16 USC 470hh
Gelistet durch: NARA Registry, DoD Registry, Verwandte Befugnisse
Designation-Nachweise
- NARA-Autoritätszeile: 16 USC 470hh | Status: Basic | Banner: CUI//ARCHR.
- DoD-Autoritätszeile: 16 USC 470hh. DoD führt diese Zitation für die Kategorie auf; diese DoD-Detailseite zeigt kein separates Feld für Basic/Specified an.
- Bezugnahme auf verwandte Autorität: 16 USC 470hh | Status: Basic | Banner: CUI//ARCHR
- Beleg zur verwandten Autorität: DoD führt diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, sofern verfügbar.
- Kontext der Registerbezeichnung: Basic, CUI//ARCHR. Der verknüpfte Autoritätstext enthält Formulierungen zum Kategorienumfang oder zur Anwendbarkeit, die helfen festzustellen, wann die Information in diese CUI-Kategorie fällt. Der verknüpfte Autoritätstext enthält Formulierungen zu Offenlegung, Zugang, Schutz, Freigabe, Verbreitungs- oder Verteilungskontrolle, die für die Handhabung relevant sind. Der verknüpfte Autoritätstext enthält Formulierungen zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzung, die Auswirkungen auf die Folgen bei Misshandlung haben können.
- Die Registerbezeichnung für diese Kategorie lautet Basic mit dem Banner CUI//ARCHR.
Extrahierte Bedeutung der Befugnis
- Seite 823 TITEL 16—KONSERVIERUNG § 470hh
- Kontext der Registerbezeichnung: Basic, CUI//ARCHR. Der verknüpfte Autoritätstext enthält Formulierungen zum Kategorienumfang oder zur Anwendbarkeit, die helfen festzustellen, wann die Information in diese CUI-Kategorie fällt. Der verknüpfte Autoritätstext enthält Formulierungen zu Offenlegung, Zugang, Schutz, Freigabe, Verbreitungs- oder Verteilungskontrolle, die für die Handhabung relevant sind. Der verknüpfte Autoritätstext enthält Formulierungen zu Verstößen, Strafen, Sanktionen oder Durchsetzung, die Auswirkungen auf die Folgen bei Misshandlung haben können.
Betriebsbedingungen
- NARA-Kategoriescope, das mit dieser Behörde verwendet wird: Bezieht sich auf Informationen über die Natur und den Standort eines archäologischen Fundes, für den die Ausgrabung oder Entfernung eine Genehmigung oder andere Erlaubnis erfordert.
- DoD-Kategoriescope, das mit dieser Behörde verwendet wird: Informationen, die sich auf die Natur und den Standort eines archäologischen Fundes beziehen, für den die Ausgrabung oder Entfernung eine Genehmigung oder andere Erlaubnis erfordert.
- 16 USC 470hh | Status: Basic | Banner: CUI//ARCHR
- DoD listet diese Autorität für die Kategorie auf; der verlinkte Autoritätstext wird unten extrahiert, wenn verfügbar.
- NARA-Registrierungsstatus: Basic. Per-Behördenwert für NARA-Status: Basic. NARA-Banner-Kennzeichnung als Nachweis: CUI//ARCHR. Der Nachweis im Register wird hier beibehalten; eine detaillierte Analyse des Primärrechts oder der Regulierungen steht für diese Kategorie noch aus.
- NARA-Kategoriescope: Bezieht sich auf Informationen über die Natur und den Standort eines archäologischen Fundes, für den die Ausgrabung oder Entfernung eine Genehmigung oder andere Erlaubnis erfordert.
- DoD-Kategoriescope: Informationen, die sich auf die Natur und den Standort eines archäologischen Fundes beziehen, für den die Ausgrabung oder Entfernung eine Genehmigung oder andere Erlaubnis erfordert.
