18 CFR 388.113
Gelistet durch: NARA Registry, DoD Registry, Verwandte Befugnisse
Designation-Nachweise
- NARA Autoritätszeile: 18 CFR 388.113 | Status: Specified | Banner: CUI//SP-CEII.
- DoD Autoritätszeile: 18 CFR 388.113. Das DoD führt dieses Zitat für die Kategorie auf; diese DoD-Detailseite zeigt kein separates Grund-/Specified-Feld an.
- Beleg zur verwandten Autorität: 18 CFR 388.113 | Status: Specified | Banner: CUI//SP-CEII
- Beleg zur verwandten Autorität: DoD führt diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, sofern verfügbar.
- Kontext der Registry-Bezeichnung: Specified, CUI//SP-CEII. Der verlinkte Autoritätstext enthält Kategorienumfang- oder Anwendbarkeitstexte, die bei der Bestimmung helfen, wann die Information in diese CUI-Kategorie fällt. Der verlinkte Autoritätstext enthält Regelungen zu Offenlegung, Zugang, Schutz, Freigabe, Verbreitung oder Verteilungssteuerung, die für die Handhabung relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Texte zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzungen, die Folgen von Fehlhandhabung beeinflussen können.
- Die Registry-Bezeichnung für diese Kategorie ist Specified mit Banner CUI//SP-CEII.
Extrahierte Bedeutung der Befugnis
- (a) Umfang. Dieser Abschnitt regelt die
- Kontext der Registry-Bezeichnung: Specified, CUI//SP-CEII. Der verlinkte Autoritätstext enthält Kategorienumfang- oder Anwendbarkeitstexte, die bei der Bestimmung helfen, wann die Information in diese CUI-Kategorie fällt. Der verlinkte Autoritätstext enthält Regelungen zu Offenlegung, Zugang, Schutz, Freigabe, Verbreitung oder Verteilungssteuerung, die für die Handhabung relevant sind. Der verlinkte Autoritätstext enthält Texte zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzungen, die Folgen von Fehlhandhabung beeinflussen können.
Betriebsbedingungen
- NARA Kategorienumfang verwendet mit dieser Autorität: Critical energy infrastructure information bezeichnet spezifische technische, Schwachstellen- oder detaillierte Designinformationen über vorgeschlagene oder bestehende kritische Infrastrukturen, die: (i) Details über die Produktion, Erzeugung, den Transport, die Übertragung oder Verteilung von Energie enthalten; (ii) für eine Person nützlich sein könnten, die einen Angriff auf kritische Infrastrukturen plant;... und (iii) nicht lediglich den allgemeinen Standort der kritischen Infrastruktur angeben.
- Der im Zusammenhang mit dieser Behörde verwendete Geltungsbereich der DoD-Kategorie: Critical energy infrastructure information bedeutet spezifische technische, Verwundbarkeits- oder detaillierte Konstruktionsinformationen über vorgeschlagene oder bestehende kritische Infrastrukturen, die: (i) Details zur Produktion, Erzeugung, zum Transport, zur Übertragung oder Verteilung von Energie enthalten; (ii) für eine Person bei der Planung eines Angriffs auf kritische Infrastrukturen nützlich sein könnten;... und (iii) nicht einfach die allgemeine Lage der kritischen Infrastruktur angeben.
- 18 CFR 388.113 | Status: Specified | Banner: CUI//SP-CEII
- DoD listet diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, wenn verfügbar.
- NARA Registry-Status: Specified. Statuswerte pro Autorität bei NARA: Specified. Nachweis Banner-Kennzeichnung bei NARA: CUI//SP-CEII. Der Registry-Nachweis wird hier aufbewahrt; eine detaillierte Primärgesetz- oder Verordnungstextanalyse steht für diese Kategorie noch aus.
- NARA Kategorienumfang: Critical energy infrastructure information bezeichnet spezifische technische, Schwachstellen- oder detaillierte Designinformationen über vorgeschlagene oder bestehende kritische Infrastrukturen, die: (i) Details über die Produktion, Erzeugung, den Transport, die Übertragung oder Verteilung von Energie enthalten; (ii) für eine Person nützlich sein könnten, die einen Angriff auf kritische Infrastrukturen plant;... und (iii) nicht lediglich den allgemeinen Standort der kritischen Infrastruktur angeben.
- Extrahierte Behördlichkeitsbedingung: Wenn ein FOIA-Antragsteller Klage einreicht, um die Offenlegung von Informationen zu erzwingen, für die eine Person einen privilegierten Status geltend gemacht hat, wird die Kommission die Person, die die Dokumente eingereicht hat, über die Klage informieren. [Order 769, 77 FR 65476, 29. Okt. 2012, geändert durch Order 833, 81 FR 93748, 21. Dez. 2016] § 388.113 Critical Energy/Electric Infrastructure Information (CEII).
