des Direktors zu informieren, Korrekturmaßnahmen bezüglich dieser Probleme zu empfehlen und über den Fortschritt bei der Umsetzung solcher Korrekturmaßnahmen zu berichten; (3) besonders auf den Schutz von Nachrichtendienstquellen und -methoden bei der Erstellung aller vom Generalinspektor herausgegebenen Berichte zu achten und in dem Ausmaß, wie es mit Zweck und Ziel dieser Berichte vereinbar ist, Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, die Offenlegung der im Bericht beschriebenen Nachrichtendienstquellen und -methoden zu minimieren; und (4) bei der Ausführung der Pflichten und Verantwortlichkeiten unter diesem Abschnitt allgemein anerkannte staatliche Prüfungsstandards einzuhalten.

Extrahierte Behördliche Passage 3

(3) Der Direktor soll den Generalinspektor zum Zeitpunkt der Vorlage einer Erklärung gemäß Absatz (2) beraten und ihm, soweit mit dem Schutz von Nachrichtendienstquellen und -methoden vereinbar, eine Kopie dieser Erklärung zur Verfügung stellen.

Extrahierte Behördliche Passage 4

(5)(A) Außer wie in Unterabsatz (B) vorgesehen, ist der Generalinspektor befugt, die Vorlage aller Informationen, Dokumente, Berichte, Antworten, Aufzeichnungen, Konten, Papiere und anderer Daten in jeglichem Medium (einschließlich elektronisch gespeicherter Informationen sowie aller materiellen Gegenstände) und dokumentarischer Beweise mittels Vorladung zu verlangen, die für die Erfüllung der Pflichten und Verantwortlichkeiten des Generalinspektors erforderlich sind.

Extrahierte Behördliche Passage 5

(H) Nichts in diesem Abschnitt ist so auszulegen, dass der Schutz, der einem Mitarbeiter gemäß Abschnitt 3517(d) dieses Titels oder Abschnitt 8H des Inspector General Act von 1978 (5 U.S.C.) gewährt wird, eingeschränkt wird.

Extrahierte Behördliche Passage 6

(C) Der Generalinspektor hat direkten Zugang zu allen Aufzeichnungen, Berichten, Prüfungen, Überprüfungen, Dokumenten, Papieren, Empfehlungen oder anderen Materialien, die sich auf die Programme und Aktivitäten beziehen, für die der Generalinspektor nach diesem Abschnitt zuständig ist.