10 USC 130e
Gelistet durch: NARA Registry, DoD Registry, Verwandte Befugnisse
Designation-Nachweise
- NARA-Befugniszeile: 10 USC 130e | Status: Basis | Banner: CUI.
- DoD-Befugniszeile: 10 USC 130e. DoD listet dieses Zitat für die Kategorie; diese DoD-Detailseite zeigt kein separates Basis-/Spezifiziert-Feld an.
- Verwandter Befugnissnachweis: 10 USC 130e | Status: Basis | Banner: CUI
- Beleg zur verwandten Autorität: DoD führt diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, sofern verfügbar.
- Kontext der Registrierungsbezeichnung: Basic, CUI. Der verlinkte Autoritätstext enthält kategoriebeschreibende oder anwendbarkeitsbezogene Formulierungen, die helfen, festzustellen, wann die Information innerhalb dieser CUI-Kategorie fällt. Der verlinkte Text enthält Sprache zur Offenlegung, zum Zugriffs-, Schutz-, Freigabe-, Verbreitungs- oder Vertriebs-Kontrollmaßnahmen, die für die Handhabung relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Formulierungen zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzung, die Folgen für Misshandlungen betreffen können.
- Die Registrierungsbezeichnung für diese Kategorie ist Basic mit dem Banner CUI.
Extrahierte Bedeutung der Befugnis
- Seite 131 TITEL 10—STREITKRÄFTE § 130f
- Kontext der Registrierungsbezeichnung: Basic, CUI. Der verlinkte Autoritätstext enthält kategoriebeschreibende oder anwendbarkeitsbezogene Formulierungen, die helfen, festzustellen, wann die Information innerhalb dieser CUI-Kategorie fällt. Der verlinkte Text enthält Sprache zur Offenlegung, zum Zugriffs-, Schutz-, Freigabe-, Verbreitungs- oder Vertriebs-Kontrollmaßnahmen, die für die Handhabung relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Formulierungen zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzung, die Folgen für Misshandlungen betreffen können.
Betriebsbedingungen
- Mit dieser Befugnis verwendeter NARA-Kategorienumfang: Informationen, die bei Offenlegung Schwachstellen in der kritischen Infrastruktur des DoD offenbaren und bei Ausnutzung wahrscheinlich zu erheblichen Störungen, Zerstörungen oder Schäden an den Operationen, Eigentum oder Einrichtungen des DoD führen würden, einschließlich Informationen über die Sicherung und den Schutz von Sprengstoffen, Gefahrstoffen oder Pipelines, die sich auf kritische Infrastrukturen oder geschützte Systeme beziehen, die im Besitz sind oder im Auftrag des DoD betrieben werden, einschließlich Verwundbarkeitsbewertungen, die vom oder im Auftrag des DoD erstellt wurden, Sprengstoffsicherheitsinformationen (einschließlich Lagerung und Handhabung) und andere standortspezifische Informationen über oder im Zusammenhang mit der Sicherheit von Anlagen.
- Mit dieser Befugnis verwendeter DoD-Kategorienumfang: Informationen, die bei Offenlegung Schwachstellen in der kritischen Infrastruktur des DoD offenbaren und bei Ausnutzung wahrscheinlich zu erheblichen Störungen, Zerstörungen oder Schäden an den Operationen, Eigentum oder Einrichtungen des DoD führen würden, einschließlich Informationen über die Sicherung und den Schutz von Sprengstoffen, Gefahrstoffen oder Pipelines, die sich auf kritische Infrastrukturen oder geschützte Systeme beziehen, die im Besitz sind oder im Auftrag des DoD betrieben werden, einschließlich Verwundbarkeitsbewertungen, die vom oder im Auftrag des DoD erstellt wurden, Sprengstoffsicherheitsinformationen (einschließlich Lagerung und Handhabung) und andere standortspezifische Informationen über oder im Zusammenhang mit der Sicherheit von Anlagen.
- 10 USC 130e | Status: Basis | Banner: CUI
- DoD listet diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, wenn verfügbar.