- Extrahierte Behördliche Bedingung: Zusammenarbeit mit Privatpersonen Der Innenminister soll alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, die im Einklang mit den Zielen dieses Kapitels stehen, um die Kommunikation, Kooperation und den Informationsaustausch zu fördern und zu verbessern zwischen— (1) privaten Personen mit Sammlungen archäologischer Ressourcen und Daten, die vor Inkrafttreten dieses Kapitels erworben wurden, und (2) Bundesbehörden, die für den Schutz archäologischer Ressourcen auf öffentlichen und Indianer-Ländern zuständig sind, und professionellen Archäologen sowie Vereinigungen professioneller Archäologen.
- Extrahierte Behördliche Bedingung: Vertraulichkeit von Informationen zu Natur und Standort archäologischer Ressourcen (a) Informationsoffenlegung Informationen über die Natur und den Standort eines archäologischen Fundes, für die unter diesem Kapitel oder unter anderen bundesrechtlichen Bestimmungen eine Genehmigung oder Erlaubnis für die Ausgrabung oder Entfernung erforderlich ist, dürfen der Öffentlichkeit nicht nach Unterkapitel II von Kapitel 5 des Titels 5 oder nach anderen gesetzlichen Bestimmungen zugänglich gemacht werden, es sei denn, der betroffene Bundeslandverwalter bestimmt, dass eine solche Offenlegung— (1) die Ziele dieses Kapitels oder des Kapitels 3125 von Titel 54 fördert, und (2) kein Risiko für Schäden an diesen Ressourcen oder an dem Standort, an dem diese Ressourcen liegen, darstellt.
- Extrahierte Behördliche Bedingung: Jahresbericht an den Kongress Als Teil des jährlich vorzulegenden Berichts an die benannten Ausschüsse des Kongresses gemäß Abschnitt 469a–3(c) 1 dieses Titels, hat der Innenminister umfassend als separate Komponente zu berichten über
- Extrahierte Behördliche Bedingung: Jede einheitliche Regel oder Verordnung, die unter diesem Kapitel erlassen wird, ist am selben Kalendertag dem Ausschuss für Energie und natürliche Ressourcen des US-Senats und dem Ausschuss für natürliche Ressourcen des US-Repräsentantenhauses vorzulegen, und keine solche einheitliche Regel oder Verordnung darf vor Ablauf einer Frist von neunzig Kalendertagen nach dem Datum ihrer Vorlage an diese Ausschüsse in Kraft treten.
- Extrahierte Behördliche Bedingung: Das Gericht muss die Klage auf Grundlage der vor dem Bundeslandverwalter erstellten Akten verhandeln und seine Entscheidung aufrechterhalten, wenn sie durch wesentliche Beweise gestützt wird, die im gesamten Aktenbestand betrachtet werden.
Schutz- und Weitergabekontrollen
- NARA-Registrierungskontrollnachweis: Status Basic; Banner-Markierung CUI//ARCHR.
- Nara Basis oder Spezifiert: Basis
- Nara-Autoritätszeilen: 16 USC 470hh | Status: Grundlegend | Banner: CUI//ARCHR || 43 CFR 7.18 | Status: Grundlegend | Banner: CUI//ARCHR
- NARA-Banner-Kennzeichnungen: CUI//ARCHR
- Keine vom DoD vorgeschriebene Verbreitungskontrolle auf der Registrierungsseite aufgelistet. Genehmigte begrenzte Verbreitungskontrollen nur anwenden, wenn sie von der designierenden Behörde oder der geltenden Autorität verlangt oder erlaubt werden.
- Verwenden Sie zunächst die Registry-Aussagen, NARA-Autoritätszeilen, DoD-Autoritäten, DoD-Richtlinien, Warnhinweise, erforderliche Verbreitungskontrollen und Beispiele. Wenn die zitierte Autorität keine Handhabungsdetails spezifiziert, gelten CUI Basic-Schutzmaßnahmen und Verbreitungsregeln, sofern sie nicht mit der Autorität oder agenturenspezifischen Kontrollen in Konflikt stehen.