- Extrahierte Behördlichkeitsbedingung: Für Zwecke dieses Abschnitts: (1) Critical electric infrastructure information bedeutet Informationen im Zusammenhang mit kritischer elektrischer Infrastruktur oder vorgeschlagener kritischer elektrischer Infrastruktur, die von der Kommission oder einer anderen Bundesbehörde – ausgenommen klassifizierte nationale Sicherheitsinformationen – generiert oder bereitgestellt werden und von der Kommission oder dem Sekretär des Energieministeriums gemäß Abschnitt 215A(d) des Federal Power Act als critical electric infrastructure information eingestuft werden.
- Extrahierte Befugnisbedingung: Dieser Abschnitt regelt die Verfahren für das Einreichen, Kennzeichnen, Handhaben, Teilen und Verbreiten von Kritischen Energie-/Elektrischen Infrastrukturdaten (CEII), die der Kommission vorgelegt oder von ihr erzeugt wurden.
- Extrahierte Behördlichkeitsbedingung: Critical Electric Infrastructure Information ist nach dem Freedom of Information Act, 5 U.S.C. 552(b)(3) von der verpflichtenden Offenlegung ausgenommen und darf von keiner Bundes-, Landes-, kommunalen oder Stammesbehörde aufgrund eines Bundes-, Landes-, kommunalen oder Stammesgesetzes verlangt werden, das die öffentliche Offenlegung von Informationen oder Aufzeichnungen gemäß Abschnitt 215A(d)(1)(A) und (B) des Federal Power Act fordert.
Schutz- und Weitergabekontrollen
- NARA-Register Kontrollnachweis: Status festgelegt; Banner-Markierung CUI//SP-CEII.
- NARA Basis oder spezifiziert: Spezifiziert
- NARA Behördlichkeitszeilen: 18 CFR 388.113 | Status: Spezifiziert | Banner: CUI//SP-CEII || 10 CFR 1004.13 | Status: Spezifiziert | Banner: CUI//SP-CEII
- NARA Banner-Markierungen: CUI//SP-CEII
- Keine vom DoD vorgeschriebene Verbreitungskontrolle auf der Registrierungsseite aufgelistet. Genehmigte begrenzte Verbreitungskontrollen nur anwenden, wenn sie von der designierenden Behörde oder der geltenden Autorität verlangt oder erlaubt werden.
- Verwenden Sie zunächst die Registry-Aussagen, NARA-Autoritätszeilen, DoD-Autoritäten, DoD-Richtlinien, Warnhinweise, erforderliche Verbreitungskontrollen und Beispiele. Wenn die zitierte Autorität keine Handhabungsdetails spezifiziert, gelten CUI Basic-Schutzmaßnahmen und Verbreitungsregeln, sofern sie nicht mit der Autorität oder agenturenspezifischen Kontrollen in Konflikt stehen.
- Extrahierte Behördlichkeitskontrolle: (5) Einreicher von CEII erhalten mindestens fünf Arbeitstage vor der Offenlegung eine Benachrichtigung über eine eingeschränkte Freigabe von CEII, außer in Fällen, in denen eine freiwillige Weitergabe zu Zwecken der Strafverfolgung, zur Aufrechterhaltung der Infrastruktursicherheit, zur Behandlung potenzieller Bedrohungen, wenn eine Benachrichtigung nicht praktikabel wäre, und bei dringendem Bedarf an einer schnellen Verbreitung der Informationen erforderlich ist.
- Extrahierte Behördlichkeitskontrolle: Die Geheimhaltungsvereinbarung wird mindestens Folgendes umfassen: CEII wird nur für den Zweck verwendet, für den es angefordert wurde; CEII darf nur mit autorisierten Empfängern besprochen werden; CEII muss an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, der unbefugten Zugriff verhindert; CEII muss auf Anfrage zerstört oder an die Kommission zurückgegeben werden; die Kommission kann die Einhaltung der Geheimhaltungsvereinbarung durch den Empfänger prüfen; CEII, das gemäß der Vereinbarung bereitgestellt wird, unterliegt nicht der Freigabe gemäß FOIA oder Sunshine-Gesetzen; ein Empfänger ist verpflichtet, CEII auch nach Ablauf der Kennzeichnung zu schützen, bis der CEII-Koordinator feststellt, dass die Information nicht mehr als CEII gemäß Absatz (e)(2) dieses Abschnitts eingestuft werden sollte; und ein Empfänger ist verpflichtet, alle unautorisierten Offenlegungen von CEII unverzüglich der Kommission zu melden.
- Extrahierte Behördlichkeitskontrolle: (vi) Vorbehaltlich der Ausnahmen in Absatz (f)(5) dieses Abschnitts wird der CEII-Koordinator oder ein anderer zuständiger Kommissionsbeamter die Person, die die Information eingereicht hat, benachrichtigen und ihr die Möglichkeit geben (mindestens fünf Arbeitstage), schriftlich zum Antrag Stellung zu nehmen, wenn ein CEII-Antragsteller Informationen sucht, für die CEII-Status beansprucht wird, oder wenn die Kommission selbst die Freigabe solcher Informationen prüft.