- NARA-Registerstatus: Basic. Statuswerte pro Behörde: Basic. Nachweis der NARA-Banner-Markierung: CUI. Die Registernachweise sind hier erhalten; eine detaillierte Analyse des Primärrechts oder der Vorschrift bleibt für diese Kategorie ausstehend.
- NARA-Kategorienumfang: Informationen, die bei Offenlegung Schwachstellen in der kritischen Infrastruktur des DoD offenbaren und bei Ausnutzung wahrscheinlich zu erheblichen Störungen, Zerstörungen oder Schäden an den Operationen, Eigentum oder Einrichtungen des DoD führen würden, einschließlich Informationen über die Sicherung und den Schutz von Sprengstoffen, Gefahrstoffen oder Pipelines, die sich auf kritische Infrastrukturen oder geschützte Systeme beziehen, die im Besitz sind oder im Auftrag des DoD betrieben werden, einschließlich Verwundbarkeitsbewertungen, die vom oder im Auftrag des DoD erstellt wurden, Sprengstoffsicherheitsinformationen (einschließlich Lagerung und Handhabung) und andere standortspezifische Informationen über oder im Zusammenhang mit der Sicherheit von Anlagen.
- Extrahierte Befugnisvoraussetzung: (2)(A) Ein Staats- oder Kommunalgesetz, das eine Staats- oder Kommunalbehörde zur Offenlegung von Sicherheitsinformationen über die kritische Infrastruktur des Verteidigungsministeriums verpflichtet oder ermächtigt, die durch eine schriftliche Bestimmung nach Absatz (a) abgedeckt sind, gilt nicht für solche Informationen.
- Extrahierte Befugnisvoraussetzung: (f) DEFINITION.—In diesem Abschnitt bezeichnet der Begriff „Sicherheitsinformationen über die kritische Infrastruktur des Verteidigungsministeriums“ sensible, aber unklassifizierte Informationen, die bei Offenlegung Schwachstellen in der kritischen Infrastruktur des Verteidigungsministeriums offenbaren und bei Ausnutzung wahrscheinlich zu erheblichen Störungen, Zerstörungen oder Schäden an den Operationen, Eigentum oder Einrichtungen des Verteidigungsministeriums führen würden, einschließlich Informationen über die Sicherung und den Schutz von Sprengstoffen, Gefahrstoffen oder Pipelines, die sich auf kritische Infrastrukturen oder geschützte Systeme beziehen, die im Besitz sind oder im Auftrag des Verteidigungsministeriums betrieben werden, einschließlich Verwundbarkeitsbewertungen, die vom oder im Auftrag des Verteidigungsministeriums erstellt wurden, Sprengstoffsicherheitsinformationen (einschließlich Lagerung und Handhabung) und andere standortspezifische Informationen über oder im Zusammenhang mit der Sicherheit von Anlagen.
- Extrahierte Befugnisbedingung: (b) lautet wie folgt: „Informationen zur Sicherheit kritischer Infrastrukturen des Verteidigungsministeriums, die durch eine schriftliche Feststellung nach Unterabschnitt (a) gedeckt sind und einer Staats- oder Kommunalverwaltung bereitgestellt werden, bleiben unter der Kontrolle des Verteidigungsministeriums.“ 2015—Pub.
- Extrahierte Befugnisbedingung: (c) I NFORMATIONEN, DIE STAATS- UND LOKALVERWALTUNGEN BEREITGESTELLT WERDEN.—(1) Sicherheitsinformationen kritischer Infrastrukturen des Verteidigungsministeriums, die durch eine schriftliche Feststellung nach Unterabschnitt (a) gedeckt oder nach Unterabschnitt (b) bezeichnet sind und einer Staats- oder Kommunalverwaltung bereitgestellt werden, bleiben unter der Kontrolle des Verteidigungsministeriums.