- Ausgezogener Autoritätskontrolltext: Zusammenarbeit mit Privatpersonen Der Innenminister soll alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, die im Einklang mit den Zielen dieses Kapitels stehen, um die Kommunikation, Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen— (1) Privatpersonen mit Sammlungen archäologischer Ressourcen und Daten, die vor dem Inkrafttreten dieses Kapitels erworben wurden, und (2) den für den Schutz archäologischer Ressourcen auf öffentlichem Land und Indianerland zuständigen Bundesbehörden sowie professionellen Archäologen und Verbänden professioneller Archäologen zu fördern und zu verbessern.
- Ausgezogener Autoritätskontrolltext: Vertraulichkeit von Informationen bezüglich der Art und des Standortes archäologischer Ressourcen (a) Offenlegung von Informationen Informationen über die Art und den Standort jeglicher archäologischer Ressource, für deren Ausgrabung oder Entfernung eine Genehmigung oder sonstige Erlaubnis gemäß diesem Kapitel oder jeder anderen bundesrechtlichen Bestimmung erforderlich ist, dürfen der Öffentlichkeit weder gemäß Unterkapitel II von Kapitel 5 des Titels 5 noch einer anderen gesetzlichen Bestimmung zugänglich gemacht werden, sofern der zuständige Bundesflächenverwalter nicht bestimmt, dass eine solche Offenlegung— (1) die Zwecke dieses Kapitels oder des Kapitels 3125 des Titels 54 fördert, und (2) kein Schadensrisiko für diese Ressourcen oder den Standort, an dem diese Ressourcen liegen, schafft.
- Ausgezogener Autoritätskontrolltext: (b) Antrag auf Offenlegung durch Gouverneure Ungeachtet der Bestimmungen von Absatz (a) soll auf schriftlichen Antrag des Gouverneurs eines Bundesstaates, welcher Antrag folgende Angaben enthalten muss— (1) die spezifische Stätte oder das Gebiet, für das Informationen angefordert werden, (2) den Zweck, für den die Informationen angefordert werden, (3) eine Zusage des Gouverneurs, die Vertraulichkeit dieser Informationen angemessen zu schützen, um die Ressource vor kommerzieller Ausbeutung zu bewahren, der zuständige Bundesflächenverwalter dem Gouverneur Informationen übermitteln.
- Ausgezogener Autoritätskontrolltext: (c) Öffentlichkeitsarbeit der Bundesflächenverwalter zu archäologischen Ressourcen auf öffentlichem Land und Indianerland Jeder Bundesflächenverwalter soll ein Programm einrichten, um das öffentliche Bewusstsein für die Bedeutung der auf öffentlichem Land und Indianerland befindlichen archäologischen Ressourcen und die Notwendigkeit ihres Schutzes zu erhöhen.
- Ausgezogener Autoritätskontrolltext: (c) Anhörungen Anhörungen, die während eines Verfahrens zur Festsetzung von zivilrechtlichen Strafen gemäß Absatz (a) abgehalten werden, sind gemäß Abschnitt 554 des Titels 5 durchzuführen.
- Ausgezogener Autoritätskontrolltext: Vollstreckung (a) Belohnungen Der Finanzminister wird angewiesen, nach Bestätigung durch den zuständigen Bundesflächenverwalter aus den gemäß den Abschnitten 470ee und 470ff dieses Titels eingezogenen Strafen und Bußgeldern einen Betrag in Höhe der Hälfte dieser Strafe oder Bußgeldes, jedoch höchstens 500 $, an jede Person zu zahlen, die Informationen liefert, die zur Feststellung eines zivilrechtlichen Verstoßes oder zur Verurteilung wegen einer Straftat geführt haben, für die die Strafe oder das Bußgeld gezahlt wurden.