- Extrahierte Behördlichkeitskontrolle: Um Zugang zu CEII zu erhalten, muss ein Mitarbeiter der Behörde eine Anerkennung und Vereinbarung unterzeichnen, in der erklärt wird, dass die Behörde CEII auf die gleiche Weise schützt wie die Kommission und jegliche Anfragen zu den Informationen an die Kommission weiterleiten wird.
- Extrahierte Behördlichkeitskontrolle: I (Ausgabe 4–1–18) § 388.113 der Organisation, und dass alle Personen in der Organisation, die Zugang zu CEII haben, sich verpflichten, an eine verpflichtende Geheimhaltungsvereinbarung gebunden zu sein, die ausgeführt werden muss.
- Extrahierte Behördlichkeitskontrolle: Alle Amtsträger, Mitarbeiter oder Vertreter der Kommission, die wissentlich und vorsätzlich CEII unautorisiert offenlegen, unterliegen angemessenen Sanktionen wie Entlassung aus dem Bundesdienst oder möglicher Überweisung zur strafrechtlichen Verfolgung.
- Extrahierte Behördenskontrolle: Die Begründung muss darlegen, wie die Information oder ein Teil der Information als CEII qualifiziert, wie die Begriffe in den Absätzen (c)(1) und (2) definiert sind.
Auszüge aus der Befugnis
Relevantester extrahierter behördlicher Textpassus(5) Einreicher von CEII erhalten mindestens fünf Arbeitstage vor der Offenlegung eine Benachrichtigung über eine eingeschränkte Freigabe von CEII, außer in Fällen, in denen eine freiwillige Weitergabe zu Zwecken der Strafverfolgung, zur Aufrechterhaltung der Infrastruktursicherheit, zur Behandlung potenzieller Bedrohungen, wenn eine Benachrichtigung nicht praktikabel wäre, und bei dringendem Bedarf an einer schnellen Verbreitung der Informationen erforderlich ist.
Extrahierte Behördliche Passage 2Die Geheimhaltungsvereinbarung wird mindestens Folgendes umfassen: CEII wird nur für den Zweck verwendet, für den es angefordert wurde; CEII darf nur mit autorisierten Empfängern besprochen werden; CEII muss an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, der unbefugten Zugriff verhindert; CEII muss auf Anfrage zerstört oder an die Kommission zurückgegeben werden; die Kommission kann die Einhaltung der Geheimhaltungsvereinbarung durch den Empfänger prüfen; CEII, das gemäß der Vereinbarung bereitgestellt wird, unterliegt nicht der Freigabe gemäß FOIA oder Sunshine-Gesetzen; ein Empfänger ist verpflichtet, CEII auch nach Ablauf der Kennzeichnung zu schützen, bis der CEII-Koordinator feststellt, dass die Information nicht mehr als CEII gemäß Absatz (e)(2) dieses Abschnitts eingestuft werden sollte; und ein Empfänger ist verpflichtet, alle unautorisierten Offenlegungen von CEII unverzüglich der Kommission zu melden.
Extrahierte Behördliche Passage 3(vi) Vorbehaltlich der Ausnahmen in Absatz (f)(5) dieses Abschnitts wird der CEII-Koordinator oder ein anderer zuständiger Kommissionsbeamter die Person, die die Information eingereicht hat, benachrichtigen und ihr die Möglichkeit geben (mindestens fünf Arbeitstage), schriftlich zum Antrag Stellung zu nehmen, wenn ein CEII-Antragsteller Informationen sucht, für die CEII-Status beansprucht wird, oder wenn die Kommission selbst die Freigabe solcher Informationen prüft.
Extrahierte Behördliche Passage 4Um Zugang zu CEII zu erhalten, muss ein Mitarbeiter der Behörde eine Anerkennung und Vereinbarung unterzeichnen, in der erklärt wird, dass die Behörde CEII auf die gleiche Weise schützt wie die Kommission und jegliche Anfragen zu den Informationen an die Kommission weiterleiten wird.
Extrahierte Behördliche Passage 5I (Ausgabe 4–1–18) § 388.113 der Organisation, und dass alle Personen in der Organisation, die Zugang zu CEII haben, sich verpflichten, an eine verpflichtende Geheimhaltungsvereinbarung gebunden zu sein, die ausgeführt werden muss.
Extrahierte Behördliche Passage 6Wenn ein FOIA-Antragsteller Klage einreicht, um die Offenlegung von Informationen zu erzwingen, für die eine Person einen privilegierten Status geltend gemacht hat, wird die Kommission die Person, die die Dokumente eingereicht hat, über die Klage informieren. [Order 769, 77 FR 65476, 29. Okt. 2012, geändert durch Order 833, 81 FR 93748, 21. Dez. 2016] § 388.113 Critical Energy/Electric Infrastructure Information (CEII).