- Extrahierte Befugnisbedingung: Behandlung bestimmter Sicherheitsinformationen kritischer Infrastrukturen unter dem Freedom of Information Act (FOIA) (a) A USNAHME.—Der Verteidigungsminister kann Sicherheitsinformationen kritischer Infrastrukturen des Verteidigungsministeriums gemäß Abschnitt 552(b)(3) des Titels 5 von der Offenlegung ausnehmen, wenn eine schriftliche Feststellung vorliegt, dass— (1) die Informationen Sicherheitsinformationen kritischer Infrastrukturen des Verteidigungsministeriums sind; und (2) das öffentliche Interesse an der Offenlegung dieser Informationen das Verhindern ihrer Offenlegung nicht überwiegt.
Schutz- und Weitergabekontrollen
- NARA Registry Kontrollnachweis: Status Basic; Banner-Markierung CUI.
- Nara Basis oder Spezifiert: Basis
- Nara-Autoritätszeilen: 10 USC 130e | Status: Basis | Banner: CUI
- Nara-Banner-Markierungen: CUI
- Keine vom DoD vorgeschriebene Verbreitungskontrolle auf der Registrierungsseite aufgelistet. Genehmigte begrenzte Verbreitungskontrollen nur anwenden, wenn sie von der designierenden Behörde oder der geltenden Autorität verlangt oder erlaubt werden.
- Verwenden Sie zunächst die Registry-Aussagen, NARA-Autoritätszeilen, DoD-Autoritäten, DoD-Richtlinien, Warnhinweise, erforderliche Verbreitungskontrollen und Beispiele. Wenn die zitierte Autorität keine Handhabungsdetails spezifiziert, gelten CUI Basic-Schutzmaßnahmen und Verbreitungsregeln, sofern sie nicht mit der Autorität oder agenturenspezifischen Kontrollen in Konflikt stehen.
- Extrahierte Befugnisregelung: (b) B EZEICHNUNG VON SICHERHEITSINFORMATIONEN KRITISCHER INFRASTRUKTUR DES VERTEIDIGUNGSMINISTERIUMS.—Zusätzlich zu jeglicher anderer Befugnis oder Anforderung bezüglich des Schutzes vor Weitergabe von Informationen kann der Verteidigungsminister Informationen als Sicherheitsinformationen kritischer Infrastrukturen des Verteidigungsministeriums bezeichnen, auch im Verlauf der Erstellung solcher Informationen, um sicherzustellen, dass diese Informationen nicht ohne Genehmigung weitergegeben werden.
- Extrahierte Befugnisregelung: (f) D EFINITION.—In diesem Abschnitt bezeichnet der Begriff „Sicherheitsinformationen kritischer Infrastrukturen des Verteidigungsministeriums“ sensible, aber nicht klassifizierte Informationen, die, wenn sie offengelegt würden, Schwachstellen in kritischen Infrastrukturen des Verteidigungsministeriums offenbaren würden, die, wenn ausgenutzt, wahrscheinlich eine erhebliche Störung, Zerstörung oder Beschädigung von Operationen, Eigentum oder Einrichtungen des Verteidigungsministeriums zur Folge hätten, einschließlich Informationen über die Sicherung und den Schutz von Sprengstoffen, gefährlichen Chemikalien oder Rohrleitungen, die sich auf kritische Infrastrukturen oder geschützte Systeme beziehen, die vom Verteidigungsministerium betrieben oder kontrolliert werden, einschließlich Verwundbarkeitsbewertungen, die vom Verteidigungsministerium oder in dessen Auftrag erstellt wurden, Sicherheitsinformationen zu Sprengstoffen (einschließlich Lagerung und Handhabung) und andere standortspezifische Informationen zur oder über die Sicherheit von Einrichtungen.
- Extrahierte Befugnisregelung: (b) V ERFAHREN.—(1) Der Verteidigungsminister hat Verfahren zu erstellen und den Kongressausschüssen für Verteidigung vorzulegen, die mit der nationalen Sicherheit der Vereinigten Staaten und dem Schutz der operationellen Integrität vereinbar sind, um die Anforderungen von Unterabschnitt (a) zu erfüllen.
- Extrahierte Befugnisregelung: Behandlung bestimmter vertraulicher Informationen, die mit Staats- und Kommunalpersonal geteilt werden Vertrauliche Geschäftsinformationen und andere sensible, aber nicht klassifizierte Informationen zur Heimatschutzsicherheit, die sich im Besitz des Verteidigungsministeriums befinden und gemäß Abschnitt 892 des Homeland Security Act von 2002 (6 U.S.C.