- Ausgezogener Autoritätskontrolltext: (b) Einziehung Alle archäologischen Ressourcen, bei denen ein Verstoß gegen Absatz (a), (b) oder (c) des Abschnitts 470ee dieses Titels vorliegt und die sich im Besitz einer Person befinden, sowie alle Fahrzeuge und Ausrüstungen, die von dieser Person im Zusammenhang mit diesem Verstoß verwendet wurden, können (nach Ermessen des Gerichts oder Verwaltungsrichters, je nach Fall) an die Vereinigten Staaten eingezogen werden, wenn— (1) diese Person wegen dieses Verstoßes gemäß Abschnitt 470ee dieses Titels verurteilt wird, (2) eine Zivilstrafe gegen diese Person gemäß Abschnitt 470ff dieses Titels im Zusammenhang mit diesem Verstoß verhängt wird, oder (3) ein Gericht entscheidet, dass diese archäologischen Ressourcen, Fahrzeuge oder Ausrüstungen an diesem Verstoß beteiligt waren.
Auszüge aus der Befugnis
Relevantester extrahierter behördlicher TextpassusZusammenarbeit mit Privatpersonen Der Innenminister soll alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, die im Einklang mit den Zielen dieses Kapitels stehen, um die Kommunikation, Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen— (1) Privatpersonen mit Sammlungen archäologischer Ressourcen und Daten, die vor dem Inkrafttreten dieses Kapitels erworben wurden, und (2) den für den Schutz archäologischer Ressourcen auf öffentlichem Land und Indianerland zuständigen Bundesbehörden sowie professionellen Archäologen und Verbänden professioneller Archäologen zu fördern und zu verbessern.
Extrahierte Behördliche Passage 2Vertraulichkeit von Informationen bezüglich der Art und des Standortes archäologischer Ressourcen (a) Offenlegung von Informationen Informationen über die Art und den Standort jeglicher archäologischer Ressource, für deren Ausgrabung oder Entfernung eine Genehmigung oder sonstige Erlaubnis gemäß diesem Kapitel oder jeder anderen bundesrechtlichen Bestimmung erforderlich ist, dürfen der Öffentlichkeit weder gemäß Unterkapitel II von Kapitel 5 des Titels 5 noch einer anderen gesetzlichen Bestimmung zugänglich gemacht werden, sofern der zuständige Bundesflächenverwalter nicht bestimmt, dass eine solche Offenlegung— (1) die Zwecke dieses Kapitels oder des Kapitels 3125 des Titels 54 fördert, und (2) kein Schadensrisiko für diese Ressourcen oder den Standort, an dem diese Ressourcen liegen, schafft.
Extrahierte Behördliche Passage 3(b) Antrag auf Offenlegung durch Gouverneure Ungeachtet der Bestimmungen von Absatz (a) soll auf schriftlichen Antrag des Gouverneurs eines Bundesstaates, welcher Antrag folgende Angaben enthalten muss— (1) die spezifische Stätte oder das Gebiet, für das Informationen angefordert werden, (2) den Zweck, für den die Informationen angefordert werden, (3) eine Zusage des Gouverneurs, die Vertraulichkeit dieser Informationen angemessen zu schützen, um die Ressource vor kommerzieller Ausbeutung zu bewahren, der zuständige Bundesflächenverwalter dem Gouverneur Informationen übermitteln.
Extrahierte Behördliche Passage 4(c) Öffentlichkeitsarbeit der Bundesflächenverwalter zu archäologischen Ressourcen auf öffentlichem Land und Indianerland Jeder Bundesflächenverwalter soll ein Programm einrichten, um das öffentliche Bewusstsein für die Bedeutung der auf öffentlichem Land und Indianerland befindlichen archäologischen Ressourcen und die Notwendigkeit ihres Schutzes zu erhöhen.
Extrahierte Behördliche Passage 5(c) Anhörungen Anhörungen, die während eines Verfahrens zur Festsetzung von zivilrechtlichen Strafen gemäß Absatz (a) abgehalten werden, sind gemäß Abschnitt 554 des Titels 5 durchzuführen.
Extrahierte Behördliche Passage 6Jahresbericht an den Kongress Im Rahmen des jährlich an die benannten Ausschüsse des Kongresses gemäß Abschnitt 469a–3(c) 1 dieses Titels zu übermittelnden Berichts soll der Innenminister einen separaten umfassenden Bericht zu