- Extrahierte Befugnisregelung: 482), mit Staats- und Kommunalpersonal (wie in diesem Abschnitt definiert) geteilt werden, unterliegen aufgrund der Weitergabe solcher Informationen an dieses Personal nicht der Offenlegung nach Abschnitt 552 des Titels 5.
Auszüge aus der Befugnis
Relevantester extrahierter behördlicher Textpassus(b) B EZEICHNUNG VON SICHERHEITSINFORMATIONEN KRITISCHER INFRASTRUKTUR DES VERTEIDIGUNGSMINISTERIUMS.—Zusätzlich zu jeglicher anderer Befugnis oder Anforderung bezüglich des Schutzes vor Weitergabe von Informationen kann der Verteidigungsminister Informationen als Sicherheitsinformationen kritischer Infrastrukturen des Verteidigungsministeriums bezeichnen, auch im Verlauf der Erstellung solcher Informationen, um sicherzustellen, dass diese Informationen nicht ohne Genehmigung weitergegeben werden.
Extrahierte Behördliche Passage 2(f) D EFINITION.—In diesem Abschnitt bezeichnet der Begriff „Sicherheitsinformationen kritischer Infrastrukturen des Verteidigungsministeriums“ sensible, aber nicht klassifizierte Informationen, die, wenn sie offengelegt würden, Schwachstellen in kritischen Infrastrukturen des Verteidigungsministeriums offenbaren würden, die, wenn ausgenutzt, wahrscheinlich eine erhebliche Störung, Zerstörung oder Beschädigung von Operationen, Eigentum oder Einrichtungen des Verteidigungsministeriums zur Folge hätten, einschließlich Informationen über die Sicherung und den Schutz von Sprengstoffen, gefährlichen Chemikalien oder Rohrleitungen, die sich auf kritische Infrastrukturen oder geschützte Systeme beziehen, die vom Verteidigungsministerium betrieben oder kontrolliert werden, einschließlich Verwundbarkeitsbewertungen, die vom Verteidigungsministerium oder in dessen Auftrag erstellt wurden, Sicherheitsinformationen zu Sprengstoffen (einschließlich Lagerung und Handhabung) und andere standortspezifische Informationen zur oder über die Sicherheit von Einrichtungen.
Extrahierte Behördliche Passage 3(b) V ERFAHREN.—(1) Der Verteidigungsminister hat Verfahren zu erstellen und den Kongressausschüssen für Verteidigung vorzulegen, die mit der nationalen Sicherheit der Vereinigten Staaten und dem Schutz der operationellen Integrität vereinbar sind, um die Anforderungen von Unterabschnitt (a) zu erfüllen.
Extrahierte Behördliche Passage 4Behandlung bestimmter vertraulicher Informationen, die mit Staats- und Kommunalpersonal geteilt werden Vertrauliche Geschäftsinformationen und andere sensible, aber nicht klassifizierte Informationen zur Heimatschutzsicherheit, die sich im Besitz des Verteidigungsministeriums befinden und gemäß Abschnitt 892 des Homeland Security Act von 2002 (6 U.S.C.
Extrahierte Behördliche Passage 5(2)(A) Ein staatliches oder lokales Gesetz, das eine staatliche oder lokale Regierung ermächtigt oder verpflichtet, sicherheitsrelevante Informationen zur kritischen Infrastruktur des Verteidigungsministeriums offenzulegen, die durch eine schriftliche Feststellung gemäß Unterabschnitt (a) abgedeckt sind, findet auf diese Informationen keine Anwendung.
Extrahierte Behördliche Passage 6(b) wird wie folgt gelesen: „Sicherheitsrelevante Informationen zur kritischen Infrastruktur des Verteidigungsministeriums, die durch eine schriftliche Feststellung gemäß Unterabschnitt (a) abgedeckt sind und einer staatlichen oder lokalen Regierung zur Verfügung gestellt werden, bleiben unter der Kontrolle des Verteidigungsministeriums.“ 2015—Pub.